In the project, it was determined that approximately 1000 plants for chromium plating and pickling of plastics are operated in Germany, in which PFOS has been mainly substituted by 6:2 FTS. Many process alternatives already exist for the use of wetting agents or Cr(VI). The results of the project can be used, among others, for the reporting obligations under the POPs Regulation and the exchange on Best Available Techniques at EU level. In the project, a comprehensive overview of the chromium-plating and plastic etching plants was collected. The aim of this research project was to determine the state of the art in chromium plating and plastic pickling as well as existing process alternatives. German version below Veröffentlicht in Texte | 13/2022.
PFOS (Perfluorooctanesulfonic acid) is a persistent organic pollutant. Its use has been strictly restricted by the Stockholm Convention and EU POP Regulation. In the EU, the use of PFOS is still permitted for “non-decorative hard chromium (VI) plating in closed loop systems” in the plating industry, as a specific exemption. With the aim of minimizing PFOS-emissions into the environment, this project describes the characteristics and possible improvements of a closed loop system. Both non-fluorinated compounds and short-chain fluorinated compounds are discussed as substitutes for PFOS in the plating industry. Veröffentlicht in Texte | 95/2017.
Die in diesem Projekt erarbeiteten Beiträge dienen Deutschland als Vertragsstaat des Stockholmer Übereinkommens bei der Umsetzung des Übereinkommens und der POP -Verordnung. Die Bestandsaufnahme der gelisteten Stoffe und Ausnahmen sowie ein vergleichender Überblick über die Berichterstattung dienen als Information für die Erstellung des nächsten nationalen Umsetzungsplans, ebenso wie die Verknüpfung von Themen der Chemikaliensicherheit und Anlagentechnik sowie Abfall, Zusammenhänge zwischen Stockholmer, Basler und Rotterdamer Übereinkommen mit der EU POP-Verordnung . Das im Projekt entwickelte Recherche-Tool trägt zur Identifizierung potenzieller POP im Rahmen von Genehmigungsverfahren bei. Veröffentlicht in Texte | 93/2019.
Eine Voraussetzung für die Festlegung von Grenzwerten ist die detaillierte Kenntnis über das Vorhandensein der Schadstoffe in Abfällen, Erzeugnissen sowie Recyclingprodukten. In dem Vorhaben wurden Daten über das Vorkommen von Hexabromcyclododekan (HBCD), Hexachlorbutadien ( HCBD ), Polychlorierten Naphthalinen ( PCN ), Pentachlorphenol ( PCP ) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen ( SCCP ) in relevanten Abfällen, Erzeugnissen und Recyclingprodukten in Deutschland erhoben und eine Schätzung über die Mengen an POP -haltigen Abfällen und Recyclingstoffen vorgenommen. Auf der Grundlage der Daten wurden Vorschläge für die Grenzwerte des Anhangs IV der POP-Verordnung sowie für bestimmte Entsorgungswege abgeleitet, die einerseits eine möglichst weitgehende Ausschleusung von Schadstoffen gewährleisten und andererseits umweltgerechte Recyclingprozesse ermöglichen. Veröffentlicht in Texte | 34/2015.
Am 7. Juni 2017 verabschiedete das Bundeskabinett eine Verordnung, die den Umgang mit Abfällen regelt, die persistente organische Schadstoffe (POP) enthalten. Das betrifft zurzeit vor allem Dämmplatten mit dem Flammschutzmittel HBCD. Der Vorschlag des Bundesumweltministeriums sieht vor, solche Abfälle zukünftig getrennt zu sammeln. Die direkte Entsorgung in Verbrennungsanlagen darf zwar zusammen mit anderen Abfällen erfolgen, der Weg dorthin muss aber nachgewiesen werden. POP müssen nach den Vorgaben der EU-POP-Verordnung wegen ihrer schädlichen Auswirkungen auf Mensch und Umwelt aus dem Wirtschaftskreislauf ausgeschlossen und zerstört werden. Alle POP-haltigen Abfälle werden nur dann als „gefährlicher Abfall“ eingestuft, wenn dies auch EU-rechtlich geboten ist. Das heißt, in den Abfällen müssen die jeweiligen gesetzlichen Grenzwerte für die POP überschritten werden. Gleichzeitig wird mit der Verordnung sichergestellt, dass POP-haltige Abfälle unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall in vergleichbarem Maße getrennt gesammelt werden. Gleichwohl dürfen sie wie bisher in entsprechenden Entsorgungsanlagen vermischt werden. Durch die Anwendung von Nachweis- und Registerpflichten können die Abfallbehörden der Länder den Entsorgungsweg dieser Abfälle stringent überwachen.
