Kurzbeschreibung Seit Sommer 2016 baut der NABU mit lokalen Partnern und Unterstützung der Veolia-Stiftung sowie der Initiative „Fehmarn – im Meer weniger Plastik“ auf der Ostseeinsel Fehmarn ein Mehrweg- und Pfandsystem in der strandnahen Gastronomie auf. Gegen ein Pfandgeld von drei Euro können ausgewählte Mahlzeiten und Getränke in einem Mehrweggeschirr bestellt werden. Nach dem Verzehr kann das Geschirr bei jedem der teilnehmenden Betriebe zurückgegeben werden. Ziel ist es, ein Alternativangebot für Feriengäste und Fehmaraner zum Einweggeschirr im To-go-Bereich zu entwickeln, um wertvolle Ressourcen zu schonen, die Vermüllung Meere zu reduzieren und das Bewusstsein der lokalen Bevölkerung als auch der Feriengäste für die Problematik der Vermüllung der Meere zu stärken. Gleichzeitig soll mit diesem Projekt gezeigt werden, dass der Aufbau eines Mehrwegsystems für ökologisch nachhaltiges Geschirr in der strandnahen Gastronomie möglich ist. Das Ziel ist, dass in Zukunft weitere küstennahe Kommunen und Betriebe Mehrwegalternativen anbieten und sich ein weitverbreitetes Netz von Partnerbetrieben und -kommunen entsteht. Durch die Beteiligung des NABU als Partner der Inselinitiative „Fehmarn – im Meer weniger Plastik“ trägt das Projekt ebenfalls dazu bei, den Plastikverbrauch inselweit zu reduzierenden z.B. anhand von Maßnahmen zur Verringerung des Einsatzes von Plastiktüten. Ergebnisse Siehe Website
Pfandsystem für Coffee-to-go und Take-Away https://recup.de
Das Projekt "Kreislaufführung von VIP-Stützkernen" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Vaku-Isotherm GmbH.Zielsetzung: VIPs sind Hochleistungsdämmstoffe und bestehen vorrangig aus einem Stützkern aus pyrogener Kieselsäure, der energieintensiv in der Herstellung ist. VIPs werden in spezifischen Anwendungsfällen wie pharmazeutischen Transportboxen nach einer Nutzungsdauer von oft nur wenigen Jahren entsorgt, was zu erheblichen ökologischen und ökonomischen Belastungen führt: Hohe CO2-Emissionen: Die Produktion der pyrogenen Kieselsäure verursacht signifikante CO2-Emissionen. Entsorgung: VIPs werden meist deponiert oder verbrannt, da es kein etabliertes Recyclingverfahren gibt. Ressourcenverbrauch: Die Herstellung der Kieselsäure ist ressourcenintensiv. Das Projekt zielt darauf ab, ein Verfahren zur Kreislaufführung von VIP-Stützkernen mit einem maximalen Rezyklatanteil von mindestens 95 % zu entwickeln, ohne die Wärmeleitfähigkeit signifikant zu erhöhen. Dies soll durch folgende Maßnahmen erreicht werden: Entwicklung eines Recyclingprozesses: Ein Verfahren zur Extraktion und Wiederverwertung des alten Stützkernmaterials wird entwickelt und optimiert. Verschiedene Techniken sollen getestet werden, um eine optimale Verarbeitbarkeit und geringe Wärmeleitfähigkeit zu erreichen. Rückführungskonzept: Es wird ein Konzept erstellt, wie ausgemusterte VIPs an den Hersteller zurückgeliefert werden können. Dies könnte durch ein Pfandsystem oder durch wirtschaftliche Anreize für die Kunden erreicht werden. Insbesondere für pharmazeutische Transportboxen, die bereits teilweise rückgeführt werden, soll die Logistik verbessert werden. Umweltbilanzierung: Die Umweltwirkungen des Recyclingprozesses werden durch eine Life Cycle Assessment (LCA) quantifiziert. Ziel ist es, die ökologischen Vorteile im Vergleich zur herkömmlichen Herstellung aufzuzeigen und den ökologischen Fußabdruck zu reduzieren. Umweltbezogene Zielsetzungen: Reduktion von CO2-Emissionen und Energieverbrauch: Durch Wiederverwendung des Stützkernmaterials sollen die CO2-Emissionen und der Energieverbrauch signifikant reduziert werden. Verringerung von Abfällen: Durch die Einführung eines effektiven Recycling- und Rückführungsverfahrens sollen Deponie- und Verbrennungsabfälle minimiert werden. Optimierung der Herstellungskosten: Reduktion des Einsatzes neuer Rohstoffe durch Recycling. Dies soll zusätzliche wirtschaftliche Anreize für Firmen schaffen, sodass ökologischer und ökonomischer Nutzen erreicht wird.
