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Trinkwasserschutzgebiete

Darstellung der Wasserschutzgebiete, die gegenwärtig rechtskräftig festgesetzt sind. Die Festsetzung von Wasserschutzgebieten erfolgt auf der Grundlage des § 51 WHG mit dem Ziel, Gewässer im Interesse der derzeit bestehenden oder künftigen öffentlichen Wasserversorgung vor nachteiligen Einwirkungen zu schützen, das Grundwasser anzureichern, oder das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden. Zuständig für die Festsetzung der Wasserschutzgebiete ist das Landratsamt Nordsachsen als Untere Wasserbehörde gemäß § 46 SächsWG. Die einzelnen Wasserschutzgebiete sind unterteilt in die Schutzzonen I, II und III bzw. III A und III B.

Umweltbilanz der Landwirtschaft: immer noch zu viele Nährstoffe und Chemie

GAP-Reform bietet Chancen für umweltfreundlichere Landwirtschaft in der Breite Die Umweltprobleme in der Landwirtschaft sind an vielen Stellen noch nicht gelöst. Das zeigen die neuen „Daten zur Umwelt 2018. Umwelt und Landwirtschaft“ des Umweltbundesamtes (UBA). Vor allem die Konzentration auf wenige Fruchtarten, der hohe Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf dem Feld und von Arzneimitteln im Stall belasten die biologischen Vielfalt und verunreinigen Gewässer, Böden und Luft immer noch mehr als nötig. UBA-Präsidentin Maria Krautzberger wünscht sich daher für die nächste Runde der EU-Agrarreform (GAP): „Die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik muss es endlich schaffen, dass nicht mehr die Betriebe das meiste Geld bekommen, die die meisten Flächen bewirtschaften, sondern diejenigen, die am meisten für die Umwelt tun – zum Beispiel gezielter düngen, weniger Pestizide einsetzen oder Blühstreifen und Ausgleichsflächen für Insekten schaffen. Mehr Ökologie darf kein Nischenthema sein. Wir brauchen mehr Umweltschutz auch in den konventionell arbeitenden Betrieben.“ Beispiel Stickstoff: Vor allem in Regionen mit intensiver Tierhaltung kommt es teils zu massiven Nährstoffüberschüssen. Über die Gülle gelangt der Stickstoff als Nitrat ins Grundwasser sowie Seen und Flüsse. Nitrat im Grund- und Oberflächenwasser wirkt überdüngend („eutrophierend“) und verursacht Kosten bei der Trinkwassergewinnung. Als Ammoniak und Lachgas entweicht Stickstoff auch in die Luft. Die Folgen sind erstens Bodenversauerung und Artenschwund. Zweitens trägt Lachgas auch zum ⁠ Klimawandel ⁠ bei, denn es ist sehr viel klimaschädlicher als ⁠ CO2 ⁠. Die Stickstoffeinträge der Landwirtschaft gehen zwar zurück – von 118 Kilogramm pro Hektar 1993 auf noch 97 Kilogramm/Hektar  im Jahr 2013. Allerdings hat sich dieser Trend in den vergangenen zehn Jahren deutlich verlangsamt. Deutschland ist daher noch weit von dem selbst gesetzten Ziel entfernt, den Stickstoffüberschuss auf 70 Kilogramm pro Hektar/Jahr zu reduzieren (im fünfjährigen Mittel der Jahre 2028 bis 2032). Beispiel Pflanzenschutzmittel: Auch der intensive Einsatz von Pestiziden auf Äckern und Feldern bleibt nicht folgenlos für die Umwelt. Zahlreiche Studien belegen, dass das Insektensterben im Zusammenhang mit Pflanzenschutzmitteln steht. Selbst im Grundwasser werden regelmäßig Rückstände von Pflanzenschutzmitteln nachgewiesen. Pro Jahr werden auf einem Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche durchschnittlich 8,8 Kilogramm Pflanzenschutzmittel beziehungsweise 2,8 Kilogramm Wirkstoffe eingesetzt. Seit gut 20 Jahren stagniert der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau.* 2016 betrug der Absatz gut 32.000 Tonnen. Den größten Anteil daran hat die Gruppe der ⁠ Herbizide ⁠, zum Beispiel Glyphosat. Ihr Einsatz sollte deutlich reduziert werden – auch zu Gunsten nichtchemischer Alternativen. Und: Um die schädlichen Auswirkungen der Herbizide zu kompensieren, braucht es mehr Flächen in der Landschaft, auf denen keine Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden: Brachen und Blühstreifen, um bedrohten Vogel- und Insektenarten Lebensraum und Nahrungsgrundlage zu erhalten. Beispiel Lebensräume und Artenvielfalt: Vögel und andere Wildtiere sind auf intakte Lebensräume angewiesen. Die Landwirtschaft nutzt die meiste Fläche in Deutschland – und ist daher besonders gefordert. Ein Blick auf die Entwicklung der für Agrarland charakteristischen Vogelarten wie Feldlerche, Kiebitz oder Steinkauz zeigt einen deutlich negativen Trend: Der Indikatorwert sank im Jahr 2014 auf 57 Prozent (Zielwert für das Jahr 2030: 100 Prozent). Im Jahr 1975 lag der Wert noch bei 117 Prozent. Auch der Anteil der Flächen mit hohem Naturwert, zum Beispiel artenreiches Grünland, Brachflächen oder Streuobstwiesen, sinkt. Demnach lag er im Jahr 2009 noch bei 13,1 Prozent – 2015 waren es noch 11,4 Prozent. Die Fläche von Dauergrünland beispielsweise sank in Deutschland von 5,3 Millionen Hektar im Jahr 1991 auf 4,7 Millionen Hektar im Jahr 2015. Fast die Hälfte aller auf Grünland vorkommenden Arten sind gefährdet oder bereits verschollen. * Eine frühere Version der Pressemitteilung hatte noch von einem steigenden Absatz seit 1994 gesprochen. Dies gilt nur, wenn auch inerte Gase im Vorratsschutz mit in die Betrachtung einbezogen werden. Diese sind jedoch ohne Umweltauswirkung und werden daher hier nicht weiter betrachtet.

