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Eichenprozessionsspinner Landkreis Lüneburg

Der Eichenprozessionsspinner ist ein Nachtfalter, der von Ende Juli bis Anfang September fliegt und seine Eier bevorzugt auf freistehenden Eichen ablegt. Ab dem dritten Raupenstadium bilden die Raupen giftige Brennhaare aus, die für Menschen und Tiere gefährlich sind. Um die Menschen im Landkreis Lüneburg vorbeugend vor den Gefahren des Eichenprozessionsspinners zu schützen, werden bei der Bekämpfung spezielle Fadenwürmer (sog. Nematoden) eingesetzt. Als effektives biologisches Bekämpfungsmittel werden sie vom Boden mitthilfe spezieller Sprühgeräte auf die betroffenen Stellen aufgetragen. Die Nematoden entwickeln sich im Körper der Raupen und töten diese dadurch ab. Für Menschen und Haustiere sind die Würmer ungefährlich. Sie erzeugen keine Nebenwirkungen und fallen weder unter die Biozidverordnung, noch unter das Pflanzenschutzgesetz.

Abstands- und Bewirtschaftungsauflagen landwirtschaftlich genutzter Flächen an Gewässern nach DüV, PflSchG, WHG, ThürWG und ThürDüV

Für Thüringer Landwirtschaftsbetriebe hat sich die Bewirtschaftung, Düngung und der Pflanzenschutz der landwirtschaftlich genutzten Flächen an Gewässern durch verschiedene Änderungen im Dünge-, Pflanzenschutz- und Wasserrecht auf Bundes- und Landesebene seit dem Jahr 2020 grundlegend geändert. Um Landwirtschaftsbetrieben die Umsetzung dieser verschiedensten Regelungen zu erleichtern, und die Betriebe bei ihrem wesentlichen Beitrag zum Gewässerschutz zu unterstützen, hat das TLLLR unter Mitwirkung und im Auftrag des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) eine GIS-Lösung erarbeitet. Hierzu wurden die Böschungsoberkanten der Gewässer I. und II. Ordnung digitalisiert und die Hangneigung anhand eines Geländemodells ermittelt. In Verbindung mit den rechtlichen Vorgaben und über die Bildung von Segmenten können nun die Abstands- und Bewirtschaftungskulissen an den Gewässern für alle am Thüringer Feldblocksystem beteiligten landwirtschaftlich genutzten Flächen abgebildet werden. Die Kulissen werden jährlich zum 01. Februar aktualisiert.

Entwurf einer Landesverordnung zur Umsetzung der GAP-Konditionalitäten-Verordnung

Mit Beginn der Förderperiode 2023 löste das GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG) das Agrarzahlungen-Verpflichtungengesetz aufgrund der Neustrukturierung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) ab. Das bisherige Cross-Compliance, bestehend aus den Grundanforderungen an die Betriebsführung (GAB) und den Standards zur Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand (GLÖZ) sowie bisherige Greening-Maßnahmen in veränderter Form, wie zum Dauergrünlanderhalt, zur Anbaudiversifizierung und zum Vorhalten ökologischer Vorrangflächen, werden in die Konditionalität überführt. Die GAP-Konditionalitäten-Verordnung (GAPKondV) vom 7. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2244), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2273), dient der Durchführung des GAP-Konditionalitäten-Gesetzes und der in § 1 GAPKondG genannten Unionsregelung („Rechtsakte der Europäischen Union über die Grundanforderungen an die Betriebsführung und über die Standards für die Erhaltung von Flächen in gutem landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand sowie die im Rahmen dieser Rechtsakte und zu ihrer Durchführung erlassenen weiteren Rechtsakte der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung"). Nach der GAP-Konditionalitäten-Verordnung sind die Bundesländer verpflichtet, durch Rechtsverordnung Feucht- und Moorgebiete auszuweisen und die landwirtschaftlichen Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung durch Wasser und durch Wind einzuteilen und zu bezeichnen; sie können zudem abweichende Anforderungen von den Maßnahmen zur Begrenzung der Erosion festlegen, um in bestimmten Gebieten witterungsbedingten Besonderheiten, besonderen Anforderungen bestimmter Kulturen sowie besonderen Erfordernissen des Pflanzenschutzes nach § 1 Nr. 1 und 2 des Pflanzenschutzgesetzes vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 15 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2752), Rechnung zu tragen.