Das Projekt "Oekologisches Cafe an der Fachhochschule fuer Wirtschaft" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule für Wirtschaft Berlin.Wie jedes Cafe hat auch das Cafe Geschmacklos mit vielen Problemen zu kaempfen: riesige Abfallmengen, Diebstahl von Tassen und Glaesern, Beteiligung der Kundschaft an oekologischen Projekten etc. Seit 1991 arbeitet das Cafe Geschmacklos mit einem Pfandmarkensystem fuer Tassen und Glaeser. Durch die Mitgliedschaft im Verein KommFoer (einmalige Aufnahmegebuehr 5; DM) ist jedes Mitglied berechtigt, mit einer Pfandmarke ein Glas oder eine Tasse auszuleihen. Bei der Abgabe wird diese Pfandmarke zurueckgegeben (auch wenn die Tasse/das Glas unverschuldet beschaedigt wurde), wodurch ein Ruecklauf von nahezu 100 Prozent entsteht und der Abfall erheblich reduziert wurde. Weiterhin werden in diesem oekologisch ausgerichteten Cafe ausschliesslich Pfandflaschen verwendet, Abfall getrennt (Papier, Gruener Punkt, Sonstiges) sowie Kaffee und Tee aus Dritte-Welt-Laendem (aus weitgehend sozialoekologischem Anbau) ausgeschenkt. Allein die Kompostierung entsprechender Abfaelle (speziell der Kaffee-Filter) ist noch nicht zufriedenstellend geloest.
Kurzbeschreibung Die Interest Group Plastics (IG Plastics) ist eine europäische Arbeitsgruppe des Netzwerks der Europäischen Umweltämter (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/). Fokus der interdisziplinären Arbeit ist die Vermeidung landbasierter Kunststoffeinträge in die Umwelt. 2017 hat die Gruppe ein Papier mit sieben Empfehlungen zur Ende 2017 erwarteten EU Plastics Strategy entwickelt (http://epanet.pbe.eea.europa.eu/fol249409/ig-plastics/recommendations-towards-eu-plastics-strategy), das am 8.6.2017 in Brüssel im Rahmen einer Konferenz vorgestellt und diskutiert wurde. Die Konferenz wurde in Zusammenarbeit mit dem EPA-Netzwerk, der Europäischen Kommission (DG ENV) und dem UBA Österreich organisiert. Auf Maßnahmenseite wurden insbesondere Recycling und Pfandsysteme angesprochen. Ergebnisse Diskussionspapier ,,Recommendations towards the EU Plastics Strategy", Conference Paper
An Schulen sammelt sich eine große Menge an Abfall – von Kunststoffen und Druckerpatronen über Bioabfälle bis hin zu Restmüll. Unnötiger Abfall sollte vermieden werden, keine Frage. Wo dies nicht möglich ist, sind das Trennen und Recyclen von Abfällen klimafreundliche Maßnahmen. Nicht zuletzt sollten von vornherein Schulmaterialien in ihrer umweltfreundlichsten Variante zum Einsatz kommen. Zu vielen herkömmlichen Materialien, die heute in der Schule Verwendung finden, gibt es umweltfreundliche Alternativen – etwa Produkte, die mit dem Umweltengel ausgezeichnet sind. So kann für Kopien, wenn sie nicht vermieden werden können, Recyclingpapier benutzt werden. Lehrerinnen und Lehrer können selbst Recyclingpapier verwenden und ihre Schülerinnen und Schüler bitten, dies ebenso zu tun. Über die Einsparung von Papier hinaus lohnt es sich, auf umweltfreundliches Schulmaterial zu setzen. So reduzieren nachfüllbare Stifte beispielswiese den Plastikmüll. Auch Hefter und Bucheinbände aus Plastik können durch Alternativen aus nachwachsenden Rohstoffen ersetzt werden. Pfandsysteme in Mensen und Cafeterien leisten einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz, indem große Mengen an Abfall vermieden werden. Abfall lässt sich nicht immer und an allen Stellen wirkungsvoll vermeiden und minimieren. Umso wichtiger ist das Etablieren eines funktionierenden Abfalltrennungssystems an der Schule. Schülerinnen und Schüler lernen im Unterricht verschiedene Abfallsorten kennen, und dass es sinnvoll ist, sie unterschiedlich zu behandeln. Eine effektive Mülltrennung kann direkt vor Ort an der Schule durchgeführt werden. Dafür ist das Etablieren eines simplen und selbsterklärenden