API src

Found 192 results.

Related terms

Umweltschutz in der Landwirtschaft kommt zu langsam voran

Artensterben geht weiter – Stickstoffeinträge zu hoch – weniger Pestizide im Grundwasser Der Umweltschutz in der Landwirtschaft ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zu langsam vorangekommen. Viele alte Probleme – etwa die zu hohen Stickstoff-Einträge in Böden oder die Luft – sind trotz Verbesserungen ungelöst: So überschritten 1985 rund 90 Prozent der Flächen die kritischen Belastungsgrenzen für Stickstoff; aktuell sind es immer noch 50 Prozent. „Zu den alten Problemen treten leider neue hinzu – etwa durch Plastik oder Mikroplastik, das wir auf und in landwirtschaftlichen Böden finden. Dieses Thema stand 1985 noch gar nicht auf der Agenda“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hatte in einer Studie untersuchen lassen, wie sich die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft seit 1985 verändert haben. Der Zustand des Grundwassers hat sich in den vergangenen Jahren aber verbessert: „Erfreulich ist der Rückgang der Pestizid-Belastung des  Grundwassers. Das ist vor allem Folge der strengen Zulassung der Stoffe in Deutschland und der EU. Flüsse, Bäche und Seen sind aber nach wie vor betroffen, besonders wenn Landwirte ihre Feldspritzen in Gewässernähe oder auf dem Hof reinigen.“, sagte Krautzberger. Mit dem Waschwasser  können Pestizidrückstände vom Hof in die Kanalisation gelangen; in den Kläranlagen werden die Mittel dann nicht ausreichend abgebaut. Beim Stickstoff (chemisch: N) gibt es zwar ebenfalls Fortschritte, flächendeckend ist ein guter chemischer und ökologischer Zustand aber bei weitem noch nicht erreicht. Stickstoff ist unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Zu viel Stickstoff schädigt jedoch die Umwelt. Zu viel Gülle lässt in viehstarken Regionen auch die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt, sowohl Gülle als auch Mineraldünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Bächen, Flüssen und Seen zu halten. Überschüssige Gülle aus viehstarken Regionen sollte überregional gemäß guter fachlicher Praxis verwertet werden. Mit der Novellierung der Düngeverordnung soll die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere von Gülle den Erfordernissen des Umweltschutzes besser angepasst werden. Mit der Verordnung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) soll ein besserer Schutz gegen Leckagen aus Anlagen sichergestellt werden, die Jauche, Gülle und Silagesickersäfte lagern. Stickstoff in Form von Ammoniak (NH 3 ) belastet auch die Luft noch zu stark. Ammoniak ist ein Vorläufer des lungengängigen Feinstaubs, dessen Entstehung aus gesundheitlichen Gründen begrenzt werden muss. Beim Ammoniak gerät Deutschland zudem in Kollision mit EU-Recht: Gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen darf Deutschland jährlich 550 Kilotonnen Ammoniak ausstoßen. Derzeit wird diese Obergrenze nicht zuverlässig eingehalten. Genehmigungsbedürftige Geflügel- und Schweineställe müssen daher künftig zu Recht mit einer Abluftreinigung ausgestattet werden. Laut UBA wäre es auch ratsam, bei Rinderställen eine entsprechende Pflicht einzuführen. Der Schutz der Böden ist in Deutschland anders als noch 1985 sogar per Gesetz geregelt. Die Landwirtschaft kommt ihrer Pflicht zum vorsorgenden Bodenschutz dadurch nach, dass sie die gute fachliche Praxis beachtet: Direktzahlungen bekommt sie nur in vollem Umfang, wenn sämtliche Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und guten ökologischen Zustand erhalten werden. In der Praxis findet ⁠ Erosion ⁠, Schadverdichtung und Humusabbau aber immer noch statt. Enge Fruchtfolgen, spät schließende Reihenfrüchte oder schweres Gerät sind nach wie vor zulässig. Aber es gibt Lösungen, etwa eine konservierende Bodenbearbeitung, Streifenbearbeitung, ganzjährige Bodenbedeckung oder Zwischenfrüchte. Die Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Plastik und Mikroplastik war 1985 noch kein Thema. Vermutete Quellen sind Reste von in der Landwirtschaft eingesetzten Folien, Klärschlamm und Komposte. Hier sind aber zunächst valide Schätzungen zu den Eintragsmengen nötig, um effektive Minderungsstrategien zu entwickeln. Anlass der neuen Studie ist das 30-jährige Jubiläum des Sondergutachens „Umweltprobleme der Landwirtschaft“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Jahr 1985 veröffentlicht hatte. Das Gutachten hatte einige Verbesserungen bewirkt; auf manchen Gebieten kämpft Deutschland allerdings noch mit den altbekannten Problemen. Prof. Dr Wolfgang Haber, seinerzeit SRU-Vorsitzender, sagte: „Besonders beklagenswert ist, dass die angestrebte Trendwende beim Artenschutz verfehlt wurde. Arten und ihre Biotope sind in unseren Agrarlandschaften nach wie vor im Rückgang. Auf diese Weise geht ein bedeutender Teil unseres Artenreichtums verloren und ist nur schwer wieder zu ersetzen.“

