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Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022

Der Bericht präsentiert die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase (F-Gase) für die Jahre 1995-2022 für Deutschland. Aufgeführt sind Daten für teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid, Stickstofftrifluorid sowie Hydrofluorether und Sulfuryldifluorid. Die Emissionen der F-Gase, die zwischen 2000 und 2017 kontinuierlich gestiegen sind, zeigen seit 2018 einen deutlichen Abwärtstrend. Im Vergleich zum Basisjahr 1995 sanken die F-Gas-Emissionen bis zum Jahr 2022 um knapp 40%. Dies ist hauptsächlich auf Verbote und Beschränkungen von Verwendungsmengen durch die europäische und nationale F-Gas-Gesetzgebung zurückzuführen. Veröffentlicht in Texte | 50/2024.

Chemikalien in der Umwelt

Wir kommen täglich mit Chemikalien wie z.B. Lösungsmitteln, Farben und Lacken, Haushaltchemikalien, Weichmachern und Flammschutzmitteln aus Kunststoffen in Berührung. Die von Chemikalien ausgehenden Gefahren betreffen uns alle. Um die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor chemischen Substanzen zu schützen, trat 2007 die europäische Chemikalienverordnung REACH in Kraft. Die Europäische Union (EU) erfasst mit der Verordnung (EG) 1907/2006 über die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen - kurz REACH-Verordnung genannt - alle Chemikalien, die nicht in speziellen Gesetzen, wie z.B. der Biozid- oder Arzneimittelverordnung, geregelt werden. Unter REACH werden im Rahmen der Registrierung Daten zum Verbleib und zur Wirkung von Chemikalien auf Mensch und Umwelt gefordert. Besonders problematische Chemikalien können für bestimmte Verwendungen verboten oder zulassungspflichtig werden. Hersteller von Chemikalien sind für die sichere Handhabung ihrer Produkte verantwortlich und müssen garantieren, dass diese weder Gesundheit noch Umwelt übermäßig belasten. Chemikalien können bei der Gewinnung, Herstellung, Verarbeitung, in der Nutzungsphase von Produkten, beim Recycling und in der Entsorgungsphase in die Umwelt gelangen. Je nach Verwendungsbedingungen und chemisch-physikalischen Eigenschaften gelangen sie in Umweltmedien wie Luft, Grundwasser, Oberflächengewässer, Klärschlamm, Boden und somit auch in Organismen und ihre Nahrungsketten. Unter REACH werden besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert. Diese werden im Englischen „substances of very high concern“ (SVHC) genannt. Dazu gehören zum Beispiel Stoffe, die giftig und langlebig in der Umwelt sind und sich in Organismen anreichern (persistent, bioaccumulative and toxic – ⁠ PBT ⁠), oder Stoffe, die giftig, persistent und mobil in der Umwelt sind (PMT Stoffe). Ebenfalls gehören Stoffe dazu, die auf das Hormonsystem wirken, die sogenannten Endokrinen Disruptoren. Dadurch kann die Entwicklung und die Fortpflanzung von Lebewesen geschädigt werden. Das Geschlechterverhältnis ganzer Populationen kann sich verändern. So können Vermännlichungen und Verweiblichungen sowie der Verlust der Fortpflanzungsfähigkeit auftreten. Im Folgenden sind beispielhaft Umweltkonzentrationen von einzelnen Stoffen bzw. Stoffgruppen aufgeführt, die das Umweltbundesamt unter REACH als besonders besorgniserregende Stoffe identifiziert hat: Perfluoroktansäure (⁠ PFOA ⁠) ist ein PBT-⁠ Stoff ⁠ und mittlerweile ist die Verwendung bis auf wenige Ausnahmen im Rahmen der ⁠ POP ⁠-Konvention international verboten. Die Säure kann als Verunreinigung, Rückstand oder Abbauprodukt in einer Vielzahl von Erzeugnissen vorkommen, die mit Fluorpolymeren, –elastomeren oder mit seitenkettenfluorierten Polymeren ausgerüstet sind, zum Beispiel in Funktions- und Haushaltstextilien, beschichtetem Kochgeschirr und fettabweisendem Papier. Aber auch Feuerlöschschäume können ⁠ PFOA ⁠ oder ihre Vorläuferverbindungen enthalten. In der Umwelt ist PFOA so stabil, dass sie früher oder später auch in der Tiefsee und in arktischen Tieren ankommt und dort nachgewiesen wird. Besorgniserregend ist außerdem der Ferntransport der Substanz in entlegene Gebiete über den Luftpfad. Besonders kritisch ist der langfristige Verbleib der krebserregenden, fortpflanzungsgefährdenden und lebertoxischen Substanz im menschlichen Blut (drei bis vier Jahre) und in der Muttermilch, in die sie über die Nahrung, das Trinkwasser oder die Atemluft gelangt. Bestimmte Nonylphenole und Oktylphenole wirken wie das Hormon Östrogen und gehören damit zu den hormonell wirksamen Stoffen in der Umwelt. Beide Stoffgruppen sind in europäischen Oberflächengewässern nachzuweisen. Die in Produkten ebenfalls eingesetzten Ethoxylate der Nonyl- und Oktylphenole werden zudem in Kläranlagen und Gewässern zu den entsprechenden Nonyl- bzw. Oktylphenolen abgebaut und erhöhen dadurch den