API src

Found 1307 results.

Related terms

Überwachung und Kontrolle

Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen

Gartenabfälle

Der Umwelt zuliebe: Gartenabfälle verwerten statt verbrennen Wie Sie Gartenabfall klimafreundlich verwerten und entsorgen Gartenabfälle sollten verwertet und nicht offen verbrannt werden. Abhängig vom Wohnort ist dies sogar verboten. Kompostieren Sie Gartenabfälle oder geben Sie diese in die kommunale Abfallentsorgung (Biotonne oder Grünabfallsammelstellen). Schaffen Sie neue Lebensräume durch Gartenabfälle (z.B. Reisighaufen). Gewusst wie Als Gartenabfälle gelten Laub, Grün- und Strauchschnitt, Äste und Wurzeln von Sträuchern oder kleineren Bäumen sowie Rasenschnitt. Nicht offen verbrennen: Sie sollten Gartenabfälle unter keinen Umständen offen verbrennen. Beim Verbrennungsprozess im Garten werden sehr viele Schadstoffe und Feinstaub freigesetzt. Gründe hierfür sind, dass das Material meistens noch sehr feucht und die Luftzufuhr nicht ausreichend ist. Es kommt so zu einer unvollständigen Verbrennung mit sehr starker Rauchentwicklung. In vielen Kommunen ist die offene Verbrennung von Gartenabfällen deshalb explizit verboten. Kompostieren: Am besten ist es, Gartenabfälle an Ort und Stelle und ggf. mit den pflanzlichen Küchenabfällen zu kompostieren, soweit ein Bedarf für den selbst erzeugten Kompost vorhanden ist. Auf diese Weise können Nährstoffe wie Phosphor, Kalium und Stickstoff, aber auch organische Substanzen, welche im Pflanzenmaterial bzw. Kompost enthalten sind, wieder dem Garten zugeführt werden. Holzschnitt und andere grobe Bestandteilesollten zuvor mit einem Häcksler zerkleinert werden. Sie können Rasenschnitt, Blätter und ähnliches aber auch gut zum Mulchen verwenden. Diese Abdeckung des Bodens schützt den Boden vor Austrocknung und hält ihn locker. Kranke oder von Schädlingen befallene Pflanzenteile sollten stets über die kommunalen Systeme entsorgt werden, da eine vollständige Hygienisierung bei der Eigenkompostierung meist nicht gewährleistet werden kann. Kommunale Entsorgungsmöglichkeiten nutzen: Gartenabfälle können auch in der Biotonne (Braune oder grüne Tonne) entsorgt werden. Viele Kommunen bieten zudem zentrale Sammelstellen oder Straßensammlung für Gartenabfall an. Beachten Sie die Hinweise der Entsorger, was bei den Sammelstellen abgegeben werden darf. Neue Lebensräume schaffen: Ein Reisighaufen ist ein nützlicher Lebensraum für viele Kleinst- und Kleintiere. Igel richten hier gerne ihre Schlafstube ein. Schattige Orte mit geringem Bewuchs eignen sich für einen Reisighaufen besonders gut. Was Sie noch tun können: Bioabfälle getrennt sammeln: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Bioabfällen . Kompostieren: Beachten Sie unsere weiteren Tipps zur Eigenkompostierung . Hintergrund Von den Kommunen gesammelte Gartenabfälle können in zentralen Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet werden. Durch die in Kompostanlagen erreichten hohen Temperaturen (über 55°C für 2 Wochen) werden Pflanzenkrankheiten und Unkrautsamen im Gegensatz zum heimischen Kompost sicher abgetötet. Der erzeugte Kompost wird den Bürgerinnen und Bürgern häufig wieder zur Nutzung angeboten, zum Beispiel als Blumenerde. So schließt sich der regionale Kreislauf. Holzige Bestandteile des Gartenabfalls werden in vielen Fällen maschinell abgetrennt und dienen dann als Brennstoff für Biomasseheizkraftwerke. Damit trägt das Holz im Gartenabfall zur Versorgung mit erneuerbaren Energien bei.