Wo gespritzt wird, nehmen Bäche Schaden

Trotz umfangreicher Zulassungsprüfung und strengen Auflagen gelangen Pestizide aus der Landwirtschaft in umweltschädlichen Mengen in kleine Gewässer Eine neue Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes zeigt, dass die Pestizidbelastung von Kleingewässern dort besonders hoch ist, wo viele Pestizide auf den umliegenden Äckern eingesetzt werden. In 80 Prozent der untersuchten Bäche in der Agrarlandschaft Deutschlands überschritten die gemessenen Pestizide die für Tiere und Pflanzen festgelegten Grenzwerte. „Das Kleingewässermonitoring zeigt deutlich, dass unsere Gewässer nicht ausreichend vor Belastungen, insbesondere durch Pflanzenschutzmittel-Rückstände, geschützt sind.“ sagt Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes. Trotz der bereits existierenden Umweltauflagen im Rahmen der Pflanzenschutzmittel-Zulassung sind wir in Deutschland weit vom Ziel der „unbelasteten Gewässer in gutem ökologischem Zustand“ entfernt. Benötigt werden zukünftig ein regelmäßiges ⁠ Monitoring ⁠ kleiner Gewässer und systematisch erhobene Pflanzenschutzmittel-Anwendungsdaten, um die Umweltauswirkungen landwirtschaftlich genutzter ⁠ Pestizide ⁠ und die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen messen und verbessern zu können. Schon jetzt zeigen die Ergebnisse, dass bewachsene ⁠ Gewässerrandstreifen ⁠ zum Schutz der Gewässer überall eingerichtet werden sollten. Im Kleingewässermonitoring wurden 2018/2019 über 100 Gewässerabschnitte in unmittelbarer Nähe zu landwirtschaftlichen Flächen untersucht. Diese Bäche sind der Lebensraum zahlreicher Tiere und Pflanze und sie transportieren Schadstoffe weiter in größere Gewässer, die dann auch zur Trinkwassergewinnung für uns Menschen eine Rolle spielen. Deshalb sollen auch kleine Gewässer in der Agrarlandschaft möglichst schadstofffrei und in einem guten ökologischen Zustand sein. Die Forscher*innen des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) in Leipzig konnten allerdings deutlich zeigen: in der Realität gelangen weit höhere Mengen an Pestiziden in die Gewässer als vorhergesagt. In jeder zweiten Wasserprobe überschritten Wirkstoffe, die in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt werden, die akzeptablen Konzentrationen. Zudem haben die Pestizidrückstände weit stärkere Auswirkungen auf die Tiere und Pflanzen im Gewässer als bislang angenommen. Die Lebensgemeinschaft der Insekten war in vier von fünf untersuchten Bächen nur in einem mäßigen bis schlechten Zustand. Erstmalig wurden jetzt auch die Anwendungsdaten der landwirtschaftlichen Betriebe an zehn Messstellen mit ausgewertet. Je mehr Pestizide auf den umgebenden Äckern eingesetzt wurden, desto stärker waren die Gewässer mit Pestizidrückständen belastet. Das Team um Prof. Dr. Matthias Liess konnte zeigen, dass ein wesentlicher Teil der Belastung mit Pestiziden nach oder bei Regen in die kleinen Gewässer gelangt. Oberflächenabfluss von den Feldern trägt maßgeblich dazu bei und erfolgt auch über Gräben, die nur zeitweise Wasser führen. Gewässerrandstreifen können diesen Oberflächenabfluss reduzieren. Im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel werden mögliche Umweltauswirkungen betrachtet. Basierend auf Modellannahmen und Laborversuchen werden hier Vorhersagen über den Verbleib der Pestizidwirkstoffe in der Umwelt getroffen. Gleichzeitig werden Maßnahmen zum Schutz der Umwelt festgelegt. Diese verpflichtenden Maßnahmen, die eigentlich Oberflächenabfluss verhindern sollen, scheinen in der Praxis aber nicht den erwarteten Effekt zu haben. Zum Teil fehlen solche Maßnahmen bei einigen älteren Pflanzenschutzmitteln gänzlich. Neues Wissen über die Risiken der einzelnen Wirkstoffe oder neue Bewertungsmethoden werden nicht schnell genug auch auf bestehende Pflanzenschutzmittel angewendet. Auch scheinen die Modelle und Annahmen des Zulassungsverfahrens die realen Belastungen durch Pestizide deutlich zu unterschätzen. Die Autor*innen des Kleingewässermonitorings kritisieren daher zahlreiche Lücken in der Pflanzenschutzmittel-Zulassung, sowie bestehende Ausnahmeregelungen bei den Maßnahmen, die die Gewässer eigentlich schützen sollen. Vor dem Kleingewässermonitoring existierten keine bundesweit repräsentativen Daten zu Pestizidrückständen in Gewässern. Gleiches galt für den ökologischen Zustand kleiner Gewässer in unmittelbarer Nachbarschaft von Feldern, auf denen Pestizide angewendet werden. Auch die Aufzeichnungen der landwirtschaftlichen Betriebe zu den Anwendungen von Pestiziden in Spritztagebüchern werden bisher nicht veröffentlicht und stehen daher der Forschung und Behörden nicht zur Verfügung. Ohne Daten zu Pestizidanwendung und tatsächlich umgesetzten Schutzmaßnahmen können die Quellen und Ursachen der Belastungen nicht angemessen untersucht und beurteilt werden und Landwirt*innen sehen sich häufig einer Pauschalkritik ihrer landwirtschaftlichen Praxis ausgesetzt. Die Studien zum Kleingewässermonitoring beweisen, dass Pestizide mitnichten nur auf der Anwendungsfläche wirken. Pestizidrückstände richten Schäden in kleinen Gewässern an, die bisher trotz Zulassung und Schutzmaßnahmen nicht ausreichend verhindert werden. Alle beteiligten Akteure rund um Pflanzenschutzmittel und Gewässer sind aufgerufen, zu einer nötigen Verbesserung beizutragen: durch schnelles Einbringen neuen Wissens in die Zulassung, durch fortgeführtes Monitoring der kleinen Gewässer, durch die systematische Erhebung aussagekräftiger Anwendungsdaten, durch Untersuchungen zur Wirkung von Schutzmaßnahmen und durch Umsetzung wirkungsvoller Maßnahmen im Feld. Dauerhaft bewachsene Gewässerrandstreifen an allen kleinen Gewässern der Agrarlandschaft - allerdings ohne die bisher üblichen Ausnahmen - sieht das Umweltbundesamt als wirkungsvoll an. Der neue Bericht zum Kleingewässermonitoring ordnet die Befunde von 2018/2019 weiter ein. Dafür standen erstmals auch die tatsächlichen Aufzeichnungen der Landwirte in den Einzugsgebieten der Gewässer zur Auswertung zur Verfügung. Für die vorliegenden repräsentative Erhebung der Belastung kleiner Gewässer wurden in den Jahren 2018/2019 durch das Umweltbundesamt gemeinsam mit dem Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung in ganz Deutschland Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen nach Regenereignissen untersucht. Der Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln konkretisiert die Pestizidreduktionsziele der EU und stellt die Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaft. Dazu hat das Umweltbundesamt Vorschläge eingebracht, wie die Reduktionsziele mit der Landwirtschaft in Einklang gebracht werden können und so auch dem Gewässerschutz zugutekommen.

