Das Projekt "Entwicklung eines einfachen Algentests als statischer Schnelltest im Sinne des Paragraphen 7a WHG und AbwAG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Mit dem Vorhaben soll ein einfacher Algentest als Schnelltest mit der Mikroplatten-Technik entwickelt und im praktischen Einsatz mit kommunalen und industriellen Abwaessern sowie Oberflaechenwasser erprobt und optimiert werden. Dabei soll die Schadwirkung auf die Algen ueber eine Verduennungsreihe auf der Mikroplatte visuell ablesbar oder die Fluoreszenz im Vertikalphotometer messbar sein. Ziel der Arbeiten ist die Entwicklung eines einfachen standardisierten Pruefverfahrens zur qualitativen und quantitativen Erfassung von 'gefaehrlichen Stoffen' im Sinne des Paragraph 7a WHG, welches dann mit dem leichtdurchzufuehrenden Algentest der Abwasserueberwachung zur Verfuegung stehen wird.
Das Projekt "Vorstellung und Diskussion des Vorhabens 'Verbesserung der Einleiterueberwachung durch Einfuehrung der Messgroessen TOC, TNb und Pges (ICP' -FKZ 29622322 Hauptvorhaben-" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landesumweltamt Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Das Vorhaben: 'Verbesserung der Einleiterueberwachung durch Einfuehrung der Messgroessen TOC, TNb und Pges (ICP)' untersuchte und verglich die neuen Summenparameter fuer organische Stoffe (TOC) und die Naehrstoffe Stickstoff (TNb) und Phosphor (Pges(ICP) mit den bisher im Abwasserrecht verankerten Parametern CSB, Nanorganisch und Pges (Photometer). Zusaetzlich wurden Verfahren der Betriebsanalytik und Kombinationsgeraete (TOC, TNb) getestet, die in bestimmten Faellen eine weitere Vereinfachung und Kostenoptimierung im abwasserrechtlichen Vollzug bedeuten koennen. Die Ergebnisse des Vorhabens sind sehr vielversprechend und ermutigen zur konsequenten und zuegigen Weiterverfolgung des bereits in der zweiten Verordnung zur Aenderung der Abwasserverordnung vom 22.12.1998 (BGBI. I, S. 3919) eingeschlagenen Weges. Auch bei einer entsprechenden Novellierung des Abwasserabgabengesetzes sind die Ergebnisse des Vorhabens unbedingt zu beruecksichtigen. Um eine moeglichst zeitnahe Verbreitung des Vorhabens unter Expertenkreisen zu gewaehrleisten und eine moeglichst breite Diskussion des Themas in Gang zu setzen, soll ein Symposium im Herbst 1999 durchgefuehrt werden. Angesprochen werden dabei alle in der Abwasserwirtschaft und Abwasseranalytik involvierten Kreise, z.B. Bund/Laender-Arbeitskreise, DIN-Ausschuesse, Vollzugsbehoerden, Industrie, Analytikhersteller (ca. 500 Einladungen). Auf dem Programm stehen der Vergleich der Parameter, neue Methoden zur Pruefung der Gleichwertigkeit von Analysenverfahren und der Einsatz von Betriebsmethoden. Neben den Ergebnissen aus dem Vorhaben, werden anerkannte Experten zu einzelnen Aspekten weitere Beitraege leisten. Ausfuehrliche Diskussionsbloecke sind vorgesehen.
Das Projekt "Biologische Testverfahren zur Feststellung gefaehrlichen Abwassers im Sinne des Paragraphen 7a WHG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesgesundheitsamt, Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene durchgeführt. Im Rahmen des Forschungsvorhabens soll die Zuordnung des Technikniveaus der Abwasserreinigung oder Abwasservermeidung fuer gefaehrliches Abwasser im Sinne des Paragraph 7a der 5. Novelle des WHG mittels biologischer Testverfahren untersucht werden. Dabei sollen folgende Toxizitaetstests zur Anwendung kommen: Fischtest, Daphnien-Kurzzeittest, Leuchtbakterientest und Algen-Zellvermehrungshemmtes. Neben der Testentwicklung und -erprobung ist es Ziel des Vorhabens, die dabei ermittelten Untersuchungsergebnisse der dafuer eingerichteten Bund/Laender-Biotest-AG zur Verfuegung zustellen. Da der Forschungsnehmer selbst Mitglied dieser Arbeitsgruppe ist, wird sichergestellt, dass die Forschungstaetigkeit nur zweckbezogen an die Fragestellungen der Bund/Laender-Biotest-AG angebunden ist.
Das Projekt "Erarbeitung der branchenbezogenen Wirktestdaten für die Neukonzeption der Abwasserverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH durchgeführt. A) Problemstellung: Nach AbwV zu Paragraph 7a WHG und Paragraph 3AbwAG werden die Schadwirkungen der Abwasserinhaltsstoffe durch biologische Testverfahren festgestellt. Die Abwässer sollen direkt mit wirkungsbezogenen Testen überprüft und somit schnell einer ökotoxikologischen Bewertung zugänglich gemacht werden. Das aktuell laufende BMU/UBA INTRAPLAN-Projekt, das die Neukonzeption der AbwV zum Ziel hat, setzt einen besonderen Schwerpunkt auf die Berücksichtigung von Summen- und Wirkparametern. B) Handlungsbedarf(BMU; ggf. auch BIS, BfN oder UBA): Bereits durchgeführte Biotest-Datensammlungen (z.B. 1998, 2000) haben gezeigt, dass Bioteste in verschiedenen Herkunftsbereichen nur lückenhaft angewandt werden, obwohl diese zur Überprüfung toxischer Abwässer leicht und schnell zu handhaben sind. Im Zuge der Neukonzeption der Abwasserverordnung und der Weiterentwicklung des Abwasserabgabengesetzes sollen branchenspezifisch nur noch die empfindlichsten Bioteste geregelt werden Der Bund/Länder AK 'Bioteste' hält die die Fortführung der Datenerhebung und Weiterentwicklung der Wirktests für notwendig. C) Ziel des Vorhabens ist: Im Vorhaben soll an den im Rahmen der Neukonzipierung ausgewählten Beispielbranchen 'Metallverarbeitung und Metallbearbeitung, Anhang 40' und 'Herstellung von Papier und Pappe, Anhang 28' die Anwendung von Wirktests recherchiert werden. Es sind eigene Wirktestuntersuchungen an realen Abwasserproben dieser Branchen durchzuführen unter Hinzuziehung weiterer Informationen zu den Branchen (Abwassermenge, Art der Behandlung, Einsatz der Wirktestpalette). Die Testpalette ist nach dem Stand der Wissenschaft und Technik zu erweitern (z.B. Lemnatest), um die spezifischen ökotoxikologischen Wirkungen der Abwässer noch besser abzubilden. Die Datenbank BIOP-2000 ist in das Vorhaben einzubeziehen.