Umwelteintrag. Die Verwendung von Nonyl- und Oktylphenolethoxylaten ist in der EU zulassungspflichtig, d.h. sie dürfen nur noch verwendet werden, wenn keine Freisetzung in die Umwelt stattfindet oder der gesellschaftliche Nutzen der Verwendung die Risiken übersteigt und es keine Alternativen für diese Verwendungen gibt. Ein Eintragspfad in die Umwelt scheint das Waschen von außerhalb der EU eingeführten Textilien zu sein, die mit Nonylphenolethoxylaten behandelt wurden. Beim Waschen gelangen diese Substanzen über das Abwasser in die Kläranlagen und dann in die Umwelt (siehe Tab. „Konzentrationen von Nonylphenolen und Oktylphenol in Oberflächengewässern in Deutschland“). Eine Beschränkung , die den Eintrag dieser Stoffe in die Umwelt über importierte Produkte reduzieren soll, wurde von der Europäischen Kommission beschlossen und trat nach einer Übergangsfrist im Februar 2021 in Kraft. Aktuell wird auf europäischer Ebene eine Strategie erarbeitet, wie sich die ganze große Gruppe der Alkylphenole, zu der auch das Nonylphenol und das Oktylphenol gehören, regulieren lässt. Prüfen der Umweltwirkung von Chemikalien Das Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) bewertet bei der gesetzlichen Stoffprüfung von Chemikalien, wie diese Stoffe auf die Umwelt wirken. Das UBA führt dabei in der Regel keine eigenen Untersuchungen durch. Es prüft die von Antragstellern eingereichten Daten, sowie die wissenschaftliche Literatur zu Umweltwirkungen und bewertet dann die Risiken für die Umwelt. Bestimmte Chemikalienwirkungen wie zum Beispiel Einflüsse auf die Ozonschicht und auf das ⁠ Klima ⁠ werden in gesonderten gesetzlichen Regelungen behandelt. Die jeweiligen gesetzlichen Stoffregelungen geben vor, welche Informationen und Testergebnisse Unternehmen, die eine Chemikalie oder ein Präparat auf den Markt bringen wollen, für eine Umweltprüfung vorlegen müssen (siehe Tab. „Überblick zu den Testanforderungen in den Stoffregelungen – ⁠ REACH ⁠-Chemikalien“). Im Rahmen des noch laufenden „REACH-Review“ Prozesses ist geplant, in Zukunft neue Tests und Endpunkte in den Standartdatensätzen, die bei der Markteinführung vorgelegt werden müssen, zu ergänzen. Damit sind dann z.B. Daten zu der endokrinen Wirkweise von Chemikalien von Anfang an verpflichtend und erlauben den Behörden eine effizientere Bewertung von Substanzen hinsichtlich dieses Gefahrenpotenzials. Öffentlich zugängliche Daten zu Chemikalienwirkungen Daten zu Wirkungen von Chemikalien sind über verschiedene Datenbanken zugänglich. Der gemeinsame Stoffdatenpool des Bundes und der Länder (GSBL) enthält neben Daten zur Wirkung von Chemikalien auch weitere Informationen darüber, wie ihre Verwendung gesetzlich geregelt ist. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hält auf ihrer Website Informationen zu jenen Chemikalien bereit, die Unternehmen nach den Vorgaben der europäischen Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von chemischen Stoffen (⁠ REACH ⁠) registriert haben (Stoffeigenschaften, Wirkungen). Das Informationssystem Ökotoxikologie und Umweltqualitätsziele (ETOX-Datenbank) des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über ökotoxikologische Eigenschaften von Chemikalien sowie über Umweltqualitätsziele für Gewässer. Das Informationssystem Rigoletto des Umweltbundesamtes informiert Bürgerinnen und Bürger über die Einstufung einer Chemikalie in eine Wassergefährdungsklasse. Über das eChem-Portal der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (⁠ OECD ⁠) hat die Öffentlichkeit Zugriff auf internationale Datenbanken zu Chemikalienwirkungen. Auf der Internetseite der Europäischen Kommission kann jedermann die Bewertungsberichte für biozide Wirkstoffe einsehen, welche in die Unionsliste der genehmigten Wirkstoffe aufgenommen wurden. Chemikalien in der Europäischen Union Wie viele verschiedene Chemikalien verwendet werden, ist nicht bekannt. Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis (Classification Labeling & Packaging-Verordnung) der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) sind (Stand 07.08.2024) 259.538 Stoffe verzeichnet. Dazu kommen noch Stoffe für die keine Meldepflicht ins Verzeichnis besteht (insbesondere nicht nach ⁠ REACH ⁠ registrierungspflichtige Stoffe soweit diese nicht als gefährlich im Sinne der ⁠ CLP ⁠-VO einzustufen sind). Bis zum Jahr 2018 mussten Chemikalienhersteller und -importeure schrittweise fast all jene Chemikalien registrieren, von denen sie innerhalb der Europäischen Union (EU) mehr als eine Tonne jährlich herstellen oder in die EU einführen. Bis zum 31.07.2024 wurden 22.773 verschiedene Stoffe bei der ECHA in Helsinki registriert bzw. gelten als registriert. Deutsche Unternehmen haben davon 11.786 Stoffe (mit-)registriert (ECHA Registrierungsstatistik).

