Das Gesetz über den Bebauungsplan Eidelstedt 30 vom 25. Juni 1997 (HmbGVBl. S. 289), geändert am 1. Dezember 1997 (HmbGVBl. S. 524), wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung des Gesetzes über den Bebauungsplan Eidelstedt 30" wird dem Gesetz hinzugefügt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 9 angefügt: "9. Für das in der Anlage dargestellte Gebiet der Änderung des Bebauungsplans Eidelstedt 30 gilt: 9.1 Im Mischgebiet sind Einzelhandelsbetriebe unzulässig. Ausnahmsweise sind Einzelhandelsnutzungen zulässig, die in unmittelbarem räumlichen und betrieblichen Zusammenhang mit Handwerks- oder produzierenden Gewerbebetrieben stehen und deren Fläche nicht mehr als 20 vom Hundert der mit Betriebsgebäuden überbauten Fläche beträgt. 9.2 Entlang des Rungwisch sind durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grundrissgestaltung die Wohn- und Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Sofern eine Anordnung aller Wohn- und Schlafräume einer Wohnung an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, sind vorrangig die Schlafräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Für die Räume an den lärmzugewandten Gebäudeseiten muss ein ausreichen-der Schallschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. 9.3 Aufenthaltsräume von gewerblichen Nutzungen, hier insbesondere die Pausen- und Ruheräume, sind durch geeignete Grundrissgestaltung den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung an den von Verkehrslärm abgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muss für diese Räume ein ausreichender Schallschutz an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude durch bauliche Maßnahmen geschaffen werden. 9.4 Abweichend von Nummer 3 gilt für das Mischgebiet nördlich des Rungwisch folgende Festsetzung: Entlang der Holsteiner Chaussee sind Schlafräume zur lärmabgewandten Gebäudeseite zu orientieren. Wohn-Schlafräume in Einzimmerwohnungen und Kinderzimmer sind wie Schlafräume zu beurteilen. Wird an Gebäudeseiten ein Pegel von 70 dB(A) am Tag erreicht oder überschritten, sind an den Fenstern der zu dieser Gebäudeseite orientierten Räume bauliche Schallschutzmaßnahmen in Form von verglasten Vorbauten (zum Beispiel verglaste Loggien, Wintergärten) oder vergleichbare Maßnahmen vorzusehen. Für einen Außenbereich einer Wohnung ist entweder durch Orientierung an lärmabgewandten Gebäudeseiten oder durch bauliche Schallschutzmaßnahmen, wie zum Beispiel verglaste Loggien mit teilgeöffneten Bauteilen, sicherzustellen, dass durch diese baulichen Maßnahmen insgesamt eine Schallpegelminderung erreicht wird, die es ermöglicht, dass in dem der Wohnung zugehörigen Außenbereich ein Tagpegel von kleiner 65 dB(A) erreicht wird."
Vervollkommung und Rationalisierung der Messmethoden; Mitarbeit bei internationaler und nationaler Normung; messtechnische Ueberwachung der anerkannten Pruefstellen fuer baulichen Schallschutz.
Lärmschutzwände oder -wälle stellen wirkungsvolle Abschirm-Maßnahmen dar. Deren Grenzen sind jedoch aus geometrischen Gegebenheiten bei breiten Verkehrswegen oder / und hoher Nachbarbebauung bald erreicht. Der Autobahnknoten Bindermichel in Linz liegt in relativ dicht bebautem Gebiet und war schalltechnisch zu 'sanieren'. Dazu wurde im Rahmen eines Ideenwettbewerbes ein Konzept erarbeitet, bei dem der großflächige Knoten selbst mit einer Zeltkonstruktion überdacht wurde, sodass trotz der notwendigen Öffnungen für Lüftung und Brandschutz eine ausreichende Schallpegelreduktion in den besiedelten Gebieten erzielt werden konnte. Die anschließenden, mehrspurigen, jedoch nicht verzweigten Straßenabschnitte wurden konventionell überbaut, wobei die Dachflächen in das städtebauliche Konzept integriert wurden, um voneinander getrennte Stadtteile wieder zu verbinden. Zum selben Anwendungsbereich derartiger schalltechnischer Simulationsberechnungen zählen z.B. auch Lärmemissionen von Schienenwegen oder Haustechnikanlagen. Dazu wurden für einen großen Kinokomplex in unmittelbarer Nähe zu bestehenden Wohngebäuden in Klagenfurt die leistungsfähigen - damit aber auch lauten - Lüftungsgeräte gezielt positioniert und gegen die Wohnbebauung mit Lärmschutzwänden abgeschirmt.