Kompost, Eigenkompostierung

Nachhaltig gärtnern mit Kompost und Komposterde Ob im Garten oder auf dem Balkon: So kompostieren Sie richtig Wenn Sie einen ausreichend großen Garten und damit Bedarf an Dünger und Humus haben, kompostieren Sie Ihre Bioabfälle selbst. Ob als einfacher Haufen, im Schnellkomposter oder in der Wurmkiste auf dem Balkon: Wichtig ist eine gute Durchlüftung des Kompostes. Nutzen Sie Kompost als Blumenerde sowie als Dünger und Bodenverbesserer im Garten. Gewusst wie Seit Millionen von Jahren verrotten die Abfälle der Natur an Ort und Stelle zu Humus. Bei der Kompostierung wird dieser natürliche Prozess im Garten genutzt. Die Kompostierung ist damit das älteste und einfachste Recyclingverfahren der Welt. Sie hat mehrere Vorteile: Garten- und Küchenabfälle, die im Garten kompostiert werden, müssen nicht als Abfall entsorgt werden. Kompost vitalisiert den Boden und ist ein hervorragender Dünger. Gegenüber der Entsorgung von Bioabfällen in der "Biotonne" entfallen bei der eigenen Kompostierung der Lkw-Transport zur Kompostanlage und die damit verbundenen Lärm- und Schadstoffemissionen. Sinnvoll ist die eigene Kompostierung jedoch nur, wenn auch ein Bedarf für den erzeugten Kompost vorhanden ist. Wenn keine ausreichenden Gartenflächen mit Beten vorhanden sind, kann auch die Kompostdüngung zu einer Überversorgung des Bodens führen. Faustregel: Der mit Kompost gedüngte Hausgarten sollte eine Mindestfläche von 50-70 qm/Haushaltsmitglied aufweisen, um eine Überdüngung zu vermeiden. Wenn Sie beim Kompostieren einige einfache Regeln beachten, entstehen keine Geruchsbelästigungen und Sie erhalten einen guten Kompost. Platzwahl: Als Kompostplatz eignet sich ein (halb-)schattiger Platz auf offenem Boden. Ein Drahtgitter am Boden kann das Eindringen von Nagern verhindern. Der Kompostplatz sollte bequem zu erreichen sein. Um Streitigkeiten mit Nachbarn zu vermeiden, sollte der Kompostplatz einen ausreichenden Abstand von der Grundstücksgrenze haben, insbesondere von Terrassen oder Fenstern. Mit einer Wurmkiste (siehe unten) kann sogar auf Balkonen oder in Innenräumen kompostiert werden. Behälterwahl: Es besteht die Wahl zwischen offenen Systemen (Miete, Draht- oder Latten-Komposter) und geschlossenen Schnell- oder Thermokompostern. Bei offenen Systemen geschieht der Wasser- und Luftaustausch natürlich und abhängig von der herrschenden ⁠Witterung⁠. Schnellkomposter bestechen durch einen sehr geringen Platzbedarf. Bei kleineren zu kompostierenden Abfallmengen verhindern die geschlossenen Seitenwände eine zu schnelle Austrocknung und Abkühlung des Kompostes. Bei geschlossenen Kompostern sollte besonders auf eine ausreichende Belüftung geachtet werden. Eine mögliche Vernässung des Materials ist zu vermeiden. Häufigeres Umsetzen des Kompostes kann dabei Fäulnisprozesse verhindern. Grundregeln des Kompostierens: Die Kunst des Kompostierens besteht darin, für die Mikroorganismen günstige Bedingungen zu schaffen. Dazu sollte der Kompost gut durchlüftet und feucht (aber nicht nass) sein sowie möglichst große Oberflächen haben. Die einfachste Grundregel hierfür lautet: Den Kompost mit möglichst unterschiedlichen Kompostmaterialien gut durchmischt aufsetzen. Dies lässt sich durch verschiedene "Materialschichten" erreichen. Bei Schnellkompostern empfiehlt sich das Bereithalten von trockenen Gartenabfällen wie kleinen Ästen, Rindenmulch, Holzmehl oder Stroh. Diese können regelmäßig dazugegeben werden. Unkraut und Pflanzenkrankheiten: Samen und Wurzeltriebe von Unkräutern und anderen unerwünschten Pflanzen werden im Gartenkompost in der Regel nicht abgetötet. Auch bestimmte Pflanzenkrankheiten können über den Kompost verbreitet werden. Entsprechende Gartenabfälle sollten über die Biotonne entsorgt werden. In Kompostierungs- und Vergärungsanlagen werden Samen und Pflanzenkrankheiten aufgrund der im Prozess erreichten hohen Temperaturen sicher abgetötet. Da in einigen Landkreisen und bei bestimmten Pflanzenerkrankungen die Entsorgung zur Sicherheit durch Verbrennung erfolgt, ist hier die Restmülltonne zu nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen. Was Sie noch tun können: Zerkleinern Sie grobstrukturierten Baum- und Strauchschnitt: Die größere Oberfläche beschleunigt den Verrottungsprozess. Nutzen Sie Kompost als Blumenerde sowie als Dünger und Bodenverbesserer im Garten. Beachten Sie unsere weiteren Tipps zu Bioabfälle und Blumenerde . Verzichten Sie auf mineralischen Dünger: Seine Herstellung verbraucht viel Energie und er gefährdet bei unsachgemäßer Anwendung das Grundwasser. Erläuterung: Eine Wurmkiste, auch Wurmbox genannt, ist eine Holzkiste, in der Bioabfälle mit Hilfe von speziellen Kompostwürmern (keine Regenwürmer!) zu Kompost verrotten. Sie kann in Innenräumen verwendet werden. Eine Wurmkiste riecht bei ordnungsgemäßer Verwendung nach Waldboden. Hintergrund Kompost ist ein natürlicher Dünger und Bodenverbesserer. Er wird aufgrund seiner vielfältigen, positiven Eigenschaften sehr geschätzt. Kompost düngt, lockert den Boden, verbessert die Wasserleit- und -speicherfähigkeit, erhöht die Bodenfruchtbarkeit und fördert das Bodenleben. Kompost enthält alle für Pflanzen relevante Haupt- und Spurennährstoffe. Entsprechend können die Versorgung des Bodens und der Pflanzen mit Nährstoffen nahezu vollständig abgedeckt werden. Nur bei Stickstoff, der im Kompost zum größten Teil organisch gebunden ist, kann zusätzlicher Düngebedarf entstehen. Kompost ist Nahrung für ein gesundes Bodenleben. Er wirkt gegen Krankheitserreger aus dem Boden (z. B. Nematoden) – der so genannte phytosanitäre Effekt – und fördert so die Pflanzengesundheit.

