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Polizeiliche Kriminalstatistik 2022 - Bilanz aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) bezogen auf den Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Halle (Saale)

• Moderater Anstieg der Fallzahlen insgesamt; • Anstieg bei den Rohheitsdelikten; • Starker Anstieg der Straftaten im Internet; • Weiterhin hohes Niveau bei den Betrugsfällen; • Deutlicher Rückgang bei den Diebstahlsdelikten insgesamt; • Weniger Einbruchsdelikte Die Polizeiinspektion Halle (Saale) ist territorial für die kreisfreie Stadt Halle (Saale), den Saalekreis, den Burgenlandkreis und den Landkreis Mansfeld-Südharz zuständig. Die folgende Betrachtung zur Polizeilichen Kriminalstatistik bezieht sich auf den gesamten Zuständigkeitsbereich. Anzahl der Fälle Im Jahr 2022 wurden im Bereich der Polizeiinspektion Halle (Saale) insgesamt 60.365 Straftaten registriert. Das sind 1.463 Fälle mehr als 2021. Das ist eine Zunahme von 2,5 Prozent. Aufklärung Die Aufklärungsquote lag bei 52,6 %. Insgesamt konnten 31.722 Straftaten aufgeklärt werden. Im Jahr 2021 lag die Quote bei 53,2 % bei 31.316 aufgeklärten Fällen. Tatverdächtige Zu den 31.722 geklärten Straftaten wurden insgesamt 20.637 Tatverdächtige ermittelt. Unter diesen waren 4.533 Nichtdeutsche. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen lag demnach bei 22,0 Prozent (2021: 18,4 Prozent). Insgesamt wurden 2.542 Straftaten unter Beteiligung von Zuwanderern begangen. Im Jahr 2021 waren 2.175 Fälle zu verzeichnen. Das ist ein Anstieg um 367 Fälle. Die Anzahl der Jungtatverdächtigen betrug 4.295. Diese Zahl umfasst alle ermittelten Tatverdächtige unter 21 Jahren. Von den Jungtatverdächtigen wurden 70 zu den Intensivtätern gezählt (1,6 %). Diesen wurden 974 Straftaten zugeordnet. Sie haben somit einen Anteil von 16,2 % aller erfassten Straftaten von Tatverdächtigen, welche unter 21 Jahre alt waren. Bei den Erwachsenen galten 244 Personen als Intensivtäter (1,5 %). Deren Anteil an allen durch Erwachsene begangene Straftaten betrug 15,5 %. Betroffene einer Straftat Insgesamt wurden 13.452 Menschen als Opfer einer Straftat registriert. Davon waren 8.156 männlich und 5.296 weiblich. Von den Betroffenen waren 9.736 Erwachsene, 1.110 Heranwachsende, 1.371 Jugendliche und 1.235 Kinder. Häufigkeitsziffer Die Häufigkeitsziffer betrachtet die Fälle pro 100.000 Einwohner mit Stand der Bevölkerung zum 31.12.2021. Danach fielen im Jahr 2022 7.900 Straftaten auf 100.000 Einwohner. Dies ist ein weiterer Rückgang zum Vorjahr, als 7.925 Fälle registriert wurden. Betrachtung ausgewählter Deliktbereiche Straftaten gegen das Leben Diese Straftaten nehmen einen geringen Anteil an der Gesamtkriminalität ein (0,1%). Im Jahr 2022 wurden insgesamt 34 Fälle erfasst, wovon 16 aufgeklärt werden konnten. In vier Fällen kamen Menschen durch eine vorsätzliche Tat ums Leben. In diesem Zusammenhang ragen zwei Fälle besonders heraus: Am 17.05.2022 versuchten gegen 15.00 Uhr zwei 42-jährige Zwillingsschwestern gemeinschaftlich handelnd, in der Weststraße in Halle (Saale) einen 39-Jährigen zu töten. Sie verletzten ihn mittels spitzer Gegenstände lebensbedrohlich. Zu diesem Zeitpunkt hatte der Mann seine 3-jährige Tochter auf dem Arm, deren Mutter eine der Beschuldigten ist. Eine der Beiden konnte noch am Tatort festgenommen werden. Am 14.02.2022 verurteilte das Landgericht Halle die Festgenommene wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig. Dabei wurde auch eine Tat aus dem Oktober 2021 berücksichtigt, als die Schwestern beabsichtigten, dem Geschädigten an einer manipulierten Scheunentür auf seinem Grundstück einen Stromschlag auszusetzen. Dies erkannte der Mann aber rechtzeitig. Zwei Tage nach der Urteilsverkündung Ihrer Schwester stellte sich die Zwillingsschwester in einer Polizeidienststelle in Werder (Havel) und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Ebenfalls im Jahr 2022 konnte eine 38-jährige Frau aus Halle (Saale) ermittelt werden, welche im Dezember 2021 ihr Baby im Bereich der Äußeren Hordorfer Straße ausgesetzt hatte, sodass es verstarb. Die eigens gegründete Ermittlungsgruppe „Engel“ führte im Zusammenwirken mit der Staatsanwaltschaft Halle umfangreiche Ermittlungen durch. Neben der Erhebung und Auswertung von Wetter- und Funkzellendaten, der Auswertung von Videoaufzeichnungen um den Leichenfundort und umfangreichen Ermittlungen in Geburtskliniken, bei Hebammen und Gynäkologen, wurde eine neuartige DNA-Analyse durchgeführt. Im Ergebnis konnte die Frau am 12.12.2022 ermittelt und festgenommen werden. Am 07.03.2023 sprach das Landgericht Halle die Frau wegen Totschlags schuldig und verurteilte sie zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Mit 910 erfassten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2022 im Vergleich zum Vorjahr 128 Fälle mehr registriert. Ihr Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 1,5 %. Es konnten 761 Fälle aufgeklärt werden. Die Aufklärungsquote liegt bei 83,6 %. Rohheitsdelikte / Straftaten gegen die persönliche Freiheit In dieser Straftatengruppe sind insgesamt 11.275 Fällen erfasst worden. Damit registrierte die Polizei 1.739 Delikte mehr als im Jahr 2021 (+18,2 %). Es wurde in diesem Deliktfeld eine Aufklärungsquote von 86,4 % erzielt. Der Anstieg zeichnet sich auch deutlich im Deliktfeld Körperverletzung ab. 2022 wurden 7.131 Fälle erfasst und somit 1.049 mehr als im Jahr 2021. Die Aufklärungsquote betrug hier 87,6 %. Ein Rückgang ergab sich bei den Nötigungen (2022: 766 Fälle, 2021: 774 Fälle), wiederrum bei den Bedrohungen ein Anstieg (2022: 2.515 Fälle, 2021: 1.935 Fälle). Bei den