Ewigkeitschemikalien PFAS in Abfällen

In einer aktuellen Studie des Umweltbundesamtes (UBA) wurden Abfälle auf die langlebigen Chemikalien der Stoffgruppe PFAS untersucht. PFAS wurden in allen Materialien in niedrigen Konzentrationen (0,04 - 5 mg/kg) nachgewiesen. Die Ergebnisse zeigen unter anderem, dass Regenjacken und andere eventuell mit PFAS-behandelte Textilprodukte nicht über das normale Textilrecycling entsorgt werden sollten. ⁠ PFAS ⁠ ist eine Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen. Diese Stoffgruppe umfasst mehr als 10.000 verschiedene Stoffe. PFAS werden aufgrund ihrer wasser-, schmutz- und fettabweisenden Eigenschaften in einer Vielzahl von Verbraucherprodukten eingesetzt. Sie sind kaum abbaubar und verbleiben daher für einen sehr langen Zeitraum in der Umwelt. Einige PFAS wirken zudem gesundheitsschädlich auf den Menschen. Bisher gibt es nur wenige Erkenntnisse zum Vorkommen von PFAS in Abfällen. Daher zielte das aktuelle ⁠ UBA ⁠-Forschungsvorhaben darauf ab, erste relevante Abfälle zu identifizieren, deren PFAS-Gehalte zu quantifizieren und zu bewerten. Auf der Grundlage der Ergebnisse sollten Empfehlungen zur Entsorgung PFAS-haltiger Abfälle abgeleitet und weiterer Forschungsbedarf aufgezeigt werden. Im Rahmen der Studie wurden vier Abfallströme als besonders relevant identifiziert, darunter Alttextilien, Altpapiere, Klärschlämme und Bodenaushub. Weiterhin wurden ebenfalls verschiedene Baumarktprodukte auf ihren PFAS-Gehalt untersucht. In der durchgeführten Analyse konnten PFAS in allen untersuchten Materialien nachgewiesen werden. In den untersuchten Proben von Textilien, Papier und Baumarktprodukten konnten PFAS in geringen Konzentrationen von 0,04 bis 1,2 mg/kg nachgewiesen werden. Die Ergebnisse zeigen, dass z. B. mit PFAS-behandelten Textilprodukte (Outdoorbekleidung, Arbeitskleidung oder Markisen), möglichst frühzeitig aussortiert werden müssen, damit diese erst gar nicht in das Textilrecycling gelangen können. Etwas höher belastet waren im Ergebnis der Untersuchung bekanntermaßen PFAS-belastete Böden (bis 3 mg/kg) sowie Klärschlamm aus industriellen Quellen (bis 5 mg/kg). Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass bestimmte Materialien und Abfälle mit PFAS belastet sein können. Besonderes Augenmerk ist auf die frühzeitige Erkennung der PFAS-Belastung zu richten, damit die Abfälle am Ende der Gebrauchsphase so entsorgt werden können, dass es weder zu PFAS-Einträgen Umwelt noch zu einer Anreicherung von PFAS in recycelten Materialien kommt. Im Projekt wurden deshalb konkrete Empfehlungen für die Entsorgung der untersuchten Abfälle abgeleitet. Diese können als Grundlage für weitere Diskussionen herangezogen werden, beispielsweise in die laufenden Untersuchungen im Rahmen der umfassenden PFAS-Beschränkung. Außerdem sehen die Autoren weiteren Forschungsbedarf für die Ableitung von Grenzwerten zur Bewirtschaftung PFAS-haltiger Abfälle.

