© LANUV LANUV mahnt zu besonderer Umsicht. Ein knuddeliger Hundewelpe oder ein niedliches Kätzchen gehören zu den Geschenken, die oft erst kurz vor Weihnachten beim Züchter, im Zoofachhandel, oder „mal eben“ im Internet geordert werden. Aber auch exotische Familienmitglieder wie Schildkröten oder Papageien sind sehr beliebt. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) rät, beim Kauf lebender Tiere als Weihnachtsgeschenk zu besonderer Umsicht. Internationale Artenschutzbestimmungen setzen enge Grenzen, die man z. B. beim Kauf einer Schildkröte schnell übertritt, ohne es zu merken. Vor dem Kauf eines jeden Tieres sollte man seine Herkunft kennen und prüfen, ob es sich um ein geschütztes Tier nach der EU-Artenschutzverordnung handelt. Diese sind nämlich in Deutschland meldepflichtig. Wer der Meldepflicht nicht nachkommt oder illegal eingeführte Tiere ohne Papiere erwirbt, muss damit rechnen, bestraft zu werden – keinesfalls kann man sich auf Unwissenheit berufen. Denn Tierhalter sollen ein Mindestmaß an Sachkunde erworben haben. Für Händler und Züchter ist sie gemäß Deutschem Tierschutzgesetz sogar verbindlich vorgeschrieben. Informationen zur Meldepflicht für international geschützte Arten wie z. B. Papageien, Landschildkröten, Eidechsen, Schlangen usw. geben die Unteren Landschaftsbehörden der Kreise und Städte. Aber nicht nur die Exoten, auch Hund, Katze, Maus und Co. wollen nicht nur unter dem Weihnachtsbaum, sondern ein Leben lang Aufmerksamkeit und artgerechte Fürsorge! Bei „tierischen Geschenken“ sollte man also immer bedenken, dass die Tiere lebenslang aufwendige Pflege und Betreuung benötigen, auch in den Ferien! Ein Haustier kostet Geld, nicht nur für das Futter und die geeignete Unterbringung. Manche Tiere, die es gern besonders warm haben, erhöhen auch die Stromrechnung. Schließlich muss bei Krankheiten und auch zur Vorsorge der Tierarzt aufgesucht und bezahlt werden – alles Kosten, an die man vor dem Kauf denken muss. Ein Haustier zu haben bedeutet Verantwortung zu übernehmen! Wenn all dies wohlüberlegt ist, dann leuchten nicht nur die Kinderaugen unterm Weihnachtsbaum, sondern -je nach „Geschenk-Tier“- auch noch die der Tierhalterinnen und –halter, die mit ihren Tieren erwachsen geworden sind. Downloads: Foto : © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Foto : © LANUV. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Papageien sind beliebte Haustiere. Doch viele Arten sind vom Aussterben bedroht. Der Handel mit Papageien ist daher gesetzlich streng geregelt. Über die artenschutzrechtlichen Bestimmungen informiert dieser Flyer.
Das Projekt "Andrologische Untersuchungen bei Vögeln der Ordnung Psittaciformes zum Zweck der Arterhaltung und Gefangenschaftszucht" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Leipzig, Veterinär-Physiologisch-Chemisches Institut durchgeführt. Weltweit ist eine rasante Zunahme des Artensterbens auch bei der Klasse Aves zu verzeichnen. Die durch Umweltzerstörung und unzählige andere menschliche Einflüsse (z. B. illegaler Handel mit teuren Wildvögeln) am meisten betroffene Tierordnung stellen die Papageienvögel dar. Derzeit ist fast ein Drittel der Papageienpopulation vom Aussterben bedroht. Eine Möglichkeit, diesen Trend aufzuhalten, besteht in der gezielten und effektiven Nachzucht bedrohter Arten in der Obhut des Menschen mit dem Ziel einer späteren Wiederauswilderung. Leider waren solche Bemühungen bisher oft erfolglos. Ein Grund hierfür besteht in dem nahezu vollständigen Fehlen fundierter wissenschaftlicher Untersuchungen zum Reproduktionsstatus, der Spermagewinnung, -analyse und -konservierung und zur künstlichen Besamung für die Ordnung der Papageien (Psittaciformes). Ziel dieses Projektes ist daher die Erarbeitung von nicht invasiven Methoden zur Bestimmung der Reproduktionssituation verschiedener Papageienspezies. Darüber hinaus soll bei diesen Vögeln eine effektive Gewinnung von Sperma sowie dessen genaue Beurteilung und optimale Nutzung langfristig etabliert werden.
