Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Die Karte gibt Hinweise auf Flächen, welche von den unten genannten Vorgaben betroffen sein können. Die Karte besitzt keine Rechtsverbindlichkeit und stellt keinen Anspruch an Vollständigkeit dar. Insbesondere für kleine Fließgewässer können Lücken vorhanden sein. Gemäß §§ 5 Abs. 3 Satz 1 und 13a Abs. 5. DüV sowie § 4 Nr. 3 NDüngGewNPVO gelten für die Aufbringung stickstoff- oder phosphathaltiger Düngemittel, Bodenhilfsstoffe, Kultursubstrate und Pflanzenhilfsmittel folgende Vorgaben: • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 5 %: Keine Düngung im Abstand von 3 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 3 bis 20 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 20 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 10 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. • Bei einer Hangneigung auf den ersten 30 m zur Böschungsoberkante eines Gewässers von durchschnittlich = 15 %: Keine Düngung im Abstand von 10 m zur Böschungsoberkante sowie weitere Bewirtschaftungsvorgaben innerhalb eines Abstands von 10 bis 30 m zur Böschungsoberkante. Die Karte wurde auf Grundlage von Feldblöcken, Schlaggeometrien, oberirdischen Gewässern des ATKIS DLM25 sowie des Digitalen Geländemodells für Niedersachsen im 1 m-Raster (DGM 1) erstellt. Bei der Flächenauswahl auf Grundlage dieser Daten werden auch Deiche sowie Blüh- und Gewässerschutzstreifen erfasst und in der Karte dargestellt. Abflusshindernisse wurden bei der Flächenauswahl nicht berücksichtigt.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz beschreibt das Ausweisungsmessnetz nach § 4 AVV GeA und die Nitrat-Stützwerte, die zur Ermittlung der zu betrachtenden GWK nach § 3 AVV GeA. Das Ausweisungsmessnetz umfasst 964 Grundwassermessstellen.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz beschreibt das Ausweisungsmessnetz nach § 4 AVV GeA und die Nitrat-Stützwerte, die zur Ermittlung der zu betrachtenden GWK nach § 3 AVV GeA. Das Ausweisungsmessnetz umfasst 964 Grundwassermessstellen.
Grundlage der Ausweisung nitratbelasteter Gebiete in Sachsen ist die am 10. August 2022 veröffentlichte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV Gebietsausweisung – AVV GeA) in Verbindung mit der Verordnung über die Anwendung von Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten und Pflanzenhilfsmitteln nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis beim Düngen (Düngeverordnung - DüV) und der Verordnung zum Schutz des Grundwassers (Grundwasserverordnung - GrwV). Dieser Datensatz stellt die immissionsbasierte Abgrenzung der Gebiete nach § 5 AVV GeA dar und basiert auf der Regionalisierung der Nitrat-Stützwerte von 964 Grundwassermessstellen. Die Gesamtfläche der immissionsbasierten Abgrenzung beträgt 2454,9 km².
Das Projekt "Schwermetallgehalte in Duengemitteln" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein durchgeführt. Das Auftreten von Schwermetallen in einer Reihe von Mineralduengern ist seit laengerer Zeit bekannt; fuer eine Reihe von Duengern wurden dementsprechend bereits maximal zulaessige Gehalte in der Duengemittelverordnung festgelegt. Eine umfassende Untersuchung wurde jedoch bisher nicht durchgefuehrt; weiterhin fehlen Daten fuer Rasen- und Zierpflanzen-Duenger, Bodenhilfsstoffe und Pflanzenhilfsmittel. Das Vorhaben soll dazu dienen, die vorhandenen Wissensluecken bezueglich des Schwermetalleintrages durch 'Duengemittel im weiteren Sinne' zu schliessen. Ziel ist die Erstellung einer Gesamtbilanz dieses Eintragspfades.
Das Projekt "Endokrine Wirkungen prioritärer Schadstoffe als Indikatoren der Beeinflussung bodenbiologischer Leistungen, ihr Nachweis in festen Matrices (Abfall und Böden) sowie Erarbeitung einer Beurteilungsstrategie" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Zusammenfassung der Ergebnisse: Für eine stetig wachsende Zahl von Chemikalien wird ein endokrines Wirkpotential nachgewiesen, so dass verstärkt Testverfahren und Beurteilungsstrategien durch nationale und internationale Expertengremien entwickelt werden müssen. Schwerpunkt aller Aktivitäten ist das aquatische Kompartiment. Aufgrund des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden jedoch Materialien unterschiedlichster Herkunft zu Düngemitteln, Bodenhilfsstoffen, Kultursubstraten oder Pflanzenhilfsmitteln verarbeitet. Ausgangsstoffe sind beispielsweise Klärschlamm, Gülle, tierische Nebenprodukte, Schlämme, Flotate, Fugate und organische Abfälle aus getrennter Abfallsammlung. Es ist nicht auszuschließen, dass in derartigen Materialien auch Substanzen mit endokriner Wirkung enthalten sind, die über diesen Weg verbreitet werden. Sie können in den Boden gelangen und dort ihre Wirkung entfalten. Im Hinblick eines vorsorgenden Bodenschutzes wurden daher im Rahmen einer Machbarkeitsstudie zum Nachweis endokriner Substanzeigenschaften für Bodenorganismen folgende Aspekte näher beleuchtet: i) Zusammenstellung von Ergebnissen, die auf eine endokrine Wirkung von Substanzen auf Bodenorganismen hinweisen ii) Prüfung der Untersuchungsstrategien, die im aquatischen Bereich erfolgreich angewendet werden, auf ihre Übertragbarkeit für den terrestrischen Bereich iii) Aufzeigen von konkreten Lösungsansätzen zum Nachweis von endokrinen Substanzen in festen Matrices (z.B. Boden, Abfälle); es ist sowohl der Untersuchung von Reinsubstanzen (Zielrichtung: Ableitung von Schwellenwerten) als auch von Medien (z.B. Klärschlamm; Zielrichtung: Beuteilung von Produkten) Rechnung zu tragen. IV) Vorschlag einer Beurteilungsstrategie. Es zeigte sich, dass nur wenige Publikationen ermittelt werden konnten, die den Aspekt der endokrinen Wirkung auf Bodenorganismen explizit adressieren. Eine definitive Aussage, welche terrestrischen Organismen geeignet sind, um endokrine Effekte anzuzeigen und welche Methoden gewählt werden sollten, kann auf Basis des jetzigen Kenntnisstand daher noch nicht getroffen werden. Von der OECD wurde zum Nachweis endokrin wirksamer Stoffe eine generelle Vorgehensweise entwickelt. Sie umfasst ein fünfstufiges Prüf- und Bewertungskonzept, wobei ausgehend von der vorliegenden Datenlage und theoretischen Betrachtungen über in vitro und in vivo Testung die Wirkung der Substanzen charakterisiert werden kann. Da das OECD-Konzept keine Teststrategie vorgibt, welche Testsysteme unter welchen Bedingungen angewendet werden sollen, wurde vom Verband der chemischen Industrie (VCI) unter anderem ein Entscheidungsbaum für die Untersuchung von Substanzen hinsichtlich ihrer endokrinen Wirkung in der Umwelt entwickelt. Im aquatischen Bereich wird schwerpunktmäßig auf Testorganismen zurückgegriffen, die bereits etabliert sind. usw.