Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als An-hörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Planfeststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Gegenstand des Antrags ist ein weiterer, ca. 2,3 km langer Bauabschnitt der geplanten neuen U-Bahnlinie U5 mit zwei Haltestellen zur Erschließung der Stadtteile Winterhude, Uhlenhorst und Barm-bek-Süd (U5M1000). Die U5M1000 soll als Fortsetzung der bereits planfestgestellten und in Bau befindlichen U5 Ost, die von Bramfeld über Barmbek-Nord und Steilshoop bis zur City Nord führen wird, dienen. Sie wird von der im Bau befindlichen neuen Haltestelle City Nord in südlicher Richtung bis zur bestehenden und umzubauenden Haltestelle Borgweg der U3 geführt. Diese Wegstrecke soll unter dem Stadtpark hindurch in geschlossener Bauweise mittels Tunnelvortrieb errichtet werden. Der Startschacht für den Tunnelvortrieb ist in der Einmündung Überseering West in den Jahnring vorgesehen. In der Barmbeker Straße in Höhe Wiesendamm soll eine Haltestelle mit entsprechenden Ausgangsbauwerken und einem Übergang zur bestehenden U3-Haltestelle Borgweg errichtet werden. Dazu wird die bestehende Haltestelle der Linie U3 mit einem verlängerten Bahnsteig und einem neuen Zugang von der Barmbeker Straße versehen. Die Strecke der U5 führt in südlicher Richtung weiter bis zum Kreuzungsbereich Barmbeker Straße/Jarrestraße/Gertigstraße, wo die neue Haltestelle Jarrestraße vorgesehen ist. Diese Strecke einschließlich der dort vorgesehenen Kehr- und Abstellanlage sowie die Haltestellen sollen entlang der Barmbeker Straße in offener Bauweise errichtet werden. Die Barmbeker Straßenbrücke über den Goldbekkanal wird für den U-Bahn-Tunnelbau verschoben und nach Fertigstellung zurückverlegt. Des Weiteren sind zwischen den Haltestellen City Nord und Borgweg im Bereich des Stadtparks zwei Notausgänge und zwischen Borgweg und Jarrestraße ein weiterer Notausgang vorgesehen, die eben-falls in offener Bauweise errichtet werden. Nach Fertigstellung wird die neue U-Bahn-Linie weit überwiegend unterirdisch liegen. Nur die Haltestellenzugänge und die Notausgänge werden an der Oberfläche Flächen in Anspruch nehmen.
Mahlsdorf ist ein Ortsteil von Berlin, er liegt im Osten der Stadt und gehört zum Bezirk Marzahn-Hellersdorf. Die Bundesstraße B 1/5 führt durch den Ortsteil und teilt ihn in Mahlsdorf Süd und Mahlsdorf Nord. Das Ortsteilzentrum Mahlsdorf einschließlich altem Dorfkern befindet sich beidseitig der Hönower Straße zwischen dem S-und Regionalbahnhof Mahlsdorf und der Bundesstraße B1/5. Die Veränderung für die Verkehrsführung betrifft den Bereich zwischen Bahnhof und Rahnsdorfer Straße, reicht also weit in den Ortsteil Mahlsdorf Süd hinein. Weitere Ausführungen zum ÖPNV sind unter Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf zu finden. Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Mit der Entwicklung und Neuansiedlung von verschiedenen Einkaufs- und Versorgungseinrichtungen wurden u.a. auch Wohnungen, ein Seniorenheim und demnächst eine neue Schule gebaut. Diese städtebaulichen Entwicklungen sollten durch eine Erneuerung und Verbesserung der Straßenräume und moderne Straßenbahnanlagen begleitet werden. Auch heute weist der Straßenzug Hönower Straße und Hultschiner Damm häufig Überlastungserscheinungen auf und befindet sich in einem schlechten baulichen Zustand. Die Verkehrsführung der Straßenbahn ist untypisch, größtenteils eingleisig in wechselnder Seitenlage. Die Begegnung von Fahrzeugen und der Straßenbahn verlaufen oft nicht störungsfrei. Die Umsteigewege von den Haltestellen der Straßenbahn zum Bahnhof sind sehr lang. Sichere Führungen für den Fahrradverkehr fehlen fast durchgängig. Die Kreuzung mit der Bundesstraße Alt Mahlsdorf wird vom Fern- als auch vom regionalen Autoverkehr stark belastet und häufige Stauerscheinungen sind die Folge. Neben den verkehrlichen Problemen weist die Dorflage Mahlsdorf ferner funktionelle und städtebauliche Defizite auf. Weitere städtebauliche Planungen in Randbereichen der alten Ortslage haben das Verkehrsaufkommen in diesem Raum sowie den Handlungsbedarf für eine grundlegende Verkehrslösung noch erhöht. Der Planungsprozess begann gemeinsam mit der Stadtplanung Anfang der 90iger Jahre. Nach und nach wurde die sogenannte „Verkehrslösung Mahlsdorf“ zusammen mit dem Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf für die engere Ortslage entwickelt. Der verkehrsreiche Ortskern von Mahlsdorf hat seine dörfliche Prägung zum Teil verloren. Für den öffentlichen Nahverkehr sind die engen und dicht befahrenen Straßen hinderlich. Zudem wächst Berlin und somit wird der Verkehr auch in Mahlsdorf weiter zunehmen. Eine Umfahrung der engen Ortslage südlich der Pestalozzistraße hilft und kann dem Ortskern in Teilen seinen ursprünglichen Charakter wieder geben. Der Straßenraum kann ohne Durchgangsverkehr aufgewertet und durch die Teilnehmer am Umweltverbund sicherer befahren werden. Die Erschließung neuer Wohn- und Gewerbegebiete nördlich und südlich der Bundesstraße B1/5 sowie die neue Schule sollen durch eine neue gut gestaltete Stadtstraße erschlossen werden. Hier sind dann auch ausreichend breite Geh- und Radwege, Straßenbäume und eine leistungsfähige Kreuzung südlich des EDEKA-Einkaufszentrums mit der Bundesstraße möglich. Die häufigen Stauerscheinungen werden vermieden. Neubau und Umgestaltung des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm vom S-Bahnhof Mahlsdorf bis Rahnsdorfer Straße Neubau einer Straßenverbindung von der Hönower Straße/Pestalozzistraße über Pestalozzistraße – Straße An der Schule und deren südliche Verlängerung bis zum Gut Mahlsdorf Verlegung der Endstelle der Straßenbahn in der Treskowstraße und Heranführen an den S-Bahnhof zur Herstellung eines kompakten ÖPNV-Umsteigepunktes zwischen. Straßenbahn, S-und Regionalbahn und Bus zweigleisiger Ausbau der Straßenbahn in der Hönower Straße – Hultschiner Damm als Voraussetzung für einen 10 Minuten-Takt Neubau eines Regionalbahnhofs Mahlsdorf Die verkehrlichen und städtebaulichen Ziele für Mahlsdorf sind nur im Zusammenwirken aller geplanten Maßnahmen erreichbar. Sie bauen auf einander auf, ergänzen sich und ihre positiven Effekte verstärken sich gegenseitig. Ein Verzicht auf die einzelne Maßnahme gefährdet die Umsetzung der städtebaulichen und verkehrlichen Ziele. Die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (Sen MVKU) ist für den Neubau einer neuen Straßenverbindung von Hönower Straße/ Pestalozzistraße über Straße An der Schule und deren südlicher Verlängerung bis Hultschiner Damm Höhe Gut Mahlsdorf zuständig. Das Planrechtsverfahren