Die unter Glas oder Folien durchgefuehrte Kultur von Tomaten, Paprika, Auberginen oder Gurken auf Strohballen mit anorganischer Naehrloesung humifiziert einerseits das Stroh, zum anderen erzeugt sie messbare Waerme (Energieeinsparung) und CO2 (Blattduengung) und bringt gute Ertraege. Es ist zur Zeit jedoch nicht klar, ob die dem Stroh vom Feld her anhaftenden Pflanzenbehandlungsmittel nicht in messbaren Mengen in die Ernteprodukte uebergehen.
Mit dem Green Deal hat sich die EU-COM das politische Ziel gesetzt, den Einsatz und die Risiken von PSM bis 2030 zu halbieren. Erforderlich sind dafür weitreichende Anstrengungen, die nicht nur durch eine Substitution gefährlicher durch weniger gefährliche (wie bspw. low-risk) PSM erreicht werden kann, sondern einer verstärkten Nutzung von nicht-chemischen Maßnahmen und einer generellen Zuwendung des Pflanzenschutzes zu einer systemischen Betrachtung des gesamten Anbausystems bedarf, um wieder verstärkt auf natürliche Mechanismen der Schädlingsregulation setzen zu können. In dem Vorhaben sollten die aktuellsten Erkenntnisse zu solchen Alternativen aus der Praxis gesammelt werden. Es sollen auch konkrete Beispiele für einen erfolgreichen Übergang zu PSM-armen bzw. PSM-freien Anbausystemen aufgezeigt werden, aus denen sich ganz konkrete Umsetzungsempfehlungen ableiten lassen. Die gesamte Analyse soll sich explizit nicht allein auf Verfahren im Ökolandbau als einem PSM-armen Anbausystem beziehen. Das Vorhaben soll zudem bereits erfasste Erkenntnisse aus dem Refoplan-Vorhaben 'Pflanzenschutz im Wandel...' berücksichtigen. Weiterhin soll analysiert werden, wo die Hemmnisse für eine Umsetzung dieser Alternativen durch die Praxis sowohl in der politischen Rahmensetzung aber auch in anderen Bereichen wie dem Wissenstransfer in die Praxis und der Beratung liegen. Basierend auf den Erkenntnissen zu den Alternativen zu einem intensiven PSM-Einsatz und der Analyse zu bestehenden Hemmnissen sollen konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, wie bestehende Hemmnisse beim Übergang zu einem nachhaltigen Schutz der Kulturpflanzen aufgelöst werden können und man erreichen kann, dass die Landwirtschaft solche PSM-armen Verfahren auch wirklich umsetzt.
Der ökologische Landbau ist eine umweltschonende Form der Landbewirtschaftung. Zu den Grundsätzen der ökologischen Wirtschaftsweise gehören insbesondere: ein möglichst geschlossener Betriebskreislauf (die Tierhaltung ist mit der zur Verfügung stehenden Fläche gekoppelt), eine natürliche Bodenfruchtbarkeit und Artenvielfalt (es werden eigene Wirtschaftsdünger genutzt, Zwischenfrüchte und Feldfutter - insbesondere Hülsenfrüchte - werden angebaut und es gibt weite und abwechslungsreiche Fruchtfolgen), eine tiergerechte Haltung (arteigene Bedürfnisse der Tiere werden bestmöglich berücksichtigt, es wird artgemäß gefüttert, für die Tiere gibt es Einstreu und Auslauf, die Lebendtransportzeiten sind kurz), Ressourcenschutz (durch Verzicht auf chemisch-künstliche Pflanzenschutzmittel und leicht lösliche Mineraldünger werden Wasser, Luft und Boden geschont), keine gentechnisch veränderten Kulturpflanzen und Tiere, in Folge keine Erzeugnisse mit gentechnisch