Grundwasser ist Gewässertyp des Jahres 2022

Deutschlands wichtigster Trinkwasserspender und Garant für Ökosysteme muss dauerhaft geschützt werden Der Internationale Tag des Wassers 2022 steht unter dem Motto “Groundwater: Making the Invisible Visible – Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz”. In Deutschland werden rund 70 Prozent des Trinkwassers aus Grund- und Quellwasser gewonnen. Unsere Ökosysteme, vor allem die Wälder, sind auf eine ausreichende Menge an Grundwasser angewiesen. Deshalb kürt das Umweltbundesamt „Grundwasser“ zum Gewässertyp des Jahres 2022. Verunreinigungen, zum Beispiel durch Nitrat oder Pflanzenschutzmittel, Klimawandel und Wasserentnahmen gefährden die Qualität und Menge dieses lebenswichtigen Gutes. In den Sommern 2018 und 2019 führten die geringen Niederschläge und die Hitze bei gleichbleibenden und teils steigenden Wasserentnahmen dazu, dass viele Grundwasserspiegel sanken. Das hatte vielerorts große Ertragsverluste in der Landwirtschaft und negative Auswirkungen für die Wälder zur Folge. Deshalb sind Maßnahmen zu ergreifen, um das verfügbare Wasser wieder länger in der Landschaft zu halten und den Landschaftswasserhaushalt zu stabilisieren. Die Qualität des Grundwassers wird hierzulande insbesondere durch hohe Nitrat- und Pflanzenschutzmittel-Einträge gefährdet. Rund ein Drittel der Grundwasserkörper in Deutschland sind wegen zu hoher Nitratbelastung in einem schlechten chemischen Zustand. Rückstände von Pflanzenschutzmitteln lassen sich an mehr als jeder zweiten Messstelle nachweisen. Um Grundwasser auch weiterhin ohne teure Aufbereitung als Trinkwasser nutzen zu können, dürfen in Zukunft deutlich weniger Nitrat und Pflanzenschutzmittel ins Grundwasser gelangen. Auch aus ökologischer Sicht ist das Grundwasser Gewässertyp des Jahres: Der Untergrund ist ein wichtiger nutzbarer Wasserspeicher und Lebensraum, den eine vielfältige Organismengemeinschaft besiedelt. Im Grundwasser erstreckt sich das wohl größte von Süßwasser bestimmte ⁠ Ökosystem ⁠ weltweit. Dabei hat das Grundwasser wichtige Funktionen im globalen Wasserkreislauf. Zum Beispiel leben dort für uns nicht sichtbar zahlreiche Grundwassertiere, die sich in den wassergefüllten Lücken und Klüften des Untergrundes bewegen und diese offen halten und so wichtige Beiträge zur Grundwasserqualität leisten. Auch diese Lebewesen müssen vor Belastungen durch schädliche Chemikalien und durch Temperaturveränderungen geschützt werden.

