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Auswirkungen der Verringerung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf die Landwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz am Beispiel Triazine im Maisanbau

Das Projekt "Auswirkungen der Verringerung von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln auf die Landwirtschaft und den integrierten Pflanzenschutz am Beispiel Triazine im Maisanbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Berlin, Institut für wassergefährdende Stoffe (IWS) e.V. durchgeführt. Die Verringerung der Anzahl der zugelassenen Pflanzenschutzmittel in der Bundesrepublik Deutschland seit 1986 um fast 50 Prozent ist einerseits auf das Inkraftreten des Gesetzes zum Schutze der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) vom 15. September 1986 und den darin geregelten verschaerften Zulassungsbedingungen fuer Pflanzenschutzmittel zurueckzufuehren. Andererseits wurde mit der Richtlinie der Europaeischen Gemeinschaft vom 15. Juli 1980 (80/778/EWG) erstmals ein Grenzwert fuer 'Pestizide und aehnliche Produkte' im Wasser fuer den menschlichen Gebrauch vorgegeben, der in der Bundesrepublik Deutschland in die Trinkwasserverordnung vom 22. Mai 1986 uebernommen worden ist und am 1. Oktober 1989 in Kraft trat. Durch diesen Vorsorgewert werden strenge Massstaebe fuer die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln im Hinblick auf das im Pflanzenschutzgesetz verankerte Schutzgut Grundwasser gesetzt. Aus den in den 80er Jahren zur Aenderung der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung vom 22. Maerz 1991 wurde Atrazin in die Anlage I der Verordnung aufgenommen und damit ein vollstaendiges Anwendungsverbot fuer den Einsatz dieses Wirkstoffes in Deutschland ausgesprochen. Da atrazinhaltige Pflanzenschutzmittel vorrangig im Maisanbau eingesetzt wurden, sollte die Frage eroertert werden, inwieweit der Maisanbau durch dieses Verbot in Deutschland eingeschraenkt wird und ob ein Ausweichen auf atrazinfreie Pflanzenschutzmittel und/oder andere Unkrautbekaempfungsmassnahmen moeglich und sinnvoll ist.

Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor schaedlichen Umweltauswirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und ihre Beachtung in der Praxis

Das Projekt "Anwendungsbestimmungen zum Schutz vor schaedlichen Umweltauswirkungen durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und ihre Beachtung in der Praxis" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Boden- und Gewässerschutz e.V. durchgeführt. Die Anwendung von Pflanzenschutzmittel unterliegt zahlreichen zum Schutz der Umwelt angeordneten Beschraenkungen, die sich vor allem aus dem Pflanzenschutzgesetz (PflSchG), aus den auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen und aus den mit der Zulassung verbundenen Auflagen ergeben. Dabei sind insbesondere quantitative Beschraenkungen sowie zum Schutz der Gewaesser angeordnete Abstandsauflagen zu nennen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen ist Voraussetzung fuer die Vermeidung von Schaeden fuer das Grundwasser und den Naturhaushalt als Folge der Pflanzenschutzmittelanwendung. Bei der Pruefung der Frage, ob von der Anwendung schaedliche Auswirkungen ausgehen, wird von der Einhaltung als sachgemaesse Anwendung ausgegangenen. Ziel des F+E-Vorhabens ist es, in rechtstatsaechlicher Hinsicht zu untersuchen, ob die Anwendungsbestimmungen in der landwirtschaftlichen Praxis beachtet werden oder in nennenswertem Umfang Verstoesse zu beobachten sind. In einem ersten Schritt sind bereits vorliegende Untersuchungen zu recherchieren und auszuwerten. Von dem jeweiligen Ergebnis ist abhaengig zu machen, ob in einem zweiten Schritt eventuell weitere tatsaechliche Untersuchungen durchzufuehren sind. Dabei sollte differenziert werden, ob die Anwendungsbestimmungen bussgeldbewehrt sind oder nicht, mit dem Ziel, festzustellen, ob die Sanktionierung eines Verstosses als Ordnungswidrigkeit eine staerkere Beachtung der betreffenden Anwendungsbestimmungen zur Folge hat. Es ist zu der Frage Stellung zu nehmen, ob in der Gebrauchsanleitung festgesetzte verbindliche, bussgeldbewehrte Anwendungsbestimmungen (Paragraphen 6 Abs. 1 Satz 4, 15 Abs. 3 Satz 2, 40 Abs. 1 Nr. 3 PflSchG) von den Pflanzenschutzmittelanwendern tatsaechlich befolgt werden, so dass die Festsetzung entsprechender Anwendungsbestimmungen geeignet ist, eine umweltvertraegliche Anwendung des Pflanzenschutzmittels sicherzustellen und so die Grundlage fuer die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels bilden kann. In diesem Rahmen ist auch das Aussmass der behoerdlichen Ueberwachung und Kontrolle der Einhaltung der Anwendungsbestimmungen zu untersuchen und zu pruefen, ob und in welchem Umfang es zulaessig und sachlich geboten ist, ausserstaatliche Organisationen (Berufsverbaende) durch die Uebertragung von Kontrollaufgaben in die Ueberwachungstaetigkeit einzubeziehen. Ggf. sind ergaenzend Vorschlaege zur Verbesserung des 'Befolgungsverhaltens' zu machen und Konsequenzen fuer das Zulassungsverfahren aufzuzeigen. Die Richtlinie vom 15. Juli 1991 ueber das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (91/444/EWG) bzw. die Novelle des PflSchG sind zu beruecksichtigen.

