In recent decades, with EU and national subsidies for farming in Germany, the conventional cultivation of crops has established itself as the basis of an increasingly intensified agriculture and food production. For many crops, a key requirement for this form of production is the intensive application of chemical plant protection products, on which the system is now practically dependent. This is reflected in the assumption that the amount of chemical plant production products currently used and the frequency of their application represents a “necessary minimum” (in German language: “notwendiges Maß”). However, products that protect crops and benefit farmers may have undesirable impacts on nature and the environment. Even for present-day insecticides, herbicides and fungicides, the general principle remains: No effects (i.e. plant protection) without side-effects (i.e. impacts on nature and the environment). In view of the considerable potential environmental threats they pose and because they are applied in large quantities over ample areas of land, plant protection products may only be used if they have successfully undergone strict testing and approval procedures. In Germany, the German Environment Agency ( UBA ) is responsible for assessing the environmental risks. Veröffentlicht in Position | 01/2016.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesamt für Naturschutz BfN und UBA informieren über Risiken beim Versprühen von Pestiziden über Schutzgebieten Mit einem neuen Papier informieren Bundesamt für Naturschutz (BfN) und Umweltbundesamt (UBA) über Risiken beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln über Natur- und anderen Schutzgebieten. Wegen der hohen Umweltrisiken war es in Naturschutzgebieten bislang verboten, Insektizide gegen Forstschädlinge mit Hubschraubern zu versprühen. Ausnahmen konnten nur auf Antrag beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als Notfallzulassung gestattet werden. Seit dem 25. Februar 2015 hat sich dies geändert: Aufgrund neuer Anwendungsbestimmungen für zwei Pflanzenschutzmittel entscheiden nun die Bundesländer allein über die Genehmigung solcher Anwendungen. „Auf die Behörden in den Bundesländern kommt damit eine große Verantwortung zu, denn das Versprühen von Pflanzenschutzmitteln aus der Luft über Schutzgebieten kann bedrohte Tierarten in ihrem Bestand gefährden“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Insektizide seien auch für viele Tierarten gefährlich, die nicht bekämpft werden sollen. Auf Schmetterlingsarten etwa wirkten die Mittel direkt giftig. Vogel- und Fledermausarten seien betroffen, weil ihnen mit den Insekten die Nahrungsgrundlage entzogen werde. „Die Anwendung in Schutzgebieten darf deshalb nur nach gründlicher naturschutzfachlicher Prüfung genehmigt werden. Sie muss die seltene Ausnahme bleiben“, ergänzte Prof. Beate Jessel, Präsidentin des Bundesamtes für Naturschutz.
With the new draft regulation on the "Sustainable Use of Plant Protection Products" (SUR), the European Commission is concretising the pesticide reduction target of 50% by 2030 stipulated in the Farm-to-Fork Strategy. The legally binding implementation of integrated pest management sets a new course for sustainable agriculture. However, for the success of practical implementation to contribute to species conservation and to create resilient ecosystems in the agricultural landscape, further preconditions are necessary. This scientific opinion paper provides four major recommendations for action that are needed from an environmental perspective to achieve the envisaged objectives. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Umweltschutz wird gestärkt Die EU hat neue Regeln zum Pflanzenschutz in Kraft gesetzt. Die neuen Regelungen in der EU über die Zulassung und Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sind für den Umweltschutz in Europa ein großer Wurf: „Die neue Zulassungs-Verordnung verbietet die Anwendung besonders gefährlicher Wirkstoffe in Pflanzenschutzmitteln. Das war lange überfällig und ist nun ein Fortschritt für den vorsorgenden Umweltschutz” - sagt Jochen Flasbarth, Präsident des Umweltbundesamtes. Auch eine Rahmenrichtlinie zum nachhaltigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln bringt Umweltvorteile: Erstmals wird in Europa ein einheitlicher Rahmen