Die auf Baustellen der öffentlichen Hand Berlin geforderten Umweltstandards werden von neuen Maschinen in der Regel ohne weiteres erfüllt. Ältere Maschinen können weiter genutzt werden, wenn sie mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. In diesen Filtern werden auch die allerkleinsten Rußteilchen zurückgehalten, so dass sowohl die Partikelmasse als auch die Partikelanzahl im Abgas um mehr als 90 Prozent gesenkt werden. Die Einführung von Umweltstandards für Baumaschinen und die Filternachrüstung bedeutet für viele Bauunternehmen eine neue Herausforderung. Für eine erfolgreiche Nachrüstung sind eine sorgfältige Filterauswahl und sachgerechte Wartung unabdingbar. Daher wird von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bis 2016 ein Beratungsprojekt gefördert, dass Unternehmen fachlich unterstützt. Warum werden in Berlin auf öffentlichen Baustellen Umweltanforderungen an Baumaschinen gestellt? Welche Anforderungen muss eine Baumaschinen erfüllen – und ab wann? Wie erkenne ich den Abgasstandard meiner Baumaschinen und wie kann ich meinen Maschinenpark für die neuen Anforderungen nachrüsten? Im Leitfaden finden Sie Antworten auf diese Fragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf Informationen über die Nachrüstung von Maschinen mit Partikelfiltern. Denn alle Maschinen, die die Umweltanforderungen für öffentliche Baustellen nicht ab Werk einhalten, können weiterhin genutzt werden, wenn sie mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Im Leitfaden sind dazu alle wichtigen Informationen in kurzer Form zusammengestellt, z.B. über Filtertechnologien mit ihren Vor- und Nachteilen, über den Ablauf der Nachrüstung oder zur Wartung einer nachgerüsteten Maschine. Zusätzlich gibt der Leitfaden Tipps zu weiter führenden Informationsquellen. Praxistest “Partikelfilter an Baumaschinen”
Dieser Text beschreibt die Ergebnisse der Validierung des in den Vergaberichtlinien des Blauen Engels für Kaminöfen vorgesehenen Messverfahrens für die Bestimmung der Partikelanzahl des Kaminabgases. Ziel der Validierung war es, durch einen Ringversuch die Verfahrenskenngrößen des Messverfahrens zu bestimmen und nötige Anpassungen der Verfahrensvorschrift zu identifizieren. Auch dienten die Untersuchungen dazu, die Eignung des Grenzwertes für die PN-Emissionen zu untersuchen. Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Messverfahren grundsätzlich zuverlässige und vergleichbare Messwerte liefert. Die Untersuchungen dazu fanden an einem eigens für das Projekt errichteten Prüfstand beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel statt. Veröffentlicht in Texte | 51/2024.
Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bietet einen neuen Service an: täglich wird die Höhe der Schadstoffbelastung der Luft für Berliner Hauptverkehrsstraßen und „Kieze“ für die nächsten vier Tage vorhergesagt. Dargestellt werden die Vorhersagen für Stickstoffdioxid (NO 2 ), und für die Partikel PM 10 und PM 2,5 , die besonders gesundheitsschädigend sind. Für diese Vorhersage wird ein so genannter „machine-learning“-Ansatz verwendet: anhand von Messdaten des Berliner Luftgütemessnetzes, der Daten der Verkehrsdetektoren, der Wettervorhersagen des Deutschen Wetterdienstes sowie einer Vielzahl anderer Daten zur Berliner Stadtstruktur erstellt das statistische Modell für das gesamte Berliner Stadtgebiet eine Vorhersage. Auf der Digitalen Plattform Stadtverkehr können alle Berlinerinnen und Berliner sich so über die Luftschadstoffbelastung in den kommenden Tagen informieren. Ute Bonde, Senatorin für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt: „Dank der wirkungsorientierten Umsetzung des Berliner Luftreinhalteplans und der damit einhergehenden Maßnahmen, hat sich die Luftqualität in Berlin in den letzten Jahren deutlich verbessert. Alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte werden eingehalten. Die neue Datenplattform unterstützt die wichtige Arbeit unserer Fachleute und gibt auch allen Berlinerinnen und Berlinern jederzeit einen umfassenden Überblick über die aktuelle Luftqualität.“ Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat die Entwicklung des Modells im Rahmen des eUVM Förderprojekts aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft” des Bundes im Rahmen der Förderrichtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme“ bei einer Förderquote von 85 Prozent finanziert.
Wieviel Schadstoffe kommen wirklich aus dem Auspuff? Welche Fahrzeuge tragen besonders zu den Schadstoffbelastungen an Straßen bei? Lassen sich mit Modellen, die in der Luftreinhaltung verwendet werden, die Kfz-Emissionen realistisch berechnen? Um diese Fragen besser beantworten zu können, wurden in Berlin erstmals Schadstoffmessungen direkt in der Abgasfahne von Fahrzeugen im Straßenverkehr mit dem Verfahren „Remote Sensing Detection (RSD)“ durchgeführt. Der wissenschaftliche Bericht zu der RSD-Abgasmessung steht hier zum Download bereit: Die umfangreichen Daten zu dem Bericht können auf Anfrage zur Verfügung gestellt werden. Bitte wenden Sie sich an Annette.Rauterberg-Wulff@senmvku.berlin.de . Die Abgasmessungen mit kombinierter Kennzeichenerfassung fanden im Zeitraum vom 21. Oktober bis zum 8. November 2019 im Auftrag der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz statt. Gemessen wurde an der Sonnenallee (Neukölln) stadteinwärts zwischen Mareschstraße und Thiemannstraße sowie Am Seegraben (Alt-Glienicke) stadtauswärts am Abzweig zur A 117. Um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge zu messen, wurde quer über die Straße eine Lichtschranke aus infrarotem und ultraviolettem Licht installiert und die Schwächung des Lichtstrahls durch die Schadstoffe gemessen. Diese Lichtabsorption ist umso größer, je mehr Schadstoffe in der Abgasfahne sind. Es handelt sich damit um eine berührungslose Fern-Messung (englisch auch als Remote Sensing Detection oder RSD bezeichnet) ohne störende Eingriffe am Fahrzeug oder in die Fahrweise. Neben der Konzentration von Stickstoffoxiden im Abgas wird auch der Ausstoß von Kohlendioxid, Kohlenwasserstoffen, Kohlenmonoxid und Partikeln sowie die Geschwindigkeit und Beschleunigung der Fahrzeuge gemessen. Damit kann der Schadstoffausstoß in Abhängigkeit vom momentanen Kraftstoffverbrauch und der Fahrweise für die verschiedenen Fahrzeuggruppen ausgewertet werden. Wichtig für die Auswertungen sind zudem Daten zum Fahrzeug, d. h. zur Art des Fahrzeugs (Pkw, Nutzfahrzeuge, Busse), zur Antriebsart (Otto-, Dieselmotor, weitere Antriebe), zu seinem Gewicht und zur Abgasnorm, z.B. für einen Vergleich mit Emissionsgrenzwerten. Die Fahrzeugdaten wurden anhand der erfassten Kennzeichen ermittelt. Die Untersuchung ist Teil eines Projektes zur Erarbeitung eines Informationssystems zur aktuellen Luftqualität an Straßen (AkLuSt Berlin). Dieses Projekt wird aus dem “Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020” des Bundes mit einer Fördersumme von insgesamt 155.295 Euro gefördert. Gefördert durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages. Die Durchführung dieser Untersuchung erfolgte im Rahmen der Förderrichtlinie “Digitalisierung kommunaler Verkehrssysteme”.
