Das mitteleuropäische Wildschwein ( Sus scrofa scrofa ) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Dieser Farbe verdanken die Tiere die weidmännische Bezeichnung „Schwarzwild“. Die Jungen, „Frischlinge“, haben bis zum 4. Monat charakteristische hellgelbe Längsstreifen. Das Wildschwein hat im Vergleich zum Hausschwein einen kräftigeren, gedrungenen Körper, längere Beine und einen hohen, keilförmig gestreckten Kopf mit kleinen Augen, und dreieckigen Ohren. Die Schnauze endet in einem kräftigen, kurzen Rüssel. Größe und Gewicht der Tiere können stark schwanken und sind von den jeweiligen Lebensbedingungen abhängig. Die Kopf-Rumpf-Länge kann beim männlichen Schwein, dem „Keiler“, 1,50 bis 1,80 m und die Schulterhöhe bis zu 1,10 m betragen. Keiler können ca. 100 bis 150 kg schwer werden; weibliche Tiere „Bachen“ genannt, erreichen etwa 50-70 % des Keilergewichtes. Das Sehvermögen ist beim Wildschwein – außer für Bewegungen – relativ gering, Gehör- und Geruchssinn sind dagegen sehr gut entwickelt. Das Verbreitungsgebiet des Wildschweins umfasste ursprünglich ganz Europa, Nordafrika und weite Teile Asiens. Heute ist das Wildschwein aber auch in Nord-, Mittel- und Südamerika sowie in Australien und Neuseeland beheimatet. Am liebsten halten sich die Tiere in ausgedehnten Laubwäldern mit dichtem Unterwuchs und feuchten Böden auf. Auch gut strukturierte Feldlandschaften sowie Gebiete mit Gewässern und Röhrichtzonen sind bevorzugte Lebensräume. Die Nähe zum Wasser spielt immer eine große Rolle, da sich die Tiere zur Hautpflege gern im Schlamm suhlen. Auch transportieren feuchte Böden Gerüche besser, was die Nahrungssuche erleichtert. Offenes Gelände ohne jegliche Deckung und die Hochlagen der Gebirge werden gemieden. Wildschweine sind tag- und nachtaktive Tiere, die ihren Lebensrhythmus an die jeweiligen Lebensbedingungen anpassen. Werden sie durch den Menschen tagsüber gestört, verlagern sie den Schwerpunkt ihrer Aktivitäten auf die Nachtzeit. Den Tag verschlafen sie dann im Schutz eines Dickichtes und beginnen erst in der Dämmerung mit der Nahrungssuche. Dabei können sie bis zu 20 km zurücklegen. Als echter Allesfresser ernährt sich das Wildschwein sowohl von pflanzlicher als auch von tierischer Nahrung. Eicheln und Bucheckern mit ihre hohen Nährwerten sind sehr beliebt. Wenn nicht genügend Waldfrüchte zur Verfügung stehen, werden auch gern Feldfrüchte wie Mais, Erbsen, Bohnen, Kartoffeln und Getreide angenommen. Neben Fall- und Wildobst sowie Grünfutter in Form von Klee, Gräsern und Kräutern stehen auch Wasserpflanzen und deren junge Sprossen und Wurzeln auf dem Speiseplan. Der Eiweißbedarf wird durch Insekten, Regenwürmer, Engerlinge, Reptilien, Kleinnager, Jungwild, Gelege von Bodenbrütern, Fischreste oder Aas gedeckt. Wenn erreichbar, werden auch Gartenabfälle, Obst- oder Brotreste gern gefressen. Die Paarungszeit „Rauschzeit“, dauert von Ende Oktober bis März, mit Schwerpunkt November bis Januar. Der Beginn wird von den Bachen bestimmt, da die Keiler das ganze Jahr über befruchtungsfähig sind. Wildschweine leben generell in Familienverbänden, „Rotten“, in denen eine straffe Rangfolge herrscht. Bei gut gegliederten Familienverbänden mit intakter Sozialordnung synchronisiert die älteste Bache (Leitbache) die Paarungsbereitschaft aller Bachen. Fehlt der steuernde Einfluss älterer Tiere auf das Paarungsgeschehen, können Bachen das ganze Jahr über „rauschig“ sein. Bei guter Nahrungsversorgung kann es dazu kommen, dass sich sogar Einjährige (Überläufer) oder noch jüngere Tiere an der Fortpflanzung beteiligen. Hierdurch entstehen so genannte „Kindergesellschaften“, die dann eine zahlenmäßig völlig unkontrollierte Vermehrung aufweisen. Die Tragzeit dauert beim Wildschwein 4 Monate. Will eine Bache gebären (frischen), sondert sie sich vom Familienverband