Pflanzenschutzmittel gefährden Feldvögel Der großflächige Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft gefährdet zunehmend Vögel auf Feldern. Zu diesem Ergebnis kommt eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem Rebhuhn und Feldlerche finden durch den Chemikalieneinsatz weniger Nahrung, weil mit den Schädlingen auch Futtertiere wie Schmetterlingsraupen und andere Insekten getötet werden. Herbizide beseitigen außerdem Wildkräuter auf den Äckern, von denen die Insekten leben. So wird die Nahrungskette nachhaltig gestört. Dabei wäre es möglich, die Artenvielfalt auf Äckern, Feldern und Wiesen zu schützen. Thomas Holzmann, derzeit amtierender Präsident des Umweltbundesamtes: „Wir brauchen einen Mindestanteil von Flächen, auf denen nicht gespritzt wird. Auf solchen Blühstreifen und Brachen fänden Feldvögel, Schmetterlinge, und Bienen dann genügend Nahrung.“ Vor allem bei Feldvogelarten, die für die Aufzucht ihrer Jungen auf den Feldern nach Insekten suchen, führt der Einsatz eines Insektenvernichtungsmittels während der Aufzucht oft zum Verhungern der Jungtiere und zur Gefährdung der Art. Bei Rebhuhn, Goldammer und Feldlerche sind solche indirekten Gefährdungen durch Pflanzenschutzmittel nach überwiegender wissenschaftlicher Auffassung weitgehend gesichert. Alle Vogelarten, die am Boden brüten, leiden zudem darunter, dass Getreide durch den Einsatz von Pilzbekämpfungsmitteln (Fungiziden) immer dichter angepflanzt werden kann. Den Vögeln bleibt so zu wenig Raum und Nahrung, um ihre Nachkommen aufzuziehen. Für die aktuelle Studie haben Forscher und Forscherinnen die Ergebnisse zahlreicher anderer Studien zur Gefährdung von Beständen ausgewertet, bei insgesamt 27 Vogel- und 22 Säugetierarten. Sie wollten wissen, welche Ursachen es für den an vielen Orten beobachteten Artenrückgang gibt. Da mit der intensiven Landwirtschaft ein generelles Verbot chemischer Pflanzenschutzmittel nicht vereinbar ist, sind Ausgleichsmaßnahmen notwendig: „Mit Blühstreifen, Brachflächen und unbehandelten Dünnsaaten lässt sich auch in der modernen, intensiven Landwirtschaft die Artenvielfalt auf den Äckern schützen. Vieles davon ist bereits Bestandteil von den Agrarumweltprogrammen der Bundesländer, wir haben also gute Praxiserfahrungen damit. Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln lassen sich so deutlich mindern, ohne die Erträge zu gefährden.“, sagte Thomas Holzmann. Langfristig müsse die Abhängigkeit der Landwirtschaft von chemischen Pflanzenschutzmitteln ohnehin verringert werden. Das sei auch der klare Auftrag der EG-Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Verwendung von Pestiziden an die Mitgliedstaaten. „Der Ökolandbau zeigt schon heute, dass es möglich ist, weitgehend ohne chemische Pflanzenschutzmittel auszukommen. Bislang hat der Ökolandbau in Deutschland allerdings nur einen Flächenanteil von 6 Prozent – und verfehlt damit das Ziel der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie von mindestens 20 Prozent Ökolandbau. Hier kann und muss mehr passieren.“, so Thomas Holzmann. In Deutschland werden pro Jahr fast 100.000 Tonnen Pflanzenschutzmittel auf Äckern, Wiesen, Wein- und Obstkulturen eingesetzt. Die Mittel unterliegen einer strengen Zulassung, an der auch das UBA beteiligt ist. Pflanzenschutzmittel dürfen nur nach guter fachlicher Praxis angewendet werden und sich nicht unvertretbar auf die biologische Vielfalt auswirken. Im Zulassungsverfahren prüft das UBA umfassend die Umweltverträglichkeit eines Pflanzenschutzmittels und macht Vorschläge für ein Risikomanagement.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz BfN und UBA informieren über Risiken beim Versprühen von Pestiziden über Schutzgebieten Mit einem neuen Papier informieren Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA) über Risiken beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln über Natur- und anderen Schutzgebieten. Wegen der hohen Umweltrisiken war es in Naturschutzgebieten bislang verboten, Insektizide gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern zu versprühen. Ausnahmen konnten nur auf Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Notfallzulassung gestattet werden. Seit dem 25. Februar 2015 hat sich dies geändert: Aufgrund neuer Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel entscheiden nun die Bundesländer allein über die Genehmigung solcher Anwendungen. „Auf die Behörden in den Bundesländern kommt damit eine große Verantwortung zu, denn das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft über Schutzgebieten kann bedrohte Tierarten in ihrem Bestand gefährden“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Insektizide seien auch für viele Tierarten gefährlich, die nicht bekämpft werden sollen. Auf Schmetterlingsarten etwa wirkten die Mittel direkt giftig. Vogel- und Fledermausarten seien betroffen, weil ihnen mit den Insekten die Nahrungsgrundlage entzogen werde. „Die Anwendung in Schutzgebieten darf deshalb nur nach gründlicher naturschutzfachlicher Prüfung genehmigt werden. Sie muss die seltene Ausnahme bleiben“, ergänzte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.