Raubdelikten ist ebenfalls ein Anstieg zu registrieren. Im Jahr 2022 wurden 505 Fälle erfasst (2021: 399). Die Aufklärungsquote lag 2022 bei 62,4 %. Von den 505 benannten Fällen ereigneten sich 223 Straftaten auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen. Seit Oktober 2021 war ein gehäuftes Auftreten von Straftaten, u. a. Raubdelikte und Körperverletzung, unter Jugendlichen an deren Treffpunkten im Stadtgebiet von Halle (Saale) zu registrieren. Mit Wirkung vom 06.04.2022 wurde im Polizeirevier Halle (Saale) die Ermittlungsgruppe 01/2022 - „Cornern“ eingerichtet, um die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit gewaltsam handelnden jugendlichen Gruppen zu konzentrieren und eine enge Zusammenarbeit mit operativen Kräften und der Staatsanwaltschaft Halle (Saale) zu gewährleisten. Notwendige Beschlüsse und Maßnahmen wurden zeitnah abgesprochen, geplant und umgesetzt. Im Ergebnis dieser Maßnahmen konnten bereits 202 Tatverdächtige ermittelt, sieben Verurteilungen erreicht und mit Stand Mitte Februar 5 Untersuchungshaftbefehle erwirkt werden. Gegen einen Intensivtäter wurde im April 2022 mit dem Ziel der Unterbindung der weiteren Begehung von Straftaten ein zweimonatiges Bereichsbetretungsverbot angeordnet. Weiterhin besteht ein enger Austausch und intensive Abstimmungen mit der Stadt Halle (Saale) und dem Landesschulamt, um die Maßnahmen wirksam aufeinander abzustimmen. Die Polizei bietet zudem die Präventionskampagne „Genug“ an, um Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden der Stadt Verhaltenstipps zu geben und deren Rechtsbewusstsein zu stärken. Diebstahlsdelikte Mit 30,1 % stellen die Diebstahlsdelikte einen Großteil der Gesamtkriminalität dar. Nach einem Rückgang im Vorjahr, gingen auch 2022 die registrierten Fälle in diesem Bereich weiter deutlich zurück. Demnach wurden 18.169 Fälle gezählt (2165 weniger als 2021). Es konnten 5.094 Fälle aufgeklärt werden. Analog hierzu verläuft die Entwicklung bei den Delikten des Diebstahls im besonders schweren Fall. Die Statistik verzeichnet einen Rückgang auf 9.623 Fälle. Im Vergleich zu 2021 sind das 2.454 Straftaten weniger (-20,3%). Die Aufklärungsquote betrug 14,1 %. Fallentwicklungen im Vergleich zu 2021 aus dem Bereich des besonders schweren Diebstahls: Als besonders sensibler Bereich für die Betroffenen gilt der Wohnungseinbruchdiebstahl. Im Jahr 2022 erfasste die Polizeiinspektion Halle (Saale) im gesamten Zuständigkeitsbereich insgesamt 661 Fälle, das sind 19 Fälle mehr als 2021. Davon handelt es sich bei 349 Fällen um Einbruchsversuche, die Täter waren also in 52,8 % der Fälle grundsätzlich nicht erfolgreich. Ein wirksames Mittel zur Verhinderung von Einbrüchen stellen nach wie vor mechanische Sicherheitsvorrichtungen dar. Die Polizei bietet hierfür objektive, neutrale und gebührenfreie Beratungsangebote an. Die Experten in den Polizeilichen Beratungsstellen führen unter anderem Schwachstellenanalysen bei Ein- und Mehrfamilienhäusern sowie bei kommunalen, privaten und gewerblichen Objekten durch. Die Beratung umfasst den kompletten Einbruchsschutz und bietet sich zudem für die Planungsphase bei Neubauten an. Auch zum Schutz von Wertbehältnissen, Fahrzeugen und Fahrrädern beraten wir Sie gern. Sprechen Sie dazu Ihre örtliche Polizeidienststelle an! Ein Schwerpunkt bildete unter anderen der Diebstahl von Katalysatoren an Kraftfahrzeugen. Allein 169 Straftaten sind in der Stadt Halle und im Saalekreis bekannt geworden. Die Geräte werden dabei abgeflext oder abgesägt. In diesem Zusammenhang konnten bisher zehn Tatverdächtige ermittelt werden. Die Motivation liegt im Erlangen der verbauten Edelmetalle, wie Rhodium, Platin oder Palladium. Die Ermittlungen in diesem Zusammenhang dauern noch an. Beispiele für Ermittlungserfolge im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit: Nach der Entwendung eines Teleladers im Wert von 80.000 € von einem Firmengelände in der Ortslage Teuchern (Burgenlandkreis) durch unbekannte Täter in der Nacht vom 08.12.2022 zum 09.12.2022 konnte der auf einem Sattellieger geladene Telelader mit Unterstützung der polnischen Polizei am 10. Dezember 2022 in Polen sichergestellt werden. Am 26.03.2022 konnten zwei Traktoren auf einem Bauernhof in Rumänien aufgefunden und sichergestellt werden, die in den späten Abendstunden des 23.03.2022 mit einem dritten Traktor von einem Firmenhof in Bornitz (Burgenlandkreis) durch drei unbekannte Täter entwendet worden waren. Die Traktoren hatten einen Gesamtwert von ca. 500.000 Euro. Auch der dritte Traktor konnte wenig später in Rumänien aufgefunden werden. Vermögens- und Fälschungsdelikte Bei dieser Deliktgruppe wurde in der Gesamtbetrachtung ein Anstieg zum Vorjahr registriert. So weist die PKS für das letzte Jahr 10.444 Fälle aus (2021: 9.340, +11,8 %). In diesem Bereich lag die Aufklärungsquote bei 43,3 % (4.521 Fälle). Der Anteil an der Gesamtkriminalität betrug 17,3 %. Im Bereich des Waren- und Kreditbetrug wurden 2022 insgesamt 3.202 Fälle erfasst, was einen leichten Anstieg zum Vorjahr um 6,6 % (199 Fälle) bedeutet. Die Fallzahlen aus dem Jahr 2020 mit 3.313 Delikten wurden 2022 nicht erreicht. Bei den sonstigen Betrugsarten ist ein Anstieg auf 3.533 Fälle zu verzeichnen (2021: 2.712). Hierunter werden unter anderen auch die sogenannten „Schockanrufe“ erfasst. Tatmittel „Internet“ Im Jahr 2022 wurde bei 7.262 Straftaten das Internet als Tatmittel genutzt. Das bedeutet eine Steigerung von 1.660 Fällen im Vergleich zum Vorjahr. Von den 7.262 Straftaten fallen 4.708 Fälle in den Deliktsbereich des Betrugs. Insgesamt fallen 2.457 Fälle auf den Bereich Cybercrime. Das ist eine