Stellenangebot

Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Versuchsfeldarbeiter (m/w/d) zum 01.06.2024 als unbefristeten Saisonarbeitsplatz in saisonaler Vollzeit am Dienstort Walbeck aus. Hierbei handelt es sich um einen unbefristeten Saisonarbeitsplatz mit einer Vollzeit-Beschäf- tigung während des jährlichen Saisoneinsatzes vom 01.04.-30.11. des Jahres (8 Monate) und Ruhen der Hauptleistungspflicht ab 01.12. des laufenden Jahres – 31.03. des Folgejahres (4 Monate). Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet:  Abteilung 2  Dezernat 22 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Regionale Feldversuche, Sortenprüfung, Versuchsstation Walbeck / Hayn Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Der Arbeitsplatz ist nach Entgeltgruppe 3 TV-L bewertet. Die Einstellung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Vorausset- zungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben:  Mitwirkung bei der Versuchsvorbereitung und -durchführung  Bonituren von Pflanzenmerkmalen, Pflanzenkrankheiten, Beikräutern etc.  mechanische Unkrautbekämpfung und bei Bedarf Einsatz von Pflanzenschutzmitteln  Arbeiten zur Vor- und Nachbereitung der Ernte, Beschriftung des Verpackungsmaterials  Aufarbeitung und Einlagerung der Ernteproben  Mitwirkung bei der Datenerfassung  Maschinenpflege  Unterstützung bei Veranstaltungen zwingende Voraussetzungen:  abgeschlossene Berufsausbildung vorzugsweise in der Landwirtschaft oder im Gartenbau  körperliche Leistungsfähigkeit und Bereitschaft zu schwerer körperlicher Arbeit bei allen Witterungsbedingungen  Führerschein Klasse T  Bereitschaft zum Führen von Dienst-KfZ sonstige Voraussetzungen:  Kenntnisse im Feldversuchswesen  Führerschein Klasse B  aktueller Sachkundenachweis im Pflanzenschutz nach § 9 PfSchG bzw. Bereitschaft zum Erwerb Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Schwerbehinderte Menschen werden deshalb gebeten, bereits ihren Bewerbungsunterlagen eine Fotokopie des Schwerbe- hindertenausweises beizufügen und im Bewerbungsschreiben auf ihre Schwerbehinderung hinzuweisen. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Frau Dr. Fritzsch Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiterin 22 Personaldezernat  03471/334-200  03471/334-220  03471/334-103 Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 29.März 2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1091369, Kennung Saison-Walbeck-2024) Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informatio- nen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrie- rung entnehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewer- bungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als PDF-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Sie haben außerdem die Möglichkeit sich schriftlich oder per E-Mail zu bewerben. Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf in chronologischer Abfolge, Zeugnisse etc.) richten Sie bitte schriftlich bis zum 29.03.2024 an die: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt Kennwort: Saison-Walbeck-2024 Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg oder per E-Mail an: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens ver- wendet und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtli- chen Bestimmungen vernichtet. Kosten die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, sind nicht erstattungsfähig. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie dar- über informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden kön- nen. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de Fragen in datenschutzrechtlichen Angelegenheiten können Sie an die LLG und den Daten- schutzbeauftragten der LLG richten. Die entsprechenden Kontaktdaten für den Datenschutzbeauftragten lauten: Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Roland Krause Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Tel.: 03471/334-150 E-Mail: Roland.Krause@llg.mule.sachsen-anhalt.de Zudem besteht für Sie ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde. Aufsichtsbehörde ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz Sachsen-Anhalt, Otto-von-Guericke-Straße 4a, 39104 Magdeburg. 2. Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten Bei der Online-Bewerbung und bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail werden die folgenden für das Bewerbungsverfahren erforderlichen Daten gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchst. b) DSGVO elektronisch erfasst und gespeichert: • Personendaten (Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum) • Kommunikationsdaten (Telefonnr., Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse) • Behinderung/Gleichstellung • Daten zur Ausbildung und Weiterbildung • Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang, Ausbildungs- und Arbeitszeugnisse • Angaben zu sonstigen Qualifikationen • Datum der Bewerbung Bei einer Bewerbung per E-Mail werden auch die mitgesandten Unterlagen gespeichert. In- formationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO in Verbindung mit § 164 SGB IX erhoben und verarbeitet.

