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Kulisse Erschwernisausgleich 2023

Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.

Kulisse für die Maßnahmen „Erschwernisausgleich Verzicht auf Pflanzenschutzmittel“

Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.

Kulisse für die Maßnahmen „Erschwernisausgleich Verzicht auf Pflanzenschutzmittel“

Förderfähig ist der in Artikel 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Naturschutzgebieten, Nationalparken, Nationalen Naturmonumenten (trifft in SH nichtz zu), Naturdenkmälern (Datenbestand Stand 2018) und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG4, die in Natura 2000-Gebieten liegen. Vorgehen bei der Kulissenerstellung: • Ausgangsdaten waren die Flächen der ND, der ges. gesch. Biotope, der NSG und des Nationalparks, welche innerhalb der NATURA2000-Flächen liegen. Aus diesen Flächen wurde eine Gesamtkulisse erstellt. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Es wurden aus den Feldblockdaten "Acker" und "Dauerkulturen" ausgewählt, die innerhalb von NATURA2000 liegen. Diese Flächenwurden in einer zweiten Kulisse zusammengefasst. Berücksichtigt wurden im Weiteren nur die Flächen ab 1.000 m² (erst alles mergen und dann Multipart auflösen). • Im letzten Schritt wurden die beiden Kulissen miteinander verschnitten und die Flächen ermittelt, die in beiden Kulissen liegen und somit alle vorherigen Kriterien erfüllen. Auch hier finden nur die Flächen Berücksichtigung, die ab 1.000 m² groß sind.

Gebiete zur Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie

Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie Ziele der Förderung sind die Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Flächennutzung von Naturschutzgebieten, Nationalparks, Nationalen Naturmonumenten, Naturdenkmälern und gesetzlich geschützten Biotopen, im Sinne des § 30 des BNatSchG, in NATURA 2000 Gebieten – mit positiven Folgen für die biologische Vielfalt und zur Erhaltung oder Verbesserung der Umwelt. Zuwendungszweck ist der Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile aufgrund besonderer Einschränkungen bei der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zum Schutz der Biodiversität sowie Erhalt und Entwicklung von Lebensräumen und Arten. Förderfähig ist der in § 4 Absatz 1 der PflSchAnwV festgelegte Verzicht auf die Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel in Thüringen gelegener produktiv genutzter Acker- und Dauerkulturflächen auf Flächen, die in der EAP-Kulisse (Erschwernisausgleich Pflanzenschutz) liegen. Die EAP-Kulisse setzt sich zusammen aus den aktuell zum Anfang eines Jahres vorliegenden Flächen der Thüringer Naturschutzgebiete, der Nationalparks, der Nationalen Naturmonumente und der Naturdenkmäler, die innerhalb der NATURA 2000-Gebiete liegen. Der Zuschnitt dieser Gebiete wird jährlich zum 01.02. angepasst und in digitaler Form im Geoportal Thüringen veröffentlicht.