Steigerung zum Vorjahr um 24,7 % (486 Fälle). Die Aufklärung ist in diesem Bereich eine große Herausforderung an die Ermittlerinnen und Ermittler. In 14,2 % der Fälle konnten Täter bekannt gemacht werden. Der Computerbetrug tritt dabei immer wieder auf und verursacht dabei immense Schadenssummen. Beispielsweise wurden im Zeitraum vom 18.06.2022 bis 04.07.2022 von Kunden eines regionalen Kreditinstituts insgesamt 41 derartige Straftaten mit einem Gesamtschaden von ca. 1.920.000 Euro zur Anzeige gebracht (10x Halle (Saale), 28x Saalekreis und je 3x Mansfeld-Südharz/Burgenlandkreis). Von diesen 1.920.000 Euro konnten von den Kriminalisten der Polizeiinspektion Halle (Saale) ca. 468.500 Euro wieder gesichert werden. Alle Kunden wurden Opfer vom Ausspähen Ihrer Zugangsdaten zum Online-Banking. Im Nachgang des Ausspähvorgangs wurden die Kunden angerufen und von mindestens einer weiblichen Anruferin in Zusammenspiel mit einem männlichen Anrufer, welche sich als Mitarbeiter des Instituts ausgaben, zur Durchsage von Push-TANs verleitet. Die so erlangten Push-TANs wurden für Limiterhöhungen für Online-Aufträge, Kontoumbuchungen und zur Autorisierung für Echtzeitüberweisungen von 10.000 € bis 250.000 € genutzt. Die Täter konnten bisher noch nicht ermittelt werden. Die Ermittlungen dauern noch an. Sonstige Straftatbestände Unter den „Sonstigen Straftatbeständen“ werden in der PKS Deliktgruppen wie Sachbeschädigung, Widerstand gegen die Staatsgewalt, Hausfriedensbruch oder ehrverletzende Delikte erfasst. Im Jahr 2022 wurden dazu 15.259 Fälle erfasst. Dies stellt einen Anstieg um 1.137 Delikte zu 2021 dar. Der Anteil an der Gesamtkriminalität beträgt 25,3 %. Nachfolgend sollen ausgewählte Straftatbestände betrachtet werden: Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Bei diesem Delikt wurden im Jahr 2022 insgesamt 299 Fälle im Zuständigkeitsbereich gezählt. Das sind 11 Fälle weniger als im Vorjahr, somit ein Rückgang um 3,5 %. Insgesamt wurden 2022 bei 569 Straftaten Polizeibeamte als Opfer gezählt. Sachbeschädigung durch Graffiti / Vandalismus Im Jahr 2022 erfasste die Polizeiinspektion Halle (Saale) 7.470 Sachbeschädigungen. Das sind 402 mehr als 2021. Von diesen 7.470 Fällen ereigneten sich 1.819 auf öffentlichen Straßen Wegen und Plätzen. Ein Schwerpunkt bildet hierbei weiterhin die Sachbeschädigung durch Graffiti. Es wurden 2.005 Fälle angezeigt. Das ist zum Vorjahr ein Anstieg um 454 Fälle. Bei der Sachbeschädigung insgesamt lag die Aufklärungsquote bei 29,8 %. Rauschgiftdelikte In diesem Bereich liegt die Zahl der erfassten Fälle bei 3.364. Dies bedeutet einen Rückgang um 11,0% zum Vorjahr. Die Aufklärungsquote lag bei 93,3%. Die allgemeinen Verstöße gegen das BtMG, die sogenannten „Konsumentendelikte“, bildeten mit 2.715 erfassten Straftaten im Jahr 2022 in diesem Deliktsbereich den größten Anteil. In 398 Fällen wurde wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmittel ermittelt, wobei 357 Taten (89,7 %) aufgeklärt werden konnten. Ausgehend von den bekanntgewordenen Fällen, handelte es sich bei den am häufigsten konsumierten illegalen Drogen um Cannabisprodukte. Im Jahr 2022 wurden 1.503 allgemeine Verstöße mit Cannabis erfasst und damit 134 Fälle weniger als 2021. Die allgemeinen Verstöße mit Metamphetaminen (z.B. Chrystal) sind im Vergleich zum Vorjahr um 25,1 % zurückgegangen. Im Jahr 2021 wurden 883 und im Jahr 2022 insgesamt 661 derartige Verstöße registriert. Beim unerlaubten Handel/Schmuggel mit Metamphetaminen wurden 2022 insgesamt 87 Verstöße erfasst und somit 18 weniger (-17,1%) als im Jahr 2021 (105 Verstöße). Betrachtet man den Anteil der gesamten Delikte nach Drogenarten, so fallen im Jahr 2022 insgesamt 1.752 Fälle auf Cannabisprodukte (52,1 %) und 787 Fälle auf Metamphetamine (26,8 %), davon 725 Fälle auf Crystal (21,6 %). Kokain (67 Fälle) und Heroin (63 Fälle) spielen bei den bekannt gewordenen Delikten nur noch eine untergeordnete Rolle. Beispiele für Ermittlungserfolge in diesem Zusammenhang Durch den Objektverwalter einer in Halle (Saale) ansässigen Firma wurden bei der Überprüfung einer leerstehenden Lagerhalle am 20.01.2022 größere Mengen Betäubungsmittel festgestellt, woraufhin dieser die Polizei verständigte. Vor Ort wurden insgesamt ca. 35 kg Cannabis zum Teil in Plastiktüten verpackt, zum Teil unverpackt beschlagnahmt. Darüber hinaus wurden Substanzen und Utensilien sichergestellt, welche darauf schließen lassen, dass in der Halle das Cannabis mit weiteren betäubungsmittelverdächtigen Substanzen versetzt werden sollte. Im Rahmen weiterführender Ermittlungen konnten ein 36-Jähriger und ein 27-Jähriger als Beschuldigte ermittelt werden. Gegen den 36jährigen Deutschen wurde Untersuchungshaft angeordnet, die außer Vollzug gesetzt wurde. Die Ermittlungen dauern an. Im Rahmen von Ermittlungen gegen vier beschuldigte Deutsche im Alter von 42 bis 55 Jahren wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge konnten am 01.03.2022 in einer Lagerhalle in Teutschenthal ca. 40 kg Cannabis aufgefunden und beschlagnahmt werden. Im Ergebnis der weiteren Durchsuchungen konnten weitere 9 kg Cannabis sowie ca. 26.000 € beschlagnahmt werden. Zwei der Beschuldigten befinden sich derzeit in Untersuchungshaft. In einem Ermittlungsverfahren wegen des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen wurde am 23.05.2022 die Wohnanschrift eines polizeibekannten 43-jährigen Deutschen aus Weißenfels durchsucht. Im Ergebnis dessen wurden 1 kg Methamphetamin und 1,5 kg Cannabis sowie 11.000 € aufgefunden und beschlagnahmt. Der Beschuldigte wurde mittlerweile zu vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