Bekämpfung von Ratten führt zur Belastung von Fischen

Rattengift in der Kanalisation verursacht weiträumige Gewässerbelastung Rattengift, das in der kommunalen Kanalisation eingesetzt wird, gelangt in Gewässer und reichert sich dann in der Leber von Fischen an. Dies zeigt ein aktuelles Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA). Die in den Rattenködern enthaltenen Wirkstoffe werden in den Kläranlagen nicht vollständig abgebaut und gelangen so in die Flüsse. Dabei gelten rechtsverbindliche Vorgaben, die einen Kontakt der Köder mit dem Abwasser untersagen. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamts: „Städte und Kommunen müssen bei der chemischen Rattenbekämpfung die Vorgaben zum Gewässerschutz einhalten. Es gibt bereits zahlreiche innovative Lösungen, wie dies umgesetzt werden kann, beispielsweise durch spezielle Köderschutzstationen. Die Fische in unseren Flüssen dürfen nicht weiterhin zum ungewollten Ziel von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen werden.“ In den meisten deutschen Städten und Kommunen werden Ratten in der Kanalisation mithilfe von Antikoagulanzien-haltigen Fraßködern bekämpft. Die als Rodentizide bezeichneten Nagetierbekämpfungsmittel hemmen die Blutgerinnung und führen mehrere Tage nach Köderaufnahme zum Tod durch inneres Verbluten. In der Kanalisation werden die Köder mit einem Draht am Steigeisen befestigt und in Kanalschächte gehängt. Die Studie zeigt, dass dabei insbesondere bei ⁠ Starkregen ⁠- und Rückstauereignissen die in den Ködern enthaltenen Wirkstoffe in das Abwasser freigesetzt werden. Die Antikoagulanzien werden nicht vollständig bei der konventionellen Abwasserreinigung in Kläranlagen abgebaut und dadurch mit dem gereinigten Abwasser in Gewässer eingeleitet. Dies belegt die Studie anhand der Analyse von Antikoagulanzien in Leberproben von Karpfen, die für ein halbes Jahr in Teichen mit gereinigtem kommunalem Abwasser gehalten wurden. Die Studie umfasst zudem die Analyse zahlreicher Umweltproben, die im Verlauf kommunaler Rattenbekämpfungsmaßnahmen in Kläranlagen und Flüssen gesammelt wurden. Parallel dazu wurden Fische aus den beprobten Fließgewässern auf Rodentizid-Gehalte untersucht. In nahezu allen in diesem Forschungsprojekt analysierten Leberproben von Fischen, darunter Arten wie Flussbarsch, Zander, Bachforelle, Döbel und Gründling, wurden die Forschenden fündig. Bei den in den Fischlebern nachgewiesenen Wirkstoffen handelte es sich zumeist um sogenannte Antikoagulanzien der zweiten Generation, hauptsächlich Brodifacoum, Difenacoum und Bromadiolon. Diese Wirkstoffe gelten als persistent, bioakkumulierend und toxisch. Sie bauen sich also schlecht ab, reichern sich in Lebewesen an und haben eine giftige Wirkung. Welche Auswirkungen die Rodentizid-Rückstände auf die Fischgesundheit genau haben, wird nun in einem Folgevorhaben des ⁠ UBA ⁠ von der Bundesanstalt für Gewässerkunde in Zusammenarbeit mit dem Bayerischen Landesamt für Umwelt untersucht. Ob für Menschen gesundheitliche Risiken durch den Verzehr von mit Antikoagulanzien belasteten Fischen bestehen, war dagegen nicht Gegenstand der Untersuchungen im Forschungsprojekt. Für die Verwendung von Rodentiziden bestehen EU-weit strikte und rechtsverbindliche Vorgaben. Die Köder dürfen nicht in Kontakt mit (Ab-)Wasser kommen, damit keine Wirkstoffe mit dem gereinigten Abwasser oder durch Abschwemmungen in Gewässer gelangen. Diese Vorgabe wird in der bisherigen Anwendungspraxis in vielen Städten und Kommunen nicht konsequent umgesetzt. Das zeigt die im Forschungsprojekt durchgeführte bundesweite Umfrage zur kommunalen Rattenbekämpfung. Demnach wurden in dem Jahr 2017 überwiegend Köder am Draht in den Kanalschacht gehängt. Angesichts der aktuellen Forschungsergebnisse ist der Schutz der Köder vor Kontakt mit (Ab-)Wasser zum Schutz der aquatischen Umwelt dringend geboten. Es gibt auch praktikable Alternativen: Verschiedene Hersteller von Köderschutzstationen oder Fallen bieten professionelle und smarte Lösungen für eine wirksame, rechtssichere und umweltgerechte Rattenbekämpfung in der Kanalisation bereits heute an. Das Forschungsprojekt, dessen Abschlussbericht nun veröffentlicht ist, wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes von der Bundesanstalt für Gewässerkunde durchgeführt.

UBA: Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren in großer Gefahr