Treibhausgas-Emissionen in Deutschland

Die Treibhausgas-Emissionen in Deutschland sind 2023 gegenüber dem Vorjahr um 10,1 Prozent gesunken. Das entspricht einer Minderung um 46,1 Prozent im Vergleich zum internationalen Referenzjahr 1990. Emissionsentwicklung In Deutschland konnten die Treibhausgas-Emissionen seit 1990 deutlich vermindert werden. Die in ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ umgerechneten Gesamt-Emissionen (ohne Kohlendioxid-Emissionen aus ⁠ Landnutzung ⁠, ⁠ Landnutzungsänderung ⁠ und Forstwirtschaft) sanken bis 2023 um rund 577 Millionen Tonnen (Mio. t) oder 46,1 %. Für das Jahr 2023 wurden Gesamt-Emissionen in Höhe von 674 Mio. t berichtet. Die Emissionen sinken um 10,1 % gegenüber dem Jahr 2022. Die deutlichsten Minderungen gab es in der Energiewirtschaft , was auf einen geringeren Einsatz fossiler Brennstoffe zur Erzeugung von Strom und Wärme zurückzuführen ist. Besonders stark war dieser Rückgang beim Einsatz von Braun- und Steinkohle sowie bei Erdgas. Gründe hierfür sind unter anderem die deutlich gesunkene Kohleverstromung, der konsequente Ausbau der erneuerbaren Energien und ein Stromimportüberschuss bei gleichzeitig gesunkener Energienachfrage. Weitere Treiber waren sinkende Emissionen im Verarbeitenden Gewerbe , Energieeinsparungen in Folge von höheren Verbraucherpreisen sowie die milden Witterungsverhältnisse in den Wintermonaten. Deutliche Minderungen gab es auch in den Industrieprozessen und bei Haushalten und Kleinverbrauchern (siehe folgende Abbildung und Tabellen). Treibhausgas-Emissionen in Deutschland seit 1990 nach Gasen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Entwicklung der Treibhausgase Kohlendioxid, Methan, Distickstoffoxid Die Kohlendioxid (CO 2 )-Emissionen werden fast ausschließlich durch Verbrennungsprozesse verursacht (> 90 %). Insgesamt sanken die geschätzten Kohlendioxid-Emissionen im Jahr 2023 massiv: die Reduktion in der Energiewirtschaft (-20,6 % gegenüber dem Vorjahr) wurde durch deutliche Einbrüche der energetischen Emissionen (Verarbeitendes Gewerbe: -6,8 %) und prozessbedingten Emissionen (-10,1 %) der Industrie überkompensiert. Und auch die Emissionen der Haushalte und Kleinverbraucher sanken deutlich (-7,0 % gegenüber dem Vorjahr). Die Methan (CH 4 )-Emissionen wurden zwischen 1990 und 2009 etwa halbiert. Die Emissionen sanken seit 1990 fast jedes Jahr, bis auf 44,8 Millionen Tonnen ⁠ Kohlendioxid-Äquivalente ⁠ im Jahr 2023. Grund für den starken Rückgang ist vor allem die seit 1990 stark fallende Trends der Diffusen Emissionen (-95 %) und der Abfallwirtschaft (-90 %). Die große verbleibende Quelle ist die Landwirtschaft mit fast 76 % Anteil an den Gesamtemissionen des Jahres 2023. Die Emissionen von Distickstoffoxid (N 2 O) sanken bis 2023 geschätzt um ca. 56,5 %. Hauptverursacher waren im Jahr 1990 zu 45 % die Landwirtschaft und zu 42 % die Industrieprozesse. Die massive Reduktion der industrielen Lachgas-Emissionen zwischen 1990 und 2023 (-98,5 %) führt dazu, dass die Landwirtschaft in den letzten Jahren die Gesamt-Emissionen dominiert (74,5 % Anteil) (siehe Abb. „Trend der Emissionen von Kohlendioxid, Methan und Distickstoffoxid“). Entwicklung der F-Gase – (teil-)fluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid und Stickstofftrifluorid Die Emissionen der fluorierten Treibhausgase sind seit 1995 gesunken. Im Jahr 1995 überstiegen die Emissionen bei der Herstellung die aus der Verwendung um nahezu das Doppelte. Zwischen 1995 und 2000 sind die Emissionen von fluorierten Treibhausgasen deutlich gemindert worden. Die Emissionen sind von 2003 bis 2017 kontinuierlich gestiegen, zeigen aber nun einen deutlichen Abwärtstrend. Grund dafür sind wirksame gesetzliche Regelungen, welche die Verwendung der F-Gase limitieren . Hauptursache für die starke Zunahme war der vermehrte Einsatz von fluorierten Treibhausgasen als Kältemittel. Minderungen wurden hauptsächlich bei der Herstellung von Primäraluminium, Halbleitern, der auslaufenden Anwendung in Autoreifen, der Produktion von Schallschutzscheiben und bei Anlagen zur Elektrizitätsübertragung erreicht. Allerdings nehmen die Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben seit 2006 sichtbar zu, da die angenommene Lebenszeit dieser Scheiben erreicht wird. In Zukunft ist damit zu rechnen, dass die F-Gas-Emissionen, insbesondere die HFKW-Emissionen, durch die Umsetzung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014 weiter abnehmen. Wichtigstes Instrument der Verordnung ist die schrittweise Begrenzung der Verkaufsmengen von HFKW bis 2030 auf ein Fünftel der heutigen Verkaufsmengen. Dies wird sich zeitversetzt auf die Höhe der Emissionen auswirken. Die Schwefelhexafluorid-Emissionen aus der Entsorgung von Schallschutzscheiben werden jetzt kontinuierlich sinken (siehe Abb. „Anteile der Treibhausgase an den Emissionen“ und Tab. „Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten Treibhausgasen und von Schwefeldioxid gegenüber dem Vorjahr“). Anteile der Treibhausgase an den Emissionen Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Tab: Reduktion der Emissionen von direkten und indirekten THG und von Schwefeldioxid gegenüber ... Quelle: Umweltbundesamt Tabelle als PDF zur vergrößerten Darstellung Treibhausgas-Emissionen nach Kategorien Die mit 85 % im Jahr 2023 bedeutendste Quelle von ⁠ Treibhausgas ⁠-Emissionen ist die Verbrennung fossiler Brennstoffe (siehe Tab. „Emissionen ausgewählter Treibhausgase in Deutschland nach Kategorien“). Insgesamt nahmen die energiebedingten Emissionen aller Treibhausgase zwischen 1990 und 2023 um 46 % ab. Die darin enthaltenen Diffusen Emissionen aus Brennstoffen sanken im gleichen Zeitraum sogar um 91 %. Die Industrieprozesse sind mit einem Anteil an den Gesamt-Emissionen von ca. 7 % die bedeutendste der anderen Kategorien. Die Emissionen des Jahres 2023 sanken gegenüber 1990 um knapp 50 %. Die Landwirtschaft liegt in der gleichen Größenordnung (Anteil 7,0 %), die Emissionen des Jahres 2023 sanken gegenüber 1990 jedoch nur um 27,1 %. Die deutlichste relative Minderung der Treibhausgas-Emissionen (-86,7 %) trat in der Abfallwirtschaft auf, so dass der Anteil an den Gesamt-Emissionen 2023 nur noch 0,8 % betrug. Nationale und europäische Klimaziele Informationen zu den deutschen Klimazielen finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgasminderungsziele-d... Informationen zu den europäischen Klimazielen finden Sie hier: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/europaeische-energie-klimaziele