veränderten Inhaltsstoffen. Bislang werden rund 119.000 Hektar Fläche ökologisch bewirtschaftet, das sind 10,4 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Seit Anfang der neunziger Jahre entscheiden sich immer mehr Betriebe, auf die Erzeugung, die Verarbeitung und den Handel von Öko-Produkten umzusteigen. Aktuell stagniert die Entwicklung jedoch. Nach der vorliegenden Jahresmeldung für 2023 (Stichtag 31.12.2023) waren insgesamt 985 Öko-Unternehmen gemeldet. Davon sind 634 landwirtschaftliche Betriebe (Erzeugerbetriebe). Neben den landwirtschaftlichen Betrieben gibt es in Sachsen-Anhalt 297 Verarbeitungsunternehmen, neun Unternehmen, die Futtermittel, Mischfuttermittel und Futtermittelausgangserzeugnisse aufbereiten sowie 43 Handelsunternehmen und einen Importeur in der Ökobranche. Insgesamt wurden in Sachsen-Anhalt im Jahr 2023 ca. 119.600 Hektar ökologisch bewirtschaftet. Das sind rund 1.400 Hektar weniger als im Vorjahr. Der Anteil ökologisch wirtschaftender Unternehmen an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Unternehmen des Landes beträgt 15,7 Prozent. Der Anteil der ökologisch bewirtschafteten Fläche an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche des Landes umfasst derzeit 10,4 Prozent. Die durchschnittliche Flächenausstattung je Betrieb beträgt in Sachsen-Anhalt rund 187 Hektar. Einen Überblick zur Entwicklung des Ökolandbaus in Sachsen-Anhalt bietet die Koordinierungsstelle ökologische Produktion. Wenn eine Umstellung des landwirtschaftlichen Unternehmens auf ökologischen Landbau in Betracht gezogen wird, ist es ratsam sich über die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die Herausforderungen bei der Umstellung und den praktischen Ökolandbau zu informieren. Es ist empfehlenswert, das Gespräch mit einem erfahrenen Ökoberater zu suchen, um gemeinsam zu prüfen, ob eine Umstellung grundsätzlich möglich ist, welche Maßnahmen getroffen werden müssen und welche Auswirkungen diese auf den Betrieb haben werden. Ist die Entscheidung zur Umstellung gefallen, sollte ein Umstellungsplan für mindestens drei Jahre aufgestellt und ein Kontrollvertrag mit einer privaten, staatlich zugelassenen Kontrollstelle über die Verpflichtung zur Einhaltung der Regeln des Ökolandbaus eingegangen werden. Im Hinblick auf einzuhaltende Rahmenbedingungen und Vermarktungsabsichten sollte abgewogen werden, ob der Betrieb als EU-Ökobetrieb oder als Mitglied in einem Anbauverband wirtschaften soll. Detaillierte Informationen zur Umstellung auf ökologischen Landbau sind auf der Seite der Koordinierungsstelle ökologische Produktion abrufbar. Um den Ökolandbau in Sachsen-Anhalt zu stärken, hat das damalige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie des Landes Sachsen-Anhalt (MULE) gemeinsam mit der Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau des Landes Sachsen-Anhalt (LLG), den Bio-Verbänden, dem Bauernverband, dem Bauernbund und der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft einen Öko-Aktionsplan mit Umsetzungskonzept entwickelt. 