API src

Found 8244 results.

Similar terms

s/pnp/FNP/gi

Negative Vorprüfung des Antrags auf Vorbescheid zur Erweiterung des Kieswerkes in Erftstadt-Erp

Beantragt ist ein Vorbescheid zum Vorhaben der dritten Abgrabungserweiterung der Abgrabung der Rhiem & Sohn Kies und Sand GmbH & Co. KG in 50374 Erftstadt, Gemarkung Erp, Flur 6, Flurstücke 8 tlw., 9, 13, 74 und 99 beantragt. Die Antragsfläche erstreckt sich insgesamt über ca. 17,25 ha; das geschätzte Abbauvolumen beträgt 4,5 Mio m³ an Kies und Sand, die über einen geschätzten Zeitraum von 16 Jahren gewonnen werden sollen, wobei sich dem Gewinnungszeitraum eine Rekultivierungszeit von ca. 3-5 Jahren anschließen soll. Der Antrag auf Vorbescheid erfolgt hinsichtlich der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit einer Trockenabgrabung zur Gewinnung von Kies und Sand und darüber hinaus zu Einzelfragen der Abgrabung und Herrichtung zur Feststellung der Vereinbarkeit des Vorhabens einschl. der Tiefe der geplanten Abgrabungssohle, der geplanten Teilverfüllung bis über den zukünftig höchsten Grundwasserstand und einer Herrichtung in Teiltieflage mit der Nachnutzung als überwiegend landwirtschaftlich genutztes artenreiches Grünland mit den Zielen der Raumordnung, den Darstellungen des Flächennutzungsplans und den Darstellungen eines Landschaftsplans oder sonstigen Plans, insbesondere des Wasser-, Abfall- oder Immissionsschutzrechts sowie den Belangen der Wasserwirtschaft.

ABO Energy GmbH & Co. KG, Genehmigungsverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG zur Errichtung und zum Betrieb von zwei WEA in 37696 Marienmünster

Die ABO Energy GmbH & Co. KGaA, Unter den Eichen 7, 65195 Wiesbaden, beantragte mit Schreiben vom 12.03.2024, hier eingegangen am 12.04.2024, den immissionsschutzrechtli-chen Vorbescheid gemäß § 9 Abs. 1a BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen des Typs GE 5.5 -158 mit 120,90 m Nabenhöhe, 199,90 m Gesamthöhe und einer Leistung von 5,5 MW auf den folgenden Grundstücken in 37696 Marienmünster: WEA B1: Gemarkung Kollerbeck, Flur 5, Flurstück 105 WEA B2: Gemarkung Kollerbeck, Flur 5, Flurstück 31 (Az.: 43.0061/24/1.6.2) Mit Vorbescheid vom 07.02.2025 wurde der ABO Energy GmbH & Co. KGaA die Genehmi-gung für das o. g. Vorhaben erteilt. Entsprechende Auflagen wurden in dem Bescheid festge-halten. Der Bescheid und die Rechtsbehelfsbelehrung werden hiermit gemäß § 21a der 9. BImSchV auf Antrag des Vorhabenträgers öffentlich bekannt gemacht. Das Genehmigungs-verfahren wurde im vereinfachten Verfahren ohne Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 19 BImSchG durchgeführt. Mit dem Vorbescheid wurde antragsgemäß entschieden, dass die Errichtung und der Betrieb der oben genannten Windenergieanlagen auf den festgelegten Standorten und bei den ent-sprechenden Anlagendaten • nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB i.V.m. § 249 Abs. 2 BauGB privilegiert ist • mit den Zielen der gemeindlichen Bauleitplanung der Stadt Marienmünster vereinbar ist und öffentlich-rechtliche Belange des städtebaulichen Planungsrechts der Stadt Marienmünster im Sinne des § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB …bezogen auf… o § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB, wonach das Vorhaben den Darstellungen des Flächennutzungsplans nicht widersprechend darf; o § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB, wonach öffentliche Belange einem Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 BauGB in der Regel auch dann entgegenstehen, soweit hierfür durch Darstellungen im Flächennutzungsplan oder als Ziele der Raum-ordnung eine Ausweisung an anderer Stelle erfolgt ist; nicht entgegenstehen; • mit dem im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebiet vereinbar ist und insbesondere das im Landschaftsschutzgebiet geltende Bauverbot nicht entgegensteht (vgl. § 26 Abs. 3 BNatSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 BauGB) • mit den Belangen und Anforderungen der Betreiberpflichten des Immissionsschutzes nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 BimSchG vereinbar ist und o und diese hinsichtlich der vorhabenbedingten Auswirkungen von Schall, perio-dischem Schattenwurf und Turbulenzen (Nachlaufströmung) einhält • nicht die Standsicherheit anderer baulicher Anlagen nach § 12 Abs. 1 S. 2 BauO NRW gefährdet. Dieser Bekanntmachungstext, der Bescheid und seine Begründung können innerhalb der Auslegungsfrist im Zeitraum vom 28.02.2025 bis einschließlich zum 14.03.2025 auf der Internetseite des Kreises Höxter unter der Adresse www.bekanntmachungen.kreis-hoexter.de abgerufen und eingesehen werden. Die Entscheidung wird zudem über das länderübergrei-fende UVP-Portal unter https://uvp-verbund.de/nw bekannt gegeben. Der Vorbescheid mitsamt Begründung, kann auf Verlangen, beim Kreis Höxter, Moltkestraße 12, 37671 Höxter, Abteilung Umweltschutz und Abfallwirtschaft, Zimmer B 709, bei der Stadt Marienmünster, Schulstraße 1, 37696 Marienmünster, Zimmer 19 und dort an jedem behörd-lichen Arbeitstag während der Dienststunden eingesehen werden. Zur Vermeidung von War-tezeiten wird um eine telefonische, schriftliche oder elektronische Voranmeldung gebeten. Eine Voranmeldung ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Dienststunden der Kreisverwaltung Höxter: Montag bis Donnerstag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr und von 13:30 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr Dienststunden der Stadtverwaltung Marienmünster: Montag bis Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr Montag, Dienstag, Donnerstag: 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Termine für die Einsichtnahme können unter folgenden Kontaktdaten vereinbart werden: Frau Madita Wiedemeier, m.wiedemeier@kreis-hoexter.de, 05271/965-4448(Kreisverwaltung Höx-ter), Herr Stefan Niemann, niemann@marienmuenster.de, 05276/9898-29 (Stadt Marien-münster) Mit dem Ende der Auslegungsfrist (14.03.2025, 24:00 Uhr) gilt der Bescheid auch gegenüber Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zugestellt. Rechtsbehelfsbelehrung: „Gegen diesen Bescheid kann vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Aegidiikirchplatz 5, 48143 Münster, innerhalb eines Monats nach dessen Zustel-lung Klage erhoben werden.“ Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Madita Wiedemeier. KREIS HÖXTER 37671 Höxter, 27.02.2025 Der Landrat Im Auftrag als untere Immissionsschutzbehörde Az.: 43.0061/24/1.6.2 Dr. Kathrin Weiß Fachbereichsleitung