ab und zieht sich in ein mit Gräsern ausgepolstertes Nest (Kessel) im Gestrüpp zurück. Hier bringt sie bis zu 12 Frischlinge zur Welt. Diese werden 3 Monate lang gesäugt und sind mit ca. 6 Monaten selbstständig. Fühlt eine Bache sich und ihren Nachwuchs bedroht, besteht die Gefahr, dass sie angreift. Im Berliner Raum halten sich Wildschweine bevorzugt in den Randbereichen der Stadt auf. Dabei werden Grünflächen oft als Wanderpfade und Trittsteine benutzt, um tiefer in die Stadt einzudringen. Besonders in der trockenen, warmen Jahreszeit zieht es die Tiere in die Stadt, weil dann in den innerstädtischen Grünanlagen, auf Friedhöfen und in Gärten viel leichter Nahrung zu finden ist als im Wald. Mit ihren kräftigen Rüsseln graben Wildschweine den Boden auf oder drücken Zäune hoch, um an die Nahrung in Komposthaufen, Papierkörben oder Abfalltonnen zu gelangen. Manche Tierliebhaber vermuten zu unrecht, dass die Tiere Hunger leiden und füttern deshalb. Dadurch werden die Wildschweine dauerhaft in die Wohngebiete hinein gelockt. Gartenbesitzer, die aus falsch verstandenem Ordnungssinn ihre Gartenabfälle, Kompost, Obst und altes Gemüse im Wald oder dessen Umgebung abladen, füttern unbewusst neben Ratten auch Wildschweine. Die Tiere gewöhnen sich schnell an diese Nahrungsquelle. Entsprechendes gilt für Parkanlagen, in denen oftmals Essenreste zurückgelassen werden. Für Wildschweine sind Gartenabfälle und liegen gelassene Picknickreste ein gefundenes Fressen. Ihr gutes Gedächtnis hilft ihnen die Orte wiederzufinden, wo der Tisch reich gedeckt ist. Einzelne Rotten, die sogenannten „Stadtschweine“, bleiben dadurch ganzjährig in den Siedlungsgebieten. Durch jede Art von Fütterung werden Wildschweine dauerhaft angelockt, sodass damit die Grundlage für die Zerstörung von Gärten und Parkanlagen gelegt wird. Die Verhaltensmuster der Stadtrandbewohner müssen sich dahingehend ändern, dass Komposthafen im umzäunten Garten angelegt werden, Abfalltonnen geschlossen innerhalb der Umzäunung stehen und keine Form von Fütterung erfolgt. Wildschweine verlieren sonst ihre Scheu vor Menschen. Selbst bis zu Spielplätzen dringen Bachen mit Frischlingen vor. Das Zusammentreffen zwischen Mensch und Wildtier ist die Folge. Für kleine Kinder, die die Lage nicht einschätzen können und nur die niedlichen Frischlinge sehen, könnte die Situation dann gefährlich werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln). Beachtet man alle Vorsichtsmaßnahmen, kann es dennoch zu unliebsamen Besuchen kommen. Da Wildschweine ein hervorragendes Wahrnehmungsvermögen durch ihren Geruch haben, wittern sie Nahrung in Form von Zwiebeln, Knollen und Obstresten in den Gärten auch auf weite Entfernungen. Gärten müssen deshalb umfriedet sein, damit das Wild vom folgenreichen Spaziergang abgehalten wird. Hilfreich dabei ist ein Betonfundament mit einem Sockel in Verbindung mit einem stabilen Zaun. Da die Tiere sehr viel Kraft entfalten, muss der Zaun insbesondere in Sockelnähe sehr solide gebaut werden, um den Rüsseln stand zu halten. Wildschweine können im Bedarfsfall auch springen. Deshalb sollte die Umfriedung des Gartens eine gewisse Höhe (ca. 1,50 m) aufweisen. Will man keinen Sockel errichten, hindert auch ein stabiler Zaun, der ca. 40 cm tief in die Erde eingegraben und im Erdreich nach außen gebogen wird, die Tiere am Eindringen. Das Wildschwein steht dann mit seinem Gewicht auf dem Zaun, sodass ein Hochheben mit der Schnauze verhindert wird. Auch eine stabile Wühlstange am Boden befestigt oder an den Zaunpfosten, tut ein übriges zur Sicherung des Grundstückes. Begegnet man einem Wildschwein, sollte in jedem Falle Ruhe bewahrt werden. Das Tier spürt im ungünstigsten Fall genau so viel Angst und Unsicherheit, wie der Mensch, so dass das Ausstrahlen von Ruhe und Gelassenheit die Situation entschärfen