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Messstelle Transekt 4, See Sylvensteinsee

Die Messstelle Transekt 4 (Messstellen-Nr: 133848) befindet sich im Gewässer Sylvensteinsee. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands.

Reinigung im Haushalt

Weniger ist mehr: umweltfreundlich reinigen Wie Sie Ihr Zuhause umweltschonend und mit wenig Chemie reinigen Entfernen Sie Schmutz möglichst sofort. Dosieren Sie die Reinigungsmittel sparsam und verwenden Sie vorwiegend Konzentrate. Bevorzugen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder dem EU-Umweltzeichen. Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Achten Sie auf Sicherheit und bewahren Sie Reinigungsmittel außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Gewusst wie Alle Wasch- und Reinigungsmittel belasten das Abwasser mit Chemikalien. 2021 haben in Deutschland private Verbraucher*innen etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel gekauft. Die Stoffe aus diesen Produkten gelangen trotz Kläranlage teilweise über das Abwasser in die Umwelt. Ein nachhaltiger Einsatz schützt die Umwelt, aber auch die eigene Gesundheit. Mechanische Hilfsmittel statt Chemiekeulen: Umweltfreundlicher putzt es sich durch die Unterstützung mechanischer Hilfsmittel. Geeignete Reinigungshilfen wie Mikrofasertücher, Bürsten und Fensterabzieher erleichtern die Reinigung. Verwenden Sie mechanische Rohrreiniger wie Spirale oder Saugglocke. Ebenfalls helfen diese Tipps Reinigungsmittel einzusparen: Frischer Schmutz lässt sich leichter entfernen als eingetrockneter Schmutz. Daher den Schmutz sofort beseitigen. Angebranntes, Saucenflecken und andere Verschmutzungen am Herd und im Backofen vor der nächsten Nutzung entfernen, damit diese nicht stärker einbrennen können. Einweichen in Wasser erleichtert ebenfalls die Reinigung. Wassertropfen am Badewannenrand, an der Duschkabine und an Armaturen nach der Benutzung entfernen. Verwenden Sie für große Flächen einen Abzieher und für kleine Flächen ein Tuch – das verhindert Kalkflecken und beugt Schimmel vor. Die Dosierung ist wichtig: Halten Sie sich an die Dosieranleitung auf der Verpackung, das schont die Umwelt und verhindert Putzstreifen. Lassen Sie sich vom Preis nicht abschrecken und nutzen Sie Reinigungsmittel-Konzentrate. Sie sind zwar auf den ersten Blick teurer, aber ergiebiger als andere Reinigungsmittel. Der Blaue Engel kennzeichnet Produkte, die innerhalb ihrer Gruppe besonders umweltfreundlich sind. Quelle: Blauer Engel EU-Ecolabel: Europaweit erkennen Sie umweltfreundliche Produkte an dieser „Blume“. Quelle: Europäische Kommission Wahl des Reinigungsmittels: Es gibt Reinigungsmittel, die der Umwelt besonders stark schaden. Allzweckreiniger, Handspülmittel, Küchenreiniger/ Scheuermilch und ein saurer Sanitärreiniger auf Basis von Zitronensäure reichen völlig aus, um Küche und Bad sauber zu halten. Wählen Sie Reinigungsmittel mit dem Blauen Engel oder der EU-Umweltblume . Verzichten Sie auf Desinfektionsreiniger, chlorhaltige Sanitärreiniger, ätzende WC-Reiniger mit anorganischen Säuren und chemische Abflussreiniger. Ätzende Reiniger mit starken Säuren oder Laugen erkennen Sie am Gefahrenpiktogramm (siehe Abbildung unten) auf dem Produkt. Ein Reinigungsmittel selbst herzustellen ist kein Garant dafür, dass es umweltfreundlich oder nicht gesundheitsgefährlich ist. Beliebte Bestandteile von DIY-Reinigern wie Orangenöl oder Essigessenz sind zum Beispiel nicht zu empfehlen. Orangen(schalen)öl enthält Limonene, welches Allergien auslösen kann. Essigessenz ist ätzend und kann Armaturen und andere verchromte Teile schädigen. Hygiene in Küche und Bad: Im Alltag kommen Sie mit Keimen in Berührung. Achten Sie deshalb auf die Hygiene. Normale Verschmutzungen in Küche, Bad und WC erfordern zur Beseitigung von Keimen keine Desinfektionsmittel. Klassische Reinigungsmittel reichen hier im Normalfall aus. Vorsicht vor Keimen an den Händen: Vor der Zubereitung von Speisen und nach jedem Toilettengang sollten Sie die Hände mit Wasser und Seife gründlich waschen und abtrocknen. Hängen Sie Spülschwämme und Geschirrtücher nach dem Gebrauch umgehend zum Trocknen auf. Wechseln Sie das Spül- und Trockentuch regelmäßig und waschen Sie es bei 60 Grad Celsius. So vermeiden Sie Gesundheitsgefahren: Immer wieder kommt es zu Unfällen im Haushalt, weil Reinigungsmittel nicht als solche erkannt werden. Besonders vorsichtig sollten Sie sein, wenn Kinder in der Nähe sind. Bewahren Sie Reinigungsmittel immer außerhalb der Reichweite von Kindern auf. Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Stellen Sie Reinigungsmittel nicht in die Nähe von Getränkeflaschen und füllen Sie sie auch nicht in Lebensmittelverpackungen um. Lesen Sie die Anwendungs- und Sicherheitshinweise auf dem Etikett vor der Anwendung. Vermeiden Sie stark saure oder stark alkalische Reiniger, da sie bei unsachgemäßer Anwendung Reizungen oder Verätzungen verursachen können. Verwenden Sie nach Möglichkeit lösemittelfreie Produkte. Falls doch organische Lösemittel im Einsatz sind, sollten Sie kräftig lüften. Verzichten Sie möglichst ganz auf den Einsatz von Raumsprays und Duftspendern. Was Sie noch tun können: Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Gebrauch von Waschmitteln (⁠ UBA ⁠-Umwelttipps). Entkalken Sie regelmäßig die Kaffeemaschine und den Wasserkocher. Sind die Heizstäbe zunehmend verkalkt, behindert das die Wärmeabgabe an das Wasser oder das Gerät geht sogar kaputt. Beachten Sie auch unsere Hinweise zum Thema Schimmel (UBA-Publikation). Hintergrund Umweltsituation: Die in den Reinigungsmitteln enthaltenen Tenside sind vollständig biologisch abbaubar. Das gilt aber nicht für andere Inhaltsstoffe wie Phosphonate, Polycarboxylate, Konservierungsmittel, Silikone, Paraffine, Duftstoffe und Farbstoffe. Viele dieser Stoffe können sich in der Umwelt und in Organismen anreichern und Gewässerorganismen schädigen. Außerdem tragen bestimmte Inhaltstoffe, etwa Phosphor- oder Stickstoffverbindungen, zur Überdüngung der Gewässer bei. Darum sollten Reinigungsmittel möglichst frei davon sein. Der aus Wasch- und Reinigungsmitteln von privaten Haushalten resultierende Chemikalieneintrag in das Abwasser liegt bei etwa 500.000 Tonnen. Gesetzeslage: Das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz (WRMG) vom 29. April 2007 regelt die Herstellung, die Kennzeichnung und den Vertrieb von Wasch- und Reinigungsmitteln in Deutschland. Es setzt unter anderem die Vorgaben zum biologischen Abbau von Tensiden aus der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 in nationales Recht um. Das WRMG erfasst klassische Wasch- und Reinigungsmittel sowie zur Körperreinigung bestimmte, tensidhaltige kosmetische Mittel und auch reine Pflegemittel, welche mit der nächsten Reinigung in das Abwasser gelangen. Der Paragraf 10 des WRMG regelt die Mitteilungspflicht der Hersteller von Wasch- und Reinigungsmitteln an das Bundesinstitut für Risikobewertung (⁠ BfR ⁠). Für den Export in andere Länder sind die gesetzlichen Bestimmungen der betroffenen Länder zu beachten. Marktbeobachtung: Die Verbraucher*innen in Deutschland kaufen nach Angabe des Industrieverband Körperpflege- und Waschmittel e.V. jährlich etwa 1,5 Millionen Tonnen Wasch- und Reinigungsmittel. Nicht enthalten darin sind Reinigungsmittel, die gewerblich und industriell eingesetzt werden. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Wasch- und Reinigungsmittel (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Frühjahrsputz (Radiointerview)

