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Studie zu den gebietsfremden Raubsäugern Marderhund, Waschbär und Mink in Mecklenburg-Vorpommern - mit Forschungsschwerpunkt Mink

Das Projekt "Studie zu den gebietsfremden Raubsäugern Marderhund, Waschbär und Mink in Mecklenburg-Vorpommern - mit Forschungsschwerpunkt Mink" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Institut für Forstbotanik und Forstzoologie, Professur für Forstzoologie durchgeführt. Der Schwerpunkt dieser Untersuchung liegt auf dem ursprünglich aus Nordamerika stammenden Mink (Mustela vison) der auch als Amerikanischer Nerz bezeichnet wird. Diese Tierart wurde zu Beginn des 20. Jahrhunderts für die Pelztierzucht nach Europa und Asien eingeführt. Vor allem im Osten Deutschlands kam es durch Farmflüchtlinge oder freigelassene Tiere vielerorts zur Etablierung freilebender Populationen. Wie bei den anderen neu eingebürgerten Raubsäugern Marderhund (Nyctereutes procyonoides)und Waschbär (Procyon lotor) sind auch beim Mink in Deutschland zunehmende Bestände zu verzeichnen. Da sich der Mink im Gegensatz zu Marderhund und Waschbär rein carnivor ernährt, wird eine stärkere Beeinträchtigung der einheimischen Fauna befürchtet. Hierbei stehen wegen der Bindung des Raubsäugers an Gewässerhabitate vor allem negative Auswirkungen auf die Brutpopulationen von Wasservogelarten im Vordergrund. Ziel: Über die Grundlagenforschung zu Raum- bzw. Habitatnutzung, Territorial- und Sozialverhalten sowie Populationsdichte und Nahrungsökologie soll der Einfluss der drei gebietsfremden Raubsäuger auf die einheimische Fauna abgeschätzt werden. Untersuchungsgebiet/Methoden: Das Untersuchungsgebiet umfasst den Großraum des südöstlich von Schwerin gelegenen Natur- und Vogelschutzgebietes 'Fischteiche in der Lewitz. Neben den Karpfenteichen, die ein Areal von ca. 10 km2 bedecken, prägen offene Wiesen und Weiden, der naturnahe Flusslauf der 'Alten Elde sowie bewaldete Binnendünen das Landschaftsbild. Die Untersuchungen zur Lebensraumnutzung der drei Arten basieren auf radiotelemetrischen Verfahren. (...) Ergebnisse/Diskussion (Stand Projektende): Insgesamt konnten 16 Minke, sieben Marderhunde und ein Waschbär gefangen, besendert und telemetriert werden. Die Minke hielten sich fast ausschließlich in gewässernahen Bereichen des Untersuchungsgebietes auf. Die in der Literatur beschriebene intrasexuelle Territorialität konnte bestätigt werden. Dabei nutzten die Weibchen Aktionsräume von je 30 bis 250 ha, und die männlichen Tiere beliefen Streifgebiete von je 140 bis 650 ha. Aufgrund dieser Raumnutzungsdaten wurde für das Untersuchungsgebiet eine Populationsdichte von 0,8 bis 1 Mink pro km2 berechnet. Es konnten über 400 verschiedene Schlafplätze registriert werden. (...) Wie die Analysen von Fraßresten (250) und Losungen (2500) der telemetrierten Minke zeigen, werden im Winterhalbjahr (Okt bis Feb) größtenteils Fische als Nahrungsquelle genutzt, daneben ergänzen Kleinsäuger, Vögel und Amphibien in wesentlich geringeren Anteilen das Beutespektrum. In den Sommermonaten (März bis Sep) bilden Vögel, Kleinsäuger und Fische zu etwa gleichen Anteilen die Hauptnahrungsquellen, wobei Amphibien, Vogeleier, Krebse, Insekten und Schnecken in geringen Mengen aufgenommen werden. U.s.w.