hilft. Wildschweine greifen kaum Menschen an. Wichtig ist es, den Tieren immer eine Rückzugsmöglichkeit zu geben. Auf keinen Fall darf ein Wildschwein eingeengt oder in einen geschlossenen Raum, in eine Zaun- oder Hausecke gedrängt werden. Langsame Bewegungen und ausreichend Abstand sind wichtige Grundregeln. Durch Hektik, nervöses Wegrennen und Angstbewegungen kann jedem Tier eine Gefahr signalisiert werden, so dass es regelrecht zum Angriff gedrängt wird. Eine Bache mit Frischlingen muss in großem Abstand umgangen werden. Falls dennoch eine unverhoffte Begegnung erfolgt, sollte durch ruhiges Stehen bleiben oder langsames Zurückziehen ihr das Gefühl der Sicherheit und eine Fluchtmöglichkeit gegeben werden. Wildtiere müssen einen entsprechenden Lebensraum in unserer Nähe – aber nicht in unseren Gärten haben. Das Wissen über die Tiere und die Beobachtungen ihrer Verhaltenweisen bereichern unser Leben und legen die Grundlage zum Verständnis für die Natur und deren Schöpfungen. Stiftung Unternehmen Wald: Das Wildschwein Afrikanische Schweinepest Friedrich-Loeffler-Institut, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung vom 22.01.2018: Gegen die Afrikanische Schweinepest vorbeugen
Haben Sie es auch schon erlebt? Ohne Ihr Zutun ist der Garten eines morgens plötzlich umgepflügt. Beim Mittagessen steht ein tierischer Gast vor Ihrer Terrasse. Nachts rumort es auf dem Dachboden Ihres Hauses. Ihr Gemüsebeet ist kahlgefressen. Dann hat Sie vermutlich ein Wildtier besucht. Seit einigen Jahren kommt es in Berlin mit seinem umfangreichen Waldbestand vermehrt zum Auftreten von Wildtieren in unserer unmittelbaren häuslichen Umgebung. Besonders Wildschweine und Füchse haben sich in den letzten Jahren trotz intensiver Bejagung offenbar stark vermehrt. Auch die Population von Mardern und Wildkaninchen hat zugenommen. Ursache dafür sind hauptsächlich das in den vergangenen Jahren sehr gute Nahrungsangebot und die milden Winter. Die Tiere folgen bei der Suche nach Nahrung ihrem natürlichen Instinkt. Da sie zum Beispiel auf gepflegten Beeten und Rasenflächen, in Komposthaufen oder Mülltonnen sowie durch Fütterungen meistens schmackhaftere Nahrung finden als im Wald, sind sie zunehmend auch ausserhalb ihres angestammten Lebensraumes anzutreffen. Sie haben gelernt, dass ihnen in der Stadt wenig Gefahr droht und daher die Scheu vor dem Menschen weitgehend verloren. Es kommt daher im Stadtgebiet immer öfter zu Begegnungen mit Wildtieren. Dies führt zu Verunsicherungen oder gar Ängsten der Menschen, die nicht wissen, wie sie sich gegenüber den Tieren verhalten sollen. Manchmal richten die Tiere bei ihren “Besuchen” auch Schäden an, deren Beseitigung für den Eigentümer des betroffenen Grundstücks nicht selten hohe Kosten verursacht. Um Vorurteile sowie Ängste abzubauen und Schäden zu vermeiden, werden nachfolgend die Lebensweisen der Wildtiere vorgestellt und Ratschläge zum Umgang mit den Tieren gegeben. Rechtslage Wildschweine, Füchse, Marder und Wildkaninchen sind wildlebende, herrenlose Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen. Zur Regulierung des Bestandes ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine Bejagung unverzichtbar. Weitere Informationen Bild: falke100 - Fotolia.com Das Wildschwein Das mitteleuropäische Wildschwein (Sus scrofa scrofa) gehört zur Familie der nichtwiederkäuenden Paarhufer. Das dichte borstige Fell variiert stark von hellgrau bis zu tiefem Schwarz. Weitere Informationen Bild: Pim Leijen - Fotolia.com Der Fuchs Der Fuchs/Rotfuchs (Vulpes vulpes), gehört zur Familie der Hundeartigen (Canidae). Der männliche Fuchs wird Rüde, der weibliche Fähe genannt. Sein Fell ist in der Regel “fuchsrot”; die Bauchseite und die Schwanzspitze sind weiß, die Rückseite der Ohren und die Pfoten sind dunkel gefärbt. Weitere Informationen