Das Projekt "Ausgestaltung der Regelungen zu MRV, ICA, IAR und 2-jährigen Berichten; Wissenschaftliche Unterstützung des BMUB zu Aspekten der Transparenz inkl. Berichterstattung und Überprüfung im Rahmen der VN-Klimaverhandlungen (Paris-Protokoll)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Eines der wichtigsten klima- und umweltpolitischen Ziele der Bundesregierung ist es, in Paris Ende 2015 ein neues robustes Klimaabkommen (Paris-Protokoll) zu beschließen und damit das internationale Klimaregime weiter zu festigen und auszubauen. Die institutionelle und rechtliche Ausgestaltung des Pariser Abkommens ist entscheidend für seine Umweltintegrität. Die Transparenz von Klimamaßnahmen in allen Ländern wird eine der tragenden Säulen des neuen Klimaabkommens bilden. Von der i.W. in den Jahren nach der VSK in Paris erfolgten Ausgestaltung der Berichtserstattung und Überprüfung sowie der Anrechnungsregeln von Minderungsaktivitäten wird die Robustheit und Verlässlichkeit des neuen Klimavertrages stark abhängen. Eine fundierte Bewertung der rechtlichen und institutionellen Beschlüsse von Paris und die weitere Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Berichterstattung - einer zentrale Stellschraube für die Transparenz, Bewertbarkeit und Vergleichbarkeit von weltweiten Klimaschutzpolitiken - ist daher für die Bundesregierung von entscheidender Bedeutung. Zentral ist sind daher die Ausarbeitung von Modalitäten und Leitlinien für den Aufbau eines einheitlichen Systems für Messung, Berichterstattung und Überprüfung der Treibhausgasemissionen (MRV- Measuring, Reporting and Verification) sowie der Anrechnungsregeln für Minderungsaktivitäten auf Basis der Pariser Beschlüsse, die für alle Länder gelten werden. Dieses System wird auf dem existierenden System unter UNFCCC und KP aufsetzen. Im Rahmen des Vorhabens ist beabsichtigt, die Ausgestaltungsmöglichen und -Optionen der Beschlüsse von Paris verhandlungsbegleitend zu evaluieren und die Gestaltung der in den kommenden Jahren zu beschließenden Leitlinien aktiv zu begleiten. Damit kann die für die Bundesregierung im Verhandlungsprozess notwendige fachlich Unterstützung geleistet werden.