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Personenbefoerderungskonzessionen und emissionsarme Fahrzeuge

Das Projekt "Personenbefoerderungskonzessionen und emissionsarme Fahrzeuge" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rechtsanwälte und Notare Jenckel und Partner durchgeführt. Zielsetzung: Durch eine Rechtsstudie ist zu klaeren, ob im Rahmen des geltenden Personenbefoerderungsrechts durch die zustaendigen Behoerden Einfluss auf eine umweltschonende Fahrzeugausstattung genommen werden kann. Es ist u.a. zu pruefen, ob bei der Vergabe von Konzessionen - insbesondere fuer Taxis nach Paragraph 13 PersBefG - auch Gesichtspunkte der Emissionen des OEPNV - insbesondere in den Innenstaedten - Beruecksichtigung finden koennen. Hierbei ist insbesondere zu klaeren, ob und ggf. wie die Bereitschaft von Konzessionsbewerbern beruecksichtigt werden kann, bei der Fahrzeugausstattung auf emissionsarme Fahrzeuge zurueckzugreifen, die die fuer das Jahr 2005 angestrebten europaeischen Grenzwerte bereits jetzt erreichen. Bei der Studie sind bundes-, landes- und kommunalrechtliche Regelungen moeglichst allgemeingueltig - jedenfalls unter Beruecksichtigung derjenigen fuer Augsburg und Hannover - zu beruecksichtigen. Ferner ist ggf. eine rechtlich/verfahrensmaessige Handlungsanleitung in Bezug auf die Erteilung von Genehmigungen fuer den Taxiverkehr moeglichst allgemeingueltig - jedenfalls unter Beruecksichtigung der landes- und kommunalrechtlichen Regelungen bezueglich der Staedte Augsburg und Hannover - zu erarbeiten. Rechtsstudie und Handlungsanleitung sollen einerseits Eingang finden in die laufenden BMU-Modellvorhaben - insbesondere in Augsburg und Hannover - andererseits sollen sie durch geeignete Veroeffentlichungen bundesweite Verbreitung finden und die konzessionsvergebenden Behoerden ermutigen, Umweltbelange auch bezogen auf die Fahrzeugausstattung von Konzessionsbewerbern zu beruecksichtigen, um hierdurch einen Anreiz fuer entsprechende Fahrzeugbeschaffungen zu bieten. Begruendung: Die Konzessionsvergabe im Personenbefoerderungsrecht ist eine durch zahlreiche gerichtliche Entscheidungen auch verfassungsrechtlich stark gepraegte Materie, die in ihrer Handhabung einem starken rechtsstaatlichen Kontrolldruck ausgesetzt ist. Eine praktische Beruecksichtigung von Umweltbelangen durch die konzessionsvergebenden Behoerden kann nur auf der Grundlage einer soliden gutachterlichen Basis erwartet werden. Die Kommentatur (Bidinger, PersBefR, B Paragraph 13, S. 51) verweist darauf, dass der Gleichheitsgrundsatz verletzt wuerde, wenn die Genehmigungsbehoerde einzelne Antraege 'ohne sachgerechten Grund' vorzoege oder zurueckstellte.

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