Weihnachtsbaum

Ökologisch zertifizierte Weihnachtsbäume aus der Region bevorzugen Was Sie beim Weihnachtsbaum-Kauf beachten sollten Kaufen Sie Weihnachtsbäume aus ökologischer Erzeugung. Kaufen Sie Weihnachtsbäume, die in Ihrer Region gewachsen sind. Kaufen Sie Ihren Weihnachtsbaum beim Händler um die Ecke – möglichst ohne Auto. Verwenden Sie künstliche Weihnachtsbäume möglichst viele Jahre. Nutzen Sie für die Entsorgung Ihres Baums die speziellen Angebote Ihrer Kommune. Gewusst wie Weihnachtsbäume werden in der Regel in Plantagen angebaut. Umweltbelastungen entstehen insbesondere durch den Einsatz von Kunstdünger und Pestiziden sowie durch den Transport zu den Kund*innen. Im Vergleich zu anderen Konsumgütern sind die Umweltbelastungen von Weihnachtsbäumen allerdings als gering einzustufen. Ökologisch zertifizierte Bäume bevorzugen: Bio-Qualität gibt es nicht nur bei Lebensmitteln, sondern auch bei Weihnachtsbäumen. Achten Sie deshalb beim Kauf Ihres Weihnachtsbaumes möglichst auf das EU-Biosiegel. Dann können Sie sicher sein, dass der Anbau ohne synthetische ⁠ Pestizide ⁠ und Mineraldünger erfolgte. Dies gilt auch für Bäume aus FSC-zertifizierten Forstbetrieben, oder wenn die Weihnachtsbäume durch Biosiegel wie z. B. Bioland oder Naturland zertifiziert sind. Bei der Umweltschutzorganisation Robin Wood finden Sie eine Liste mit bundesweiten Verkaufsstellen für ökologisch angebaute Weihnachtsbäume. Für Bayern gibt es eine solche Liste zusätzlich beim Bund Naturschutz (siehe Linkspalte). Bio-Logo (EU) Quelle: EU-Kommission FSC-Label Quelle: Forest Stewardship Council (FSC) Bäume aus der Region kaufen: Weihnachtsbäume sind groß und sperrig. Deshalb lohnt es sich besonders, wenn sie nicht quer durchs Land per Lkw transportiert werden müssen. Kaufen Sie deshalb einen Baum, der in Ihrer Nähe gewachsen ist. Einige Forstbetriebe bieten auch an, den Weihnachtsbaum selbst zu schlagen. Beim Händler um die Ecke holen: Mehr noch als bei anderen Produkten gilt beim Weihnachtsbaum: Die Strecke mit dem Auto vom Händler zu Ihnen nach Hause kann einer oder der größte Posten in der CO 2 -Bilanz Ihres Baumes sein. Am besten holen Sie deshalb Ihren Weihnachtsbaum bei einem Händler "um die Ecke". Noch besser für die Umwelt ist es, wenn Sie den Baum mit dem Fahrradanhänger oder gar zu Fuß abholen können. Künstliche Bäume lange nutzen: Weihnachtsbäume aus Plastik sind unter Umweltgesichtspunkten nicht pauschal schlechter als natürliche Weihnachtsbäume. Entscheidend ist die Frage, wie lange der Baum genutzt wird bzw. wie viele natürliche Weihnachtsbäume er im Laufe seines "Lebens" ersetzt. Wenn Sie einen künstlichen Weihnachtsbaum haben oder kaufen wollen, gehen Sie sorgsam mit diesem um. Denn je länger Ihr Baum hält, desto besser ist das für Ihren Geldbeutel und für die Umweltbilanz. Baum richtig entsorgen: Die meisten Kommunen bieten gesonderte Abholungen für Weihnachtsbäume an. Nehmen Sie diese Angebote wahr, damit das Holz des Weihnachtsbaums noch möglichst umweltschonend genutzt werden kann. Entfernen Sie vor der Entsorgung grundsätzlich allen Baumschmuck und Reste von Verpackungsnetzen. Sie sollten den Weihnachtsbaum weder im Ofen noch in der Feuerschale im Garten verbrennen. Nur gut (am besten zwei Jahre) getrocknetes und naturbelassenes Holz darf in Öfen verbrannt werden. Auch bei trockenen Nadeln ist das Stamm- und Astholz des Weihnachtsbaums noch zu feucht. Beim Verbrennen entstehen deshalb hohe Staubemissionen und Teerablagerungen. Sind die Zweige sehr trocken, kann der Ofen zudem kurzzeitig überhitzt werden. Dabei können Ofentürscheiben dauerhaft milchig werden. Es besteht die Gefahr, dass die Ofentür dauerhaft undicht wird. Kaputte künstliche Weihnachtsbäume gehören in die Restmülltonne. Was Sie noch tun können: Ein kleiner Baum tut's auch: Stellen Sie Ihren Baum auf ein Podest oder Tischchen, dann füllt auch ein kleinerer Baum den Raum gut aus. Ein schönes Weihnachtsgesteck aus wintergrünen Zweigen kann ebenfalls eine Alternative sein. Weniger ist mehr: Aus Umweltsicht wichtiger als der Weihnachtsbaum ist das, was unter dem Weihnachtsbaum liegt. Achten Sie deshalb beim Schenken auch auf Umwelt- und Klimagesichtspunkte. Verschenken Sie immaterielle Dinge wie z. B. Zeit-Gutscheine. Probieren Sie (neue) vegetarische oder vegane Leckereien an den Feiertagen aus. Denn eine Weihnachtsgans hat z. B. einen höheren CO 2 -Fußabdruck als ein Weihnachtsbaum. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Tipp Klima- und umweltfreundliche Ernährung . Schalten Sie die Festbeleuchtung aus, wenn die Sonne scheint oder wenn Sie schlafen. Mit LED-Beleuchtung sparen Sie zudem Strom. Beachten Sie auch unsere Tipps zu Weihnachten [Link folgt in Kürze] sowie zu Lagerfeuer und Feuerschalen . Hintergrund Umweltsituation: Die meisten Weihnachtsbäume wachsen als sogenannte Sonderkulturen auf landwirtschaftlichen Flächen. Lediglich schätzungsweise 15 Prozent werden von Waldbetrieben verkauft. Im Gegensatz zu Wald handelt sich bei den Sonderkulturen um plantagenartige Intensivkulturen mit einem regelmäßigen Einsatz von Dünger und Pestiziden. Dieser liegt allerdings deutlich unter den Einsatzmengen bei (einjährigen) landwirtschaftlichen Kulturen, sollte aber trotzdem aus Umwelt- und Naturschutzgründen möglichst minimiert werden. Im Vergleich zu Waldflächen haben Weihnachtsbaumkulturen auch eine deutlich geringere jährliche CO 2 -Speicherleistung. In Bezug auf die Artenvielfalt konnten hingegen verschiedene positive Effekte der Weihnachtsbaumkulturen nachgewiesen werden. Die offene Vegetationsstruktur bietet einigen seltenen Vogelarten, aber auch für Spinnen- und Laufkäferarten einen wertvollen Lebensraum zwischen den Acker- und Waldstandorten. Um diese positiven Effekte auf die Artenvielfalt zu erhalten und zu stärken, sollte eine weitere Intensivierung unterbunden und auf ein zusammenhängendes Mosaik unterschiedlich alter Weihnachtsbaumkulturen geachtet werden. Im Vergleich zu anderen Konsumgütern oder Verhaltensweisen hat ein Weihnachtsbaum – unabhängig ob natürlich gewachsen oder aus Kunststoff – nur eine geringe Umweltwirkung. Schon eine Weihnachtsgans verursacht z. B. tendenziell mehr Treibhausgasemissionen als Herstellung und Transport eines Weihnachtsbaums aus Kunststoff bei fünfjähriger Nutzung. Eine pauschale Aussage, ob künstliche oder natürliche Weihnachtsbäume die bessere Ökobilanz haben, ist nicht möglich. Die Art der Bewirtschaftung bei natürlichen, die Nutzungsdauer bei künstlichen Bäumen und insbesondere die sogenannte "letzte Meile", d. h. die Strecke zwischen Verkaufs- und Aufstellort, können die Ökobilanz in die eine oder in die andere Richtung kippen lassen. Dies gilt auch für Bäume im Topf oder für Mietbäume. Gesetzeslage: In der Regel sind Weihnachtsbaumkulturen genehmigungspflichtig, da sie als Intensivkulturen als Eingriff in Natur und Landschaft gelten. Die rechtlichen Vorschriften sind allerdings abhängig vom Bundesland. Kleinere Flächen oder spezifische Standorte (z.B. unter Stromleitungen) sind häufig von der Genehmigungspflicht ausgenommen. Marktbeobachtung: Im Jahr 2019 wurden nach Angaben von Statista in Deutschland fast 30 Millionen Weihnachtsbäume verkauft. Davon stammen mehr als 90 Prozent aus Deutschland. Die restlichen Bäume kommen aus angrenzenden Ländern, allen voran aus Dänemark. Der Marktanteil von ökologisch zertifizierten Weihnachtsbäumen liegt nach einer Erhebung von Robin Wood bei unter 1 Prozent.