geschaffen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken für Menschen und Umwelt zu reduzieren. Wirkstoffe mit besonders bedenklichen Eigenschaften sind zukünftig in Pflanzenschutzmitteln generell nicht mehr zulassungsfähig. Darunter sind auch Stoffe, die für die Umwelt besonders gefährlich sind: Neben den international geächteten POP -Stoffen gilt dies für Stoffe, die sich in der Umwelt nur sehr schwer abbauen, sich in Lebewesen und damit in der Nahrungskette anreichern und gleichzeitig (umwelt-)giftig sind (sogenannte PBT -Stoffe - persistent, bioakkumulierend und toxisch). Auch Stoffe, die Krebs auslösen und solche, die das Hormonsystem oder das Erbgut von Menschen und Tieren schädigen können, werden zukünftig grundsätzlich verboten. Um die neuen Regelungen in der Praxis anwenden zu können, entwickelt nun das Umweltbundesamt gemeinsam mit seinen Schwesterbehörden in den anderen EU-Staaten geeignete Prüf- und Bewertungsmethoden. Jochen Flasbarth: „Es geht darum, die Spreu vom Weizen zu trennen. Wir müssen sicherstellen, dass die Kriterien so ausgestaltet werden, dass ein Verbot auch tatsächlich diejenigen Stoffe trifft, die in der Umwelt Schäden verursachen können. Vor allem bei den hormonsystemstörenden Stoffen fehlt uns noch das Werkzeug, um die Verbotsnorm auch anwenden zu können.” Die neue Rahmenrichtlinie über den nachhaltigen Gebrauch von Pestiziden geht hingegen gezielt solche durch Pflanzenschutzmittel verursachte Umweltprobleme an, die nicht über ein Zulassungsverfahren geregelt werden können: So wenden viele Landwirte in Europa noch immer deutlich mehr Pflanzenschutzmittel an, als für eine erfolgreiche Ernte eigentlich nötig wäre. Auch Verstöße gegen Umweltauflagen treten noch zu häufig auf. Ein weiteres Problem ergibt sich direkt aus der Bekämpfung von Ackerbegleitkräutern und Schadinsekten: Feldvogelarten wie das Rebhuhn oder die Feldlerche finden nicht mehr genügend Nahrung, um ihre Jungen zu versorgen. Die Richtlinie verpflichtet nun die Mitgliedstaaten, die notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, damit die Landwirte nach Methoden arbeiten können, die mit weniger Pflanzenschutzmitteln auskommen. Hierzu zählt neben der ökologischen Landwirtschaft auch der sogenannte integrierte Pflanzenschutz. Auch das Sprühen vom Flugzeug oder Hubschrauber aus wird, abgesehen von begrenzten Ausnahmen, verboten. In einem Nationalen Aktionsplan (NAP) muss jeder EG-Mitgliedsstaat künftig konkrete Ziele, Maßnahmen und Zeitpläne festlegen, um die mit der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verbundenen Risiken und Auswirkungen auf Mensch und Umwelt zu verringern. Dazu kann auch das Anlegen von Schutzstreifen entlang von Gewässern zählen, um den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das Umweltbundesamt setzt sich außerdem dafür ein, dass dort, wo der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln unvermeidbar ist, geeignete Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden, damit die für unsere Agrarlandschaft typischen Vogel- und Säugerarten nicht in ihrem Bestand gefährdet werden. Damit die Richtlinie erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen die zum Schutz der Umwelt notwendigen Ziele und Maßnahmen in Nationalen Aktionsplänen und den gesetzlichen Regelungen konkret benannt werden. Jochen Flasbarth hierzu: „Wir dürfen es nicht bei Appellen und Empfehlungen belassen, sondern müssen die Anforderungen klar beschreiben und verbindliche Ziele setzen, damit der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Mindestmaß reduziert wird.” Das Umweltbundesamt gestaltet diesen Umsetzungsprozess aktiv mit.
Rechtsgutachten: Zulassungspraxis muss indirekte Folgen von Pflanzenschutzmitteln für Artenvielfalt stärker berücksichtigen Die nationalen Zulassungsbehörden müssen indirekte Effekte von Pflanzenschutzmitteln auf die biologische Vielfalt stärker berücksichtigen. Diese Effekte entstehen etwa, wenn Feldlerchen und andere Vögel keine Nahrung mehr auf Äckern finden, da Pflanzenschutzmittel unbeabsichtigt Insekten und andere Nahrung der Vögel töten. Obwohl dieser Schutz vor indirekten Auswirkungen auf die biologische Vielfalt durch EU- und nationales Recht gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt das in der Praxis nur unzureichend. Ein neues Rechtsgutachten für das Umweltbundesamt (UBA) rät daher dazu, den Einsatz