Das Projekt "Ressortforschungsplan 2024, Moving persistence testing into the 21st century: Entwicklung einer innovativen, gestuften 'bottom up' Teststrategie am Beispiel der bisher bekannten Kontaminanten der Trinkwasserressourcen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Danmarks Tekniske Universitet.Durch ReFoPlan-Vorhaben FKZ 3719654080 (UBA Texte 20/2023) ist eine Stoffliste mit 639 bekannten Kontaminanten der Trinkwasserressourcen (55 Studien von 2000 bis 2019, Uferfiltrat, Grundwasser, Rohwasser, Trinkwasser) erstellt worden. 311 sind REACH-registriert. Davon sind 24 % als PMT/vPvM-Stoffe klassifizierbar, aber 42 % sind bisher nicht auf Persistenz getestet worden und können deswegen nicht durch die EU-Behörden unter REACH reguliert werden. Eine Priorisierung der Stoffliste erfolgt bis Ende 2023 durch ein Sachverständigengutachten in IV 2.3. Gleichzeitig zeigt das ReFoPlan-Vorhaben FKZ 3720644080 (UBA Texte xx/2023) für den OECD TG 309 eine hohe Priorisierung zur Testguidelineüberarbeitung (55 Kommentare und Platz 5 von 36). Das ReFoPlan-Vorhaben 'P-Ident2' FKZ xxxx (UBA Texte xx/2023) wiederum hat bewiesen, dass eine Testung von Mischungen persistente Stoffe identifizieren kann. Ziel dieses Forschungsvorhaben ist es, auf aktuelle Forschungsergebnisse aufzubauen und am Beispiel der bisher bekannten Kontaminanten der Trinkwasserressourcen, eine innovative, gestufte 'bottom up' Teststrategie zu entwickeln. Die Teststrategie soll zeitsparend, preiswert und zuverlässig die persistenten Chemikalien aus einer Stoffliste identifizieren, ohne dabei teure radioaktive Testsubstanzen einsetzen zu müssen. Zuerst werden Mischungen der Testsubstanzen (ca. 40 pro Test) in modifizierten OECD TG 309 Testsystemen bei niedrigen Konzentrationen mit biotischen und abiotischen Kontrollen getestet. Im zweiten Schritt wird die Abbaubarkeit jeder einzelner Testsubstanz durch das Verhältnis zwischen biotischen und abiotischen Peakflächen bewertet. Durch Wiederholung des ersten Schrittes in unterschiedlichen Kombinationen sollen systematische Fehler sowie Unsicherheiten minimiert werden. Der dritte Schritt ist das Ranking innerhalb der Stoffliste. Im letzten Schritt erfolgt für die priorisierten persistenten Chemikalien ein einfacher OECD TG 309 Test.
Deutsche Behörden bewerten TFA als fortpflanzungsgefährdend, sehr persistent und sehr mobil Die Bundesstelle für Chemikalien (BfC) an der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) ist die zuständige Behörde in Deutschland für die europäische Chemikalienverordnung REACH und die CLP-Verordnung zur Einstufung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt (UBA) und dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die BfC ein entsprechendes Dossier nach der CLP-Verordnung zur Harmonisierung der Gefahreneinstufung von TFA bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. TFA zählt zur Gruppe der per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Da der Stoff nach Einschätzung der deutschen Behörden fortpflanzungsgefährdende (reproduktionstoxische) sowie umweltkritische Stoffeigenschaften besitzt, ist er entsprechend einzustufen. Derzeit laufen Konsultation und fachliche Bewertung des deutschen Vorschlages. Seit TFA im Jahr 2016 im Trinkwasser der Neckarregion nachgewiesen wurde, befassen sich die Behörden intensiv und fachübergreifend mit diesem Stoff . TFA stammt nicht nur aus großen Industrieanlagen, sondern wurde in den Jahren 2016 und 2017 auch als Abbauprodukt verschiedener Pflanzenschutzmittelwirkstoffe identifiziert. Zudem ist bekannt, dass bestimmte fluorierte Treibhausgase, wie das Kältemittel R1234yf, in der Atmosphäre teils vollständig zu TFA abbauen. In deutschen Gewässern wird TFA seit Jahren detektiert – Tendenz steigend. „Die harmonisierte Einstufung ist ein wichtiges Instrument in der Gefahrenkommunikation und Basis für das Risikomanagement. Mit unserem Vorschlag schaffen wir eine wichtige Grundlage, um Einträge dieser persistenten und bedenklichen Chemikalie in die Umwelt und damit verbundene Risiken zu reduzieren“, sagt Dr. Kerstin Heesche-Wagner, Leiterin der Bundestelle für Chemikalien. Das BfR bewertet TFA als fortpflanzungsgefährdend. Die vorgeschlagene