Anlage 3 - Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC-- vrac, franz ö sisch f ü r lose Schüttung 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR / RID

Anlage 3 - Festlegung der Anforderungen für besonders ausgerüstete Fahrzeuge/Wagen und Container/Großcontainer nach Abschnitt 7.3.3 Sondervorschrift VC-- vrac, franz ö sisch f ü r lose Schüttung 3 zur Beförderung erwärmter flüssiger und fester Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 ADR / RID (zu § 36b) 1. Anwendungsbereich Erwärmte Stoffe der UN-Nummern 3257 und 3258 dürfen in loser Schüttung in besonders ausgerüsteten Fahrzeugen/Wagen oder Containern/Großcontainern befördert werden, wenn die nachfolgenden Anforderungen erfüllt werden. 1.1 Erwärmte flüssige Stoffe, UN-Nummer 3257, sind insbesondere flüssiges Aluminium, Bitumen, flüssiges Eisen, heißes Paraffin (Wachs). 1.2 Erwärmte feste Stoffe, UN-Nummer 3258, sind insbesondere heiße Brammen (massive Metalle als Halbzeug), Stahlcoils (warm gewalzt), Aluminiumkränze, wenn dieses Gut den Grenzwert für die Gasbildung von 1 Liter je Kilogramm Masse in einer Stunde gemäß Absatz 2.2.43.1.5 Buchstabe b ADR/RID nicht überschreitet, wenn die Temperatur bei Beginn der Beförderung 240 °C oder höher ist. 2. Allgemeine Anforderungen an die Umschließungen und deren Ladungssicherung 2.1 Die Umschließungen für das Gefahrgut ( z. B. Sandbett mit hydraulisch bewegbarer Schutzhaube für den Transport heißer massiver Metalle, Coil-Wannen für den Transport von Coils, feuerfest ausgekleidete Tiegel für den Transport flüssiger Metalle, in feste Aufleger gesetzte Kübel mit umschließender Schutzhaube unter Schutzgasatmosphäre für den Transport heißer Aluminiumkrätze; siehe dazu auch Anhang 1 ) müssen entweder so isoliert sein, dass eine Oberflächentemperatur von 130 °C während des Beförderungsvorgangs nicht überschritten wird, oder so aufgestellt sein, dass ein Berühren der Umschließung nicht möglich ist. Hiervon ausgenommen ist die Regelung in Nummer 5.13 dieser Anlage. In keinem Fall darf durch die Oberflächentemperatur das Fahrzeug/der Wagen, insbesondere die Bremsleitungen und elektrischen Leitungen, in dessen Funktion beeinträchtigt werden. 2.2 Die Umschließungen sind gemäß den Grundsätzen der Ladungssicherung nach Unterabschnitt 7.5.7.1 ADR/RID auf dem Fahrzeug/Wagen zu befestigen. Die heißen Güter sind in ihren Umschließungen so einzubringen und zu befördern, dass sich die relative Lage der Güter zu ihren Umschließungen bei normaler Beförderung nicht ändert (Beispiel: Sandbett mit Querverstrebungen bei Brammen, Coil-Wannen, Beförderung in loser Schüttung in Behältern). 2.3 Von der Anbringung von Kennzeichen nach Kapitel 5.3 ADR/RID auf den Umschließungen kann abgesehen werden, wenn diese bereits auf dem Fahrzeug/Wagen angebracht wurden. 3. Brand- und Explosionsschutz Jede Brandgefahr durch thermische Einwirkung des Stoffes auf die Umschließung, das Fahrzeug/den Wagen oder Ladungssicherungshilfsmittel sowie jede Explosionsgefahr durch z. B. austretende Dämpfe oder chemische Reaktion entstandener Gase ist zu vermeiden (z. B. durch Schutzgase). 4. Zusätzliche Anforderungen für die Beförderung flüssiger Metalle in Tiegeln 4.1 Konstruktion und Prüfung der Tiegel Tiegel, die seit dem 01. September 2016 gebaut werden, sind nach dem Stand der Technik unter Anwendung eines geeigneten technischen Regelwerks ( EN 14025:2013 oder gleichwertiges Sicherheitsniveau) konstruktiv zu berechnen und herzustellen. Die konstruktive Auslegung ist im Rahmen eines Baumusterprüfverfahrens durch eine Stelle nach § 12 der GGVSEB auf Einhaltung der konstruktiven Anforderungen aus dem verwendeten technischen Regelwerk zu überprüfen. Hinsichtlich der Anforderungen an die zu prüfenden Unterlagen wird auf die Maßgaben der EN 12972:2007 hingewiesen. Über das Ergebnis der Baumusterprüfung ist ein qualifizierter Prüfbericht durch die mit der Prüfungsdurchführung beauftragte Stelle nach § 12 der GGVSEB auszustellen. Eine Kopie des Baumusterprüfberichts ist der Tiegelakte jedes hergestellten Tiegels gemäß Nummer 4.7 dieser Anlage beizufügen. Bei der Dimensionierung und der Befestigung der Tiegel auf dem Fahrzeug/Wagen sind der hydrostatische Druck und die Schwallwirkung des flüssigen Metalls zu berücksichtigen. Dabei sind die Beschleunigungen des Absatzes 6.8.2.1.2 ADR bzw. die Beanspruchungen des Absatzes 6.8.2.1.2 RID zugrunde zu legen. Diese Anforderung gilt auch für Tiegel, die vor dem oben