Feinstaub-Belastung Gegenüber den 1990er Jahren konnte die Feinstaubbelastung erheblich reduziert werden. Zukünftig ist zu erwarten, dass die Belastung eher langsam abnehmen wird. Großräumig treten heute PM10-Jahresmittelwerte unter 20 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) auf. Feinstaubkonzentrationen in Deutschland Die Ländermessnetze führen seit dem Jahr 2000 flächendeckende Messungen von Feinstaub der Partikelgröße PM10 (Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometer oder kleiner) und seit 2008 auch der Partikelgröße PM2,5 durch. Besonders hoch ist die Messnetzdichte in Ballungsräumen. Die hohe Zahl und Dichte an Emittenten – beispielsweise Hausfeuerungsanlagen, Gewerbebetriebe, industrielle Anlagen und der Straßenverkehr – führen zu einer erhöhten Feinstaubkonzentration in Ballungsräumen gegenüber dem Umland. Besonders hohe Feinstaubkonzentrationen werden unter anderem wegen der starken verkehrsbedingten Emissionen wie (Diesel-)Ruß, Reifenabrieb sowie aufgewirbeltem Staub an verkehrsnahen Messstationen registriert. Während zu Beginn der 1990er Jahre im Jahresmittel großräumig Werte um 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) gemessen wurden, treten heute PM10-Jahresmittelwerte zwischen 15 und 20 µg/m³ auf. Die im ländlichen Raum gelegenen Stationen des UBA -Messnetzes verzeichnen geringere Werte. Die Feinstaub-Immissionsbelastung wird nicht nur durch direkte Emissionen von Feinstaub verursacht, sondern zu erheblichen Teilen auch durch die Emission von gasförmigen Schadstoffen wie Ammoniak, Schwefeldioxid und Stickstoffoxiden. Diese reagieren in der Luft miteinander und bilden sogenannten „sekundären“ Feinstaub. Einhergehend mit einer starken Abnahme der Schwefeldioxid (SO 2 )-Emissionen und dem Rückgang der primären PM10-Emissionen im Zeitraum von 1995 bis 2000 sanken im gleichen Zeitraum auch die PM10-Konzentrationen deutlich (siehe Abb. „Trend der PM10-Jahresmittelwerte“). Der Trend der Konzentrationsabnahme setzt sich seitdem fort. Die zeitliche Entwicklung der PM10-Konzentrationen wird von witterungsbedingten Schwankungen zwischen den einzelnen Jahren – besonders deutlich in den Jahren 2003 und 2006 erkennbar – überlagert. Erhöhte Jahresmittelwerte wurden auch 2018 gemessen, die auf die besonders langanhaltende, zehnmonatige Trockenheit von Februar bis November zurückzuführen sind. Überschreitungssituation Lokal und ausschließlich an vom Verkehr beeinflussten Stationen in Ballungsräumen traten in der Vergangenheit gelegentlich Überschreitungen des für das Kalenderjahr festgelegten Grenzwerts von 40 µg/m³ auf. Seit 2012 wurden keine Überschreitungen dieses Grenzwertes mehr festgestellt. Seit 2005 darf auch eine PM10 -Konzentration von 50 Mikrogramm pro Kubikmeter (µg/m³) im Tagesmittel nur an höchstens 35 Tagen im Kalenderjahr überschritten werden. Überschreitungen des Tageswertes von 50 µg/m³ werden vor allem in Ballungsräumen an verkehrsnahen Stationen festgestellt. Die zulässige Zahl von 35 Überschreitungstagen im Kalenderjahr wurde hier in der Vergangenheit zum Teil deutlich überschritten (siehe Karten „Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 mg/m³“ und Abb. „Prozentualer Anteil der Messstationen mit mehr als 35 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes“). Vor allem das Jahr 2006 fiel durch erhebliche Überschreitungen der zulässigen Überschreitungstage auf, was auf lang anhaltende und intensive „Feinstaubepisoden“ zurückzuführen war. In den unmittelbar zurückliegenden Jahren traten nicht zuletzt durch umfangreiche Maßnahmen der mit Luftreinhaltung befassten Behörden keine Überschreitungen des Grenzwerts mehr auf. Auch 2023 wurde der Grenzwert somit an allen Messstationen in Deutschland eingehalten. Karte: Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 µg/m³ 2000-2008 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 µg/m³ 2009-2017 Quelle: Umweltbundesamt Karte: Feinstaub (PM10) - Tagesmittelwerte Zahl von Überschreitungen von 50 µg/m³ 2018-2023 Quelle: Umweltbundesamt Prozentualer Anteil der Messstationen mit mehr als 35 Überschreitungen des 24-h-Grenzwertes... Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Witterungsabhängigkeit Vor allem in trockenen Wintern, teils auch in heißen Sommern, können wiederholt hohe PM10 -Konzentrationen in ganz Deutschland auftreten. Dann kann der Wert von 50 µg/m³ großflächig erheblich überschritten werden. Ein Beispiel für eine solche Belastungssituation zeigt die Karte „Tagesmittelwerte der Partikelkonzentration PM10“. Zum Belastungsschwerpunkt am 23. Januar 2017 wurden an etwa 56 % der in Deutschland vorhandenen PM10-Messstellen Tagesmittelwerte von über 50 µg/m³ gemessen. Die höchste festgestellte Konzentration betrug an diesem Tag 176 µg/m³ im Tagesmittel. Wie stark die PM10-Belastung während solcher Witterungsverhältnisse ansteigt, hängt entscheidend davon ab, wie schnell ein Austausch mit der Umgebungsluft erfolgen kann. Winterliche Hochdruckwetterlagen