Investigation of the occurrence of PFAS (per- and polyfluorinated alkyl compounds) in waste streams

The research project aimed to assess the risk of per- and polyfluorinated compounds (⁠PFAS⁠) for humans and the environment. As part of the project, PFAS were identified in certain waste streams, quantified and evaluated against the background of the requirements of the Stockholm Convention on Persistent Organic Pollutants (POPs). Relevant waste streams were identified through a literature review, for which a sampling plan was developed and targeted sampling was carried out. The results obtained were used to assess possible risks to humans and the environment and options for environmentally sound waste management.

Inventarermittlung der F-Gase 2021/2022

Der Bericht präsentiert die Emissionsdaten der fluorierten Treibhausgase (F-Gase) für die Jahre 1995-2022 für Deutschland. Aufgeführt sind Daten für teil- und vollfluorierte Kohlenwasserstoffe, Schwefelhexafluorid, Stickstofftrifluorid sowie Hydrofluorether und Sulfuryldifluorid.Die Emissionen der F-Gase, die zwischen 2000 und 2017 kontinuierlich gestiegen sind, zeigen seit 2018 einen deutlichen Abwärtstrend. Im Vergleich zum Basisjahr 1995 sanken die F-Gas-Emissionen bis zum Jahr 2022 um knapp 40%. Dies ist hauptsächlich auf Verbote und Beschränkungen von Verwendungsmengen durch die europäische und nationale F-Gas-Gesetzgebung zurückzuführen.

Untersuchung des Vorkommens von PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) in Abfallströmen

Das Forschungsvorhaben "Untersuchung des Vorkommens von ⁠PFAS⁠ in Abfallströmen" zielte darauf ab, das Risiko von per- und polyfluorierten Verbindungen (PFAS) für Mensch und Umwelt zu bewerten. Im Rahmen des Projekts wurden PFAS in bestimmten Abfallströmen identifiziert, quantifiziert und vor dem Hintergrund der Anforderungen des ⁠Stockholmer Übereinkommens⁠ über persistente organische Schadstoffe (⁠POP⁠) bewertet. Durch eine Literaturrecherche wurden relevante Abfallströme identifiziert, ein Probenplan entwickelt und eine gezielte Probennahme durchgeführt. Die erhaltenen Ergebnisse wurden genutzt, um Risiken für Mensch und Umwelt aufzuzeigen und daraus Maßnahmenvorschläge für eine umweltgerechte Abfallbewirtschaftung abzuleiten.