genannten Datum hergestellt wurden. Die Verschlüsse der Tiegel sind ebenfalls gemäß einem geeigneten technischen Regelwerk auszulegen und so zu gestalten, dass sie auch bei umgekipptem befülltem Tiegel dicht bleiben. Die Einfüll- und Ausgussöffnungen müssen konstruktiv geschützt werden, z. B. durch Kragen, Abweiser, Käfige oder gleichwertige Konstruktionen (siehe dazu die Beispiele in Anhang 2 ). Dabei ist die Schutzeinrichtung an der Tiegeloberseite so auszulegen, dass sie insgesamt einer statischen Belastung standhält, die der doppelten Masse des befüllten Tiegels entspricht. Plastische Verformungen der Schutzeinrichtung durch das Einwirken der oben genannten Belastung sind soweit zulässig, wie der Schutz der Einfüll- und Ausgussöffnungen gewährleistet bleibt. Die Nachrüstung der Schutzeinrichtung bei vorhandenen Tiegeln war bis zum 30. Juni 2018 abzuschließen. Die Überprüfung der vorgesehenen Schutzeinrichtung hinsichtlich ihrer konstruktiven Auslegung, Dimensionierung und Ausführung je Tiegel obliegt den Stellen nach § 12 der GGVSEB. Dazu ist jeweils ein qualifizierter Prüfbericht auszustellen sowie erforderlichenfalls nach erfolgtem Anbau eine außerordentliche Prüfung gemäß Nummer 4.5 dieser Anlage durchzuführen. Der Prüfbericht über die Schutzeinrichtung sowie gegebenenfalls die außerordentliche Prüfung sind der Tiegelakte gemäß Nummer 4.7 dieser Anlage beizufügen. 4.2 Erstmalige Prüfung der Tiegel vor der Inbetriebnahme Die Tiegel sind erstmalig vor Inbetriebnahme durch eine Stelle nach § 12 der GGVSEB unter Anwendung der EN 12972:2007 zu prüfen. Die Prüfung umfasst mindestens: eine Prüfung der Übereinstimmung mit den Konstruktionsunterlagen oder Gutachten unter Berücksichtigung des qualifizierten Prüfberichts über die Baumusterprüfung, eine Bauprüfung, eine Prüfung des inneren und äußeren Zustands, eine Wasserdruckprüfung mit einem Prüfdruck von 4 Bar; die Tiegel dürfen noch nicht feuerfest ausgekleidet oder beschichtet sein, eine Dichtheitsprüfung und eine Funktionsprüfung der Ausrüstungsteile. Die Wasserdruckprüfung und Dichtheitsprüfung sind auch mit einer Ersatzdichtung zulässig. 4.3 Zwischenprüfung der Tiegel Die Tiegel sind nach der erstmaligen Prüfung und jeder wiederkehrenden Prüfung nach Nummer 4.4 dieser Anlage Zwischenprüfungen durch eine Stelle nach § 12 der GGVSEB, mit Ausnahme der Wasserdruckprüfung und der Innenbesichtigung der metallischen Oberfläche, zu unterziehen. Die Zwischenprüfung umfasst die Prüfung des äußeren Zustands, diese schließt auch die Unversehrtheit der Flansch- und Deckelverbindungen ein, Wanddickenmessung, zerstörungsfreie Prüfung aller zugänglichen Schweißnähte. Die maximale Frist für die Zwischenprüfung beträgt sechs Jahre. Dabei ist auch die Prüfung des inneren Zustands durch eine fachkundige Person in Verantwortung des Betreibers des Tiegels durchzuführen. 4.4 Wiederkehrende Prüfung der Tiegel Bei jeder Erneuerung der Feuerfestauskleidung (Ausmauerung), spätestens jedoch nach zwölf Jahren, ist eine wiederkehrende Prüfung durch eine Stelle nach § 12 der GGVSEB durchzuführen. Der Umfang der Prüfung entspricht der nach Nummer 4.3 dieser Anlage zuzüglich einer Wasserdruckprüfung mit einem Prüfdruck von 4 Bar sowie einer Besichtigung der metallischen inneren Oberfläche des Tiegels. Die Wasserdruckprüfung ist auch mit einer Ersatzdichtung zulässig. 4.5 Außerordentliche Prüfung der Tiegel Wenn die Sicherheit der Tiegel durch Ausbesserung, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein kann, ist eine außerordentliche Prüfung durch eine Stelle nach § 12 der GGVSEB in entsprechender Anwendung des Absatzes 6.8.2.4.4 ADR/RID durchzuführen. 4.6 Kennzeichnung der Tiegel Die Tiegel sind in entsprechender Anwendung des Absatzes 6.8.2.5.1 ADR/RID auf einem Tiegelschild zu kennzeichnen (Kennzeichnung für die Prüfung nach Absatz 6.8.2.4.1 und 6.8.2.4.2 ADR/RID mit „P“, für die Prüfung nach Absatz 6.8.2.4.3 ADR/RID mit „L“). 4.7 Führen einer Tiegelakte (Wartungs- und Prüfbuch) Die Ergebnisse aller Prüfungen und die der erstmaligen Prüfung zugrundeliegenden Unterlagen sind vom Betreiber des Tiegels in der Tiegelakte aufzubewahren. 