Bild: marclschauer / Depositphotos.com Der Steinmarder Der Steinmarder (Martes foina) gehört zur Gruppe der „Marderartigen“. Er ist etwa so lang wie eine Katze, aber schlanker, flacher und leichtfüßiger. Mit Schwanz misst er etwa 65 bis 70 cm und wiegt ca. 1,5 kg. Weitere Informationen Bild: Wolfgang Stürzbecher Der Waschbär Der Waschbär (Procyon Lotor) ist ein Vertreter der Familie der Kleinbären und gehört zur Ordnung der Raubtiere. Das Pilotprojekt „Waschbär-Vor-Ort-Beratung“ steht Ihnen beratend zur Seite. Wir schauen vor Ort auf Ihr Waschbärproblem und schlagen fachkundig geeignete Maẞnahmen zur Abhilfe vor. Weitere Informationen Bild: SenUMVK Das Wildkaninchen Das Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Weitere Informationen Bild: Berliner Forsten Resümee Durch die fortschreitende Besiedelung haben wir Menschen den Tieren vielfach ihren ursprünglichen Lebensraum genommen, nicht umgekehrt. Da die Tiere die Scheu vor uns Menschen verloren haben und zunehmend in unserem Stadtgebiet heimisch geworden sind, müssen wir lernen, mit ihnen umzugehen. Weitere Informationen Plakat: Wildtiere auf dem Grundstück vermeiden Flyer: Füttern – Nein Danke!
Das Projekt "Skelett- und Weichteilrekonstruktion von Anthracobunodon (Artiodactyla, Mammalia) aus dem Mitteleozän des Geiseltales" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Halle-Wittenberg, Institut für Geowissenschaften, Abteilung Geologie durchgeführt. Ziel des Fortsetzungsantrages ist die Rekonstruktion der Weichteile des mitteleozänen Paarhufers Anthracobunodon weigelti aus den Braunkohlen des Geiseltales bei Halle. Der Antrag baut auf einer im Rahmen des Neuantrages abgeschlossenen Skelettrekonstruktion dieses Tieres auf. Bisher entstand das erste Skelettmodell eines eozänen Säugers, das hauptsächlich röntgenologisch begründet ist. Aus den vorliegenden osteologischen Beschreibungen (Fachlicher Teil) ergeben sich funktionsmorphologische und phylogenetische Interpretationen für A. weigelti sowie für andere mitteleozäne Paarhufer. Bei den präparativen Arbeiten mußte mehr Zeit als veranschlagt in zerstörungsfreie Analysen des fragilen Originalmaterials und die technische Umsetzung der Rekonstruktion investiert werden. Der beabsichtigte Aufbau der Weichteile ist somit noch nicht abgeschlossen. Kern des Antrages ist die Weiterführung der inzwischen eingearbeiteten Präparatorin, um die Ganzkörper-Rekonstruktion abzuschließen. Neben der Bedeutung eines solchen Modells für die Öffentlichkeitsarbeit des Geiseltalmuseums werden von den beabsichtigten Untersuchungen über den Habitus des Tieres Aussagen zur Ökologie dieser für die Geiseltalfauna typischen Säugetiere erwartet. Hieraus ergeben sich Anknüpfungspunkte für biostratigraphische und paläoökologische Vergleiche innerhalb des Vorkommens als auch mit anderen eozänen Fundstellen, insbesondere zu Messel.
Leitlinien für eine tierschutzgerechte Haltung von Wild in Gehegen (die Haltung von Wild in Zoologischen Gärten und Tierparks1 sowie die nutztierartige Wildtierhaltung2 werden durch diese Leitlinien nicht berührt) INHALTSVERZEICHNIS Systematik der berücksichtigten Tierarten.................................................................... 2 Präambel ..................................................................................................................................... 3 Allgemeine Grundsätze.......................................................................................................... 3 Begriffsbestimmungen........................................................................................................... 3 Registrierung und Überwachung....................................................................................... 4 Gestaltung der Gehege und ähnlicher Einrichtungen Berücksichtigung der ethologisch-ökologischen Haltungsdynamik ..................................... 