2018 wurde ein zeitlich befristeter Kompetenzkreis unter Leitung des Fachreferates im damaligen MULE eingerichtet. Dieser begleitete das Umsetzungskonzept. Die Bearbeitung der im Umsetzungskonzept formulierten Aufgaben erfolgte in vier Arbeitsgruppen (AG): AG 1 "Förderung, Beratung, Agrar-Umwelt-Klimaschutz-Maßnahmen (AUKM)" AG 2 "Umsetzung der Öko-Verordnung" AG 3 "Marketing, Vermarktung, Verbraucheraufklärung" AG 4 "Vernetzung der Forschung (Versuchswesen) und Bildung". Das Land Sachsen-Anhalt gewährt Betrieben mit landwirtschaftlich genutzten Flächen im Land Zuwendungen zur Förderung ökologischer Anbauverfahren. Diese Förderung wird in Form einer Flächenprämie bei der Umstellung eines Betriebes auf ökologischen Landbau und bei der Beibehaltung dieser Bewirtschaftungsform nach Abschluss des jeweiligen Förderjahres ausgezahlt. Der Antrag auf Förderung ist rechtzeitig und vollständig bei dem zuständigen ALFF zu stellen. Die Antragsunterlagen dazu sind auf den Seiten zum Elektronischen Agrarantrag zu finden. Außerdem können die ökologisch wirtschaftenden Betriebe die Möglichkeiten der einzelbetrieblichen Förderung für landwirtschaftliche Betriebe nutzen. Immer mehr Verbraucherinnen und Verbraucher entscheiden sich für Eier aus der ökologischen Freilandhaltung, vor allem dann, wenn die Produkte aus der Region kommen. Eine Chance für Öko-Betriebe, in diesen Markt einzusteigen, bieten mobile Hühnerställe. Diese besonders artgemäße und umweltschonende Haltungsform für Hühner ist ein großer Gewinn für das Tierwohl in der Eierproduktion. Über das Agrarinvestitionsprogramm (AFP) ist eine Förderung der mobilen Hühnerhaltung möglich. Alle Informationen dazu gibt es im Flyer "Haltung von Legehennen in mobilen Hühnerställen" . Zuständige Behörde für den Vollzug der Öko-Verordnungen in Sachsen-Anhalt ist die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG). Von hier aus nimmt die Koordinierungsstelle ökologische Produktion die grundlegenden Aufgaben des Ökolandbaus landesweit wahr. Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben für die Unternehmen wird in Sachsen-Anhalt durch 19 zugelassene private Kontrollstellen geprüft. Eine Kontrollstelle davon (Grünstempel EU-Ökoprüfstelle) hat ihren Sitz im Land. Eine Übersicht zu den in Sachsen-Anhalt tätigen Kontrollstellen ist auf der Internetseite der LLG eingestellt (Koordinierungsstelle ökologische Produktion). Die rechtlichen Grundlagen für den zertifizierten Ökolandbau sind mit Wirkung vom 1.1.2022 in der Verordnung (EU) 2018/848 und den dazu gehörigen Durchführungsregelungen neu aufgestellt. Die Basisverordnung 2018/848 wurde durch zahlreiche delegierte Rechtsakte geändert, berichtigt oder konkretisiert. Eine Übersicht der geltenden Rechtsgrundlagen ist auf der Homepage des BMEL eingestellt. In Sachsen-Anhalt sind die sieben folgenden Öko-Anbauverbände aktiv: Bioland e.V. Demeter e.V. Verbund Ökohöfe e.V. Naturland e.V. Biopark e.V. Biokreis e.V. und Gäa e.V. Mit der Biohöfegemeinschaft Sachsen-Anhalt e.V. gibt es einen Förderverein für die ökologische Land- und Lebensmittelwirtschaft. Der Verein arbeitet im Interesse aller Erzeuger, Verarbeiter und Vermarkter unabhängig von deren Verbandszugehörigkeit. Mitglied der Biohöfegemeinschaft sind unter anderem Unternehmen aller in Sachsen-Anhalt tätigen Ökoverbände.