4.8 Beförderung der Tiegel An die Fahrzeuge für den Straßenverkehr werden folgende zusätzlichen Anforderungen gestellt: Das Kraftfahrzeug (Zugmaschine oder Motorwagen) und der Sattelanhänger oder Anhänger müssen mit einer Fahrdynamikregelung ( Electronic Stability Control - ESC ) ausgestattet sein. Die Tiegel sind auf den Fahrzeugen/Wagen so zu verladen, dass z. B. Bremsleitungen und elektrische Leitungen in ihrer Funktion nicht beeinflusst werden können. Die Tiegel sind auf den Fahrzeugen/Wagen so auszurichten, dass die Ausgussöffnungen in oder gegen die Fahrtrichtung angeordnet sind. 4.9 Anforderungen an die Fahrzeugführer Ergänzend zum Basiskurs nach Unterabschnitt 8.2.1.2 müssen die Fahrzeugführer für die Beförderung von flüssigen Metallen in Tiegeln entweder eine Schulungsbescheinigung für den Aufbaukurs Tank nach Unterabschnitt 8.2.1.3 ADR besitzen oder eine ergänzende Einweisung durch eine fachkundige Person erhalten. Diese soll die folgenden Schwerpunkte beinhalten: besonderes Fahrverhalten der Trägerfahrzeuge mit Tiegeln, allgemeine Grundlagen der Fahrphysik (Fahrstabilität/Kippverhalten, insbesondere Schwerpunkthöhe, Schwallwirkung), Grenzen von Fahrdynamikregelungen (ESC) und besondere Maßnahmen, die bei einem Unfall einzuleiten sind. Diese Einweisung ist mit Datum, Dauer und wesentlichem Inhalt schriftlich oder elektronisch durch den Beförderer zu dokumentieren. 5. Sondervorschriften für den Transport von flüssigem Eisen in Torpedo- oder Rohrpfannenwagen (Pfannen) mit der Eisenbahn 5.1 Die Pfannen müssen aus einem Blechmaterial und einer geeigneten feuerfesten Auskleidung bestehen. Der Blechmantel der Pfanne muss als selbsttragendes System auf zwei Stützen aufgebaut sein. 5.2 Die Pfannen, ihre Einfüllöffnungen und ihre baulichen Ausrüstungen müssen so beschaffen sein, dass sie ohne Verlust des Inhalts unter normalen Beförderungsbedingungen den statischen und dynamischen Beanspruchungen, wie sie in Absatz 6.8.2.1.2 RID festgelegt sind, standhalten. 5.3 Bei höchster Betriebslast darf die zulässige Beanspruchung im Blechmantel der Pfanne 6/10 der oberen Streckgrenze (0,6 Re bei 20 °C und 0,75 Re bei 250 °C, je nachdem, welcher Wert niedriger ist) nicht überschreiten. 5.4 Im Blechmantel der Pfannen ist eine ausreichende Zahl von Ausdampflöchern anzubringen, deren Durchmesser maximal 10 mm betragen darf. 5.5 Der feuerfeste Aufbau muss dem Stand der Technik entsprechen. Jede Erneuerung und Reparatur des feuerfesten Aufbaus ist durch den Betreiber bzw. Hersteller aufzuzeichnen. 5.6 Die Eigenschaften der feuerfesten Materialien für die Auskleidung von Pfannen sind im Rahmen der Qualitätskontrollen vom Betreiber oder Lieferanten durch entsprechende Prüfungen zu überwachen. Für die tragenden Teile der Pfannen sind nur geprüfte Werkstoffe zu verwenden. Die Prüfung ist durch das Abnahmezeugnis und die Bescheinigung nachzuweisen. TRT 042 ( VkBl. 2003 Heft 7 Seite 178) gilt entsprechend. 5.7 Schweißarbeiten am Blechmantel, insbesondere an tragenden Teilen, dürfen nur von anerkannten Schweißbetrieben und nur von geprüften Schweißern unter Aufsicht einer zugelassenen Schweißaufsichtsperson vorgenommen werden. Die Anforderungen aus Absatz 6.8.2.1.23 RID gelten entsprechend. 5.8 Die Pfannen sind erstmalig vor der Inbetriebnahme zu prüfen. 5.9 Die Pfannen sind wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Diese umfassen die Wanddickenmessung, die Rissprüfung im Bereich der Auflagerstellen, die Gefügeuntersuchung. 5.10 Die wied erkehrenden Prüfungen sind spätestens nach acht Jahren durchzuführen. Bei jeder Erneuerung der Feuerfestauskleidung (Verschleiß- und Dauerfutter) muss eine Innenbesichtigung der metallischen Oberfläche erfolgen. 5.11 Wenn die Sicherheit der Pfanne durch Ausbesserung, Umbau oder Unfall beeinträchtigt sein kann, ist eine außerordentliche Prüfung vorzunehmen. 5.12 Alle vorstehenden Prüfungen sind durch eine Stelle nach § 12 der GGVSEB durchzuführen. Über die Prüfungen sind von den Prüfstellen Bescheinigungen auszustellen, die vom Betreiber aufzubewahren sind. 5.13 Während der Beförderung darf die Oberflächentemperatur im frei zugänglichen Bereich des metallischen Außenbehälters 250 °C nicht übersteigen. 5.14 Die feuerfeste Auskleidung der Pfannen ist vom Betreiber vor dem ersten Einsatz zu kontrollieren. 5.15 Das Aufheizen ist nach einem Aufheizplan entsprechend der gewählten Steinqualität und Art der Auskleidung vorzunehmen und zu überwachen. 5.16 Vor jeder Verwendung ist der ordnungsgemäße Zustand der Pfannen vom Betreiber oder Befüller zu überprüfen. Zutreffendenfalls sind Nachbesserungen vorzunehmen. Hierüber sind Aufzeichnungen zu führen. 5.17 Während des Transports ist die Einfüllöffnung der Pfannen mit einem Deckel dicht zu verschließen. Stand: 05. Juli 2023