Nr.: 04/2021 Halle (Saale), 02.03.2021 Die Präsidentin Die Anzahl privat gehaltener, geschützter Wildtiere hat sich in Sachsen-An- halt im letzten Jahr insgesamt leicht erhöht. Während die Nachzuchten von Papageien, außer beim beliebten Graupapagei, etwas zurückgingen, erhöhte sich die Anzahl der gezüchteten Landschildkröten von 870 auf inzwischen knapp 1000 Tiere in Sachsen-Anhalt. Am beliebtesten sind dabei Griechi- sche, Maurische und Breitrand-Landschildkröten. Die Anzahl der Haushalte, die eine dieser Arten zum ersten Mal meldeten, stieg im Jahr 2020 um fast ein Drittel gegenüber 2019. Vermehrt in Heimterrarien anzutreffen ist außer- dem das Jemen-Chamäleon, das ebenfalls geschützt ist, jedoch häufig ge- züchtet wird. Alle nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen geschützten Wild- tiere dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen privat gehalten werden. Sie müssen unter anderem beim CITES-Büro des Bundeslandes gemeldet und der legale Erwerb nachgewiesen werden. Damit die artgerechte Haltung überprüft werden kann, ist das Tiergehege dem Umweltamt der Stadt oder des Landkreises anzuzeigen. Trotz intensiver artenschutzrechtlicher Informationsarbeit müssen immer wie- der illegal gehandelte Tiere, Präparate und gelegentlich Pflanzen behördlich eingezogen werden. In Sachsen-Anhalt sind dies mehrere Dutzend Exemp- lare jährlich, die dann überwiegend den drei Zoos und 18 Tiergärten, dem Botanischen Garten der Martin-Luther-Universität in Halle oder Museen über- geben werden. Informationen zum Internationalen Artenschutz und zur Haltung geschützter Tiere: www.lau.sachsen-anhalt.de/cites Pressemitteilung Zum Tag des Artenschutzes am 3. März: Geschützte Wildtiere in privater Haltung praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz 06116 Halle (Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Das Projekt "Untersuchungen zur Quarantaenebehandlung von Psittaciden - Alternative zu derzeit amtlich vorgeschriebenen therapeutischen Verfahren (Gyrasehemmer, Tetrazyklin), Kurzzeitbehandlung in steigender und fallender Dosierung, Epidemiologische ..." wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Medizinal-, Lebensmittel- und Veterinäruntersuchungsamt Südhessen, Außenstelle Frankfurt am Main durchgeführt. Untersuchungen zur Quarantaenebehandlung von Psittaciden - Alternative zu derzeit amtlich vorgeschriebenen therapeutischen Verfahren (Gyrasehemmer, Tetrazyklin), Kurzzeitbehandlung in steigender und fallender Dosierung. Epidemiologische Untersuchungen zur Boesartigen Faulbrut der Bienen, Verbreitung des Q-Fiebers bei Mensch und Tier.