wird voraussichtlich nach Berliner Straßengesetz (BerlStrG) durchgeführt. Die BVG ist für das Vorhaben des Neubaus des Straßenzuges Hönower Straße – Hultschiner Damm einschließlich Herstellung einer zweigleisigen Straßenbahntrasse vom Bahnhof Mahlsdorf bis zur Rahnsdorfer Straße zuständig. Das Planrechtsverfahren wird nach Personenbeförderungsgesetz (PBefG) durchgeführt. Gemäß der bisherigen Einschätzung der Vorhabenträger und der Planfeststellungsbehörde wird die Verkehrslösung Mahlsdorf durch zwei voneinander unabhängige Vorhaben geplant und realisiert. Die Planfeststellungsverfahren sollen möglichst zeitgleich bzw. in zeitlich miteinander abgestimmten Planungs- und Realisierungsabfolgen durchgeführt werden. Im Flächennutzungsplan (FNP) und im Stadtentwicklungsplan Verkehr (StEP Verkehr) ist die Verkehrslösung Mahlsdorf enthalten. Machbarkeitsstudien und Untersuchungen zur Straßenbahn liegen vor. Wichtige Flächen werden bereits über Bebauungspläne gesichert. Die Vorhabenträger BVG im Auftrag der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) und die Tiefbauabteilung der SenMVKU beginnen mit den Planungsarbeiten und bereiten die Planrechtsverfahren nach Personenbeförderungsgesetz bzw. nach Berliner Straßengesetz vor. Die Bürgerschaft wird entsprechend des Planungsfortschrittes und der dann im Planrechtsverfahren vorgeschriebenen Beteiligungsformate in den Prozess einbezogen. Ein Baubeginn ist nach aktuellem Verfahrensstand für 2026 angestrebt. ÖPNV: Straßenbahnneu- und -ausbaumaßnahme Ortskern Mahlsdorf Neubau der Straße An der Schule
Berliner Vorschrifteninformationssystem Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften Gesetze im Internet (Bundesrecht) Rechtsvorschriften der EU Landesrecht Bundesrecht Berliner Mobilitätsgesetz Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mobilitätsgewährleistung Berliner Straßengesetz (BerlStrG) Verordnung zur Verhütung von Schäden durch Kampfmittel (Kampfmittelverordnung – KampfmittelV) Bautechnik Angelegenheiten der Bautechnik betreffen Bauvorschriften, Baustoffe und Prüfstellen im Straßen- und Ingenieurbau. Bautechnik Straßenbau Bautechnik Ingenieurbau Bautechnik Weiteres Richtlinie 14 – Ingenieurbauwerke Planungshilfen für die dezentrale Straßenentwässerung Berliner Standards für die Pflanzung und die anschließende Pflege von Straßenbäumen Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Gesetz zur Beschleunigung von Planungsverfahren für Infrastrukturvorhaben (InfraStrPlanVBeschlG) Bundesfernstraßengesetz (FStrG) Personenbeförderungsgesetzes (PBefG)
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Mit Einreichung der Planunterlagen hat die Braunschweiger Verkehrs-GmbH die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) beantragt. Eine Verpflichtung zur Durchführung der UVP ergibt sich aus § 7 Abs. 1, 3 UVPG i.V.m. Ziff. 14.11 der Anlage 1 UVPG. Für das Vorhaben einschließlich der landschaftspflegerischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden Grundstücke in der Gemarkung Volkmarode, Riddagshausen, Watenbüttel, Dibbesdorf, Bevenrode und Querum (Stadt Braunschweig) beansprucht. Die Planung umfasst die Verlängerung der Stadtbahntrasse von der Haltestelle Moorhüttenweg bis zum Wohngebiet Volkmarode Nord. Die Länge der Neubaustrecke beträgt etwa 1,3 km. Die