Ermittlung der besten verfügbaren Techniken bei (neu) nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung

Das Projekt "Ermittlung der besten verfügbaren Techniken bei (neu) nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftigen Anlagen der landwirtschaftlichen Tierhaltung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. a) Problemstellung: Das Artikelgesetz (Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie, der IVU-Richtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz vom 27.7.2001) schreibt für Betriebe der Tierhaltung für mehr als 50 Großvieheinheiten (= 500 kg Lebendmasse) und mehr als 2 Großvieheinheiten/ha landwirtschaftliche Nutzfläche eine allgemeine UVP-Vorprüfung im Einzelfall, gekoppelt an ein vereinfachtes BImSchG-Verfahren nach Spalte 2 (ohne Öffentlichkeitsbeteiligung) vor. Aus der IV. BImSchV folgt, dass der Stand der Technik nunmehr auch für erheblich kleinere Tierhaltungsanlagen und weitere Tierarten (z.B. Rinder) ermittelt und festgeschrieben werden muss, als dies bislang der Fall war. b) Handlungsbedarf: Um einheitliche Genehmigungsvoraussetzungen zu schaffen, ist es für die neu in die 4. BImSchV aufgenommenen Anlagen erforderlich, eine bundesweit einheitliche Verfahrensgrundlage für die Genehmigungsbehörden zu schaffen. (Bereitstellung der Grundlagen für den Vollzug des Artikelgesetzes). c) Ziel des Vorhabens: Im Vorhaben soll eine Erhebung und Bewertung des technischen Standards bestehender, bislang nicht nach BImSchG genehmigungspflichtiger Anlagen erfolgen. Zusätzlich soll nach der Bestandserhebung, unter Einbeziehung der Fachkompetenzen der Länder eine Erarbeitung von Empfehlungen für die Genehmigungspraxis erfolgen. Diese Ausarbeitung soll für einen einheitlichen Vollzug der novellierten TA-Luft sowie für deren künftige Anpassung genutzt werden. Das BMVEL verfügt ebenfalls über ein großes Interesse an der Bearbeitung dieser Problematik, eine Ressortabstimmung auf Cofinanzierung erscheint sinnvoll. Im Rahmen des Projektes sind durch die Projektleitung Abgrenzungen und Vermeidung von Überschneidungen mit FuE 20341140 erforderlich.

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Tiere und Pflanzen/Invasive Arten: Invasive Tier- und Pflanzenarten

Invasive Arten sind ein weltweites Problem. Der Mensch hat sie von seinen Reisen rund um den Globus mit oder ohne Absicht mitgebracht. Auch hier bei uns in Europa, in Hessen, haben sie überlebt und sich zu Land und zu Wasser ausgebreitet. Sie können einheimische Arten verdrängen und damit die natürliche Vielfalt bedrohen. Mit den ersten Handelswegen zu Land und zu Wasser beginnt die Geschichte der Globalisierung. Seitdem sind Menschen und Waren ständig zwischen den Kontinenten der Erde unterwegs. Haustiere und Nutzpflanzen wurden hin- und hergetauscht. Handel, Wissenschaft und Freizeitaktivitäten haben Tiere und Pflanzen in ferne Länder befördert. Unzählige Arten wurden als blinde Passagiere über die ganze Erde verteilt. In den letzten 50 Jahren haben weltweiter Handel und Fernreisen nochmal zugelegt. Immer mehr Tier- und Pflanzenarten landen auf fernen Kontinenten in neuen Lebensräumen. Viele neue Arten schaffen es nicht fern ihrer Heimat zu überleben. Andere breiten sich aus ohne aufzufallen. Manche bereichern sogar die einheimische Tier- und Pflanzenwelt. Nur wenige werden zum Problem. In Europa sind es vereinzelte Säugetiere, Fische, Insekten, Krebse und Pflanzen, die zu invasiven Arten geworden sind. Sie vermehren sich, breiten sich aus und können einheimische Arten gefährden. Sie bedrohen die natürliche Vielfalt, verändern Wasser- und Landlebensräume. Sind sie einmal etabliert, können sie nur schwer zurückgedrängt werden. Entscheidend ist, das Eindringen weiterer Arten zu verhindern. Informieren Sie sich hier und melden Sie uns Ihre Beobachtung Die meisten Tiere, Pflanzen und Pilze, die bei uns leben, sind einheimische Arten. Sie kommen natürlicherweise