mit geringen Windgeschwindigkeiten führen – wie früher auch beim Wintersmog – dazu, dass die Schadstoffe nicht abtransportiert werden können. Sie sammeln sich in den unteren Luftschichten (bis etwa 1.000 Meter) wie unter einer Glocke. Der Wechsel zu einer Wettersituation mit stärkerem Wind führt zu einer raschen Abnahme der PM10-Belastung. Auch wenn die letzten Jahre eher gering belastet waren, können auch zukünftig meteorologische Bedingungen auftreten, die zu einer deutlich erhöhten Feinstaubbelastung führen können. Bürgerinnen und Bürger können laufend aktualisierte Feinstaubmessdaten und Informationen zu Überschreitungen der Feinstaubgrenzwerte in Deutschland im Internet und mobil über die UBA-App "Luftqualität" erhalten. Bestandteile des Feinstaubs Die Feinstaubbestandteile PM10 und PM2,5 sind Mitte der 1990er Jahre wegen neuer Erkenntnisse über ihre Wirkungen auf die menschliche Gesundheit in den Vordergrund der Luftreinhaltepolitik getreten. Mit der EU-Richtlinie 2008/50/EG (in deutsches Recht umgesetzt mit der 39. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (39. BImSchV )), welche die bereits seit 2005 geltenden Grenzwerte für PM10 bestätigt und neue Luftqualitätsstandards für PM2,5 festlegt (siehe Tab. „Grenzwerte für den Schadstoff Feinstaub“), wurde dem Rechnung getragen. Als PM10 beziehungsweise PM2,5 (PM = particulate matter) wird dabei die Massenkonzentration aller Schwebstaubpartikel mit aerodynamischen Durchmessern unter 10 Mikrometer (µm) beziehungsweise 2,5 µm bezeichnet. Herkunft Feinstaub kann natürlichen Ursprungs sein oder durch menschliches Handeln erzeugt werden. Stammen die Staubpartikel direkt aus der Quelle - zum Beispiel durch einen Verbrennungsprozess - nennt man sie primäre Feinstäube. Als sekundäre Feinstäube bezeichnet man hingegen Partikel, die durch komplexe chemische Reaktionen in der Atmosphäre erst aus gasförmigen Substanzen, wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen, entstehen. Wichtige vom Menschen verursachte Feinstaubquellen sind Kraftfahrzeuge, Kraft- und Fernheizwerke, Abfallverbrennungsanlagen, Öfen und Heizungen in Wohnhäusern, der Schüttgutumschlag, die Tierhaltung sowie bestimmte Industrieprozesse. In Ballungsgebieten ist vor allem der Straßenverkehr eine bedeutende Feinstaubquelle. Dabei gelangt Feinstaub nicht nur aus Motoren in die Luft, sondern auch durch Bremsen- und Reifenabrieb sowie durch die Aufwirbelung des Staubes auf der Straßenoberfläche. Eine weitere wichtige Quelle ist die Landwirtschaft: Vor allem die Emissionen gasförmiger Vorläuferstoffe aus der Tierhaltung tragen zur Sekundärstaubbelastung bei. Als natürliche Quellen für Feinstaub sind Emissionen aus Vulkanen und Meeren, die Bodenerosion, Wald- und Buschfeuer sowie bestimmte biogene Aerosole , zum Beispiel Viren, Sporen von Bakterien und Pilzen zu nennen. Während im letzten Jahrzehnt des 20. Jahrhunderts die Gesamt- und Feinstaubemissionen in Deutschland drastisch reduziert werden konnten, verlangsamte sich seither die Abnahme (siehe „Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM10“ und „Emission von Feinstaub der Partikelgröße PM2,5“ ). Für die nächsten Jahre ist zu erwarten, dass die Staubkonzentrationen in der Luft weiterhin nur noch langsam abnehmen werden. Zur Senkung der PM-Belastung sind deshalb weitere Maßnahmen erforderlich. Gesundheitliche Wirkungen Feinstaub der Partikelgröße PM10 kann beim Menschen durch die Nasenhöhle in tiefere Bereiche der Bronchien eindringen. Die kleineren Partikel PM2,5 können bis in die Bronchiolen und Lungenbläschen vordringen und die ultrafeinen Partikel mit einem Durchmesser von weniger als 0,1 µm sogar bis in das Lungengewebe und den Blutkreislauf. Je nach Größe und Eindringtiefe der Teilchen sind die gesundheitlichen Wirkungen von Feinstaub verschieden. Sie reichen von Schleimhautreizungen und lokalen Entzündungen im Rachen, der Luftröhre und den Bronchien oder Schädigungen des Epithels der Lungenalveolen bis zu verstärkter Plaquebildung in den Blutgefäßen, einer erhöhten Thromboseneigung oder Veränderungen der Regulierungsfunktion des vegetativen Nervensystems (zum Beispiel mit Auswirkungen auf die Herzfrequenzvariabilität). Eine langfristige Feinstaubbelastung kann zu Herz-Kreislauferkrankungen und Lungenkrebs führen, eine bestehende COPD (Chronisch Obstruktive Lungenerkrankung) verschlimmern, sowie das Sterblichkeitsrisiko erhöhen. Messdaten Mitte der 1990er Jahre wurde zunächst in einzelnen Ländermessnetzen mit der Messung von PM10 begonnen. Seit dem Jahr 2000 wird PM10 deutschlandweit gemessen. Für die Jahre, in denen noch nicht ausreichend Messergebnisse für die Darstellung der bundesweiten PM10-Belastung vorlagen, wurden PM10-Konzentrationen näherungsweise aus den Daten der Gesamtschwebstaubkonzentration (TSP) berechnet. Seit dem Jahr 2001 basieren alle Auswertungen ausschließlich auf gemessenen PM10-Daten. PM2,5 wird seit dem Jahr 2008 deutschlandweit an rund 200 Messstationen überwacht.
