Die Digitale Ortskarte Bayern (DOK) ist eine detailgenaue, aktuelle topographische Karte im Rasterdatenformat im Maßstab 1:10 000. Inhalt der DOK sind alle Straßen, Wege, Bahnen, Gewässer, Vegetationsflächen, Grenzen, ungeneralisierte Einzelgebäude, Straßennamen, Points of Interest (Schule, Museum, Kirche, Krankenhaus, Parkplatz u. v. m.). Die DOK ist für ganz Bayern mit gleicher Detailschärfe und Aktualität verfügbar. Die Graphik der DOK ist gemäß einem eigenen Zeichenschlüssel Bayerns. Die Rasterdaten der DOK sind in 36 thematische Ebenen gegliedert, die alle einzelne Rasterdateien (für jede Ebene eine Datei) oder als zusammengerechnete Farbkombination beliebiger Rasterebenen abgegeben werden können. Die Bereitstellung von Rasterdaten beliebig geformter Flächen ist möglich (z. B. entlang eines Flusses). Die Abgabe der Rasterdateien in Kacheln ist möglich.Die Daten können in beliebiger Auflösung bis max. 200 Pixel/cm (508 dpi, entspricht 0.5 m Bodenauflösung) abgegeben werden.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben- Fischbek 20 vom 18. Juni 1968 mit der Änderung vom 28. Oktober 1975 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt 1968 Seite 172, 1975 Seite 188) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Zweiten Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Neugraben-Fischbek 20" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. § 2 wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 2 erhält folgende Fassung: "2. Soweit im Bebauungsplan keine hinteren Baugrenzen festgesetzt sind, beträgt die Bebauungstiefe, mit Ausnahme der mit "A" bis "F" bezeichneten Flächen, 25 m, gemessen von der vorderen Baugrenze. Für die mit "B" und "E" bezeichneten Flächen wird eine rückwärtige Baugrenze im Abstand von 35 m, gemessen von der vorderen Baugrenze, festgesetzt. Auf der mit "B" bezeichneten Fläche wird auf dem rückwärtigen Grundstücksteil des Flurstücks 1766 der Gemarkung Fischbek ein Baukörper mit einer Größe von 9 m x 12 m in einem Abstand von 5 m von der Straßenlinie Heidrand festgesetzt. Auf der mit "E" bezeichneten Fläche werden die rückwärtigen vorhandenen Gebäude auf dem Flurstück 2102 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 60 m2 und auf dem Flurstück 2083 mit einer Grundfläche von 100 m2 als Höchstmaß festgesetzt. Auf der mit "F" bezeichneten Fläche sind die Flurstücke 5688 und 5004 der Gemarkung Fischbek in einem Bereich mit einem Abstand von 90 m gemessen von der Straßenbegrenzungslinie Moisburger Weg und 85 m gemessen von der westlichen Grenze des Änderungsbereichs mit Ausnahme des vorhandenen Gebäudes auf dem Flurstück 5004 mit einer Grundfläche von 70 m2 von jeglicher Bebauung freizuhalten. Innerhalb der mit "H" bezeichneten Fläche werden das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2140 und das rückwärtige Gebäude auf dem Flurstück 2139 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 150 m2, das vorhandene Gebäude auf dem Flurstück 2142 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 160 m2 sowie die vorhandenen Gebäude auf den Flurstücken 2093 und 2094 bestandsgemäß mit einer Grundfläche von 200 m2 als Höchstmaß festgesetzt." 2.2 Es wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die mit "A" bis "H" bezeichneten Flächen gilt: 4.1 Die mit "G" bezeichnete, für den Straßenverkehr gewidmete Fläche (Flurstück 4964, Moisburger Hang) wird entsprechend dem Bestand als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 4.2 Auf den Grundstücken sind je Grundstück ein großkroniger oder zwei kleinkronige Bäume zu pflanzen. 4.3 Für die zu erhaltenden Bäume sind bei Abgang Ersatzpflanzungen so vorzunehmen, dass Charakter und Umfang der Gehölzpflanzung erhalten bleibt; je angefangene 25 cm Stammumfang ist ein neuer Baum zu pflanzen. 4.4 Für festgesetzte Baumpflanzungen sind standort-gerechte, einheimische Laubgehölze zu verwenden und zu erhalten. Im Kronenbereich jedes Baums ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m2 anzulegen bzw. zu unterhalten. Großkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 16 cm, kleinkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 14 cm, jeweils in 1 m über dem Erdboden gemessen, aufweisen. 4.5 Außerhalb von öffentlichen Straßen Verkehrsflächen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen, Nebenanlagen, Geh- und Fahrwege sowie Stellplätze im Kronenbereich zu erhaltender Bäume unzulässig. 4.6 Das von Dachflächen anfallende Niederschlagswasser ist auf den jeweiligen Grundstücken zur Versickerung zu bringen. 4.7 Auf den privaten Grundstücken sind Fahr- und Gehwege sowie Stellplätze in wasser- und luftdurchlässigem Aufbau herzustellen. 4.8 Dächer von Nebengebäuden, Garagen und überdachten Stellplätzen sind mit einem mindestens 8 cm starken durchwurzelbaren Substrataufbau zu versehen und zu begrünen."