geplante Stadtbahntrasse beginnt in der Berliner Straße in Höhe des Knotens Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg vor der Abzweigung in die bestehende Wendeschleife „Grenzweg“, die zurückgebaut werden soll. Die Stadtbahntrasse wird im weiteren Verlauf südlich, parallel der Berliner Heerstraße, zum Teil auf einem besonderen Bahnkörper geführt. Östlich des Remenhofes zwischen den Straßen „Unterdorf“ und „Am Sportplatz“ verschwenkt die Trasse nach Nordosten in die auf die im Bebauungsplan ausgewiesene Vorhaltetrasse, sogenannte „Freihaltetrasse“ (entsprechend B-Plan VO 40), auf einem besonderen Bahnkörper Richtung Wohngebiet Volkmarode Nord und endet nördlich von der Straße „Ziegelkamp“ in einer Wendeschleife mit Überholgleis für die Stadtbahn. Ferner wird für Busse ein Aufstellbereich sowie ein Überholstreifen in der Wendeschleife eingerichtet. Für die Verlängerung der gesamten Stadtbahntrasse ist neben der Anpassung von Querungsmöglichkeiten der Gleise und Wegebeziehungen zu den Haltestellen, auch die Neuordnung des Straßenraums mit der Anpassung von Geh- und Radwegen sowie von Einmündungsbereichen erforderlich. Für die geplante Stadtbahntrasse sind drei Haltestellen vorgesehen, die östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/ Hordorfer Straße/ Moorhüttenweg, im Knotenpunkt Berliner Heerstraße/ Unterdorf sowie im Bereich der „Ziegelwiese“ geplant sind und zum Teil als kombinierte Stadtbahn- und Bushaltestellen errichtet werden.
Die Hamburger Hochbahn AG (Vorhabensträgerin) hat für das vorstehende Vorhaben bei der als An-hörungs- und Planfeststellungsbehörde zuständigen Behörde für Wirtschaft und Innovation die Plan-feststellung gemäß § 28 Absatz 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 73 Hamburgisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) beantragt. Gegenstand des Antrags ist eine neue Haltestelle auf der U-Bahnlinie U3 im Stadtteil Barmbek-Nord, zwischen den Haltestellen Barmbek und Habichtstraße, zur besseren Erschließung des Einzugsge-biets. Die Haltestelle soll unmittelbar westlich der namensgebenden Fuhlsbüttler Straße liegen. Nörd-lich der geplanten Haltestelle befindet sich ein Grünstreifen mit anschließendem Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung und der Grundschule Genslerstraße. Südlich der Haltestelle grenzt die Bahnanlage an die Straße Hardorffsweg sowie ein Wohngebiet mit Mehrfamilienhausbebauung. In diesem Bereich verläuft die U3 oberirdisch. Der Neubau soll den Haltestellenabstand von derzeit ca. 1,8 km auf ca. 1150 m zur Haltestelle Barmbek bzw. 650 m zur Haltestelle Habichtstraße verkür-zen. Die Haltestelle ist als oberirdische Anlage (Dammlage) geplant. Die vorhandene Gleislage soll dabei unverändert bleiben. Die Haltestelle soll mit Seitenbahnsteigen versehen werden. Die Haltestelle soll nach den Grundsätzen der Barrierefreiheit (z.B. barrierefreier Einstieg, Orientierungssystem für seh-behinderte und blinde Fahrgäste, Aufzüge) errichtet und gemäß den Standards der Vorhabensträgerin ausgestattet werden. Die im Jahr 2003 erneuerte U-Bahn-Brücke über die Fuhlsbüttler Straße soll erhalten bleiben. Das westliche Widerlager der Brücke ist in die Planung integriert. Folgemaßnahmen sind unter anderem an Ver- und Entsorgungsleitungen und öffentlichen Straßen notwendig.