Altauto, Altautoverwertung

Altauto fachgerecht entsorgen oder verkaufen Was Sie beim Verkauf Ihres Altautos beachten sollten Geben Sie Ihr Altauto zur Verschrottung nur einem anerkannten Altfahrzeug-Demontagebetrieb oder einer Annahmestelle für Altfahrzeuge. Lassen Sie sich einen Verwertungsnachweis ausstellen. Vorsicht vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Gewusst wie Ein Auto setzt sich aus einer Vielzahl von Wertstoffen zusammen. Außerdem enthält es umweltgefährdende Substanzen. Wertstoffe wie Stahl und Kupfer können durch eine sachgerechte Entsorgung wiederverwertet werden. Substanzen wie Blei oder das Kältemittel der Klimaanlagen müssen so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Wo kann ich mein Altfahrzeug abgeben? Wer einen Pkw (Fahrzeug der Klasse M1) oder ein leichtes Nutzfahrzeug (Klasse N1) verschrotten lassen möchte, muss dieses einem der über 1.100 anerkannten Demontagebetriebe oder einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle überlassen. Demontagebetriebe, Annahme- und Rücknahmestellen müssen sich in Deutschland jährlich durch einen Sachverständigen nach Altfahrzeugverordnung überprüfen lassen und müssen spezifische Umweltstandards erfüllen. Bringen Sie Ihr Altfahrzeug deshalb nur zu einem anerkannten Betrieb. In der Regel ist dies für den Letzthalter des Fahrzeugs unentgeltlich. In der Praxis kann der Letzthalter teilweise – je nach Fahrzeugzustand und Marktpreisen – sogar Geld erhalten. Gehört der Demontagebetrieb, die Annahme- oder Rücknahmestelle zum Rücknahmetz des Fahrzeugherstellers Ihres Fahrzeugs, haben Sie einen Anspruch auf eine unentgeltliche Annahme des Altfahrzeugs. Vorausgesetzt, das Fahrzeug enthält noch die wertstoffhaltigen Bauteile wie Motor, Katalysator etc.. Den nächsten anerkannten Demontagebetrieb finden Sie zum Beispiel auf der Internetseite der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge ( GESA) , in der Rubrik „Suche nach anerkannten Betrieben“. Auch Fahrzeughersteller oder kommunale Abfallberatungen geben hierüber Auskunft. Beim Demontagebetrieb bekommen Sie auch den vorgeschriebenen Verwertungsnachweis, den Sie der Zulassungsstelle bei der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs vorzulegen haben. Altfahrzeug von Gebrauchtwagen unterscheiden: Nach dem Abfallrecht ist ein Fahrzeug ein Altfahrzeug, wenn sich der Besitzer des Fahrzeugs entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Für Fahrzeuge, die exportiert oder importiert werden sollen, gibt es Leitlinien mit einer Reihe von Kriterien, um zu entscheiden, ob es sich noch um einen Gebrauchtwagen oder ein Altfahrzeug handelt: die Anlaufstellen-Leitlinien Nr. 9 über die Verbringung von Altfahrzeugen . Danach müssen Gebrauchtfahrzeuge entweder direkt betriebsbereit sein oder nur geringfügige Reparaturen benötigen, was bei Bedarf durch Sachverständige zu bescheinigen ist. Grundlegende Bauteile wie der Motor oder die Achsen dürfen nicht stark beschädigt sein. Hingegen als Altfahrzeuge und somit Abfall sind beispielsweise Totalschäden einzustufen. Akute Sicherheits- und Umweltgefahren wie auslaufende Betriebsflüssigkeiten sind eins von mehreren Indizien dafür, dass es sich um ein Altfahrzeug handeln könnte. Fahrzeuge, die als Abfall einzustufen sind, sind ordnungsgemäß in anerkannten Demontagebetrieben zu verschrotten (siehe oben). Vorsicht ist deshalb geboten vor lukrativen Kauf-Angeboten: Verkaufen Sie nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine Autowracks als Gebrauchtwagen weiter, denn sonst könnte es sein, dass Sie eine Ordnungswidrigkeit begehen. Was Sie noch tun können: Bevor Sie sich wieder ein neues Auto kaufen: Beachten Sie auch unsere Beiträge zu Carsharing und zum Autokauf . Hintergrund Umweltsituation Die ordnungsgemäße Demontage und Verwertung von Altfahrzeugen dient insbesondere zwei Umweltzielen: Ein Auto enthält umweltgefährdende Substanzen wie Bremsflüssigkeiten, Motoren- und Getriebeöle, fluorierte Treibhausgase in Klimaanlagen und Blei in Batterien, die nicht in die Umwelt gelangen dürfen. Daher müssen sie so entsorgt werden, dass eine Gefährdung der Umwelt ausgeschlossen werden kann. Jüngere Fahrzeugjahrgänge können außerdem Lithium-Ionen-Akkus enthalten, als Bordnetzbatterien oder in Elektrofahrzeugen als Traktionsbatterien. Aufgrund ihrer Brandgefahr ist eine fachkundige Demontage wichtig. Ein Auto setzt sich außerdem aus wertvollen Rohstoffen wie rund 75 Prozent Metall (Stahl, Kupfer, Leichtmetalle, Edelmetalle), daneben Glas, Reifen und anderen Kunststoffen zusammen. Hochwertig recycelt tragen sie zur Ressourcenschonung bei. Die Verwertung der Altfahrzeuge erfolgt in Deutschland meist in zwei Stufen: Zuerst wird das Altfahrzeug in einem Demontagebetrieb trockengelegt. Hierzu werden Betriebsflüssigkeiten, Treibstoff, Kühlerflüssigkeit, Motor-, Getriebe- und weitere Öle, Kältemittel der Klimaanlagen etc. abgelassen und aufgefangen. Außerdem werden Ersatzteile zur Wiederverwendung entnommen, Airbags ausgebaut oder ausgelöst und schadstoffhaltige Bauteile entfernt und weitere Teile wie Reifen, Starterbatterie und Katalysator zur Wiederverwendung als Ersatzteile oder zwecks Recycling demontiert. Während der zweiten Stufe erfolgt das Schreddern der Restkarosse, wobei zum einen ein eisen- und stahlhaltiger Schredderschrott sowie eine buntmetallhaltige Schredderschwerfraktion gewonnen werden. Diese werden, teilweise nach einer weiteren Aufbereitung, an Metallhütten verkauft. Insgesamt können etwa 99 Prozent der im Altfahrzeug enthaltenen Metalle recycelt werden. Darüber hinaus fällt eine Schredderleichtfraktion als Abfallstrom an. Diese macht durchschnittlich etwa 22,5 Prozent des Gewichts der Restkarossen aus und ist ein heterogenes ⁠ Gemisch ⁠ aus verschiedensten Materialien wie Kunststoff, Gummi, Glas, Restmetalle. Sie kann auch Schadstoffe wie Blei oder bromierte Flammschutzmittel enthalten. Sie wird meist in Müllverbrennungsanlagen energetisch verwertet beziehungsweise im Deponiebau oder Bergversatz eingesetzt. Die EU-weit geforderten Recycling- und Verwertungsquoten für Altfahrzeuge von 85 beziehungsweise 95 Prozent wurden in Deutschland bisher jedes Jahr erreicht. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib“ veröffentlicht. Jedoch gibt es noch Verbesserungspotenziale bei der Altfahrzeugverwertung. Diese betreffen das hochwertige Recycling der Kunststoffe, des Fahrzeugglases und der beim Schredderprozess anfallenden Schredderleichtfraktion. Immerhin enthält ein Altfahrzeug über 100 Kilogramm Kunststoffe und etwa 30 Kilogramm Fahrzeugglas, von denen gemäß Abfallstatistik durchschnittlich lediglich je 2 bis 4 Kilogramm demontiert und recycelt werden. Die gezielte Demontage und das Recycling der zunehmend anfallenden edelmetallhaltigen Autoelektronik-Bauteile stellt ebenfalls eine Herausforderung dar. Denn die Herstellung von Edelmetallen wie Gold, Silber und Palladium ist mit relativ großen Umweltbelastungen verbunden. So verursacht beispielsweise die Primärherstellung von 0,001 Kilogramm Platin so viel ⁠ CO2 ⁠-Emmissionen wie die Herstellung von sieben Kilogramm Kupfer (Berechnung auf der Basis von PROBAS). In den letzten Jahren ist ein langsamer Anstieg des Recyclings von Fahrzeugelektronik-Bauteilen zu beobachten. Gesetzeslage Die Verwertung von Altfahrzeugen ist in Deutschland rechtlich in der Altfahrzeugverordnung geregelt, welche für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge (bis 3,5 t) gilt. Sie verpflichtet die Fahrzeughersteller, kostenlose Rücknahmemöglichkeiten für die Altfahrzeuge über ein flächendeckendes Netz zu schaffen: Die Rückgabemöglichkeiten dürfen maximal 50 Kilometer vom Wohnsitz der Fahrzeughalter*innen entfernt sein. Darüber hinaus gibt die Altfahrzeugverordnung beispielsweise Demontage- und Recyclingquoten vor und stellt technische Anforderungen an die Altfahrzeugbehandlung. Für die Entsorgung anderer Kraftfahrzeuge wie Busse, Lkws und Motorräder gibt es keine spezielle Vorschrift. Sie richtet sich nach den allgemeinen Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und hat entsprechend auch nach dem Stand der Technik zu erfolgen. Unbekannter Fahrzeugverbleib Auf deutschen Straßen rollen über 40 Millionen Pkw. Rund drei Millionen davon werden jährlich endgültig stillgelegt. Von den endgültig stillgelegten Pkw und leichten Nutzfahrzeugen werden jährlich etwa 500.000 in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt. Etwa zwei Millionen Fahrzeuge werden als Gebrauchtfahrzeuge aus Deutschland exportiert, überwiegend nach Osteuropa. Die jeweils aktuellsten Daten werden bei den Daten zur Umwelt „ Altfahrzeugverwertung und Fahrzeugverbleib “ veröffentlicht. Jährlich bleibt eine Anzahl in der Größenordnung von etwa 300.000 Fahrzeugen übrig, deren Verbleib sich anhand der Statistiken nicht erklären lässt. Eine Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes kam zu dem Schluss, dass es sich hierbei hauptsächlich um Altfahrzeuge handele, die nicht in anerkannten Demontagebetrieben zerlegt bzw. nicht gemäß Abfallverbringungsrecht exportiert werden. Da die nicht ordnungsgemäßen Altfahrzeug-Zerleger teilweise die rechtlichen Anforderungen nicht einhalten und damit Kosten sparen können, können sie meist günstigere Konditionen anbieten, wenn sie Altfahrzeuge aufkaufen, als die anerkannten Demontagebetriebe. Jedoch können mit dieser unrechtmäßigen Entsorgung von Altfahrzeugen Umweltgefahren verbunden sein, wie z.B. der Eintrag von Altöl und weiteren Betriebsflüssigkeiten in den Boden bzw. die Gewässer, die Freisetzung klimarelevanter Kältemittel in die Umwelt sowie die nicht ordnungsgemäße Entsorgung von Kunststoffen und weiteren Bauteilen. Daher dürfen Altfahrzeuge, also beispielsweise Autowracks, die nicht mehr für den Straßenverkehr, sondern nur noch zum Ausschlachten von Ersatzteilen geeignet sind, nur an anerkannte Demontagebetriebe übergeben werden. Ob ein Fahrzeug einer nicht ordnungsgemäßen Abfallbehandlung zugeführt wird, ist für Letzthalter*innen oft schwer zu erkennen. So werden auch alte Fahrzeuge teilweise als vermeintliche Gebrauchtwagen vom Letzthalter oder der Letzthalterin abgekauft, dann jedoch nicht weiter gefahren oder repariert, sondern nur zerlegt oder ausgeschlachtet, falls sich keine Abnehmer*innen finden. Überlegen Sie daher vor dem Verkauf Ihres alten Autos, ob es wirklich noch einen Markt dafür gibt. Sollte man ausrangierte Fahrzeuge als Gebrauchtwagen exportieren? Der Gebrauchtfahrzeugexport ist vom Grundsatz her sinnvoll, da hierdurch sehr viel Energie und Ressourcen für die Herstellung eines neuen Fahrzeugs gespart werden können. Der Handel und die Weiternutzung von Gebrauchtfahrzeugen sind in vielen Importländern ein wichtiger Wirtschaftsfaktor und steigern die Mobilität der Bevölkerung. Allerdings ist es wichtig, darauf zu achten, dass nur „wirkliche“ Gebrauchtwagen und keine fahruntüchtigen Autowracks exportiert werden. Werden Altfahrzeuge in Länder ohne ausreichende Demontage- und Recyclinganlagen exportiert, führt dies zu einer erhöhten Gesundheits-und Umweltbelastung in den Importländern sowie zum dauerhaften Verlust wertvoller Rohstoffe. Anzahl der anerkannten Altfahrzeugverwertungsbetriebe 2006 bis 2021 Quelle: GENESIS-Online u. a. Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Verbleib der endgültig stillgelegten Fahrzeuge in Deutschland 2020 Quelle: Kraftfahrtbundesamt/ Statistisches Bundesamt / Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