Aktuelles zum Pflanzenschutz

10.03.2025 In den letzten Tagen wurden die ersten Aktivitäten der Buchsbaumzünslerraupen festgestellt. Der Fraß im Inneren der Buxus sollte durch Kontrollgänge erfasst und vermieden werden. Hierbei sind die Buchsbäume auf die Jungraupen und die Überwinterungsgespinste zu kontrollieren (siehe Bild). Bei einem starken Befall sollten erste Pflanzenschutzmittelanwendungen mit BT-Präparaten in Abhängigkeit der Witterung anvisiert werden. Eine Mindesttemperatur von 15 °C ist für eine gute Wirkung erforderlich. Weitere Informationen entnehmen Sie gerne dem Merkblatt. 31.01.2025 Das Gebührenverzeichnis wurde neu gefasst und einzelne Gebührentatbestände wurden dabei auf den aktuellen Stand europarechtlicher und nationaler Verordnungen und Gesetze auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes und der Pflanzengesundheit gebracht. Die neue PflSchGebO tritt ab dem 01.02.2025 in Kraft. Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung vom 07.01.2025 22.10.2024 Wenn im Herbst die Nächte kühler werden, suchen viele Insekten, die als Larven oder ausgewachsene Tiere überwintern, warme, geschützte Stellen auf, um geeignete Überwinterungsquartiere zu finden. Sie halten sich dann oft an Hauswänden, in Ritzen und Spalten auf und dringen auch in die Wohnungen ein. Weitere Informationen zu den unterschiedlichen Insekten entnehmen Sie gerne dem Merkblatt.

Tierische Schaderreger: Großer Waldgärtner

In den letzten Jahren wurden zunehmend Großkiefern als Gestaltungselement gepflanzt. Die Verwendung von Großkiefern im Stadtgrün ist nicht unproblematisch, da sie besonders während der ersten Standjahre durch den Befall mit Borkenkäfern gefährdet sind und absterben können. Vor allem Neupflanzungen in der Nähe von Altbäumen und in Waldrandlagen sind häufig von einem Befall betroffen. Ebenso hat der Witterungsverlauf der letzten Jahre die Entwicklung von Borkenkäfern äußerst begünstigt. Sie treten in bzw. nach warmen / heißen Trockenphasen/-jahren bevorzugt auf. Flugverlauf Lebensweise Erkennungsmerkmale Maßnahmen Am Standort Köpenick, der stark von Kiefern geprägt ist, konnte in dem Jahr 2023 kaum ein Waldgärtner nachgewiesen werden. Aufgrund der Witterungsbedingungen fand der Flug erst Ende April statt. Käfer konnten in der KW 17 bis KW 19 gefangen werden. Die hohen Fangzahlen der vergangenen Jahre konnten nicht bestätigt werden. . Besonders anfällig sind Bäume die verstärkt unter Trockenheit leiden bzw. sich noch im Umpflanzschock befinden. Hier bohren sich die Käfer zur Paarung und Eiablage sowohl in die Stämme als auch in die Astansatzstellen im unteren Kronenbereich ein und beeinträchtigen den Wasser- und Assimilatstrom. In der Folge kann es, je nach Stärke des Befalls, zu Welkeerscheinungen in der Krone aber auch zum Absterben des gesamten Gehölzes kommen. Von einem Befall können frisch gepflanzte Kiefern-Großbäume, kleinere Kiefernbüsche, geschwächte oder absterbende Bäume betroffen sein. Kronenverlichtungen und -missbildungen, schüttere und büschelige Triebe sowie am Boden liegende Absprünge sind die Merkmale eines Befalls. Zunächst reagiert der Baum mit Zuwachsverlusten und Verbräunungen, später dann mit partiellen Absterbeerscheinungen bis hin zum kompletten Absterben. Hinweise für einen beginnenden Befall können neben den Kronensymptomen auch Befallsmerkmale am Stamm sein. Einbohrlöcher, Harztrichter und -fluss, Bohrmehl, abblätternde Rinde oder Spechthiebe weisen auf einen Befall mit Borkenkäfern hin. Eine direkte Bekämpfung der Käfer ist nicht möglich. Daher sind eine optimale Wasser- und Nährstoffversorgung und der richtige Standort die besten Maßnahmen im Sinne des vorbeugenden Pflanzenschutzes. Folgende Faktoren sollten möglichst vermieden werden: Pflanzungen in einem Altbestand oder in die Nähe von Altbäumen dergleichen Gattung, besonders bei vorhandenem Befall Nachpflanzungen in einer bereits befallenen Neupflanzung schlechter Zustand der Gehölze: zu groß, überständig, von geringer Qualität, unzureichende Wurzeln unvorbereitete Standorte: Verdichtungen, Vernässungen Pflanzstress: Pflanzung zu ungünstigen Zeiten, zu tiefe Pflanzung Wasserstress: zu wenig Wasser => Austrocknung der Pflanzen vor oder nach der Pflanzung zu viel Wasser => zu wenig Bodenluft, die Folge sind absterbende Wurzeln Konkurrenz durch Unkrautbesatz Beschädigungen am Stammgrund oder an der Wurzel durch Maschinen oder Wühlmäuse Stammschutz Um der Besiedlung von Borkenkäfern entgegenzuwirken, kann bei Neuanlagen und Neupflanzungen durch gewerbliche Betriebe (Garten- und Landschaftsbau, gärtnerische Dienstleitungen) eine Stammstreichung mit einem zugelassenen Insektizid durchgeführt werden. Aktuell (April 2024) stehen dafür nur die Präparate Karate Zeon, ZulassungsNr. 024675-00 und Kusti ZulassungsNr. 024675-60 mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zur Verfügung. Eine Genehmigung nach § 17 PflSchG (Pflanzenschutzgesetz) für die Anwendung im Streichverfahren liegt vor. (§ 17 PflSchG beinhaltet die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind.) Vor und bei der Anwendung sind die Regelungen des Natur-, Landschafts- und Wasserschutzes zu beachten bzw. entsprechende Genehmigungen der zuständigen Behörden einzuholen; ebenso sind die Gebrauchsanleitung und die Anwendungsbestimmungen zu beachten. Soll darüber hinaus ein Stammschutz mit Baumfarbe erfolgen, dann ist die Pflanzenschutzanwendung im Streichverfahren erst nach dem Auftragen der Stammfarbe durchzuführen. Die zur Verfügung stehenden Pflanzenschutzmittel haben keine Zulassung im Haus- und Kleingartenbereich . Treten in diesem Bereich starke Schäden (u.a. Absterben einzelner Äste oder der Krone, beim Ablösen der Rinde, zahlreiche Ein- und Ausbohrlöchern im Stamm- und unteren Kronenbereich) auf, so ist keine erfolgreiche Bekämpfung oder Wiedererholung des Baumes mehr möglich. Bei entsprechenden Problemen im Haus- und Kleingartenbereich bitte unsere Beratung in Anspruch nehmen. Grundsätzlich ist nach der Pflanzung auf eine ausreichende Wasserversorgung zu achten. Trockene und geschwächte Gehölze werden zuerst befallen.