<p>In Deutschland ist die Bevölkerung dem Lärm einer Vielzahl von Geräuschquellen ausgesetzt. Straßen, Schienenwege, Flugplätze, Gewerbeanlagen, Nachbarn, Sportanlagen und vieles mehr führen nicht selten zu Lärmproblemen bei den Betroffenen.</p><p>Laut der Umweltbewusstseinsstudie aus dem Jahr 2024 fühlen sich rund 58 Prozent der Befragten durch Geräusche der Nachbarn und 31 Prozent durch industrielle und gewerbliche Anlagen in ihrem Wohnumfeld gestört oder belästigt. Die Geräusche der Nachbarn und die Anlagengeräusche sind somit bedeutende Ursachen für Lärmbelästigungen. </p><p>Der Lärm von Industrieanlagen und Gewerbe wird grundsätzlich im Rahmen behördlicher Genehmigungen reguliert. Dazu zählen auch der Lärm von Sport- und Freizeitanlagen sowie Baustellen. Demgegenüber ist beim sogenannten Nachbarschaftslärm eine behördliche Genehmigung nur selten notwendig oder überhaupt möglich, was sehr häufig zu Beschwerden führt. Lärmquellen aus der Nachbarschaft mit besonders hoher Störwirkung sind Gartengeräte wie Rasenmäher, gebäudetechnische Anlagen wie Wärmepumpen und persönlicher Lärm, der zum Beispiel bei privaten Feiern entsteht.</p><p>Auch von Kommunalfahrzeugen können beträchtliche Geräuschemissionen ausgehen. Als relevante Geräuschquellen sind Antriebsmotor, Pumpen, Hydrauliksysteme, Nebenantriebe und Schüttung zu nennen. Grundsätzlich sollten lärmarme Kommunalfahrzeuge eingesetzt werden. Anforderungen an lärmarme Müllfahrzeuge und Kehrfahrzeuge sind für das Umweltzeichen „Blauer Engel“ in DE-UZ 59a definiert.</p><p>Zur Reduzierung des Lärms von Produkten und Anlagen können unterschiedliche Maßnahmen getroffen werden. Hierzu gehören technische Maßnahmen zur Geräuschminderung direkt an der Quelle, leisere Betriebsweisen und eine optimale Ausgestaltung des baulichen Schallschutzes. In der Praxis ist zumeist eine Kombination dieser Maßnahmen erforderlich, um eine deutliche Minderung des Lärms zu erzielen. In vielen Fällen kann zudem die vorherige Information des Nachbarn über eine laute Aktivität, wie zum Beispiel eine Feier, die Belästigung verringern. </p>
An Flughäfen in Deutschland mit Nachtflugbetrieb besteht ein Kostenerstattungsanspruch für baulichen Schallschutz für Schlafräume nach den Vorgaben des Fluglärmgesetzes für Wohngebäude und bestimmte schutzbedürftige Einrichtungen in der Nacht-Schutzzone. Die Kriterien ergeben sich aus dem Gesetz sowie der 1. und 2. Fluglärmschutzverordnung. Für den Flughafen Leipzig/Halle wurde im Rahmen der (früheren) Planfeststellung ein anderes Verfahren zur Festsetzung von Art und Umfang des baulichen Schallschutzes von Schlafräumen auf der Grundlage eines Modells von Aufwachwahrscheinlichkeiten angewandt, das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) entwickelt hat. Auch an ausländischen Flughäfen werden andere Kriterien für den Schutz vor Lärm in Schlafräumen zugrunde gelegt. Im Rahmen einer vergleichenden, empirischen Studie soll untersucht werden, welches der genannten Modelle (national, international) eine bessere Eignung im Hinblick auf eine möglichst zutreffende Auswahl der schutzbedürftigen Immissionsorte aufweisen. Dabei sollte ein gleiches Schutzniveau unterstellt werden. Vergleichsgrundlage: Werden möglichst genau die Menschen geschützt, die schutzbedürftig sind. Gibt es insoweit empirisch nachweisbare Unterschiede bei den verschiedenen Modellen?