Obergerichtliche Überprüfung von Urteilen zu Pestiziden dringend nötig Drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig sprechen deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es deshalb für dringend geboten, dass die zuständige Behörde – das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hierfür gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Sollten die Urteile des VG Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Es ist daher unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden.“ Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus. Das ⁠ UBA ⁠ hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober 2019 Berufung gegen die Urteile zu beantragen, um die Rechtsfragen abschließend durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und gegebenfalls den Europäischen Gerichtshof) klären zu lassen. „Sonst nähme das BVL als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden. Was soll uns das Zulassungsverfahren dann noch nützen?“, so Krautzberger. Herbizid Sunfire : Das UBA hatte seine Zustimmung zur Zulassung des Herbizids „Sunfire“ unter die Bedingung gestellt, dass das Mittel in drei Jahren auf einem Acker nur einmal angewendet werden darf, um das Grundwasser zu schützen. Denn ein Abbauprodukt des Mittels ist Trifluoracetat (TFA), das in der Trinkwasseraufbereitung kaum aus dem Grundwasser entfernt werden kann. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen von TFA im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte in einer Eilentscheidung die zu Grunde liegende Bewertung des Umweltbundesamtes für unzulässig. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Zustimmung zur Zulassung in Deutschland aktuellste Informationen zur Grundwassergefährdung durch TFA herangezogen. Diese dürfen nach Auffassung des Gerichts aber erst in einem zukünftigen Verfahren zur Überprüfung der Zulassung und auch zunächst nur durch den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (Niederlande) berücksichtigt werden. Herbizid Corida und Insektizid Fasthrin 10 EC : Das UBA hatte in seiner Prüfung festgestellt, dass die Anwendung der Mittel schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Durch das Abtöten der Begleitkräuter und Insekten wird auch Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen. Das UBA hatte deshalb seine Zustimmung zur Zulassung davon abhängig gemacht, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mittel nur anwenden dürfen, wenn sie einen bestimmten Anteil sogenannter Biodiversitätsflächen auf ihrem Ackerland vorweisen können. Biodiversitätsflächen sind z.B. Brachen und Blühflächen, die als Ersatzlebensraum für solche Tier- und Pflanzenarten geeignet sind, deren Bestände durch die Anwendung von Pestiziden in Gefahr geraten. Ihre Einrichtung kann von den Bundesländern gefördert werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestritt in seinen Urteilen zwar die genannten Auswirkungen der Mittel auf die biologische Vielfalt nicht. Es dürften aber nur diejenigen der in der EU-Zulassungsverordnung genannten Schutzgüter im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren berücksichtigt werden, zu deren Bewertung die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA Methoden vorgelegt hat. Bei vielen wichtigen Fragen ist die EFSA mit der Vorlage solcher Leitlinien jedoch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung säumig. So auch im Falle der ⁠ Biodiversität ⁠, also der Artenvielfalt. Laut VG Braunschweig dürften sich die Zulassungsbehörden mit diesem Gesichtspunkt und vielen weiteren Fragen des Umweltschutzes bei der Pflanzenschutzmittelzulassung von vornherein nicht befassen. Auch für die Bewertung der Auswirkungen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut auf Insekten gibt es noch keine EFSA-Leitlinie. Bei der Aussaat so behandelten Saatgutes können giftige Abriebstäube in umliegende Flächen verdriften. Dies hatte im Jahr 2008 in Oberrheingebiet ein Bienensterben ausgelöst. Auch vor solchen drohenden Schäden müssten künftig, mangels EFSA-Leitlinie, die Augen verschlossen werden: Man müsste es einfach geschehen lassen und dürfte im Vorfeld, unter Nutzung der Möglichkeiten des Zulassungsverfahrens, nichts tun. Die Urteile haben in der bestehenden Form auch Einfluss auf den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Ende 2017 erteilte Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat enthält eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff den Biodiversitätsaspekt besonders zu berücksichtigen und nötigenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Maria Krautzberger: „Liefen diese Bestimmung zum Schutz der biologischen Vielfalt nun leer, hätte das auch politische Sprengkraft, denn mit der Einfügung der Bestimmung zur Biodiversität hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine umstrittene Zustimmung zu der erneuten Genehmigung von Glyphosat gerechtfertigt.“ In Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beurteilt das Umweltbundesamt, ob bei Anwendung des Mittels in Deutschland Schäden an der Umwelt drohen. Ist dies der Fall, verbindet das UBA seine Zustimmung zur Zulassung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen bei der Anwendung. Reichen auch solche Maßnahmen nicht aus, versagt das UBA seine Zustimmung. Das Mittel darf dann in Deutschland nicht zugelassen werden.