Service

Das Angebot umfasst eine Vielzahl von Informationen zum Pflanzenschutz, wie Merkblätter und Ratgeber zu verschiedenen Schadorganismen, Newsletter für beruflich Tätige und Freizeitgärtnernde, Informationen zu Beratertagen und Sachkundeprüfungen sowie Formulare zur Beantragung gesetzlicher Vorgaben, wie z.B. das Anzeigeverfahren oder die Registrierung eines Unternehmens nach Pflanzengesundheitsverordnung. Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Ausbildung Du liebst Pflanzen, Natur und willst mit deinem Beruf etwas Gutes für die Umwelt tun? Bewirb dich und starte deine Karriere als Zierpflanzengärtner/in im Pflanzenschutzamt! Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Das Pflanzenschutzamt Berlin gibt eine Vielzahl von Informationen zur Pflanzengesundheit, Schaderregern und Schadursachen heraus. Diese stehen im pdf-Format zur Ansicht und zum Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Newsletter Lassen Sie sich regelmäßig über unsere Newsletter zu Themen der Pflanzengesundheit informieren. Hier können Sie den Berliner Gartenbrief und das Grüne Blatt Berlin abonnieren. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fragen und Antworten Passend zu den Jahreszeiten finden Sie hier aktuelle Fragen und Antworten zum Themen­komplex Pflanzengesundheit. Es können auch eigene Fragen gestellt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Fortbildung Das Pflanzenschutzamt Berlin bietet insbesondere in den Wintermonaten Fort- und Weiterbildungen auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes an. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Formulare Die Antragsformulare für den Bereich Pflanzenschutz stehen im Internet als Download zur Verfügung. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Rechtsvorschriften Gesetze und Verordnungen für den Bereich Pflanzenschutz. Weitere Informationen