besonders biodiversitätsschädigender Mittel stärker unter Vorbehalt zu stellen: „Das bedeutet, dass die Anwendung von Mitteln mit starken indirekten Auswirkungen nur noch erlaubt ist, wenn der Betrieb einen Mindestanteil an Flächen vorweisen kann, auf denen auch Ackerwildkräuter wachsen. Insekten und Vögel können so unbeeinflusst von Pflanzenschutzmitteln leben und fressen. Blühstreifen, Brachflächen oder unbehandelte Dünnsaaten können dafür geeignet sein. Auf diesen ökologischen Ausgleichsflächen müsste jeglicher chemischer Pflanzenschutz unterbleiben“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA. Der großflächige und intensive Einsatz von Breitbandpestiziden führt nicht nur zur Beseitigung unerwünschter Schädlinge. Die Ackergifte töten auch andere Tier- und Pflanzenarten auf den Äckern ab und tragen somit dazu bei, dass es insgesamt zu einem immer größeren Rückgang von Pflanzen-, Insekten- und Vogelarten auf Feldern und Wiesen und in der Agrarlandschaft insgesamt kommt. Feldlerchen und andere Vögel, Schmetterlinge und Wildbienen finden keine Nahrung mehr. Bislang ist die konventionelle Landwirtschaft vom intensiven Pestizideinsatz abhängig. Das UBA ruft dazu auf, vorhandene gesetzliche Spielräume zügig auch in der Anwendungspraxis zu nutzen, um Feldlerchen, Hummeln und andere durch übermäßigen Pflanzenschutzmitteleinsatz bedrohten Tierarten ein weiteres Überleben zu ermöglichen. Ein wirklich nachhaltiger Pflanzenschutz erfordert allerdings vor allem auch eine generelle Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes. Das UBA hatte dazu Anfang 2017 ein „5-Punkte-Programm für einen nachhaltigen Pflanzenschutz“ vorgelegt. „Chemischer Pflanzenschutz ist ohne Zweifel risikobehaftet, denn wenn die Mittel wirken, dann nicht ohne Nebenwirkungen für die Umwelt. Deshalb können viele der Mittel nur mit hohen Umweltauflagen zugelassen werden. Besonders wichtig ist, den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln insgesamt deutlich zu minimieren und stärker auf Alternativen zu setzen. Immerhin werden die Mittel großflächig in erheblichen Mengen ausgebracht – etwa 100.000 Tonnen pro Jahr in Deutschland. Vor allem die konventionelle Landwirtschaft muss hier besser werden“, so Krautzberger.
UBA sieht dringenden Nachbesserungsbedarf, um die Ziele des europäischen Green Deal zu erreichen Die EU-Kommission hat den Entwurf einer neuen Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht, mit der der Pestizideinsatz deutlich verringert werden soll. Das Umweltbundesamt (UBA) begrüßt dies, sieht jedoch deutlichen Nachbesserungsbedarf, damit die Verordnung in der Praxis funktioniert. UBA-Präsident Dirk Messner: „Die Landwirte werden den Pestizideinsatz nur verringern, wenn finanzielle Nachteile abgefedert werden. Hierzu braucht es konkrete Festlegungen in der EU-Verordnung. Auch müssen sensible Lebensräume wie Naturschutzgebiete besser vor Pestiziden geschützt werden.“ Um den Erfolg der Pestizidreduktion messen und nachsteuern zu können, sollte die Verordnung zudem sinnvolle Kennzahlen festlegen, die die gesundheitlichen und ökologischen Risiken von Pestiziden berücksichtigen. Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen für Behörden verfügbar sein. Am 22. Juni 2022 hat die EU-Kommission den Entwurf einer Verordnung zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht – die „Sustainable Use Regulation“. Diese legt die Ziele der Farm-to-Fork-Strategie und Maßnahmen zu deren Umsetzung verbindlich fest. Demnach soll der Einsatz und das Risiko von Pestiziden bis 2030 halbiert werden. EU-Kommissarin Stella Kyriakides weist in dem Kontext nachdrücklich darauf hin, dass es nicht um mehr Verbote von Stoffen gehe, sondern um eine Reduzierung von deren Nutzung. Dies sei auch Anliegen der Bürgerinnen und Bürger der EU. Die Verordnung verpflichtet alle EU-Staaten gleichermaßen zur Mitwirkung und ist rechtlich bindender als ihre Vorgängerin, die Rahmenlichtlinie 2009/128/EC. Damit die Umsetzung der Verordnung in der Praxis auch gelingt und die verankerten Ziele erreicht werden, sieht das UBA jedoch folgenden Nachbesserungsbedarf: Finanzierung von Maßnahmen sichern: Die Verordnung umzusetzen wird Kosten für die Landwirtschaft verursachen. Der Einsatz von chemisch-synthetischen Pestiziden kann durch viele Maßnahmen reduziert oder ersetzt werden. Landwirt*innen sollen diese