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Umweltzonen in Deutschland (INSPIRE View/WMS)

Umweltzonen sind Gebiete, in denen nur Fahrzeuge fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandards einhalten. Die Fahrzeuge (Pkw und Lkw) müssen mit Plaketten auf der Windschutzscheibe gekennzeichnet sein. Ziel dieser Umweltzonen ist, dass die Schadstoffemissionen, die durch den Straßenverkehr verursacht werden, reduziert werden. Vorrangig geht es momentan darum, die Partikel und NOx-Emissionen zu senken. In dem Datensatz sind die von den Ländern und Kommunen gemeldeten Informationen über Umweltzonen in der nachfolgenden Übersicht für das gesamte Gebiet der Bundesrepublik zusammengestellt.

Umweltzonen Wuppertal

Der Datensatz umfasst die Polygone der beiden seit dem 15.02.2009 gültigen Umweltzonen im Wuppertaler Stadtgebiet. Die Festlegung der Umweltzonen erfolgte als Maßnahme des Luftreinhalteplans, die Projektleitung lag bei der Bezirksregierung Düsseldorf. Seit dem 1. Juli 2014 dürfen die Wuppertaler Umweltzonen nur noch mit Kfz der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) oder mit einer Ausnahmegenehmigung befahren werden. Die Umringe der Umweltzonen wurden auf der Grundlage der Amtlichen Stadtkarte Wuppertal digitalisiert, einer leicht generalisierten Karte im Maßstab 1:15.000. Bei der Nutzung der Daten mit grundrisstreuen Hintergrundkarten entstehen daher Lageabweichungen in der Größenordnung 10 Meter. Änderungen in der Abgrenzung der Wuppertaler Umweltzonen sind langfristig nicht zu erwarten. Der Datensatz ist unter einer Open-Data-Lizenz (CC-BY 4.0) verfügbar.

Luftqualitätsdaten Datenstrom B (Datensatzserie)

Luftqualitätsdaten Datenstrom B mit allen verfügbaren Jahresdatensätzen.

Rohstoffgeologische Übersichtskarte des Freistaates Sachsen 1:400.000 - Steine und Erden (RÜK400StE)

Die Karte beinhaltet die Vorkommen folgender mineralischer Rohstoffe in Sachsen: Festgesteine, Karbonatgesteine (Kalkstein, Dolomit, Marmor), Kies, Kiessand, Sand, Tone, Bentonit, Kaoline, Lehme und Mergel. Rückseite mit Erläuterung, u.a. Überblick über die Verwendung, Gewinnung und Aufbereitung.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom G) - Erreichung der Umweltziele 2022 (Datensatz)

Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom G) - Erreichung der Umweltziele 2021 (Datensatz)

Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom G) - Erreichung der Umweltziele 2017 (Datensatz)

Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom G) - Erreichung der Umweltziele 2014 (Datensatz)

Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom G) - Erreichung der Umweltziele 2019 (Datensatz)

Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.

Luftqualitätsdaten (Datenstrom G) - Erreichung der Umweltziele 2020 (Datensatz)

Datenstrom G bildet die formale gebietsbezogene Beurteilung der Luftqualität in Bezug auf Grenz- und Zielwerte ab, ggf. unter Berücksichtigung gewährter Fristverlängerung und bereinigt um Beiträge aus natürlichen Quellen und der Ausbringung von Streusand und –salz im Winterdienst.

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