Nr.: 08/2018 Halle (Saale), 18.07.2018 Vermarktung von Graupapageien nur mit EU-Bescheinigung Halle (Saale) Für Halter der beliebten Graupapageien gibt es seit Januar 2017 eine wichtige Neuheit: Im Falle der Vermarktung sind jetzt behördliche EU- Bescheinigungen erforderlich. Verbleiben diese Vögel im Besitz, sind noch keine Dokumente notwendig. Fehlen diese Bescheinigungen beim Verkauf, drohen strafrechtliche Ermittlungen. Aufgrund von Problemen bei der nachhaltigen Nutzung der Wildbestände ist es zu einem rasanten Rückgang mit der Gefahr des Aussterbens für die Grau- papageien in ihrem zentralafrikanischen Verbreitungsgebiet gekommen. Des- halb wurden durch die Konferenz der über 200 Staaten des Washingtoner Artenschutzübereinkommens ein weltweites Handelsverbot und die Hochstu- fung in den höchsten Schutzstatus, den Anhang A, für diese Art festgelegt. Ausnahmen von diesem strengen Vermarktungsverbot, z. B. für legal gezüch- tete Papageien, müssen beim Verkauf durch eine sogenannte EU- Bescheinigung nachgewiesen werden. Wie diese EU-Bescheinigungen zu erlangen sind können die Vogelhalter Sachsen-Anhalts beim CITES-Büro des Landesamtes für Umweltschutz, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby erfahren. Die Kontaktdaten und weitere Informationen sind in der Internetpräsenz des Landesamtes für Umweltschutz unter: www.lau.sachsen-anhalt.de > Natur- schutz > Internationaler Artenschutz (CITES) zu finden. PRESSEMITTEILUNG Die Präsidentin E-Mail: Praesidentin@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Foto: R. Böhlert (privat) Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
Pressemitteilung Nr.: 08/2006 Landesamt für Umweltschutz Halle (Saale), den 20. Juni 2006 30 Jahre Washingtoner Artenschutzübereinkommen in Deutschland – 15 Jahre in Sachsen-Anhalt Öffentlichkeitsarbeit Am 20. Juni 2006 jährt sich der Tag des Inkrafttretens des „Übereinkommens über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen“ in der Bundesrepublik Deutschland zum 30. Mal. Während der Hälf- te seiner Geltungsdauer, d.h. seit 15 Jahren, wird diese Konvention bereits in Sachsen-Anhalt umgesetzt. Hier nehmen das CITES-Büro im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt und die Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise arbeitsteilig die internationalen und nationalen Kontrollaufgaben im Artenschutz wahr. Ziel dieses internationalen Übereinkommens ist es, die durch den weltweiten Handel gefährdeten Tiere und Pflanzen vor unkontrollierter Naturentnahme zu schützen. Gegenwärtig sind bereits 169 Staaten der Erde diesem Washingto- ner Artenschutzübereinkommen (WA) mit der englischen Bezeichnung „Con- vention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna und Flo- ra“ (CITES) beigetreten. Je nach dem Grad der Schutzbedürftigkeit werden etwa 5.000 Tier- und 28.000 Pflanzenarten durch die Aufnahme in drei Artenanhänge A, B und C geschützt. Dazu gehören beispielsweise Papageien, Griechische Landschild- kröten und Chamäleons. Der gesetzliche Schutzstatus von Arten kann im In- ternet unter www.wisia.de ermittelt werden. Da die Naturentnahme von geschützten Tieren und Pflanzen verboten und die Einfuhr aus den Ursprungsländern in die EU ohne Genehmigung nicht zuläs- sig ist, haben die Halter von gefährdeten Exoten u.a. das Folgende zu be- rücksichtigen: 1. Es dürfen grundsätzlich nur legal eingeführte und gezüchtete Tiere ge- handelt und gehalten werden. 2. Der Halter hat den schriftlichen Nachweis über die legale Einfuhr bzw. Zucht zu führen. 3. Die Haltung ist beim CITES-Büro in Steckby schriftlich anzuzeigen (Art, Kennzeichen, Herkunftsadresse und Nachweis). PRESSEMITTEILUNG Nachweis- und Meldepflicht für geschützte Exoten Weitergehendes Informationsmaterial kann bei den Naturschutzbehörden der Land- und Stadtkreise sowie beim CITES-Büro in Steckby angefordert wer- den. CITES-Büro Tel. 039244/940 90 Zerbster Str. 7 Fax 039244/940 919 Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 39264 Steckby E-Mail stvsw@lau.mlu.lsa-net.de Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-123 Fax: 0345 5704-190 Dornack@lau.mlu.lsa-net.de www.lau-st.de 1/1
