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Newsletter umwelt.info - Nr.: 4/2024

Liebe*r Leser*in, der Duft von gebrannten Mandeln, Glühwein und anderen Leckereien weht gerade durch das ganze Land. Auch wir von umwelt.info haben jede Menge anzubieten. Essbar sind unsere Datensätze nicht, aber spannend und aufschlussreich. Damit Sie in Zukunft übersichtlich sehen, welche datenhaltenden Institutionen wir schon integriert haben, gibt es eine neue Auflistung auf umwelt.info. Lesen Sie dazu mehr in unserem „Spotlight: Wissensangebot“. In unserem vierten Newsletter des Jahres blicken wir außerdem zurück auf interessante Veranstaltungen, sind ganz gespannt auf unseren Launch im Januar und freuen uns mit Ihnen auf neue Workshops im kommenden Jahr. Wir wünschen Ihnen schöne Weihnachts- und Feiertage mit besinnlichen Stunden und einen wunderbaren Start in das Jahr 2025! Das umwelt.info-Team Wir feiern den Launch von umwelt.info: Seien Sie live dabei Gerade glühen bei uns die Telefondrähte und die E-Mail-Postfächer. Die Vorbereitungen zum Launch von umwelt.info sind in vollem Gange. Am 27. Januar 2025 wird aus unserem Minimum Viable Product unser Portal umwelt.info. Wir erwarten bis zu 200 Gäste aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft im Ständehaus in Merseburg. Wer nicht direkt vor Ort sein kann ( Anmeldung hier ), dem sei schon jetzt unser Stream ans Herz gelegt. Seien Sie live dabei, wenn der große Moment gekommen ist und unser Portal ans Netz geht. Den Link für diesen Livestream werden Sie hier finden: Launch Portal umwelt.info | Umweltbundesamt . CKAN-Schnittstelle kann genutzt werden Metadaten exportieren, und zwar per standardisierten Schnittstellen, das ermöglichen wir seit kurzem den Nutzenden. Die nötigen technischen Voraussetzungen wurden realisiert und so können nun die bei umwelt.info bereitgestellte Metadatensätze auch abgerufen werden. Im Rahmen einer Umfrage wollten wir zunächst wissen, welche standardisierten Schnittstellen wir implementieren sollten. Die Ergebnisse lagen eng beieinander , weshalb sich das Team für die Umsetzung mehrerer Standards entschied. Nun können die Metadaten per CKAN ausgelesen werden. Die Standards DCAT-AP und schema.org sollen folgen. Neue Zusammenarbeit mit der Hochschule Merseburg Kooperationen vor Ort sind für uns als Nationales Zentrum für Umwelt- und Naturschutzinformationen wichtig. In diesem Jahr ist ein gemeinsames Studierendenvorhaben mit dem Fachbereich Wirtschaftswissenschaften und Informationswissenschaften der Hochschule in Merseburg gestartet. Im Rahmen eines Seminars analysieren Studierende in diesem Semester mittels Nutzertests und Eyetracking die Bedienung und die Nutzerfreundlichkeit unseres Portals umwelt.info, das sich momentan noch im Aufbau befindet. Weiterhin begleiten wir am Fachbereich Ingenieur- und Naturwissenschaften ein Seminar zum Thema E-Learning bei der Entwicklung eines Online-Tutorials für Klimadashboards und ein Modul zum Aufbau eines Interface-Prototypen für Datensatzempfehlungen. Wir sind gespannt auf die Ergebnisse und freuen uns auf die Stärkung der Kooperation mit der Hochschule. Workshops mit zivilgesellschaftlichen Akteuren Brainstorming: Beim umwelt.info-Workshop in Leipzig wurde an konkreten Fragestellungen gearbeitet. Quelle: Anne Nicolay-Guckland / umwelt.info Wie kann die interessierte Öffentlichkeit für ein Portal wie umwelt.info begeistert werden? Welche Probleme gibt es bei dem Sammeln lokaler Daten? Diese und weitere Fragen standen bei einem Workshop von umwelt.info und Code4Germany am 25. November und 2. Dezember in Leipzig zur Diskussion. Die Teilnehmenden waren Open-Data-Befürworter*innen und Personen aus dem Bereich Datenjournalismus. Sie lernten öffentlich verfügbare Angebote der Umweltinformationslandschaft aus Deutschland und der Region Leipzig kennen. Gemeinsam identifizierten wir Fragestellungen, die ökologische mit sozioökonomischen Aspekten verknüpfen, sammelten Daten und visualisierten diese. So wurde beispielsweise eine lokale räumliche Suche für umwelt.info als „Paper Prototype“ konzipiert. Leider mussten wir unseren geplanten Workshop im Citizen-Science-Netzwerk absagen. Das soll uns aber nicht daran hindern, 2025 eine Neuauflage zu planen. Auch der geplante Workshop in Bad Belzig wird erst 2025 stattfinden. Dort wollen wir uns auf ein umweltbezogenes Nachhaltigkeitsthema fokussieren, welches nahe an den Fragestellungen der Bürger*innen von Bad Belzig ist. Sie wären gern dabei gewesen? Sie haben Ideen für diese Workshops oder weitere Formate? Schreiben Sie uns und teilen Sie gerne Ihre Wünsche und Erwartungen mit uns. Lösungsworkshop zur wirkungsorientierten Arbeit im Vorhaben e-Valuate Strategische Teamdiskussionen zur wirkungsorientierten Ausrichtung von umwelt.info Quelle: Robert Günther / Agora Digitale Transformation Die Wirkung von staatlichem Handeln permanent zu evaluieren, dies ist eine Idee des Thinktanks Agora Digitale Transformation. Im Vorhaben e-Valuate werden Empfehlungen für eine wirkungsorientierte Ministerialverwaltung untersucht. Dazu gehört auch das Portal umwelt.info als Pilotprojekt. So sollen beispielsweise Digitalvorhaben der Verwaltung anhand ihrer Wirkung gemessen werden. Oder Budgets auf Grundlage von konzeptionell angelegten Wirkzielen vergeben werden. Am 5.Dezember waren wir in Berlin, um gemeinsam mit den anderen Pilotprojekten und Vertretungen der Digitalstrategie über Lösungsansätze aus den jeweiligen Reallaboren zu diskutieren. Dabei wurde besprochen, dass neben der Feedbackmöglichkeit auf dem Portal in einer nächsten Entwicklungsphase auch die Wirkziele für eine eng definierte Zielgruppe betrachtet werden sollten.  Die Empfehlung aus dem Workshop lautet: Am Ende der Basisumsetzung von umwelt.info bieten wir für alle Nutzendengruppen ein redaktionelles Angebot und eine Suche an. open.bydata – Offene Daten aus Bayern Seit Anfang Oktober ist es möglich, umweltrelevante Informationen und Daten aus Bayern über den Anbieter open.bydata auf umwelt.info zu finden. Dabei stellt open.bydata Kommunen in Bayern auch Webseiten-Templates zur Verfügung, um so eigene Daten auf einfacherem Weg offen anzubieten. Wir freuen uns, dass open.bydata das erste Portal ist, welches unseren Index nutzt, um sein eigenes Angebot zu vergrößern. Durch diese Dienstleistung erzeugen wir auch außerhalb unseres Portals einen Nutzen. Wir wollen auch in Zukunft eng in Kontakt bleiben, etwa damit wir übliche Probleme umgehen, welche durch das gegenseitige Abgreifen der Metadaten entstehen, wie zum Beispiel duplizierte Einträge. Datenquellen im Überblick auf umwelt.info Öffentlich verfügbare Daten und Informationen sind Grundlage unseres Portals umwelt.info . Doch welche Daten haben wir überhaupt schon integriert? Und welche datenhaltenden Stellen kennen wir schon? Anhand einer neuen tabellarischen Übersicht können Sie nun diese Informationen selbst einsehen. Dort finden Sie Angaben zu den Datenquellen, die wir durch Recherche oder dank Ihrer Mitarbeit erfasst haben. Aktuell kommen die Angebote zum Großteil aus den Umweltverwaltungen von Bund und Ländern, zukünftig werden wir auch weitere Quellen zum Beispiel aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich einbinden. Übrigens: Wie der Prozess der Datenintegration abläuft, erfahren Sie in unserem Artikel „Über die Anbindung von Daten“ . Ein Schulterblick auf unsere Arbeit am Portal umwelt.info (– von Peer zu Peer) Der Peer-Review: Erfolge feiern und externe Impulse mitnehmen in lockerer Runde Quelle: DigitalService GmbH des Bundes Am 6. November besuchten wir die DigitalService GmbH des Bundes und stellten die Suchfunktion von umwelt.info vor. Anhand des Service-Standards unterzogen wir uns einem Peer-Review. Die Prinzipien des Service-Standards sind gute Indikatoren für die Zusammen- und Entwicklungsarbeit – auch bei Bürgerdiensten, die nicht zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes gehören. Die vielseitigen Perspektiven des Service-Standards waren hilfreich, um unsere Arbeit an der Suche von umwelt.info zu evaluieren. Der Bericht zu unserem Peer-Review wurde nun veröffentlicht. Das Fazit: Es wurde schon viel erreicht, umwelt.info geht richtige Wege in einer nutzendenzentrierten Entwicklung. Voller Tatendrang, Motivation und neuen Impulsen treten wir nun die finale Phase vor unserem Launch am 27. Januar 2025 an. Die Rückmeldungen von Expertinnen*Experten aus den Bereichen Produktmanagement, Engineering, Design, User Research und Transformation aus anderen Digitalvorhaben deckten auch blinde Flecken in den eigenen Prozessen auf. Sie wollen mehr über den Peer-Review erfahren? Lesen Sie dazu auch den neuen Blog-Post des DigitalService . Forum Nationales Monitoringzentrum: Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen Am Stand von umwelt.info auf dem Markt der Möglichkeiten wurde unser Portal vorgestellt. Quelle: Felix Schreiner / Bundesamt für Naturschutz Das Nationale Monitoringzentrum zur Biodiversität (Bundesamt für Naturschutz) hatte am 18. und 19. November zu seinem 3. Forum unter dem Motto „Menschen, Wissen und Daten für die Biodiversität vernetzen“ eingeladen. Dabei wurde der aktuelle Stand der Konzeption des Informations- und Vernetzungsportals vorgestellt. Dieses Portal soll am Monitoringzentrum entwickelt werden. Die Bedürfnisse verschiedener Interessengruppen an das Portal wurden in vier Workshops diskutiert, deren Ergebnisse dann in die Basisumsetzung des geplanten Portals einfließen sollen. Übrigens: Wir von umwelt.info waren ebenfalls eingeladen, unser Portal in einem Markt der Möglichkeiten der interessierten Fachgemeinschaft vorzustellen. Die Arbeit des Beirats der Digitalstrategie des Bundes endet Der Beirat der Digitalstrategie des Bundes hat in seinem Arbeitsprogramm 2024 gemeinsam mit dem DigitalService des Bundes eine verstärkte Zusammenarbeit und Vernetzung der Leuchtturmprojekte der Digitalstrategie vorangetrieben. Zum Abschluss der Beiratsarbeit wurde ein Bericht veröffentlicht, den wir als eines der Leuchtturmprojekte gern als Leseempfehlung weitergeben.

