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Untersuchung der Speicherung von Pestiziden und PCB bei Nutztieren des Meeres

Das Projekt "Untersuchung der Speicherung von Pestiziden und PCB bei Nutztieren des Meeres" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesforschungsanstalt für Fischerei, Institut für Küsten- und Binnenfischerei Hamburg.Ziel: Bestandsaufnahme von chlorierten Pestiziden und polychlorierten Biphenylen im Nutzfisch aus Ost- und Nordsee und Binnengewaessern; Grundlagen fuer Verordnung ueber Hoechstmengen an DDT und PCB im Fisch.

Reduzierung der Schadstoffabgabe mit PCP-haltigen Impraegniermitteln behandeltem Holz

Das Projekt "Reduzierung der Schadstoffabgabe mit PCP-haltigen Impraegniermitteln behandeltem Holz" wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Baubiologie Rosenheim GmbH.Millionen von Wohn- und Arbeitsraeumen, Schulen, landwirtschaftlichen Gebaeuden etc. sind mit pentachlorphenolhaltigen Holzschutzmitteln oder Lasuren behandelt worden; die Halbwertzeit von PCP liegt bei 7 Jahren. Durch chemische Absorption, Verdampfen (Erwaermen), Abschleifen etc. koennten Schaeden gemindert oder aufgehoben werden.

Untersuchung von Altholzproben aus sortierten 'unbehandelten Mischfraktionen' auf Wirksamkeit der Altholzverordnung unter Berücksichtigung der Fragen von Umwelt und Hygiene beim Einsatz dieser unbehandelten Mischfraktionen zur Herstellung von Holz...

Das Projekt "Untersuchung von Altholzproben aus sortierten 'unbehandelten Mischfraktionen' auf Wirksamkeit der Altholzverordnung unter Berücksichtigung der Fragen von Umwelt und Hygiene beim Einsatz dieser unbehandelten Mischfraktionen zur Herstellung von Holz..." wird/wurde gefördert durch: Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt). Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Stuttgart, Otto-Graf-Institut, Materialprüfungsanstalt.In Deutschland fallen jährlich ca. 10-15 Mio. Tonnen Gebrauchtholz zur Entsorgung an. Der mengenmäßig größte Anteil ist Bau- und Abbruchholz sowie Möbel- und Verpackungsholz (Paletten, Obst- und Gemüsekisten). Je nach Verwendungszweck ist davon auszugehen, dass Teile dieser Hölzer mit Holzschutzmittel behandelt wurden. In der Regel werden die zur Entsorgung angelieferten Holzabfälle im Hinblick auf den späteren Verwendungszweck anhand einer Sichtkontrolle in die Fraktionen 'unbehandelte Mischfraktion' (naturbelassene Holzabfälle) und 'behandelte Mischfraktion' getrennt. Untersuchungen an sortierten und nicht sortierten Mischfraktionen haben gezeigt, dass die Gehalte ausgewählter Holzschutzmittel auch in der sortierten Fraktion, teilweise deutlich über den Gehalten von naturbelassenen Hölzern liegen. Die großen Inhomogenitäten der angelieferten Althölzer lassen zudem eine entsprechende Schwankungsbreite der Gehalte an Holzschutzmitteln erwarten. Im Rahmen des hier beantragten Projektes sollen die Gehalte der Holzschutzmittel (HSM) Pentachlorphenol, Dichlofluanid, DDT und dessen Abbauprodukte DDD und DDE, Chlornaphtalin und Formecyclox in sortierten Mischfraktionen zweier ausgewählter Entsorgungsbetriebe ermittelt werden. Neben der Bestimmung der HSM mittels GC/MS (hochauflösend) ist die Untersuchung der Holzproben mittels Röntgenfloureszens vorgesehen, um HSM auf Basis von Chrom, Kupfer oder Zinn erkennen zu können. Zur Erfassung der Schwankungsbreiten werden je nach anfallender Menge bei beiden Entsorgungsbetrieben 3 mal wöchentlich Mischproben aus der Fraktion 'unbehandelte Mischfraktion' entnommen. Die zu wählenden, leistungsfähigen Entsorgungsbetriebe müssen die regionalen Unterschiede, die sich aus der unterschiedlichen Anwendung von Holzschutzmitteln ergeben, repräsentieren. Es wird daher vorgeschlagen einen Betrieb in Ostdeutschland und einen Entsorgungsbetrieb in Süddeutschland auszuwählen. Da aus Kostengründen eine neutrale Entnahme von Proben beim jeweiligen Betrieb nicht möglich ist, wird vorgeschlagen seitens des Betriebs über einen Zeitraum von 10 Wochen jeweils 3 Proben pro Woche nach einer definierten Anweisung zu entnehmen und der untersuchenden Stelle zu übersenden. Aus diesen dann insgesamt pro Betrieb vorliegenden 30 Proben werden im Labor nach dem Zufallsprinzip insgesamt 20 Proben je Betrieb ausgewählt und untersucht, so dass die Ergebnisse für insgesamt 40 Proben zur Auswertung vorliegen. Jeweils zwei Proben werden durch die untersuchende Stelle als Kontrollproben entnommen.