PFAS-Beschränkung: ECHA gibt nächste Schritte bekannt

Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat die nächsten Schritte für die wissenschaftliche Bewertung des Beschränkungsdossiers für Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) vorgestellt. Die Bewertung wird gestaffelt anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren erfolgen. Als nächstes werden die Sektoren Verbrauchergemische, Kosmetik und Ski-Wachs bewertet. Mit dem Ende der öffentlichen Konsultation zum Beschränkungsdossier für ⁠ PFAS ⁠ am 25.09.2023 startete die Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA für die Risikobewertung (RAC) und sozioökonomische Analyse (SEAC). Nachdem die meisten der Kommentare aus der Konsultation gesichtet wurden, hat die ECHA nun über die nächsten Schritte im Verfahren informiert. RAC und SEAC werden das Dossier zusammen mit den Kommentaren aus der öffentlichen Konsultation gestaffelt bewerten. Das heißt, die Bewertung und Ausarbeitung von Stellungnahmen wird anhand der im Dossier beschriebenen Verwendungssektoren gegliedert. Dabei werden auch „neue“ Sektoren, welche im Rahmen der Auswertung der öffentlichen Konsultation identifiziert wurden, betrachtet. Gleichzeitig aktualisieren die fünf nationalen Behörden, die das Dossier ausgearbeitet haben, das eingereichte Dossier um Informationen aus der Konsultation zu berücksichtigen. Die Ausschüsse bewerten dieses aktualisierte Dossier und nutzen es als Grundlage für ihre Stellungnahmen. Die Überarbeitungen des Dossiers und die Bewertungen von RAC und SEAC werden in Sitzungen der Ausschüsse mit den Behörden, die das Dossier eingereicht haben, und weiteren Interessensvertreter*innen diskutiert. Anschließend erarbeiten die Ausschüsse Stellungnahmen in denen sie ihre wissenschaftliche Bewertung abschließend festhalten. Die Sektoren, die in den nächsten drei Sitzung der Ausschüsse diskutiert werden sollen, sind: März-Sitzungen: Verbrauchergemische, Kosmetik, Ski-Wachs Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) Allgemeine Vorgehensweise (nur SEAC) Juni-Sitzungen: Metallbeschichtung und Herstellung von Metallprodukten Zusätzliche Diskussionen zu Gefahreneigenschaften von PFAS (nur RAC) September-Sitzungen: Textilien, Polstermöbel, Leder, Bekleidung, Teppiche Nahrungsmittelkontaktmaterialien und Verpackungen Erdöl und Bergbau Informationen über die Bewertung weiterer Sektoren durch die wissenschaftlichen Ausschüsse werden sukzessive parallel zu den nächsten Sitzungen der Ausschüsse geplant und veröffentlicht. Sobald die wissenschaftliche Bewertung durch RAC und SEAC abgeschlossen ist und die Stellungnahmen zum Dossier verabschiedet wurden, werden diese zusammen mit dem überarbeiteten Dossier, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Das ⁠ UBA ⁠ spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. Nur so kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von PFAS erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden. Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 ein Dossier mit einem Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Das Dossier wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozioökonomischen Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.

Fa. Dyneon GmbH - Errichtung und Betrieb einer neuen FKW-Verwertungsanlage (H16) auf dem Grundstück mit der Flur-Nr. 1535/4 der Gemarkung Burgkirchen

Die Firma Dyneon GmbH beabsichtigt, am o. g. Standort im Chemiepark Gendorf eine neue FKW-Verwertungsanlage (H16) zu errichten und zu betreiben. Das beantragte Vorhaben ist eine nach § 4 BImSchG genehmigungspflichtige Anlage zur Verwertung und Beseitigung von Abfällen mit einer Durchsatzkapazität von mehr als 10 Tonnen gefährliche Abfälle pro Tag - Nr. 8.1.1.1 der 4. BImSchV; außerdem handelt es sich hier um eine Anlage nach Industrieemissions-RL, Nr. 5.2 b) den Anhang I zur IE-RL 2010/75/EU; In der neuen FKW-Verwertung sollen Abgasströme und flüssige Rückstände aus den Anlagen der Firma Dyneon GmbH, sowie in geringem Umfang Abgasströme anderer Standortkunden verbrannt werden. Zusätzlich sollen PFC-haltige (Perfluorcarbons) Abwasserströme aus Anlagen der Firma Dyneon GmbH verbrannt werden. Kernstück der neuen FKW-Verwertungsanlage ist eine Feuerungsanlage mit einer beantragten maximalen Feuerungswärmeleistung (FWL) 13 MW. In dieser Feuerungsanlage werden flüssige Abfälle und Abgase durch Zugabe von Erdgas und Verbrennungsluft verbrannt. Nach einer mehrstufigen Reinigung des Abgases erfolgt die Ableitung ins Freie. Das in den Absorbern anfallende Abwasser wird anschließend zur Umsetzung von Calciumhydroxid zu Calciumfluorid genutzt.