Nagetierbekämpfung birgt Risiken für Mensch und Umwelt

Mäuse- und Rattengift sicher und wirksam anwenden Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen mit giftigen Ködern kann zu unabsichtlichen Vergiftungen von Haus- und Wildtieren führen. Zudem verbleiben die meisten Nagetierbekämpfungsmittel lange in der Umwelt und reichern sich in Tieren an. Um dies möglichst zu verhindern, müssen zahlreiche Maßnahmen zur Risikominderung eingehalten werden, wie beispielsweise die Verwendung von Köderstationen. Das Umweltbundesamt (UBA) hat diese Maßnahmen in praxisnahen Handbüchern für Profis und Laien zusammengestellt und beantwortet häufig gestellte Fragen zum Thema Nagetierbekämpfung. Nagetierbekämpfungsmittel (Rodentizide) enthalten in der Regel blutgerinnungshemmende Wirkstoffe, sogenannte Antikoagulanzien. Sie werden häufig als Fraßköder in und um Gebäuden, in der Kanalisation oder in Rattenbauen in der Erde eingesetzt. Dabei kann es zu unabsichtlichen Vergiftungen von Haus- und Wildtieren kommen. Zudem verbleiben die meisten Antikoagulanzien lange in der Umwelt und reichern sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette an. Rückstände dieser Chemikalien wurden unter anderem in Füchsen, Wieseln, Eulen, Greif- und Singvögeln sowie in Fischen gefunden. Wenn diese Mittel eingesetzt werden, müssen Profis wie Laien zahlreiche Anwendungsbestimmungen zum Schutz der Umwelt und der Gesundheit von Mensch und Tier befolgen. Diese wurden im Rahmen der Biozidproduktzulassung verbindlich festgelegt und stehen in der Gebrauchsanweisung der Produkte. Ein Verstoß stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 Euro Bußgeld geahndet werden kann. Für verschiedene Anwendergruppen gelten unterschiedliche Bestimmungen. Entsprechend hat das ⁠ UBA ⁠ für die breite Öffentlichkeit, für berufsmäßige Verwender (ohne Sachkunde) sowie für geschulte berufsmäßige Verwender jeweils eine eigene „Gute fachliche Anwendung“ (kurz: GfA) zusammengestellt und veröffentlicht. Die darin enthaltenen Bestimmungen stellen praxistauglich und übersichtlich dar, wie Mäuse- und Rattengifte rechtskonform, sicher und wirksam angewendet werden. Zudem hat das UBA eine Sammlung häufig gestellter Fragen (FAQ) zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien aktualisiert. Darin sind zahlreiche Hintergrundinformationen zu der Zulassung von Rodentiziden, zu bestehenden Umweltrisiken und Risikominderungsmaßnahmen sowie zu nicht-chemischen Maßnahmen der Nagetierbekämpfung zusammengefasst. Die aktualisierte 4. Auflage der FAQ enthält erstmals auch Informationen zum Nachweis von Rodentizid-Rückständen in Fischen und widmet der Rattenbekämpfung in der Kanalisation ein eigenes Kapitel.