Der planfestzustellende Streckenabschnitt beginnt in der Haus-Berge-Straße, südlich der Bocholder Straße und führt bis unmittelbar vor den Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Altendorfer Straße. Die Straßenbahntrasse dieses ca. 2.200 m langen Streckenabschnitts ist ein Teilstück der neuen - sogenannten - „Citybahn Essen“, die zukünftig von der Haltestelle Bocholder Straße im Nord-Westen bis zum Betriebshof Stadtmitte im Nord-Osten der Innenstadt führt. Die planfestzustellende Maßnahme startet an dem südlichen Seitenbahnsteig der Haltestelle Bocholder Straße und führt entlang der Haus-Berge-Straße in Mittellage auf einem besonderen Bahnkörper bis zur Haltestelle Bergmühle. Die Haltestelle Bergmühle wird zukünftig als Mittelbahnsteig hergestellt und komplett barrierefrei ausgebaut. Von der Haltestelle Bergmühle verläuft die Trasse dann in Richtung neue Zollstraße über eine separate ÖPNV-Trasse, die nur von Bussen und der Straßenbahnen genutzt wird, bis zur neuen Haltestelle Zollstraße. Von der Haltestelle Zollstraße geht es dann weiter, wiederum in Mittellage auf einem besonderen Bahnkörper, entlang der neuen Zollstraße bis zur Haltestelle Schacht Amalie. Der Bereich um die Haltestelle Schacht Amalie wird dabei als verkehrsberuhigter Bereich ausgebildet. Von der Haltestelle Schacht Amalie verläuft die Trasse dann in einem Rechtsbogen auf den Bert-hold-Beitz-Boulevard, wo sie dann in dem bereits vorbereiteten Mittelstreifen über den Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Pferdebahnstraße bis zum Knotenpunkt Berthold-Beitz-Boulevard / Altendorfer Straße geführt wird. Innerhalb dieses Streckenabschnitts befindet sich noch die neue Haltestelle Krupp-Park, unmittelbar vor der Einmündung Quartiersbogen.
Die Rheinbahn AG hat am 18.07.2024 (Schreiben vom 14.06.2024) einen Antrag auf Erteilung einer Plangenehmigung nach § 28 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i.V.m. § 74 Abs. 6 Verwaltungsverfahrensgesetz NRW (VwVfG NRW) für den barrierefreien Ausbau der Haltestelle "Jacobistraße" in Düsseldorf-Stadtmitte beantragt.
Fahrrad fahren ist gesund und gut für die Umwelt So macht klimafreundliches Radfahren noch mehr Spaß Nutzen Sie das Fahrrad so oft wie möglich: Dies schont Ihren Geldbeutel, hält Sie gesund und hilft der Umwelt. Halten Sie Ihr Fahrrad in Schuss: Nur so bereitet es auch Fahrfreude und ist verkehrssicher. Achten Sie beim Kauf auf Markenqualität. Dies sichert die Langlebigkeit des Rades und seiner Komponenten und dient Ihrer Sicherheit. Gewusst wie Das Fahrrad ist das umweltfreundlichste Verkehrsmittel: emissionsfrei, leise, effizient, klimaschonend – darüber hinaus vielseitig, schnell, kostengünstig und gesundheitsfördernd. 5 Minuten Autofahren entspricht 353 Minuten Ofen vorheizen. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Energiesparend kochen ist gut - bei kurzen Wegen aufs Auto verzichten noch viel besser. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) Radfahren ist ein "BigPoint in Sachen Klimaschutz. Quelle: Kompetenzzentrum Nachhaltiger Konsum (KNK) 5 Minuten Autofahren entspricht 353 Minuten Ofen vorheizen. Energiesparend kochen ist gut - bei kurzen Wegen aufs Auto verzichten noch viel besser. Radfahren ist ein "BigPoint in Sachen Klimaschutz. Das richtige Rad: Für jeden Einsatzbereich gibt es spezielle Räder. Vom City-Rad über Tourenrad, Rennrad, Liegerad bis hin zum Lastenrad. Auch gibt es Pedelecs und E-Bikes, also Räder mit elektrischem Motor im Angebot. Welches Rad zu wem passt, kann man pauschal nicht sagen. Für alle Alltagsradler*innen können aber folgende Hinweise Orientierung bieten: Bequem und alltagstauglich: Das Gesamtgewicht sollte 18 Kilogramm nicht überschreiten, die Reifenbreite mindestens 37 Millimeter betragen. Das Rad sollte über Schutzbleche sowie einen Gepäckträger mit einer Traglast von mindestens 25 Kilogramm verfügen. Wartungsarm: Nabenschaltungen sind wartungsärmer als Kettenschaltungen und haben inzwischen auch große Übersetzungsvarianzen. Die Kette kann in einem geschlossenen Kettenschutz liegen. Federgabeln und Scheibenbremsen sind wartungsintensiver. Verkehrssicher: Das Rad sollte mit einem Nabendynamo ausgerüstet sein, der auch bei Regen verlässlich und ausreichend Licht gibt; Vorder- und Rücklicht mit Standlichtfunktion. Achten Sie auf ein hochwertiges Bremssystem. Sofern das Fahrrad mit Felgenbremsen ausgerüstet ist, achten Sie auf Felgen mit Verschleißindikator und tauschen Sie die Felge bei angezeigtem Verschleiß aus. Unabhängig vom Bremsentyp ist die regelmäßige Kontrolle und der rechtzeitige Austausch der Bremsbeläge zu empfehlen. Gesichert: Sichern Sie Ihr Rad möglichst immer über den Rahmen an einem festen Gegenstand. Massive Bügelschlösser sind besonders schwer zu knacken. Flexiblere Schlösser wie Panzerkabel und Kettenschlösser eignen sich hingegen besser, um Räder festzuketten oder zusammenzuschließen. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, kombiniert verschiedene Schlösser miteinander. Für wertvolle Räder lohnt sich eine Fahrradversicherung, die oft günstig über die Hausratversicherung abgeschlossen werden kann. Gesundheit: Es gibt kaum einen gesünderen Ausdauersport als Fahrrad fahren. Mit regelmäßigem Radtraining nimmt das Herzvolumen zu, die Blutgefäße werden elastischer, und das Gehirn wird besser durchblutet – ideal, um Herz-Kreislauf-Erkrankungen vorzubeugen. Darüber hinaus sinkt der Ruhepuls, und die Atmung wird effektiver. Auch als Fettkiller ist Radfahren optimal, Übergewichtige trainieren auf dem Rad, ohne die Gelenke zu belasten: Wer zügig fährt (20 km/h), verbrennt circa 500 Kalorien in der Stunde. Laut WHO reichen bereits 30 Minuten tägliche Bewegung, um Gesundheit und Wohlbefinden erheblich zu steigern. Radfahren ist ideal dafür geeignet. Auch zeigen viele Beispiele aus Großunternehmen mit innerbetrieblichem Mobilitätsmanagement, dass mit steigender Anzahl Rad fahrender Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die krankheitsbedingten Fehlzeiten abnehmen. Was Sie noch tun können: Warten Sie Ihr Fahrrad regelmäßig oder schließen Sie mit einem Fahrradhändler einen Wartungsvertrag ab. Kaufen Sie mit dem Fahrrad ein: Fahrradtaschen oder Lenkradkorb ermöglichen die sichere Beförderung kleinerer und mittlerer Lasten. Mit einem Fahrradanhänger oder einem Lastenrad (mit oder ohne elektrischer Motorunterstützung) können Sie auch schwerere Lasten (z.B. Getränkekisten) oder Kinder einfach transportieren. Beachten Sie die Hinweise zum Radfahren in der Schwangerschaft von Fahrrad und Familie e.V. und vom VCD . Nutzen Sie das Fahrrad in Kombination mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. Arbeits- oder Schulweg) – so können Sie auch längere Strecken umwelt- und klimaschonender zurücklegen. Damit Ihre Kinder lernen, selbstständig, aktiv und sicher per Fahrrad zur Schule zu gelangen, können Sie einen Fahrradbus ins Leben rufen. Machen Sie Urlaub mit dem Fahrrad. Beachten Sie unsere Tipps zu E-Bike und Pedelecs . Wegevergleich: von Tür zu Tür im Stadtverkehr Quelle: Umweltbundesamt Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Hintergrund Fahrradnutzung: Immer mehr Menschen fahren mit dem Fahrrad. Das belegen bundesweite Mobilitätsuntersuchungen wie Mobilität in Deutschland (MID) . Insgesamt werden in Deutschland