vor und breiten sich natürlicherweise aus. Erst wenn der Mensch ins Spiel kommt, wenn er mit oder ohne Absicht Tiere oder Pflanzen in die Natur einbringt, spricht man von gebietsfremden Arten. Wenn diese dann noch zur Gefahr werden, sind sie invasiv. Sie kommen von fernen Kontinenten, aus fernen Ländern – die meisten aus Nordamerika. Der Mensch bringt sie mit, um sie zu nutzen, zu jagen, zu angeln oder einfach nur anzuschauen. Die meisten invasiven Pflanzenarten, die es in die Natur geschafft haben, stammen aus dem Gartenbau. Ursprung sind häufig Gartenabfälle, die achtlos in die Natur geworfen werden. Invasive Tiere sind meist ausgebüxt oder bewusst ausgesetzt. Doch nicht immer ist es Absicht, die sie herbringt. Vielfach sind Pflanzensamen, Spinnen und Insekten blinde Passagiere in Schiffen und Flugzeugen. Sie kommen meist in Städten an, wo sie an Wegen, auf Brachen und in Parks einen Platz finden und sich von dort ausbreiten können. Straßen, Bäche und Flüsse sind beliebte Ausbreitungswege. als Zierpflanze als Nutzpflanze als Samen in Vogelfutter als Zoo- oder Haustier als Pelztier als Jagdwild als Angelfisch oder -köder als blinder Passagier in Schiff und Flugzeug Die größte Aufgabe besteht darin, zu verhindern, dass weiterhin neue invasive Arten nach Hessen kommen, die sich dann in der Natur ausbreiten können. Eine anschließende Bekämpfung ist in den meisten Fällen aufwendig und auf lange Sicht nicht erfolgversprechend. Nilgans, Waschbär, Herkulesstaude, Drüsiges Springkraut & Co. sind schon so etabliert, dass wir sie nicht mehr loswerden. Vorbeugung ist daher das Gebot der Stunde. Invasive Arten, die bereits in Hessen angekommen sind, dürfen sich nicht weiter ausbreiten. Ein bewusster Umgang mit ihnen ist erforderlich. Für Bürgerinnen und Bürger heißt dies: Invasive Arten und die, die es werden könnten, müssen ständig beobachtet werden. Um frühzeitig Neuankömmlinge zu erkennen, wurde ein Frühwarnsystem (Meldeportal) aufgebaut, bei dem auch die Öffentlichkeit mitmachen kann. Einige invasive Arten wie der Waschbär können nicht mehr beseitigt werden. Sie haben sich in Hessen flächendeckend etabliert und überall, wo es ihnen zusagt, sind sie angekommen. Nur in begründeten Einzelfällen ist eine Bekämpfung sinnvoll. Dennoch müssen sie unter Kontrolle bleiben, dazu wurde ein Meldeportal aufgebaut. Maßnahmen gegen invasive Arten sind von deren Überlebensstrategien abhängig. Bei der Bekämpfung muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben. Naturschutzziele dürfen nicht aufs Spiel gesetzt und Lebensräume nicht gefährdet werden. Während bei Neuankömmlingen auch harte Geschütze aufgefahren werden können, muss bei bereits massenhaft etablierten Arten zunächst festgestellt werden, ob und wie stark bedrohte einheimische Arten gefährdet sind. Außerdem muss abgewogen werden, ob der Einsatz der Mittel angemessen ist. Wirkt er sich auch auf andere Arten aus? Wie ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis? Ist er mit dem Tierschutz vereinbar? Wie sind die Erfolgsaussichten? Im Falle einer Bekämpfung sind die Maßnahmen wissenschaftlich zu begleiten und zu dokumentieren, damit sie kontinuierlich verbessert werden können. im eigenen Garten keine invasiven Pflanzenarten aussäen oder anpflanzen! Gartenabfälle nicht in die Natur entsorgen! im Gartenteich keine invasiven Pflanzen und Tiere einsetzen! Haustiere aus Terrarium und Aquarium nicht in die Natur aussetzen! Nur wenn viele mitmachen, kann sich die Datenlage zu invasiven gebietsfremden Arten in Hessen verbessern. Je mehr Beobachtungen gemacht werden, umso besser kann man abschätzen, ob und wie weit sich eine invasive Art ausbreitet und ob Gegenmaßnahmen erforderlich sind. Jeder kann somit Teil unseres Frühwarn- und Meldesystems werden. Wer sie entdecken möchte, der muss sie erst kennenlernen. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) hat hierzu eine Broschüre herausgegeben. Aufgrund möglicher unerwünschter Auswirkungen trat am 01. Januar 2015 die Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in Kraft. Herzstück der Verordnung ist die rechtsverbindliche Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung , die stets erweitert wird. Am Anfang bestand die Liste aus 37 Pflanzen- und Tierarten, die am 3. August 2016 in Kraft trat ( Durchführungsverordnung 2016/1141 ) und europaweit gilt. Mit dem 1. Update wurde diese Liste am 2. August 2017 mit weiteren 12 Arten ( Durchführungsverordnung 2017/1263 ) auf insgesamt 49 Pflanzen- und Tierarten ergänzt. (siehe Tabelle Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung) Mit dem 2. Update ( Durchführungsverordnung 2019/1262 ) im August 2019 sind weitere 17 Arten hinzugekommen. Am 02. August 2022 ist die 3. Erweiterung der Unionsliste mit 22 invasiven Arten in Kraft getreten, wobei die Listung für vier Arten erst ab dem 02. August 2024 bzw. dem 02. August 2027 gilt (Durchführungsverordnung 2022/1203). Zukünftig können weitere invasive Arten gelistet werden. Laut Art. 24 Berichterstattung und Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 sind alle Mitgliedstaaten bis zum 1. Juni 2019 und danach alle sechs Jahre verpflichtet, Informationen zu Überwachungssystemen, zur Verteilung der in ihrem Hoheitsgebiet vorkommenden invasiven gebietsfremden Arten von unionsweiter Bedeutung sowie deren Wanderverhalten und Reproduktionsmuster, zu Beseitigungsmaßnahmen bzw. Managementmaßnahmen, zu Genehmigungen, zur Öffentlichkeitsarbeit, zu Kontrollen und Kosten an die Kommission zu übermitteln. Für folgende weit verbreitete Arten sind Maßnahmenblätter vorhanden: Bitte wenden Sie sich bezüglich des Maßnahmenmanagement an Ihr zuständiges Regierungspräsidium: RP Kassel , RP Gießen , RP Darmstadt Erster Aktionsplan über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten Vorblatt FAQ Bisam Blaubandbärbling Brasilianisches Tausendblatt Buchstaben-Schmuckschildkröte Chinesische Wollhandkrabbe Drüsiges Springkraut Flieder-Knöterich Gelbe Scheinkalla Gewöhnliche Seidenpflanze Götterbaum Großblütiges Heusenkraut Großer Wassernabel Invasive Krebsarten Marderhund Nilgans Nordamerikanischer Ochsenfrosch Nutria Riesen-Bärenklau Schmalblättrige Wasserpest Sibirisches Streifenhörnchen Sonnenbarsch Verschiedenblättriges Tausendblatt Waschbär Wechselblatt-Wasserpest Zwergwels Eine Ausstellung zum Thema "Invasive, gebietsfremde Arten" wurde von der Abteilung Naturschutz des HLNUG konzipiert und kann ab Mitte Juni 2019 für Ausstellungen kostenfrei gebucht werden. Inhalte der Ausstellung sind Informationen zu invasiven gebietsfremden Tier- und Pflanzenarten in Hessen (Liste invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2016/1141 der Kommission vom 13. Juli 2016) inklusive eines Puzzles, eines digitalen Quiz und eines Films zum Thema. Zusätzlich werden zum Thema Broschüren, Steckbriefe und Faltblätter kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Ausstellung wird über Eck gestellt und hat eine jeweilige Seitenlänge von ca. 3 Meter und eine Höhe von ca. 2,2 Meter. Die Aquarien (siehe Foto) sind nicht Bestandteil der Wanderausstellung. Katharina Albert Tel.: 0641-200095 17 Informieren und invasive Arten melden Broschüre Invasive gebietsfremde Tier- und Pflanzenarten in Hessen Faltblatt Invasive gebietsfremde Arten Invasive Wasserpflanzen in Hessen - Bestimmungsschlüssel und Beschreibungen Unionsliste der invasiven gebietsfremden Arten in Hessen Bewertungsschema Ergebnisbericht zu invasiven Arten 2019 in Hessen Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Darmstadt Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) Bundesamt für Naturschutz (BfN) Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 Zum Thema Neobiota gibt es Beraterverträge des HLNUG, die für Behörden, Institute, Vereine, Landschaftsplaner usw. zur Verfügung stehen. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an uns.