Neue Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Gewässer vor Spurenstoffen

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Weltwassertag: Runde Tische zur Spurenstoffstrategie des Bundes präsentieren Ergebnisse Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMUV, und das Spurenstoffzentrum des Bundes haben heute erste Ergebnisse von drei „Runden Tischen“ zur Spurenstoffstrategie entgegengenommen. Die Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen negative Auswirkungen auf Gewässer und die Qualität des Trinkwassers haben. Als Teil der Spurenstoffstrategie des Bundes entwickeln derzeit Interessenverbände an „Runden Tischen“ freiwillige Maßnahmen zur Entlastung der Umwelt. Die ersten Ergebnisse haben Vertreter*innen der „Runden Tische“ heute präsentiert. Auf der virtuellen Bilanzveranstaltung hat Bettina Hoffmann außerdem die strategischen Eckpunkte und Perspektiven für die aktuelle Legislaturperiode vorgestellt. Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin beim ⁠ BMUV ⁠: „Grundwasser sauber und verfügbar zu halten ist aktiver Umwelt- und Gesundheitsschutz. Denn 70 Prozent unseres Trinkwassers besteht aus Grundwasser. Haben wir das Grundwasser in der Vergangenheit als etwas Selbstverständliches angesehen, verursacht die Erderhitzung immer öfter langanhaltende Trockenperioden, die den Grundwasserspiegel an vielen Orten in Deutschland absenken. Über das Abwasser gelangen zunehmend Stoffe in unsere Gewässer, die dort nicht hingehören. Chemikalien aus der Industrie sowie Arzneimittel, die sich teilweise nicht natürlich abbauen, belasten zusehends die Ökosysteme in Flüsse, Seen und zusehends auch das Grundwasser. Dass diese Umweltbelastung ein Ende findet, liegt in der Verantwortung der ganzen Gesellschaft. Wichtig ist, den Eintrag von Schadstoffen wo immer möglich direkt an der Quelle abzustellen. Das Spurenstoffzentrum beim Umweltbundesamt soll schon bald zentrale Informationsquelle und Treiberin der der Maßnahmen für den Schutz unserer Gewässer werden.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Hauptziel des Spurenstoffzentrums ist es, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren und Betroffenen, Oberflächengewässer und das Rohwasser für die Trinkwassergewinnung in Deutschland umfassend und vorsorgend zu schützen. Hierzu sind alle Maßnahmen entlang des Lebenszyklus von Spurenstoffen übergreifend zu betrachten. Es muss bereits bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten auf Minimierung, Ersatz oder Vermeidung des Einsatzes von Stoffen mit problematischen Umwelteigenschaften geachtet werden.“ Der Eintrag von Spurenstoffen in Seen, Flüsse und schlussendlich in die Meere stellt eine der größten Herausforderung für den Gewässerschutz dar. Das Problem liegt einerseits in der großen Anzahl dieser Stoffe im täglichen Gebrauch und andererseits darin, dass sie bereits in geringen Konzentrationen Schädigungen bei Wasserlebewesen hervorrufen können. Wesentliches Element der 2016 von BMUV und ⁠ UBA ⁠ initiierten Spurenstoffstrategie ist der intensive Dialog mit Stakeholdern aus Industrie, Wasserwirtschaft, Umweltorganisationen und den Bundesländern. Auf Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen und Regeln sollen die Einträge von Spurenstoffen in Gewässer verringert werden. Für die Verstetigung der Spurenstoffstrategie wird seit 2021 das Spurenstoffzentrum des Bundes (SZB) im UBA aufgebaut. Bereits seit Ende 