Nr. 08/2017 Halle (Saale), 15.06.2017 Terminhinweis Landesamt für Umweltschutz in der Verantwortung für geschützte Arten auf dem Umwelttag in Halle Es gibt Armreifen aus Elefantenhaaren. Die Schuppen des Schuppentieres sind in Asien beinahe so wertvoll wie Gold. Wer sich einen Graupapagei oder eine Schildkröte kaufen will, muss die Tiere mit EU-Dokumenten anmelden. Über einen toten Greifvogel, den man z. B. beim Spaziergang findet, muss man informieren. Dazu und zu anderen Fragen rund um das Thema „Exoten und andere geschützte Arten“ stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes für Umweltschutz auf dem halleschen Markt im Rahmen des Umwelttages der Stadt Rede und Antwort. Und nicht nur das: In einer Vitrine sind auch Beispiele widerrechtlich eingeführter Teile von Arten bzw. ihre Produkte zu bestaunen. Interessierte Journalistinnen Berichterstattung eingeladen. und Journalisten Zeit: Samstag, 17. Juni 2017, ab 10:00 Uhr Ort: Halle (Saale), Marktplatz, Nähe Rathaus sind herzlich zur PRESSEMITTEILUNG Die Präsidentin Krokodilledertaschen, Schildkröten, Graupapageien Hintergrund: Viele Tier- und Pflanzenarten sind durch Lebensraumzerstörung und Umweltschäden, aber auch durch den Handel mit ihnen in ihrem Bestand gefährdet. Beispielsweise werden Land- und Sumpfschildkröten, Papageien und Kleinblumenzwiebeln für Liebhaberzwecke jährlich in großen Mengen der Natur entnommen. Das CITES-Büro im Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt trägt in enger Zusammenarbeit mit den Naturschutzbehörden dazu bei, dass die gesetzlichen Bestimmungen beim Umgang mit streng geschützten Arten eingehalten werden. E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de
Im Naturschutzrecht gibt es zahlreiche Regelungen für besonders geschützte Arten. Ein Teil der besonders geschützten Arten ist zusätzlich streng geschützt, und für diese gibt es einzelne weitergehende Regelungen. Welche Arten damit gemeint sind bestimmen § 7 Abs. 2 Nr. 13 und Nr. 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Dazu gehören die in den unten stehenden Rechtsquellen genannten Arten. Artenschutz im Planungs- und Genehmigungsverfahren Alle in den Anhängen A und B dieser Verordnung aufgeführte Arten sind besonders geschützt. Hierzu gehören neben vielen exotischen Artengruppen wie Orchideen, Kakteen, etliche Tropenholzarten, Papageien, Großkatzen, Bären, Affen, etliche Reptilien, Elefanten, Nashörner usw. auch der Wolf, der Fischotter, alle Greifvögel und Eulen und der Kranich. Die im Anhang A aufgeführten Arten sind zusätzlich streng geschützt, wozu neben Wolf und Fischotter auch alle europäischen Greifvögel und Eulen gehören. Weitere Informationen Zusätzlich sind alle in Europa natürlicherweise vorkommenden Vogelarten sind besonders geschützt. Dies betrifft den Weißstorch genauso wie den Haussperling oder die Amsel. Weitere Informationen Zusätzlich Alle Arten des Anhanges IV sind gleichzeitig besonders und streng geschützt. Dazu gehören heimische Arten wie Biber, Zauneidechse, Kammmolch, Rotbauchunke, Moorfrosch, Kleiner Wasserfrosch, Kreuz- und Wechselkröte, Laubfrosch und ein paar Libellenarten. Weitere Informationen Zusätzlich zu den vorstehend genannten “europäisch zu schützenden” Arten führt die BArtSchV (“Verordnung nach § 54 Absatz 1 BNatSchG”) in ihrer Anlage 1 weitere Arten auf, die auch als “national geschützte” Arten bezeichnet werden: alle heimischen Reptilien, Amphibien, Libellen, viele Gruppen und Arten der Schmetterlinge, Hautflügler und Käfer, auch einige Heuschrecken und Weichtiere sowie zahlreiche Pflanzenarten. Auch ist in der Anlage 1 vermerkt, ob die Arten besonders oder streng geschützt sind. Etliche heimische Vogelarten – die bereits durch die EU-Vogelschutzrichtlinie besonders geschützt sind – haben hier eine “Hochstufung” in den strengen Schutz erfahren. Weitere Informationen Unter den bei uns vorkommenden Arten verbleiben nicht viele, die keinen besonderen Schutz genießen. Dies sind neben domestizierten Formen (z.B. Straßentaube, Honigbiene) weitere dem Jagdrecht unterliegende Säugetierarten (z.B. Fuchs, Kaninchen, Wildschwein, Marder, Reh), etliche Kleinsäuger (viele Mäuse und Ratten) sowie einige Insektenarten wie Deutsche und Gemeine Wespe. Den Schutzstatus einer Art kann man komfortabel auf folgender Webseite des Bundesamtes für Naturschutz recherchieren: www.wisia.de.