5 Allgemein verbindliche haltungstechnische Erfordernisse ................................................... 6 Erhaltung des Lebensraumes.................................................................................................. 6 Sicherung der Lebensansprüche der gehaltenen Tiere .......................................................... 6 Säugetiere Hirsche.................................................................................................................................... 7 Pferde...................................................................................................................................... 9 Rinder ..................................................................................................................................... 9 Schafe ..................................................................................................................................... 9 Ziegen ................................................................................................................................... 10 Schweine............................................................................................................................... 10 Raubtiere............................................................................................................................... 10 Vögel Wassergeflügel ..................................................................................................................... 11 Birkhuhn, Auerhuhn, Haselhuhn ......................................................................................... 12 Stelzvögel ............................................................................................................................. 12 Greifvögel und Eulen ........................................................................................................... 13 Haustiere ................................................................................................................................ 15 Streichelgehege/Streichelhöfe.............................................................................................. 16 Haustierhaltung in speziellen Gehegen................................................................................ 16 Fang und Transport.............................................................................................................. 18 Aktueller Wissensstand....................................................................................................... 19 1 siehe: Mindestanforderungen an die tierschutzgerechte Haltung von Säugetieren vom 10. Juni 1996 siehe: Gutachten über tierschutzgerechte Haltung von Damwild in Gehegen zum Zwecke der Fleischproduk tion einschließlich der Gewinnung von Nebeprodukten (Nutztierartige Damwildhaltung) vom 2. No vember 1979 Herausgeber: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Postfach, 53107 Bonn 1 2 Systematik der berücksichtigten Tierarten Vögel Ruderfüßer s. Wassergeflügel (Kormoran) ................................................................................................................11;16 Stelzvögel Weißstorch, Schwarzstorch .......................................................................................................................... 12 Gänsevögel (Wassergeflügel) Gänse, Enten allgemein................................................................................11;17 Greifvögel Rotmilan, Schwarzmilan, Mäusebussard, Rotschwanzbussard, Fischadler, Steinadler, Seeadler u.a., div. Geier, Weihe, div. Falken, ....................................................................................... 13 Hühnervögel Auerhuhn, Birkhuhn, Haselhuhn ........................................................................................................... 