Before humankind discovered oil, coal, natural gas and uranium and learnt how to put them to use, biomass covered all of the respective needs. Since time immemorial, it has provided food, feed and fodder, fuel, construction materials, and the raw materials for textiles as well as medicinal drugs. Until the mechanisation and motorisation of farming subsequent to the Industrial Revolution, agricultural biomass production was based on regional, largely closed, food and energy cycles. The energy needed for this production (fodder for working animals and food for the human workforce) came from within the agricultural sector itself. As technology progressed in the 20th century, it significantly changed the way in which biomass is produced and used (cue: specialisation, increasing global division of labour and trade). Fossil fuels made the motorisation of agriculture and the energy-intensive production of fertilisers and pesticides possible.
Artensterben geht weiter – Stickstoffeinträge zu hoch – weniger Pestizide im Grundwasser Der Umweltschutz in der Landwirtschaft ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zu langsam vorangekommen. Viele alte Probleme – etwa die zu hohen Stickstoff-Einträge in Böden oder die Luft – sind trotz Verbesserungen ungelöst: So überschritten 1985 rund 90 Prozent der Flächen die kritischen Belastungsgrenzen für Stickstoff; aktuell sind es immer noch 50 Prozent. „Zu den alten Problemen treten leider neue hinzu – etwa durch Plastik oder Mikroplastik, das wir auf und in landwirtschaftlichen Böden finden. Dieses Thema stand 1985 noch gar nicht auf der Agenda“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hatte in einer Studie untersuchen lassen, wie sich die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft seit 1985 verändert haben. Der Zustand des Grundwassers hat sich in den vergangenen Jahren aber verbessert: „Erfreulich ist der Rückgang der Pestizid-Belastung des Grundwassers. Das ist vor allem Folge der strengen Zulassung der Stoffe in Deutschland und der EU. Flüsse, Bäche und Seen sind aber nach wie vor betroffen, besonders wenn Landwirte ihre Feldspritzen in Gewässernähe oder auf dem Hof reinigen.“, sagte Krautzberger. Mit dem Waschwasser können Pestizidrückstände vom Hof in die Kanalisation gelangen; in den Kläranlagen werden die Mittel dann nicht ausreichend abgebaut. Beim Stickstoff (chemisch: N) gibt es zwar ebenfalls Fortschritte, flächendeckend ist ein guter chemischer und ökologischer Zustand aber bei weitem noch nicht erreicht. Stickstoff ist unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Zu viel Stickstoff schädigt jedoch die Umwelt. Zu viel Gülle lässt in viehstarken Regionen auch die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen. Das UBA empfiehlt, sowohl Gülle als auch Mineraldünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Bächen, Flüssen und Seen zu halten. Überschüssige Gülle aus viehstarken Regionen sollte überregional gemäß guter fachlicher Praxis verwertet werden. Mit der Novellierung der Düngeverordnung soll die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere von Gülle den Erfordernissen des Umweltschutzes besser angepasst werden. Mit der Verordnung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) soll ein besserer Schutz gegen Leckagen aus Anlagen sichergestellt werden, die Jauche, Gülle und Silagesickersäfte lagern. Stickstoff in Form von Ammoniak (NH 3 ) belastet auch die Luft noch zu stark. Ammoniak ist ein Vorläufer des lungengängigen Feinstaubs, dessen Entstehung aus gesundheitlichen Gründen begrenzt werden muss. Beim Ammoniak gerät Deutschland zudem in Kollision mit EU-Recht: Gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen darf Deutschland jährlich 550 Kilotonnen Ammoniak ausstoßen. Derzeit wird diese Obergrenze nicht zuverlässig eingehalten. Genehmigungsbedürftige