Der Steinmarder ist Tier des Monats im März - Jetzt im März Kinderstuben auf Dachböden

Der Steinmarder ist Tier des Monats März des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV NRW). Denn jetzt ab März werden die Jungen geboren, drei bis fünf an der Zahl. Steinmarder sind nachtaktiv und bewohnen unter anderem in unsere Wohnhäuser und dort die Dachstühle, Schuppen und andere, gering genutzte Gebäudeteile. Hier rumpeln sie herum, ausgerechnet dann, wenn der Mensch seinen wohlverdienten Schlaf sucht. Jetzt ab März nehmen diese Geräusche zu, da die Jungmarder in Frühjahrsnächten wie es Tierkinder nun mal tuen, toben, schreien und an Holzwänden kratzen. Steinmarder zählen zu den sog. „Pelztieren“, sein Fell ist begehrt, so dass die Tiere in den 1950er Jahren fast ausgerottet wurden. Daraufhin wurde die Jagdzeit für den Steinmarder in Deutschland auf Mitte Oktober bis Ende Februar beschränkt. Heute genießen die Tiere mit ihrem weichen Fell, den runden Knopfaugen, der fleischfarbenen Nase und dem weißen Kehlfleck viel Sympathie. Denn als Allesfresser jagen sie andere lästige Hausgäste wie Ratten und Mäuse. Auf der Speisekarte stehen aber auch Junghasen, Frösche, Tauben, Eier, Regenwürmer, Aas, Früchte, Beeren und Bio-Abfälle jeglicher Art. Diese Nahrung und die entsprechenden Behausungen finden Steinmarder in Siedlungsnähe, daher hat man es heute eher mit „Haus“- statt mit „Stein“- Mardern zu tun. Autobesitzer hingegen sprechen eher vom „Auto“- Marder als vom „Stein“- Marder. Denn der warme Motorraum mit seinem typischen Geruch zieht Steinmarder an. Nach dem Motto „Das ist jetzt mein Revier“ kann er sich im ungünstigsten Fall mit seinen 38 Zähnen durch Kühlwasserschläuche, Zündkabel oder Isoliermatten beißen. Und das kann teuer werden: Im Jahre 2009 wurden den Versicherungen 207.000 Marderschäden gemeldet. Die Kosten beliefen sich auf 50 Mio. €, wobei nicht jede Versicherung alle Schäden übernimmt. Damit es zwischen Marder und Mensch wieder „passt“, braucht man Glück und Geduld. Es gibt kein Patentrezept: Um den Steinmarder von Wohngebäuden fernzuhalten, reicht es manchmal, den Garten naturnah zu gestalten. Holzhaufen und Reisig sind gute Kinderstuben und Verstecke. Auch ein mit Stroh ausgelegtes Marderhäuschen aus Holz und einer Deckschicht aus Folie und Erde könnte den Steinmarder anziehen. In Schuppen und Scheunen sollte man ihn ohnehin dulden. Löcher im Dachboden sollten hingegen abgedichtet werden. Ob sich der Steinmarder durch Lichtquellen, die bei Kontakt aufblitzen, oder Elektrodrähte mit guter Erdung vertreiben lässt, ist nicht bewiesen. Unter der Motorhaube machen spannungsführende Teile dem neugierigen kleinen Kerl das Leben schwer. Einfach und effektiv ist die Auslage eines welligen Maschendrahtes unter das Auto. Hier bleiben die empfindlichen Krallen des Steinmarders leicht hängen. Sprays, Tierhaare oder Duftsäckchen haben sich als nutzlos erwiesen, da sich der Steinmarder an diese Gerüche gewöhnt. Auch den Gartenzaun unter Strom zu setzen, ist teuer und bringt wohl nichts. Er ist eben schlau, der Steinmarder!