ID: 4045 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben umfasst folgende Infrastrukturmaßnahmen: Zweigleisiger Ausbau der Strecke von Köln-Dellbrück Bf bis zur östlichen PFA-Grenze (Einfahrt Bergisch Gladbach Bf) einschließlich Ausbau und Ertüchtigung des vorhandenen Bahndammes Maßnahmen zur Schonung und Aufrechterhaltung des FFH-Gebietes Thielenbruch Neubau eines Außenbahnsteiges in Duckterath (Nordseite) mit barrierefreier Erschließung. Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. Herstellung eines barrierefreien Einstieges in die S-Bahn am Haltepunkt Duckterath (Bestandsbahnsteig Südseite). Die Nutzlänge beträgt 170 Meter. Erneuerung der Leit- und Sicherungstechnik hin zur elektronischen Stellwerkstechnik (ESTW-Technik) Ergänzung der Leit- und Sicherungstechnik für einen dichteren Fahrplantakt und zusätzliche Bahnsteiggleise Rückbau des Nebengleises 18 in Bergisch Gladbach Errichtung von Stützbauwerken Errichtung von Lärmschutzwänden und passivem Lärmschutz Neubau von Eisenbahnüberführungen (Damaschkestraße, Franz-Hitze-Straße und Buchholzstraße) Erneuerung/Erweiterung Berührungsschutz an Straßen-/Personenüberführungen (Walterstraße, Paffrather Straße, Duckterather Weg) Neubau und Erweiterung der Oberleitungsanlage Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 18.12.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Vorhabenträger DB InfraGO AG Hermann-Pünder-Str. 3 50679 Köln Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 15.04.2024 Enddatum der Auslegung 14.05.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierfür ist die Anhörungsbehörde während der Dauer der Veröffentlichung im Internet (15.04.2024 bis einschließlich 14.05.2024) zu kontaktieren. Für den Beginn der Einwendungsfrist ist die Veröffentlichung im Internet maßgeblich. Eine über die Einwendungsfrist hinausgehende Bereitstellung der Planunterlagen auf der Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes verlängert diese nicht. Erörterung: Erörterungstermin zum Bauvorhaben Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln, PFA 2.1 Ort der Erörterung Bürgerhaus Bergischer Löwe Konrad-Adenauer-Platz 51465 Bergisch Gladbach Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bitte bringen Sie die Einladung zum Erörterungstermin und ein Ausweisdokument mit. Die Tagesordnung und die Vollmacht zur Interessenwahrnehmung erhalten Sie über den Link zur EBA Internetseite. Erörterungstermin zum Bauvorhaben Ausbau S11 / S-Bahn Stammstrecke Köln, PFA 2.1 Ort der Erörterung Bürgerhaus Bergischer Löwe Konrad-Adenauer-Platz 51465 Bergisch Gladbach Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Hinweise / Ankündigungen / Erläuterungen: Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich. Bitte bringen Sie die Einladung zum Erörterungstermin und ein Ausweisdokument mit. Die Tagesordnung und die Vollmacht zur Interessenwahrnehmung erhalten Sie über den Link zur EBA Internetseite. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
Nach dem Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (kurz: Fluglärmgesetz) sind für Verkehrsflughäfen sowie Verkehrslandeplätze mit einem Verkehrsaufkommen von über 25.000 Flugbewegungen pro Jahr Lärmschutzbereiche festzulegen. In Baden-Württemberg betrifft dies die Flughäfen Stuttgart, Karlsruhe/Baden-Baden und Friedrichshafen sowie den Verkehrslandeplatz Mannheim. Ein Lärmschutzbereich besteht jeweils aus zwei Tag-Schutzzonen und einer Nacht-Schutzzone. Zweck des Gesetzes ist es, in der Umgebung von Flugplätzen bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm sicherzustellen.