GEMAS – Geochemische Kartierung der Acker- und Grünlandböden Europas, Einzelelementkarten, Pd - Palladium

GEMAS (Geochemical Mapping of Agricultural and Grazing Land Soil in Europe) ist ein Kooperationsprojekt zwischen der Expertengruppe „Geochemie“ der europäischen geologischen Dienste (EuroGeoSurveys) und Eurometeaux (Verbund der europäischen Metallindustrie). Insgesamt waren an der Durchführung des Projektes weltweit über 60 internationale Organisationen und Institutionen beteiligt. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in 33 europäischen Ländern auf einer Fläche von 5 600 000 km² insgesamt 2219 Ackerproben (Ackerlandböden, 0 – 20 cm, Ap-Proben) und 2127 Grünlandproben (Weidelandböden, 0 – 10 cm, Gr-Proben) entnommen. In den Proben wurden 52 Elemente im Königswasseraufschluss, 41 Elemente als Gesamtgehalte sowie TC und TOC bestimmt. Ergänzend wurde in den Ap-Proben zusätzlich 57 Elemente in der mobilen Metallionenfraktion (MMI®) sowie die Bleiisotopenverhältnisse untersucht. Alle analytischen Untersuchungen unterlagen einer strengen externen Qualitätssicherung. Damit liegt erstmals ein qualitätsgesicherter und harmonisierter geochemischer Datensatz für die europäischen Landwirtschaftsböden mit einer Belegungsdichte von einer Probe pro 2 500 km² vor, der eine Darstellung der Elementgehalte und deren Bioverfügbarkeit im kontinentalen (europäischen) Maßstab ermöglicht. Die Downloaddateien zeigen die flächenhafte Verteilung der mit verschiedenen Analysenmetoden bestimmten Elementgehalte in Form von farbigen Isoflächenkarten mit jeweils 7 und 72 Klassen.