Geflügel- und Schweineställe müssen daher künftig zu Recht mit einer Abluftreinigung ausgestattet werden. Laut UBA wäre es auch ratsam, bei Rinderställen eine entsprechende Pflicht einzuführen. Der Schutz der Böden ist in Deutschland anders als noch 1985 sogar per Gesetz geregelt. Die Landwirtschaft kommt ihrer Pflicht zum vorsorgenden Bodenschutz dadurch nach, dass sie die gute fachliche Praxis beachtet: Direktzahlungen bekommt sie nur in vollem Umfang, wenn sämtliche Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und guten ökologischen Zustand erhalten werden. In der Praxis findet Erosion , Schadverdichtung und Humusabbau aber immer noch statt. Enge Fruchtfolgen, spät schließende Reihenfrüchte oder schweres Gerät sind nach wie vor zulässig. Aber es gibt Lösungen, etwa eine konservierende Bodenbearbeitung, Streifenbearbeitung, ganzjährige Bodenbedeckung oder Zwischenfrüchte. Die Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Plastik und Mikroplastik war 1985 noch kein Thema. Vermutete Quellen sind Reste von in der Landwirtschaft eingesetzten Folien, Klärschlamm und Komposte. Hier sind aber zunächst valide Schätzungen zu den Eintragsmengen nötig, um effektive Minderungsstrategien zu entwickeln. Anlass der neuen Studie ist das 30-jährige Jubiläum des Sondergutachens „Umweltprobleme der Landwirtschaft“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Jahr 1985 veröffentlicht hatte. Das Gutachten hatte einige Verbesserungen bewirkt; auf manchen Gebieten kämpft Deutschland allerdings noch mit den altbekannten Problemen. Prof. Dr Wolfgang Haber, seinerzeit SRU-Vorsitzender, sagte: „Besonders beklagenswert ist, dass die angestrebte Trendwende beim Artenschutz verfehlt wurde. Arten und ihre Biotope sind in unseren Agrarlandschaften nach wie vor im Rückgang. Auf diese Weise geht ein bedeutender Teil unseres Artenreichtums verloren und ist nur schwer wieder zu ersetzen.“
Gemeinsame Pressemitteilung mit dem Bundesumweltministerium Neue Zulassungspraxis für Pflanzenschutzmittel soll Ausstieg ergänzen Das Bundesumweltministerium hat einen Plan für einen schrittweisen Ausstieg aus der Nutzung des Breitband-Herbizids Glyphosat vorgelegt. Dazu soll die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung geändert werden. Zudem wird das Umweltbundesamt, das als Fachbehörde am Zulassungsverfahren beteiligt ist, die Zulassung biodiversitätsschädigender Produkte an einen Anwendungsvorbehalt knüpfen. Landwirte, die solche Mittel nutzen wollen, müssen auf ihren Ackerflächen einen Mindestanteil an pestizidfreien Ackerlebensräumen für Tier- und Pflanzenarten garantieren. Dieser Anwendungsvorbehalt gilt nicht nur für Glyphosat, sondern künftig für alle Pestizide, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: „Diese Koalition hat sich darauf verständigt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der einfachste Weg, ein Verbot des Wirkstoffs auf EU-Ebene, ist bis Ende 2022 verbaut, weil der frühere Bundeslandwirtschaftsminister in Brüssel für eine erneute Genehmigung des Wirkstoffes gestimmt hat – entgegen der Abmachung der damaligen Bundesregierung. Jetzt müssen wir alle rechtlichen Hebel nutzen, die uns auf nationaler Ebene für einen Glyphosat-Ausstieg zur Verfügung stehen. Glyphosat bedroht nachweislich die Artenvielfalt in unserer Agrarlandschaft. Die große Mehrheit der Bevölkerung wünscht sich eine naturverträgliche Landwirtschaft ohne Glyphosat. Aber wir dürfen an diesem Punkt nicht stehen bleiben und müssen den massenhaften Einsatz von Pestiziden insgesamt drastisch reduzieren. Wenn statt Glyphosat nur andere, vielleicht noch schädlichere Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, ist für die Umwelt nichts gewonnen. Darum werden wir im Rahmen des Zulassungsverfahrens für jedes Pflanzenschutzmittel, das die Biodiversität schädigt, neue Naturschutzauflagen einfordern.