Studie im UBA-Auftrag evaluiert Pfandpflicht Wer seine Getränkeflaschen zurückgibt, tut etwas für die Umwelt. Das gilt vor allem für Mehrweg - aber auch für Einwegflaschen und -dosen. Das zeigt eine Studie der bifa Umweltinstitut GmbH im Auftrag des Umweltbundesamtes. Demnach führt die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen zu weniger Müll auf Straßen und Plätzen. Außerdem lassen sich die Einwegbehälter aus Plastik oder Aluminium besser verwerten, da jetzt mehr und sortenrein gesammelt werden. Trotz dieser positiven Effekte gilt aber auch weiterhin: Mehrwegflaschen aus PET sind umweltfreundlicher als Einwegflaschen und -dosen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Nach wie vor ist Mehrweg die richtige Entscheidung für die Umwelt. Mit der Pfandpflicht für Einwegbehältnisse konnten zudem auch Umweltverbesserungen erreicht werden.“ Die Studie macht mehrere Vorschläge, um das jetzige Pfandsystem zu verbessern. So soll die Pfandpflicht möglichst für alle Getränkesegmente gelten und alle Verpackungen sollen einen klaren Hinweis mit „EINWEG“ bzw. „MEHRWEG“ erhalten. Dadurch könnte jeder Verbraucher unmittelbar erkennen, in welcher Form er seine Getränke kauft. Um auch Mehrwegsysteme weiter zu verbessern, empfiehlt das bifa Umweltinstitut, noch häufiger PET-Mehrwegflaschen einzusetzen. Für PET-Mehrwegflaschen wird bei der Produktion und beim Transport noch weniger Energie benötigt als bei Mehrwegglasflaschen, wodurch sie vor allem bei weiten Transportdistanzen besser abschneiden.
Pfandsystem für Coffee-to-go und Take-Away https://recup.de
In Deutschland wird ein Pfand für Einweg-Getränkeverpackungen wie Dosen, Einweg-Glasflaschen und Einweg-PET-Flaschen rechtskräftig, das so genannte Dosenpfand. Grundlage für die Einführung des Pfandes auf Einweg-Getränkeverpackungen ist die Verpackungsverordnung, welche im Jahr 1991 von der damaligen Bundesregierung beschlossen und 1998 novelliert wurde. Laut der alten Verpackungsverordnung werden jährlich Regelerhebungen zur Bestimmung des Mehrweganteils bei den Getränkearten durchgeführt. Der erforderliche Mehrweganteil wurde erstmals 1997 unterschritten. Das wurde im Januar 1999 bekannt gegeben. Das führte zur Auslösung der Pfandpflicht für Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke mit Kohlensäure zum 1. Januar 2003. Zu der Verzögerung kam es durch zahlreiche Klagen der Industrie gegen die Veröffentlichung der Nacherhebungsergebnisse.
In diesem Bericht wurden sieben Instrumente zur Steigerung der Ressourceneffizienz untersucht: Primärbaustoffsteuer, Verfüllsteuer auf mineralische Bau- und Abbruchabfälle, Förderung des betrieblichen Ressourcenmanagements mittels steuerlicher Begünstigungen oder Förderprogrammen, Mehrwertsteuersenkung für ressourceneffiziente Produkte, Europäische Produktressourcensteuer und ein Pfandsystem auf Elektro- und Elektronikkleingeräte. Neben der Ausgestaltung und Einbettung in flankierende Instrumente wurden auch die Wirkungen der Instrumente analysiert. Je nach Reifegrad des Instruments umfasst die Wirkungsanalyse auch eine quantitative Modellierung der ökonomischen Effekte. Veröffentlicht in Texte | 31/2021.
Die sogenannten Insellösungen von Vertreibern und Abfüllern, bei denen die Rücknahme auf die von ihnen in Verkehr gebrachte Individualverpackungen beschränkt wird, werden beendet. Pfandflaschen können ab jetzt überall im Handel zurückgegeben werden, unabhängig davon, wo sie erworben wurden. Die Pfandpflicht wird auf kohlensäurefreie Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke (insbesondere sogenannte Alkopops) ausgedehnt.