Bioprobenbanken für moderne Strahlenforschung

Bioprobenbanken für moderne Strahlenforschung Materialien aus der Bioprobenbank des BfS In der Strahlenbiologie sind Bioprobenbanken von unschätzbarem Wert für die Forschung. Doch den Proben aus der Vergangenheit ihre Geheimnisse mit modernen Analysemethoden zu entlocken, galt lange Zeit als problematisch. Eine aktuelle Untersuchung des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ) zeigt nun jedoch, dass mit Hilfe aktueller Entwicklungen in analytischen Methoden und der Bioinformatik auch aus diesen Biobanken neue wertvolle Erkenntnisse gewonnen werden können. Für die Strahlenforschung ist dies von entscheidender Bedeutung. Konservierung von Proben als Herausforderung für Forschung Biobanken waren und sind ein international etabliertes Instrument der Strahlenbiologie: Wenn auf Mensch oder Tier ionisierende Strahlung eingewirkt hat, werden Gewebeproben entnommen und in eine Bioprobenbank überführt. Die Bioproben können beispielsweise Hinweise liefern, wie Organe und Zellen auf ionisierende Strahlung reagieren. Bislang unterlag die Forschung in diesem Bereich allerdings erheblichen Einschränkungen. Für sogenannte "Proteomics" etwa, Untersuchungen die sich vor allem auf Proteine fokussieren, galten die Präparate auf Grund ihrer Konservierung als nicht gut geeignet. Da die Proben bis vor 20 Jahren hauptsächlich mit Mikroskopen untersucht wurden, wurden sie mit Hilfe von Formalin und Paraffin konserviert. Dadurch wurden jedoch viele Zellbestandteil chemisch verändert, besonders die Proteine, RNA und DNA -Moleküle – also jene, die heute im Fokus strahlenbiologischer Forschung stehen. BfS-Publikation zeigt neue Möglichkeiten für Nutzung auf Die BfS -Publikation " Advanced Omics and Radiobiological Tissue Archives: The Future in the Past ", die in der Zeitschrift Applied Sciences publiziert wurde, fasst internationale Ansätze zusammen, um diese Proben besser nutzbar zu machen. Es werden neueste Entwicklungen und Strategien für die Aufbereitung, molekulare Analyse und bioinformatische Auswertung von archivierten Bioproben besprochen, die jetzt eine Untersuchung mit modernen Hochdurchsatz-Methoden ("omics") ermöglichen. Die so gewonnenen, neuen Erkenntnisse aus diesen Biobanken werden unter anderem in umfangreichen internationalen Datenbanken gespeichert, wo sie für Forschende zugänglich gemacht werden können. Autor*innen sprechen sich für weitere wissenschaftliche Nutzung aus Die Autor*innen der Studie begrüßen die Entwicklungen und sprechen sich dafür aus, die wissenschaftliche Nutzung vorhandener Biobanken weiter voranzutreiben. Ein wesentlicher Schritt hierzu ist die Kombination von Informationen aus strahlenbiologischen Archiven und klinischen Biobanken zu medizinischen Strahlenbehandlungen. Zum einen stünden detailliertere Informationen zur Verfügung, welche Tumore etwa auf eine Strahlenbehandlung besonders gut oder besonders schlecht ansprechen. Zum anderen könnte künftig besser beurteilt werden, welche Patienten etwa mit ausgeprägten Nebenwirkungen zu rechnen haben. Beides würde zu einer Weiterentwicklung individueller Therapieansätze in der Medizin beitragen. Bekannte Biobanken aus dem Bereich der Strahlenbiologie sind etwa die "Chernobyl Tissue Bank" in Russland oder die japanische "The Nagasaki Atomic Bomb Survivors’ Tumor Tissue Bank". Das BfS selbst unterhält für seine Forschung seit 2012 eine strahlenbiologische Bioprobenbank, unter anderem mit Materialien von ehemaligen Beschäftigten des Uranerzbergbaus WISMUT. Stand: 13.01.2022

Seemessstelle Transekt 4, Sylvensteinsee

Die Messstelle Transekt 4 (Messstellen-Nr: 133848) befindet sich im Gewässer Sylvensteinsee in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands.

Ermittlung von potentiell POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen - Ableitung von Grenzwerten

Eine Voraussetzung für die Festlegung von Grenzwerten ist die detaillierte Kenntnis über das Vorhandensein der Schadstoffe in Abfällen, Erzeugnissen sowie Recyclingprodukten. In dem Vorhaben wurden Daten über das Vorkommen von Hexabromcyclododekan (HBCD), Hexachlorbutadien (⁠ HCBD ⁠), Polychlorierten Naphthalinen (⁠ PCN ⁠), Pentachlorphenol (⁠ PCP ⁠) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen (⁠ SCCP ⁠) in relevanten Abfällen, Erzeugnissen und Recyclingprodukten in Deutschland erhoben und eine Schätzung über die Mengen an ⁠ POP ⁠-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen vorgenommen. Auf der Grundlage der Daten wurden Vorschläge für die Grenzwerte des Anhangs IV der POP-Verordnung sowie für bestimmte Entsorgungswege abgeleitet, die einerseits eine möglichst weitgehende Ausschleusung von Schadstoffen gewährleisten und andererseits umweltgerechte Recyclingprozesse ermöglichen. Veröffentlicht in Texte | 34/2015.

Heizen mit Holz: Nicht jeder Brennstoff darf in Kamin oder Kachelofen

Verbraucher-Tipps zum klimafreundlichen Heizen Wer mit Holz heizt, schont das Klima, denn bei der Verbrennung von Holz entsteht nur soviel Kohlendioxid, wie die Bäume vorher beim Wachstum gebunden haben. Aber: Besonders bei nicht optimaler, unvollständiger Verbrennung und beim Einsatz falscher Brennstoffe stoßen Holzheizungen große Mengen gefährlicher Luftschadstoffe aus – zum Beispiel gesundheitsschädlichen Feinstaub oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Mit qualitativ hochwertigem Holz, einer technisch einwandfreien Heizung und einer sparsamen Nutzung lassen sich die Emissionen der Holzöfen und -kessel entscheidend senken. Alles Wissenswerte rund um Kamin- oder Kachelofen erläutert der kostenlose Ratgeber „Heizen mit Holz” des Umweltbundesamtes (UBA). Welche Brennstoffe in Kaminöfen, Kachelöfen und ähnlichen Anlagen erlaubt sind, legt die „Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen” (1. ⁠ BImSchV ⁠) fest. Erlaubt sind bei Anlagen mit festen Brennstoffen naturbelassenes Scheitholz, Holzbriketts/-pellets sowie Braun- und Steinkohle. Vielfach bietet der Brennstoffhandel daneben sogenannte Paraffin-Brennscheite an. Diese quaderförmigen Blöcke bestehen in der Regel aus einer Mischung aus Sägespänen und einer erheblichen Menge Paraffin. In Kamin- und Kachelöfen und ähnlichen Anlagen die unter die 1. BImSchV fallen, sind diese nicht erlaubt. 'Wer dennoch Brennscheite mit hohen Paraffinanteilen in seinem Ofen verbrennt, riskiert nicht nur ein Bußgeld, sondern kann sich weitere Probleme einhandeln - zum Beispiel mit den Nachbarn: Der Staubausstoß eines Kaminofens, der mit Paraffinbrennscheiten betrieben wird, kann bis zu acht Mal so hoch sein, wie bei der Verbrennung trockenen Scheitholzes. Auch Sicherheitsprobleme sind nicht auszuschließen. Wer das ⁠ Klima ⁠ schonen möchte, sollte – neben der Wahl des richtigen Brennstoffs – die folgenden Tipps beachten: Der Ratgeber „Heizen mit Holz” steht zum kostenlosen Download bereit. Eine gedruckte Fassung ist kostenlos erhältlich per Telefon zum Ortstarif: 01888/305-3355, Fax: 01888/305-3356 oder per Email: uba [at] broschuerenversand [dot] de . Schriftliche Bestellungen einfach an: Umweltbundesamt, c/o GVP Gemeinnützige Werkstätten Bonn, Postfach 30 03 61, 53183 Bonn. Dessau-Roßlau, 14.11.2008