Gezielte Insektenförderung für die Landwirtschaft: ein Win-Win für Landwirte und Natur

Das Projekt "Gezielte Insektenförderung für die Landwirtschaft: ein Win-Win für Landwirte und Natur" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft Mitteldeutschland e.V..

Aufwand und Qualitaet im Weinbau

Das Projekt "Aufwand und Qualitaet im Weinbau" wird/wurde gefördert durch: Bayerisches Staatsministerium für Landwirtschaft und Forsten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bayerische Landesanstalt für Weinbau und Gartenbau.Langfristige Auswirkungen unterschiedlicher Intensitaetsstufen, insbesondere bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, mineralischen Duengemitteln und Unkrautbekaempfungsmitteln auf den Boden (Struktur; Humusgehalt; Naehrstoffgehalt), auf die Rebe (vegetative Entwicklung und Ertragsleistung) sowie auf die Qualitaet der Trauben und des Weines (Geruch, Geschmack, Inhaltsstoffe).

Gemeine Nachtkerze (Oe-nothera biennis) und Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga) für neue Wertschöpfungsketten in der Lausitz, TP1: InnoWert IGZ

Das Projekt "Gemeine Nachtkerze (Oe-nothera biennis) und Kleine Bibernelle (Pimpinella saxifraga) für neue Wertschöpfungsketten in der Lausitz, TP1: InnoWert IGZ" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Leibniz-Institut für Gemüse- und Zierpflanzenbau Großbeeren e.V..

Landwirtschaft 4.0 ohne chemisch-synthetischen PflanzenSchutz, AP 1, Teilprojekt B

Das Projekt "Landwirtschaft 4.0 ohne chemisch-synthetischen PflanzenSchutz, AP 1, Teilprojekt B" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Hohenheim, Institut für Landwirtschaftliche Betriebslehre (410), Fachgebiet Landwirtschaftliche Betriebslehre (410b).

Sustainable Agriculture through Artificial Intelligence and Digital Technologies

Das Projekt "Sustainable Agriculture through Artificial Intelligence and Digital Technologies" wird/wurde ausgeführt durch: Schmiede.ONE GmbH & Co. KG.

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