Verbesserung der Auflaufeigenschaften von Kamille, Melisse und Baldrian; Teilvorhaben 2: N. L. Chrestensen Samenzucht und Produktion GmbH

Das Projekt "Verbesserung der Auflaufeigenschaften von Kamille, Melisse und Baldrian; Teilvorhaben 2: N. L. Chrestensen Samenzucht und Produktion GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von N.L. Chrestensen Samenzucht und Produktion GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Demonstrationsprojektes sollte an den drei Modellarten gezeigt werden, dass durch Saatgutbehandlung von kommerziellem Standardsaatgut die Aussaatsicherheit bei Kamille und der Wechsel von der Jungpflanzenvorkultur und Pflanzung von Baldrian und Melisse zu einer Direktsaat erreicht werden kann. Ziel dieses Verbundvorhabens war ein standardisiertes Verfahren zur Saatgutvorbehandlung zur sicheren Drillsaat von Kamille, Baldrian und Melisse zu entwickeln. In einem zweistufigen Prozess sollten die Möglichkeiten der modernen Saatgutvorbehandlung wie Feinsaataufbereitung, Vorbehandlung, Beizung, Coating, Pillierung an den Modellkulturen erprobt und als Problemlösung getestet werden. Die Versuche sollten sowohl im Labor- als auch im Parzellenmaßstab stattfinden. Zur Saatgutbehandlung sollten Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland eine Grundzulassung haben und als Beizmittel ausgewiesen sind, verwendet werden.

Verbesserung der Auflaufeigenschaften von Kamille, Melisse und Baldrian - Teilvorhaben 1: Dr. Junghanns GmbH

Das Projekt "Verbesserung der Auflaufeigenschaften von Kamille, Melisse und Baldrian - Teilvorhaben 1: Dr. Junghanns GmbH" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dr. Junghanns GmbH durchgeführt. Im Rahmen des Demonstrationsprojektes sollte an den drei Modellarten gezeigt werden, dass durch Saatgutbehandlung von kommerziellem Standardsaatgut die Aussaatsicherheit bei Kamille und der Wechsel von der Jungpflanzenvorkultur und Pflanzung von Baldrian und Melisse zu einer Direktsaat erreicht werden kann. Ziel dieses Verbundvorhabens war ein standardisiertes Verfahren zur Saatgutvorbehandlung zur sicheren Drillsaat von Kamille, Baldrian und Melisse zu entwickeln. In einem zweistufigen Prozess sollten die Möglichkeiten der modernen Saatgutvorbehandlung wie Feinsaataufbereitung, Vorbehandlung, Beizung, Coating, Pillierung an den Modellkulturen erprobt und als Problemlösung getestet werden. Die Versuche sollten sowohl im Labor- als auch im Parzellenmaßstab stattfinden. Zur Saatgutbehandlung sollten Pflanzenschutzmittel, die in Deutschland eine Grundzulassung haben und als Beizmittel ausgewiesen sind, verwendet werden.