2019 wurden insgesamt drei stoffspezifische Runde Tische einberufen, die sich an den wichtigsten Spurenstoffen in deutschen Gewässern orientieren: Benzotriazol (Anti-Korrosionsmittel für Metalle, z.B. zum Schutz von Dachrinnen oder in Reinigungstabs für Geschirrspülmaschinen), Diclofenac (Schmerzmedikament) sowie Röntgenkontrastmittel. Schadstoffeinträge in Gewässer lassen sich am effizientesten mindern, wenn die entsprechenden Substanzen nicht bzw. weniger eingesetzt und demnach auch weniger hergestellt werden müssen. Daher werden im Rahmen der Runden Tische auf Herstellerseite Maßnahmen entwickelt, die die Einträge spezifischer Chemikalien in die Gewässer verringern. Die Runden Tische helfen, die Anwendungsgebiete, Eintragspfade und Risiken für einzelne Spurenstoffe oder Stoffgruppen besser zu verstehen und darauf aufbauend Lösungen im Dialog mit allen beteiligten Akteuren zu erarbeiten. An den Dialogen nahmen Vertreter von Industrieverbänden, der Wasserwirtschaft, der Umweltschutzverbände, der Kommunen sowie der Bundesländer teil. Der Runde Tisch zu Diclofenac verabschiedete eine einvernehmliche Abschlusserklärung. Darin wurde eine Reihe kurz- bis mittelfristig umsetzbarer Kommunikationsmaßnahmen zusammengestellt, die die Hersteller auf den Weg bringen wollen. In den Veröffentlichungen des Runden Tischs werden die Umweltprobleme und Gewässerbelastungen von Diclofenac deutlich dargestellt und die Notwendigkeit einer wesentlichen Reduktion des Eintrages in die Umwelt vermittelt. Da die primäre Eintragsquelle von Diclofenac in die Gewässer dessen Anwendung in Form von Cremes und Salben ist, haben die Hersteller umfassende Informationsmaterialien zur Aufklärung von Ärzten, Apothekern und über Sportverbände erarbeitet, verbunden mit dem eingängigen Slogan „Wischen statt Waschen“. Dies umfasst die Empfehlung an Patientinnen und Patienten, nach dem Auftragen von Diclofenac-haltigen Schmerzsalben, die Hände mit einem Papiertuch abzuwischen und dieses über den Restmüll zu entsorgen. Die Effekte dieser Arbeit sollen nun in bis zu drei Regionen Deutschlands evaluiert werden. Durch den intensiven, konstruktiven und interdisziplinären Austausch der ⁠ Stakeholder ⁠ konnten auch erste gemeinsame Maßnahmen an den Runden Tischen zu Röntgenkontrastmittel und zu Benzotriazol erreicht werden. Für den Rückhalt von Röntgenkontrastmitteln, etwa durch die Einführung von Urinbeuteln und Trenntoilette, werden nun drei bis vier große Umsetzungsprojekte, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, entwickelt. Weiterhin werden Pilotstudien gestartet, welche eine spätere Bilanzierung des Erfolgs ermöglichen. Das Spurenstoffzentrum des Bundes begleitete in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI und der IKU Dialoggestalter die drei Runden Tische zu zuvor von einem unabhängigen Gremium als relevante Substanzen eingeschätzte Spurenstoffen. Das Spurenstoffzentrum wird zukünftig die operativen Tätigkeiten an der Spurenstoffstrategie weiterführen. Dazu gehören unter anderem die Organisation und Begleitung weiterer Runder Tische sowie die Unterstützung eines unabhängigen Gremiums zur Relevanzbewertung von Spurenstoffen. Der Weltwassertag wurde von der ⁠ UN ⁠-Generalversammlung beschlossen und findet seit 1992 immer am 22. März statt. Der diesjährige Weltwassertag steht unter dem Motto "Groundwater: Making the Invisible Visible": "Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz".