Tierarzneimittel – ein neues Problem für das Grundwasser?

Werte nur bei neun Messstellen auffällig – UBA rät dennoch zu Grenzwert und Überwachung Antibiotika werden in der Intensivtierhaltung in großem Umfang eingesetzt, vor allem bei Schweinen und Geflügel, aber auch bei Rindern. Einen Großteil der Stoffe scheiden die Tiere im Kot und Urin unverändert wieder aus. Kommt derart belastete Gülle auf die Felder, gelangen die Arzneimittel auch in die Umwelt. Wie diese in der Umwelt wirken, ist nicht abschließend geklärt. Aber wie groß ist die Gefahr, dass die Arzneimittel vom Acker in das Grundwasser gelangen? Eine neue Studie des Umweltbundesamtes gibt zunächst Entwarnung: Auch unter besonders ungünstigen Standortbedingungen gelangen die Medikamente nur selten ins oberflächennahe Grundwasser. Dennoch rät UBA-Vizepräsident Thomas Holzmann: „Aus Vorsorgegründen sollten wir den Grenzwert für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe von 0,1 Mikrogramm pro Liter (µg/l) im Grundwasser auch auf Tierarzneimittel übertragen. Bei Überschreitungen hätten die Länder so eine Rechtsgrundlage für adäquate Maßnahmen, um das Grundwasser zu schützen. Im Einzelfall denkbar ist etwa, mit der Gülleausbringung zu warten, ganz auf sie zu verzichten oder mit antibiotikafreiem Mineraldünger zu düngen.“ Für die Studie untersuchte das Umweltbundesamt in den Jahren 2012 und 2013 an 48 Messstellen in vier Bundesländern jeweils mindestens zweimal Grundwasserproben auf 23 Wirkstoffe. Bei 39 Messstellen wurden keinerlei Wirkstoffe gefunden. Bei sieben Messstellen in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen fanden sich allerdings Sulfonamide. Die Werte waren mit maximal elf Nanogramm pro Liter (ng/l) allerdings sehr gering – zum Vergleich: Der Grenzwert für Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe im Grundwasser liegt zehnfach höher bei 0,1 Mikrogramm/Liter bzw.  100 ng/l. Lediglich bei zwei Messstellen wurde der Wirkstoff Sulfamethoxazol in Konzentrationen von mehr als 100 ng/l gefunden, lag also über dem Grenzwert für Pflanzenschutzmittel oder Biozide im Grundwasser. ⁠ UBA ⁠-Vizepräsident Holzmann: „Wir haben in unserer Studie bewusst ein Worst-case-⁠ Szenario ⁠ genommen und Messstellen ausgewählt, bei denen die Wahrscheinlichkeit einer Grundwasserkontamination durch Antibiotika besonders hoch war. Beruhigend ist, dass wir nur selten fündig wurden und die Belastung keineswegs flächendeckend stattfindet. Allerdings: Ein Eintrag ist möglich und kann dann auch deutlich ausgeprägt sein. Daher müssen wir die Situation genau beobachten. Denkbar wäre, über das bestehende Bund-Länder-Messnetz zumindest unter gefährdeten  Böden regelmäßig Proben zu nehmen und zu analysieren. Die Länder könnten dann im Einzelfall einschreiten.