Landeskatastrophenschutzübung Sachsen-Anhalt „Hochwasser 2023“

Land unter an Elbe und Mulde. Seit Wochen gab es Niederschläge in Rekordhöhen und weite Landstriche, Stadtteile und Dörfer im Landkreis Anhalt-Bitterfeld und der Landeshauptstadt Magdeburg stehen unter Wasser. Straßen sind nicht passierbar, Deiche drohen zu brechen bzw. sind bereits gebrochen, ganze Wohngebiete müssen evakuiert werden. Dieses Szenario, welches bei vielen Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen-Anhalt Erinnerungen an die Hochwasser 2002, 2006 und 2013 weckt, war Grundlage für die Katastrophenschutzübung „Hochwasser 2023“, die seit heute früh um 8 Uhr lief und bis zum Schluss die fiktiven Einsatzkräfte und real übenden Mitarbeiter in den Stäben in Atem gehalten hat. Dabei waren weder Feuerwehr noch Technisches Hilfswerk unterwegs, es mussten keine Deiche verstärkt oder Sammelunterkünfte eingerichtet werden, denn geübt wurde nur in der Theorie. Das Landesverwaltungsamt, die Landeshauptstadt Magdeburg sowie der Landkreis Anhalt-Bitterfeld übten in 2 Schichten mit jeweils ca. 90 Stabsmitgliedern die Zusammenarbeit der Katastrophenschutzstäbe. Eine solche Übung findet – mit unterschiedlichen Szenarien und Aufgabenstellungen – regelmäßig statt. „Die Erfahrungen aus den realen verschiedenen Bedrohungslagen haben gezeigt, dass solche Abstimmungen im Ernstfall entscheidend für ein effizientes und angemessenes Handeln der beteiligten Kräfte sind.“, erklärte Michael Wersdörfer, Leiter des Stabes im Landesverwaltungsamt in der Spätschicht und im zivilen Leben Abteilungsleiter für Landwirtschaft und Umwelt. Aufgabe des Landesverwaltungsamtes im Laufe der Übung war es, unter den vorgegebenen Bedingungen überörtliche Hilfe durch u.a. die Bereitstellung von Einsatzkräften zu organisieren, Hilfskräfte zu den einzelnen Einsatzorten zu bringen und die Versorgung der Bevölkerung mit Energie und Lebensmitteln sicher zu stellen. „Uns wurde für diese Übung ein realistisches Szenario vorgegeben, das bei vielen Beteiligten einige Erinnerungen an die letzten Hochwasser hervorruft und das allen Übenden ein Höchstmaß an Einsatz und Konzentration abverlangte. Dabei haben wir die Erfahrungen aus den letzten Übungen, den zahlreichen Fortbildungen und realen Katastrophenereignissen genutzt, um verschiedene Handlungsabläufe zu überprüfen und neu zu ordnen, denn auch das wurde deutlich, es ergeben sich immer wieder neue Situationen, die ein differenziertes Handeln und manchmal auch eine gehörige Portion Improvisationstalent verlangen.“, so Wersdörfer weiter. Zur Lagebewältigung wurden Einsatzkräfte und Technik der Katastrophenschutzeinheiten, der Bundeswehr und des THW angefordert und eingesetzt. Am Ende der Übung war ein Deich gebrochen, ein Pflegeheim musste evakuiert und ein Gefahrstoffaustritt verhindert werden. Zudem wurden die Pressestäbe mit dem Thema Fakenews konfrontiert. Um 18 Uhr - dann der „erlösende Abpfiff“ und damit das Ende der Übung. „Ziel war es zu erproben, wie das Zusammenwirken zwischen den einzelnen Stäben funktioniert, aber auch, wie die Zusammenarbeit mit Polizei, Bundeswehr, dem THW, der Feuerwehr, den Hilfsorganisationen und den für die territoriale Infrastruktur wichtigen Unternehmen wie Energieversorger, Bahn usw. klappt.“ Die Vertreter der Katastrophenschutzstäbe des Landkreises Mansfeld-Südharz sowie der Stadt Dessau-Roßlau waren als Leitungs- und Schiedsrichterdienst im Einsatz. Sie werden nach Abschluss der Übung mit allen Beteiligten eine umfassende Auswertung vornehmen und die Erfahrungen für das gesamte Land nutzbar machen. Großschadensereignisse/Katastrophen Land Sachsen-Anhalt seit 2004 02/2006                             Tierseuche/ bundesweites Auftreten der Vogelgrippe 03/2006                             Elbehochwasser mit Nebenflüssen - Feststellung Katastrophenfall 18.01.2007                        Orkan Kyrill/ Sturmschäden; Ausfall Infrastruktur 18.06.2007                        Busunglück A 14 (SLK)/ 13 Tote, 31 Verletzte 01.03.2008                        Sturmtief Emma/ Sturmschäden 19.07.2009                        Erdrutsch Nachterstedt (SLK)/ 3 Verschüttete/Verschollene - Feststellung Katastrophenfall 02/2010                             Schneeverwehungen (MSH) - Feststellung Katastrophenfall 09/2010                            Hochwasser (WB)/ Hochwasserlage Schwarze Elster - Feststellung Katastrophenfall 01/2011                            Hochwasser (LSA)/ Flächendeckende Hochwasserlage Sachsen-Anhalt 29.01.2011                       Zugunglück Hoidorf (BK)/ 10 Tote, 23 Verletzte 09/2011                            Erdrutsch Riestedt (MSH)/ Schlammlawine; Errichtung Schutzwall - Feststellung Katastrophenfall 11.09.2011                       Unwetter südl. Sachsen-Anhalt  Sturmschäden 03.06. - 4.07.2013 Hochwasser (LSA)/ Flächendeckende Hochwasserlage Sachsen-Anhalt - Feststellung Katastrophenfall in BLK, MSH, HAL, ABI, SLK, WB, DE, MD, BK, JL, SDL 08.07. – 23.07.2013        Pflanzenkrankheit Feuerbrand, Rasante Ausbreitung (MSH) - Feststellung Katastrophenfall 09/2015                             stabsmäßige Unterstützung der Flüchtlingsbewältigung 04/2017                             Tierseuche (Vogelgrippe) 07/2017                             Hochwasserlage Harzregion (Starkregen) 2018                                   Wald-, Acker- und Wiesenbrände aufgrund großer Trockenheit 2020                                   Viruspandemie SARS-CoV 2 (Katastrophenfall Stadt Halle (Saale)) 07/2021 Cyberangriff auf die IT-Infrastruktur (Katastrophenfall Landkreis Anhalt-Bitterfeld) 08/2022                             Waldbrand im Oberharz (Katastrophenfall Landkreis Harz) Hochwasser 2013 – Tätigkeit des Katastrophenschutzstabes im Landesverwaltungsamt Impressum: Landesverwaltungsamt Pressestelle Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Tel: +49 345 514 1244 Fax: +49 345 514 1477 Mail: pressestelle@lvwa.sachsen-anhalt.de