Stellungnahme des BUND

Stellungnahme zum Konzept für die Beteiligung in Phase I der Endlagersuche des Bundesamts für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) begrüßt, dass das Bundesamt für die nukleare Entsorgung (BASE) im Rahmen der Konzeptionierung der Beteiligung bis zum Abschluss der Phase I der Endlagersuche einen Konsultationsprozess durchführt. Gerne beteiligt sich der BUND mit einer Stellungnahme. Drei Jahre vor der geplanten Veröffentlichung des Vorschlags der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) zur Benennung der Standortregionen sind noch 44 Prozent der Landesfläche im Verfahren und damit potentiell für ein „Endlager“ geeignet. Die Anzahl der betroffenen Regionen im Bundesgebiet ist weiterhin sehr groß und das Interesse der Bevölkerung am Verfahren entsprechend gering. Erst wenn die Untersuchungsfläche deutlich geschrumpft ist, werden sich mehr Menschen mit der Atommülllagersuche befassen. Dies wird voraussichtlich frühestens mit der nächsten Veröffentlichung von Arbeitsständen der BGE im vierten Quartal 2025 geschehen. Die seit dem Beginn der Suche nach dem Standortauswahlgesetz eingesetzten „Beteiligungsformate“ blieben bisher oftmals weit hinter den Standards wirksamer Beteiligung zurück. Der BUND begrüßt daher, dass im Beteiligungskonzept nun endlich Punkte aufgegriffen werden, die der BUND immer wieder angemahnt hatte. Wie etwa die Bereitstellung von Ressourcen für unabhängige wissenschaftliche Beratung für die Zivilgesellschaft, die didaktische Aufarbeitung zentraler Inhalte oder die thematische Öffnung, um auch Themen (z.B. Zwischenlagerung) zu diskutieren, die mit der Standortsuche verschränkt sind. In der bisher im Beteiligungskonzept formulierten Ausgestaltung sind diese Punkte jedoch noch deutlich verbesserungswürdig. Es gilt nun, sie weiter zu entwickeln, insbesondere mit Blick auf ihre Wirksamkeit. Derzeit bleiben fast alle Formate im Maßnahmenkatalog auf der Stufe der Information stehen. Gut aufbereitete, umfassende und ausdifferenzierte Informationen sind eine entscheidende Voraussetzung für gute Beteiligung, aber das allein erfüllt nicht die Ansprüche an wirksame Partizipation. Der BUND fordert das BASE daher auf, das Konzept unter dem Gesichtspunkt der Wirksamkeit von Beteiligungsformaten zu überarbeiten und entsprechend zu ergänzen. 1. Beteiligungsprozess zur Zwischenlagerung Neben der Frage wie die Menschen an den Zwischenlagerstandorten auf die Regionalkonferenzen und insbesondere den Rat der Regionen vorbereitet werden (Maßnahme 4.4.), müssen zunächst grundsätzliche Fragen zur (langfristigen) Zwischenlagerung bearbeitet werden. Dafür braucht es aus Sicht des BUND einen umfassenden Beteiligungsprozess, in dem die Sicherungs- und Sicherheitsbedarfe an den Zwischenlagern aufgrund der Zeitprognosen der Standortsuche und veränderter Gefahrenpotenziale durch Krieg und Terror neu verhandelt werden. Ziel wäre ein umfangreiches, tragfähiges und sicherheitsgerichtetes Konzept für alle Zwischenlager in Deutschland. Die Ergebnisse eines solchen Beteiligungsprozesses müssen wirksam sein und BUND Stellungnahme zum Beteiligungskonzept Endlagersuche Phase I 1 entsprechend auch in den politischen Entscheidungsprozess einfließen. Dies ist notwendig, um die Akzeptanz für das Standortauswahlverfahren auch in den Zwischenlagergemeinden zu erhalten und zu stabilisieren. Andernfalls sind Maßnahmen zur Einbindung der Zwischenlagerstandorte in das Standortauswahlverfahren bzw. zur Vorbereitung des Rates der Regionen aus Sicht des BUND nicht belastbar. 2. Stärkung der kritischen wissenschaftlichen Basis Für einen Dialog auf Augenhöhe müssen wesentliche Grundlagen, wie die Sicherstellung fachlicher Expertise für die Zivilgesellschaft, ermöglicht werden. Die vorgeschlagenen Maßnahmen des BASE gehen in die richtige Richtung, müssen aber deutlich erweitert und gestärkt werden. Bürger*innen und gesellschaftliche Organisationen sollten bereits jetzt Unterstützung erhalten, um unabhängige Expertise einholen zu können. Beim Aufbau eines Expert*innenpools muss die Zivilgesellschaft auch die Auswahl der Expert*innen mitbestimmen, damit eine Vertrauensbasis hergestellt werden kann. Außerdem braucht es eine wissenschaftliche Überprüfung wichtiger kritischer Fragestellungen der Standortsuche bis zum Standortregionenvorschlag im Sinne eines Peer-Reviews. 3. Beteiligungslücke schließen Die Konsultationsfassung des Beteiligungskonzepts enthält unter 2.3 die Anmerkung, dass im weiteren Verfahren zusätzlich zu den regionalen Angeboten ein überregionaler Austausch und Diskurs mit der Zivilgesellschaft stattfinden soll. Dieses Vorhaben hält der BUND für sinnvoll, es muss jedoch mit Leben gefüllt werden. Das ist im aktuellen Entwurf noch nicht erkennbar. Damit alle Stimmen, die sich in das Verfahren einbringen wollen, auch gehört werden, ist es wichtig, dass die Dialogformate nicht wie zuletzt überwiegend im Rahmen des Forum Endlagersuche frontal gestaltet sind, sondern einen offenen Austausch auf Augenhöhe ermöglichen. Die Einrichtung des Planungsteams Forum Endlagersuche (PFE) und das Forum Endlagersuche haben nicht verhindert, dass sich große Teile der am Verfahren interessierten Zivilgesellschaft aus Enttäuschung über mangelnde Beteiligung und Transparenz vom Verfahren abgewendet haben. Abgesehen davon, dass die bisherigen Anträge des Forum Endlagersuche im Wesentlichen folgenlos geblieben sind, erreicht und repräsentiert das Forum oder das PFE die Zivilgesellschaft nicht. Stattdessen entsteht von außen betrachtet ein Konkurrenzverhältnis zum NBG. Die Beteiligung bis zu den Regionalkonferenzen muss deutlich offener, dialogischer und vor allem wirksamer werden. Der BUND hat dies in der Vergangenheit bereits umfassend ausgeführt und gefordert. Bleibt der bisherige Eindruck zur Beteiligung im Standortauswahlverfahren in der Zivilgesellschaft bestehen, wird es schwer, Vertrauen in die Regionalkonferenzen und deren Wirksamkeit zu schaffen. BUND Stellungnahme zum Beteiligungskonzept Endlagersuche Phase I 2 Im Rahmen der Veröffentlichung des Standortregionenvorschlags durch die BGE (aktuell geplant für Herbst 2027) sind im aktuellen Beteiligungskonzept keine überregionalen Beteiligungsformate vorgesehen. Aus Sicht des BUND ist es jedoch von entscheidender Bedeutung, dass das BASE mit der Bekanntgabe auch einen Raum für den überregionalen Dialog schafft. Insbesondere Menschen, die erst mit dem BGE-Vorschlag in das Verfahren eintreten, werden das Bedürfnis haben, ihre Sorgen und Fragen in einem breiten Austausch mit unterschiedlichen Akteur*innen und Kenner*innen des Standortauswahlverfahrens zu diskutieren und sich überregional zu vernetzen. 4. Vorbereitung auf die Regionalkonferenzen Die Menschen und Institutionen in den Standortregionen brauchen vor der Einberufung der Regionalkonferenzen ausreichend Zeit für die Auseinandersetzung mit der Situation und für ihre Selbstorganisation. Deshalb ist es von entscheidender Bedeutung, dass möglichst viele Menschen aus betroffenen Regionen frühzeitig durch die kontinuierliche Veröffentlichung der vorläufigen Arbeitsstände adressiert werden. Die Menschen in den Regionen werden sich beraten und von unabhängigen Expert*innen informieren lassen wollen, bevor sie entscheiden, wie sie sich in den Regionalkonferenzen aufstellen werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es innerhalb der Regionen heterogene Gruppen mit unterschiedlichen Interessen gibt. Enge Fristsetzungen könnten daher eine trügerische Zeitersparnis sein, die am Ende gleich zu Beginn zu Vertrauensverlust führt, der schwer heilbar ist. Der BUND rät daher, ein großzügiges Zeitfenster für diese Findungsphase einzuräumen. Im Rahmen der Vorbereitung der Regionalkonferenzen sollte aus Sicht des BUND außerdem berücksichtigt werden, dass etwa zwei Drittel der Teilnehmer*innen ehrenamtlich mit der Aufgabe befasst sind, während Vertreter*innen der Kommunen für ihre Arbeit in der Regionalkonferenz von den Gebietskörperschaften bezahlt werden. Dadurch entsteht eine Schieflage, die frühzeitig betrachtet und diskutiert werden sollte. 06. Dezember 2024 Kontakt: Referentin Atompolitik und Klimaschutz Wissenschaftlicher Mitarbeiter Atompolitik Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) Friends of the Earth Germany Kaiserin-Augusta-Allee 5, 10553 Berlin Email: BUND Stellungnahme zum Beteiligungskonzept Endlagersuche Phase I 3