WMS MRH Kreis Segeberg

Web Map Service (WMS) mit Fachdaten aus dem Kreis Segeberg. Dargestellt werden u.a. Bebauungsplan-Umringe, Änderungen der Bebauungsplan-Umringe, Umringe der Flächennuntzungspläne, Änderungen zu den Flächennutzungsplänen, Satzungen und ihre Änderungen, Campingplätze, Landestandorte für Elektrofahrzeuge und Gewerbeflächen bzw. Gewerbeflächenpotenziale. Der WMS-Dienst ist für die Nutzung im Rahmen der Geodateninfrastruktur der Metropolregion Hamburg. Die Datensatzbeschreibungen zu den einzelnen Themen sind über den Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein zu finden (www.sh-mis.schleswig-holstein.de/). Genauere Informationen erhalten Sie über den Kreis Segeberg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung siehe Beschreibungen der dargestellten Daten im Metadatenkatalog des Landes Schleswig-Holstein. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Flächennutzungsplan Stadt Duderstadt (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Stadt Duderstadt. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Stadt Duderstadt. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

Flächennutzungsplan Gemeinde Gleichen (Landkreis Göttingen)

Flächennutzungsplan der Gemeinde Gleichen. Die Daten dienen ausschließlich der Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Hoheitlich zuständig ist die Gemeinde Gleichen. Als vorbereitender Bauleitplan besitzt der Flächennutzungsplan einer Gemeinde Übersichtscharakter. Er stellt die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen der Gemeinde dar, indem er die Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen für das gesamte Gemeindegebiet aufzeigt. Die besondere Bedeutung des Flächennutzungsplans im Rahmen der Stadtentwicklung liegt in der grundsätzlichen Entscheidung einer Gemeinde darüber, in welcher Weise und für welchen Nutzungszweck (Bebauung zum Beispiel für Wohnen oder Gewerbe, Verkehr, Land- oder Forstwirtschaft, Erholung, Naturschutz und so weiter) die im Gemeindegebiet vorhandenen Flächen sinnvoll und sachgerecht genutzt werden können und sollen. Der Flächennutzungsplan entwickelt - mit Ausnahme der Darstellung von Windenergieanlagen - keine direkte Rechtwirkung gegenüber den Bürgern. Jedoch sind die konkreten, rechtsverbindlichen Bebauungspläne einer Gemeinde aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nur bei der Zulassung von Windenergieanlagen kann der Flächennutzungsplan unmittelbar gelten.