Nachhaltiger Obstbau 2030 durch Anpassung der Bundesrichtlinie für die Integrierte Obstproduktion

Das Projekt "Nachhaltiger Obstbau 2030 durch Anpassung der Bundesrichtlinie für die Integrierte Obstproduktion" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Osnabrück, Fakultät Agrarwissenschaften und Landschaftsarchitektur durchgeführt. Die Integrierte Produktion (IP) von Obst stellt eine der drei Produktionsweisen im deutschen Erwerbsobstbau dar. Dabei sind vor allem auch Maßnahmen des Umwelt- und Verbraucherschutzes, die nicht vom Gesetzgeber gefordert werden, wichtige Zielsetzungen der IP. 80-90% aller Obstbaubetriebe in Deutschland wirtschaften nach Vorgaben der Richtlinien der IP. Die bundesweit geltende IP-Richtlinie wird durch die Bundesfachgruppe Obstbau verfasst und wurde letztmalig im Jahr 2006 überarbeitet. Die IP-Richtlinie dient als Anbauleitfaden und der Zertifizierung der teilnehmenden Obstbaubetriebe. Da vor allem in den letzten Jahren viele Regelungen dieser Richtlinie gesetzlich verankert wurden, z.B. im Pflanzenschutzmittelgesetz oder in der Düngeverordnung, viele neue Themen im gesellschaftlichen Diskurs relevant sind und neue wissenschaftliche Erkenntnisse zum Obstanbau vorliegen, stellt sich inzwischen die Frage, ob die vorhandene Richtlinie noch ausreichend aktuell ist oder an die veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden muss. Wesentliche Ergebnisse eines Sondierungsprojekts zur Aktualität der momentan gültigen IP-Richtlinie sind: - eine Überarbeitung der IP-Richtlinie ist zwingend erforderlich, eine Abgrenzung der IP zum konventionellen und ökologischen Anbau notwendig - der obstbauliche Berufsstand spricht sich für die Neuentwicklung einer bundesweit geltenden IP-Richtlinie aus Hieraus abgeleitet ergeben sich für das Projekt folgende Arbeitsbereiche: a) Identifikation neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse für den Obstanbau und entsprechende Überarbeitung der IP-Richtlinie b) Überprüfung der Anwendbarkeit der identifizierten und dokumentierten neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. der überarbeiteten IP-Richtlinie anhand von 6 Modellbetrieben, Anpassung der IP-Richtlinie bei Bedarf und Erstellung eines Merkblattes mit praxisrelevanten Projektergebnissen.

Bekaempfung der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi)

Das Projekt "Bekaempfung der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Bodenkultur und Pflanzenbau durchgeführt. Nach dem Zulassungsende von Lebaycid steht dem Obstanbauer das wirksamste Bekaempfungsmittel nicht mehr zur Verfuegung. Der ebenfalls ausgewiesene Wirkstoff Dimethoat stellt Probleme hinsichtlich der Wartezeit dar. Hier gilt es, mit gezieltem Einsatz ueber Temperatursummen diese Problematik zu bearbeiten. Moeglicherweise wird Lebaycid im Koederverfahren zugelassen, so dass dieses Verfahren auf Effektivitaet getestet werden muss. Auch biologische Praeparate und alternative Verfahren, z. B. Biotechnik (Kulturschutznetze, Kirschfruchtfliegen-Fallen) sind vergleichsweise zu testen mit dem Ziel, Empfehlungen sowohl fuer den konventionellen als auch den alternativen Anbau auszusprechen.