12 Haushuhn ............................................................................................................................................... 17 Kranichvögel Europäischer Kranich, Lilfordkranich, Mandschuren-Kranich ........................................................... 13 Eulen Schleiereule, Uhu, Steinkauz, Sperlingskauz......................................................................................... 13 Säugetiere Nagetiere Streifenhörnchen, Goldhamster, Nutria, Maus, Ratte................................................................................. 16 Hasenartige Hauskaninchen .............................................................................................................................. 16 Raubtiere Marderartige Mauswiesel, Iltis, Baummarder, Steinmarder Dachs, Fischotter, Vielfraß, Frettchen, Nerz...................................................................................10;16 Hundeartige Rotfuchs u. Unterarten, Eisfuchs, Marderhund, Wolf Farmfuchs, Hallstromhund, Dingo...................................................................................................10;16 Katzenartige Kleinkatzen: Wildkatze, Luchs ............................................................................................................... 11 Bären Kleinbären: Waschbär.................................................................................................................................. 11 Großbären: Braunbär................................................................................................................................... 11 Unpaarhufer Pferdeartige Esel, Tarpan, Konik, Dülmener Wildpferd, Camargue-Pferd, Hauspferd ........................................9;16 Paarhufer Schweine Wildschwein, Hausschwein ...............................................................................................................11;16 Schwielensohler: Lama, Alpaka................................................................................................................... 17 Hirsche Trughirsche: Reh, Elch............................................................................................................................. 8 Echthirsche europäischer Rothirsch, Wapiti, Maral, Damhirsch, Davidshirsch, Axishirsch, Sikahirsch, Barasingha-Hirsch ................................................. 7 Hornträger Rinder Wisent, Auerochse, Bison, Hausrind...................................................................................................9;17 Böcke Mufflon, Hausschaf, Gemse, Alpensteinbock, Hausziege .............................................................9;10;17 2 Präambel Die grundlegenden, atemberaubend schnell ablaufenden und eingetretenen Änderungen der soziologischen Strukturen der Bevölkerung aller Industrienationen, der umfassende Umbau der Landschaft und deren Bewirtschaftungsform haben zu einer enormen Konzentration der Bewohner in den Ballungszentren geführt. Aus dieser totalen Urbanisation heraus erklärt sich eine beklagenswerte wachsende Entfremdung des Menschen von Natur und Landschaft, von Wildtieren und landwirtschaftlichen Haustieren. Hierdurch ist jedoch andererseits auch die zu beobachtende Natursehnsucht der Menschen bedingt, die zu einer immer intensiver werdenden Nutzung noch intakt erscheinender Naturräume führt. Dem wachsenden Bedürfnis des Menschen, sich in der Begegnung mit Natur, Wald und Wildtier zu erholen, bemühen sich die Wildgehege nach zu kommen. Sie leisten einen entscheidenden Beitrag zur Freizeitgestaltung des erholungssuchenden Menschen in naturnaher Umgebung und tragen durch Lenkung und Kanalisation der Erholungssuchenden zu einer wesentlichen und notwendigen Entlastung von