offizielle Gefahrenklasse heißt „Reproduktionstoxisch, Kategorie 1B“ mit den Gefahrenhinweisen H360Df: „Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen“. Bei dieser Einstufung gilt es zu beachten, dass es sich zunächst um eine reine Gefahreneinstufung handelt. Sie sagt zunächst nichts über tatsächliche Gesundheitsrisiken aus, denn hierfür ist auch die aufgenommene Menge des Stoffes entscheidend. „Der toxikologische Effekt wurde im Tiermodell erst bei TFA-Konzentrationen nachgewiesen, die deutlich oberhalb der Gehalte in der Umwelt liegen. Derzeit sind gesundheitliche Beeinträchtigungen deshalb nicht zu erwarten, wenn mit TFA belastetes Wasser oder Nahrungsmittel verzehrt werden“, sagt BfR-Präsident Andreas Hensel. „Die neue Einstufung ist ein wichtiger Schritt zur Vorbereitung weiterer Maßnahmen, damit dies auch in Zukunft so bleibt.“ Das UBA bewertet TFA als sehr langlebig (persistent) und sehr mobil (englisch: very persistent, very mobile – vPvM). Stoffe mit vPvM-Eigenschaften werden in der Umwelt schwer abgebaut und binden kaum an Sedimente oder Aktivkohlefilter. Die Trinkwasseraufbereitung kann solche Stoffe nur mit hohem technischem Aufwand entfernen. Die neue Gefahrenklasse wurde auf Initiative des UBA erst 2023 zum Schutz der Trinkwasserressourcen in das europäische Chemikalienrecht mit dem Gefahrenhinweis EUH451: „Kann sehr lang anhaltende und diffuse Verschmutzung von Wasserressourcen verursachen“ eingeführt. UBA-Präsident Dirk Messner hält die harmonisierte Gefahreneinstufung für dringend notwendig: „Die Zahl und Mengen der Chemikalien, die zu TFA abbauen, steigen stetig. Die Einträge in die Umwelt müssen schnellstmöglich gesenkt werden, damit Umwelt und Trinkwasserressourcen nachhaltig geschützt werden.“ Die neue Datenlage zu TFA hat Einfluss auf viele nationale und europäische Anwendungsbereiche. So werden etwa die Zulassungen von TFA-bildenden Pflanzenschutzmitteln überprüft. TFA-Einträge aus der Landwirtschaft könnten sich dadurch deutlich verringern. Auch TFA-Einträge aus Kältemitteln könnten schnell reduziert werden, da bereits marktreife Alternativen wie Kohlenwasserstoffe, Kohlendioxid, Ammoniak oder Luft verfügbar sind. Die ECHA hat das deutsche Dossier zur harmonisierten Einstufung und Kennzeichnung (CLH) jetzt veröffentlicht, welches innerhalb einer Frist von sechs Wochen kommentiert werden kann. Danach diskutiert der wissenschaftliche Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC) der ECHA das Dossier der deutschen Behörden und die eingegangenen Kommentare. Innerhalb einer Frist von 18 Monaten wird die Stellungnahme des RAC an die EU-Kommission übergeben, die einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Anpassung der CLP -Verordnung (Verordnung zur Anpassung an den technischen Fortschritt, ATP) erstellt.
Protection of drinking water resources from PMT/vPvM substances: Revised guidance for REACH registrants on the identification of these substances of very high concern (SVHC). Only 1.9 % of the unique chemical structures in the REACH registration database fall in the new CLP hazard classes PMT and vPvM. However, for a total of 64 % no final assessment was achieved, either due to lack of test data (41 %) or due to ambiguous assessment (23 %). These guidance and methods can be used immediately by REACH registrants to ensure the safety of their substances, to close data gaps and, if necessary, to use safer alternatives, or to implement risk mitigation measures (RMMs). Veröffentlicht in Texte | 19/2023.
A broad literature review (55 studies published between 2000 and 2019) now shows that 639 chemicals are already known as contaminants in river bank filtrate (114 substances), groundwater (338 substances), raw water (212 substances) or drinking water (385 substances). The literature review carried out by the German Environment Agency reveals: Every second substance that contaminates our drinking water resources is registered under REACH , of which 24 % fall in the new CLP hazard classes PMT and vPvM. Considering only the raw water, the proportion even rises to 32 %. In the REACH registration database, the proportion of PMT/vPvM substances based on CLP criteria is only 1.9 %. Veröffentlicht in Texte | 20/2023.