Abfalltrennungssystems genauso wichtig, wie die Bereitstellung einer ausreichenden Anzahl der entsprechenden Abfallbehälter. Recycling und Upcycling beschreiben das Wieder- und Neuverwerten nutzlos gewordener Gegenstände. Statt Altes wegzuwerfen, können Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte gemeinsam überlegen, ob es innerhalb einer Schule eine neue Verwendungsmöglichkeit geben kann. Werden neue Bänke auf dem Schulhof benötigt, könnten diese zum Beispiel aus alten Paletten gebaut werden. Auch alte Kleidungsstücke kommen durch Upcycling wieder zu neuem Glanz. Viele Dinge, die zunächst als “Müll” angesehen werden, erlangen durch kreative neue Verwendungen wieder einen praktischen Nutzen oder entwickeln eine neue Ästhetik. In Schul-AGs oder durch Gründung einer Schülerfirma können Schülerinnen und Schüler vielseitig Themen wie der sinnvolle Umgang mit Abfällen und nachhaltiges Handeln vertiefen und praktisch umsetzen. Vom Einsammeln von Abfällen auf dem Schulhof bis zum Upcycling alter Kleidung oder das Schaffen von Kunstobjekten aus „Müll“ – verschiedene Aktionen schärfen den Blick für „Liegengebliebenes“. Neben einer Müll-AG können schulinterne Flohmärkte und Tauschbörsen zu einem größeren Bewusstsein für nachhaltiges Handeln und Konsum beitragen. Bild: pressmaster/Depositphotos.com Bernhard-Grzimek-Schule Die Grundschule in Lichtenberg befindet sich ganz in der Nähe des Tierparks und engagiert sich – dem Namensgeber der Schule entsprechend – besonders im Bereich Tierschutz und Artenvielfalt. Weitere Informationen Bild: Syda_Productions/Depositphotos.com Gustav Falke Schule Abfallmanagement, Begrünung des Schulhofes, umweltfreundliches Schulessen, Aktionstage und mehr: Die Kinder der Grundschule in Mitte befassen sich mit einer großen Bandbreite an Klimaschutz-Maßnahmen. Weitere Informationen Bild: Robert-Jungk-Oberschule Robert-Jungk-Oberschule Durch ihr aktives Engagement im Klima- und Umweltschutz ehrt die Robert-Jungk-Oberschule ihren Namensgeber im gesamten Schulalltag. Weitere Informationen Bild: Carlo-Schmid-Oberschule Carlo-Schmid-Oberschule Die Schülerinnen und Schüler der Carlo-Schmid-Oberschule legen ein vorbildliches Engagement im Klima- und Ressourcenschutz an den Tag. Die Spandauer integrierte Sekundarschule konnte bereits bei mehreren Wettbewerben im Umwelt- und Klimaschutzbereich überzeugen. Weitere Informationen Bild: ArturVerkhovetskiy - depositphotos Grundschule am Stadtpark Steglitz Die Steglitzer Grundschule informiert und schult ihre Schützlinge in Sachen Umwelt- und Klimaschutz auf vielfältige Art und Weise. Im Unterricht werden immer wieder Bezüge zu aktuellen Erkenntnissen und Ansätzen für mehr Nachhaltigkeit hergestellt. Weitere Informationen
Der Entwurf für eine EU-Verpackungsverordnung soll neue Regelungen zu Verpackungsgestaltung und zur Verpackungsentsorgung enthalten. Die nach umfangreichen Verhandlungen erfolgte Einigung ist aus Sicht des Umweltbundesamtes ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu umweltfreundlicheren Verpackungen. Ende 2022 hatte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (EU-VerpackVO) veröffentlicht. Die neue Verordnung soll die bisherige Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle ersetzen und damit in vielen Bereichen eine EU-weite Harmonisierung der Vorschriften für Verpackungen und Verpackungsabfälle herbeiführen. Mit der nun im Trilog gefundenen Einigung zwischen Rat und Parlament zur EU-Verpackungsverordnung wurde ein vorläufiger Regelungsvorschlag vorgelegt, welcher die Ansatzpunkte zur Minderung der von Verpackungen und Verpackungsabfällen ausgehenden Umweltwirkungen entlang des gesamten Lebenszyklus abdecken soll. Wesentliche, positiv hervorzuhebende Inhalte sind: die spezielle Betonung von Abfallvermeidung (verbindliche Minderungsziele, Verbote bestimmter Verpackungen, Begrenzung Leervolumen in Verpackungen) und die Förderung von wiederverwendbaren Verpackungen, verschärfte und erstmals konkrete EU-weite Anforderungen zu Recyclingfähigkeit von Verpackungen und Rezyklateinsatz, die EU-weite Einführung von Pfandsystemen für bestimmte Einweggetränkeverpackungen und die EU-weite Einführung von Registern der Verpackungshersteller sowie Prüfpflichten für elektronische Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister, um die Einhaltung der Herstellerpflichten sicherzustellen. Auch wenn die neuen Regelungen erst einen vorläufigen Stand widerspiegeln, verschiedene Punkte erst später nach dem Erlass der sogenannten delegated acts beurteilt werden können und einige der vorgesehenen Regelungen hinter dem deutschen Regelungsniveau zurückbleiben, stellt das Ergebnis des Trilogs einen wesentlichen Fortschritt für die umweltfreundliche Verpackungsgestaltung und Kreislaufwirtschaft von Verpackungen in der gesamten EU dar. Der gefundene Kompromiss stellt insgesamt ein wirksames Instrument im Kampf gegen die Verpackungsflut dar und gibt auch Herstellern von Verpackungen Vorgaben an die Hand zu umweltfreundlicher Verpackungsgestaltung und - einsatz. Das Plenum des Europäischen Parlaments und der Rat müssen dem ausverhandelten Text noch offiziell zustimmen. Und auch die Unterstützung der EU-Kommission steht noch aus. In jedem Fall ist es wichtig, das weitere Verfahren erfolgreich abschließen zu können und die gefundenen Kompromisse nicht im Nachhinein in Frage zu stellen. Klarheit über den rechtlichen Rahmen zu Verpackungen und Verpackungsentsorgung für die nächsten zehn Jahre ist wichtig, damit Unternehmen ihre Aktivitäten darauf ausrichten können. Dementsprechend warten viele Stakeholder auf die finale Entscheidung, die möglichst zeitnah fallen sollte.
Das Pfandsystem sichert ein sortenreines Erfassen und hochwertiges Recycling von Einweggetränkeverpackungen. Es schafft einen Anreiz zur Rückgabe und hemmt die Vermüllung. Im Unterschied zu Einweggetränkeverpackungen werden Mehrweggetränkeverpackungen mehrfach zum gleichen Zweck verwendet. Sie werden gereinigt und wieder mit Getränken befüllt. „Mehrwegflaschen“, kosten auch immer Pfand, dessen Höhe aber variiert. Nicht bepfandet werden Kartonverpackungen, Schlauch- und Standbodenbeutel sowie Einwegkunststoffgetränkeflaschen, die Milch- und Milchmischgetränke und sonstige trinkbare Milcherzeugnisse oder diätetische Getränke für Säuglinge und Kleinkinder enthalten. Auch sehr kleine und große Gebindegrößen sind von der Pfandpflicht befreit (mehr als 3 Liter oder weniger als 0,1 Liter). Folgende Einweggetränkeverpackungen (z. B. Dosen und PET-Flaschen) sind pfandpflichtig: Mineralwasser (auch Quell-, Tafel- und Heilwasser mit oder ohne Kohlensäure) Bier- und Biermischgetränke (auch alkoholfrei) Erfrischungsgetränke mit oder ohne Kohlensäure (z. B. Limonaden, Brausen, Bittergetränke, Eistee, Sportgetränke, Schorlen) Hersteller und Händler von bestimmten Einweggetränkeverpackungen müssen für diese ein Pfand erheben, sie kennzeichnen und zurücknehmen. Wird diesen Pflichten nicht nachgekommen, droht ein Bußgeld. Die Rücknahme- und Pfandpflicht besteht auf allen Handelsstufen bis zu den Endverbraucherinnen und - verbrauchern. Einweggetränkeverpackungen können überall dort zurückgegeben werden, wo pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen der selben Art verkauft werden. Unterschieden wird nur nach der Materialart (also ob Blech oder Kunststoff), so dass z. B. Dosen nur zurücknehmen muss, wer selbst auch welche verkauft. Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von weniger als 200 m² müssen nur die Getränkeverpackungen der Marken zurücknehmen, die sie selbst im Sortiment haben. Auch Kioske und Imbisse dürfen ausschließlich korrekt bepfandete Getränkeverpackungen in den Verkehr bringen und müssen auch bei der Rückgabe das Pfand erstatten. Ob Ihr Getränk in einer Einweg- oder Mehrweggetränkeverpackung verkauft wird, erkennen Sie in Geschäften sowie im Online- und Versandhandel an den Hinweisen „EINWEG“ und „MEHRWEG“. Die Pfand- und Rücknahmepflicht gilt auch für den Online- und Versandhandel sowie für den Verkauf aus Automaten. Auch hier müssen Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung gewährleistet werden. Für alle Einweggetränkeverpackungen von 0,1 bis 3 Liter Inhalt sind mindestens 25 Cent je Verpackung zu erheben. Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen sind durch ein einheitliches Logo gekennzeichnet. Stand: 08.02.2023
Nach jahrelangem Rückgang zeigen Daten für 2020 das zweite Jahr in Folge einen leichten Anstieg des Mehrweganteils im Getränkebereich. Im aktuellen Berichtsjahr wird mit 43,1 Prozent in den bepfandeten Getränkesegmenten das gesetzliche Ziel von 70 Prozent Getränken in Mehrwegverpackungen jedoch erneut deutlich unterschritten. Jährlich wird der Einsatz von Getränkeverpackungen in Deutschland untersucht. Für das Jahr 2020 zeigt eine Studie der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung (GVM) im Auftrag des Umweltbundesamtes erneut eine leichte Zunahme des Anteils von Mehrwegflaschen. Es wurden 43,1 Prozent der in Deutschland verbrauchten Getränke in Mehrwegverpackungen abgefüllt. Gegenüber dem Vorjahr liegt der Wert 1,3 Prozentpunkte höher. Damit stieg der Anteil von Mehrweggetränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Getränkesegmenten das zweite Jahr in Folge seit der Pfandeinführung für Einweggetränkeverpackungen im Jahr 2003 an. Bepfandete Getränkesegmente Die Mehrwegquote von 43,1 Prozent betrifft lediglich die Getränkesegmente, für die durch das Verpackungsgesetz in 2020 eine Einwegpfandpflicht bestand. Davon sind Wässer, Bier, Erfrischungsgetränke und alkoholhaltige Mischgetränke umfasst. Diese machen etwa dreiviertel des Getränkeverbrauchs aus. Vor allem eine stärkere Nachfrage nach Wasser und Bier in Mehrwegflaschen ließ die Mehrwegquote ansteigen. Bei Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken sank der Anteil von Mehrweg auch im Jahr 2020. Die verstärkte Nachfrage nach Wasser in Mehrwegflaschen sorgte erneut für einen Rückgang des Anteils an Einwegkunststoffflaschen (minus 1,9 Prozentpunkte im Vergleich zu 2019). Trotzdem sind Einwegkunststoffflaschen mit 48,8 Prozent Anteil am Getränkeverbrauch und einer Stückzahl von 15,6 Milliarden Flaschen immer noch das am häufigsten verwendete Packmittel für Getränke in Deutschland. Die Studie zeigt auch, dass Mehrwegflaschen nicht allgemein, sondern nur solche aus Glas mit einem Plus von 2 Prozentpunkten stärker nachgefragt werden. Hingegen zeigt sich bei Mehrwegflaschen aus Kunststoff ein verringerter Verbrauch um 0,7 Prozentpunkte. Die GVM erklärt den Rückgang mit der aktuellen „Plastikdiskussion“. Einen starken Zuwachs bei Einweg gab es wiederholt mit einem Anstieg um 0,5 Prozentpunkte bei in Dosen abgefüllten Getränken, welche einen Marktanteil von 5,7 Prozent ausmachen. Bier ist weiterhin das Getränkesegment mit dem höchsten Mehrweganteil. Nach einem Rückgang in 2019 um 0,8 Prozentpunkte konnte 2020 ein Zuwachs um 0,4 Prozentpunkte auf 78,9 Prozent verzeichnet werden. Ebenso wie die Dosen legte auch der Getränkekarton in den bepfandeten Getränkesegmenten zu (plus 0,2 Prozentpunkte). Nicht-pfandpflichtige Getränkesegmente Hingegen ist bei den nicht-pfandpflichtigen Getränken, zu denen im Jahr 2020 unter anderem Säfte, Nektare, Wein, Sekt, Spirituosen und Milchgetränke zählten, der Mehrweganteil mit stabilen 4,6 Prozent deutlich niedriger als in den Segmenten