Weniger kritische Rohstoffe für Umwelttechnologien

Weniger kritische Rohstoffe für Umwelttechnologien Elektromotoren, Photovoltaik, Generatoren, Batteriespeicher: Für viele nachhaltige Technologien werden seltene und teils kritische Rohstoffe benötigt. Der Ausbau solcher Umwelttechnologien droht durch Rohstoffknappheiten gedämpft zu werden. Daher gilt es, rechtzeitig auf Alternativen zu setzen, die weniger kritische Rohstoffe benötigen oder gänzlich darauf verzichten. GreenTech ist weltweit auf dem Vormarsch Technologien zur Steigerung der Ressourceneffizienz treiben weltweit die nachhaltige Entwicklung an. Der Technologie- und Industriestandort Deutschland hat diese Wachstumschancen erkannt. Der Anteil der GreenTech-Branche am Bruttoinlandsprodukt lag 2016 bei 15 Prozent und wird bis 2025 auf 19 Prozent steigen, so die ⁠ Prognose ⁠ im Umwelttechnologie-Atlas für Deutschland. Neue High-Tech Konzepte ermöglichen Umwelttechnologien, die konventionelle Produkte oder Verfahren mit geringer Ressourceneffizienz ersetzen. Rohstoff-Kritikalität als Hemmnis Schlüsseltechnologien für eine nachhaltige Entwicklung wie Elektromotoren, Generatoren, Photovoltaik, LED-Beleuchtung und Batteriespeicher basieren auf funktionalen Elementen wie Seltenen Erden, Zinn, Silber, Platin und Lithium. Wenn diese Technologien nicht nur in Deutschland sondern auch weltweit ausgebaut werden, wird sich die Nachfrage nach diesen Elementen vervielfachen. Für einige Rohstoffe zeichnen sich schon heute geologische, strukturelle, geopolitische, sozioökonomische und ökologische Versorgungsrisiken ab, weshalb sie als „kritische Rohstoffe“ gelten. So ist die Gewinnung und Weiterverarbeitung einiger Technologiemetalle mit starken Umwelt- und Gesundheitsbelastungen verbunden. Außerdem sind Reserven, Gewinnung und Raffination bei den meisten dieser Rohstoffe auf wenige Länder konzentriert. Daraus resultiert eine hohe Abhängigkeit der Hersteller von Umwelttechnologien vom globalen Rohstoffhandel, zumal der Markt für die meisten Technologiemetalle eher klein und wenig transparent ist. Substitutionsstrategie als Ausweg Es ist derzeit absehbar, dass Effizienz- und Recyclingstrategien allein nicht ausreichen werden, um die vielschichtigen Versorgungsrisiken entscheidend zu mindern und einen tiefgreifenden Ausbau der Umwelttechnologien weltweit zu gewährleisten. Es bedarf zusätzlich einer vorausschauenden Orientierung auf Substitutionsstrate¬gien, um die entsprechenden Rohstoffe zu ersetzen: Sei es durch Materialsubstitution, bei der partiell Werkstoffe oder Elemente ersetzt werden, technologische Substitution, bei der neue Technologien und Verfahren eingesetzt werden um den gleichen Umweltnutzen zu erzielen oder auch durch funktionale Substitution, bei der ein gänzlich neues Produkt- oder Dienstleistungskonzept eingeführt wird. Eine funktionale Substitution eines Fahrzeug-Abgas-Katalysators besteht beispielsweise in einem vollelektrischen Pkw, der keinen Katalysator mehr benötigt. Die ⁠ UBA ⁠-Studie „SubSKrit“ liefert eine Roadmap Um die Substitutionspotenziale zu bestimmen und systematisch zu erschließen, hat das UBA nun in einer umfassenden Studie („ SubSKrit “) eine Roadmap erarbeiten lassen. Mit dieser Roadmap werden je nach Reifegrad und Zeithorizont der Substitutionsalternativen Anreize für Maßnahmen zur Technologieentwicklung, Markteinführung, Marktdurchdringung durch Qualifizierung und Austausch sowie Anpassung der rechtlich-regulatorische Rahmenbedingungen gegeben. Hierfür wurden 115 Umwelttechnologien und über 60 Rohstoffe einem Screening sowie einer vielschichtigen Analyse unterzogen. Zunächst wurden die Technologien in Panels von Fachleuten auf ihr relatives Umweltentlastungspotenzial, ihre Marktdynamik sowie ihre Bedeutung für die deutsche Wirtschaft untersucht. Für die 40 relevantesten Technologien wurden dann die Rohstoffbedarfe in Trend- und Green Economy-Szenarien bis 2025 sowie 2050 extrapoliert und einer Kritikalitätsanalyse unterzogen. Hierbei wurden die benötigten Rohstoffe auf ihr Versorgungsrisiko, ihr ökologisches Schadenspotenzial sowie ihre strategische Bedeutung für die Wirtschaft analysiert. 20 Umwelttechnologien mit vergleichsweise hoher Kritikalität wurden auf dieser Basis in den sieben Technologiegruppen: Elektronik, Katalysatoren, Permanentmagnete, Solartechnologie, Speichertechnologien, Generatoren und Permanentmagnete sowie Sonstige priorisiert. Diese 20 Technologien sind nicht nur von besonderem umwelt- und industriepolitischem Interesse sondern auch in hohem Maße abhängig von kritischen Rohstoffen, für die zukünftige Verfügbarkeitsengpässe sehr wahrscheinlich sind. Daher wurden diese Technologien eingehend auf Substitutionsalternativen untersucht.  Dabei wurden vier Cluster deutlich: Umwelttechnologien, für die bereits heute Substitutionsalternativen auf den Markt vorhanden sind und kritische Metalle substituiert werden. Hierunter fallen bleifreie Lote, Fahrzeug-Abgas-Katalysatoren, Elektroantriebsmotoren in vollelektrischen Pkw, Hochleistungs-Permanentmagnete in der Industrie, Dünnschicht-Solarzellen, Tandemzellen, Concentrated Solar Power (CSP)-Technologie und RFID. Umwelttechnologien, die marktreife Alternativen besitzen mit deutlicher Reduzierung des Einsatzes der als kritisch identifizierten Metalle. Dazu zählen die Umwelttechnologien der Pedelec-Batterien, Hybridmotoren, Elektroantriebsmotoren der Plug-in-Hybrid-Pkw (PHEV), Lithium-Ionen-Stromspeicher und Lithium-Ionen-Batterien für Fahrzeuge. Umwelttechnologien, die Substitutionsoptionen besitzen, welche noch nicht im Markt etabliert sind, aber großes Potential für eine absehbare Marktreife besitzen. Diese Technologien sind ökonomisch noch nicht wettbewerbsfähig oder die Entwicklung ist noch nicht vollständig ausgereift. Darunter fallen weiße OLED anstelle von weißen LED sowie Permanentmagnet-Generatoren für Windkraftanlagen. Umwelttechnologien, für die keine Substitutionsmöglichkeiten im Rahmen des Projektes identifiziert werden konnten. Dazu zählen grüne Rechenzentren, Industriekatalysatoren, Pedelec-Motoren, Synchron- und Asynchron-Generatoren in Windkraftanlagen sowie GuD/Gas - Kraftwerke. Über alle Umwelttechnologien zeigt sich, dass Substitutionsalternativen deutliche Rohstoffeinsparungen von relevanten Materialien ermöglichen. Hohe Einsparpotenziale sind bei Silber, Gold, Palladium, Seltenen Erden, Lithium, Zinn, Gallium, Titandioxid, Mangan und Platin identifiziert. Beispielsweise liegt das Einsparpotential für die nur im Umfang von wenigen Tausend Tonnen pro Jahr produzierten Schweren Seltenen Erde Dysprosium 2025 bei 33 Prozent bzw. knapp 1.300 Tonnen. Dabei können die größten Einsparungen durch technologische Substitutionen bei den Elektroantriebsmotoren und bei den Hybridmotoren erzielt werden. Im Jahr 2050 liegt das Einsparpotential im Substitutionsszenario sogar bei 66 Prozent bzw. 13.300 Tonnen. Allerdings zeigte die Analyse auch auf, dass bei den Substitutionen nicht alle derzeit kritischen Rohstoffe ersetzt werden können und die Einsparung teilweise mit dem Einsatz anderer, ebenfalls kritischer Rohstoffe einhergeht. In Einzelfällen wie bei Platin kommt es auch im Substitutionsszenario unter Berücksichtigung der Elektromobilität bis 2050 zu einer Zunahme des Rohstoffbedarfs. Fazit Es ist wichtig, den Ausbau der bedeutendsten Umwelttechnologien mithilfe eines technologischen Portfolios abzusichern, das möglichst resilient gegenüber Verfügbarkeitsbeschränkungen der erforderlichen Technologiemetalle ist. Die Studie zeigt auf, dass für das Gros der Umwelttechnologien Alternativen vorhanden sind, im Besonderen in den zukunftsorientierten Technologiefeldern der Antriebssysteme, Solarenergie, Beleuchtung und Speichertechnologien. Diese können entsprechend ihrer Reifegrade zielgerichtet zu veritablen Innovationen fortentwickelt werden. Durch diese Alternativen lassen sich Rohstoffrisiken für den Ausbau der Technologien zwar nicht verhindern, aber deutlich abmildern. Mithilfe der erarbeiteten Substitutions-Roadmap sollen konzertierte Ansätze von wichtigen Akteuren des Innovationssystems aus Politik, Forschung, Wirtschaft und Verbänden unterstützt werden, um Substitutionen zu zukunftsfesten Umwelttechnologien zu ermöglichen. Die Raodmap liefert den notwendigen vorausschauenden Ansatz, der mithilfe eines regelmäßigen Monitorings fortgeschrieben werden soll. Alle vier Jahre sollten die Umwelttechnologien und dafür erforderliche Rohstoffe auf Kritikalität und Substitutionsoptionen überprüft werden. Durch die Verankerung der Roadmap lässt sich ein wichtiger Beitrag zu einer aktiven ökologischen Industriepolitik leisten, und dem besonderen Interesse Deutschlands als Nachfrager, Produzent, Exporteur und Technologieführer von Umwelttechniken gerecht werden. Linkhinweis Zusätzlich zum Abschlussbericht sind alle Arbeitsschritte der Studie „SubSKrit“ bis hin zur Roadmap in sechs zusätzlichen Arbeitsberichten dokumentiert. Wichtige Erkenntnisse und Maßnahmen sind zudem in einem englischsprachigen Empfehlungspapier sowie einer ausführlichen Summary zusammengefasst.