Chemische Pflanzenschutzmittel im Hobbygarten

Chemische Pflanzenschutzmittel belasten Umwelt und Mensch Wie Sie Pflanzenschutzmittel umweltschonend einsetzen Prüfen Sie genau, gegen welchen Schädling oder welche Pflanzenkrankheit Sie vorgehen. Verwenden Sie ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur wie vom Hersteller vorgeschrieben. Achten Sie auf die Witterungsverhältnisse. Kaufen Sie die Produkte erst nach ausführlicher Beratung. Vorsicht! Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Gewusst wie Hobbygärtner*innen wundern sich mitunter, warum ein ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nicht die gewünschte Wirkung erzielt. Das kann an einer falsch diagnostizierten Krankheit liegen oder daran, dass ein Mittel gegen einen bestimmten Schädling eingesetzt wird, dafür aber gar nicht zugelassen ist. Das belastet die Umwelt, die Menschen und auch den Geldbeutel. Prüfen Sie genau, um welchen Schaderreger es sich handelt. Manche Schädlinge sind nur ein optisches Problem, zum Beispiel Blattläuse an Ziergehölzen. Suchen Sie nach Alternativen zu Pflanzenschutzmitteln, ein gezielter Wasserstrahl reicht häufig aus. Verzichten Sie auf selbst hergestellte Pflanzenschutzmittel. Sie sind verboten und werden mit ihren Wirkungen oft unterschätzt. Lassen Sie sich zum Beispiel von Gärtnereien oder Kleingartenvereinen beraten. Der Einsatz jeglicher Unkrautvernichtungsmittel (= ⁠ Herbizide ⁠, z.B. Glyphosat, Essigsäure, Salz) auf versiegelten Flächen, etwa auf Hofflächen, Terrasse, Bürgersteig und Einfahrten, ist verboten. Halten Sie sich an die Regeln: Sie dürfen ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ nur so verwenden, wie es in der Gebrauchsanweisung steht. Manche Hobbygärtner*innen vermuten zum Beispiel, dass ein Mittel gegen Blattläuse an Rosen auch die am Salat beseitigen kann. Dabei ist es für diesen Bereich nicht zugelassen. Es wurde also nicht überprüft, ob es auch bei Salatpflanzen wirkt und ob die Auswirkungen für Mensch und Umwelt vertretbar sind. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur in den Kulturen, für die sie explizit zugelassen sind. Vorsicht vor Rückständen von Pflanzenschutzmitteln! Gerade bei Pflanzen, die für den Verzehr geeignet sind, riskieren Sie Ihre Gesundheit. Halten Sie sich an die vorgeschriebenen Wartezeiten zwischen der letzten Anwendung und der Ernte. Die passende ⁠ Witterung ⁠: Zeitdruck ist kein guter Ratgeber bei der Pflanzenpflege. Wer zum Beispiel seine Pflanzen noch kurz vorm nächsten Regenschauer chemisch behandeln will, belastet die Umwelt. Der Regen wäscht die Pflanzenschutzmittel ab, bevor sie überhaupt am beabsichtigten Standort wirken können. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur an Tagen, für die keine Niederschläge angekündigt sind. Vermeiden Sie die Mittagssonne, die Temperatur sollte unter 25 Grad liegen. Hitze vermindert die Wirkung vieler Pflanzenschutzmittel, da die Wirkstoffe verdunsten, bevor sie wirken. Achten Sie auf einen windstillen Zeitpunkt. Sonst kann die Spritzbrühe in die weitere Umwelt gelangen, insbesondere in offene Gewässer. Am sinnvollsten ist der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in den frühen Morgen- oder Abendstunden. Auch Laien werden bestraft: Beachten Sie die Regeln für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln. Anderenfalls drohen Geldstrafen – auch, wenn Sie zunächst gar nicht wissen, was Sie falsch gemacht haben. Halten Sie sich genau an die Gebrauchsanweisung, verwenden Sie von dem ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ niemals mehr oder weniger als in der Packungsbeilage vorgeschrieben. Setzen Sie Pflanzenschutzmittel nur auf der dafür zugelassenen Kultur ein. Der Einsatz auf versiegelten Flächen, etwa auf der Terrasse oder dem Bürgersteig, ist verboten. Die Geldbuße beträgt bis zu 50.000 Euro. Was noch zu tun ist: Entsorgen Sie Restmengen von Pflanzenschutzmitteln bei einer Sammelstelle für Sondermüll. Entsorgen Sie Pflanzenschutzmittel niemals zum Beispiel in der Toilette, im Garten oder im Graben! Das kann mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro bestraft werden. Sind Sie sich unsicher? Dann informieren Sie sich in öffentlichen Beratungsstellen, am Verkaufsort in Gartencentern und Baumärkten oder auf der Informationsplattform des Umweltbundesamts. Weitere Informationen zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln lesen Sie hier . Weitere Tipps zum möglichst umweltverträglichen