Die generellen Aufgaben im Rahmen des Pflanzenschutzes umfassen Risikobewertungen und Risikomanagement, den Vollzug pflanzenschutzrechtlicher Bestimmungen (Warndienst, Genehmigungen), den Vorratsschutz sowie Anwender- und Verbraucherschutz (mit Bezug zum Pflanzenschutz). Im Einzelnen gehören hierzu: - Integrierte Verfahren, Warndienst, Entscheidungshilfen im Ackerbau und Gartenbau, - Schaderregerüberwachung (Planung und Durchführung von Befallsbonituren), - Monitoring und Aufgaben im Rahmen ZEPP / ISIP, - Pflanzenschutzinformation, - Agrarmeteorologie, - Einführung, Anwendung und Validierung DV-gestützter Pflanzenschutzprognosen, - biologischer Pflanzenschutz, - Prüfung, Genehmigung und Anerkennung im Bereich Pflanzenschutzmittel und Pflanzenschutztechnik, - Herbologie, - Pflanzenschutzversuche als Grundlage für den Pflanzenschutzwarndienst und andere Aufgaben.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen § 7 (weggefallen) § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater § 9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungs- und Informationspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Dezernent (m/w/d) für pflanzliche Schadorganismen im Ackerbau zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 24 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Integrierter Pflanzenschutz Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 13TV-L bewertet. Aufgaben: • Durchführung, Auswertung und Interpretation wissenschaftlicher Untersuchungen zur Aufklärung von Schäden durch pflanzliche Schadorganismen und deren Bekämpfung an landwirtschaftlichen Kulturen • fachbezogene Anleitung der Sachgebiete Pflanzenschutz der Ämter für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten • Planung und Auswertung von Versuchen zum integrierten Pflanzenschutz im Bereich der Fungizide, insbesondere amtliche Pflanzenschutzmittelprüfung, Lückenindikations- und Strategieversuche • Verantwortung für die Bündelung und Aufbereitung der Fachinformationen des Bereiches für das Fachinformationswesen bzw. die Öffentlichkeitsarbeit der LLG • Erarbeitung von fachbezogenen Beiträgen zum Pflanzenschutzwarndienst • fachbezogene Bearbeitung der Amtlichen Pflanzenschutzmittelprüfung und fachliche Bearbeitung der Genehmigungsverfahren nach § 22 Abs. 2 PflSchG • Mitarbeit in nationalen Fachgremien • gutachterliche Aufgaben / Amtshilfe • Mitwirkung bei der Abnahme von Sachkundeprüfungen zwingende Voraussetzungen: • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom Uni) der Agrarwissenschaften mit Schwerpunkt Pflanzenproduktion, der Gartenbauwissenschaften mit Schwerpunkt Phytomedizin oder vergleichbar • sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS Office), Kenntnisse in fachspezifischer Software (z. B. PIAF) wünschenswert • Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zur Durchführung von Dienstreisen • deutsche Sprachkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau oder gemäß C2 des Gemeinsa- men Referenzrahmens wünschenswerte Voraussetzungen: • Berufserfahrung im Pflanzenschutz und im Versuchswesen • phytopathologische Fachkenntnisse und anwendungsbereites Wissen im Pflanzenschutzfachrecht Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten Personen sind ausdrücklich gewünscht und werden nach Maßgabe des SGB IX bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt. Ein Nachweis über die Schwerbehinderung oder Gleichstellung ist beizufügen. Frauen werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen gefördert. Qualifizierte Frauen wer- den daher ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Ansprechpartner: Frau Dr. Schimpf Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-200 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit von 40 Wochenstunden in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr • regelmäßigen Entgeltsteigerungen durch festgelegte Stufenaufstiege und durch regelmäßige Tarifverhandlungen • Jahressonderzahlung • Zusatzrentenversorgung • Heimarbeit sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 22.09.