“ Als Kriterien für eine hohe Gefährdung von Grundwasser könnte gelten, was das UBA in seiner Studie zugrundelegte: Das Hauptproblem für das Grundwasser in Deutschland ist die zu hohe Belastung mit Nitrat. Dieses kommt etwa mit zu viel stickstoffhaltigem Dünger auf die Felder  oder stammt aus der Gülle der Mastställe und den Gärrückständen der Biogasanlagen. Was die Pflanzen nicht brauchen, wird in die organische Substanz des Bodens eingebaut oder endet als Nitrat im Grundwasser. „Rund 50 Prozent aller Grundwasser-Messstellen in Deutschland zeigen derzeit erhöhte Nitrat-Konzentrationen von über zehn Milligramm/Liter – 15 Prozent des Grundwassers hält gar die für Grundwasser geltende Qualitätsnorm von 50 Milligramm/Liter nicht ein. Aus dem Grundwasser gewonnenes Trinkwasser ist jedoch fast allerorten unbelastet – nur 0,08 Prozent der Trinkwasseruntersuchungen liegen in Deutschland über dem Grenzwert von 50 Milligramm/Liter. Es kann problemlos getrunken werden“, so UBA-Vizepräsident Holzmann. Allerdings müssen die Wasserversorger dafür mittlerweile einigen Aufwand betreiben: Manche verdünnen zu stark belastetes Grundwasser schlicht mit unbelastetem Wasser. Immer mehr Versorger sehen die Notwendigkeit, das Nitrat  technisch aus dem Rohwasser zu entfernen, weil nicht überall genügend unbelastetes Grundwasser vorhanden ist. Das ist teuer – und erhöht letztlich die Wasserrechnung der Verbraucher. Nach Angaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wurden 2012 in Deutschland rund 1.619 Tonnen Antibiotika an Tierärzte abgegeben, das entspricht etwa dem Zwei- bis Dreifachen des Antibiotikaeinsatzes in der Humanmedizin (630 Tonnen). Die antibiotischen Wirkstoffe werden nur zu einem geringen Anteil im Organismus abgebaut, so dass je nach Wirkstoff etwa 60 bis 80 Prozent der verabreichten Menge unverändert mit dem Kot und Urin der Tiere ausgeschieden wird. Mit der Gülle gelangen sie dann auf die Böden und können in sehr ungünstigen Einzelfällen ins Grundwasser ausgewaschen werden. Bisher gibt es weder einen  Grenzwert für solche Stoffe in der deutschen Grundwasserverordnung noch in der Trinkwasserverordnung. Das UBA ist seit 1998 im Rahmen der Zulassung von Tierarzneimittel für die Bewertung möglicher Umweltrisiken verantwortlich. Werden bei der Bewertung Umweltrisiken erkannt, so können für die Zulassung Auflagen zum Schutz der Umwelt erteilt werden. Die Anforderungen an die Umweltrisikobewertung von Arzneimitteln sind seit 2005 (Tierarzneimittel) bzw. 2006 (Humanarzneimittel) in Leitfäden der Europäischen Arzneimittelagentur festgelegt. Für sogenannte „Altarzneimittel“, die bereits vor in Kraft treten der Leitfäden zugelassen waren, muss jedoch keine nachträgliche Umweltprüfung durchgeführt werden. Ein Großteil der eingesetzten Tierarzneimittel gehört zu diesen Altarzneimitteln. Für viele  sind die Auswirkungen auf die Umwelt bisher nahezu unbekannt. Das Forschungsprojekt „Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums gefördert. Das Projekt wurde unter Federführung des hydrogeologischen Planungsbüros HYDOR Consult GmbH (Berlin) in Kooperation mit dem Forschungszentrum Jülich GmbH und der INFU TU Dortmund von 2011 bis 2013 bearbeitet. Der Forschungsbericht und kann unter  „ Antibiotika und Antiparasitika im Grundwasser unter Standorten mit hoher Viehbesatzdichte “ heruntergeladen und unter der Kennnummer 001897 aus der Bibliothek des Umweltbundesamtes ausgeliehen werden.