ECHA erhält über 5.600 Kommentare zum PFAS-Beschränkungsvorschlag

Am 25.09.2023 endete die sechsmonatige öffentliche Konsultation zum Vorschlag zur Beschränkung von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen). Es wurden mehr als 5.600 Kommentare von 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Öffentliche Konsultation des Vorschlags endet am 25.09.2023 Während der Konsultation sind Kommentare aus 53 Ländern bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingegangen. 23 % der Kommentare kamen dabei aus Deutschland. 68 % der Kommentare wurden von Industrieverbänden oder Unternehmen eingereicht, 28 % von Einzelpersonen und 4 % sind Kommentare von Nicht-Regierungsorganisationen, Behörden, Forschungseinrichtungen oder anderen Organisationen. Viele Kommentare, die während der Konsultation eingereicht wurden, sind bereits auf der Internetseite der ECHA verfügbar . Als vertraulich Gekennzeichnete Informationen werden nicht veröffentlicht. Nächste Schritte Die Kommentare werden nun von den Behörden der fünf Länder, die den ursprünglichen Vorschlag ausgearbeitet haben, sowie den unabhängigen wissenschaftlichen Ausschüssen für Risikobewertung (RAC) und Sozio-Ökonomische Analysen (SEAC) der ECHA geprüft. Die Behörden werden prüfen, ob aufgrund der Kommentare eine Anpassung des ursprünglichen Vorschlags erforderlich ist. RAC & SEAC werden Stellungnahmen zum Beschränkungsvorschlag veröffentlichen und dabei auch die eingereichten Informationen berücksichtigen. Zudem wird eine Rückmeldung auf die Kommentare veröffentlicht werden. Sobald die Stellungnahmen fertiggestellt sind, werden sie zusammen mit dem überarbeiteten Vorschlag, den Kommentaren und Rückmeldungen auf die Kommentare an die Europäische Kommission weitergeleitet. Diese entscheidet dann gemeinsam mit den EU-Mitgliedstaaten über eine mögliche Beschränkung. Mit dieser Entscheidung ist voraussichtlich 2025 zu rechnen. Das ⁠ UBA ⁠ spricht sich dafür aus, dass der vorgelegte Vorschlag zügig geprüft und möglichst umfassend umgesetzt wird. So kann eine schnelle und weitreichende Minimierung der Verwendung von ⁠ PFAS ⁠ erreicht werden. Alle Dokumente und der Stand des Verfahrens können auf der Internetseite der ECHA eingesehen werden. Umfassender Vorschlag zur Beschränkung von PFAS in der EU Die Risiken, welche sich aus der Herstellung, dem Inverkehrbringen, oder der Verwendung von PFAS ergeben sind derzeit nicht angemessen kontrolliert. Daher haben die Behörden fünf europäischer Länder (DE, NL, NO, DK und SE), darunter das UBA, im Januar 2023 einen Vorschlag zur Beschränkung aller PFAS bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) eingereicht. Dieser wurde im März 2023 veröffentlicht und konnte nun bis September 2023 kommentiert werden. Der Vorschlag sieht vor, dass PFAS nur noch in Bereichen zum Einsatz kommen dürfen in denen es auf absehbare Zeit keine geeigneten Alternativen geben wird bzw. wo die sozio-ökonomische Vorteile die Nachteile für Mensch und Umwelt überwiegen.

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