Achtloses Wegwerfen hat weitreichende Folgen - Achtlos weggeworfene Abfälle wie Zigarettenkippen, Einwegbecher, Plastikbehälter oder -tüten, Papiertaschentücher, Dosen oder Flaschen sind nicht nur ein hässlicher Anblick. Die Vermüllung in der Natur und der freien Landschaft, aber auch im städtischen Raum, das so genannte „Littering“, hat vor allem weitreichende ökologische und ökonomische Folgen. Viele Abfälle werden nur sehr langsam oder gar nicht biologisch abgebaut. Bis ein Coffee-To-Go-Becher verrottet ist, dauert es etwa 50 Jahre. Etwa 450 Jahre braucht eine ganz normale Plastikflasche, bis sie zersetzt ist. Bis dahin kann sie aber noch viel Schaden anrichten. Styroporverpackungen werden in der Natur praktisch niemals abgebaut. Sind die Abfälle einmal in der Umwelt, können sie Schadstoffe freisetzen oder in Kleinteile zerfallen, die für die Tier- und Pflanzenwelt an Land und in Gewässern gefährlich werden können. Kunststoffe sind so gut wie gar nicht biologisch abbaubar. Sie werden langfristig mechanisch zerkleinert und gelangen als Mikroplastik in Gewässer, Böden und in die Nahrungskette. Auch in den Ozeanen lassen sich Kunststoffreste und Mikroplastik nachweisen. Tiere nehmen Plastikteile mit der Nahrung auf und können daran verenden. Plastikabfälle gehören in die Wertstofftonne oder gelbe Tonne, denn Kunststoffe werden sortiert, recycelt oder energetisch verwertet. Zigarettenstummel gehören in den Restabfall. Jährlich werden etwa 4,5 Billionen Zigarettenfilter weltweit achtlos weggeworfen. Bis sie zersetzt sind, dauert es bis zu fünf Jahre. Die Zigarettenfilter bestehen hauptsächlich aus dem Kunststoff Celluloseacetat, der wie viele Kunststoffe nur schwer biologisch abbaubar ist. Nicht nur die in Zigarettenfiltern verarbeiteten Kunststoffe sind schädlich für die Umwelt. Die Filter enthalten bis zu 700 teilweise giftige chemische Einzelstoffe und Verbindungen, zum Beispiel Arsen, Blei, Cadmium, Formaldehyd, Benzol, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) und Nikotin. Die Schadstoffe können in den Boden sowie in Gewässer übergehen und von Landtieren beziehungsweise Fischen aufgenommen werden. Spielende Kinder können durch die Schadstoffe von herumliegenden Zigarettenfiltern geschädigt werden. Glimmende Zigarettenkippen können Waldbrände auslösen Ein oft verkanntes Problem sind Papiertaschentücher. Sie sind heutzutage waschmaschinenfest, das heißt, sie zerfallen nicht beim Waschen, aber auch nicht in der Umwelt. Um sie reißfest zu machen, werden sie mit Polymeren behandelt. Folglich dauert es in der Natur bis zu fünf Jahre, bis sie sich auflösen und verrotten. Wälder und Parks werden dauerhaft verschmutzt. Papiertaschentücher gehören deshalb auch in den Restmüll, wie übrigens auch Einwegmasken, die ein ganz aktueller Littering-Trend sind. Materialien, die speziell dafür entwickelt wurden, besonders langlebig und widerstandsfähig zu sein, können zum Problem werden, wenn sie für uns Menschen ihren Dienst getan haben und nicht mehr benötigt werden. Dann kommt es auf die richtige Entsorgung an. Für nahezu alle Verpackungsmaterialien sind die Entsorgungswege gut organisiert. Pfandsysteme und unterschiedliche Tonnen für Glas, Papier, Plastikverpackungen und Bioabfälle ermöglichen eine saubere Trennung der Abfälle, die dann als Wertstoffe wieder in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden können. Denn die richtige Entsorgung ist nicht nur ein ästhetisches Problem. Müll in der Landschaft entzieht der Kreislaufwirtschaft wertvolle Rohstoffe unwiederbringlich. Ein Infoblatt des LANUV zeigt, wie lange unterschiedliche Abfälle brauchen, um in der Umwelt zu verrotten und was wir alle tun können, damit der Abfall gar nicht erst in die Umwelt gelangt. Zur online-Ausgabe des LANUV-Infoblatts: https://www.lanuv.nrw.de/landesamt/veroeffentlichungen/publikationen/lanuv-infos?tx_cartproducts_products%5Bproduct%5D=1051&cHash=d288359bb30ecb2734659fa92c9854c6 Download: Pressemitteilung
Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre. Für das Berichtsjahr 2018 ist die Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21.08.1998, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17.07.2014 (BGBl. I S. 1061) geändert wurde, die Rechtsgrundlage. Nach der VerpackV soll der Anteil der in Mehrweg- und ökologisch vorteilhaften Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke gestärkt werden. Als Zielgröße wird ein Anteil von 80 % genannt. Die Bundesregierung ist verpflichtet, die geforderte Zielgröße durch jährliche Erhebungen zu überprüfen und die Ergebnisse zu veröffentlichen. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. Dementsprechend liegen für das Berichtsjahr 2019 die Festlegungen des VerpackG zugrunde. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Als Zielgröße wird ein MW-Anteil von 70 % genannt. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen des GVM-Getränkepanels ermittelten Abfüllmengen des jeweiligen Bezugsjahres darstellt. Im Ergebnis wurden 2018 42,8 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,8 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 1,0 Prozentpunkte auf 41,1 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,2 Prozentpunkte geringfügig auf 1,6 % erweitern. Quelle: Forschungsbericht
Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht
In diesem Vorhaben wurden Optionen für die Besteuerung von Produkten ausgearbeitet. Gegenstände der Betrachtungen sind eine umweltorientierte Mehrwertsteuer sowohl innerhalb des gegebenen europäischen Rechtsrahmens als auch möglichen Änderungen des EU-Rechts; sowie Verbrauchsteuern und weitere produktbezogene ökonomische Instrumente. Im Fokus dieses Berichts stehen Verbrauchsteuern, die das Potential haben, den Überkonsum knapper Ressourcen zu verringern, Emissionen und Abfälle zu reduzieren und ökonomische Anreize zu geben für das Recycling von Produkten zur Rückgewinnung von Rohstoffen. Neben Steuern werden im Rahmen der Analysen auch andere produktbezogene ökonomische Instrumente wie Pfandsysteme oder die Ausweitung der Herstellerverantwortung thematisiert. In der deutschen Finanzverfassung sind Verbrauchsteuern eng gefasst. Sie müssen sich regelmäßig auf "Güter des ständigen privaten Bedarfs" beziehen. Hier vorgestellte Optionen für Verbrauchsteuern mit ökologischer Lenkungswirkung sind z. B. eine Verbrauchsteuer auf Zement gekoppelt mit Klimaschutzverträgen für weitgehend klimaneutralen Zement, die Befreiung nachhaltigen Kaffees von der Kaffeesteuer und eine Steuer auf Tragetaschen. Weitere ökonomische Instrumente, die untersucht wurden, sind eine Bepreisung von Flugfracht im Rahmen einer Flugfrachtsteuer, die Kostenübertragung auf Hersteller von Einwegkunststoffprodukten im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung oder ein Pfand auf Lithium-Ionen-Akkus. Zusätzliche Handlungsspielräume, um durch ökonomische Instrumente eine ökologische Steuerungswirkung zu erreichen, könnten durch eine Änderung der finanzverfassungsrechtlichen Vorgaben des Grundgesetzes erschlossen werden - z.B. indem "Umweltabgaben" oder "Abgaben auf Emissionen" ausdrücklich zugelassen werden. Die Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern können vor allem ökologische Wirkungen beim privaten Konsum erzielen. Umweltwirkungen der Produktion können nur indirekt und unpräzise adressiert werden. Hersteller sind durch die Konsumveränderung nur mittelbar betroffen, nicht jedoch in ihrer Wettbewerbsposition gegenüber ausländischen Anbietern. Eine nationale Einführung ist eher möglich und kann Impulse für weiterreichende internationale Initiativen geben. Quelle: Forschungsbericht
Nach der Verpackungsverordnung (VerpackV) vom 21. August 1998, die durch die Siebte Novellierung vom 17. Juli 2014 geändert worden ist, ist die Bundesregierung angehalten, jährlich die Anteile der in Mehrweggetränkeverpackungen sowie in ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE) abgefüllten Getränke zu ermitteln. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz â€Ì VerpackG) in Kraft getreten. Für das Bezugsjahr 2017 bleibt es jedoch unberücksichtigt, da zu diesem Zeitpunkt die VerpackV Gültigkeit besaß. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen im Gegensatz zur VerpackV, die noch auf die MövE-Verpackungen abzielte. Die vorliegende Studie bestimmt nach den Vorgaben des § 9 der VerpackV die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. Zur Bestimmung des Getränkeverbrauchs werden vielfältige Informationen und Daten zusammengetragen und analysiert, insbesondere Daten des Statistischen Bundesamtes, der Getränkeverbände und wichtiger Packmittelhersteller, wobei der Ausgangspunkt die im Rahmen der GVM-Getränke-Panelberichte ermittelten Abfüllmengen zum Jahr 2017 darstellt. Ausgehend von der Abfüllung in Deutschland wird unter Abzug der Exporte der Inlandsabsatz bestimmt und mit der Zurechnung der Importe der Getränkeverbrauch ermittelt. Im Ergebnis wurden 2017 43,6 % der in Deutschland verbrauchten Getränke in MövE-Verpackungen verpackt. Der Wert liegt 0,6 Prozentpunkte niedriger als der Anteil im Vorjahr. Dies ist auf die Verluste bei Mehrweggetränkeverpackungen zurückzuführen. Der Getränkeverbrauch in Mehrweg ging um 0,7 Prozentpunkte auf 42,2 % zurück. Ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (övE) konnten dagegen ihren Marktanteil um 0,1 Prozentpunkte geringfügig auf 1,5 % erweitern. Quelle: Bericht
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