Dieses Gutachten hat das Öko-Institut e.V. in Zusammenarbeit mit IUW-Integrierte Umweltberatung und POPs Environmental Consulting im Auftrag des Umweltbundesamts durchgeführt. Ziel war es noch fehlende Informationen zur Verwendung von PFOS (Perfluoroctansulfonsäure) in der Galvanik zu erheben und für die Berichterstattung an die Europäische Kommission nach Artikel 12 der EUPOP-Verordnung zusammenzustellen. Die Verwendung von PFOS in der Galvanik wird in der EU für "nicht dekoratives Hartverchromen in geschlossenen Kreislaufsystemen" erlaubt. In dem vorliegenden Gutachten wird anhand von fünf real existierender Galvanik-Anlagen aufgezeigt, welche Kennzeichen ein geschlossenes Kreislaufsystem aufweist und welche Maßnahmen zur Verlän-gerung der Kreislaufführung einsetzbar sind. Die Daten der Referenzanlagen wurden anhand eines mit dem Umweltbundesamt abgestimmten Interviewleitfadens überwiegend vor Ort erhoben und fließen anonymisiert in den Bericht ein. Ferner wird der Begriff des "nicht-dekorativen Hartverchromens" kritisch beleuchtet und mit den alternativen Begriffen "Funktionales Verchromen" bzw. "Funktionales Verchromen mit dekorativem Charakter" verglichen. Zudem wird ein Überblick über mögliche Ersatzstoffe für PFOS gegeben. Die Risiken hinsichtlich Abbaubarkeit, Persistenz und Ökotoxizität bei der Verwendung dieser Einsatzstoffe sind noch nicht abschätzbar, da nicht ausreichend getestet wurde. Eine stärkere Bekanntmachung bestehender, fluor-freier Tensid-Alternativen (z.B. in Form von Stakeholder-Anhörungen) würde die Transparenz in der Diskussion erhöhen. Es ist ebenfalls davon auszugehen, dass eine forcierte öffentliche Promotion des Themas den Prozess zur Substitution der PFOS in der Galvanik erheblich beschleunigen würde. In diesem Gutachten werden weitere Ergebnisse und ein Ausblick mit einem entwickelten Vorschlag zur Aktualisierung der POP-Verordnung dargestellt. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Sachstand über die Schadstoffe in Kunststoffen und deren Auswirkung auf ihre Entsorgung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Ramboll Deutschland GmbH durchgeführt. a) Die Frage über die Vielzahl an Additiven, die bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet werden, ist sehr komplex. In den Kunststoffabfällen sind regelmäßig Abfallfraktionen aufzufinden, die Stoffe enthalten, die bereits nach dem Chemikalienrecht verboten sind. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat bereits zu dieser Thematik Vorarbeiten geleistet, auf die in diesem Vorhaben zurückgegriffen werden kann. Allerdings hat die ECHA die Stoffe nicht berücksichtigt, deren Verwendung nach der REACH- oder der POP-Verordnung (z.B. Phtalate, Flammschutzmittel wie DecaBDE) bereits einer Beschränkung unterliegen. Diese sollen in dem Vorhaben ebenfalls berücksichtigt werden. Ferner wurde das Voranbringen der EU-Kunststoffstrategie in der 91. UMK aufgegriffen und der Bund beauftragt, hierzu in der 93. und 94. UMK über die Situation von Schadstoffen in Kunststoffen wie beispielsweise Weichmachern (Phthalate, Bisphenol A u. a.) und deren Auswirkungen zu berichten. b) Ziel des Vorhaben ist die Erstellung einer Literaturstudie, um einen Gesamtüberblick zu bekommen über: - die Verwendung von Schadstoffen in den einzelnen Kunststoffen - sofern möglich, das Aufstellen von Mengengerüsten der Schadstoffe in den verschiedenen Anwendungsbereichen der Kunststoffe - das Vorliegen der Einstufung der Schadstoffe in Kunststoffen nach der CLP- bzw. der REACH-Verordnung und der hieraus möglichen resultierenden Beschränkungen.
Daten zu POP-Vorkommen im Saarland.