Methoden nun verbindlich anwenden. Die Anwendung von chemisch-synthetischen Pestiziden soll also die Ausnahme werden. In der Praxis können höhere Kosten und mögliche reduzierte Erträge die Betriebe daran hindern, neue Methoden einzuführen. Daher sollte die EU-Verordnung die Staaten dazu verpflichten, ein konkretes Budget im Staatshaushalt zu reservieren, um Mehrausgaben und Ertragsminderungen auszugleichen, die bei der Reduzierung des Pestizideinsatzes entstehen. Die Höhe des Budgets könnte sich an der landwirtschaftlichen Wertschöpfung orientieren. Pestizidabgabe als Steuerungs- und Finanzierungsinstrument: Eine Pestizidabgabe kann einen Beitrag zur Finanzierung leisten. Die neue EU-Verordnung sollte einen rechtlichen Rahmen hierfür schaffen. In Dänemark hat sich gezeigt, dass eine zweckgebundene Abgabe auf Pflanzenschutzmittel eine Lenkungswirkung entfalten kann – weg von besonders gefährlichen Pestiziden hin zu weniger kritischen Stoffen oder alternativen Methoden. Die Einnahmen sollten vollständig in die Landwirtschaft zurückfließen. Sie könnten Landwirt*innen zugute kommen, die umweltgerechtere Methoden zum Pflanzenschutz einführen. Auch könnten Maßnahmen für einen besseren Schutz der Gewässer vor Pestizideinträgen und den Schutz der biologischen Vielfalt finanziert werden. Wirksamer Schutz für sensible Gebieten : Der Schutz der Biodiversität ist eines der grundlegenden Ziele der EU-Verordnung. Besonders Naturschutzgebiete und Parks sind ökologisch wertvolle Lebensräume, die besser geschützt werden müssen. Hier braucht es deutlich größere Pufferzonen zu landwirtschaftlichen Flächen als bisher vorgesehen, um Pestizideinträge in diese Gebiete zu vermeiden. Ergänzend sollte der Anteil pestizidfreier Ackerflächen stetig erhöht werden – zum Schutz von bedrohten Tieren wie Feldlerche und Rebhuhn. Hier sollte die Verordnung eine eindeutige, hochgesteckte Zielmarke definieren. Geeignete Indikatoren für Fortschrittsmessung: Der Fortschritt bei der Halbierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden muss mit EU-weit anwendbaren, sinnvollen Kennzahlen verfolgt werden. Zurzeit sieht die EU-Verordnung vor, beides anhand des Harmonized Risk Indicators (HRI) zu bewerten. Dieser stützt sich praktisch nur auf die verkaufte Menge der Wirkstoffe, betrachtet jedoch kaum, wie giftig sie sind. Hier unterscheiden sich die Wirkstoffe oft um mehrere Größenordnungen. Besser geeignet wären Kennzahlen, die bereits in einigen EU-Mitgliedsstaaten verwendet werden. Der Pesticide Load Indicator (PLI) bezieht die gesundheitlichen und ökologischen Risiken und das Umweltverhalten einzelner Wirkstoffe ein. Der in Dänemark etablierte Treatment Frequency Index (TFI) und der in Frankreich verwendete Number of Dose Unit (NODU) sind gut geeignet, um die Intensität des Pestizideinsatzes in den Flächen abzubilden. Sie erlauben zudem bereits eine Einschätzung zur Belastung der Umwelt. Die Fortschrittmessung zur EU-Verordnung sollte sich an diesen Indikatoren orientieren. Digitale Anwendungsdaten : Laut EU-Verordnung sollen Landwirt*innen alle getätigten Pflanzenschutzmaßnahmen in ein zentrales Register eintragen. Aus Sicht des UBA ist diese Digitalisierung der Dokumentation ein essentieller Schritt für eine erfolgreiche Umsetzung. Nur so kann genau verfolgt werden, ob und wie schnell der Einsatz von chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteln zurückgeht, welche Hemmnisse konkret auftreten und welche alternativen Maßnahmen besonders effektiv waren. Wer die Einspeisung der Daten kontrolliert und welche Daten von wem einsehbar sein werden, ist bisher aber noch unklar. Wichtig für den Erfolg der Verordnung ist, dass Behörden und wissenschaftliche Institutionen Zugriff auf die Daten haben. Anonymisierte Auswertungen sollten öffentlich verfügbar sein. Dänischer Pesticide Load Indicator: Kudsk, P, Jørgensen LN, Ørum JE (2018): Pesticide load — A new Danish pesticide risk indicator with multiple applications. Land Use Policy 70, 384–393. https://doi.org/10.1016/j.landusepol.2017.11.010 Möhring N, Kudsk P, Jørgensen LN, Ørum JE, Finger F (2021): An R package to calculate potential environmental and human health risks from pesticide applications using the ‘Pesticide Load’ indicator applied in Denmark. Computers and Electronics in Agriculture 191 (2021). https://doi.org/10.1016/j.compag.2021.106498