Umgang mit Unkraut finden Sie hier . Hintergrund Umweltsituation: Chemische ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ können der Umwelt schweren Schaden zufügen. Das gilt unter anderem für einige, die systemisch wirken und von den Pflanzen aufgenommen werden. Die Wirkstoffe können unter anderem in den Nektar und die Pollen übergehen. Wie gefährlich solche Mittel sind, hängt unter anderem von Substanzeigenschaften ab, wie etwa ⁠ Persistenz ⁠, Anreicherung in der Pflanze und Mobilität in dieser. Um eine Zulassung zu erhalten, wird ein Pflanzenschutzmittel auch im Bereich Umwelt geprüft. Hierbei wird unter anderem darauf geachtet, ob ein Produkt Bienen gefährden könnte. Pflanzenschutzmittel, die als bienengefährlich und den Kategorien B1 und B2 zugeordnet sind, dürfen keine Zulassung für Anwendungen im Freiland erhalten. Weitere Informationen bietet das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit . Pflanzenschutzmittel für nichtberufliche Anwender erhalten keine Zulassung, wenn mögliche Nebenwirkungen für Landlebewesen nur durch aufwändige Zusatzmaßnahmen auf ein vertretbares Maß beschränkt werden können. Ebenfalls keine Chance auf Zulassung haben Mittel, die einen mehr als zehn Meter weiten Abstand zum nächsten Gewässer erforderlich machen, um Wasserorganismen zu schützen. Gesetzeslage: Das Pflanzenschutzgesetz unterscheidet zwischen beruflichen und nicht-beruflichen Anwendern. Hobbygärtner*innen dürfen nur Pflanzenschutzmittel verwenden, die für sie zugelassen und gekennzeichnet sind. Sie sind dem Gesetz nach nicht „sachkundig im Pflanzenschutz“. Gewerbliche Anwender müssen einen Sachkundennachweis erbringen. Der Gesetzgeber verlangt, dass sich professionelle Anwender zum Beispiel genau mit den Düsen beim Spritzen oder mit der Schutzausrüstung auskennen. Für den Hobbybereich sind lediglich die Mittel erlaubt, bei denen die Nebenwirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier als relativ gering gelten. Giftige und ätzende Pflanzenschutzmittel werden nicht zugelassen. Dasselbe gilt für sensibilisierende Substanzen, also solche, die häufig allergische Reaktionen hervorrufen. Generell verboten ist es, Pflanzenschutzmittel auf versiegelten Flächen einzusetzen. Ebenfalls nicht erlaubt sind selbst hergestellte Mittel, etwa aus Nikotin oder Chili. Das gilt allerdings nicht für ⁠ Pflanzenstärkungsmittel ⁠, zum Beispiel aus Brennnesseln. Weitere Informationen finden Sie hier: Portal zum Pflanzenschutz im Garten (⁠ UBA ⁠-Themenseite) Tipps zum Umgang mit Gartenschädlingen (Uba-Themenseite) Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (UBA-Themenseite) Rechtliches zum Einsatz von Pflanzenschutzmittteln im Hobbygarten (UBA-Themenseite)

Fragen und Antworten zu Schäden an Pflanzen

Die Schadursachen für Pflanzenschäden können vielfältig sein. Nicht immer ist sofort erkennbar, ob es sich dabei um durch Pilze, Bakterien oder Viren ausgelöste Pflanzenkrankheiten oder um einen Befall durch Schädlinge handelt. Auch Standortprobleme und Pflegefehler können zu Schadsymptomen an den Pflanzen führen. Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themenkomplex Pflanzenschutz. In jahreszeitlichem Rhythmus werden wir die Fragen regelmäßig ergänzen. Sie können auch eigene Fragen stellen , die per E-Mail beantwortet werden. Aufgrund der föderalen Struktur der Pflanzenschutzdienste in Deutschland werden durch das Pflanzenschutzamt Berlin nur Anfragen aus dem Land Berlin beantwortet. Fragestellende aus dem Land Brandenburg finden Informationen und Ansprechpartner unter Haus- und Kleingarten (Obst, Gemüse, Zierpflanzen) | ISIP Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Frühling Hier finden Sie für den Frühling typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Frühling Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sommer Hier finden Sie für den Sommer typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Sommer Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Herbst Hier finden Sie für den Herbst typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Herbst Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Winter Hier finden Sie für den Winter typische Fragen und Antworten zu parasitären und nichtparasitären Pflanzenschäden. Winter Weitere Informationen Eigene Fragen stellen Sie können hier persönliche Fragen zur Pflanzengesundheit stellen und helfen uns dadurch bei der Erweiterung künftiger Themenfelder. Eigene Fragen stellen Weitere Informationen