Der Kartendienst (WFS-Gruppe) stellt ausgewählte Geodaten aus dem Bereich Verkehr dar.:Park & Ride Verkehrsstationen Parken und Reisen im Saarland, bezeichnet ein Prinzip der Verkehrsplanung, in dem in der Nähe von Haltestellen des öffentlichen Nahverkehrs, Abstellmöglichkeiten für Pkw, zur Verfügung gestellt werden.
Das Plangebiet liegt westlich der Bramfelder Chaussee und östlich der Siedlung am Teerosenweg und am Buschrosenweg und umfasst bisher gewerblich oder als Stellplätze genutzte Flächen. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 2534, 2616, 5026, 5031, 5034, 5309, 6078, 8673, 8775, 10200, und 10201 sowie Teile der Flurstücke 9267 (Moosrosenweg) und 9662 (Bramfelder Chaussee).
Der Datensatz enthält die Lage der Motorradstellplätze im Hamburger Stadtgebiet. In der Regel sind die Plätze in der Örtlichkeit markiert und auch beschildert. Die Daten werden anhand von straßenverkehrsbehördlichen Anordnungen aktualisiert, sofern diese dem Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung vorliegen. Die Richtigkeit und Aktualität aller Angaben kann deshalb nicht garantiert werden.
Der Datensatz enthält die Standorte von Parkhäusern, Tiefgaragen und Parkplätzen im Hamburger Stadtgebiet mit Informationen über Öffnungszeiten, Preise, Anzahl der Stellplätze, Einfahrtshöhen sowie teilweise Belegungsdaten (freie Stellplätze) und Anzahl der Frauen- und Behindertenstellplätze. Zum Teil werden in 5-minütigen Abständen Parkplatzbelegungsdaten aus dem Parkleitsystem der Stadt Hamburg übermittelt. Diese Echtzeitdaten sind ungeprüft. Der Datensatz ist nicht vollständig, sondern enthält Angaben von privaten Betreibern, die der Freien und Hansestadt Hamburg zur Verfügung gestellt wurden. Sollte ein Parkhaus / Parkplatz fehlen, kann der in den Metadaten angegebene Ansprechpartner gerne darauf hingewiesen werden. Eine Aufnahme in den Datensatz wird dann geprüft.
Bezirk: Eimsbüttel, Stadtteil: Niendorf, Ortsteil: 318, Planbezirk: Gesamtplanung Schule, Sportplatz, Combibad und Parkplatz in Verlängerung der Straße Bondenwald
Der Datensatz enthält die Lage der Fahrradabstellanlagen an Schnellbahnhaltestellen im Hamburger Stadtgebiet. Für jede Abstellanlage wird die Anzahl der öffentlichen Stellplätze (überdacht und nicht überdacht) und, wenn vorhanden, die Anzahl der abschließbaren Mietplätze angegeben.
Der Datensatz beinhaltet die E-Ladeparkstände der MVV im Stadtgebiet Mannheim.Zusätzlich wird der Belegungsstatus der Parkstände in regelmäßigen Zeitabschnitten abgebildet.
Die Daten zum Klimaschutz beschreiben flächenhaft die hessenweit identifizierten für PV geeigneten Parkplätze (> 50 Stellplätze), alle detektierten Bestands-PV-Anlagen auf Dächern und in der Freifläche sowie die Indikatoren Flächensparsamkeit, Bebauungsdichte und Kompaktheit zur energieeffizienten Siedlungsentwicklung.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 491 |
| Kommune | 29 |
| Land | 673 |
| Wirtschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 44 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 95 |
| Ereignis | 5 |
| Förderprogramm | 236 |
| Hochwertiger Datensatz | 18 |
| Taxon | 2 |
| Text | 390 |
| Umweltprüfung | 222 |
| unbekannt | 206 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 662 |
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| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 1165 |
| Englisch | 80 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 19 |
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| Keine | 340 |
| Unbekannt | 7 |
| Webdienst | 65 |
| Webseite | 520 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 553 |
| Lebewesen und Lebensräume | 1172 |
| Luft | 541 |
| Mensch und Umwelt | 1172 |
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| Weitere | 879 |