Im Umfeld ziviler und militärischer Flugplätze besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit für Anwohnende, Aufwendungen für baulichen Schallschutz, z. B. den Einbau spezieller Fenster, erstattet zu bekommen. So soll der Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm gesichert werden. Die Voraussetzungen für die Erstattung werden im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) 1 und in der Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung (2. FlugLSV) 2 geregelt. Im Fokus dieses Vorhabens stehen die nach FluLärmG realisierten baulichen Schallschutzmaßnahmen an den zivilen und militärischen Flugplätzen. Deren Anzahl, die Art der baulichen Maßnahmen, sowie die dadurch entstandenen Kosten für die Flughafenbetreiber, die nach dem FluLärmG zahlungspflichtig sind, sind von besonderem Interesse. Bei den militärischen Flugplätzen ist der Bund zahlungspflichtig. Auch hier können die erhobenen Daten Auskunft geben über den Umfang des erstatteten baulichen Schallschutzes für Anwohnende. Für die Erhebung der notwendigen Daten für die zivilen Flughafenstandorte sind die obersten Luftfahrtbehörden der Bundesländer kontaktiert worden. Für die militärischen Flughafenstandorte war dies das Luftfahrtamt der Bundeswehr. Den dort jeweils Zuständigen wurde ein Online-Fragebogen zur Verfügung gestellt mit der Bitte um Beantwortung. Teilweise werden die Ergebnisse ergänzt durch weitere Informationen, die entweder von den Zuständigen per E-Mail übermittelt wurden oder aus frei recherchierbaren Quellen stammen. Ein umfassendes Bild des Vollzugsstandes zum baulichen Schallschutz nach dem FluLärmG und der 2.FlugLSV kann so gezeichnet werden. Die Erhebung des Vollzugsstandes zeigt, dass weder die prognostizierte Anzahl der Anträge noch die der Kostenfolgen, die Rahmen der Novellierung des FluLärmG 2007 zur Diskussion standen, an den zivilen und militärischen Flugplätzen erreicht wurde.
ID: 3477 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Planfeststellungsabschnitt 2.0 des Großprojektes Rhein-Ruhr-Express (RRX) befindet sich im südlichen Stadtgebiet der Landeshauptstadt Düsseldorf und verläuft von Düsseldorf-Hellerhof bis Düsseldorf-Reisholz. In diesem Abschnitt umfasst das Vorhaben im Wesentlichen einen sechsgleisigen Ausbau der bestehenden Gleistrasse ab Düsseldorf-Benrath in Richtung Düsseldorf Hauptbahnhof, die Herstellung neuer Weichenverbindungen zur Aus- und Einfädelung der neuen Gleise für den RRX in Düsseldorf-Benrath sowie den Bau eines neuen Kreuzungsbauwerks in Düsseldorf-Reisholz. Für die Gleiserweiterung wird das östliche Fernbahngleis weiter nach Osten verlegt und am Haltepunkt Düsseldorf-Benrath ein neuer Bahnsteig für die Züge des RRX gebaut. Das neue Kreuzungsbauwerk in Düsseldorf-Reisholz ermöglicht die höhenfreie Kreuzung der RRX-Gleise mit den Gleisen der Fernbahn und der S-Bahn, um die RRX-Gleise im weiteren Verlauf auf der westlichen Seite der Bahntrasse führen zu können. Die Verlegung der S-Bahn-Strecke an der südlichen Ein- und Ausfahrt des Bahnhofs Reisholz ermöglicht den Bau eines zusätzlichen Puffergleises für den Güterverkehr. Dieser umfangreiche Umbau der Gleisanlagen bedingt wiederum den Neubau der S-Bahn-Station Düsseldorf-Reisholz. Außerdem macht der Umbau und die Erweiterung der Gleisanlagen die Erweiterung beziehungsweise den Neubau mehrerer Eisenbahnüberführungen erforderlich. Beidseitig der Trasse sollen im Planfeststellungsabschnitt 2.0 auf einer Länge von insgesamt etwa 9,2 km Schallschutzwände mit Höhen zwischen 2 und 6 m errichtet werden. Dazu gehört auch eine Schallschutzwand, die auf dem geplanten Kreuzungsbauwerk Reisholz gebaut wird. Zusätzlich ist auf einer Länge von etwa 8 km das Verfahren des besonders überwachten Gleises (BüG) vorgesehen. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen nicht ausreichen oder nicht eingesetzt werden können, besteht dem Grunde nach Anspruch auf passive Schallschutzmaßnahmen. Für das Bauvorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Stadt Düsseldorf beansprucht. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 09.02.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Vorhabenträger DB Netz AG Mülheimer Straße 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Düsseldorf Kontaktdaten des Auslegungsortes Technisches Rathaus beim Amt für Verkehrsmanagement der Stadt Düsseldorf Auf’m Hennekamp 45 40225 Düsseldorf Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 13:00 Uhr Eine Terminvereinbarung ist unter der Rufnummer +49(0)211 89-98790 möglich. Eröffnungsdatum der Auslegung 21.08.2023 Enddatum der Auslegung 20.09.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.10.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 21.08.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
ID: 3708 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben hat im Wesentlichen die Erneuerung und bauliche Änderung der Bahnstrecke 6118 ab km 76,700 zum zukünftigen Streckenende in km 77,828 und der Strecke 6414 ab km 0,000 bis km 7,590 mit dem Ziel der Geschwindigkeitserhöhung bei gleichzeitiger Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur zum Gegenstand. In diesem Rahmen sind insbesondere folgende Maßnahmen geplant: - Erneuerung der Gleisanlagen und der bahntechnischen Ausrüstung - Umwandlung des Bahnhofs Wiesenburg/Mark in einen Haltepunkt - Grundlegende Erneuerung der Verkehrsstationen in Wiesenburg und in Medewitz - Grundlegende Erneuerung der Bahnübergänge in Wiesenburg und in Medewitz - Bau von aktiven Lärmschutzablagen als auch die Umsetzung von passiven Lärmschutzmaßnahmen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 01.11.2022 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Berlin) Steglitzer Damm 117 12169 Berlin Deutschland Vorhabenträger DB Netz AG Humboldtstraße 25 04105 Leipzig Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit in Wiesenburg/Mark Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeindeverwaltung Wiesenburg/Mark Schlossstraße 1 14827 Wiesenburg/Mark Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes am Dienstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 18:00 Uhr am Mittwoch von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr am Donnerstag von 09:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 15:00 Uhr und nach telefonischer Terminvereinbarung unter der Rufnummer: 033849-79824 Weitere Ortshinweise Erdgeschoss, Zimmer 03 Eröffnungsdatum der Auslegung 11.12.2023 Enddatum der Auslegung 10.01.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.02.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 11.12.2023 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 54 |
| Europa | 2 |
| Kommune | 2 |
| Land | 26 |
| Weitere | 16 |
| Wissenschaft | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 39 |
| Gesetzestext | 2 |
| Text | 22 |
| Umweltprüfung | 12 |
| unbekannt | 20 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 50 |
| Offen | 44 |
| Unbekannt | 1 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 94 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 4 |
| Bild | 3 |
| Datei | 1 |
| Dokument | 36 |
| Keine | 31 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 2 |
| Webseite | 39 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 38 |
| Lebewesen und Lebensräume | 79 |
| Luft | 72 |
| Mensch und Umwelt | 95 |
| Wasser | 26 |
| Weitere | 95 |