jedoch noch immer "nur" elf Prozent aller Wege mit dem Rad zurückgelegt. Dabei boomt in einigen Städten der Radverkehr während er in anderen Städten und Gemeinden stagniert oder sogar abnimmt. Vor allem im ländlichen Raum ist der Radfahrtrend noch nicht angekommen. Andere Länder sind Deutschland weit voraus: die Niederlande erreichen einen Radverkehrsanteil von 28 Prozent und Dänemark 16 Prozent . Insgesamt verliert die Autonutzung in den europäischen Großstädten wie Kopenhagen, Paris oder Berlin an Bedeutung. Die Menschen setzen zunehmend auf eine umweltfreundliche, sportliche, gesunde und unabhängige Fortbewegung. Knapp 80 Prozent der Haushalte in Deutschland besitzen mindestens ein Fahrrad ( MID 2017 ). Nach Untersuchungen in deutschen Großstädten sind 40 bis 50 Prozent der Autofahrten kürzer als fünf Kilometer. Sie liegen damit in einem Entfernungsbereich, in dem das Fahrrad sogar das schnellste Verkehrsmittel ist (siehe Grafik). Und: Radfahren macht keinen Lärm, erzeugt keine schädlichen Abgase oder Feinstaub und vermindert die Unfallgefahr für andere. Verkehrspolitik: Das Fahrrad wird vor allem in der Freizeit und im Urlaub genutzt, der Radtourismus stellt inzwischen einen bedeutenden Wirtschaftsfaktor dar (z.B. Radnetz Deutschland). Auch die Bundesregierung fördert den Radverkehr im Sinne einer nachhaltigen, integrierten Verkehrsplanung. Ein wesentliches Instrument dieser Förderung ist der Nationale Radverkehrsplan. Der aktuelle Nationale Radverkehrsplan 3.0 – Fahrradland Deutschland 2030 folgt 11 Leitzielen und strebt unter anderem eine Verdopplung der gefahrenen Kilometer per Rad bis 2030 (Vgl. 2017) an. Das BMDV unterstützt den Radverkehr zudem mit einer Reihe von Förderprogrammen . Auch im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMWK wird Radverkehr unter dem Förderaufruf " Klimaschutz durch Radverkehr " auf Bundesebene gefördert. Öffentliche Fahrradverleihsysteme: Werden die Stärken der öffentlichen Verkehrsmittel mit den Vorteilen des Fahrrades verbunden, steigert das die individuelle Mobilität und nachhaltige Verkehrsmittelwahl (Nutzung im Verbund). Fahrradverleihsysteme haben meist mehrere Radverleihstationen, die häufig in der Nähe von Bahn- und Bushaltestellen verteilt sind. Damit können Einwohnerinnen und Einwohner sowie Besucherinnen und Besucher Fahrradfahrten auch spontan unternehmen. So lassen sich Angebotslücken des Öffentlichen Nahverkehrs umgehen. Für den Weg von der Bahnstation zum Büro oder von der Kneipe nach Hause stehen den Nutzern nach einmaliger Anmeldung rund um die Uhr hunderte Fahrräder zum flexiblen Einsatz zu Verfügung. Zudem gibt es stationslose Radverleihe, bei denen man das Leihrad mittels GPS-App und Smartphone lokalisiert. In einigen Kommunen gibt es erfolgreiche Pilotprojekte , bei denen Lastenräder zum Verleih zur Verfügung gestellt werden. So können Bürgerinnen und Bürger den Transport von größeren oder schwereren Gegenständen auf kürzeren Strecken auch ohne Pkw bewältigen. Gesetzeslage: Das Radfahren tangiert viele rechtliche Aspekte: Welche Lichtanlagen sind am Fahrrad vorgeschrieben? Welche Wege muss und welche darf man als Radfahrender benutzen? Was muss man bei der Leitung von Radelgruppen beachten? Die rechtlichen Grundlagen finden sich unter anderem in der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), dem Personenbeförderungsgesetz (PBefG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV). Das Internetangebot vom ADFC Verkehrsrecht für Radfahrende bietet hierzu eine Übersicht zu das Radfahren betreffenden Paragraphen. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Themenseite Radverkehr (UBA-Themenseite).