Stickstoffdioxid (NO 2 ) Partikel (PM 10 ) Partikel (PM 2,5 ) Ozon (O 3 ) Meteorologie Die vorliegende Übersicht informiert über die Belastung durch die wichtigsten Luftschadstoffe und dient zur ersten Einordnung der Luftschadstoffbelastung in Berlin im Jahr 2023. Eine vollständige Auswertung für alle Luftschadstoffe erfolgt in den Jahresberichten des Berliner Luftgütemessnetzes: Luftdaten-Archiv: Berichte und ergänzende Daten Im Jahr 2023 wurde die Luftqualität gemäß 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (39. BImSchV) an 47 Standorten gemessen, darunter 17 Messcontainer. Sieben dieser 17 Messcontainer sind verkehrsnah und jeweils fünf in innerstädtischen Wohngebieten und am Stadtrand platziert. An den übrigen Standorten werden vereinfachte Verfahren wie Kleinstsammler oder Passivsammler eingesetzt. Links Alle Informationen zu den Messstationen und die Messwerte Stündliche aktualisierte Messergebnisse der automatischen Stationen des BLUME und ein aktueller Luftqualitätsindex Weitere Informationen zu den Grenz- und Zielwerten für die Beurteilung der Luftqualität Mehr Informationen zu den relevanten Schadstoffquellen Der lokale Dieselverkehr ist der Hauptverursacher für die Stickstoffdioxidbelastung in Berlin. Die im Jahr 2023 vom Berliner Luftgütemessnetz ermittelten NO 2 -Jahresmittelwerte sind in der Abbildung 1 dargestellt. Unterschieden wird hier zwischen automatischen Messgeräten in Messcontainern und Passivsammlern. Die Jahresmittelwerte werden für eine bessere Übersicht in Abbildung 2 als Balkendiagramm nach aufsteigender NO 2 -Belastung sortiert dargestellt. Die Passivsammler, die für die Beurteilung der Luftqualität an die EU gemeldet werden, sind in der Abbildung mit einem Stern (*) gekennzeichnet. Für das Jahr 2023 lassen sich die NO 2 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 7 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 12 bis 18 µg/m³ an den kontinuierlich messenden verkehrsnahen Stationen: 20 bis 32 µg/m³ beurteilungsrelevante Passivsammler an Straßen: 23 bis 38 µg/m³ Damit traten die höchsten Konzentrationen an den Straßenmessstellen auf. In den Wohngebieten der Innenstadt fällt die Konzentration etwa auf die Hälfte ab. Am Stadtrand beträgt sie nur noch circa ein Viertel der Belastung, die an den innerstädtischen Hauptverkehrsstraßen gemessen wird. Der Grenzwert für NO 2 von 40 µg/m³ (für den Jahresmittelwert) wurde 2023 an allen Messpunkten, die beurteilungsrelevant sind, eingehalten. Zusätzlich zur langfristigen Belastung mit NO 2 wird auch die kurzfristige Spitzenbelastung beurteilt. Hierfür gilt ein Immissionsgrenzwert für das 1-Stundenmittel von 200 µg/m³, wobei 18 Überschreitungen pro Kalenderjahr zulässig sind. In 2023 wurde dieser Wert an keiner Stunde und an keiner Messstation ermittelt. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 gab es stadtweit einen leichten Rückgang der Stickstoffdioxidkonzentration. Der flächendeckende Konzentrationsrückgang weist darauf hin, dass dieser durch eine meteorologisch günstige Situation zustande gekommen ist. Auch die Flotte der Dieselfahrzeuge wird von Jahr zu Jahr sauberer, da immer mehr Fahrzeuge den strengsten Abgasstandard Euro 6d erfüllen. Zudem wurden zunehmend Doppeldeckerbusse der BVG außer Betrieb genommen, die erhöhte Stickoxidemissionen verursachen. Zwei Messstandorte gilt es 2023 differenziert zu betrachten: Der Standort Friedrichstraße 172 (MS 562) befand sich bis Juli 2023 innerhalb eines verkehrsberuhigten Bereichs, der anschließend wieder für den Verkehr geöffnet wurde. Dies erklärt den geringen Jahresmittelwert von 18 µg/m³, der somit nicht repräsentativ für eine Straßenmessstelle ist. Der Standort Schildhornstraße 76 (MC117) erfasst unter anderem die Verkehrsemissionen am Ausläufer der A100. Durch die Sperrung des Schlangenbader Tunnels seit April 2023 verteilte sich der Nord-Süd-Verkehr über die angrenzenden Wohngebiete um den Breitenbachplatz. Die Verkehrsbelastung und damit auch der Schadstoffausstoß waren somit am Standort des Messcontainers in der zweiten Jahreshälfte deutlich geringer. Dadurch sank der Jahresmittelwert gegenüber dem Vorjahr um 8 µg/m³. Im August 2022 konnten die letzten vier Streckenabschnitte mit Dieselfahrverboten aufgehoben werden. An allen Streckenabschnitten konnte 2023 kein Anstieg der Stickstoffdioxidkonzentration beobachtet werden: Bei der Beurteilung der PM 10 -Belastung wird europaweit die Konzentration der gesundheitlich besonders bedenklichen Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser kleiner als 10 Mikrometer (PM 10 ) betrachtet. Diese Partikel haben sowohl vom Menschen beeinflusste als auch natürliche Quellen. Zu letzteren gehören Bodenerosion, Meeresgischt, Waldbrände und Saharastaub sowie biogene Partikel wie Pollen, Viren, Bakterien- und Pilzsporen sowie Pflanzenreste. Primäre Partikel, die direkt aus Quellen wie Verbrennungsprozessen, z.B. Dieselruß, stammen, werden von sekundären Partikeln unterschieden, die sich in der Atmosphäre aus Schadgasen wie Schwefel- und Stickstoffoxiden, Ammoniak oder Kohlenwasserstoffen bilden. Die Bildung sekundärer Partikel muss besonders bei großräumigen Transporten von Luftschadstoffen in der Atmosphäre berücksichtigt werden. Bedeutende PM 10 -Quellen sind Verkehr, Kraft- und Fernheizwerke, Kaminöfen, Heizungen in Wohnhäusern, Baustellen, Schüttgutumschlag und verschiedene industrielle Prozesse. An verkehrsnahen Stationen treten in der Regel höhere Werte auf als im städtischen Hintergrund, insbesondere an Tagen bei Wetterlagen mit schlechten Austauschbedingungen. Hier tragen die noch nicht geminderten Emissionen aus dem Abrieb von Reifen und Bremsen sowie aus der Aufwirbelung von Partikeln von der Straßenoberfläche zu erhöhten Tagesmittelwerten bei. Zu lokalen Konzentrationsspitzen tragen zudem auch Baustellen bei. Hingegen verursacht Dieselruß nur noch etwa 4 % der PM 10 -Belastung an einer Straße. Partikel PM 10 können je nach Wetterlage über hunderte bis tausende Kilometer transportiert werden. Etwa 62 % der PM 10 -Belastung an verkehrsnahen Messpunkten in der Berliner Innenstadt stammt aus Quellen außerhalb Berlins. Seit 2005 liegt der Grenzwert für das PM 10 -Jahresmittel zum Schutz der menschlichen Gesundheit bei 40 µg/m³ und der Tagesgrenzwert bei 50 µg/m³. Letzterer darf pro Kalenderjahr maximal an 35 Tagen überschritten werden. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 3 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 10 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 12 bis 15 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 15 bis 17 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 17 bis 19 µg/m³ Problematischer als der Jahresgrenzwert war stets die Einhaltung des Grenzwertes für das Tagesmittel. Tabelle 2 fasst die Zahl der Überschreitungen des Kurzzeitgrenzwertes im Jahr 2023 zusammen. Der Tagesgrenzwert für PM 10 von 50 µg/m³ als Tagesmittel wurde im Jahr 2023 an verkehrsnahen Messstationen lediglich an ein bis vier Tagen überschritten. Der höchste Tagesmittelwert von 69 µg/m³ trat wie im Vorjahr an der Silbersteinstraße auf – am Neujahrstag durch das Silvesterfeuerwerk. In Wohngebieten im städtischen Hintergrund wurde eine Überschreitung gezählt. Hier war die Ursache eine nahegelegene Baustelle. Am Stadtrand lagen wie schon 2022 alle Tagesmittelwerte unter 50 µg/m³. Somit ist weiterhin ein rückläufiger Trend erkennbar. Die jährlichen Schwankungen sind jedoch bei den Überschreitungstagen sehr viel ausgeprägter als beim Jahresmittelwert. Die Anzahl der Überschreitungen des Grenzwertes für das Tagesmittel sind noch viel stärker von meteorologischen Bedingungen und der Häufigkeit von austauscharmen Hochdruckwetterlagen mit südlichen bis östlichen Winden abhängig, als die Mittelwerte für die einzelnen Kalenderjahre. 2023 war ein meteorologisches günstiges Jahr mit wenigen Hochdruckwetterlagen und vermehrt westlichen bis südwestlichen Winden. Damit kann die geringe Anzahl an Überschreitungen erklärt werden. Eine Teilmenge des PM 10 sind die feineren Partikel PM 2,5 , deren aerodynamischer Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer ist. In Berlin bestehen im Mittel ca. 60 bis 70 % der PM 10 -Fraktion aus den kleineren PM 2,5 -Partikeln. Die wichtigsten Quellen dieser kleinen Partikel sind Verbrennungsprozesse und die Bildung von Sekundärpartikeln aus Gasen. Die Jahresmittel für die einzelnen Stationen sind in Abbildung 4 abgebildet. Für das Jahr 2023 lassen sich die PM 2,5 -Jahresmittelwerte in Berlin wie folgt zusammenfassen: am Stadtrand: 8 bis 9 µg/m³ im städtischen Hintergrund: 10 µg/m³ verkehrsnah an Hauptverkehrsstraßen: 11 bis 12 µg/m³ Der seit 2015 gültige Grenzwert für den Schutz der menschlichen Gesundheit von 25 µg/m³ im Jahresmittel wurde an allen Messstationen eingehalten. Gegenüber 2022 konnte berlinweit ein leichter Rückgang der PM 2,5 -Konzentration festgestellt werden. Grund dafür ist womöglich die günstigere meteorologische Situation im Jahr 2023. Bodennahes Ozon ist ein Schadstoff, der nicht direkt freigesetzt, sondern in der Atmosphäre bei intensiver Sonneneinstrahlung über photochemische Prozesse aus Stickstoffdioxid gebildet wird. Dabei entsteht ein Gleichgewicht zwischen Auf- und Abbau, da das dabei entstehende Stickstoffmonoxid wiederum Ozon abbaut. Der Kreislauf wird jedoch durch einige Stoffe gestört und das vorherrschende Gleichgewicht verschiebt sich zur verstärkten Ozonbildung. Zu den wichtigen Störstoffen gehören flüchtige organische Verbindungen (VOC), Kohlenstoffmonoxid (CO) und Kohlenwasserstoffe wie Methan. Diese sogenannten Ozonvorläufersubstanzen stammen sowohl aus menschengemachten, als auch aus natürlichen Quellen. In Berlin wird bodennahes Ozon seit Jahren an zwei städtischen und fünf regionalen Hintergrundstationen am Stadtrand gemessen. Am Stadtrand treten tendenziell die höchsten Konzentrationen auf, da dort der Abbau von Ozon durch geringe Stickstoffmonoxid-Konzentrationen eingeschränkt ist. Im Jahr 2019 wurde das Ozon-Monitoring um die Messstelle in der Frankfurter Alle (MC174) erweitert, da sich ein steigender Trend in der mittleren Belastung angedeutet hat. JM: Jahresmittel MAX_8h: Maximaler 8-Stunden-Mittelwert N120_8h: Anzahl an Tagen, an denen Max_8h den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat N120_3J: Anzahl an Tagen, an denen N120_8h über die letzten 3 Kalenderjahre den Zielwert von 120 µg/m³ überschritten hat. N180: Anzahl der 1-Stunden-Mittel in denen die Informationsschwelle von 180 µg/m³ überschritten wurde Zum Schutz der menschlichen Gesundheit gibt es eine Reihe von Kennwerten. Diese sind in Tabelle 3 für das Jahr 2023 aufgeführt. Zunächst aufgeführt ist das Jahresmittel (JM). Einen Grenzwert gibt es hierfür nicht. Auffällig ist, dass alle Werte nahe bei einander liegen, was auf eine gleichmäßige Verteilung der Ozonbelastung hindeutet. Der europaweite Zielwert zum Gesundheitsschutz ist der Mittelwert über 8 Stunden bei einer Konzentrationsschwelle von 120 µg/m³ (N120_8h) mit einer zulässigen Anzahl von Überschreitungen an 25 Tagen im 3-Jahresmittel (N120_3J). Der Wert wird über 3 Jahre gemittelt, um den starken Einfluss der Witterung auf die Ozon-Konzentration zu berücksichtigen. Der höchste 8-Stunden-Mittelwert wurde 2023 in Friedrichshagen mit 142 mg/m³ gemessen. Hier wurden auch die meisten Überschreitungen verzeichnet. Der europaweite Zielwert wurde im Jahr 2023 dennoch an allen Messstationen eingehalten. Zusätzlich zum Zielwert gibt es eine Alarmschwelle, bei dessen Überschreitung bereits bei kurzzeitiger Exposition eine Gefahr für die menschliche Gesundheit besteht. Für Ozon wird ab einer Konzentration von 180 µg/m³ die Öffentlichkeit informiert und ozonempfindlichen Personen wird empfohlen, lang andauernde und körperlich anstrengende Tätigkeiten im Freien zu vermeiden. Zu einer Überschreitung der Informationsschwelle von 180 µg/m³ kam es im Kalenderjahr 2023 nicht. AOT40: Summe der Ozon-Werte, die über 80 µg/m³ (40 ppb) liegen, addiert über die Monate Mai bis Juli zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr (Langfristiges Ziel zum Schutz der Vegetation: 6.000 µg/m³ h) AOT40_5: AOT40 gemittelt über die letzten 5 Kalenderjahre (Zielwert zum Schutz der Vegetation ab 2010: 18.000 µg/m³ h) *: nicht genug Messwerte Ähnlich wie für den Schutz der menschlichen Gesundheit wird ein Indikator für die Schädigung der allgemeinen Vegetation in Form des Summenparameters AOT40 (Accumulated Ozone Exposure over a threshold of 40 ppb) verwendet. Dieser ist in Tabelle 4 aufgelistet. Der AOT40 wird aus der kumulierten Differenz zwischen einem Stundenwerten über 40 ppb und dem Schwellenwert von 40 ppb (das entspricht ca. 80 µg/m³) in Bodennähe ermittelt. Dabei wird nur der Zeitraum innerhalb der Vegetationsperiode, d.h. von Mai bis Juli, zwischen 8 und 20 Uhr (MEZ) berücksichtigt. Zu dieser Zeit gelten Pflanzen als besonders ozonempfindlich. Seit 2010 ist ein Zielwert (AOT40_5) von 18.000 µg/m³ h, gemittelt über 5 Jahre, soweit wie möglich einzuhalten. Als langfristiges Ziel ist ein Jahreswert von 6.000 µg/m³ h festgelegt, allerdings ohne Angabe, bis wann dieser Wert eingehalten werden soll. Der AOT40, die Summe über Mai bis Juli, lag im Kalenderjahr 2023 bei einem Maximalwert von 16.543 µg/m³ h. Der AOT40_5-Wert, also der ATO40-Wert gemittelt über 5 Jahre, lag zwischen 7.836 und 15.502 µg/m³ h und blieb damit auch an der höchst belasteten Messstation in Friedrichshagen (MC085) unter dem seit 2010 geltenden Zielwert zum Schutz der Vegetation von 18.000 µg/m³ h. Dahingegen wird das langfristige Ziel von 6.000 µg/m³h deutlich überschritten. Das Wetter hat einen erheblichen Einfluss auf die Luftqualität und trägt zu Schwankungen der Jahresmittelwerte und der Kurzzeitwerte von Jahr zu Jahr bei. Dabei werden sowohl der Ausstoß von Schadstoffen als auch deren Transport, Umwandlung und Ausscheidung aus der Atmosphäre beeinflusst.