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1188429, Kennung D-24.3) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/llg/ser- vice/stellenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Dezernent (m/w/d) Herbologie, Amtliche Pflanzenschutzmittelprüfung zum 01.01.2025 unbefristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 24 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Integrierter Pflanzenschutz Die Einstellung in den Landesdienst erfolgt bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Vorausset- zungen und richtet sich bei Beschäftigten (m/w/d) nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die auf dem Arbeitsplatz wahrzunehmenden Tätigkeiten sind nach Entgeltgruppe 13 TV-L bewertet. Aufgaben: fachliche und wissenschaftliche Bearbeitung des Fachgebietes „Herbologie, Amtliche Pflan- zenschutzmittelprüfung“, unter anderem o Konzeption, Organisation und Durchführung von Versuchsanstellungen, sowie Aus- wertung der Ergebnisse o Durchführung von Untersuchungen zur Herbizid- und Pflanzenresistenz o Kontrolltätigkeit o fachbezogene Bearbeitung der amtlichen Pflanzenschutzmittelprüfung und von Ge- nehmigungsverfahren gem. PflSchG Mitarbeit in Kooperationen und Forschungsprojekten, sowie Fachgremien Erstellung von Stellungsnahmen, Berichten, fachlichen Beiträgen und Empfehlungen Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem Stärkung des Wissenstransfers, Erstellen von Facharti- keln, Flyer und Broschüren, Vortragstätigkeit, Organisation und Durchführung von Veran- staltungen Durchführen von Spezialberatungen zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master oder Diplom) der Fachrich- tung Landwirtschaft oder Agrarwirtschaft mit Schwerpunkt Pflanzenbau oder der Gartenbau- wissenschaften mit Schwerpunkt „Phytomedizin“ oder vergleichbar Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zum Führen von Dienst-Kfz und zu Dienstrei- sen sehr gute Deutschkenntnisse auf muttersprachlichem Niveau/C2 wünschenswerte Voraussetzungen: Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Phytopathologie und dem Pflanzenschutz grundlegende Kenntnisse des Verwaltungsrechts aktueller Sachkundenachweis im Pflanzenschutz nach § 9 PflSchG bzw. Bereitschaft zum Erwerb sicherer Umgang mit Standardsoftware (MS-Office) Erfahrung in der fachlichen und statistischen Auswertung von umfangreichen Versuchsdaten Teamfähigkeit und sehr gutes Kommunikations- und Organisationsvermögen Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sowie des Frauenfördergesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (FrFG LSA) besonders be- rücksichtigt. Ansprechpartner/innen: Herr Dr. Hermann Frau Müller Frau Brömme Abteilungsleiter 1 Personaldezernat Personaldezernat 03471/334-102 03471/334-125 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante, anspruchsvolle und unbefristete Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit, • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 31.08.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID: 1162574, Kennung: D-24.1 Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/ Bitte beachten Sie folgende Hinweise: Datenschutzhinweise für Bewerberinnen/ Bewerber gem. Art. 13 DSGVO zur Datenverarbeitung im Bewerbungsverfahren Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (im Folgenden: LLG) möchte Sie darüber informieren, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Daten- schutzfragen in Kenntnis gesetzt, auch an wen Sie sich diesbezüglich wenden können. 1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde Verantwortlicher für die Datenverarbeitung im Sinne der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau (LLG) vertreten durch den Präsidenten, Herrn Prof. Dr. Falko Holz Strenzfelder Allee 22 06406 Bernburg Deutschland Tel.: 03471/334-0 E-Mail: personalstelle@llg.mule.sachsen-anhalt.de Website: www.llg.sachsen-anhalt.de/
Durch die Richtlinie 98/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Februar 1998 wurde ein Zulassungsverfahren für Biozid-Produkte eingeführt. Biozid-Produkte sind Produkte wie Holzschutzmittel, Desinfektionsmittel, Insektenvertilgungsmittel, Rattengifte, Schiffsanstriche u.ä., deren Zweck es ist, auf chemisch/biologischem Wege Schadorganismen zu bekämpfen. Mit dem neuen Zulassungsverfahren werden Biozid-Produkte - ähnlich wie das bei Pflanzenschutzmitteln bereits seit längerer Zeit der Fall ist - vor dem erstmaligen Inverkehrbringen und Verwenden einer sorgfältigen Prüfung und Bewertung der Auswirkungen auf Umwelt und Gesundheit des Menschen unterzogen. Für Biozid-Produkte, die bereits vor dem 14. Mai 2000 auf dem europäischen Markt waren - die sogenannten "Alt-Biozide" - sind Übergangsregelungen vorgesehen. Diese gelten noch maximal bis 14. Mai 2014. In Deutschland wurden die Regelungen zu Bioziden mit dem Biozidgesetz vom 20. Juni 2002 ins Chemikaliengesetz eingestellt. Zulassungsstelle für Biozid-Produkte in Deutschland ist die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Dortmund. Für die Aufarbeitung der alten bioziden Wirkstoffe wurden auf EU-Ebene so genannte Review-Verordnungen erlassen.