Umsetzung Aktionsprogramm 'Umwelt und Gesundheit' - Teilprojekt: Gesundheitsrisiken durch biozidhaltige Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfs

Das Projekt "Umsetzung Aktionsprogramm 'Umwelt und Gesundheit' - Teilprojekt: Gesundheitsrisiken durch biozidhaltige Produkte und Gegenstände des täglichen Bedarfs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Toxikologie und Experimentelle Medizin (ITEM) durchgeführt. A) Problemstellung: Biozide werden in den unterschiedlichsten Produkten mit dem Ziel eingesetzt, Menschen, Haustiere, Gebrauchsgegenstände, Materialien oder technische Anlagen vor unerwünschtem Befall durch Schadorganismen zu schützen. Biozide unterlagen bislang keinem Zulassungsverfahren und wurden vor ihrer Anwendung nicht auf ihre Umwelt- und Gesundheitsrisiken geprüft, sofern sie nicht nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz, dem Pflanzenschutzmittelgesetz, dem Bauproduktengesetz (Holzschutzmittel für den bauaufsichtlichen Bereich) oder dem Arzneimittelgesetz zur Bekämpfung von Parasiten eingesetzt werden. Auch nach dem Inkrafttreten des Biozidgesetzes im Juni 2002 ist infolge der geltenden Übergangsregelung für 'alte' Biozidprodukte in nächster Zeit noch keine Verbesserung zu erwarten. B) Handlungsbedarf: Da es sich bei den Bioziden um biologisch sehr wirksame und damit toxikologisch relevante Stoffe handelt, besteht der Verdacht, dass es beim Umgang mit diesen Stoffen zu Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit kommen kann, selbst in Konzentrationen wie sie in verbrauchernahen Produkten zu erwarten sind. Solche Stoffe können z.B. in Kleidung, Spielzeug und Papier enthalten sein. Darüber hinaus ist zu befürchten, dass es durch die Verbreitung einer großen Zahl von biozidhaltigen Produkten (z.B. Wasch- und Reinigungsmittel, Kosmetika, Wohntextilien, Kleidung, Bauprodukte) in der Summe zu einer relevanten Gesamtexposition kommt. Daten oder Schätzungen hierzu liegen bisher nicht vor. C) Ziel dieses Vorhabens ist eine Schätzung der Gesundheitsrisiken von biozidhaltigen Produkten und Gegenständen des täglichen Bedarfs, vorzugsweise solchen mit denen Kinder in Berührung kommen. Dieses Vorhaben soll mit möglichst praxisnahen Szenarien die Gesamtbelastung des Menschen berechnen und dabei maßgebliche Belastungspfade aus unterschiedlichen Biozidquellen in der Innenraumluft identifizieren, eine wirkstoffbasierte Gesamtexposition modellieren und die daraus abzuleitenden Gesundheitsrisiken beurteilen. Schwergewicht soll auf der Bewertung des Einflusses von Produkten aus dem alltäglichen Gebrauch und den in den Innenraum eingebrachten Bauprodukten liegen.

Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden - Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Übertragung der Vorschläge für Pflanzenschutzmittel auf Biozide