WFS Flächennutzungsplan Hamburg (FNP) - Fachthema

Dieser WFS (WebFeatureService) stellt vom Flächennutzungsplan nur das Fachthema mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebender Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg zum Downloaden bereit (Baugesetzbuch § 5). Um den gesamten Dateninhalt des Flächennutzungsplans zu nutzen muss als 2. WFS die Hintergrundkarten der Digitalen Stadtkarte (DISK) FNP_Grundriss dazu genutzt werden: URL Hinweis: Durch Datenumsetzungen zwischen den verschiedenen verwendeten digitalen Datenformaten können sich geringfügige Abweichungen von der amtlichen gedruckten Planfassung ergeben. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung. Erläuterung zum Fachbezug: Der FNP braucht zwingend als 2. WFS die Hintergrundkarten aus der DISK (FNP_Grundriss). Siehe hierzu Verweise

Landschaftsprogramm Hamburg

Bezugsmaßstab für die Darstellungen des Landschaftsprogramms: 1:20.000 Aktualität des Datenbestandes: Landschaftsprogramm Hamburg in der Fassung vom Juli 1997, einschließlich der 1.-168. Änderung, der 1.- 29. Berichtigung und aktualisierter Anpassungen - Stand 03/2025 - einschließlich der Anpassungen aufgrund des Konturenabgleichs (Bau-/Freiflächen) mit dem Flächennutzungsplan im September 2014 - Das Landschaftsprogramm mit der Karte Arten- und Biotopschutz legt die Ziele und Grundsätze von Naturschutz und Landschaftspflege für Hamburg fest. Es wurde am 12.6.1997 durch die Bürgerschaft beschlossen. Rechtliche Grundlage sind das Bundesnaturschutzgesetz und das Hamburgische Gesetz zur Ausführung des Bundesnaturschutzgesetzes. Mit dem Landschaftsprogramm werden bedeutsame Landschaftsbestandteile, wertvolle Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume gesichert und die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft erhalten. Mit dem Schutz der Hamburger Kulturlandschaften, der natürlichen Ressourcen Boden, Wasser und Luft sowie der Sicherung von Freiräumen soll die Lebensqualität der Bewohner erhalten oder verbessert werden. Auch Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel, die Versorgung mit Grünflächen und die Qualität von Grünflächen sind wichtige Themen im Landschaftsprogramm. Das Landschaftsprogramm ist neben dem Flächennutzungsplan maßgebliches Steuerungsinstrument für bodennutzungsrelevante gesamthamburgische Belange. Für die Politik und die Verwaltung ist das Landschaftsprogramm bindend. Seine Ziele und Inhalte sind in der gesamtstädtischen Entwicklungsplanung zu berücksichtigen. Bürger/innen können aus dem Landschaftsprogramm jedoch keinen Rechtsanspruch ableiten. Die Inhalte des Landschaftsprogramms werden für drei Themenschwerpunkte entwickelt und dargestellt: Erholung/Landschaftsbild - Stadtklima/Naturhaushalt und Arten- und Biotopschutz (i. d. Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms). Für die Schutzgebietsinformationen werden die Originalquellen aus dem Datensatz „Arten- und Biotopschutz - AuBS (ehem. APRO)“ herangezogen. Weitere Informationen zu diesen Daten entnehmen Sie bitte der entsprechenden Datensatzbeschreibung. Die flächenbezogenen Planungsinhalte des Landschaftsprogramms werden in unterschiedlichen Planungskategorien, sog. 'Milieus' dargestellt. Das Milieu ist die zentrale flächenbezogene Planungskategorie, es umfasst Nutzung, Struktur und Entwicklungsziel der jeweiligen Flächeneinheit. Für jedes Milieu gibt es besondere Entwicklungsziele. In einer zweiten Darstellungsebene, den sog. 'Milieuübergreifenden Funktionen' werden Zielvorgaben aus den o.g. Themenschwerpunkten des Landschaftsprogramms dargestellt, die sich nicht in die Milieuebene integrieren lassen. Das Landschaftsprogramm kann durch formale Änderungsverfahren, über die die Bürgerschaft beschließt, geändert oder aktualisiert werden. Die Darstellung der Inhalte des Landschaftsprogramms erfolgt stets unter Beachtung der Planungsziele des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm besteht aus einem Plan im Maßstab 1:20.000 (6 Blätter) und einem ausführlichen Erläuterungsbericht. Letzter Neudruck des Landschaftsprogramms im Maßstab 1:50.000 sowie 1:20.000 (6 Blätter) - April 2013 Hinweise: Die Geodaten werden als WMS-Darstellungsdienst und als WFS-Downloaddienst bereitgestellt. Download der Gesamtdatei z. Zt. nur als gml Datei möglich.

WMS Flächennutzungsplan Hamburg (FNP)

Dieser WMS (WebMapService) stellt den Flächennutzungsplan mit der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebender Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt Hamburg dar (Baugesetzbuch § 5). Hinweis: Durch Datenumsetzungen zwischen den verschiedenen verwendeten digitalen Datenformaten können sich geringfügige Abweichungen von der amtlichen gedruckten Planfassung ergeben. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

Berichtigung Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Flächennutzungsplan - Berichtigung nach §13a Nr.07-004-07 (Plangebiet "Zwischen Poststraße und Neuer Markt - 7. Änderung")

Berichtigung Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Flächennutzungsplan

Berichtigung Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Flächennutzungsplan - Berichtigung nach §13a Nr.02-008-03 (Plangebiet "Emspark - 3. Änderung")

Berichtigung Flächennutzungsplan gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB, Flächennutzungsplan

1 2 3 4 5823 824 825