Ermittlung von potentiell POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen - Ableitung von Grenzwerten

Eine Voraussetzung für die Festlegung von Grenzwerten ist die detaillierte Kenntnis über das Vorhandensein der Schadstoffe in Abfällen, Erzeugnissen sowie Recyclingprodukten. In dem Vorhaben wurden Daten über das Vorkommen von Hexabromcyclododekan (HBCD), Hexachlorbutadien (HCBD), Polychlorierten Naphthalinen (PCN), Pentachlorphenol (PCP) und kurzkettigen chlorierten Paraffinen (SCCP) in relevanten Abfällen, Erzeugnissen und Recyclingprodukten in Deutschland erhoben und eine Schätzung über die Mengen an POP-haltigen Abfällen und Recyclingstoffen vorgenommen. Auf der Grundlage der Daten wurden Vorschläge für die Grenzwerte des Anhangs IV der POP-Verordnung sowie für bestimmte Entsorgungswege abgeleitet, die einerseits eine möglichst weitgehende Ausschleusung von Schadstoffen gewährleisten und andererseits umweltgerechte Recyclingprozesse ermöglichen.<BR>Quelle: www.umweltbundesamt.de/

Chem-Org\Methanol-DE-2010/en

Methanolherstellung durch Steamreforming von Erdgas. Die industrielle Methanolproduktion kann in die drei Hauptschritte: · Produktion von Synthesegas · Synthese von Methanol · Aufarbeitung des Rohmethanols untergliedert werden. Beim ersten Prozessschritt erfolgt eine katalytische Dampfspaltung (steam reforming) des Erdgases (Methan). Methan wird dabei mit Wasserdampf in einem Reaktor unter Ausschluß von Sauerstoff zu Wasserstoff (H2) und Kohlenmonoxid (CO) umgesetzt. Um das für eine Methanolsynthese erforderliche Synthesegas-Verhältnis zwischen H2 und CO von 2,2 bis 2,3 einzustellen, wird dem Erdgas CO2 zugesetzt. Das so hergestellte Synthesegas wird komprimiert und bei Drücken von 50 bis 100 bar (Niederdruckverfahren) und Katalysatoren in einem weiteren Reaktor zu Methanol umgewandelt. Das entstandene Rohmethanol wird destillativ in einer Leichtsiederkolonne von leichtflüchtigen Nebenprodukten abgetrennt. Durch eine weitere Destillation in der Schwersiederkolonne erfolgt die endgültige Reinigung des Produkts. Weniger als 2 Mio. Tonnen der derzeitigen weltweiten Herstellungskapazität von ca 21. Mio. t (Westeuropa ca. 2 Mio. t) basieren auf einem anderen Einsatzstoff als Erdgas (Ullmann 1990a). Nach (Vriens 1994) wird der Bedarf an Methanol in Westeuropa für 1993 mit ca. 5,1 Mio. Tonnen angegeben. Wobei nur in Nordwesteuropa Methanol produziert wird (ca 2,5 Mio. t). Für Deutschland werden die Produktionskapazitäten und Einsatzstoffe gemäß den Werten in der Tabelle 1 angegeben. Tabelle 1 Produktionskapazitäten und Einsatzstoffe für die Methanolproduktion in Deutschland nach (Vriens 1994). Werk Einsatzstoff Kapazität [Mio. t/Jahr] BASF Offgas 0,30 DEA Rückstände 0,45 Leunawerke Rückstände 0,66 Veba Rückstände 0,26 Das Offgas als Einsatzstoff ist mit Erdgas vergleichbar. Bei der Methanolherstellung auf der Basis von Rückständen können Rückstandsöle aus den Raffinerien als Einsatzstoffe verwendet werden. Sämtliche Methanol-Importe und auch die restliche Methanolproduktion in Westeuropa (außer Deutschland) beruhen auf der Herstellung von Methanol aus Erdgas. Aus den obigen Angaben und der Annahme, daß die deutschen Werke zu 90 % ausgelastet sind, ergibt sich, daß der westeuropäische Methanolbedarf zu ca. 70 % aus Methanol mit Erdgas als Einsatzstoff gedeckt wird. In GEMIS wird nur die Methanolherstellung auf der Basis von Erdgas bilanziert. Verfahren die mit Rückständen als Einsatzstoffen arbeiten werden nicht berücksichtigt. Die gebildeten Kennziffern stehen für die Methanolherstellung in Westeuropa und beruhen auf Angaben zu einer Produktionsanlage Mitte der 90er Jahre. Die Bilanzierung der Methanolherstellung ist vom verwendeten Rohstoff abhängig, somit ist eine Übertragung der Kennziffern auf andere Einsatzstoffe nicht möglich. Allokation: Prozesswärme-Überschuss durch energieäquivalente