“ UBA -Präsidentin Maria Krautzberger: „Solange Glyphosat in der EU zugelassen ist, ist es rechtlich nicht möglich, seinen Einsatz im Rahmen des Zulassungsverfahrens ganz zu verhindern. Gleichwohl müssen wir jede Möglichkeit nutzen, um die schlimmsten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt abzuwenden, indem wir neue und wirksame Auflagen vorschreiben. Daher müssen Landwirte künftig einen Teil ihrer Ackerfläche als Biodiversitätsfläche vorhalten. Dort sollen Wildtiere wie Feldlerche, Rebhuhn, Wildbienen und Schmetterlinge wieder ausreichend Nahrung finden. Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit muss diese Anwendungsbestimmungen nun in die Zulassung übernehmen, sonst sind die Produkte nicht zulassungsfähig. Damit tragen wir deutlich zu mehr Schutz der Biodiversität bei als bislang.“ Glyphosat hat wie viele andere Pflanzenschutz-Wirkstoffe gravierende Folgen für die biologische Vielfalt in der Agrarlandschaft. Als Totalherbizid vernichtet es ohne Unterschiede alle Pflanzen und zerstört damit die Nahrungs- und Lebensgrundlage für viele Insekten- und Vogelarten wie Schmetterlinge und Feldlerche. Dies wurde mehrfach wissenschaftlich belegt. Die Bundesregierung hat sich aus diesen und anderen Gründen im Koalitionsvertrag dazu bekannt, den Einsatz von Glyphosat grundsätzlich zu beenden. Der Ausstieg aus Glyphosat ist ein schrittweiser Prozess, den das Bundesumweltministerium mit dem federführenden Bundeslandwirtschaftsministerium gemeinsam gehen will. Ein Verbot des Mittels u.a. in Privatgärten und Parks hat das Bundeslandwirtschaftsministerium bereits vorgeschlagen. Aus Sicht des Bundesumweltministeriums ist es zudem möglich und erforderlich, folgende Beschränkungen in die Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung aufzunehmen: Durch ein solches Maßnahmenbündel ließe sich der Glyphosateinsatz zeitnah in einem EU-konformen Rahmen minimieren. Darüber hinaus will das BMU in der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung eine Regelung festschreiben, die den Glyphosateinsatz mit Ablauf der Wirkstoffzulassung auf EU-Ebene und der vorgeschriebenen Übergangsfrist Ende 2023 verbindlich und umfassend beendet. Parallel dazu wird das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel künftig an Auflagen zum Schutz der Artenvielfalt geknüpft und zwar für alle Mittel, die die Artenvielfalt nachweislich schädigen. Demnach müssen Landwirte, die diese Pflanzenschutzmittel einsetzen, ab dem 1. Januar 2020 einen Teil ihrer Ackerfläche als „Biodiversitätsfläche“ vorhalten. Auf diesen Flächen dürfen dann keine Pflanzenschutzmittel mehr gespritzt werden. Als Biodiversitätsflächen werden vom UBA unter anderem Blühflächen und Brachen anerkannt, sowie Getreideäcker mit geringer Saatdichte. Diese Flächen fehlen heute vielerorts in der Agrarlandschaft, was gravierende Folgen für die Artenvielfalt hat. Im Schnitt soll der Anteil dieser Flächen bei 10 Prozent liegen, je nach ökologischer Wertigkeit. Dieser Wert wird von Fachleuten als Mindest-Rückzugsraum für Insekten, Vögel oder Säugetiere empfohlen. Das Umweltbundesamt hat dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) heute die ersten Bescheide übermittelt, die diese neuen Auflagen für die Zulassung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel enthalten. Die Genehmigung dieser Mittel muss in diesem Jahr verlängert werden. Die Zulassung erfolgt durch das BVL im Geschäftsbereich des Bundeslandwirtschaftsministeriums. Sie muss im Einvernehmen mit dem UBA erteilt werden, das die Auswirkungen auf die biologische Vielfalt bewertet. Das EU-Recht schreibt ausdrücklich vor, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden dürfen, wenn sie keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt, unter besonderer Berücksichtigung der biologischen Vielfalt, haben.