Computer am Arbeitsplatz: Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz - Ratgeber für Verwaltungen

Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten, denn der größte Teil des Energie- und Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer und die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten. Deshalb sollten Computer in der öffentlichen Verwaltung deutlich länger genutzt werden als bisher. Dadurch werden zudem wertvolle Ressourcen wie Silber, Gold, Palladium, Tantal, Gallium und Seltene Erden sorgsamer genutzt. Eine Broschüre gibt den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der Verwaltung Hinweise, wie sie durch die kluge Auswahl der richtigen Produkte und die gezielte Verlängerung der Nutzungsdauer Kosten sparen, die Umweltbelastung verringern und den Verwaltungsaufwand senken können. Veröffentlicht in Broschüren.

Recycling potentials of strategic raw materials (ReStra)

Das Projekt ReStra untersucht Recycling- und Substitutionspotenziale ausgewählter Metalle. Dabei wurden auf der Grundlage von Kritikalitätsanalysen Zielmetalle ausgewählt (Seltene Erden, Palladium, Gallium, Germanium, Indium, Gold, Rhodium, Platin) und ihre Verwendung in Produk-ten untersucht und quantifiziert (Industriekatalysatoren, Autokatalysatoren, Metallurgie/ Legierungen (Mischmetall), Batterien, Laseranwendungen, Windenergie, Automobile, Medizintechnische Geräte, Brennstoffzellen, Optische-Faseranwendungen , Photovoltaik, LEDs, Haushaltsanwendungen, Pedelec, e-bike, Raumklimaanlagen, Anzeigetafeln, Nabendynamo, Keramiken, Absorbermaterial und Kontrollstäbe in Kernreaktoren, Hochtemperatursupraleiter , Rechenzen-tren). Über die Analyse von existierenden Entsorgungsketten für die ausgewählten Altprodukte sowie von Hemmnissen bei der Verbesserung der Kreislaufführung sowie ggf. bestehenden Pfadabhängigkeiten wurden Optimierungspotenziale identifiziert und quantifiziert. Auf der Grundlage der Analysen wurden Empfehlungen zur Optimierung der Kreislaufführung der untersuchten Anwendungen auf der technischen, politischen und rechtlichen Ebene entwickelt. Neben den altproduktbezogenen werden dabei auch übergeordnete Ansätze dargestellt. Quelle: Forschungsbericht

Recyclingpotenzial strategischer Metalle (ReStra)