Analytik von Chlororganika in biologischen Matrices

Das Projekt "Analytik von Chlororganika in biologischen Matrices" wird/wurde ausgeführt durch: Universität des Saarlandes, Fachrichtung Instrumentelle Analytik,Umweltanalytik.Extraktion und Bestimmung von Chlorphenolen, Chlorbenzolen, Lindan, PCP,PCB aus biologischen Proben

Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Modell-Oekosystemen Boden-Pflanzen und aquatischen Systemen

Das Projekt "Bilanz der Verteilung und Umwandlung von Umweltchemikalien in Modell-Oekosystemen Boden-Pflanzen und aquatischen Systemen" wird/wurde ausgeführt durch: Gesellschaft für Strahlen- und Umweltforschung, Institut für Ökologische Chemie.Fortsetzung der Freilandversuche mit Pentachlornitrobenzol-C-14 und Pentachlorphenol-C-14 (erneute Behandlung). Untersuchung der Aufnahme, der Verteilung und des Metabolismus von Hexachlorbenzol-C-14 nach Saatgutbehandlung an Weizen unter Freilandbedingungen. Untersuchung des Schicksals von Buturon-C-14 (Seitenketten-markiert) in Weizen und Boden unter Freilandbedingungen. Untersuchung von Chloralkylen-9-C-14 in Karotten und Boden unter Freilandbedingungen.

Erstellung von 'Environmental Health Criteria' Dokumenten (IPCS/WHO)

Das Projekt "Erstellung von 'Environmental Health Criteria' Dokumenten (IPCS/WHO)" wird/wurde gefördert durch: Bundesgesundheitsamt / Bundesministerium für Forschung und Technologie. Es wird/wurde ausgeführt durch: Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Aerosolforschung.Im Rahmen des Internationalen Programms fuer Chemische Sicherheit (IPCS) wird an der Erstellung mehrerer Baende der Schriftenreihe 'Environmental Health Criteria Documents' als 'leading institution' gearbeitet. Unter gemeinsamer Verantwortung wird die Reihe vom 'United Nations Environmental Programme' (UNEP), der 'International Labour Organisation' (ILO) und der 'World Health Organization' (WHO) herausgegeben. Ziel der Kriteriendokumente ist es, vorhandene Informationen ueber eine definierte Chemikalie oder Stoffgruppe zu sammeln, sie zu ueberpruefen und sie zu bewerten. Damit soll eine wissenschaftlich fundierte Grundlage geschaffen werden, die besonders in den Entwicklungslaendern politische Entscheidungen ermoeglicht, um Mensch und Umwelt vor nachteiligen Folgen einer entsprechenden Exposition zu schuetzen.