In June 2006, the “Thematic Strategy on Sustainable Use of Pesticides" was accepted by the European Commission. The implementation, through Framework Directive 2009/128/EC of the European Parliament and of the Council of 21 October 2009 establishing a framework for Community action to achieve the sustainable use of pesticides, aims at minimising hazards and risks to human health and the environment associated with the use of pesticides. In addition, the Directive promotes inter alia the use of an integrated pest management and alternative techniques such as non-chemical alternatives. Up to now the Pesticides Thematic Strategy and the corresponding directive focus on plant protection products. However, the possibility of extending the directive to biocides is retained. Veröffentlicht in Texte | 06/2012.
Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt legen neuen Gewässerbericht vor Hendricks: Sandoz-Katastrophe hat Umdenken in Politik und Wirtschaft bewirkt Der Zustand der deutschen Flüsse hat sich weiter verbessert. Im Rhein und vielen weiteren Flüssen lassen sich deutlich mehr Fischarten als vor 30 Jahren beobachten. Lachse, die zwischenzeitlich fast ausgestorben waren, fühlen sich in deutschen Gewässern wieder heimisch. Die Donau weist in Teilen des Flusslaufes einen guten bis sehr guten ökologischen Zustand auf und schneidet unter allen deutschen Flüssen am besten ab. Bei Weser und Ems gibt es nach wie vor Handlungsbedarf, hier wie auch in anderen Flussgebieten kommt es dauerhaft zu hohen Nitrateinträgen in das Grundwasser. Vielfach belasten Quecksilber-Altlasten die Gewässerqualität. Alle Details zum Zustand der deutschen Flussgebiete enthält der neue Gewässerbericht zur Wasserrahmenrichtlinie, den Bundesumweltministerium und Umweltbundesamt heute veröffentlicht haben. Laut dieser Richtlinie sollen alle Flüsse und Seen, Küstengewässer und das Grundwasser bis spätestens zum Jahr 2027 in einem „guten Zustand“ sein. Bundesumweltministerin Hendricks: „Grundwasser, Seen, Flüsse sind unsere Lebensadern. Ihr Schutz hat oberste Priorität. Es gibt erste Erfolge: Wir haben heute viel mehr Kläranlagen. Hunderte Uferkilometer sind wieder naturnah und es gibt weniger Hindernisse für wandernde Fischarten. Am Ziel sind wir aber noch lange nicht. Jahrhundertelange Belastungen können wir nicht in kurzen Zeiträumen beseitigen. In den kommenden Jahren werden daher weitere Maßnahmen folgen müssen, zum Beispiel strengere Regeln für die Düngung.“ Die Ergebnisse zum chemischen Zustand der Flüsse sind zweigeteilt: 86 Prozent der Oberflächenwasserkörper (Flüsse und Seen) erreichen einen allgemein guten chemischen Zustand. Das bedeutet: die Flüsse weisen derzeit keine neuen Schadstoffbelastungen auf. Bezieht man jedoch Stoffe ein, die seit sehr langer Zeit die Umwelt belasten und quasi allgegenwärtig sind - z. B. Quecksilber aus der jahrhundertelangen Verbrennung von Kohle oder polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe aus Weichmachern von Kunststoffen - fällt die Bewertung deutlich schlechter aus. Wegen dieser andauernden Belastungen ist kein „Oberflächenwasserkörper“, womit Seen, Flüsse, Flussmündungen und Küstengewässer gemeint sind, in einem guten chemischen Zustand. Die selbe Problematik trifft auch für viele Gewässer in anderen EU-Mitgliedsstaaten zu. Beim Grundwasser erreichen 96 Prozent der Grundwasserkörper einen „guten mengenmäßigen Zustand“ und 64 Prozent einen „guten chemischen Zustand“. Dort, wo der der chemische Zustand als „schlecht“ bewertet wird, gibt es meistens zu hohe Nitratkonzentrationen. Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes ( UBA ): „Die zu hohen Nitrateinträge, die unser Grundwasser belasten, stammen überwiegend aus der Landwirtschaft. Diese muss ihrer Verantwortung für sauberes Wasser gerecht werden. Wir brauchen daher dringend bessere rechtliche Vorgaben zur Düngung, um unser Grundwasser wirksam zu schützen.