danish-energy-agency.pdf

Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg Postfach 103439 Hintergrundmaterial: Infraschall von Windkraftanlagen 20. März 2015 File no. J.nr. 2015- Ref. PCJ Energy Resources i Die Entwicklung der Windkraft in Dänemark stimmt nicht mit den Informationen überein, die im Artikel der Zeitung „Die Welt“ geschildert werden. Diese Aussage kann mit den folgenden Informationen belegt werden: Der Ausbau der Windkraft stagniert nicht. Im Jahr 2014 wurden Onshore-Windenergieanlagen mit einer Kapazität von 106 MW errichtet und Anlagen mit einer Kapazität von insgesamt 29 MW demontiert. Es gab einen Rückgang beim Ausbau im Vergleich zum Jahr 2013, der unter anderem durch veränderte Tarifbestimmungen seit dem 1. Januar 2014 begründet werden kann. Anfang 2014 wurde eine Studie über den Zusammenhang zwischen Windrad-Geräuschen und Auswirkungen für die Gesundheit angefangen. Manche Kommunen warten mit der Pla- nung ab, bis das Ergebnis der Studie vorliegt, aber viele Kommunen planen weiterhin den Ausbau von Windkraft. Anhand der existierenden wissenschaftlichen Grundlage gibt es keinen Beleg dafür, dass Windräder negative Auswirkungen für die Gesundheit haben. Das dänische Ministerium für Klima, Energie und Bau hat deswegen bekannt gegeben, dass die Planung von Windrädern während des Untersuchungszeitraumes fortgesetzt werden kann. Das Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Pelztiere hat 2011 angegeben, dass Berichte über negative Auswirkungen für die Produktion von Nerzen - selbst bei einem Abstand von nur 200 Metern zu Windrädern - nicht vorliegen. Hintergrund Die Regierung hat am 22. März 2012 ein Energiekonzept mit einer breiten Mehrheit beschlossen. Die Vereinbarung bedeutet, dass bis zum Jahr 2020 neue Onshore-Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 1.800 MW gebaut werden. Im gleichen Zeitraum werden Onshore- Windenergieanlagen mit einer Leistung von ca.1.300 MW abgebaut. Danish Energy Agency Amaliegade 44 1256 Copenhagen K Phone +45 33 92 67 00 Fax +45 33 11 47 43 E-mail: ens@ens.dk www.ens.dk Office hours: Mon-Thursday 8.30-16 Friday 8.30-15.30 CVR No. 59 77 87 14 EAN No. 5798000020009 Pia C. Jensen Direct +45 33 92 68 08 pcj@ens.dk Stand der Entwicklung und Planung Der beste Indikator dafür, ob Fortschritte beim Ausbau der Windenergie zu verzeichnen sind, liefert ein Blick auf die Bestandsaufnahme der aktuellen Erweiterungen und Planung neuer Windkraftanla- gen. Es ist aus der nachstehenden Tabelle klar ersichtlich, dass im Jahr 2014 Onshore- Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 106 MW errichtet wurden und Windkraftanlagen mit einer Kapazität von insgesamt 29 MW demontiert wurden. Entwicklung der Windkraftkapazität an Land von 2012 - 2014 Jahr On-grid, MW Demontage, MW Stand Ende 2011 2012 174 13 2013 355 47 2014 106 29 Stand Ende 2014 Insgesamt, MW 3.082 161 308 77 3.627 Quelle: Dänische Energieagentur Stammdaten Register Ende Januar 2015 und Informationen von Ener- ginet.dk mit Hausanlagen. Beachten Sie rundungsbedingt die Differenz zwischen den Summendaten und den zugrunde liegenden Zahlen. Zur Planung, diese wird auf der Basis von kommunalen und lokalen Plänen erarbeitet. Sie bildet die Grundlage für die Installation neuer Windturbinen. Eine Bestandsaufnahme zum 15. Mai 2014 zeigte, dass Gemeinden in neuen Gebieten Anlagen mit einer Kapazität von 1870 MW planen. Vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2014 wurden 47 Pläne mit einer erwarteten Kapazität von ca. 617 MW genehmigt. Es wurde bereits aufgezeigt, dass