Das Projekt "Eintrag, Verhalten und Verbleib von Pflanzenschutzmitteln in Luft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.
Das Projekt "TP3: Pflanzliche Inhaltsstoffe und Optimierung der Keimfähigkeit - In-noWert FhG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Um dem Strukturwandel entgegenzuwirken und die Biodiversität in der Lausitz zu erhöhen, sollen neue Wertschöpfungsketten auf Basis der Gemeinen Nachtkerze (Oenothera biennis) und der Kleinen Bibernelle (Pimpinella saxifraga) entwickelt werden. Diese Pflanzenarten können nicht nur als gleichwertige Alternative für Importwaren wie Anissamen, Nachtkerzenöl und synthetischen Stoffen dienen, sondern haben zahlreiche Eigenschaften, die sich positiv auf Ackerkulturen, z.B. in Form von Pathogenunterdrückung oder Biodiversitätsförderung, auswirken. Ein Projektschwerpunkt ist die Prüfung beider Pflanzenarten als Alternative zu synthetischen Pflanzenschutzmitteln, da Pflanzenteile beider Pflanzenarten eine hohe antimikrobielle Aktivität besitzen. Weiterhin können Gemeine Nachtkerze und Kleine Bibernelle mit ihren Wurzeln selbst stark verdichteten Boden aufzulockern. Die Untersuchung zum Einsatz von Wildpflanzen zur Verbesserung der Bodenstruktur und Bodengesundheit stellt daher einen weiteren Projektteil dar. Das Öl der Nachtkerze hat einen hohen Anteil an mehrfach ungesättigten Omega-6-Fettsäuren und wird zum Beispiel zur Herstellung hochwertiger Kosmetika und Behandlung von Hauterkrankungen eingesetzt. Zudem ist das Öl bekömmlich und wird auch in Form von Nahrungsergänzungsmitteln oder als pharmazeutisches Produkt vertrieben. Da diese Pflanzenart züchterisch wenig bearbeitet ist, sollen in InnoWert mehrere Genbankakzessionen der Nachtkerze auf ihre wertgebenden Inhaltsstoffe untersucht werden, um die Grundlage zur Überführung in eine Nutzpflanze zu legen. Mit den beteiligten Partnern aus InnoWild (LIL) und Circular PhytoREVIER (BR) soll das Kooperationsprojekt die Vernetzung und der Wissenstransfer zwischen den beiden Revieren fördern und durch die gezielte Zusammenführung von Fachwissen, Ressourcen, Infrastrukturen sowie Vorarbeiten der Partner gemeinsame Synergien freisetzen, um die Stärken beider Regionen zu nutzen.