“ Wichtig wären beispielsweise die obligatorische Einführung einer betrieblichen Gesamtnährstoffbilanzierung und ein verbesserter Vollzug der zu novellierenden Düngeverordnung. Der chemische Zustand der Gewässer wird in Deutschland anhand von europaweit einheitlich geregelten Anforderungen bewertet. Sie umfassen Umweltqualitätsnormen für 33 prioritäre Stoffe, wie Atrazin oder Benzol sowie für bestimmte andere Schadstoffe, z. B. DDT sowie den Aktionswert für Nitrat nach der Nitratrichtlinie. Die Grundlage für die Anforderungen bildet die im Oktober 2000 in Kraft getretene europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Sie gilt als großer Meilenstein in der Wasserpolitik. Ihre Umsetzung trägt dazu bei, dass z. B. der Zustand des Rheins heute deutlich besser ist als beispielsweise zu Zeiten des Sandoz-Unglücks. Damals wurden 30 Tonnen Chemikalien freigesetzt. Nachdem es in der Nacht vom 31.10. auf den 01.11.1986 bei der Schweizer Chemiefirma Sandoz gebrannt hatte, gelangten etwa 10 Tonnen zum Teil hochgiftiger Pestizide über das Löschwasser in den Oberrhein. In dem rot gefärbten Fluss starben auf einer Strecke von etwa 400 Kilometern Fische und Kleinlebewesen. Sogar die Trinkwasserversorgung am Rhein war betroffen und musste in einigen Regionen zeitweilig umgestellt werden. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: “Die damalige Katastrophe bewirkte ein Umdenken in Politik und Industrie. Die schon im Dezember 1986 beschlossenen Sofortmaßnahmen zur Verbesserung der Rheinwasserqualität und zur Störfallvorsorge sowie das ein Jahr später verabschiedete Aktionsprogramm Rhein führten zu einer deutlichen Verbesserung der Wasserqualität. Der Rhein hat sich heute wieder sehr gut erholt.“ Weitere Informationen: Die Grundlage für die Bewertung der Gewässerzustände in Deutschland bilden heute umfangreiche Überwachungsprogramme. Die Überwachung der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat zum Ziel, schlüssige Ergebnisse für die Bewertung des Gewässerzustands und einen Überblick über die Belastungen zu erhalten. Sie dient weiterhin als Grundlage für die Maßnahmenplanung und als Erfolgskontrolle, um zu sehen, ob die umgesetzten Maßnahmen auch die entsprechende Wirkung zeigen. Für die Überblicksüberwachung haben die Bundesländer in den Oberflächengewässern knapp 600 Messstellen festgelegt. Dazu kommen 14.000 Messstellen, die der operativen Überwachung der Oberflächengewässer dienen.
Seit 1978 setzt das Umweltzeichen der Bundesregierung Maßstäbe Der Blaue Engel – das Umweltzeichen der Bundesregierung – feiert seinen 40. Geburtstag. Seit 1978 setzt er unabhängig von wirtschaftlichen Interessen anspruchsvolle Umweltkriterien für Produkte und Dienstleistungen. Die Idee damals: ein verlässliches Gütezeichen zu schaffen, das eine klare Orientierung beim umweltfreundlichen Einkauf gibt. Heute zählt es zu den bekanntesten Labeln, mehr als 12.000 Produkte tragen den Blauen Engel, vom Staubsauger bis zum Smartphone. Bald soll es auch einen Blauen Engel für klimafreundliche Logistikdienste und Mehrwegbechersysteme geben. Zudem werden erstmals zwei Textilprodukte das Umweltzeichen tragen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze: "Immer mehr Menschen achten beim Einkauf auf Produkte, die langlebig und umweltfreundlich sind. Im heute alltäglichen Dschungel der Label, Siegel und Zeichen ist der Blaue Engel die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Ich appelliere an den Handel, verstärkt Produkte mit dem Blauen Engel ins Sortiment aufzunehmen und von den Herstellern nachzufragen." Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamts ( UBA ): "Der Blaue Engel ist eine freiwillige Kennzeichnung. Unternehmen profitieren von der klaren Signalwirkung: Was hier drin steckt, ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für die Menschen. Gleichzeitig setzt der Blaue Engel Maßstäbe, indem er der Gesetzgebung vorausgeht und schneller und flexibler Kriterien für umwelt- und gesundheitsverträgliche Produkte festlegen kann." Noch bevor Umweltprobleme gesetzlich geregelt werden, setzt das Umweltzeichen freiwillige Standards. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen die Umwelt nachweislich weniger belasten als vergleichbare konventionelle Produkte und Dienstleistungen – bei gleicher Gebrauchstauglichkeit und Qualität. Smartphones mit dem Blauen Engel müssen zum Beispiel immer austauschbare Akkus haben und besonders strahlungsarm sein, Reinigungs- und Waschmittel dürfen kein Mikroplastik erhalten. Textilprodukte müssen umweltfreundlich und unter fairen Arbeitsbedingungen produziert werden. Hier reagiert das Zeichen in einer zunehmend vernetzten, globalisierten Welt auch auf gesellschaftliche und wirtschaftliche Veränderungen. Der Blaue Engel ist im Kern ein Umweltzeichen, mittlerweile ergänzen aber auch soziale Aspekte die Anforderungen, beispielsweise bei Smartphones, Textilien, Spielzeug und Schuhen. Im Textilbereich zählen dazu zum Beispiel das Verbot der Zwangsarbeit und die Einhaltung des Mindestalters in den Kleidungsfabriken oder das Verbot von Pestiziden im Baumwollanbau. Das Umweltbundesamt erarbeitet die strengen Vergabekriterien basierend auf wissenschaftlichen Untersuchungen. Für jede der aktuell 113 Produktgruppen werden spezielle Anforderungen entwickelt, kontinuierlich geprüft und weiterentwickelt. Bei Staubsaugern beispielsweise müssen mehr als 25 Anforderungen, bei Druckern sogar rund 100 verschiedene Kriterien erfüllt werden, bevor das Label verliehen wird. 1978 startete der Blaue Engel als erstes Umweltzeichen weltweit mit sechs Produktgruppen, darunter FCKW -freie Spraydosen, leise Rasenmäher und Mehrwegflaschen. 2018 tragen mehr als 12.000 Produkte von 1.600 Unternehmen den Blauen Engel. Derzeit sind Drucker, emissionsarme Innenwandfarben, schadstoffarme Lacke, Bodenbeläge, Möbel und Recyclingpapier die stärksten Produktgruppen. Neben sozialen Standards und einer engen Vernetzung mit internationalen Umweltzeichen setzt der Blaue Engel zukünftig einen weiteren Schwerpunkt auf die Digitalisierung und zertifiziert mit den großen Rechenzentren neben Laptops, Smartphones und Routern auch die dahinterliegende Infrastruktur. In Planung sind zudem Umweltzeichen für Server und ressourceneffiziente Software. Was fordern die Vergabekriterien des Blauen Engel?
After agriculture in Germany has become more intensive over the past decades, many populations of farmland birds and mammals are in an unfavourable conservation status. For 27 farmland bird species and 22 farmland mammal species we compile trends, habitat (crop) selection, threats and risk management measures. There is scientific-based evidence for indirect effects of pesticides at the population level of four European farmland bird species and several mammal species outside Europe. Data on diet and on habitat selection suggest that indirect effects of pesticides may affect many more species. We develop an index of pesticide sensitivity for farmland birds and mammals in Germany. According to expert opinion pesticides are among the major causes for population declines of farmland birds and we provide supporting evidence for this view. We analyze risk management measures with respect to efficiency and acceptance by farmers and authorities. At present agri-environmental schemes aiming to compensate for the negative effects of modern agriculture cover only about 0.5 % of the arable land in Germany. We develop a scheme of umbrella species to simplify risk management. We outline different strategies for implementing an effective risk management and we calculate associated costs. A levy on PPPs targeted to the implementation of a region-specific risk management would be practicable at relatively low costs. Veröffentlicht in Texte | 30/2014.