die Durchführung von Kommunalwahlen und neue Abrechnungs- preise einen Einfluss auf die Planung von Windenergieanlagen hatte. Gesundheitskontrollen Anfang 2014 wurde in Dänemark eine Studie zur Beziehung von Lärm durch Windkraftanlagen und Auswirkungen auf die Gesundheit begonnen. Das Ministerium für Umwelt und Klima, Energie und Bau finanziert die Studie zusammen mit dem Ministerium für Gesundheit und Prävention. Die zur Verfügung stehenden wissenschaftlichen Erkenntnisse liefern keine Beweise dafür, dass Windener- gieanlagen Gesundheitsschäden verursachen. Der Grund für die Erstellung der Studie in Dänemark ist die allgemeine Sorge über mögliche Gesund- heitsrisiken in Verbindung mit dem Lärm von Windrädern von Bürgern in Dänemark, aber auch inter- national. Die lange Tradition der Windkraft in Dänemark und die umfassenden zur Verfügung stehen- den Daten über die Ursachen von Krankheiten, bieten die Gelegenheit, eine solche Studie durchzu- führen und damit unverfälschte Ergebnisse zu erhalten. Neben der Prüfung, ob es eine Verbindung zwischen Lärm durch Windkraftanlagen und Herz- Kreislauf-Erkrankungen gibt, wurde ebenfalls beschlossen, dass mit der Studie auch geklärt werden soll, ob ein Zusammenhang zwischen Lärm von Windkraftanlagen und Depressionen, Bluthochdruck, Schlafstörungen, Diabetes und Geburtsgewicht besteht. 2 Es wird erwartet, dass die Studie nach etwa 3 Jahren abgeschlossen werden kann. Es wurde bekannt gegeben, dass die Gemeinden, die gegenwärtig Windenergieanlagen planen, diese weiterführen können, während die Untersuchung durchgeführt wird. Dies bedeutet, dass sowohl Planungen als auch der Ausbau fortgesetzt werden kann. Manche Kommunen warten mit der Planung ab, bis das Ergebnis der Studie vorliegt, aber viele Kommunen planen weiterhin den Ausbau von Windkraft. Regeln für die Installation von Windenergieanlagen an Land Es gibt eine Vielzahl von Regeln, die bei der Entwicklung von Onshore-Windkraftanlagen zu beachten sind, wie unter folgenden Links ersichtlich. Dazu gehört insbesondere die Regel, dass Anlagen nicht näher am nächsten Nachbar errichtet werden als 4mal die Gesamthöhe der Turbine. www.vindinfo.dk http://naturstyrelsen.dk/media/131731/vejledning_06012015_web.pdf http://www.ens.dk/sites/ens.dk/files/dokumenter/publikationer/downloads/wind_turbines_in_denmark.p df Die Umweltschutzagentur (Miljøstyrelsen) hat verbindliche Regeln bezüglich des Lärms von Wind- energieanlagen festgelegt. Es gibt sowohl Grenzen des "normalen" Lärms von Windenergieanlagen und Grenzen zu Niederfre- quenzrauschen:  Für Wohn-, Ferienhaus -Siedlungen ol: 39 dB (bei 8 m / s) und 37 dB (bei 6 m / s).  Für angrenzende Häuser auf dem Land: 44 dB (bei 8 m / s) und 42 dB (bei 6 m / s). Für die beiden oben genannten Kategorien ist die Grenze von 20 dB Niederfrequenzrauschen für die Windstärken 6 und 8 m /s. Die Grenze des niederfrequenten Rauschens gilt für die berechneten In- nengeräuschpegel. Die dänischen Lärmvorschriften sind im Einklang mit den Regeln der Länder, mit denen wir uns in der Regel vergleichen. Nerze und Windmühlen Das Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Pelztiere hat 2011 angegeben, dass Berichte über negative Auswirkungen für die Produktion von Nerzen - selbst bei einem Abstand von nur 200 Metern zu Windrädern - nicht vorliegen. Im Anhang in englischer Sprache die allgemeinen Regeln: 3

Verfütterungsverbot bestimmter tierischer Proteine Antragsformulare (VO (EG) Nr. 999/2001)