Nr. 65.10.56: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Inhaltliche Prüfung, Referenzdatensatz Tongestein - Durchlässigkeitsbeiwerte: Die Nachweistabellen für die Gebirgsdurchlässigkeit zeigen nicht, welche Methoden/Randbedingungen für die Auswertung verwendet wurden und wie groß der Bestimmungsfehler (Messfehler und Fehler der Modellanpassung) ist. // In Tabelle 4 wurden Durchlässigkeitsbeiwerte für Tongesteine gelistet. Im Tabellenabschnitt auf Seite 25 mit dem Literaturzitat (Klinge & Neumann-Redlin 1986, /U17/) passt die Standortbeschreibung z.B. Hilssandstein nicht in die Rubrik „Tongestein“. Stellungnahme der BGE: Seite 13: Im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten (§ 13 StandAG) wurden nur vorliegende Daten und Interpretationen aus Datenlieferungen der Bundes- und Landesbehörden und aus der Literatur verwendet. Dabei hat die BGE für die seitens der Bundes- und Landesdienste übermittelten Daten eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen. Daten, die im Rahmen von Literaturrecherchen erhoben wurden, haben häufig im Vorfeld ein wissenschaftliches Peer-Review-Verfahren durchlaufen. Fehleranalysen und Diskussionen zum Messarrangement sind damit nicht Bestandteil der Referenzdatensätze, sondern haben in den zitierten Quellen bereits stattgefunden. Die Verwendung des Darcy-Gesetzes war im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten (Schritt 1, Phase I) als erste Näherung für den Wasserfluss, wie im StandAG vorgeschrieben, ausreichend. Dass es andere Modelle gibt, ist bekannt. Eine genauere Betrachtung war nach Einschätzung der BGE in Schritt 1 Phase 1 nicht zielführend und hätte keine Auswirkungen auf die vergleichende Bewertung gehabt, da alle Wirtsgesteinstypen im Ergebnis der Anwendung der Anlage 1 (zu § 24 Abs. 3) StandAG mit „günstig“ bewertet wurden. Wir berücksichtigen diese Anmerkungen im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens, sobald standortspezifische Daten im Rahmen der über- und untertägigen Erkundung erhoben werden. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Nr. 65.10.51: Zusammenstellung von Links zu Stellungnahmen und Beiträgen zum Zwischenbericht Teilgebiete der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH (Stand: 04.06.2021)

Beitrag im Rahmen der FKTG: Referenzdatensätze - Gebirgsdurchlässigkeit & Abstandsgeschwindigkeit: - Für die Zusammenstellung der Referenzdatensätze sollten möglichst peer reviewed paper oder zumindest international publizierte reports (Nagra, SKB, Posiva, Andra, etc.) herangezogen werden, die Aussagen über Testtypen, Auswertungsmethode und Fehlerbetrachtung machen. - Zwingend notwendig ist auch eine kritische Diskussion über die Bedeutung und Aussagekraft der Testergebnisse, z.B. die Bedeutung des ermittelten Durchlässigkeitsbeiwertes k und der effektiven Porosität ne. Stellungnahme der BGE: Fachliche Einordnung: Die BGE kann sich der geäußerten Kritik in dieser Form teilweise anschließen. Begründung: Im Rahmen der Ermittlung von Teilgebieten (§ 13 StandAG) wurden nur vorliegende Daten und Interpretationen aus Datenlieferungen der Bundes- und Landesbehörden und aus der Literatur verwendet. Dabei hat die BGE für die seitens der Bundes- und Landesdienste übermittelten Daten eine Plausibilitätsprüfung vorgenommen. Daten, die im Rahmen von Literaturrecherchen erhoben wurden, haben häufig im Vorfeld ein wissenschaftliches Peer-Review-Verfahren durchlaufen. Fehleranalysen und Diskussionen zum Messarrangement sind damit nicht Bestandteil der Referenzdatensätze, sondern haben in den zitierten Quellen bereits stattgefunden. [...] // Wir berücksichtigen diese Anmerkungen im weiteren Verlauf des Standortauswahlverfahrens, sobald standortspezifische Daten im Rahmen der über- und untertägigen Erkundung erhoben werden. Initiale Rückmeldung im Rahmen der FKTG: nicht vorhanden. Stellungnahme einer externen Prüfstelle:nicht vorhanden.

Call for Papers “Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur“

Geodatenmanagement und Geodateninfrastruktur Der Stellenwert von raumbezogenen Daten für die vorausschauende Stadt- und Regionalplanung wird im Heft 2-2021 der Fachzeitschrift RaumPlanung thematisiert. Artikel zu den folgenden Themen können bis zum 15.12.2020 beim IfR e.V. eingereicht werden: Trends beim Management und der Nutzung von Geodaten, innovative Ansätze der kommunalen und regionalen Planungspraxis, Anwendung von künstlicher Intelligenz im Umgang mit Geodaten, die Nutzung von Big Data sowie Open Data und Digitalisierung im Umgang mit der Bauleitplanung. Beiträge aus der Praxis können direkt bei der Redaktion eingereicht werden. Wissenschaftliche Beiträge durchlaufen eine double-blind Peer-Review-Verfahren, hierfür sind folgende Angaben nötig: Vortext, Beitrag, Abstract (DE und EN) und Schlüsselwörter (DE und EN). Weitere, ausführlichere Information finden Sie hier als Download und auf der Seite des IfRs . Die aktuelle Call wurde noch nicht auf der Seite veröffentlicht! (12.10.20) Auch die Fördermaßnahme Stadt-Land-Plus beschäftigt sich mit dem Thema „Digitalisierung“ als Querschnittsaufgabe. Für die Unterstützung der Synthesearbeit in der Fördermaßnahme wurden bereits zwei Arbeitsgruppen gegründet: Eine Gruppe ist mit der Sammlung von geodaten-basierten Indikatoren befasst, eine zweite strebt die Erarbeitung einer Entscheidungshilfe mit Blick auf die Auswahl von Geoportal-Infrastrukturen an. Die Digitalisierungsaktivitäten der Vorhaben in Stadt-Land-Plus tragen zum Innovationscharakter der Fördermaßnahme bei. Weitere Informationen zum Querschnittsthema „Digitalisierung“ finden Sie hier .

NTP-Mobilfunkstudie: Thermischer Stress Ursache für Tumoren?

NTP-Mobilfunkstudie: Thermischer Stress Ursache für Tumoren? BfS -Analysen der NTP -Daten zeigen starke Schwankungen der Körpertemperatur bei männlichen Ratten Thermischer Stress könnte sich nachteilig auf die Gesundheit von Labornagetieren auswirken. Neue Analysen des Bundesamts für Strahlenschutz ( BfS ) stützen die Einschätzung, dass die US -amerikanische NTP -Studie keinen Beleg für eine krebserzeugende Wirkung des Mobilfunks liefert, sofern die Grenzwerte eingehalten werden. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler der Behörde sehen Anhaltspunkte dafür, dass andauernde starke Körpertemperaturschwankungen für die erhöhten Tumorraten am Herzen männlicher Ratten verantwortlich sein könnten. Detaillierte BfS-Analyse Dies ergibt sich aus einer detaillierten Analyse von veröffentlichten Temperaturdaten einer Pilotstudie , die vor dem eigentlichen NTP -Hauptexperiment durchgeführt wurde. Die Analyse wurde als "Letter to the Editor" in der Fachzeitschrift "Bioelectromagnetics" veröffentlicht und durchlief dabei ein ausführliches Peer-Review-Verfahren. NTP-Studie In ihrem Ende 2018 veröffentlichten Abschlussbericht kommen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des National Toxicology Program (NTP) zu dem Schluss, dass es bei männlichen Ratten unter hohen Ganzkörperexpositionen klare Belege für einen Zusammenhang zwischen intensiver Mobilfunkstrahlung und der Entstehung von Tumoren am Herzen gebe. Bei weiblichen Ratten sowie bei Mäusen beider Geschlechter zeigten sich hingegen keine starken Veränderungen in den Tumorraten. Schwankungen der Körpertemperatur führen zu Beanspruchung der Thermoregulation Schon früh hatten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfS vermutet, dass thermischer Stress der Grund für die auffälligen Ergebnisse der NTP -Studie gewesen sein könnte. Thermischer Stress Wenn die Energie hochfrequenter elektromagnetischer Felder vom Körpergewebe aufgenommen wird, erfolgt unmittelbar eine Umwandlung in Wärmeenergie . Dabei ist die Menge der in einem bestimmten Zeitraum vom Körper aufgenommenen Energie ausschlaggebend dafür, ob der Organismus in der Lage ist, die zusätzlich erzeugte Wärme zu kompensieren, oder ob die Körpertemperatur ansteigt, weil die Temperaturregulationsmechanismen überlastet sind. Dann spricht man von thermischem Stress. Eigene Analysen anhand der öffentlich verfügbaren Daten der NTP -Studie bekräftigen nun diese These: Aus Sicht des BfS liefert die Studie Hinweise darauf, dass sich eine chronisch überbeanspruchte Thermoregulation nachteilig auf die Gesundheit von Labornagern auswirken könnte. Schwankungen der Körpertemperatur vom Körpergewicht der Tiere abhängig Demnach hat der spezielle zeitliche Ablauf der Exposition in der NTP -Studie zu Schwankungen der Körpertemperatur der Tiere geführt. So zeigten sich bei den exponierten Tieren zweimal täglich abwechselnde Phasen von überdurchschnittlichen und unterdurchschnittlichen Körpertemperaturen. Die Temperaturschwankungen sind dabei stark vom Körpergewicht der Tiere abhängig und bei erwachsenen männlichen Ratten besonders ausgeprägt. Leichtere weibliche Ratten oder Mäuse waren hingegen deutlich geringeren Körpertemperaturschwankungen ausgesetzt. Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des BfS folgern daraus, dass diese Schwankungen zu einer dauerhaften Beanspruchung der Wärmeregulation geführt haben müssen. Das Herz als ein bei der Thermoregulation beteiligtes Organ scheint dabei besonders beansprucht worden zu sein. Dies liefert eine mögliche Erklärung dafür, weshalb insbesondere das Herz der schweren männlichen Ratten durch hohe Tumorraten auffällig wurde. Bei Einhaltung der Grenzwerte sind die in der NTP -Studie beobachteten Effekte nicht zu erwarten In der NTP -Hauptstudie fanden keine Kontrollmessungen der Körpertemperatur statt. Da die Tiere in der Hauptstudie aber höhere Körpergewichte erreichten als die Tiere der Pilotstudie , ist davon auszugehen, dass die Temperaturschwankungen die publizierten Werte noch weiter überstiegen. Hohe Ganzkörperexpositionen und thermische Effekte lassen sich nicht auf heutige Mobilfunknutzung übertragen Die BfS -Wissenschaftlerinnen und -Wissenschaftler weisen darauf hin, dass sich die hohen Ganzkörperexpositionen und die damit verbundenen thermischen Effekte nicht auf die heutige Mobilfunknutzung übertragen lassen. Da Menschen durch Mobilfunk am gesamten Körper deutlich niedriger exponiert sind als dies bei den Versuchstieren der Fall war, können dadurch keine relevanten Körpertemperaturschwankungen ausgelöst werden. Die gültigen Grenzwerte für ortsfeste Mobilfunksendeanlagen haben einen großen Abstand zu den Werten, bei denen es zu messbaren Temperaturerhöhungen im Menschen kommt. Stand: 24.09.2020