PFAS only the tip of the iceberg: Each water sample was contaminated with mobile forever chemicals such as TFA, PFPrA or TFMS. But also 26 of the 34 non-fluorinated PMT/vPvM substances analysed were detected, including 1H benzotriazole, 1,4-dioxane, melamine, cyanuric acid and diphenyl guanidine. A representative survey of 27 water laboratories in Germany (twelve commercial laboratories, eleven laboratories of a federal state and 4 laboratories of water suppliers) now shows that out of 79 requested PMT/vPvM substances 60 % are not monitored due to lack of analytics (“analytical gap”) or lack of monitoring (“monitoring gap”). At the same time, the research project of the German Environment Agency shows that 51 % of these 79 PMT/vPvM substances cannot be removed from raw water with activated carbon filters or ozone. The PMT/vPvM prioritisation framework supports REACH registrants, regulators, researchers and the water sector to take immediate action to protect drinking water resources. Veröffentlicht in Texte | 22/2023.
Protecting the aquatic environment from chemicals for future generations: The UBA list of 259 PMT/vPvM substances (based on the new CLP criteria) in the REACH registration database that are hazardous to our drinking water resources and must not be emitted into the environment. Registrants and downstream users (DSUs) can act immediately to minimise emissions throughout the life cycle of these substances of very high concern (SVHC) to protect the aquatic environment for future generations. Veröffentlicht in Texte | 21/2023.
Eine erstmalig zu TFA – ein sehr mobiler und persistenter Stoff – erstellte interaktive Karte des Umweltbundesamtes zeigt die flächenhaften TFA-Funde in Deutschland in Oberflächengewässern und Grundwasser mit Hotspots entlang der Flusssysteme von Rhein und Elbe. TFA lässt sich großmaßstäbig nicht wieder aus der Umwelt entfernen und reichert sich daher in der Umwelt an. Durch Abwassereinleitungen von Industrieanlagen, die bestimmte Fluor-Chemikalien herstellen oder verwenden, entstehen teils hohe Spitzenbelastungen in Fließgewässern und kann die TFA-Fracht flussabwärts erhöht werden. Auch eine Vielzahl an Pestiziden, welche zu TFA abbauen, tragen zur flächenhaften Belastung von Wasserkörpern bei. Sie werden großflächig in der Landwirtschaft angewendet und versickern von den Feldern ins Grundwasser oder werden nach Regenfällen in die Oberflächengewässer gespült. Zudem werden viele halogenierte Gase, wie insbesondere Kältemittel, in der Atmosphäre zu TFA abgebaut. Dieses gelangt mit dem Niederschlag in die Umwelt und verursacht eine allgemeine Hintergrundbelastung. Mit einer interaktiven TFA-Karte, die auf der Grundlage von Daten aus 13 Bundesländern und einiger Wasserversorgungsunternehmen erstellt wurde, können sich Nutzer*innen selbst einen Überblick über die Quellen und Belastungen von TFA verschaffen, einzelne Layer aktivieren und gezielt Regionen in den Fokus nehmen. Sie ist Ergebnis des Gutachtens „Trifluoracetat (TFA): Grundlagen für eine effektive Minimierung schaffen - Räumliche Analyse der Eintragspfade in den Wasserkreislauf“, das im Auftrag des Umweltbundesamtes vom Technologiezentrum Wasser (TZW) und Institut für Wasserforschung (IWW) durchgeführt worden ist. Weitere Informationen über die Umweltbelastung mit TFA und deren Herkunft liefert der Abschlussbericht des Gutachtens sowie eine separate Internetpräsenz, als TFA-StoryMap betitelt, in der die Fakten zu TFA prägnant und anschaulich dargestellt sind. Die Analysen des Gutachtens bekräftigen die Position des UBA , dass eine konsequente Regulierung und eine übergreifende Minimierungsstrategie notwendig sind. Aufgrund der schnellen Verbreiterung im Wasserkreislauf und fehlenden Möglichkeit, den Stoff nachträglich wieder zu entfernen, besteht eine große Herausforderung für den Gewässerschutz und den Schutz der Trinkwasserressourcen im Speziellen. Ziel muss es daher sein, TFA-Minderungen an der Quelle zu erwirken, d.h. bei den Anwendungen, die zu TFA-Einträgen in die Gewässer führen – und nicht erst am Ende der Kette, der Trinkwassergewinnung.