Allokation Genese der Daten: - Massenbilanz: Zur Herstellung von einer Tonne Synthesegas werden als Rohstoffe Erdgas (483 kg/t) und Wasser (374 kg/t, nur für die chemische Reaktion) benötigt. Um das für die Methanolsynthese erforderliche Synthesegasverhältnis zwischen H2 und CO von 2,2 bis 2,3 einzustellen, wird dem Erdgas CO2 (283 kg/t Synthesegas, u. a. aus dem Rauchgas) zugesetzt (DSD 1995). Für die anschließende Umwandlung in Methanol ist eine Menge von 1792 kg Synthesegas/t Methanol erforderliche (Methanol 1996). Somit ergibt sich insgesamt ein Rohstoffbedarf von 760 kg Erdgas, 445 kg CO2 und 588 kg Wasser (pro Tonne Methanol). Bei der chemischen Umwandlung des Synthesegases zu Methanol entstehen außerdem pro Tonne Methanol 672 kg Purgegas (Hauptbestandteile: 52,0 Vol.-% Wasserstoff, 20,9 Vol.-% Methan und 16,0 Vol.-% Kohlenmonoxid) und als Reststoff fallen ca. 120 kg/t Fuselöle an (30 Masse-% Wasser, 54 Masse-% Methanol, 8 Masse-% Ethanol und 8 Masse-% Butanol) (Methanol 1996). Die Fuselöle werden bei GEMIS als Produktionsabfall bilanziert. Das Purgegas wird energetische alloziert (Bereitstellung von Prozeßwärme durch Verbrennung im Kessel mit einem Wirkungsgrad von 85 %). Energiebedarf: Der größte Anteil der Energie zur Synthese von Methanol entfällt auf die Synthesegasherstellung. Für die Herstellung einer Tonne Synthesegas werden 1,397 GJ elektrische Energie und weitere 7,312 GJ an Prozeßenergie benötigt (davon 1,412 GJ für Reformer-Dampf, 0,786 GJ zur Erwärmung des Erdgases und 0,104 GJ zur Erwärmung des CO2). Die Prozeßenergie wird durch die Verbrennung von Erdgas bereitgestellt wird (DSD 1995). Bei der anschließenden Umwandlung des Synthesegases zu Methanol werden 3,415 GJ an Strom eingesetzt. Weiterhin werden 1652 kg Dampf (5 bar, 155 §C; 4,645 GJ) benötigt. Durch Wärmeausnutzung entstehen dabei 912 kg Dampf (39 bar, 360 §C; 2,847 GJ), die gutgeschrieben werden (Methanol 1996). Nach Abzug der Dampfgutschrift ergibt sich insgesamt für die Herstellung einer Tonne Methanol ein Energiebedarf von ca. 18,3 GJ (14,9 GJ durch Erdgasverbrennung und 3,4 GJ elektrische Energie; die Gutschrift für das Purgegas ist dabei noch nicht berücksichtigt). Aus der Verbrennung des Purgegases (Bereitstellung von Prozeßwärme) wird eine Gutschrift von ca. 17,2 GJ/t Methanol berechnet. Wasser: Für das Reaktionsgemisch zur Herstellung des Synthesegases werden 588 kg Wasser (Reformer-Dampf) pro Tonne Methanol eingesetzt. Weitere 2474 kg Prozesswasser (u. a. für CO2-Druckwäsche) werden benötigt. Diese fallen auch als Abwasser an (DSD 1995). Der Wasserbedarf für die anschließende Methanolsynthese aus dem Synthesegas wird mit 256 kg beziffert (Methanol 1996) (da Kesselspeisewasser bzw. Dampf beim Output als Dampf bzw. Kondensat anfällt und weiterverwendet wird, wurde der Wasserbedarf hier gleich dem anfallenden Abwasser gesetzt). Als gesamte Wasserinanspruchnahme ergibt sich ein Wert von 3318 kg Wasser sowie eine Abwassermenge von 2730 kg. Umweltauswirkungen: Nebenprodukte bei der Methanolherstellung werden falls möglich weiterverwendet. Der einzige regelmäßig anfallende Abfall ist der Rückstand (Wasser, Methanol, Ethanol, höhere Alkohole, andere sauerstoffhaltige organische Verbindungen und verschiedene Mengen an Paraffinen) der Reindestillation von Methanol (Ullmann 1990a). Diese Reststoffe (in der Massenbilanz als Fuselöle bezeichnet, 120 kg/t Methanol (Methanol 1996)) werden bei GEMIS als Produktionsabfall bilanziert. Katatysatoren (Cu, Co, Ni, Mo) werden zurückgewonnen oder anderweitig verwendet (Ullmann 1990a). Quantitative Angaben zu Luftemissionen oder Abwasserwerten liegen nicht vor. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2010 Lebensdauer: 20a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 59% Produkt: Brennstoffe-Sonstige Verwendete Allokation: Allokation nach Energieäquivalenten