Umweltbundesamt weist Kritik an NO2-Studie zurück

Umweltbundesamt weist Kritik an NO2-Studie zurück Das Umweltbundesamt weist Kritik an einer vom Helmholtz-Zentrum München durchgeführten Studie zur Krankheitslast von Stickstoffdioxid zurück. Die Studie wurde nach aktuellen wissenschaftlichen Standards durchgeführt. Die Ergebnisse besitzen weiter ihre Gültigkeit. Die Studie des Helmholtz Zentrums München (das Deutsche Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt) ist eine Studie zur Bestimmung der Krankheitslast in der Bevölkerung insgesamt. In Studien zur Bestimmung der Krankheitslast wird die Bedeutung von Risikofaktoren für die Gesundheit der gesamten Bevölkerung untersucht. Hierbei steht der Vergleich unterschiedlicher Risikofaktoren im Vordergrund. Solche Risikofaktoren können das Rauchen oder Bewegungsmangel sein; in der vorliegenden Studie wurde die Krankheitslast von Stickstoffdioxid untersucht. Es handelt sich also nicht um eine klassische epidemiologische Studie, in der Daten von individuellen Personen analysiert werden. Zur Berechnung der Krankheitslast wird die von der Weltgesundheitsorganisation (⁠ WHO ⁠) entwickelte „Environmental Burden of Disease“ (EBD)-Methode verwendet. Nach dieser Methode läuft die Berechnung in unserer Studie vereinfacht dargestellt in zwei Schritten ab: Schritt 1: Die zentrale Grundlage für die Berechnung der vorzeitigen Todesfälle und der verlorenen Lebensjahre in dieser Studie ist die Todesursachenstatistik in Deutschland. Diese liefert Informationen darüber, wie viele Personen mit welchem Alter verstorben sind. Die statistische Restlebenserwartung der verstorbenen Personen wird aus den Informationen des Statistischen Bundesamtes bezogen. Somit ist bekannt, wenn z. B. eine weibliche Person in Deutschland im Alter von 60 Jahren stirbt, dass sie nach der Statistik eigentlich noch ca. 25 Jahre zu leben gehabt hätte. Diese Jahre entsprechen den verlorenen Lebensjahren. Dieser Berechnungsschritt erfolgt für die gesamte Bevölkerung, das Individuum ist dann nicht mehr identifizierbar und deswegen sind die Ergebnisse solcher Studien nicht für individuelle Personen gültig. Diese Daten sind die Grundlage für die weiteren Berechnungen. Schritt 2: Aus den Informationen zur ⁠ Exposition ⁠ der Gesamtbevölkerung mit Stickstoffdioxid, die aus Modellen flächendeckend für Deutschland vorliegen, und des der Konzentration entsprechenden Relativen Risikos aus den epidemiologischen Studien wird mit Hilfe der sogenannten PAF-Formel (siehe unten) der prozentuale Anteil bestimmt, der auf Stickstoffdioxid zurückgeführt werden kann. Erst mit diesem Schritt wird also die Anzahl der einem Risikofaktor attribuierbaren (zuschreibbaren) Todesfälle und verlorenen Lebensjahre bestimmt. Hierfür wird der prozentuale Anteil mit der Anzahl der Todesfälle und / oder verlorenen Lebensjahre multipliziert. Die so ermittelten Zahlen sind als Indikatoren für den Gesundheitszustand der Gesamtbevölkerung zu sehen. Sie sind keinesfalls klinisch identifizierbare Todesfälle, die auf Stickstoffdioxid zurückgeführt werden können. Eine wichtige Komponente der EBD-Methode sind die Ergebnisse aus epidemiologischen Studien, also Studien, in denen individuelle Menschen betrachtet werden. Epidemiologische Studien ermitteln den Zusammenhang zwischen Risikofaktoren (z. B. Stickstoffdioxid) und gesundheitlichen Auswirkungen (z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen), indem sie unterschiedlich exponierte Personen oder Personengruppen miteinander vergleichen. Die Ergebnisse aus epidemiologischen Studien werden häufig als Relative Risiken dargestellt und diese werden für die Berechnung der Krankheitslast benötigt. Das Relative Risiko versteht sich als der Faktor, um den sich ein Risiko (z.B. für eine Herz-Kreislauf-Erkrankung) in zwei ungleich belasteten Gruppen unterscheidet. Zentraler Baustein der EBD-Methode ist eine mathematische Formel zur Berechnung der sogenannten „Population Attributable Fraction“ (PAF). Mit der Formel wird ein prozentualer Wert ermittelt, der angibt, wie groß der Anteil von Todesfällen ist, der auf einen Risikofaktor zurückgeführt werden kann, also der einem Risikofaktor zuschreibbare Anteil an Krankheiten oder Todesfällen. In diese Formel geht unter anderem das aus epidemiologischen Studien abgeleitete Relative Risiko ein. Bei der EBD-Methode kann über die Anwendung der PAF-Formel die Anzahl der vorzeitigen Todesfälle und verlorener Lebensjahre ermittelt werden. Die EBD-Methode und somit auch die PAF wurden bereits in einer Vielzahl von wissenschaftlichen Studien angewendet, die durch Gutachterverfahren im „peer-review“ geprüft wurden. Gerade im letzten Jahr wurde im Rahmen der Global Burden of Disease-Studie des Institute for Health Metrics and Evaluation (Seattle, USA) ein Fachartikel in der renommierten Zeitschrift „The Lancet“ veröffentlicht, indem ebenfalls die PAF verwendet wurde. Die PAF und ihre Grundlagen wurden ebenfalls in zahlreichen weiteren Artikeln veröffentlicht und auch die Limitationen der PAF wurden in der wissenschaftlichen Community vielfach diskutiert. Die WHO wendet die Methode bereits seit ca. 20 Jahren an und es besteht in der Wissenschaft breiter Konsens zur Anwendbarkeit der Formel. Herr PD Dr. Peter Morfeld kritisiert in einem aktuellen Beitrag in der Zeitschrift "Das Gesundheitswesen" gemeinsam mit Univ.-Prof. Dr. Thomas C. Erren die in Krankheitslast-Studien eingesetzte PAF-Formel und nimmt dabei unsere Studie als Beispiel. Diese Kritik ist nicht nachzuvollziehen, denn die Quantifizierung der Auswirkungen von Risikofaktoren auf die Gesundheit von Bevölkerungen in EBD-Studien wird erst durch die Nutzung der PAF ermöglicht. Sie ist also inhärenter Bestandteil solcher Studien und wird zudem von vielen renommierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern als das Mittel der Wahl für Krankheitslast-Studien angesehen. Wir teilen zunächst die Meinung von Herrn Morfeld, dass die PAF-Formel zur Analyse von klassischen epidemiologischen Studien nicht geeignet ist, da sie zu verzerrten Ergebnissen führen kann. Für die Auswertung klassischer epidemiologischer Studien sollten andere Analysemethoden genutzt werden, wie z. B. die Cox-Regression zur Analyse von Daten aus Kohortenstudien (ein Studientyp, bei dem Menschen über einen gewissen Zeitraum untersucht oder beobachtet werden) oder die logistische Regression zur Analyse von Fall-Kontroll-Studien (ein Studientyp, bei dem bestimmte Menschen als Fälle mit anderen vergleichbaren Kontrollen untersucht oder beobachtet werden). Wenn dennoch die PAF zur Auswertung von z. B. Kohortenstudien angewendet wird, wie von Herrn Peter Morfeld und Herrn Thomas Erren in ihren Beispielen im aktuellen wissenschaftlichen Artikel angedeutet, so kann es zu verzerrten Ergebnissen kommen. Wir vermuten, dass Herr Peter Morfeld davon ausgeht, dass die Studie des Helmholtz-Instituts eine epidemiologische Kohortenstudie ist. Die von ihm kritisierte Studie ist aber keine solche Studie, die Individuen untersucht, sondern, wie dargestellt, eine EBD-Studie. Daher trifft die Kritik nicht zu, die Ergebnisse behalten unserer Ansicht nach weiter ihre Gültigkeit. Herr Morfeld hat seine Kritik schon nach Erscheinen der Studie geäußert, u. a. auf einem vom Umweltbundesamt im Herbst 2018 gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Epidemiologie durchgeführten wissenschaftlichen Symposium zu der von uns beauftragten Studie. Wir nehmen Kritik an unserer wissenschaftlichen Arbeit immer ernst und überprüfen gewissenhaft die Richtigkeit unserer Schlussfolgerungen. Aus unserer Sicht sind die vorgetragenen Argumente von Herrn Morfeld und Herrn Erren allerdings nicht geeignet, um die Anwendbarkeit der PAF-Formel für Berechnungen der Krankheitslast zu widerlegen und somit eine Fehlerhaftigkeit der ⁠ UBA ⁠-EBD-Studie nachzuweisen. Eine detaillierte wissenschaftliche Antwort auf den Beitrag der Herren Morfeld und Erren wird derzeit von mehreren Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, unter anderem des Umweltbundesamtes für die Zeitschrift Gesundheitswesen vorbereitet.

Glyphosat: EFSA bewertet IARC-Ergebnisse

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kündigte am 30. Juli 2015 an, dass sie die Ergebnisse eines Berichts der Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) bewerten werde, die zu dem Schluss gelangen, dass das Herbizid Glyphosat wahrscheinlich krebserzeugend für den Menschen ist. Der Bericht wird im Rahmen des laufenden Peer-Reviews der EFSA bezüglich der Neubewertung von Glyphosat berücksichtigt werden, die vom deutschen Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) vorgenommen wurde.