Auf Vorschlag der EU wird Endosulfan als POP in das Stockholmer Übereinkommen aufgenommen Für den chemischen Wirkstoff Endosulfan wird ein weltweites Herstellungs- und Anwendungsverbot in Pflanzenschutzmitteln eingeführt. Das beschloss die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe, kurz POPs. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Jochen Flasbarth: „Der lange Atem unserer Fachleute hat sich ausgezahlt. Mit dieser Entscheidung verhindern wir, dass die Chemikalie weiteren Schaden für die menschliche Gesundheit und in der Umwelt anrichten kann.“ Endosulfan ist bereits in über 80 Ländern verboten. Geeignete, umweltverträgliche Ersatzstoffe sind vorhanden. Die fünfte Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe hat der Aufnahme von Endosulfan in die POPs-Liste zugestimmt. Der Wirkstoff darf demnach nicht mehr für den Pflanzenschutz eingesetzt werden. Das Verbot tritt mit mehrjährigen Übergangsfristen in Kraft. Bisher wird Endosulfan für die Schädlingsbekämpfung verwendet, insbesondere beim Anbau von Tee, Kaffee, Soja und Baumwolle. Endosulfan ist ein nervenschädigender Wirkstoff in Schädlingsbekämpfungsmitteln, das in der Umwelt nur schwer abgebaut wird, sich im Fettgewebe, in der Leber und den Nieren von Menschen und Tieren anreichert und die Gesundheit schädigt. Es wird in der Atmosphäre in weit entfernte Gebiete transportiert. So findet man Endosulfan zum Beispiel in der Arktis. Dass Endosulfan weltweit für Mensch und Umwelt ein Problem darstellt, ist lange bekannt. Verboten haben den Einsatz der Chemikalie darum bereits über 80 Länder - darunter viele Entwicklungsländer. In der EU darf der Stoff seit 2005 nicht mehr für den Pflanzenschutz verwendet werden. Der ehemals deutsche Hersteller - Bayer CropScience - hat die Produktion von Endosulfan im Jahre 2007 eingestellt.
Die zunehmende Digitalisierung in allen Lebensbereichen spiegelt sich auch in der Landwirtschaft wider. Neben wirtschaftlichen Vorteilen werden hier auch ökologische Chancen erwartet, insbesondere im Bereich Pflanzenschutz. Ziel der vorliegenden Studie ist es, die vielfältigen Innovationen in der Landwirtschaft aus Umweltsicht zu beleuchten. Ausgehend vom Green Deal der Europäischen Kommission und seinem zentralen Element der Farm-to-fork-Strategie mit einem dort festgeschriebenen Reduktionsziel von 50 Prozent an Pflanzenschutzmitteln, soll überprüft werden, ob die Innovationen zu diesem Ziel beitragen. Da eine reine Reduktion nicht zwangsläufig ein geringeres Umweltrisiko von Pflanzenschutzmitteln bedeutet, wird auch der Frage nachgegangen, welche Chancen, aber auch mögliche Risiken die Innovationen insgesamt für einen ökologisch nachhaltigeren Pflanzenschutz bergen. Veröffentlicht in Texte | 138/2024.
Im Verordnungsentwurf zur „Nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln“ (SUR) konkretisiert die Europäische Kommission das 50 % Pestizidreduktionsziel der Farm-to-Fork-Strategy. Durch eine rechtsverbindliche Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes werden die Weichen für eine nachhaltige Landwirtschaft neu gestellt. Doch damit die Vorgaben auch in der Praxis wirken, zum Artenerhalt beitragen und resiliente Ökosysteme in Agrarlandschaften hervorbringen kann, braucht es noch weitere Voraussetzungen. Dieses Scientific Opinion Paper erklärt aus der Umweltperspektive vier Verbesserungsvorschläge zur SUR, die dafür notwendig sind. Veröffentlicht in Scientific Opinion Paper.
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG, in NATURA 2000 Gebieten – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt und zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt. Zuwendungszweck ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Förderfähig ist der in § 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Thüringen gelegener produktiv genutzter Acker- und Dauerkulturflächen auf Flächen, die in der EAP-Kulisse (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) liegen. Die EAP-Kulisse setzt sich zusammen aus den aktuell zum Anfang eines Jahres vorliegenden Flächen der Thüringer Naturschutzgebiete, der Nationalparks, der Nationalen Naturmonumente und der Naturdenkmäler, die innerhalb der NATURA 2000-Gebiete liegen. Der Zuschnitt dieser Gebiete wird jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.
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