Chem-Org\Methanol-DE-2050/en

Methanolherstellung durch Steamreforming von Erdgas. Die industrielle Methanolproduktion kann in die drei Hauptschritte: · Produktion von Synthesegas · Synthese von Methanol · Aufarbeitung des Rohmethanols untergliedert werden. Beim ersten Prozessschritt erfolgt eine katalytische Dampfspaltung (steam reforming) des Erdgases (Methan). Methan wird dabei mit Wasserdampf in einem Reaktor unter Ausschluß von Sauerstoff zu Wasserstoff (H2) und Kohlenmonoxid (CO) umgesetzt. Um das für eine Methanolsynthese erforderliche Synthesegas-Verhältnis zwischen H2 und CO von 2,2 bis 2,3 einzustellen, wird dem Erdgas CO2 zugesetzt. Das so hergestellte Synthesegas wird komprimiert und bei Drücken von 50 bis 100 bar (Niederdruckverfahren) und Katalysatoren in einem weiteren Reaktor zu Methanol umgewandelt. Das entstandene Rohmethanol wird destillativ in einer Leichtsiederkolonne von leichtflüchtigen Nebenprodukten abgetrennt. Durch eine weitere Destillation in der Schwersiederkolonne erfolgt die endgültige Reinigung des Produkts. Weniger als 2 Mio. Tonnen der derzeitigen weltweiten Herstellungskapazität von ca 21. Mio. t (Westeuropa ca. 2 Mio. t) basieren auf einem anderen Einsatzstoff als Erdgas (Ullmann 1990a). Nach (Vriens 1994) wird der Bedarf an Methanol in Westeuropa für 1993 mit ca. 5,1 Mio. Tonnen angegeben. Wobei nur in Nordwesteuropa Methanol produziert wird (ca 2,5 Mio. t). Für Deutschland werden die Produktionskapazitäten und Einsatzstoffe gemäß den Werten in der Tabelle 1 angegeben. Tabelle 1 Produktionskapazitäten und Einsatzstoffe für die Methanolproduktion in Deutschland nach (Vriens 1994). Werk Einsatzstoff Kapazität [Mio. t/Jahr] BASF Offgas 0,30 DEA Rückstände 0,45 Leunawerke Rückstände 0,66 Veba Rückstände 0,26 Das Offgas als Einsatzstoff ist mit Erdgas vergleichbar. Bei der Methanolherstellung auf der Basis von Rückständen können Rückstandsöle aus den Raffinerien als Einsatzstoffe verwendet werden. Sämtliche Methanol-Importe und auch die restliche Methanolproduktion in Westeuropa (außer Deutschland) beruhen auf der Herstellung von Methanol aus Erdgas. Aus den obigen Angaben und der Annahme, daß die deutschen Werke zu 90 % ausgelastet sind, ergibt sich, daß der westeuropäische Methanolbedarf zu ca. 70 % aus Methanol mit Erdgas als Einsatzstoff gedeckt wird. In GEMIS wird nur die Methanolherstellung auf der Basis von Erdgas bilanziert. Verfahren die mit Rückständen als Einsatzstoffen arbeiten werden nicht berücksichtigt. Die gebildeten Kennziffern stehen für die Methanolherstellung in Westeuropa und beruhen auf Angaben zu einer Produktionsanlage Mitte der 90er Jahre. Die Bilanzierung der Methanolherstellung ist vom verwendeten Rohstoff abhängig, somit ist eine Übertragung der Kennziffern auf andere Einsatzstoffe nicht möglich. Allokation: Prozesswärme-Überschuss durch energieäquivalente Allokation Genese der Daten: - Massenbilanz: Zur Herstellung von einer Tonne Synthesegas werden als Rohstoffe Erdgas (483 kg/t) und Wasser (374 kg/t, nur für die chemische Reaktion) benötigt. Um das für die Methanolsynthese erforderliche Synthesegasverhältnis zwischen H2 und CO von 2,2 bis 2,3 einzustellen, wird dem Erdgas CO2 (283 kg/t Synthesegas, u. a. aus dem Rauchgas) zugesetzt (DSD 1995). Für die anschließende Umwandlung in Methanol ist eine Menge von 1792 kg Synthesegas/t Methanol erforderliche (Methanol 1996). Somit ergibt sich insgesamt ein Rohstoffbedarf von 760 kg Erdgas, 445 kg CO2 und 588 kg Wasser (pro Tonne Methanol). Bei der chemischen Umwandlung des Synthesegases zu Methanol entstehen außerdem pro Tonne Methanol 672 kg Purgegas (Hauptbestandteile: 52,0 Vol.-% Wasserstoff, 20,9 Vol.-% Methan und 16,0 Vol.-% Kohlenmonoxid) und als Reststoff fallen ca. 120 kg/t Fuselöle an (30 Masse-% Wasser, 54 Masse-% Methanol, 8 Masse-% Ethanol und 8 Masse-% Butanol) (Methanol 1996). Die Fuselöle werden bei GEMIS als Produktionsabfall bilanziert. Das Purgegas wird energetische alloziert (Bereitstellung von Prozeßwärme durch Verbrennung im Kessel mit einem Wirkungsgrad von 85 %). Energiebedarf: Der größte Anteil der Energie zur Synthese von Methanol entfällt auf die Synthesegasherstellung. Für die Herstellung einer Tonne Synthesegas werden 1,397 GJ elektrische Energie und weitere 7,312 GJ an Prozeßenergie benötigt (davon 1,412 GJ für Reformer-Dampf, 0,786 GJ zur Erwärmung des Erdgases und 0,104 GJ zur Erwärmung des CO2). Die Prozeßenergie wird durch die Verbrennung von Erdgas bereitgestellt wird (DSD 1995). Bei der anschließenden Umwandlung des Synthesegases zu Methanol werden 3,415 GJ an Strom eingesetzt. Weiterhin werden 1652 kg Dampf (5 bar, 155 §C; 4,645 GJ) benötigt. Durch Wärmeausnutzung entstehen dabei 912 kg Dampf (39 bar, 360 §C; 2,847 GJ), die gutgeschrieben werden (Methanol 1996). Nach Abzug der Dampfgutschrift ergibt sich insgesamt für die Herstellung einer Tonne Methanol ein Energiebedarf von ca. 18,3 GJ (14,9 GJ durch Erdgasverbrennung und 3,4 GJ elektrische Energie; die Gutschrift für das Purgegas ist dabei noch nicht berücksichtigt). Aus der Verbrennung des Purgegases (Bereitstellung von Prozeßwärme) wird eine Gutschrift von ca. 17,2 GJ/t Methanol berechnet. Wasser: Für das Reaktionsgemisch zur Herstellung des Synthesegases werden 588 kg Wasser (Reformer-Dampf) pro Tonne Methanol eingesetzt. Weitere 2474 kg Prozesswasser (u. a. für CO2-Druckwäsche) werden benötigt. Diese fallen auch als Abwasser an (DSD 1995). Der Wasserbedarf für die anschließende Methanolsynthese aus dem Synthesegas wird mit 256 kg beziffert (Methanol 1996) (da Kesselspeisewasser bzw. Dampf beim Output als Dampf bzw. Kondensat anfällt und weiterverwendet wird, wurde der Wasserbedarf hier gleich dem anfallenden Abwasser gesetzt). Als gesamte Wasserinanspruchnahme ergibt sich ein Wert von 3318 kg Wasser sowie eine Abwassermenge von 2730 kg. Umweltauswirkungen: Nebenprodukte bei der Methanolherstellung werden falls möglich weiterverwendet. Der einzige regelmäßig anfallende Abfall ist der Rückstand (Wasser, Methanol, Ethanol, höhere Alkohole, andere sauerstoffhaltige organische Verbindungen und verschiedene Mengen an Paraffinen) der Reindestillation von Methanol (Ullmann 1990a). Diese Reststoffe (in der Massenbilanz als Fuselöle bezeichnet, 120 kg/t Methanol (Methanol 1996)) werden bei GEMIS als Produktionsabfall bilanziert. Katatysatoren (Cu, Co, Ni, Mo) werden zurückgewonnen oder anderweitig verwendet (Ullmann 1990a). Quantitative Angaben zu Luftemissionen oder Abwasserwerten liegen nicht vor. Auslastung: 5000h/a Brenn-/Einsatzstoff: Brennstoffe-fossil-Gase gesicherte Leistung: 100% Jahr: 2050 Lebensdauer: 20a Leistung: 1MW Nutzungsgrad: 59% Produkt: Brennstoffe-Sonstige Verwendete Allokation: Allokation nach Energieäquivalenten

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