Das Projekt "TP2: Kultivierungssysteme InnoWert FZJ" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungszentrum Jülich GmbH, Institut für Bio-und Geowissenschaften (IBG), IBG-2: Pflanzenwissenschaften durchgeführt. Um den Strukturwandel entgegenzuwirken und die Biodiversität in der Lausitz zu erhöhen, sollen neue Wertschöpfungsketten auf Basis der Gemeinen Nachtkerze (Oenothera biennis) und der Kleinen Bibernelle (Pimpinella saxifraga) entwickelt werden. Diese Pflanzenarten können nicht nur als gleichwertige Alternative für Importwaren wie Anissamen, Nachtkerzenöl und synthetischen Stoffen dienen, sondern haben zahlreiche Eigenschaften, die sich positiv auf Ackerkulturen, z.B. in Form von Pathogenunterdrückung oder Biodiversitätsförderung, auswirken. Ein Projektschwerpunkt ist die Prüfung beider Pflanzenarten als Alternative zu synthetischen Pflanzenschutzmitteln, da Pflanzenteile beider Pflanzenarten eine hohe antimikrobielle Aktivität besitzen. Weiterhin können Gemeine Nachtkerze und Kleine Bibernelle mit ihren Wurzeln selbst stark verdichteten Boden aufzulockern. Die Untersuchung zum Einsatz von Wildpflanzen zur Verbesserung der Bodenstruktur und Bodengesundheit stellt daher einen weiteren Projektteil dar. Das Öl der Nachtkerze hat einen hohen Anteil an mehrfach ungesättigten Omega-6-Fettsäuren und wird zum Beispiel zur Herstellung hochwertiger Kosmetika und Behandlung von Hauterkrankungen eingesetzt. Zudem ist das Öl bekömmlich und wird auch in Form von Nahrungsergänzungsmitteln oder als pharmazeutisches Produkt vertrieben. Da diese Pflanzenart züchterisch wenig bearbeitet ist, sollen in InnoWert mehrere Genbankakzessionen der Nachtkerze auf ihre wertgebenden Inhaltsstoffe untersucht werden, um die Grundlage zur Überführung in eine Nutzpflanze zu legen. Mit den beteiligten Partnern aus InnoWild (LIL) und Circular PhytoREVIER (BR) soll das Kooperationsprojekt die Vernetzung und der Wissenstransfer zwischen den beiden Revieren fördern und durch die gezielte Zusammenführung von Fachwissen, Ressourcen, Infrastrukturen sowie Vorarbeiten der Partner gemeinsame Synergien freisetzen, um die Stärken beider Regionen zu nutzen.
Das Projekt "Pruefung unerwuenschter Nebenwirkungen von Pflanzenschutzmitteln (Forstschutzmitteln) auf Raupenfliegen (Tachinidae)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Niedersächsische Forstliche Versuchsanstalt durchgeführt. Im Rahmen der Arbeitsgruppe 'Pestizide und Nutzorganismen' wurden in Goettingen Richtlinien zur Pruefung unerwuenschter Nebenwirkungen von Pflanzenbehandlungsmitteln auf Tachinen erarbeitet (Pales pavida MEIG., Drino inconspicua MEIG.). In Zusammenarbeit mit der Abteilung Waldschutz, FVA Baden-Wuerttemberg in Freiburg, wird versucht, die wichtigsten im Walde eingesetzten Pflanzenschutzmittel in ihrer Wirkung auf Drino inconspicua (und Coccygomimus turionellae L. in Freiburg) zu testen. Erste Ergebnisse wurden 1986 publiziert.
Das Projekt "Biologie und Bekaempfung ausgewaehlter Unkrautarten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Pflanzenschutz durchgeführt. Feststellung wichtiger Parameter der Biologie von Unkrautarten, Erarbeitung von Bekaempfungsmoeglichkeiten.
Origin | Count |
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Bund | 73 |
Land | 4 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 70 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 2 |
unbekannt | 4 |
License | Count |
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geschlossen | 4 |
offen | 71 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
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Deutsch | 76 |
Englisch | 23 |
Resource type | Count |
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Dokument | 2 |
Keine | 67 |
Webseite | 9 |
Topic | Count |
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Boden | 35 |
Lebewesen & Lebensräume | 74 |
Luft | 28 |
Mensch & Umwelt | 77 |
Wasser | 24 |
Weitere | 72 |