mit Pfand. Die nicht pfandpflichtigen Getränke wurden hauptsächlich in Getränkekarton abgefüllt, deren Marktanteil hier um 1,3 Prozentpunkte zugenommen hat und bei 48,2 Prozent lag. Hinzu kommen Einwegglasflaschen mit einem Anteil von 26,0 Prozent und Einwegkunststoffflaschen, deren Marktanteil 16,3 Prozent betrug. Gesamtmarkt Bei Betrachtung aller Getränkesegmente, unabhängig von der Pfandpflicht, wird deutlich, dass der Mehrweganteil von 2015 bis 2018 um 2,0 Prozentpunkte von 34,5 Prozent auf 32,5 Prozent gesunken ist. In den darauffolgenden Jahren ist ein geringfügiger Anstieg des Mehrweganteils in 2019 um 0,4 Prozentpunkte und in 2020 um 0,6 Prozentpunkte auf 33,5 Prozent zu konstatieren. Treiber dieser Entwicklung sind die Zuwächse im bepfandeten Sektor, im nicht-pfandpflichtigen Sektor blieb der Mehrweganteil in den letzten 5 Jahren unverändert auf sehr niedrigem Niveau. Die Daten zeigen, es sind weitere Anstrengungen notwendig, um Mehrwegsysteme zu stärken und dadurch unserem zu hohen Verpackungsverbrauch entgegen zu wirken. Denn jedes Mal, wenn eine Mehrwegflasche wiederbefüllt wird, spart dies den Abfall einer Einweggetränkeverpackung ein. Um das Mehrwegziel des Verpackungsgesetzes zu erreichen, muss der leichte Anstieg bei Mehrweg der letzten Jahre deutlich gestärkt werden. Das Umweltbundesamt untersucht daher in einem Forschungsvorhaben Maßnahmen, um den Ausbau von ressourcenschonenden Mehrwegsystemen zu unterstützen und wird die Ergebnisse in Kürze veröffentlichen.
Das Vorhaben umfasst zwei Berichtsjahre, 2020 und 2021. Dieser Bericht betrifft das Berichtsjahr 2020. Zum 01.01.2019 ist das Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - VerpackG) in Kraft getreten. 1 Dementsprechend werden für das Berichtsjahr 2020 die Festlegungen des VerpackG in der für den jeweiligen Berichtszeitraum geltenden Fassung zugrunde gelegt. Die quantitativen Zielvorgaben für Getränkeverpackungen beziehen sich im VerpackG ausschließlich auf den Anteil von Mehrwegverpackungen (MW) im Gegensatz zur Verpackungsverordnung (VerpackV) 2, die noch auf die Mehrweg- und ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (MövE-Verpackungen) abzielte. Als Zielgröße wird ein Mehrweganteil von 70 Prozent festgelegt. Im Rahmen des Vorhabens werden die Anteile der MW-Getränkeverpackungen in den pfandpflichtigen Segmenten für die Berichtspflicht des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ermittelt. Darüber hinaus werden die Anteile der MW-Verpackungen in den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten ausgewiesen. Die vorliegende Studie bestimmt die in Deutschland abgesetzten Getränkevolumen für die verschiedenen Packmittelgruppen insgesamt und nach Getränkesegmenten. Dabei werden nur trinkfertig abgepackte und in Verkehr gebrachte Getränke bis zu einer Füllgröße von zehn Litern einbezogen. 2020 wurden 43,1 % der in Deutschland konsumierten pfandpflichtigen Getränke in Mehrwegverpackungen befüllt. Dieser Mehrweganteil wurde unter Bezug auf die Ausnahmeregelungen zur Pfanderhebungspflicht in § 31 Abs. 4 VerpackG ermittelt. Der Wert liegt 1,3 Prozentpunkte höher als der Anteil im Vorjahr. Somit konnten die Mehrweggetränkeverpackungen ihren Marktanteil das zweite Jahr in Folge nach stetigem Rückgang seit der Pfandeinführung im Jahr 2003 ausbauen. Bei den nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmenten lag der Anteil der Mehrwegpackmittel mit 4,6 % wesentlich niedriger als bei den pfandpflichtigen Getränkesegmenten. Im Gegensatz zu den pfandpflichtigen Segmenten ist der Mehrweganteil der nicht-pfandpflichtigen Getränkesegmente nicht gestiegen, sondern ist in den letzten fünf Jahren unverändert auf dem gleichen Niveau geblieben. Quelle: Forschungsbericht
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