Das Projekt "Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden - Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Übertragung der Vorschläge für Pflanzenschutzmittel auf Biozide" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hydrotox Labor für Ökotoxikologie und Gewässerschutz GmbH durchgeführt. lm Juni 2006 wurde die 'Thematische Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden' von der Europäischen Kommission angenommen. In der Realisierung durch eine Rahmenrichtlinie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden hat sie zur Zielsetzung, die Gefahren und Risiken für die menschliche Gesundheit und für die Umwelt durch den Einsatz von Pestiziden zu minimieren. Dabei sollen unter anderem die Kontrollen der Pestizidanwendungen und -verbreitung verbessert, gefährliche Wirkstoffe substituiert und pestizidarme und -freie Anbaumethoden durch eine verbesserte Risikowahrnehmung der Anwender gefördert werden. Bisher ist die thematische Strategie auf Pflanzenschutzmittel fokussiert. Es ist jedoch bewusst offen gelassen, sie auch auf Biozide auszuweiten. Die Biozid-Produkte-Richtlinie bzw. national das Chemikaliengesetz berücksichtigen die Anwendungsphase von Bioziden bisher nicht ausreichend. Daher besteht für den Biozid-Bereich ein besonderer Bedarf entsprechende Maßnahmen zur nachhaltigen Nutzung von Bioziden zu entwickeln. Das Vorhaben soll Möglichkeiten und Voraussetzungen für die Übertragung der thematischen Strategie zur nachhaltigen Nutzung von Pestiziden auf den Biozideinsatz aufzeigen sowie an einigen exemplarischen Produktarten (Holzschutzmittel, lnsektizide, Antifouling) konkret ausarbeiten. Obwohl die nachhaltige Nutzung von Bioziden Maßnahmen des Arbeitsschutzes, des Gesundheitsschutzes sowie des Umweltschutzes enthält und diese nicht immer zu trennen sind, sollen in diesem Forschungsprojekt lediglich die Maßnahmen für eine nachhaltige Nutzung von Bioziden aus Umweltschutzsicht näher betrachtet werden. Die Ergebnisse des Vorhabens sollen in anstehende Entwicklungs- und Harmonisierungsprozesse auf EU-Ebene eingebracht und im Rahmen eines EU-Workshops vorgestellt werden.

Der Markt fuer Pflanzenschutzmittel - Bestimmungsgruende und Marktanalyse

Das Projekt "Der Markt fuer Pflanzenschutzmittel - Bestimmungsgruende und Marktanalyse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät IV Agrarwissenschaften II, Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre, Fachgebiet Agrarmarktanalyse durchgeführt. Obwohl Pflanzenschutzmittel als Produktionsfaktoren der pflanzlichen Erzeugung von grosser Bedeutung sind, kann die Transparenz auf diesem Markt als voellig unzureichend beurteilt werden. Insbesondere die Analyse der Angebots- und Vermarktungsstruktur wird durch Verflechtungen zwischen den Unternehmen der pflanzenschutzmittelherstellenden Industrie erschwert. Auch im Bereich der Nachfrage liegen zuverlaessige, aussagekraeftige Statistiken nur in sehr begrenztem Umfang vor, wobei der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht nur von oekonomischen Faktoren und natuerlichen Standortbedingungen, sondern in zunehmendem Masse auch durch die rechtliche Rahmengesetzgebung, die kurzfristig sehr starke Nachfrageschwankungen hervorrufen kann, beeinflusst wird. Ziel der Arbeit ist es, die vorhandene Datengrundlage so zu strukturieren und zu ergaenzen, dass eine umfassende Analyse der derzeitigen Nachfrage-, Angebots- und Vermarktungsstruktur sowie der Preisbildung und -entwicklung moeglich wird, um daraus kuenftige Tendenzen fuer den nationalen und internationalen Markt fuer Pflanzenschutzmittel abzuleiten. Vorgehensweise: Untersuchungsdesign: Querschnitt.

Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft im Bereich Pflanzenschutz

Das Projekt "Wettbewerbssituation der deutschen Landwirtschaft im Bereich Pflanzenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Auf der Grundlage von Entwicklungen von Zulassungssituationen, Anwendungshaeufigkeit und Anwendungsmengen von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen, Preis- und Kostenentwicklungen bei Pflanzenschutz und Pflanzenbau, Veraenderungen von Anbaustrukturen und Ertraegen sowie weiteren nationalen und internationalen Agrarmarkt- und Wirtschaftsdaten und Informationen wird die Wettbewerbsfaehigkeit der deutschen Landwirtschaft unter dem Aspekt des Pflanzenschutzes untersucht. Der Vergleich erfolgt vor allem zwischen Deutschland und benachbarten EU-Staaten sowie den EU-Beitrittslaendern Osteuropas.

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