Überwachung und Kontrolle

Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen

Dienstleistungsgartenbau / Grünes Blatt Berlin

Die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen erfordert vielfältige Kenntnisse über Pflanzen, Pflanzenbestände und deren Standortansprüche, auf die Pflanzenart abgestimmte Pflegemaßnahmen, parasitäre oder nichtparasitäre Schadursachen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Eine der häufigsten Schadursachen liegt in einer nicht dem Standort angepassten Pflanzenauswahl. Kümmernde Pflanzen oder Pflanzenbestände sind die Folge und Schadorganismen treten als Sekundärschädlinge auf. Diese können ggf. mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden, aber die Ursache für das Auftreten der Schädlinge und Krankheiten ist damit nicht beseitigt. Die Aufwendungen um solche Pflanzenbestände gesund und visuell ansprechend zu erhalten sind groß. Dazu sind nicht nur häufige und regelmäßige Kontrollgänge notwendig sondern auch besondere Pflegemaßnahmen, u.a. Einsatz von Bodenhilfsstoffen, speziellen Nährstoffen, Wässerung von Hand nach Überprüfung der Bodenfeuchtigkeit, speziellen Schnittmaßnahmen, Hygienemaßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann im Einzelfall zur Reduktion eines Schadorganismus beitragen, wird jedoch die grundsätzliche Ursache der Schwächung und somit Anfälligkeit nicht beseitigen. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind jedoch alle nichtchemischen Maßnahmen vorzuziehen. Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Grünes Blatt Berlin Zur Bestellung: Pflanzenschutz-Ratgeber Garten- und Landschaftsbau Bei der Bekämpfung von Schadorganismen ist nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes ( § 2 Pflanzenschutzgesetz ) zu handeln. IPS (Integrierter Pflanzenschutz) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Zur guten fachlichen Praxis gehört die Berücksichtigung des IPS. Ist die Entscheidung zur Anwendung einer Pflanzenschutzmaßnahme gefallen, so sind die Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz zu beachten. Gärtner, Garten- u. Landschaftsbaufirmen, Dienstleister etc., die für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen diese Tätigkeit dem jeweiligen Pflanzenschutzamt / Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland anzeigen, in dem der Betriebssitz liegt. Zusätzlich dazu in dem Bundesland, in dem die Anwendung stattfinden soll. Antrag und Information zum Anzeigeverfahren in Berlin Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich für Dritte anwendet, muss im Pflanzenschutz sachkundig sein. Sachkundige, die Pflanzenschutzmittel anwenden, bestellen, über deren Anwendung beraten und in der Ausbildung tätig sind müssen alle drei Jahre eine entsprechend anerkannte Sachkundefortbildung besuchen. Sachkundeverordnung Sachkundenachweis beantragen Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf den in der Zulassung festgelegten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Zusätzlich gibt es auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind weitere Anwendungseinschränkungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlich auf der Seite zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Liste (unter Links und Dokumente) mit Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten durch Dienstleister ist zu beachten, dass nur Präparate, die für den nichtberuflichen Anwender (früher zulässig im Haus- und Kleingartenbereich) zugelassen sind, angewendet werden dürfen (PflaSchG §12.3). Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht in den meisten Fällen rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können dadurch vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Gärtner, Baumpfleger und Dienstleister aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau und deren Auftraggeber werden durch das regelmäßig aktualisierte Grüne Blatt Berlin in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter erhalten. Zur Registrierung des Newsletters “Grünes Blatt Berlin”

Fortbildung

Beratertage Erwerb des Sachkundenachweises Sachkundefortbildungen Allgemeine Hinweise zu Anmeldung und Gebühren Die Beratertage bieten in komprimierter Form fachliche Informationen zur aktuellen Situation von Krankheiten, Schädlingen und nichtparasitären Beeinträchtigungen, deren Ursachen, Bewertung und schonenden Bekämpfungsmöglichkeiten. Mit der Rückschau auf das vergangene Jahr klären sich manche Schadsymptome von selbst und die vorsichtige Vorschau ermöglicht ggf. rechtzeitige Maßnahmen. Hinweise zu gesetzlichen Regelungen runden den Tag ab. Diese Veranstaltungen richten sich an diejenigen, die Pflanzenschutzmittel verkaufen, beruflich anwenden oder über Pflanzenschutz beraten und dafür den Sachkundenachweis im Pflanzenschutz benötigen. Z.Z. sind keine Termine geplant. Die Sachkundefortbildungen richten sich an diejenigen, die beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder verkaufen und diese Fortbildung zum Erhalt der Sachkunde (§ 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz) benötigen. Bei Anmeldungen zu den Beratertagen, Sachkundefortbildungen und Sachkundeinfoveranstaltungen sind folgende Hinweise zu beachten:

Anträge und Formulare

Pflanzengesundheit Sachkunde Landwirtschaft und Erwerbsgartenbau Nichtkulturland Anzeigeverfahren Allgemeine Anleitungen zur Nutzung von TRACES, insbesondere zum Anmelden von Unternehmen und Nutzern sowie zur Erstellung eines Pflanzengesundheitseingangs-Dokumentes (GGED-PP) erhalten Sie auf der Web-Seite des Julius Kühn-Instituts. Julius Kühn-Institut: TRACES Informationen zur Pflanzenschutzgesundheitskontrolle Online-Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises im Pflanzenschutz gemäß § 9 Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) Ausfüllhilfe zum Online-Antrag (PDF, 112 kB) Technische Hinweise Hilfe und Tipps zum Ausfüllen und Speichern der Formulare Hinweise zum Datenschutz Information nach Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Erhebung personenbezogener Daten Informationen gemäß § 41 BlnDSG zur Erhebung personen­bezogener Daten in Verbindung mit der Bearbeitung von Ordnungswidrigkeiten im Pflanzenschutz (PDF 27.8 kB)

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