Anlässlich des 25-jährigen Jubiläums der Umweltallianz Sachsen-Anhalt fand am 02.12.2024 ein weiterer Besuch bei den Erstmitgliedern des Bündnisses statt. Staatssekretär Thomas Wünsch war gemeinsam mit Vertretern und Partnern der Umweltallianz vor Ort bei der ICL-IP Bitterfeld GmbH in Bitterfeld-Wolfen. ICL Bitterfeld gehört zum Geschäftsbereich der Industrial Products innerhalb der ICL Group. In Bitterfeld werden primär Flammschutzmittel auf Phosphorbasis hergestellt. Diese finden Anwendung in Schäumen sowie Kunststoffen, vor allem in der Bauindustrie (Gebäudeisolierung), im Möbel- und Fahrzeugbau (z. B. für Polster) und der Elektronikindustrie. Die dafür benötigten Zwischenprodukte Phosphortrichlorid und Phosphoroxychlorid werden ebenfalls in Bitterfeld produziert. Diese werden aber auch als Grundstoffe und Zwischenprodukte für die Herstellung von Düngemitteln, Schmierstoffen, Weichmachern für Kunststoffe, Wasserbehandlungsmitteln oder Pflanzenschutzmitteln verkauft. Die ICL-IP Bitterfeld GmbH ist seit 2000 Mitglied der Umweltallianz und hat in diesem Zeitraum viele Umweltschutzleistungen erbracht, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen. Das Unternehmen betreibt ein nach DIN EN ISO 14001 zertifiziertes Umweltmanagementsystem sowie nach DIN EN ISO 50001 zertifiziertes Energiemanagementsystem. Ab den 1990er Jahren wurden verschlissene und ökologisch bedenkliche Anlagen konsequent geschlossen und durch Anlagen ersetzt, die einen hohen Umweltstandard aufweisen. So wurden seitdem insgesamt ca. 2,8 Mio. Euro in Energie- und Ressourceneinsparprojekte investiert, wodurch eine Reduzierung des Energiebedarfs um ca. 36 GWh bzw. CO 2 -Einsparung von ca. 9.500 t erreicht wurde. Auch der Gesamtwasserverbrauch konnte seit Produktionsbeginn um knapp 40 % gemindert werden - bei Einzelprozessen sogar um bis zu 80 %. Zudem konnte das Unternehmen seit 1999 die anfallenden Abfälle in Bezug auf die Produktionsmenge um ca. 45 % reduzieren. Dieses entspricht beispielweise für das Jahr 2023 einer Abfallmenge von ca. 127 t bei einer Gesamtproduktion von ca. 51.000 t. Die Mitarbeiter der ICL-IP Bitterfeld GmbH engagieren sich zudem im Umweltbereich unter anderem in der Dübener Heide. So wurden Krötenzäune gebaut, Bäumen gepflanzt und Aufräumarbeiten durchgeführt. Mit einer 750 kWh PV-Anlage, die sich derzeit kurz vor der Inbetriebnahme befindet, ist das Unternehmen dann in der Lage, einen Großteil der benötigten elektrischen Energie selbst zu produzieren. Im Anschluss an das Grußwort des Staatssekretärs stellte der Geschäftsführer des Standortes in Bitterfeld-Wolfen Denis Przybylski das Unternehmen sowie bisherige und zukünftige Projekte vor. Nach der Unternehmensvorstellung wurden die modernen Produktionsanlagen des Unternehmens besichtigt.
Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.
Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.
Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG, in NATURA 2000 Gebieten – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt und zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt. Zuwendungszweck ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Förderfähig ist der in § 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Thüringen gelegener produktiv genutzter Acker- und Dauerkulturflächen auf Flächen, die in der EAP-Kulisse (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) liegen. Die EAP-Kulisse setzt sich zusammen aus den aktuell zum Anfang eines Jahres vorliegenden Flächen der Thüringer Naturschutzgebiete, der Nationalparks, der Nationalen Naturmonumente und der Naturdenkmäler, die innerhalb der NATURA 2000-Gebiete liegen. Der Zuschnitt dieser Gebiete wird jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.
Origin | Count |
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Bund | 2005 |
Kommune | 32 |
Land | 3191 |
Wissenschaft | 2 |
Zivilgesellschaft | 29 |
Type | Count |
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Chemische Verbindung | 16 |
Daten und Messstellen | 2939 |
Ereignis | 26 |
Förderprogramm | 1688 |
Gesetzestext | 2 |
Kartendienst | 10 |
Text | 395 |
Umweltprüfung | 3 |
Wasser | 13 |
unbekannt | 122 |
License | Count |
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offen | 4675 |
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Language | Count |
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Deutsch | 5107 |
Englisch | 343 |
Resource type | Count |
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Archiv | 2274 |
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Topic | Count |
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