Dieser Text beschreibt die Ergebnisse der Validierung des in den Vergaberichtlinien des Blauen Engels für Kaminöfen vorgesehenen Messverfahrens für die Bestimmung der Partikelanzahl des Kaminabgases. Ziel der Validierung war es, durch einen Ringversuch die Verfahrenskenngrößen des Messverfahrens zu bestimmen und nötige Anpassungen der Verfahrensvorschrift zu identifizieren. Auch dienten die Untersuchungen dazu, die Eignung des Grenzwertes für die PN-Emissionen zu untersuchen.Im Ergebnis konnte festgestellt werden, dass das Messverfahren grundsätzlich zuverlässige und vergleichbare Messwerte liefert.Die Untersuchungen dazu fanden an einem eigens für das Projekt errichteten Prüfstand beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel statt.
BMUNR (Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit) (Hrsg.) 1987: Auswirkungen der Luftverunreinigung auf die menschliche Gesundheit. Bericht für die Umweltministerkonferenz, Bonn. IVU Umwelt GmbH 2016: Programmsystem IMMIS▪▪▪ Internet: www.immis.de/ (Zugriff am 15.12.2017) Kalker, U. 1993: Gesundheitliche Bewertung der verkehrsbedingten Schadstoffe Stickoxide, Benzol und Dieselruß-Partikel, in: Forum Städte-Hygiene 44, Frankfurt. Kühling, W. 1986: Planungsrichtwerte für die Luftqualität, in: Schriftenreihe Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen. Materialien, Band 4.045, Hrsg.: Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen im Auftrag des Ministers für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, Dortmund. Liwicki, M., Garben, M. 1993: Emissionskataster Straßenverkehr Berlin 1993, Gutachten im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, Berlin, nicht veröffentlicht. Nowak, D., Jörres, R., Magnussen, H. 1994: Luftverschmutzung – Asthma – Atemswegsallergien. Zwischenergebnisse deutsch-deutscher epidemologischer Studien, in: Deutsches Ärzteblatt 91, Heft 1/2, Köln. SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) (Hrsg.) 2016: Luftgüte-Messnetz (BLUME), Download detaillierter Monats- und Jahresberichte, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftqualitaet/luftdaten-archiv/ (Zugriff am 15.02.2021) SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) (Hrsg.) 2016a: Luftreinhalte- und Aktionsplan 2011-2017, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/luftreinhaltung/archiv/luftreinhalteplan-1-fortschreibung/ (Zugriff am 29.09.2021) SenUVK (Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) (Hrsg.) 2016b: Stadtentwicklungsplan Verkehr, Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/verkehr/verkehrspolitik/stadtentwicklungsplan-mobilitaet-und-verkehr/ (Zugriff am 15.12.2017) SenUVK Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz Berlin) (Hrsg.) 2016c: Emissionskataster 2015, Abschlussbericht], Berlin. Internet: www.berlin.de/sen/uvk/umwelt/luft/schadstoffausstoss-emissionen/ (Accessed on 6 February 2021) SenGesUmV (Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Berlin) (Hrsg.) o.J.: Emissionserhebungen und Immissionsberechnungen Kfz-Verkehr 2009 im Rahmen des Luftreinhalteplans 2009-2020, Berlin, unveröffentlicht. Gesetze und Verordnungen Allgemeine Verwaltungsvorschrift über straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen bei Überschreiten von Konzentrationswerten nach der 23. BImSchV (VwV-StV-ImSch) Bundesanzeiger Nr. 243, S. 13393 vom 31. Dezember 1996. Internet: www.umwelt-online.de/recht/luft/bimschg/vo/vwv/23vv.htm (Zugriff am 20.12.2017) 23. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über die Festlegung von Konzentrationswerten – 23. BImSchV), BGBl I Nr. 66, S. 1962 vom 20. Dezember 1996. Richtlinie wurde durch die 39. BImSchV ersetzt. Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid (Richtlinie 85/203/EWG), Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 87/1. Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:31985L0203 (Zugriff am 20.12.2017) Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und die Kontrolle der Luftqualität. Amtsblatt der EG v. 21.11.96 Nr. L 296 S. 55. Internet: eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=LEGISSUM%3Al28031a (Zugriff am 20.12.2017) Richtlinie 99/30/EG über die Grenzwerte für Schwefeldioxid, Stickstoffdioxid und Stickoxide, Partikel und Blei in der Luft. Amtsblatt der EG vom 29.6.99, Nr. L 163 Seite 41. Internet: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1999L0030:20080611:DE:PDF (Zugriff am 20.12.2017) Richtlinie 2000/69/EG über Grenzwerte für Benzol und Kohlenmonoxid in der Luft. Amtsblatt der EG vom 13.12.2000, Nr. L 313 Seite 12. Internet: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2000L0069:20001213:DE:PDF (Zugriff am 20.12.2017) Richtlinie 2002/3/EG über den Ozongehalt der Luft. Amtsblatt der EG vom 9.3.2002 Nr. L 67 Seite 14. Internet: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2002:067:0014:0030:DE:PDF (Zugriff am 20.12.2017) Richtlinie 2004/107/EC über Grenzwerte für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe. Amtsblatt der EG vom 26.01.2005 Nr. L 23 Seite 3. Internet: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:2004L0107:20090420:EN:PDF (Zugriff am 20.12.2017) Richtlinie 2008/50/EG Des Europäischen Parlamentes und Des Rates vom 21. Mai 2008 über Luftqualität und saubere Luft in Europa. Amtsblatt der EG vom 11.06.2008 Nr. L 152/1. Internet: eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2008:152:0001:0044:DE:PDF (Zugriff am 20.12.2017) Siebtes Gesetz zur Änderung des BImSchG. BGBl. Jahrgang 2002, Teil I, Nr. 66, S. 3622 ff, vom 17. September 2002. Internet: dejure.org/BGBl/2002/BGBl._I_S._3622 (Zugriff am 20.12.2017) 33. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 13. Juli 2004. BGBl. I Nr. 36 2004, Seite 1612 ff. Richtlinie wurde durch die 39. BImSchV ersetzt. 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes vom 2. August 2010 BGBl. I S. 1065 Internet: bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bimschv_39/index.html (Zugriff am 20.12.2017)