Dies ist eine Aktualisierung der Leitlinien und Methoden für die Identifizierung und Bewertung von persistenten, mobilen und toxischen (PMT), sowie sehr persistenten und sehr mobilen (vPvM) Stoffen aus dem Jahr 2019. Die PMT/vPvM-Bewertung in diesem Bericht verwendet ein Ampelfarbschema, um die Schlussfolgerung und das verbundene Unsicherheitsniveau darzustellen. Im September 2019 befanden sich 22400 Stoffe in der REACH-Registrierungsdatenbank, aus denen 13405 einzigartige chemische Strukturen identifiziert und bewertet werden konnten. Über 27 % (3595 von 13405) erfüllten nicht die PMT/vPvM-Kriterien. Für insgesamt 67 % (9047 von 13405) war keine abschließende Bewertung möglich, entweder aufgrund unzureichender Daten (41 %; 5542 von 13405) oder aufgrund nicht eindeutiger Bewertungen (26 %; 3504 von 13405). Für 3,1 % (421 von 13405) waren zwar die Kriterien für Persistenz und Mobilität erfüllten, aber es fehlt eine abschließende Bewertung, ob das T-Kriterium erfüllt ist. Nur 2,6 % (343 von 13405) erfüllten die PMT/vPvM-Kriterien. Die Leitlinien und Methoden wurden angewendet auf REACH-registrierte Stoffe sowohl unter Einsatz der von Neumann und Schliebner (2019), veröffentlicht als UBA TEXTE 127/2019, im Rahmen von REACH vorgeschlagenen PMT/vPvM-Kriterien, als auch unter Einsatz der von der Europäischen Kommission im Jahr 2021 im Rahmen von CLP vorgeschlagenen Kriterien. Bei Verwendung der von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen weniger strengen PMT/vPvM-Kriterien reduziert sich die Zahl der identifizierten PMT/vPvM-Stoffe auf 1,9 % (259 von 13405). Dass bereits 4358 von 13405 einzigartigen chemischen Strukturen in der REACH Registrierungsdatenbank mit diesen Leitlinien bewertet werden könnten, deutet darauf hin, dass die PMT/vPvM-Kriterien für die Integration in die CLP- und REACH-Verordnung geeignet sind. Allerdings Keine endgültige PMT/vPvM-Schlussfolgerung für 67 % (9047 von 13405) bestätigt jedoch, dass es auch erhebliche Datenlücken in der REACH-Registrierungsdatenbank gibt, die sofort durch eine Aktualisierung der bestehenden REACH-Registrierungsanforderungen behoben werden sollten. Diese Leitlinien und Methoden können von REACH-Registranten sofort angewendet werden, um die Sicherheit ihrer Stoffe zu gewährleisten, Datenlücken zu schließen und ggf. sicherere Alternativen zu verwenden oder Risikominderungsmaßnahmen (RMM) zu implementieren. Darüber hinaus können die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA sie bei der Identifizierung von PMT/vPvM-Stoffen als besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gemäß Artikel 57f der REACH anwenden. Quelle: Forschungsbericht
Die aktualisierte UBA-Liste mit 343 PMT/vPvM-Stoffen (einzigartige chemische Strukturen), die zu 474 registrierten Stoffen in der REACH-Registrierungsdatenbank gehören, wird präsentiert. Dies ist die erste Aktualisierung der UBA-Liste mit PMT/vPvM-Stoffen Stand Mai 2017, die ursprünglich als UBA TEXTE 126/2019 veröffentlicht wurde. Dieses Update basiert auf der REACH-Registrierungsdatenbank Stand September 2019. Die UBA-Liste ist in drei Prioritätskategorien unterteilt, je nachdem, ob das Registrierungsvolumen > 10 tpa beträgt und ob der Stoff derzeit in Europa reguliert ist. Die höchste Prioritätskategorie A umfasst 173 PMT/vPvM-Stoffe. Die beiden mittleren Prioritätskategorien B und C umfassen 142 bzw. 29 PMT/vPvM-Stoffe. Von diesen 343 PMT/vPvM-Stoffen erfüllen nur 259 Stoffe die weniger strengen PMT/vPvM Kriterien, die die Europäische Kommission 2021 für neue Gefahrenklassen im Rahmen der CLP Verordnung vorgeschlagen hat. Es werden weitere 421 einzigartige chemische Strukturen (die zu 474 registrierten Stoffen gehören) präsentiert, die als persistent und mobil eingestuft wurden, aber derzeit keine qualitativ hochwertigen Konsensfolgerungen haben, dass das Toxizitätskriterium erfüllt ist. Die priorisierte UBA-Liste mit 343 PMT/vPvM-Stoffen in der REACH-Registrierungsdatenbank ist für Registranten und nachgeschaltete Anwender direkt nutzbar. Sie können sofort handeln, um Emissionen während des gesamten Lebenszyklus ihrer Stoffe zu reduzieren und zu minimieren, um letztlich die Sicherheit der Trinkwasserressourcen zu erhöhen und die aquatische Umwelt für zukünftige Generationen zu schützen. Quelle: Forschungsbericht