Naturräumen bei. Darüber hinaus vermitteln in immer größerer Zahl Wildgehege Gedanken des Natur-, Umwelt und Artenschutzes und sehen in einer praxisnahen Umwelterziehung eine grundlegende Zukunftsaufgabe für ihre Einrichtungen. Die vorliegenden Leitlinien beinhalten auf der Basis des derzeitigen etho-ökologischen Wissenstandes sachverständige Aussagen der tiergärtnerischen Haltung von vornehmlich europäischen Wildarten sowie von selten gewordenen oder vom Aussterben bedrohten Haustierarten. Sie sind als Leitlinien für Gehegebetreiber gedacht, damit nicht aus falsch verstandener Tierliebe oder aus unvertretbarem kommerziellen Interesse tierschutzrelevante Zustände bei der Haltung der unterschiedlichen Tiere auftreten und zu bemängeln sind. Darüber hinaus vermitteln die Leitlinien den zuständigen Überwachungsbehörden den aktuellen Wissenstand über die tierschutzgerechte Haltung der in Wildgehegen gezeigten Tierarten. 1. Allgemeine Grundsätze: a) Bei der artgerechten Haltung von Tieren durch den Menschen gilt der Grundsatz, daß diese nur dann ihre Anlagen entfalten können, wenn sie sich hinsichtlich ihrer artspezifischen Lebensansprüche mit ihrer Umwelt im Einklang befinden. b) Die Haltung von Wildtieren in Gehegen erfordert neben der Beachtung der relevanten Gesetzgebung umfangreiche Erfahrungen und qualifizierte Kenntnisse. Bei Planung, Erstellung, Gestaltung und Unterhaltung von Gehegen sind Sachverständige maßgeblich zu beteiligen. 2. Begriffsbestimmungen I. Tiergehege sind eingefriedete Flächen (z.B. durch Gräben, Zäune, Mauern etc.) oder sonstige Einrichtungen, auf oder in denen Tiere gehalten werden. a) Zoologische Gärten (Tierparks, Tiergärten) 3
Die Wildbestandserfassung bei den Schalenwildarten ist eine wichtige Grundlage für das Wildmanagement und die Balance zwischen Wildbestand und Lebensraum. Die in Nordrhein-Westfalen vorkommenden Schalenwildarten umfassen zoologisch die Paarhufer, d.h. den Allesfresser Schwarzwild und die Wiederkäuer Rothirsch, Sikahirsch, Damhirsch, Reh und das Mufflon. Bei freilebenden Tieren ist es nicht möglich, alle Populationskenndaten zu erfassen. Wichtiger als das unvollständige Erfassen möglichst vieler Daten ist es, die verfügbaren Messgrößen möglichst genau festzuhalten. In diesem Zusammenhang kommt der Streckenerfassung eine Schlüsselrolle zu. Streckentafeln gliedern - ähnlich wie die Sterbetafeln bei der Lebensversicherung für den Menschen - die Abgänge (Strecke) nach Alter und Geschlecht. Anhand der Streckentafeln lassen sich die entscheidenden Daten zu den Wildbeständen (Altersaufbau, Geschlechterverhältnis, Populationsentwicklung) berechnen. Um zu beobachten, wie sich Wald- und Wiesengesellschaften mit und ohne Wildeinfluss entwickeln, wurde ein Netz von Probeflächen eingerichtet. Hierzu wurden Probeflächenpaare unter vergleichbaren standörtlichen und vegetationskundlichen Gesichtspunkten ausgewählt. Von den Flächen ist jeweils eine gezäunt. Differenziert aufgenommen werden sowohl Holzgewächse als auch die gesamte Vegetation. Diese Grundlagenuntersuchungen dienen nicht nur der Analyse der Wechselbeziehungen zwischen Schalenwild und Vegetation, sondern sind auch die Grundlage für die Entwicklung integrierter Konzepte der Wildschadenverhütung. Das Verfahren ist dargestellt in PETRAK, M., 1991: Konzept der FJW zur Untersuchung. Wechselbeziehungen zwischen Wild und Vegetation. AFZ 4, S. 172-174. Die Hinweise und Empfehlungen für die Hege und Bejagung der einzelnen Wildarten liegen vor für Rot-, Sika-, Dam-, Reh- und Schwarzwild. RWJ 7/2010 "Wie wichtig sind führende Stücke für Kälber und Kitze?" PDF, 5,1 MB AFZ 04/1991 : Wechselbeziehung zwischen Wild und Vegetation PDF, 3,3 MB Broschüre Wildschweinbestände mit Zukunft PDF, 4,3 MB Diese können auch angefordert werden bei anna.hermes(at)wald-und-holz.nrw.de .