GAP-Reform bietet Chancen für umweltfreundlichere Landwirtschaft in der Breite Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. Das zeigen die neuen „Daten zur Umwelt 2018. Umwelt und Landwirtschaft“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem die Konzentration auf wenige Fruchtarten, der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld und von Arzneimitteln im Stall belasten die biologischen Vielfalt und verunreinigen Gewässer, Böden und Luft immer noch mehr als nötig. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger wünscht sich daher für die nächste Runde der EU-Agrarreform (GAP): „Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es endlich schaffen, dass nicht mehr die Betriebe das meiste Geld bekommen, die die meisten Flächen bewirtschaften, sondern diejenigen, die am meisten für die Umwelt tun – zum Beispiel gezielter düngen, weniger Pestizide einsetzen oder Blühstreifen und Ausgleichsflächen für Insekten schaffen. Mehr Ökologie darf kein Nischenthema sein. Wir brauchen mehr Umweltschutz auch in den konventionell arbeitenden Betrieben.“ Beispiel Stickstoff: Vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung kommt es teils zu massiven Nährstoffüberschüssen. Über die Gülle gelangt der Stickstoff als Nitrat ins Grundwasser sowie Seen und Flüsse. Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser wirkt überdüngend („eutrophierend“) und verursacht Kosten bei der Trinkwassergewinnung. Als Ammoniak und Lachgas entweicht Stickstoff auch in die Luft. Die Folgen sind erstens Bodenversauerung und Artenschwund. Zweitens trägt Lachgas auch zum Klimawandel bei, denn es ist sehr viel klimaschädlicher als CO2 . Die Stickstoffeinträge der Landwirtschaft gehen zwar zurück – von 118 Kilogramm pro Hektar 1993 auf noch 97 Kilogramm/Hektar im Jahr 2013. Allerdings hat sich dieser Trend in den vergangenen zehn Jahren deutlich verlangsamt. Deutschland ist daher noch weit von dem selbst gesetzten Ziel entfernt, den Stickstoffüberschuss auf 70 Kilogramm pro Hektar/Jahr zu reduzieren (im fünfjährigen Mittel der Jahre 2028 bis 2032). Beispiel Pflanzenschutzmittel: Auch der intensive Einsatz von Pestiziden auf Äckern und Feldern bleibt nicht folgenlos für die Umwelt. Zahlreiche Studien belegen, dass das Insektensterben im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln steht. Selbst im Grundwasser werden regelmäßig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Pro Jahr werden auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durchschnittlich 8,8 Kilogramm Pflanzenschutzmittel beziehungsweise 2,8 Kilogramm Wirkstoffe eingesetzt. Seit gut 20 Jahren stagniert der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau.* 2016 betrug der Absatz gut 32.000 Tonnen. Den größten Anteil daran hat die Gruppe der Herbizide , zum Beispiel Glyphosat. Ihr Einsatz sollte deutlich reduziert werden – auch zu Gunsten nichtchemischer Alternativen. Und: Um die schädlichen Auswirkungen der Herbizide zu kompensieren, braucht es mehr Flächen in der Landschaft, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden: Brachen und Blühstreifen, um bedrohten Vogel- und Insektenarten Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten. Beispiel Lebensräume und Artenvielfalt: Vögel und andere Wildtiere sind auf intakte Lebensräume angewiesen. Die Landwirtschaft nutzt die meiste Fläche in Deutschland – und ist daher besonders gefordert. Ein Blick auf die Entwicklung der für Agrarland charakteristischen Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Steinkauz zeigt einen deutlich negativen Trend: Der Indikatorwert sank im Jahr 2014 auf 57 Prozent (Zielwert für das Jahr 2030: 100 Prozent). Im Jahr 1975 lag der Wert noch bei 117 Prozent. Auch der Anteil der Flächen mit hohem Naturwert, zum Beispiel artenreiches Grünland, Brachflächen oder Streuobstwiesen, sinkt. Demnach lag er im Jahr 2009 noch bei 13,1 Prozent – 2015 waren es noch 11,4 Prozent. Die Fläche von Dauergrünland beispielsweise sank in Deutschland von 5,3 Millionen Hektar im Jahr 1991 auf 4,7 Millionen Hektar im Jahr 2015. Fast die Hälfte aller auf Grünland vorkommenden Arten sind gefährdet oder bereits verschollen. * Eine frühere Version der Pressemitteilung hatte noch von einem steigenden Absatz seit 1994 gesprochen. Dies gilt nur, wenn auch inerte Gase im Vorratsschutz mit in die Betrachtung einbezogen werden. Diese sind jedoch ohne Umweltauswirkung und werden daher hier nicht weiter betrachtet.
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