Referentenentwurf zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung

Hinweis: Zwei Absender haben eine Stellungnahme übermittelt und der Veröffentlichung widersprochen. Durch den Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019 über Schlussfolgerungen zu den besten verfügbaren Techniken (BVT) gemäß der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Abfallverbrennung (ABl. L 312 vom 3.12.2019, S. 55) ergeben sich neue Anforderungen für Abfallverbrennungsanlagen in Deutschland. Der vorliegende Entwurf einer Artikelverordnung setzt die luftseitigen Anforderungen des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 in nationales Recht um. Zur Umsetzung des Durchführungsbeschlusses (EU) 2019/2010 soll die Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) mit dem Artikel 1 des vorliegenden Referentenentwurfs angepasst werden. Die Anforderungen des Referentenentwurfs unterstützen gleichzeitig die Erfüllung der in der 43. BImSchV verankerten Verpflichtungen zur Reduktion der Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und unterstützt die EU-Gemeinschaftsstrategie für Quecksilber in dem Ziel, die anthropogenen Freisetzungen von Quecksilber in die Luft, das Wasser und den Boden zu minimieren und gegebenenfalls zu beseitigen. Der Referentenentwurf enthält im Artikel 2 zusätzlich geringfügige Änderungen an der Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV), die keine Auswirkungen auf die materielle Rechtslage entfalten. Dies betrifft einerseits die Streichung von zwei Einträgen in der Anlage 1 zur ChemVerbotsV, die durch unmittelbar geltende EU-Regelungen jetzt bzw. in Kürze nicht mehr anwendbar sind. Anlass ist zum einen die Regulierung von Pentachlorphenol im Rahmen der POP-VO (Verordnung (EG) Nr. 2019/1021). Zum anderen ist eine Beschränkung von Formaldehyd im Rahmen der REACH-VO (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) beschlossen worden. Die entsprechende Verordnung (EU) 2023/1464 (ABl. L 180 vom 17.7.2023, S. 12) wird am 6. August 2023 in Kraft treten. Andererseits wird eine Klarstellung in Bezug auf Ausnahmen von den Abgaberegelungen vorgenommen. Konkret zielt die Formulierungsänderung darauf, die Abgabe von Kraftstoffen für den Luftverkehr an Betankungseinrichtungen angemessen zu adressieren. Stellungnahmen im Rahmen der Anhörung sind bis zum 28. Juli 2023 in schriftlicher oder elektronischer Form unter dem Betreff "Anhörung der beteiligten Kreise zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen und zur Änderung der Chemikalien-Verbotsverordnung", Aktenzeichen "5021/017-2021.0002" an das Bundesumweltministerium zu richten. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das 17. BImSchV.

Silbitz Guss GmbH (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Dr.-Maruschky-str. 2 07613 Silbitz Bundesland: Thüringen Flusseinzugsgebiet: Elbe/Labe Betreiber: Dr. Torsten Tiefel Haupttätigkeit: Eisenmetallgießereien >20 t/d

Technische Betrieb Rheine (2007 - 2022)

Berichtsjahr: 2022 Adresse: Herr Kleingerdes 231 48432 Rheine Bundesland: Nordrhein-Westfalen Flusseinzugsgebiet: Ems Betreiber: Technische Betrieb Rheine Haupttätigkeit: Kommunale Abwasserbehandlungsanlagen > 100 000 Einwohnergleichwerten

Pentachlorphenol - Spiegelt sich das Verbot des Holzschutzmittels in Humanproben wider?

Das Verbot von Pentachlorphenol (PCP) führte zu einer drastischen Verringerung der PCP-Konzentrationen im Blutplasma des Münsteraner Studentenkollektives. Zwischen 1985 und 2008 sanken die Werte um mehr als 95%. Bereits durch die Pentachlorphenol-Verbotsverordnung vom 12.12.1989 wurden die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Anwendung von Pentachlorphenol (PCP) und seinen Verbindungen in Deutschland verboten. Diese Verordnung wurde mit Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung, die das Inverkehrbringen von PCP verbietet, am 01.11.1993 außer Kraft gesetzt. Als besonders problematisch hatte sich die Verwendung von PCP-haltigen Holzschutzmitteln erwiesen. Die Konzentration von Pentachlorphenol im Blutplasma der Münsteraner Studentenkollektive sank im Zeitraum 1985 bis 1998 von über 30 µg/L auf 2,4 µg/L. In den nachfolgenden zehn Jahren war eine weitere leichte Abnahme feststellbar. Aufgrund der minimalen Veränderung der nachgewiesenen PCP Belastung wurde die routinemäßige Analyse dieses Stoffes in Proben der Umweltprobenbank ab 2011 ausgesetzt. Aktualisiert am: 11.01.2022

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