Das Projekt "Beste verfügbare Techniken (BVT): Teilvorhaben 3: BVT für die PFOS-Substitution in der Oberflächenbehandlung von Metallen und Kunststoffen sowie Analyse der alternativen Substanzen zu PFOS beim Einsatz in Anlagen zur Verchromung und Kunststoffbeize" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IUW - Integrierte Umweltberatung durchgeführt. Zur Unterdrückung von Chrom(VI)-haltigen Sprühnebeln bei der Verchromung von Metallen oder Kunststoffen bzw. beim Beizen von Kunststoffen wurde bisher flächendeckend PFOS eingesetzt. Mit der Streichung einzelner spezifischen Ausnahmeregelungen für PFOS in der POP-Verordnung darf PFOS seit August 2015 nur noch beim Hartverchromen in geschlossenen Kreisläufen eingesetzt werden. In diesem Rahmen erfolgte eine breite Umstellung auf PFOS-freie Netzmittel, auch bei der Hartverchromung. Eingesetzt werden in der Regel per- & polyfluorierte Verbindungen, zu deren Umweltverhalten oft nur sehr wenig bekannt ist. Alternativ wäre es möglich ganz auf den Einsatz von Netzmitteln zu verzichten, wenn kein Chrom(VI) mehr eingesetzt werden würde. Die Branche Oberflächenbehandlung ist sehr divers & schlecht über vorliegende Daten charakterisierbar. Zu Beginn des Projektes sollen auf nationaler Ebene daher Daten zur Zahl, Alter und Größe von Anlagen, die Kunststoff beizen & Oberflächen verchromen erhoben werden. Dabei ist auch wichtig zu wissen, ob dekorativ oder funktional verchromt wird, da hier sowohl die EU-POP-Verordnung als auch die Stockholm-Konvention unterschiedliche Anforderungen stellen. Um die besten verfügbaren Techniken beim Verchromen sowie Kunststoffbeizen definieren zu können muss ein Überblick über die eingesetzten Anlagentechnologien für Cr(VI)-freie Verfahren erarbeitet & mit Hilfe von Anlagendaten beschrieben werden, so dass auch eine Nutzung im Sevilla-Prozess möglich ist. Für die Verfahren, die nicht auf den Einsatz von Cr(VI) verzichten können, ist es ebenfalls wichtig einen konkreten Überblick über die eingesetzten Netzmittel sowie insbesondere auch eine Einschätzung der Gründe für die weitere Nutzung von Cr(VI) zu erhalten. Hierbei ist die Kenntnis über die konkrete im Netzmittel verwendete fluorierte Verbindung erforderlich, um die Umweltauswirkung so konkret wie möglich abschätzen zu können. Die Informationen können anschließend für REACh genutzt werden.
Das Projekt "Untersuchung des Vorkommens von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Abfallströmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Abteilung 4 Material und Umwelt, Fachbereich 4.3 Schadstofftransfer und Umwelttechnologien durchgeführt. a.) Einige Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen gelten als persistent, biakkulmulierend und toxisch. Der Stoff PFOA (Perfluoroctansäure) sowie dessen Salze und Vorläuferverbindungen wurden bereits zur Aufnahme in das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe vorgeschlagen, weitere Stoffe aus der Gruppe der Per- und polyfluorierte Substanzen wie z.B. PFHxS (Perfluorhexansulfonsäure) werden folgen und sind bereits Gegenstand der Verhandlungen unter Stockholm sowie verschiedener Regulierungen (u.a. REACH). Stoffe, die in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen wurden, sind damit auch Kandidaten der europäischen POP-Verordnung. Diese sieht für die Entsorgung von POPs enthaltenden Abfällen bestimmte Entsorgungsverfahren in Abhängigkeit von Grenzkonzentrationen vor. PFAS wurden in der Vergangenheit in der Automobil-, Elektronik-, Bau- und Luftfahrtindustrie sowie zur Herstellung von Fluorpolymeren z. B. PTFE eingesetzt. Einige PFAS fanden aufgrund ihrer wasser-, schmutz und ölabweisenden Eigenschaften beispielsweise Verwendung in Textilien, Bekleidung, Leder, Papier, Pappe, Farben, Lacken und Feuerlöschmitteln. PFAS werden bereits in allen Umweltsegmenten nachgewiesen, wobei oft unklar ist aus welchen Quellen die Stoffe in die Umwelt gelangen konnten. Ziel des Vorhabens ist es, mittels gezielter Laboranalysen branchenscharf die relevanten Stoffe und Konzentrationen in den einzelnen Abfallströmen zu ermitteln. Darauf aufbauend sollen Entsorgungsszenarien entwickelt werden, aus denen sich Art und Menge der ausgeschleusten bzw. im Wirtschaftskreislauf verbleibenden PFAS in Abhängigkeit von Konzentrationsgrenzen abschätzen lassen. b.) In Auswertung dieser Szenarien sollen für relevante Stoffe Grenzwertvorschläge für die gesetzlichen Regelwerke (Anhang IV der POP-Verordnung, Klärschlammverordnung) abgeleitet werden.
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Bund | 21 |
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Gesetzestext | 2 |
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