Ramularia leaf spot disease of barley is highly host genotype-dependent and suppressed by continuous drought stress in the field

Since the 1980s, Ramularia leaf spot (RLS) is an emerging barley disease worldwide. The control of RLS is increasingly aggravated by a recent decline in fungicide efficacy and a lack of RLS-resistant cultivars. Furthermore, climate change increases drought periods in Europe, enhances variable weather conditions, and thus will have an impact on severity of plant diseases. Hence, identification of RLS-resistant cultivars and understanding of disease progression under abiotic stress are important aims in integrated disease management under climate change. In the present study, we evaluated quantitative RLS resistance of 15 spring barley genotypes under drought, controlled irrigation and field conditions between 2016 and 2019 and monitored microclimatic conditions within the canopy. We identified genotypes that show robust quantitative resistance to RLS in different field environments. Our findings suggest that long-lasting drought periods create unfavourable conditions for the disease and supports that the extent and duration of leaf wetness is a key factor for RLS epidemics. © The Author(s) 2021

Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung 2020 - Abschlussbericht

Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung Abschlussbericht 2020 INHALTSVERZEICHNIS Inhalt2 Vorwort3 1. Witterungsverlauf und Vegetation6 2. Anbau der Feldfrüchte10 3. Ergebnisse der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung 3.1 Getreide 3.1.1 Flächen, Erträge, Erntemengen 3.1.2 Sorten, Vorfrüchte, Verwendungszweck 3.1.3 Qualität der Getreideernte 3.2 Raps 3.2.1 Flächen, Erträge, Erntemengen 3.2.2 Sorten, Vorfrüchte, Verwendungszweck 3.2.3 Qualität der Rapsernte 3.3 Kartoffeln 3.3.1 Flächen, Erträge, Erntemengen 3.3.2 Sorten, Vorfrüchte, Verwendungszweck11 11 11 12 13 14 14 14 14 15 15 15 4.Anhang/Tabellen16 5.Abkürzungen/Zeichenerklärungen28 1.1 Witterungsverlauf 1.2 Vegetation 2 6 6 VORWORT Mit der Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung erfüllt die Bundesrepublik Deutschland die Anforderungen der Europäischen Union an die Mitgliedsstaaten, jährlich statistisch abgesicherte Informationen über die Getreide-, Kartoffel- und Rapsernte zu liefern. In Verbindung mit der Bodennutzungshaupterhebung und der Ernte- und Berichtserstattung für Feldfrüchte und Grünland hat die Durchführung der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung die Aufgabe, zu einem möglichst frühen Zeitpunkt objektive und repräsentative Angaben über die Menge und die Qualität der anstehenden Ernte ausgewählter Fruchtarten für das gesamte Bundesgebiet zu liefern. Weiterhin werden Informationen zur allgemeinen Futtersituation, zum Körnermais, zu Zuckerrüben, Leguminosen sowie zu den Sonderkulturen Obst, Gemüse, Hopfen und Wein bundesweit erhoben. Die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung ist unverzichtbar für die Ermittlung und nachhaltige Absicherung der nationalen Versorgungssituation. Die Kulturen Getreide und Kartoffeln zählen nach wie vor zu den wichtigen Grundnahrungsmitteln für die Bevölkerung. Für die Veredlungsproduktion sind sie eine wichtige Futtergrundlage. Winterraps ist die anbaustärkste Ölfrucht in Deutschland. Ausgehend von den Ergebnissen der Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung werden weitreichende agrarpolitische Entscheidungen getroffen. Aktuelles Beispiel: Anhand der Ergebnisse der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung 2018 stellte die Bundesregierung die Katastrophe nationalen Ausmaßes für Deutschland1 fest. Auch die Strategien der Bundesrepublik und der Bundesländer (z.B. Eiweißpflanzenstrategie, Ackerbaustrategie) basieren auf den Ergebnissen der Besonderen Ernte- und Qualitätsermittlung. Im Interesse der Erzeuger und Verbraucher trägt die Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung zu einer besseren Markttransparenz und damit zu stabileren Preisen bei. Darüber hinaus leitet das Max Rubner-Institut aus den Untersuchungsergebnissen der Erntekulturen Anbauempfehlungen ab. Im Rahmen des vorsorgenden Verbraucherschutzes treten die Untersuchungsergebnisse zur Qualität der Feldfrüchte zunehmend in den Vordergrund. Daher wird die Besondere Ernteermittlung seit 2004 als Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung durchgeführt. So fließen u.a. die Untersuchungsergebnisse zu den Backeigenschaften, zum Schwarzbesatz, zum Vorkommen von Schwermetallen und Pflanzenkrankheiten wie Fusarien in den jährlichen Bericht „Besondere Ernte- und Qualitätsermittlung“ der Bundesregierung ein. ¹ Grundsätze für eine nationale Rahmenrichtlinie zur Gewährung staatlicher Zuwendungen zur Bewältigung von durch Naturkatastrophen oder widrige Witterungsverhältnisse verursachte Schäden in der Landwirtschaft vom 06. Juni 2013. 3