Ein Priorisierungsrahmenwerk wurde entwickelt, um die Auswahl derjenigen PMT/vPvM Stoffe zu unterstützen, die sofortige Maßnahmen durch REACH-Registranten, Regulierungsbehörden, Forschern und dem Wassersektor erfordern, um die Trinkwasserressourcen vor einer Kontamination zu schützen. Das entwickelte Rahmenwerk ist das Ergebnis von Stakeholder-Befragungen, Monitoringkampagnen, Laboruntersuchungen, Literaturrecherchen und einem Stakeholder-Workshop. Das Rahmenwerk für die Priorisierung von PMT/vPvM-Stoffen basiert auf den folgenden fünf Priorisierungskategorien: I) die PMT/vPvM-Gefahrenbewertung; II) die REACH-Emissionswahrscheinlichkeit; III) die Analytik und Monitoringlücken; IV) die Wasseraufbereitungslücke und v) das Expositionsniveau. Zur Umsetzung dieses Priorisierungsrahmenwerks wurden 176 Stoffe auf der Grundlage mehrerer Überlegungen ausgewählt. Zu den Auswahlkriterien gehörten, ob sie die PMT/vPvM-Kriterien erfüllen oder nicht, Datenlücken in Bezug auf die PMT/vPvM-Bewertung, ob sie eine Perfluoralkyl-Substruktur oder Triazin-Substruktur enthalten, der Verdacht, in deutschen Trinkwasserressourcen vorhanden zu sein, und aktuelle Kenntnisse zu Analytikmethoden. Die PMT/vPvM-Gefahrenbewertung wurde für alle 176 Stoffe durchgeführt, und es wurde festgestellt, dass 99 die PMT/vPvM-Kriterien erfüllten. Die REACH Emissionswahrscheinlichkeit konnte für 152 der 176 Stoffe abgeleitet werden, und es wurde festgestellt, dass 133 von ihnen entweder eine "hohe" (84 Stoffe) oder "sehr hohe" (49 Stoffe) REACH-Emissionswahrscheinlichkeit aufwiesen. Die Analyse- und Monitoringlücken und die Wasseraufbereitungslücke wurden für 150 der Stoffe durch eine Umfrage bei Analyselaboren und Wasseraufbereitungsanlagen in ganz Deutschland sowie durch eigene experimentelle Arbeiten untersucht. Bei dieser Untersuchung wurde festgestellt, dass 26 Stoffe eine geringe bis erhebliche Analytiklücke und 58 Stoffe eine erhebliche Monitoringlücke aufweisen. Es gab erhebliche Wasseraufbereitungslücken für die untersuchten Substanzen, da 78 weder durch Aktivkohlefilter noch durch Ozonung entfernt werden können, 22 können nur durch Ozonung und 31 nur durch Aktivkohlefilter entfernt werden. Die Expositionswerte wurden durch eine Monitoringstudie von 78 der 176 Substanzen in 13 Trinkwassereinzugsgebieten zu zwei verschiedenen Zeitpunkten untersucht. Dies wurde durch eine Literaturrecherche ergänzt, in der Monitoringdaten für 12 Stoffe gefunden wurden, die nicht in die Monitoringkampagne aufgenommen wurden. Davon waren 10 der Substanzen allgegenwärtig in hohen Konzentrationen, 28 allgegenwärtig in niedrigen Konzentrationen und 36, die in lokalen Regionen entweder in hohen oder niedrigen Konzentrationen überwacht wurden. Aus der Bewertung dieser fünf Priorisierungskategorien ergeben sich durch das Priorisierungsrahmenwerk 43 PMT/vPvM-Stoffe mit höchster Priorität, 23 Stoffe mit hoher Priorität und 33 Stoffe mit mittlerer Priorität für Folgemaßnahmen. Das hier vorgestellte Priorisierungsrahmenwerk kann als Frühwarnsystem dienen, um eine unmittelbare Bedrohungen oder Besorgnis durch andere als in dieser Studie berücksichtigen PMT/vPvM oder potenzielle PMT/vPvM-Stoffe zu identifizieren. Quelle: Forschungsberichte
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