Das Projekt ReStra untersucht Recycling- und Substitutionspotenziale ausgewählter Metalle. Dabei wurden auf der Grundlage von Kritikalitätsanalysen Zielmetalle ausgewählt (Seltene Erden, Palladium, Gallium, Germanium, Indium, Gold, Rhodium, Platin) und ihre Verwendung in Produk-ten untersucht und quantifiziert (Industriekatalysatoren, Autokatalysatoren, Metallurgie/ Legierungen (Mischmetall), Batterien, Laseranwendungen, Windenergie, Automobile, Medizintechnische Geräte, Brennstoffzellen, Optische-Faseranwendungen , Photovoltaik, LEDs, Haushaltsanwendungen, Pedelec, e-bike, Raumklimaanlagen, Anzeigetafeln, Nabendynamo, Keramiken, Absorbermaterial und Kontrollstäbe in Kernreaktoren, Hochtemperatursupraleiter , Rechenzen-tren). Über die Analyse von existierenden Entsorgungsketten für die ausgewählten Altprodukte sowie von Hemmnissen bei der Verbesserung der Kreislaufführung sowie ggf. bestehenden Pfadabhängigkeiten wurden Optimierungspotenziale identifiziert und quantifiziert. Auf der Grundlage der Analysen wurden Empfehlungen zur Optimierung der Kreislaufführung der untersuchten Anwendungen auf der technischen, politischen und rechtlichen Ebene entwickelt. Neben den altproduktbezogenen werden dabei auch übergeordnete Ansätze dargestellt. Quelle: Forschungsbericht

Recyclingpotenzial strategischer Metalle (ReStra)

Das Projekt ReStra untersucht Recycling- und Substitutionspotenziale ausgewählter Metalle. Dabei wurden auf der Grundlage von Kritikalitätsanalysen Zielmetalle ausgewählt (Seltene Erden, Palladium, Gallium, Germanium, Indium, Gold, Rhodium, Platin) und ihre Verwendung in Produk-ten untersucht und quantifiziert (Industriekatalysatoren, Autokatalysatoren, Metallurgie/ Legierungen (Mischmetall), Batterien, Laseranwendungen, Windenergie, Automobile, Medizintechnische Geräte, Brennstoffzellen, Optische-Faseranwendungen , Photovoltaik, LEDs, Haushaltsanwendungen, Pedelec, e-bike, Raumklimaanlagen, Anzeigetafeln, Nabendynamo, Keramiken, Absorbermaterial und Kontrollstäbe in Kernreaktoren, Hochtemperatursupraleiter , Rechenzen-tren). Über die Analyse von existierenden Entsorgungsketten für die ausgewählten Altprodukte sowie von Hemmnissen bei der Verbesserung der Kreislaufführung sowie ggf. bestehenden Pfadabhängigkeiten wurden Optimierungspotenziale identifiziert und quantifiziert. Auf der Grundlage der Analysen wurden Empfehlungen zur Optimierung der Kreislaufführung der untersuchten Anwendungen auf der technischen, politischen und rechtlichen Ebene entwickelt. Neben den altproduktbezogenen werden dabei auch übergeordnete Ansätze dargestellt. Quelle: Forschungsbericht

Computer in der Verwaltung: UBA fordert längere Mindestnutzung

Computer in der Verwaltung: UBA fordert längere Mindestnutzung Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamts (UBA) zeigt: Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten. Computer in der Verwaltung sollten deshalb künftig mindestens sechs Jahre lang genutzt werden. Die Studie liefert hierzu erstmals belastbare Zahlen. Die bisher vom IT-Rat des Bundes empfohlenen Mindestnutzungszeiten von beispielsweise drei Jahren für Notebooks sind zu kurz. Eine moderne, nachhaltige IT-Strategie für die öffentliche Verwaltung sollte deutlich längere Zeiten vorsehen, denn der größte Teil des Energieverbrauchs und der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer. Gleichzeitig werden wertvolle Ressourcen wie Silber, Gold, Palladium, Tantal, Gallium und Seltene Erden sorgsamer genutzt. Und es werden Kosten eingespart, denn die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten, wie die Studie ebenfalls belegt. Ein Rechenbeispiel: Würden in der Bundesverwaltung Notebooks sechs statt der derzeit empfohlenen drei Jahre genutzt, ließen sich 71.000 Tonnen CO 2 und fast 100 Millionen Euro in zehn Jahren einsparen (unter der Annahme, dass ein Drittel der Arbeitsplätze mit Notebooks ausgestattet ist). Nicht zuletzt werden die IT-Abteilungen der Behörden entlastet, weil seltener neue Technik beschafft und ausgerollt werden muss. Wie erreicht man, dass die Technik länger genutzt werden kann? Die beschafften Geräte sollten den „Blauer Engel“-Kriterien entsprechen, weil das Qualität und Haltbarkeit garantiert. Bei der Neubeschaffung sollten auch wiederaufbereitete gebrauchte Geräte einbezogen werden. Geräte, die für aufwendige Arbeiten nicht mehr geeignet sind, sollten im eigenen Hause für andere Zwecke weiterverwendet werden. Falls keine Verwendung im eigenen Hause mehr möglich ist, sollten Behörden die nicht mehr benötigten Geräte an Aufbereiter gebrauchter IT-Geräte zur Weitervermarktung abgeben. Hintergrundinformationen Im Auftrag des ⁠ UBA ⁠ hat das Freiburger Öko-Institut gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin die Nutzung von Arbeitsplatzcomputern in der Bundesverwaltung mit Blick auf Umweltwirkungen und Kosten analysiert und hiermit erstmals belastbare Zahlen vorgelegt. Das UBA und das Öko-Institut legen dazu ein gemeinsames Positionspapier vor. Die Studie zum Download: Forschungsbericht „ Ökologische und ökonomische Aspekte beim Vergleich von Arbeitsplatzcomputern (APC) für den Einsatz in Behörden unter Einbeziehung des Nutzerverhaltens (Öko-APC) “ Positionspapier von UBA und Öko-Institut: „ Paradigmenwechsel in der Green IT notwendig “ Ratgeber für Verwaltungen, wie Arbeitsplätze nachhaltig ausgestattet werden können: „ Computer am Arbeitsplatz: Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz – Ratgeber für Verwaltungen “

Computer am Arbeitsplatz: Wirtschaftlichkeit und Umweltschutz - Ratgeber für Verwaltungen

Computer länger zu nutzen, entlastet die Umwelt und senkt die Kosten, denn der größte Teil des Energie- und Ressourcenverbrauchs und der Umweltbelastung entsteht während der Herstellung der Computer und die Kosten für die Anschaffung sind entscheidend für die Gesamtkosten. Deshalb sollten Computer in der öffentlichen Verwaltung deutlich länger genutzt werden als bisher. Dadurch werden zudem wertvolle Ressourcen wie Silber, Gold, Palladium, Tantal, Gallium und Seltene Erden sorgsamer genutzt. Eine Broschüre gibt den Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern in der Verwaltung Hinweise, wie sie durch die kluge Auswahl der richtigen Produkte und die gezielte Verlängerung der Nutzungsdauer Kosten sparen, die Umweltbelastung verringern und den Verwaltungsaufwand senken können.

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