Nr.: 4/2012 Halle (Saale), 11.05.2012 Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (WA): Wie jedes Jahr hat das CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz zum 31. März den aktuellen Jahresreport des Landes Sachsen-Anhalt zur Umsetzung des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (WA) an das Bundesamt für Naturschutz (BfN) in Bonn übermittelt. Dort finden alle Länderübersichten Ein- gang in den Zweijahresbericht des BfN für das CITES-Sekretariat in Genf. CITES entspricht übrigens der englischen Abkürzung für das Washingtoner Artenschutzübereinkommen: Convention on International Trade in Endange- red Species of Wild Fauna and Flora. Aus diesem behördlichen WA-Bericht des Landes Sachsen-Anhalt für 2011 geht hervor, dass die Unteren Naturschutzbehörden mit 278 Kontrollen in Zoohandlungen, Zoos und Tiergärten, bei Präparatoren sowie privaten Tierhal- tern die Einhaltung der aus dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen resultierenden gesetzlichen Anforderungen für den Handel mit geschützten Exemplaren überprüft haben. Dabei wurden sieben Verstöße festgestellt. In Sachsen-Anhalt gibt es über 8000 Haltungen geschützter Tiere von rund 1300 Arten. Allein ein Drittel der Halter haben Papageien, sogar über ein Drit- tel Schildkröten und fünf Prozent haben Schlangen. Die häufigsten Arten sind dabei Graupapagei, Griechische Landschildkröte und Dunkler Tigerpython. Aber auch äußerst seltene Arten wie Seepferdchen und Pfeilgiftfrösche sind in Wohnzimmern zu finden. Private Züchter sind auch an internationalen Zucht- programmen für vom Aussterben bedrohte Arten beteiligt wie für den Balistar, in Südostasien beheimatete Fruchttaubenarten oder die Madagassische Flachrückenschildkröte. Alle am Erwerb geschützter Arten interessierten Bürger und Gewerbetreiben- de müssen wissen und beachten, dass für diese Tiere strikte Besitz- und Ver- marktungsverbote sowie die Meldepflicht gelten. Vereinfachte Regelungen, gelten für die häufig gezüchteten Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung. Dazu gehören beispielsweise Schönsittich, Rosellasittich und Abgottschlange sowie Königspython. Tierhalter können sich bei den Naturschutzbehörden oder unter der Internet- seite www.lau.sachsen-anhalt.de Fachthema „CITES“ über bestehende ge- setzliche Anforderungen wie auch über die Anlage 5 der Bundesartenschutz- verordnung informieren. Alle Mitgliedstaaten haben die Pflicht, der zentralen WA-Koordinierungsstelle, dem CITES-Sekretariat in Genf/Schweiz, regelmäßig über ihre Kontrolltätigkeit zum Schutz der gefährdeten Tiere und Pflanzen zu berichten. Für Deutschland fasst das Bundesamt für Naturschutz die Berichte der Länder zusammen. In Sachsen-Anhalt obliegt die fachliche Beratung und Koordination der Behörden dem CITES-Büro am Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt. Der Präsident PRESSEMITTEILUNG Wie werden Tigerpython, seltene Papageien und Schildkröten in Sachsen-Anhalt geschützt? E-Mail: Praesident@ lau.mlu.sachsen-anhalt.de Landesamt für Umweltschutz Reideburger Straße 47 06116 Halle(Saale) Tel.: 0345 5704-101 Fax: 0345 5704-190 Internet: www.lau.sachsen-anhalt.de 1/1
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