Stellungnahme des Landesamts für Bergbau, Energie und Geologie Niedersachsen (LBEG) zu ausgewählten Aspekten des Konzeptes und der Methodenbeschreibung  zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen (PDF)

LBEG – Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen Stellungnahme zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung Stellungnahme zu ausgewählten Aspekten des Konzeptes und der Methodenbeschreibung zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen Veranlassung Ende März 2022 wurde durch die Bundesgesellschaft für Endlagerung ein Konzept zur Durchführung repräsentativer vorläufiger Sicherheitsuntersuchungen im Rahmen des Standortauswahlverfahrens für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle veröffentlicht. Das Landesamt für Bergbau, Energie und Geo- logie nimmt als Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen zu diesem Konzept Stellung. Einleitung Das „Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022a) wird ergänzt durch die Anlage „Metho- denbeschreibung zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen ge- mäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung“ (BGE 2022b). Anhand von vier ausgewählten Teil- gebieten (Gebiete zur Methodenentwicklung, GzME) wurden Methoden zur Durchführung der reprä- sentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen für die möglichen Wirtsgesteinstypen „Steinsalz in steiler Lagerung“, „Steinsalz in flacher Lagerung“, „Tongestein“ und „kristallines Wirtsgestein“ entwi- ckelt (BGE 2022a). Die Ergebnisse wurden vom 28. März bis 1. April 2022 in fünf Videokonferenzen vorgestellt, der Stand der Arbeiten auf dem Forum Endlagersuche am 20. und 21. Mai 2022 präsentiert und von der Fachöffentlichkeit und der interessierten Öffentlichkeit diskutiert. Es handelt sich um einen Arbeitsstand der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE). Die dargestellte Methodik soll bis zum Abschluss der repräsentativen vorläufigen Sicherheitsuntersuchungen (rvSU) weiterentwickelt werden (BGE 2022a). Für eine vollumfängliche Würdigung des Konzeptes sind die Methoden vielfach noch nicht abschließend oder nicht hinreichend konkret beschrieben bzw. ange- wendet worden. Dem folgend ist eine abschließende Bewertung seitens des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich. Die vorliegende Stellungnahme befasst sich mit ausgewählten geowissenschaftlichen Aspekten der vorgestellten Methodik und klammert Sachverhalte, die nicht durch die Expertise des LBEG abgedeckt werden, aus. Dies sind insbesondere Aspekte des Abfallinventars, der technischen Endlagerkonzeption sowie der Betriebssicherheit. Fachliche Auseinandersetzung Im Folgenden wird auf Aspekte des Konzeptes und der Methodenbeschreibung eingegangen, die aus Sicht des LBEG für die Durchführung der rvSU bei der wissenschaftsbasierten Ermittlung von Standort- regionen von besonderer Bedeutung sind. Grundsätzliche Anmerkungen Das Konzept (BGE 2022a) beschreibt schlüssig und nachvollziehbar die übergeordneten Ziele der Me- thodenentwicklung zur Durchführung der rvSU anhand der in der Endlagersicherheitsuntersuchungs- verordnung (EndlSiUntV) festgelegten Inhalte. Die Methodenbeschreibung bietet ergänzend eine „ver- tiefte Darstellung der im rvSU-Konzept (BGE 2022a) übergeordnet beschriebenen Methoden“ (BGE 2022b). Beide Dokumente umfassen zusammen mehr als 800 Seiten. 1 LBEG – Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen Stellungnahme zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung Während die Methodik an jeweils einem Modellgebiet für die verschiedenen möglichen Wirtsgesteine entwickelt wurde (BGE 2022a), orientiert sich die Methodenbeschreibung in der Anlage (BGE 2022b) an den Paragraphen der EndlSiUntV. Dies sowie der komplexe Aufbau der Anlage erschweren die Nach- vollziehbarkeit der jeweiligen Ausführungen (siehe dazu auch die Hinweise in den Stellungnahmen ver- schiedener SGD, bspw. LAGB (2022), LUNG (2022), LBGR (2022), LGRB (2022), LFU (2022)). Für Fort- schreibungen der Methodik zur Durchführung der rvSU wird eine zusammenhängende, übersichtli- chere und nachvollziehbarere Darstellung mit Bezug zu den jeweiligen Modellgebieten und Wirtsge- steinstypen empfohlen. Aus den vorliegenden Dokumenten ist nicht ersichtlich, wie die BGE-interne Qualitätssicherung wäh- rend der Anwendung der vorgestellten Methodenteile erfolgt ist. Es wäre wünschenswert, diese Infor- mation in zukünftige Publikationen zur Standortauswahl aufzunehmen. Ergänzend zu einer solchen Darstellung der Vorgehensweise bei der internen Qualitätssicherung erscheint es in Anbetracht der Bedeutung des Verfahrens geboten, nach wesentlichen Schritten des wissenschaftsbasierten Stand- ortauswahlverfahrens (StandAV) ein anonymisiertes Peer-Review durchzuführen, das sich an den be- währten Standards wissenschaftlicher Publikationspraxis orientiert. Darüber hinaus wird eine Ausei- nandersetzung mit den Ergebnissen der Fachkonferenz Teilgebiete und den Stellungnahmen der staat- lichen geologischen Dienste (SGD) der einzelnen Bundesländer sowie weiterer fachlicher Kritik im Zu- sammenhang mit der Veröffentlichung des Zwischenberichts Teilgebiete vermisst. Im Sinne eines transparenten Verfahrens wäre eine Darstellung der Berücksichtigung der Ergebnisse der Fachkonfe- renz gemäß § 9 Abs. 2 StandAG zusammen mit der Vorstellung der Methodik zu den rvSU als nächstem Arbeitsschritt im StandAV geboten gewesen. Handhabbare Fläche Im Konzept wird ausgeführt, „um die übertägige Erkundung in Phase II zielführend zu gestalten“, sei „es erforderlich eine Anzahl von Standortregionen mit einer für die übertägige Erkundung handhabba- ren Fläche auszuweisen. Dies erfordert eine deutliche Einengung der Standortregionen im Vergleich zur Anzahl und Größe der Teilgebiete“ (BGE 2022a). Diese Zielvorgabe ist zwar grundsätzlich nachvoll- ziehbar, darf aber nicht Maßstab des Handelns oder des Entscheidungsprozesses sein. Die Anzahl und Größe von Standortregionen muss sich aus deren potentieller Eignung ergeben. Es wäre wünschens- wert, wenn die Vorstellung von einer „handhabbaren Fläche“ (BGE 2022a) und infolge dessen der An- zahl und Größe von Standortregionen öffentlich zur Diskussion gestellt würde. Das StandAG enthält dazu keine konkreten Vorgaben; umso wichtiger erscheint eine öffentliche, wissenschaftsbasierte Dis- kussion dieses Sachverhalts. Ausschlusskriterien Seismische Aktivität und Großräumige Vertikalbewegungen In Kapitel 5.5 der Anlage (BGE 2022b, Blatt 281) wird dargestellt, dass keine weiterentwickelte Anwen- dung der Ausschlusskriterien Seismische Aktivität und Großräumige Vertikalbewegungen stattfindet. Aus der Darstellung geht nicht hervor, ob die Anwendung dieser Kriterien für die Phase 1 oder das gesamte Standortauswahlverfahren als abgeschlossen angesehen wird. Insbesondere die Veröffentlichung des aktualisierten nationalen Anhangs zur DIN EN 1998-1 könnte im Sinne des lernenden Verfahrens und einer kontinuierlichen Orientierung am sich weiterentwickeln- den Stand von Wissenschaft und Technik im aktuellen Schritt des Verfahrens berücksichtigt werden. Darauf geht auch der Entwurf des Bundesumweltministeriums zur Vorgehensweise zum Ausschluss- kriterium „Seismische Aktivität “ (BMUV 2022) ein. 2 LBEG – Staatlicher Geologischer Dienst von Niedersachsen Stellungnahme zum Konzept zur Durchführung der repräsentativen vorläufigen Sicher- heitsuntersuchungen gemäß Endlagersicherheitsuntersuchungsverordnung Auswahl der Gebiete zur Methodenentwicklung Die BGE hat sich dafür entschieden, die Methodenentwicklung mit dem Ziel einer einheitlichen, über- geordneten Vorgehensweise zur Durchführung der rvSU an vier ausgewählten Gebieten zur Metho- denentwicklung vorzunehmen (BGE 2022a). Dieser Ansatz ist grundsätzlich nachvollziehbar. Offen bleibt, ob die in den jeweiligen GzME entwickelte Methodik vollständig auf einzelne oder alle anderen Teilgebiete im gleichen Wirtsgestein übertragbar ist und dort alle wesentlichen Aspekte abdeckt. An- dere Teilgebiete können Eigenschaften aufweisen, die in den Gebieten zur Methodenentwicklung nicht zum Tragen kommen. Für Tongesteine wären das z. B. hohe Inkohlungswerte oder ein variabler Ver- festigungsgrad. Auf das GzME Salzstock Bahlburg wird auf Seite 14 ff. eingegangen. Teiluntersuchungsräume und Kategorisierung Der Ansatz der BGE, große Teilgebiete in Teiluntersuchungsräume (TUR) zu unterteilen, erscheint nachvollziehbar. Die Abgrenzung solcher Teiluntersuchungsräume sollte anhand geologischer Kriterien wie z. B. Lithologie, Stratigraphie, Hydrogeologie, Tektonik oder Genese nachvollziehbar begründet werden. Die als Teilgebiete ausgewiesenen stratigraphischen Einheiten sollen unter Verwendung der vorhan- denen Bohrungsinformationen nach lithologischen Kriterien charakterisiert und bei Bedarf in mehrere Teiluntersuchungsräume differenziert werden. Dieses Vorgehen ist grundsätzlich zu begrüßen, da erst durch die Berücksichtigung der Lithologie die jeweiligen geowissenschaftlichen Kriterien zielgerichtet angewendet werden können. Es wird empfohlen, klarzustellen, auf welcher Grundlage die Differenzie- rung in Teiluntersuchungsräume erfolgt. In Kapitel 5 der Methodenbeschreibung werden beispiels- weise technische Gründe angeführt (Blatt 225), in Kapitel 7 des Konzepts geowissenschaftliche Gründe (Blatt 18). Auch der in den Unterlagen dargestellte prozessuale Ansatz der rvSU, durch den über verschiedene Prüfschritte am Ende die Teilgebiete bzw. Teiluntersuchungsräume in die Kategorien A-D eingestuft werden sollen, ist grundsätzlich nachvollziehbar. Derzeit bleibt allerdings offen, wie dies im Einzelfall vollumfänglich aussehen wird, da hierzu konkrete Beispiele, die den kompletten Ablauf von A-D abde- cken, fehlen. Es wäre zu erwarten gewesen, dass zumindest in den GzME die gesamte Methodik einmal komplett durchgespielt wurde. Dass dies nicht der Fall ist, erschwert die Beurteilung der Methodik. Es wird erwartet, dass die jeweilige Datenbasis sowie die zugrundeliegenden Annahmen zur Einstufung von Gebieten in die Kategorien A bis D detailliert dargestellt werden. Insbesondere die Verwendung von Analogieschlüssen oder die erneute Nutzung von Referenzdaten sollten unter Berücksichtigung der Hinweise aus den Stellungnahmen zum Zwischenbericht Teilgebiete und der Fachkonferenz Teil- gebiete gerechtfertigt sein und belastbar begründet werden. Vor Verwendung von Referenzdaten sollte sorgfältig geprüft werden, ob zum einen bisher nicht ge- nutzte, möglicherweise auch nur analog vorliegende ortspezifische Daten vorhanden sind und zum anderen die Referenzdatensätze für das entsprechende Gebiet geeignet sind. Das heißt im Besonde- ren, abzuschätzen, ob die jeweiligen Referenzdaten, bezogen auf den Anwendungsfall, aus der glei- chen Lithologie mit vergleichbarer mineralogischer Zusammensetzung stammen und ähnliche physi- kalisch-chemische Eigenschaften erwarten lassen. Außerdem sollten Teufen- und Temperaturbereich sowie die Genese des Referenzgesteins mit der des zu betrachtenden Gesteins möglichst vergleichbar sein. Es wird empfohlen, diese Punkte ausführlich zu dokumentieren und anschließend öffentlich zur Diskussion zu stellen. 3

