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Untersuchung nationaler und internationaler atomrechtlicher Probleme

Das Projekt "Untersuchung nationaler und internationaler atomrechtlicher Probleme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH durchgeführt. Das BMU ist zuständig für das Atomhaftungsrecht. Die Änderungsprotokolle zum Pariser Atomhaftungsübereinkommen und zum Brüsseler Zusatzübereinkommen vom Februar 2004 sind zum einen zu ratifizieren, zum anderen in das deutsche Recht umzusetzen. Die Rechtsetzungsverfahren für das Ratifikationsgesetz und für die Novellierung des Atomgesetzes wurden 2008 abgeschlossen. Die Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung ist noch an die Mindestsummenregelungen des revidierten Pariser Übereinkommens anzupassen. Außerdem sollen Entscheidungen des Direktionsausschusses der OECD/NEA zur Herausnahme bestimmter Anlagen mit sehr geringem Risikopotential aus dem Anwendungsbereich des Pariser Atomhaftungsübereinkommens übernommen werden. Zwei Entscheidungsvorschläge werden derzeit auf internationaler Ebene noch diskutiert. Weitere Vorhaben betreffen die und a. die Novellierung der Kostenverordnung zum Atomgesetz sowie Rechtsfragen der Sicherung kerntechnischer Anlagen. Darüber hinaus gibt es weitere internationale und nationale Aufgaben im Bereich des Atomhaftungsrechts und des Atomrechts im Allgemeinen, die eine Unterstützung des BMU erfordern (insbesondere Einzelfragen zum Atomrecht anderer Staaten, Teilnahme an internationalen Aktivitäten im Bereich des Atomrechts, Fragen des deutschen Atom- und Strahlenschutzrechts). Diese Aufgaben erfordern eine fachliche Unterstützung des BMU durch Studien, rechtliche Stellungnahmen und Beratung zu Einzelfragen.

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