UBA stellt Empfehlungen gegen Mikroverunreinigungen in Gewässern vor

Vorsorgen statt sanieren, um Altlasten in Zukunft zu vermeiden Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen nachteilige Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Diese Mikroverunreinigungen werden nicht zuletzt dank verfeinerter Analyseverfahren zunehmend in unseren Gewässern nachgewiesen. Daher schlägt das Umweltbundesamt (UBA) nun ein Maßnahmenpaket vor, um Stoffeinträge in die Gewässer zu minimieren. Langlebige Stoffe, die in die Gewässer gelangen, führen dort oft jahrzehntelang zu Problemen. Beispiele aus der Vergangenheit sind Tributylzinnverbindungen (TBT, aus bioziden Bootsanstrichen), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS, aus Löschschäumen und Galvanikbädern) oder Diuron (aus Pflanzenschutzmitteln). Gegenwärtig werden in Gewässern zunehmend Arzneimittelwirkstoffe wie Diclofenac und Ibuprofen gemessen. Bei der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien können diese als Mikroverunreinigungen auf verschiedenen Wegen in das Grundwasser, die Flüsse, die Seen und die Meere gelangen: Durch Abwässer aus Kläranlagen, Abschwemmung aus Böden, Auswaschung über Niederschläge, Versickerung oder Direktanwendung im Gewässer. Das Umweltbundesamt hat die Eintragspfade analysiert, kritische Stoffeigenschaften benannt und Handlungsempfehlungen abgeleitet . Es zeigt sich: Nur eine Kombination von Maßnahmen bei der Herstellung, bei den Verwendungen und der Abwasserbehandlung kann einen umfassenden Schutz bewirken. Arzneimittel: Für eine wirksame Kontrolle bei der Zulassung müssen die herstellenden Unternehmen alle Umweltdaten für eine Stoffbewertung offenlegen. Dies gilt auch für Arzneimittelwirkstoffe, die bereits lange auf dem Markt sind. Zudem sollte die Forschung zu umweltverträglichen Wirkstoffen verstärkt werden. Tierarzneimittelwirkstoffe mit schädlichen Umwelteigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) sollten generell nicht zugelassen werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker müssen besser über die Umweltaspekte von Arzneimitteln informiert werden. Auch Patientinnen und Patienten müssen besser aufgeklärt werden: Wer Arzneimittel entsorgt, sollte dies nie über Spüle und Toilette tun. Pflanzenschutzmittel (PSM): Insgesamt sollten deutlich weniger chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Dafür müssen der Ökolandbau ausgebaut und vorsorgende Maßnahmen im konventionellen Anbau, z.B. eine erweiterte Fruchtfolge, umgesetzt werden. Um Einträge in Gewässer bei und nach der Ausbringung zu minimieren, sollten dauerhaft bewachsene ⁠ Gewässerrandstreifen ⁠ entlang der Flüsse und Bäche angelegt werden, auf denen der Einsatz von PSM verboten ist. Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sollte Technik zum Einsatz kommen, die eine möglichst zielgenaue, verlustfreie und saubere Ausbringung gewährleistet. Biozide (Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Desinfektion und zum Materialschutz): Generell sollte der Einsatz von Bioziden auf das notwendige Maß minimiert werden. Einzelne Anwendungsbeschränkungen und Auflagen bei der Zulassung von Bioziden reichen nicht aus. Zusätzlich müssen belastbare Daten zu den Verkaufs- und Verwendungsmengen erhoben, Umweltbelastungen systematisch überwacht sowie übergreifende Vorgaben für den umwelt- und sachgerechten Gebrauch von Bioziden erlassen werden. Abwasser: Da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen längeren Vorlauf brauchen und nicht alle Einträge von Mikroverunreinigungen verhindern können, muss auch bei der Abwasseraufbereitung angesetzt werden. Chemikalien aus verschiedenen Anwendungen gelangen in die kommunalen Kläranlagen. Mit einer vierten Reinigungsstufe könnte deren Eintrag in die Gewässer effizient reduziert werden. ⁠ UBA ⁠-Schätzungen gehen von Mehrkosten von durchschnittlich 16 Euro pro Person und Jahr für den Ausbau der großen Kläranlagen in Deutschland aus. Über die Finanzierung und Umsetzung der vom Umweltbundesamt empfohlenen Maßnahmen ist eine gesellschaftliche Debatte nötig. Der vom Umweltministerium initiierte und vom Umweltbundesamt fachlich begleitete „Stakeholderdialog Spurenstoffe“ stellt hierfür eine geeignete Plattform dar. Dabei muss allen klar sein: Die Stoffeinträge von heute können morgen teure Altlasten werden.

Rückstände von als Rodentizid ausgebrachten Antikoagulanzien in wildlebenden Biota

Antikoagulante Rodentizide (AR) sind häufig eingesetzte Wirkstoffe zur Schadnagerbekämpfung im Biozidbereich, die aber auch Nichtzielarten gefährden können. Im Projekt konnten Rückstände von AR in Kleinsäugern, die nicht Ziel der Anwendung sind (z.B. Spitzmäuse, Waldmäuse) und Prädatoren, die ⁠ Kleinsäuger ⁠ erbeuten, nachgewiesen werden. 61% der Leberproben von Füchsen und 32% von Eulen- und Greifvogelproben wiesen AR-Rückstände auf. Mit steigender Entfernung zum Anwendungsort sank der Anteil belasteter Kleinsäuger. Schleiereulen, die häufig auf landwirtschaftlichen Betrieben vorkommen, scheinen ARs auch über Nichtziel-Kleinsäuger (z.B. Apodemus-Arten) aufzunehmen. Die Untersuchungen belegen die verbreitete Umweltbelastung durch die weitläufige Anwendung von AR zur Nagetierbekämpfung. Veröffentlicht in Texte | 04/2018.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zu Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien

Die Bekämpfung von Ratten und Mäusen erfolgt meist mit giftigen Fraßködern, den sogenannten antikoagulanten Rodentiziden. Diese Nagetierbekämpfungsmittel unterliegen in der EU einer Zulassungspflicht nach Biozid-Verordnung. Im Rahmen ihrer Zulassung in Deutschland wurden Auflagen festgelegt, die ihre Verwendung sicherer, wirksamer und nachhaltiger machen. Welche Auflagen das sind, warum sie getroffen wurden sowie Antworten auf weitere häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung erfahren Sie in diesem Dokument. Die vorliegende 4. Auflage enthält erstmals Informationen zum Nachweis von Rodentizid-Rückständen in Fischen und widmet der Rattenbekämpfung in der Kanalisation ein eigenes Kapitel. >> Sollten Sie beim Download der PDF-Datei Probleme haben, versuchen Sie es bitte mit einem anderen Internetbrowser. << Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

Recommendations for reducing micropollutants in waters

Residues of medicinal products, pesticides, biozides and other chemicals can adversely affect the environment and human health already in low concentrations. These micropollutants are increasingly detected in our waters not least due to improved analytics. Precautionary measures are needed to prevent future stresses on our waterbodies. Therefore, the German Environment Agency (⁠ UBA ⁠) has analysed entry pathways, named critical substance characteristics and proposed a combination of measures consisting of measures at the source, in use and for wastewater treatment serving the objective of comprehensive water protection. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.

1 2 3 4 518 19 20