IAEO: Internationale Peer-Reviews zur nuklearen Sicherheit

IAEO: Internationale Peer-Reviews zur nuklearen Sicherheit Die internationalen Peer-Review-Missionen der IAEA gehen der Frage nach, inwieweit Sicherheitsstandards umgesetzt sind und dienen damit der kontinuierlichen Verbesserung der nationalen nuklearen Sicherheit. Das BASE ist an der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung dieser Mission beteiligt. Die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist eine nationale Angelegenheit. Jeder Staat muss selbständig für Gesetze und Regelwerk sowie entsprechende atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sorgen. Ziel ist es, Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. Eine internationale Atomaufsichtsbehörde mit Durchsetzungsbefugnis existiert nicht. Trotzdem gibt es seit Jahrzehnten international vereinbarte Sicherheitskonventionen und -standards, welche Mindeststandards und Orientierungspunkte für die nationale Regulierungspraxis darstellen. Die internationalen Peer-Review-Missionen der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO bzw. englisch: International Atomic Energy Agency - IAEA) gehen der Frage nach, inwieweit diese Sicherheitsstandards umgesetzt sind und dienen damit der kontinuierlichen Verbesserung der nationalen nuklearen Sicherheit. Mindestens einmal alle zehn Jahre findet eine Selbstbewertung des nationalen Rahmens sowie die Einladung von internationalen Expert:innen zu einer Prüfung passender Segmente des Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmens statt. Um die Fortschritte bei der Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise der Missionen zu überprüfen, führt die IAEO sogenannte Follow-up-Missionen durch. Diese finden nach der eigentlichen Mission mit einem Abstand von zwei bis vier Jahren statt. IAEO-Missionen in Deutschland: IRRS-Mission und ARTEMIS-Mission 2019 wurden in Deutschland auf Einladung der Bundesregierung zwei von der IAEO organisierte internationale Einsätze zur nuklearen Sicherheit - sogenannte IAEO-Missionen – durchgeführt: IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service) – Internationale Fachleute begutachten den nationalen Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen. Durchführungszeitraum der Mission: 31. März bis 12. April 2019 Durchführungszeitraum der Follow-up Mission: 8. bis 16. Oktober 2023 ARTEMIS-Mission (Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation) – Internationale Fachleute begutachten das deutsche Vorgehen bei der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Durchführungszeitraum der Mission: 22. September bis 4. Oktober 2019 Durchführungszeitraum der Follow-up Mission: 6. bis 12. November 2022. IRRS-Mission Bei einer IRRS-Mission (Integrated Regulatory Review Service) wird der nationale Gesetzes-, Vollzugs- und Organisationsrahmen im Bereich der nuklearen Sicherheit kerntechnischer Anlagen betrachtet. Dabei begutachten von der Internationalen Atomenergie-Organisation ( IAEO bzw. englisch: International Atomic Energy Agency IAEA ) benannte internationale Expert:innen, inwieweit Deutschland die von der IAEO entwickelten Sicherheitsvorgaben bei der Aufsicht über kerntechnische Anlagen umsetzt. Ergebnisse der IRRS-Missionen sind einerseits die Dokumentation von bewährten Verfahrensweisen sowie andererseits die Aussprache von Empfehlungen für eine mögliche Verbesserung und Weiterentwicklung der nationalen nuklearen Sicherheit. Unter dem Aspekt des gegenseitigen Lernens können diese Ergebnisse gleichzeitig einen Mehrwert für die nukleare Sicherheit auf europäischer und internationaler Ebene bieten. Vom 31. März bis 12. April 2019 fand auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland die letzte IRRS-Mission der IAEO statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt. Weitere Informationen zur IRRS-Mission 2019 Vorbereitung In Vorbereitung auf die IRRS-Mission 2019 haben die beteiligten Behörden detailliert ihre Organisation mit den IAEO -Anforderungen verglichen. Dabei stellten die Behörden die deutschen Regelungen und Strukturen zur nuklearen Sicherheit dar und identifizierten Abweichungen Deutschlands von den IAEO -Anforderungen. Diese umfangreichen Arbeiten starteten bereits 2017 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). An der Vorbereitung beteiligt waren das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) sowie die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder. So konnte bereits im Vorfeld der Mission eingeschätzt werden, wo Verbesserungspotential bestand. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, in Vorbereitung auf eine IRRS-Mission Maßnahmen einzuleiten, um mögliche Lücken zu schließen. Das identifizierte Verbesserungspotential floss in einen Nationalen Aktionsplan ein. Diesen übermittelte die Bundesregierung zusammen mit weiteren Unterlagen im Januar 2019 an die IAEO . Vom 8. bis 16. Oktober 2023 fand die IRRS-Follow-up Mission statt. Ablauf Auf Grundlage der Selbstbewertung und des Nationalen Aktionsplans führten die internationalen Expert:innen während der zweiwöchigen IRRS-Mission 2019 Interviews mit Vertreter:innen von deutschen Aufsichtsbehörden durch, darunter auch das BASE . Zudem besuchten sie einzelne kerntechnische Anlagen, um die aufsichtlichen Tätigkeiten in der praktischen Anwendung zu betrachten. Im Gespräch und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzten die Fachleute ein, wie Deutschland die IAEO -Anforderungen umsetzt und wo Verbesserungspotential besteht. Ergebnisse Die Ergebnisse der IRRS-Mission wurden in einem öffentlichen Bericht dokumentiert. Die dargelegten Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Optimierung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Beteiligung des BASE an den IRRS-Missionen Das BASE war als Fachbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS-Mission 2019 beteiligt. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für atomare Abfälle und erteilt Genehmigungen für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG . Auch an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS Follow-up Mission 2023 war das BASE beteiligt. ARTEMIS-Mission Bei einer ARTEMIS-Mission (Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation) der Internationalen Atomenergie-Organisation ( IAEO bzw. englisch: International Atomic Energy Agency IAEA ) liegt der thematische Schwerpunkt auf der Entsorgung radioaktiver Abfälle. Neben den gesetzlichen und untergesetzlichen Regelungen sowie den Aufgaben und Zuständigkeiten der Behörden wird auch der Entsorgungspfad betrachtet. Dabei wird geschaut, welche Arten von Abfällen in einem Staat anfallen und wie die Planungen und das Vorgehen bei der Entsorgung sind. Neben dem regulatorischen Rahmen spielen daher auch die technische Lösung und Umsetzung sowie Finanzierungsfragen der Entsorgung eine Rolle. Vom 22. September bis 4. Oktober 2019 fand auf Einladung der Bundesregierung in Deutschland die ARTEMIS-Mission erstmals statt. Die weltweit erste ARTEMIS-Follow-up Mission fand vom 6. bis 12. November 2022 statt. Sie lief ähnlich wie die eigentliche Mission ab, nur in kleinerem Umfang. In der ARTEMIS-Follow-up Mission wurden die konkreten Maßnahmen, Änderungen und Verbesserungen seit der Mission 2019 erneut begutachtet. Vorbereitung In Vorbereitung auf die ARTEMIS- und Follow-up Missionen wurde auf nationaler Ebene zunächst eine Selbstbewertung erstellt. Die Arbeiten zu den Missionen starteten bereits mehrere Monate im Voraus unter Federführung des BMUV und unter Beteiligung von Landesbehörden, Betreiber :innen, weiteren Organisationen und des BASE . Die Vorbereitungen zur Follow-up Mission basierten im Wesentlichen auf dem Gutachten der Mission 2019. Die jeweiligen Selbstbewertungen übermittelte die Bundesregierung zusammen mit weiteren Unterlagen im August 2019 bzw. im September 2022 an die IAEO . Ablauf Auf Grundlage der Selbstbewertung und des Nationalen Aktionsplans führten die internationalen Expert:innen während der zweiwöchigen IRRS-Mission 2019 Interviews mit Vertreter:innen von deutschen Aufsichtsbehörden durch, darunter auch das BASE . Zudem besuchten sie einzelne kerntechnische Anlagen, um die aufsichtlichen Tätigkeiten in der praktischen Anwendung zu betrachten. Im Gespräch und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzten die Fachleute ein, wie Deutschland die IAEO -Anforderungen umsetzt und wo Verbesserungspotential besteht. Ergebnisse Die Ergebnisse der IRRS-Mission wurden in einem öffentlichen Bericht dokumentiert. Die dargelegten Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Optimierung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Beteiligung des BASE an ARTEMIS-Missionen Als Bundesbehörde im Bereich der kerntechnischen Entsorgung ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) an der Vorbereitung und Durchführung von ARTEMIS-Missionen beteiligt. Das BASE führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für atomare Abfälle und erteilt Genehmigungen für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG . Außerdem reguliert das BASE die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle , überwacht den Vollzug des Verfahrens und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche. Die Federführung für die ARTEMIS-Missionen liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). Neben dem BMUV und dem BASE waren weitere Institutionen auf Ebene der Länder und des Bundes beteiligt. FAQ zu den IAEO-Missionen ISSRR und Artemis Was ist die Idee hinter den IAEO-Missionen? Die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist eine nationale Angelegenheit. Jeder Staat muss selbständig für Gesetze und Regelwerk sowie entsprechende atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sorgen, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. Eine internationale Atomaufsichtsbehörde mit Durchsetzungsbefugnis existiert nicht. Die Staaten der internationalen Gemeinschaft begegnen sich auf Augenhöhe. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt jedoch, dass große nukleare Katastrophen grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Die Sicherheitsmaßstäbe und -vorkehrungen, die ein einzelner Staat an seine kerntechnischen Anlagen anlegt, sind daher eine Angelegenheit von internationaler Bedeutung. Das Ziel von sogenannten „Peer Review Missionen“ ist daher, dass eine Gruppe von Expert:innen aus anderen Staaten (Peers – Fachkollegen) in ein Land eingeladen wird, um dort die nationalen Strukturen zu begutachten und Verbesserungsvorschläge zu machen (Review – Überprüfung). Anbieter von geeigneten Peer Review Missionen ist die Internationale Atomenergie-Organisation ( IAEO , englisch: International Atomic Energy Agency - IAEA ) mit Sitz in Wien. Wann genau finden die Missionen statt und wie laufen sie ab? Die IRRS-Mission fand vom 31. März bis zum 13. April 2019 statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt. Die ARTEMIS-Mission fand vom 22. September bis zum 4. Oktober 2019 statt. Die ARTEMIS-Follow-up Mission fand vom 6. bis 12. November 2022 statt. Während der Missionen führen die internationalen Fachleute Interviews mit Vertreter:innen verschiedener Organisationen, die Aufgaben in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Entsorgung in Deutschland wahrnehmen. Über die Gespräche und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzen sie ein, wie gut Deutschland die IAEO -Anforderungen erfüllt und wo Verbesserungspotential besteht. Zusätzlich sind im Rahmen der Missionen Anlagenbesuche vorgesehen. Wie umfassend sind die Anforderungen der IAEO an die beteiligten Institutionen? Die Anforderungen der IAEO sind umfassend und betreffen die beteiligten Organisationen als Ganzes. Neben der konkreten Aufgabenwahrnehmung (Aufsicht, Genehmigungserteilung, etc. ), stellt die IAEO Anforderungen daran, wie eine atomrechtliche Behörde organisiert ist, z.B. im Hinblick auf Personalausstattung, Fachkunde und das Managementsystem. Welche weiteren Akteure sind an der Durchführung der Missionen beteiligt? Neben BMUV und BASE sind von deutscher Seite weitere Akteure in die Vorbereitung und Durchführung der IAEO -Missionen eingebunden: Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Länder Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ) mbH Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) gGmbH EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH . Was haben die Missionen mit dem BASE zu tun? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist Fach- und Regulierungsbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle und prüft Genehmigungsanträge für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG . Aufgrund dieser gesetzlichen Zuständigkeit ist das BASE durch die Missionen gefordert und wirkt an ihrer Umsetzung mit. Warum lädt Deutschland diese Missionen ein? Seit 2009 ist durch die EU-Richtlinie „2009/71/EURATOM geändert durch 2014/87/EURATOM “ auf europäischer Ebene festgeschrieben, dass jeder EU-Mitgliedstaat alle zehn Jahre eine Expert:innen-Mission auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit einladen muss. Alle zwei bis vier Jahre nach den eigentlichen Missionen laden die Mitgliedsstaaten zu etwas kleineren sognannten Follow-up Missionen ein, bei welchen geprüft wird, inwiefern die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen umgesetzt wurden. Seit 2011 gibt es diese Anforderung mit der EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM auch für den Entsorgungsbereich. Die EU-Anforderungen wurden 2017 mit dem § 24b AtG in nationales Recht umgesetzt. Was ist das Ergebnis der Missionen? Im Rahmen der Missionen sprechen die internationalen Expert:innen Empfehlungen und Hinweise aus, an welchen Stellen des regulatorischen Rahmens oder bezüglich des Umgangs mit radioaktiven Abfällen aus ihrer Sicht Abweichungen zum IAEO -Regelwerk bestehen und wo sie Verbesserungspotential sehen. Die Beobachtungen der Expert:innen sowie ihre Empfehlungen und Hinweise werden in einem Abschlussbericht festgehalten. Diese Abschlussberichte wurden von der IAEO und vom BMUV veröffentlicht. IAEO-Abschlussbericht der IRRS-Mission IAEO-Abschlussbericht der ARTEMIS-Mission Was ist eine Follow-Up-Mission? Um die Fortschritte bei der Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise zu überprüfen führt die IAEO sogenannte Follow-Up-Missionen durch. Diese finden meist mit einem Abstand von zwei bis vier Jahren nach der eigentlichen Mission statt. In Deutschland sind die beiden Follow-Up-Missionen für die IRRS- und die ARTEMIS-Mission für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant. Eine Follow-Up-Mission läuft ähnlich ab wie die eigentliche Mission (in kleinerem Umfang): Es wird vorab eine Selbstbewertung erstellt, in der die Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise dargestellt wird. Die Selbstbewertung wird den Expert:innen vorab zur Verfügung gestellt. Während der Follow-Up-Mission finden Interviews zwischen den Expert:innen und Vertreter:innen deutscher Behörden und Organisationen statt. Nach der Mission erstellen die internationalen Expert:innen einen Abschlussbericht, der von IAEA und BMUV veröffentlicht wird. Welche Maßstäbe werden von der IAEO angelegt? Die IAEO hat eigene Sicherheitsanforderungen – sogenannte Safety Standards – im Bereich der Atomenergie, des Strahlenschutzes und der nuklearen Ver- und Entsorgung. Diese werden im Konsens mit den IAEO -Mitgliedstaaten erstellt und von der IAEO als Prüfmaßstab bei Missionen angelegt. Was passiert nach den Missionen? Deutschland hat die Aufgabe, Maßnahmen einzuleiten, um die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen zu adressieren und umzusetzen. Das BMUV hat zur Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen für beide Missionen jeweils einen „Aktionsplan nach der Mission“ aufgestellt. Dieser wird zwischen allen beteiligten Organisationen abgestimmt. Die Aktionspläne bilden die Grundlage für Umsetzungsmaßnahmen. Wie läuft die Vorbereitung auf die Missionen ab? In Vorbereitung auf die IRRS-Mission findet in den begutachteten Behörden ein detaillierter Abgleich mit den IAEO -Anforderungen statt. Dabei geht es zum einen darum, die deutschen Regelungen und Strukturen zur kerntechnischen Sicherheit darzustellen. Zum anderen soll identifiziert werden, wo Deutschland von den IAEO-Anforderungen abweicht. Dies ermöglicht bereits im Vorfeld der Mission selbst einzuschätzen, wo Verbesserungspotential besteht. Außerdem können so in Vorbereitung auf die Mission schon Maßnahmen eingeleitet werden, um mögliche Lücken zu schließen. Das sogenannte Self-Assessment (Selbstbewertung – die Beantwortung des Fragenkatalogs der IAEO ), der Nationale Aktionsplan, eine Zusammenstellung der relevanten Gesetze und Regelungen sowie Unterlagen zur Organisation und Arbeitsweise der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden werden der IAEO zusammengefasst als ARM (Advance Reference Material) zur Verfügung gestellt. Das ARM für die IRRS-Mission wurde vom BMUV veröffentlicht. Wer ist zuständig dafür, solche Missionen nach Deutschland einzuladen? Nach § 24b AtG lädt das „für kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium“ die internationalen Expert:innen ein. Dies ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). Weitere Informationen zur IRRS-Mission 2019 Vorbereitung In Vorbereitung auf die IRRS-Mission 2019 haben die beteiligten Behörden detailliert ihre Organisation mit den IAEO -Anforderungen verglichen. Dabei stellten die Behörden die deutschen Regelungen und Strukturen zur nuklearen Sicherheit dar und identifizierten Abweichungen Deutschlands von den IAEO -Anforderungen. Diese umfangreichen Arbeiten starteten bereits 2017 unter Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). An der Vorbereitung beteiligt waren das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) sowie die atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden der Länder. So konnte bereits im Vorfeld der Mission eingeschätzt werden, wo Verbesserungspotential bestand. Diese Vorgehensweise ermöglicht es, in Vorbereitung auf eine IRRS-Mission Maßnahmen einzuleiten, um mögliche Lücken zu schließen. Das identifizierte Verbesserungspotential floss in einen Nationalen Aktionsplan ein. Diesen übermittelte die Bundesregierung zusammen mit weiteren Unterlagen im Januar 2019 an die IAEO . Vom 8. bis 16. Oktober 2023 fand die IRRS-Follow-up Mission statt. Ablauf Auf Grundlage der Selbstbewertung und des Nationalen Aktionsplans führten die internationalen Expert:innen während der zweiwöchigen IRRS-Mission 2019 Interviews mit Vertreter:innen von deutschen Aufsichtsbehörden durch, darunter auch das BASE . Zudem besuchten sie einzelne kerntechnische Anlagen, um die aufsichtlichen Tätigkeiten in der praktischen Anwendung zu betrachten. Im Gespräch und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzten die Fachleute ein, wie Deutschland die IAEO -Anforderungen umsetzt und wo Verbesserungspotential besteht. Ergebnisse Die Ergebnisse der IRRS-Mission wurden in einem öffentlichen Bericht dokumentiert. Die dargelegten Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Optimierung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Beteiligung des BASE an den IRRS-Missionen Das BASE war als Fachbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS-Mission 2019 beteiligt. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für atomare Abfälle und erteilt Genehmigungen für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG . Auch an der Vorbereitung und Durchführung der IRRS Follow-up Mission 2023 war das BASE beteiligt. Vorbereitung In Vorbereitung auf die ARTEMIS- und Follow-up Missionen wurde auf nationaler Ebene zunächst eine Selbstbewertung erstellt. Die Arbeiten zu den Missionen starteten bereits mehrere Monate im Voraus unter Federführung des BMUV und unter Beteiligung von Landesbehörden, Betreiber :innen, weiteren Organisationen und des BASE . Die Vorbereitungen zur Follow-up Mission basierten im Wesentlichen auf dem Gutachten der Mission 2019. Die jeweiligen Selbstbewertungen übermittelte die Bundesregierung zusammen mit weiteren Unterlagen im August 2019 bzw. im September 2022 an die IAEO . Ablauf Auf Grundlage der Selbstbewertung und des Nationalen Aktionsplans führten die internationalen Expert:innen während der zweiwöchigen IRRS-Mission 2019 Interviews mit Vertreter:innen von deutschen Aufsichtsbehörden durch, darunter auch das BASE . Zudem besuchten sie einzelne kerntechnische Anlagen, um die aufsichtlichen Tätigkeiten in der praktischen Anwendung zu betrachten. Im Gespräch und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzten die Fachleute ein, wie Deutschland die IAEO -Anforderungen umsetzt und wo Verbesserungspotential besteht. Ergebnisse Die Ergebnisse der IRRS-Mission wurden in einem öffentlichen Bericht dokumentiert. Die dargelegten Empfehlungen bilden eine wichtige Grundlage für die weitere kontinuierliche Optimierung der nuklearen Sicherheit in Deutschland. Beteiligung des BASE an ARTEMIS-Missionen Als Bundesbehörde im Bereich der kerntechnischen Entsorgung ist das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) an der Vorbereitung und Durchführung von ARTEMIS-Missionen beteiligt. Das BASE führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für atomare Abfälle und erteilt Genehmigungen für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG . Außerdem reguliert das BASE die Suche nach einem Standort für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle , überwacht den Vollzug des Verfahrens und organisiert die Öffentlichkeitsbeteiligung bei der Standortsuche. Die Federführung für die ARTEMIS-Missionen liegt beim Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). Neben dem BMUV und dem BASE waren weitere Institutionen auf Ebene der Länder und des Bundes beteiligt. FAQ zu den IAEO-Missionen ISSRR und Artemis Was ist die Idee hinter den IAEO-Missionen? Die Sicherheit kerntechnischer Anlagen ist eine nationale Angelegenheit. Jeder Staat muss selbständig für Gesetze und Regelwerk sowie entsprechende atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden sorgen, um Mensch und Umwelt vor den Gefahren der Kernenergie und der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlen zu schützen. Eine internationale Atomaufsichtsbehörde mit Durchsetzungsbefugnis existiert nicht. Die Staaten der internationalen Gemeinschaft begegnen sich auf Augenhöhe. Die Erfahrung der Vergangenheit zeigt jedoch, dass große nukleare Katastrophen grenzüberschreitende Auswirkungen haben. Die Sicherheitsmaßstäbe und -vorkehrungen, die ein einzelner Staat an seine kerntechnischen Anlagen anlegt, sind daher eine Angelegenheit von internationaler Bedeutung. Das Ziel von sogenannten „Peer Review Missionen“ ist daher, dass eine Gruppe von Expert:innen aus anderen Staaten (Peers – Fachkollegen) in ein Land eingeladen wird, um dort die nationalen Strukturen zu begutachten und Verbesserungsvorschläge zu machen (Review – Überprüfung). Anbieter von geeigneten Peer Review Missionen ist die Internationale Atomenergie-Organisation ( IAEO , englisch: International Atomic Energy Agency - IAEA ) mit Sitz in Wien. Wann genau finden die Missionen statt und wie laufen sie ab? Die IRRS-Mission fand vom 31. März bis zum 13. April 2019 statt. Die IRRS-Follow-up Mission fand vom 8. bis 16. Oktober 2023 statt. Die ARTEMIS-Mission fand vom 22. September bis zum 4. Oktober 2019 statt. Die ARTEMIS-Follow-up Mission fand vom 6. bis 12. November 2022 statt. Während der Missionen führen die internationalen Fachleute Interviews mit Vertreter:innen verschiedener Organisationen, die Aufgaben in Bezug auf die nukleare Sicherheit und Entsorgung in Deutschland wahrnehmen. Über die Gespräche und auf Grundlage der bereits im Vorfeld zur Verfügung gestellten Dokumente schätzen sie ein, wie gut Deutschland die IAEO -Anforderungen erfüllt und wo Verbesserungspotential besteht. Zusätzlich sind im Rahmen der Missionen Anlagenbesuche vorgesehen. Wie umfassend sind die Anforderungen der IAEO an die beteiligten Institutionen? Die Anforderungen der IAEO sind umfassend und betreffen die beteiligten Organisationen als Ganzes. Neben der konkreten Aufgabenwahrnehmung (Aufsicht, Genehmigungserteilung, etc. ), stellt die IAEO Anforderungen daran, wie eine atomrechtliche Behörde organisiert ist, z.B. im Hinblick auf Personalausstattung, Fachkunde und das Managementsystem. Welche weiteren Akteure sind an der Durchführung der Missionen beteiligt? Neben BMUV und BASE sind von deutscher Seite weitere Akteure in die Vorbereitung und Durchführung der IAEO -Missionen eingebunden: Die Aufsichts- und Genehmigungsbehörden der Länder Bundesgesellschaft für Endlagerung ( BGE ) mbH Bundesgesellschaft für Zwischenlagerung ( BGZ ) mbH Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit ( GRS ) gGmbH EWN Entsorgungswerk für Nuklearanlagen GmbH . Was haben die Missionen mit dem BASE zu tun? Das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung ( BASE ) ist Fach- und Regulierungsbehörde im Bereich nukleare Sicherheit und Entsorgung. Es führt die atomrechtliche Aufsicht über Endlager für radioaktive Abfälle und prüft Genehmigungsanträge für Zwischenlager zur Aufbewahrung von Kernbrennstoffen nach § 6 AtG . Aufgrund dieser gesetzlichen Zuständigkeit ist das BASE durch die Missionen gefordert und wirkt an ihrer Umsetzung mit. Warum lädt Deutschland diese Missionen ein? Seit 2009 ist durch die EU-Richtlinie „2009/71/EURATOM geändert durch 2014/87/EURATOM “ auf europäischer Ebene festgeschrieben, dass jeder EU-Mitgliedstaat alle zehn Jahre eine Expert:innen-Mission auf dem Gebiet der nuklearen Sicherheit einladen muss. Alle zwei bis vier Jahre nach den eigentlichen Missionen laden die Mitgliedsstaaten zu etwas kleineren sognannten Follow-up Missionen ein, bei welchen geprüft wird, inwiefern die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen umgesetzt wurden. Seit 2011 gibt es diese Anforderung mit der EU-Richtlinie 2011/70/EURATOM auch für den Entsorgungsbereich. Die EU-Anforderungen wurden 2017 mit dem § 24b AtG in nationales Recht umgesetzt. Was ist das Ergebnis der Missionen? Im Rahmen der Missionen sprechen die internationalen Expert:innen Empfehlungen und Hinweise aus, an welchen Stellen des regulatorischen Rahmens oder bezüglich des Umgangs mit radioaktiven Abfällen aus ihrer Sicht Abweichungen zum IAEO -Regelwerk bestehen und wo sie Verbesserungspotential sehen. Die Beobachtungen der Expert:innen sowie ihre Empfehlungen und Hinweise werden in einem Abschlussbericht festgehalten. Diese Abschlussberichte wurden von der IAEO und vom BMUV veröffentlicht. IAEO-Abschlussbericht der IRRS-Mission IAEO-Abschlussbericht der ARTEMIS-Mission Was ist eine Follow-Up-Mission? Um die Fortschritte bei der Umsetzung der ausgesprochenen Empfehlungen und Hinweise zu überprüfen führt die IAEO sogenannte Follow-Up-Missionen durch. Diese finden meist mit einem Abstand von zwei bis vier Jahren nach der eigentlichen Mission statt. In Deutschland sind die beiden Follow-Up-Missionen für die IRRS- und die ARTEMIS-Mission für die zweite Jahreshälfte 2023 geplant. Eine Follow-Up-Mission läuft ähnlich ab wie die eigentliche Mission (in kleinerem Umfang): Es wird vorab eine Selbstbewertung erstellt, in der die Umsetzung der Empfehlungen und Hinweise dargestellt wird. Die Selbstbewertung wird den Expert:innen vorab zur Verfügung gestellt. Während der Follow-Up-Mission finden Interviews zwischen den Expert:innen und Vertreter:innen deutscher Behörden und Organisationen statt. Nach der Mission erstellen die internationalen Expert:innen einen Abschlussbericht, der von IAEA und BMUV veröffentlicht wird. Welche Maßstäbe werden von der IAEO angelegt? Die IAEO hat eigene Sicherheitsanforderungen – sogenannte Safety Standards – im Bereich der Atomenergie, des Strahlenschutzes und der nuklearen Ver- und Entsorgung. Diese werden im Konsens mit den IAEO -Mitgliedstaaten erstellt und von der IAEO als Prüfmaßstab bei Missionen angelegt. Was passiert nach den Missionen? Deutschland hat die Aufgabe, Maßnahmen einzuleiten, um die Empfehlungen und Hinweise der internationalen Expert:innen zu adressieren und umzusetzen. Das BMUV hat zur Koordinierung der Umsetzungsmaßnahmen für beide Missionen jeweils einen „Aktionsplan nach der Mission“ aufgestellt. Dieser wird zwischen allen beteiligten Organisationen abgestimmt. Die Aktionspläne bilden die Grundlage für Umsetzungsmaßnahmen. Wie läuft die Vorbereitung auf die Missionen ab? In Vorbereitung auf die IRRS-Mission findet in den begutachteten Behörden ein detaillierter Abgleich mit den IAEO -Anforderungen statt. Dabei geht es zum einen darum, die deutschen Regelungen und Strukturen zur kerntechnischen Sicherheit darzustellen. Zum anderen soll identifiziert werden, wo Deutschland von den IAEO-Anforderungen abweicht. Dies ermöglicht bereits im Vorfeld der Mission selbst einzuschätzen, wo Verbesserungspotential besteht. Außerdem können so in Vorbereitung auf die Mission schon Maßnahmen eingeleitet werden, um mögliche Lücken zu schließen. Das sogenannte Self-Assessment (Selbstbewertung – die Beantwortung des Fragenkatalogs der IAEO ), der Nationale Aktionsplan, eine Zusammenstellung der relevanten Gesetze und Regelungen sowie Unterlagen zur Organisation und Arbeitsweise der atomrechtlichen Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden werden der IAEO zusammengefasst als ARM (Advance Reference Material) zur Verfügung gestellt. Das ARM für die IRRS-Mission wurde vom BMUV veröffentlicht. Wer ist zuständig dafür, solche Missionen nach Deutschland einzuladen? Nach § 24b AtG lädt das „für kerntechnische Sicherheit und den Strahlenschutz zuständige Bundesministerium“ die internationalen Expert:innen ein. Dies ist in Deutschland das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz ( BMUV ). Berichte IAEA - Ergebnisbericht zur IRRS-Mission in Deutschland, 1. - 12. April 2019 Bericht der "Integrated Regulatory Review Service Mission" (IRRS) in Deutschland (deutsche Übersetzung) Selbstbewertung Deutschlands, IRRS-Mission, 1. - 12. April 2019 Integrated Review Service for Radioactive Waste and Spent Fuel Management, Decommissioning and Remediation (ARTEMIS) Mission to Germany Mission Report: ARTEMIS Follow-up Mission to Germany 2022 Informationen der IAEO (auf Englisch) Integrated Regulatory Review Service - IRRS-Mission

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