Kinderstube vieler Nordseefische in Not

Seegraswiesen sind ein Schlüssellebensraum in Meeresgebieten weltweit. Sie bilden auf dem Meeresboden ein eigenes Habitat, das einen Schutz- und Nahrungsraum für Jungfische und Kleinlebewesen bietet, das Sediment stabilisiert sowie CO2 bindet. Aufgrund ihrer grundlegenden Ökosystemfunktionen werden sämtliche Seegraswiesen im niedersächsischen Wattenmeer alle sechs Jahre auf Flächenausdehnung, Bewuchsdichte und Artenzusammensetzung untersucht. Die Auswertung der letzten vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) und der Nationalparkverwaltung Niedersächsisches Wattenmeer (NLPV) gemeinsam beauftragten Erfassung von 2019 legt nun einen alarmierenden Zustand dar: Die Gesamtfläche der 2019 erfassten Seegraswiesen umfasste lediglich 8,6 km² und hat sich damit im Vergleich zur letzten Gesamtbestandserfassung im Jahr 2013 um knapp 29 km² (ca. 77%) verkleinert. Damit ist der ökologische Zustand bzw. das ökologische Potenzial des Gesamtbestandes aller Seegraswiesen im niedersächsischen Wattenmeer dem Bewertungssystem der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zufolge als „schlecht“ anzusehen. Im Wattenmeer der Nordsee kommen zwei Seegrasarten vor, das Zwergseegras ( Zostera noltei ) und das seltenere Echte Seegras ( Zostera marina ). Beide Arten bilden sogenannte Seegraswiesen, die im Wattenmeer bis Ende der 1920er Jahre sowohl im Gezeitenbereich als auch untergetaucht in den Prielen große Bereiche einnahmen. Durch einen Pilzbefall und ungewöhnliche Wetterbedingungen starben zu Beginn der 1930er Jahre die Bestände im Unterwasserbereich völlig ab und konnten sich bis heute nicht wieder regenerieren. Der Pilzbefall betraf das Echte Seegras im Besonderen, sodass dieses auch heute noch wesentlich seltener ist als das Zwergseegras. In den 1970er Jahren gingen die Seegräser auch im Gezeitenbereich dramatisch zurück, erst in den Niederlanden, dann auch an der niedersächsischen Nordseeküste. Die Bestände im nördlichen Wattenmeer waren davon weniger betroffen. „Als eine der wichtigsten Gefährdungsursachen gilt bis heute die Überdüngung der Küstengewässer“, erklären Kerstin Kolbe und Dr. Marc Herlyn, als für die Projektleitung zuständige Mitarbeiter beim NLWKN. Diese Belastung fördert Mikroalgen, die auf Seegrasblättern wachsen, ebenso wie Grünalgen, die Seegrasbestände überwuchern können. Bei zu starkem Bewuchs wird den Seegräsern buchstäblich das Licht genommen, sodass es zu einem Verfall der Seegraswiesen kommt. Außerdem werden die Seegraspflanzen durch hohe Stickstoffkonzentrationen direkt geschwächt und dadurch anfälliger für Pflanzenkrankheiten. Bei den regelmäßigen Erfassungen in den Jahren 2000 bis 2002, 2008 und 2013 zeigten sich für die niedersächsischen Seegraswiesen stark positive Trends, zuletzt mit einem Anstieg auf 37,6 km2 Gesamtfläche. „Der nun mit den Daten aus 2019 festgestellte stark rückläufige Trend ist alarmierend“, stellt Benedikt Wiggering fest, der bei der Nationalparkverwaltung das Thema Biodiversität bearbeitet. Aufgrund der bisherigen Datenlage ist nicht festzustellen, welchen Anteil die bereits genannten und weitere potenziell bestandsreduzierende Einflussgrößen (wie bspw. Effekte der globalen Klimaveränderung) an der festgestellten Entwicklung haben. Daher schlagen NLWKN und Nationalparkverwaltung für die kommenden Jahre die Durchführung zusätzlicher, wissenschaftlicher Untersuchungen vor, um möglichen Ursachen für den erneuten Seegraswiesenrückgang auf den Grund zu gehen. Weiterführende Links: Der aktuelle Seegraswiesenzustandsbericht ist über die Websites des NLWKN und der NLPV verfügbar: KÜFOG GMBH & STEUWER, J. (2020): Eulitorale Seegrasbestände im niedersächsischen Wattenmeer 2019. Gesamtbestandserfassung und Bewertung nach EG-Wasserrahmenrichtlinie. Unveröffentl. Gutachten im Auftrag des NLWKN . Unter https://mdi.niedersachsen.de/HeronKaDI/JAVA_SCRIPT/37_Portal/ können aktuelle, wie vergangene Seegrasbestände in einer Kartendarstellung eingesehen werden.

1 2 3 4 5129 130 131