Auch ein guter Kaminofen kann viele Schadstoffe freisetzen, wenn er falsch beheizt wird. Der richtige Betrieb des Kaminofens ist wichtig für eine saubere und damit umweltverträgliche Verbrennung. Das kann spürbar dazu beitragen die gesundheitlichen Folgen zu minimieren. Zudem wird der Geldbeutel geschont, da durch einen optimalen Verbrennungsprozess auch eine effektive Wärmenutzung erreicht wird. So können ca. 10 % Scheitholz eingespart werden. Wenn Sie mit Holz heizen, sollten Sie folgende Punkte beachten: Der Wirkungsgrad bei der Verbrennung von feuchtem Holz ist nicht nur schlechter, auch werden wesentlich mehr Schadstoffe emittiert. Zudem werden dabei der Kamin und der Schornstein verrußt. Der Feuchtegehalt sollte daher höchstens 20 % betragen. Der ideale Feuchtegehalt für eine optimale Verbrennung beträgt 12-15 % und wird bei optimaler Lagerung im Freien nach etwa einem Jahr erreicht. Der Lagerort sollte gut belüftet, möglichst sonnig und vor Regen geschützt sein. Wer sichergehen möchte, kann die Holzfeuchte mit Holzfeuchtemessgeräten leicht überprüfen. Mit Holzschutzmittel behandeltes Holz, bestrichenes, lackiertes Holz sowie Sperrholz, Faserplatten oder sonst verleimtes Holz erzeugen zusätzliche giftige Verbrennungsprodukte. Der Ofen darf nicht als Müllverbrennungsanlage benutzt werden, da dies zu gravierenden Umweltbelastungen führt. Beim Öffnen der Ofenklappe die können die Giftstoffe auch in die Innenräume gelangen! Der Einsatz nicht zulässiger Brennstoffe kann zudem hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Umweltzeichen (z. B. Forest Stewardship Council (FSC)) gewährleisten beim Kauf, dass das Holz aus nachhaltiger Holzwirtschaft kommt. Die Holzscheite sollten kreuzweise zu einem Turm aufgeschichtet werden. Dabei kommen die großen Scheite nach unten. Zwischen den Holzscheiten sollte genügend Luft zum Zirkulieren bleiben. Ein geeigneter Anzünder wird mittig platziert. Hier empfehlen sich Öko-Anzünder aus Naturholz und pflanzlichem Wachs. Zeitungen eignen sich nicht als Anzünder, da bei der Verbrennung von Druckertinte weitere Schadstoffe entstehen. Die Schornsteinfeger-Innung empfiehlt die Anzünder zusammen mit den Anzündhölzern auf die Holzscheite zu legen und von oben anzünden, damit die entstehenden Gase von unten durch die Flammen aufsteigen und verbrennen. Diese Methode dauert zwar etwas länger als das Anzünden von unten, es werden aber deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt. Beim Anzünden die Primär- und Sekundärluftzufuhr maximal öffnen. Erst wenn das Feuer gut brennt, kann die Sauerstoffzufuhr verringert werden. Verfügt der Ofen über eine automatische Verbrennungsluftsteuerung bietet diese den Vorteil, dass sich die Luftzufuhr selbstständig optimal an die wechselnden Prozessbedingungen anpasst. Mit dem Nachlegen sollten Sie warten, bis die sichtbaren gelben Flammen kurz vorm Erlöschen sind und noch ausreichend Glut vorhanden ist. Beim Nachlegen von Brennstoff bitte die empfohlene Mengenangabe des Herstellers beachten. Eine regelmäßige Wartung des Kaminofens durch einen Fachbetrieb ist sinnvoll, um den Ofen in einem technisch einwandfreien Zustand und die Partikelbelastung dauerhaft klein zu halten. Umweltbundesamt – Heizen mit Holz Tipps vom Schornsteinfeger clean heat Heizen mit Holz – so geht´s richtig Wenn möglich, sollte aufgrund der damit verbundenen Luftverunreinigung auf die Anschaffung eines Kamins verzichtet werden. Auch aus Klimaschutzgründen ist die Verbrennung von Holz nicht ratsam. Zwar gilt der Brennstoff Holz allgemein noch als nachhaltig und klimaneutral, weil das einmal verbrannte Holz rechnerisch wieder nachwächst. Dieser Prozess dauert bei Harthölzern jedoch mindestens 60 bis 80 Jahre, in der die Waldflächen als CO 2 -Speicher zunächst fehlen. Außerdem entstehen bei der Holzverbrennung auch schwarze Rußpartikel, die durch die Sonneneinstrahlung erwärmt werden und so die Atmosphäre zusätzlich aufheizen. Bei der Anschaffung eines Ofens sollte der Kamin einen schadstoffarmen Betrieb aufweisen. Bei einer CE-Zertifizierung ist gewährleistet, dass der Ofen die gesetzlich vorgeschriebenen europäischen Schadstoffgrenzwerte einhält. Nach der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1. BImSchV) beträgt der gesetzliche Emissionsgrenzwert für Partikel 40 mg/m 3 . Lassen Sie sich die richtige Handhabung des Ofens von Ihrem Fachmann zeigen, um ihn sauber und holzsparend betreiben zu können. Es gibt jedoch Kaminöfen, die besonderes sauber sind. Geräte, die das Umweltzeichen Blauer Engel tragen, müssen deutlich strengere Grenzwerte einhalten als gesetzlich vorgeschrieben. Nur Geräte, die während einer anspruchsvollen Prüfprozedur einen Partikelmassewert von 15 mg/m 3 einhalten, werden zertifiziert. Sie zeichnen sich gegenüber konventionellen Kaminöfen durch zusätzliche Abscheidetechniken, Katalysatoren und automatisierte Luftregelung aus. Messungen des Deutschen Biomassezentrums (DBFZ) belegen eine Minderung der Partikelanzahl von 97 %. Der Blaue Engel für Kaminöfen Ein weiteres Umweltzeichen wird durch den TÜV Süd vergeben. Im Vergleich zu gesetzlichen Standardvorgaben werden auch hier Kaminöfen ausgezeichnet, die ein verbessertes Emissionsverhalten im Praxisbetrieb aufweisen und bedienerfreundlicher sind. Der zu erreichende Emissionsgrenzwert für Partikel mit 30 mg/m 3 wird im Verhältnis zum Blauen Engel aber deutlich schwächer angesetzt. TÜV Süd