Durch die Verordnung (EG) Nr. 999/2001 werden Maßnahmen getroffen, um die Übertragung von transmissiblen spongiformen Enzephalopathien (TSE) auf Menschen oder Tiere, durch ein Verbot der Verfütterung bestimmter Arten von tierischem Protein an bestimmte Tierarten/-kategorien zu verhindern. Die Verordnung sieht vor, dass die Verfütterung tierischer Proteine an Wiederkäuer sowie Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs verboten ist (Artikel 7 Absatz 1 und 2 i.V.m. Anhang IV Kapitel I Buchstabe a). Das Verbot wird auf andere Tiere als Wiederkäuer ausgedehnt und bezüglich der Fütterung von anderen Nutztieren als Wiederkäuer, ausgenommen Pelztiere, mit Erzeugnissen tierischen Ursprungs (verarbeitetem tierischem Protein, Blutprodukten, hydrolysiertem Protein tierischen Ursprungs, Dicalciumphosphat und Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs) beschränkt (Artikel 7 Absatz 2  gemäß Anhang IV Kapitel I Buchstabe b) beschränkt. In den letzten Jahren wurden durch Änderungen der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 (zuletzt im August 2021)  Ausnahmen, sogenannte Lockerungen, der Verfütterungsverbote geschaffen. Somit ist es unter Einhaltung bestimmter Bedingungen möglich, Di-/Tricalciumphosphat tierischen Ursprungs oder bestimmte verarbeitete tierische Proteine, einschließlich von Nutzinsekten oder Nichtwiederkäuer-Blutprodukte, bzw. mit diesen tierischen Produkten hergestellte Mischfuttermittel für die Fütterung an andere Nutztiere als Wiederkäuer (z.B. Schweinen, Geflügel oder Tiere in Aquakultur) zu verwenden. Eine Zusammenfassung, an welche Nutztiere, außer Pelztiere, bestimmte Futtermittel tierischen Ursprungs sowie Mischfuttermittel, die diese enthalten, verfüttert werden dürfen und wo die allgemeinen und besonderen Bedingungen hierzu zu finden sind, ist in Tab. 1 dargestellt. Diese Ausnahmen bedürfen jedoch der Registrierung oder Zulassung, entweder beim LANUV ( Tab.2 ) oder bei der zuständigen Kreisordnungsbehörde (Veterinäramt) ( Tab.3 ). Damit jegliche Kreuzkontamination vermieden wird, gelten für Produkte tierischen Ursprungs, die vom Verbot der Verfütterung unter Einhaltung der vorgeschriebenen Bedingungen ausgenommen wurden, strenge Vorschriften für die Herkunft, den Transport, die Lagerung, die Verarbeitung sowie die Herstellung und Verwendung von Mischfuttermitteln, einschließlich der Verfütterung sowie des Intraspeziverbotes. Die Ausnahmen vom Verbot der Verfütterung sind daher z.T. an die Einhaltung besonderer Bedingungen geknüpft. Weiterhin gelten für die Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 die in Anhang I aufgeführten Begriffsbestimmungen . Damit die Unternehmer feststellen können, welche potenziellen Lieferanten die Anforderungen in Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 erfüllen und damit die zuständigen Behörden die Erfüllung dieser Anforderungen entlang der Produktionskette kontrollieren können, werden nach Anhang IV Kapitel V Abschnitt A Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 die aktuellen Listen, die nach den Ländern unterteilt sind, mit den registrierten und den zugelassenen Betrieben veröffentlicht. Die Listen sind auf der Webseite des Bundesminsteriums für Ernährung und Landwirtschaft einsehbar. Weiterführende Informationen zu den besonderen Bedingungen für die Ausnahmen vom Verfütterungsverbot (u.a. Registrierung und Zulassung) befinden sich im Informationsblatt . Die passenden Antragsformulare können bei der Futtermittelüberwachung des LANUV entweder per E-Mail (futtermittel-nrw@lanuv.nrw.de) oder per Telefon angefragt werden.

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