Planfeststellung gemäß §§ 28 ff. Personenbeförderungsgesetz (PBefG) i. V. m. §§ 72 ff. Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG); Neubau der Regionaltangente West – Planfeststellungsabschnitt Mitte – vom Überführungsbauwerk über den Sulzbach und die BAB 66 in Sulzbach (Taunus) bis zur Einschleifung in die bestehende Eisenbahnstrecke 3683 bei Kelsterbach einschl. der notwendigen Folgemaßnahmen, insb. der Umverlegung der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung Abschnitt Kriftel – Pkt. Eschborn Bl. 4228 der Amprion GmbH, und der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Schwalbach am Taunus, der Stadt Eschborn, der Stadt Frankfurt am Main (Gemarkungen Sossenheim, Unterliederbach, Höchst, Schwanheim und Wald) und der Stadt Kelsterbach, der trassenfernen Kompensationsmaßnahmen in der Gemeinde Sulzbach (Taunus), der Stadt Frankfurt am Main (Unterliederbach, Griesheim, Schwanheim, Fechenheim, Wald und Rödelheim), der Stadt Kelsterbach, der Stadt Langen, der Gemeinde Seeheim-Jugenheim (Gemarkung Ober-Beerbach) und der Gemeinde Hohenstein (Gemarkung Breithardt) sowie einer Ökokontomaßnahme in der Stadt Karben (Gemarkung Klein-Karben)
Die Braunschweiger Verkehrs-GmbH hat für das o. g. Verfahren die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens nach den §§ 28 ff. des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) in Verbindung mit den §§ 72 bis 78 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV), Dezernat 41 - Planfeststellung, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover, beantragt. Die vorliegende Planung umfasst die Herstellung einer Zwischenwendeanlage im Stadtteil Gliesmarode in der Stadt Braunschweig. Die neue Stadtbahn-Wendeanlage wird in den Knotenpunkt Berliner Straße/ Querumer Straße integriert. Östlich des Knotenpunktes Berliner Straße/Querumer Straße/An der Wabe schwenkt das Wendegleis aus dem bestehenden stadtauswärtigen Gleis in nördliche Richtung und führt in einem engen Gleisbogen durch die vorhandene Grünanlage bis zur Querumer Straße, wo es dann über den Geradeaus- und Linksabbiegefahrstreifen und einen anschließenden Rechtsbogen vor der Haltestelle Querumer Straße in das bestehende stadteinwärtige Gleis einbindet. Für die Errichtung der Wendenanlage Gliesmarode ist neben der Anpassung der Haltestelle Querumer Straße auch die Anpassung des Straßenraums der Querumer Straße erforderlich. Die stadtauswärtige Fahrbahn der Querumer Straße wird unter Aufhebung des Mittelstreifens nach Westen verschoben und um einen Fahrstreifen reduziert. Die im Planbereich befindlichen Rad- und Gehwege werden im Rahmen der Errichtung verlegt bzw. angepasst. Die Einmündung der Paul-Jonas-Meier-Straße wird an den neuen Fahrbahnrand entsprechend angeschlossen. Weitere Anpassungen werden für die Querungsmöglichkeiten im Knotenpunkt Berliner Straße/Querumer Straße/An der Wabe für Fußgänger und Radfahrer vorgenommen.
Origin | Count |
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Bund | 6 |
Land | 46 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 1 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 13 |
Umweltprüfung | 34 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
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