Erste Ergebnisse zur Belastung durch ultrafeine Partikel Seit Mitte März werden in Mainz-Hechtsheim Messungen zur Luftqualität, insbesondere zur Anzahl ultrafeiner Partikel (UFP) durchgeführt. Der angekündigte Zwischenbericht der gemeinsamen Messungen des Landesamtes für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) legt nun nahe, dass die Ultrafeinstaub-Konzentration in Mainz-Hechtsheim im Schnitt ca. 30 Prozent niedriger ist als an anderen Messstellen im Rhein-Main-Gebiet. „Mit der Messstation in Mainz-Hechtsheim zur orientierenden Bestimmung der Partikelanzahlkonzentration (UFP) haben wir Neuland betreten. Auch wenn es noch keine gesetzlichen Vorschriften gibt, Ultrafeinstaub zu überwachen, ist es mir wichtig die Gesundheit von Mensch und Umwelt zu schützen. Die Messstation soll Daten liefern, die Rückschlüsse auf die Luftqualität und mögliche Ursachen liefern können. Damit erlangen wir Erkenntnisse, die die Grundlage für Diskussionen und politische Entscheidungen sind. Nun lösen alle Beteiligten das Versprechen ein, nach rund einem halben Jahr erste Zwischenergebnisse zu präsentieren“, so Klimaschutzministerin Katrin Eder. Kurzfristige, hohe Konzentrationswerte treten demnach in Mainz-Hechtsheim deutlich seltener auf als beispielsweise an den hessischen Messstellen in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim. Wie die bisherigen Messungen ergaben, wird die UFP-Konzentration in Mainz-Hechtsheim von der Windrichtung beeinflusst. Weht der Wind aus südlichen bis westlichen Richtungen, liegt die Konzentration deutlich niedriger als bei nördlichen oder nordöstlichen Windrichtungen. In diesem nördlich bis östlichen Richtungssektor liegt das Mainzer Stadtgebiet mit einer Vielzahl an unterschiedlichen Quellen. Die höchsten Konzentrationswerte werden für Wind aus Nordost verzeichnet. In dieser Richtung liegen unter anderem stark befahrene Straßen, Industriestandorte, etwa in Rüsselsheim, und der Frankfurter Flughafen. Mit Hilfe der Messungen soll untersucht werden, inwieweit der Betrieb am Frankfurter Flughafen die Partikelkonzentration in Mainz-Hechtsheim beeinflusst. Aus bisherigen Berichten des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geht hervor, dass während des Flugbetriebs und Wind aus Richtung des Flughafens beispielsweise in Raunheim und Frankfurt-Schwanheim ein abrupter Anstieg der UFP-Konzentrationen kurz nach 5 Uhr sowie ein starker Abfall nach 23 Uhr zu beobachten ist. In Mainz-Hechtsheim ist ein solch charakteristischer Tagesgang nicht zu verzeichnen. Stattdessen ist ein grundsätzlicher Anstieg der Konzentration in den Morgenstunden und ein schwächerer zweiter Anstieg in der ersten Nachthälfte zu beobachten. Inwieweit direkt überfliegende Flugzeuge oder der Herantransport von Schadstoffen aus der unmittelbaren Umgebung des Flughafens relevante Quellen für die lokale Luftqualität in Mainz-Hechtsheim darstellen, wird im detaillierten Bericht nach Abschluss der Messungen thematisiert. Dass es auch außerhalb der Flugzeiten zu Ultrafeinstaubbelastungen kommt, kann an mehreren Emissionsquellen liegen. Bekannt ist, dass u.a. das Verbrennen fossiler Rohstoffe sowohl bei Fahrzeugen als auch beim Heizen, ebenso wie das Verbrennen von Holz Ultrafeinstäube verursacht. Um mögliche Quellen von Ultrafeinstaub möglichst exakt bestimmten zu können, ist es wichtig, die Heizperiode abzuwarten. Zum aktuellen Zeitpunkt existieren weder einheitliche Messverfahren, Messverpflichtungen sowie Grenz- oder Zielwerte für UFP. Dennoch gibt es Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur allgemeinen Einstufung von UFP-Konzentrationen. Laut deren Luftgüteleitlinien ist die UFP-Konzentration in Mainz-Hechtsheim nur selten als hoch einzuschätzen. Der Stundenmittelwert ist in Mainz-Hechtsheim in bislang 2 Prozent der erfassten Stunden höher als der WHO-Orientierungswert von 20 000 Partikel pro cm³. Der Tagesmittelwert liegt an 12 Prozent der gemessenen Tage über dem Orientierungswert von 10 000 Partikel pro cm³. Im Vergleich zu den anderen UFP-Messstellen im Rhein-Main-Gebiet ist dies deutlich seltener. So wird beispielsweise der Orientierungswert für das Tagesmittel in Frankfurt-Schwanheim an fast jedem zweiten Tag überschritten. Der Zwischenbericht liefert erste Erkenntnisse, die bislang kein eindeutiges Bild, das auf den Flughafen als Hauptursache schlussfolgern lässt – anders als beispielsweise bei der Messstation in Schwanheim, die deutlich näher am Flughafen liegt. Die Messungen in Hechtsheim werden bis mindestens April 2024 fortgesetzt, um auch die anstehende Heizperiode zu berücksichtigen. Anschließend werden die Messungen ausgewertet, umfänglich analysiert und in einem detaillierten Bericht vorgelegt. Hintergrund zu ultrafeinen Partikeln Als ultrafeine Partikel (UFP) beziehungsweise Ultrafeinstaub werden Partikel mit einem Durchmesser kleiner als 100 Nanometer (nm) bezeichnet. UFP sind damit die kleinsten festen und flüssigen Teilchen in unserer Luft. Diese besonders kleinen Feinstaubpartikel stellen ein potentielles gesundheitliches Risiko dar. Anders als größere Feinstaubpartikel können sie aufgrund ihrer geringen Größe sehr tief in die Lunge eindringen und in den Blutkreislauf gelangen. Die Überwachung der Konzentration ultrafeiner Partikel ist derzeit nicht gesetzlich vorgeschrieben und es existieren keine gesetzlichen Grenz- oder Zielwerte, die eingehalten werden müssen. In den aktuellen Luftgüteleitlinien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) sind erstmals zur Einordnung der Partikelanzahlkonzentration Orientierungswerte genannt. Die Konzentration wird danach als hoch eingeschätzt bei Überschreitung eines Stundenmittelwerts von 20 000 Partikeln pro cm³ oder bei Überschreitung eines Tagesmittelwerts von 10 000 Partikeln pro cm³. Die hier beschriebenen Messungen in Mainz-Hechtsheim finden im Rahmen eines Kooperationsvertrages zwischen dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) und dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) statt. Dieses Projekt wird vom rheinland-pfälzischen Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität bezuschusst. Das Sondermessprogramm „ultrafeine Partikel“ des HLNUG wird durch das Forum Flughafen und Region (FFR) finanziell unterstützt. Weiterhin wird im Rahmen einer wissenschaftlichen Studie des FFR der Einfluss des Frankfurter Flughafen auf die Ultrafeinstaubkonzentration in der Rhein-Main-Region untersucht ( https://www.ultrafeinstaub-studie.de/ ) . Weitere Informationen Link zum Zwischenbericht (PDF-Datei): https://luft.rlp.de/fileadmin/luft/ZIMEN/Sonderberichte/MZ-Hechtsheim_Ultrafeinstaub_Zwischenbericht_07122023.pdf aktuelle Messwerte des LfU: https://luft.rlp.de/de/zentrales-immissionsmessnetz-zimen/luftschadstoffe/#c89587 (Auswahl UFP) HLNUG Sondermessprogramm UFP: https://www.hlnug.de/?id=14862 aktuelle Messwerte des HLNUG: https://www.hlnug.de/messwerte/datenportal
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