UBA: Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren in großer Gefahr

Obergerichtliche Überprüfung von Urteilen zu Pestiziden dringend nötig Drei aktuelle Urteile des Verwaltungsgerichts Braunschweig sprechen deutschen Behörden das Recht ab, die tatsächlichen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Umwelt vollumfänglich zu bewerten und Schutzmaßnahmen für die biologische Vielfalt und das Grundwasser vorzuschreiben. Das Umweltbundesamt (UBA) hält es deshalb für dringend geboten, dass die zuständige Behörde – das Bundeamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) – gegen die Urteile in Berufung geht. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte unter anderem entschieden, dass die vom UBA festgestellten Auswirkungen eines Herbizids und eines Insektizids auf die biologische Vielfalt in der Zulassung nicht berücksichtigt werden dürfen, da es noch keinen Bewertungsleitfaden der Europäischen Lebensmittelbehörde EFSA hierfür gebe. In einer weiteren Eilentscheidung erklärte das Gericht die vom UBA geforderte Anwendungsbeschränkung eines Herbizids zum Schutz des Grundwassers für unzulässig: Neue Informationen zeigten zwar hohe Risiken für das Grundwasser auf, diese Informationen dürfe das UBA aber nicht berücksichtigen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Sollten die Urteile des VG Braunschweig rechtskräftig werden, geben wir den Schutz der biologischen Vielfalt im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln auf. Auch der Schutz des Grundwassers vor Verunreinigungen mit Pestizidrückständen wäre in Deutschland nicht mehr sichergestellt. Es ist daher unerlässlich, dass diese Rechtsfragen vom Oberverwaltungsgericht Lüneburg geklärt werden.“ Die mit den Urteilen des VG Braunschweig aufgeworfenen europarechtlichen Fragen gehen deutlich über die konkret entschiedenen Fälle hinaus. Das ⁠ UBA ⁠ hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit deshalb gebeten, fristgerecht bis zum 28. Oktober 2019 Berufung gegen die Urteile zu beantragen, um die Rechtsfragen abschließend durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (und gegebenfalls den Europäischen Gerichtshof) klären zu lassen. „Sonst nähme das BVL als Zulassungsstelle klaglos hin, dass umweltschädliche Pflanzenschutzmittel weiter zugelassen werden. Was soll uns das Zulassungsverfahren dann noch nützen?“, so Krautzberger. Herbizid Sunfire : Das UBA hatte seine Zustimmung zur Zulassung des Herbizids „Sunfire“ unter die Bedingung gestellt, dass das Mittel in drei Jahren auf einem Acker nur einmal angewendet werden darf, um das Grundwasser zu schützen. Denn ein Abbauprodukt des Mittels ist Trifluoracetat (TFA), das in der Trinkwasseraufbereitung kaum aus dem Grundwasser entfernt werden kann. In Deutschland wurden schon hohe Konzentrationen von TFA im Grundwasser nachgewiesen, was die Trinkwasserversorgungsunternehmen vor Probleme stellt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig erklärte in einer Eilentscheidung die zu Grunde liegende Bewertung des Umweltbundesamtes für unzulässig. Das Umweltbundesamt hatte in seiner Zustimmung zur Zulassung in Deutschland aktuellste Informationen zur Grundwassergefährdung durch TFA herangezogen. Diese dürfen nach Auffassung des Gerichts aber erst in einem zukünftigen Verfahren zur Überprüfung der Zulassung und auch zunächst nur durch den sogenannten berichterstattenden Mitgliedstaat (Niederlande) berücksichtigt werden. Herbizid Corida und Insektizid Fasthrin 10 EC : Das UBA hatte in seiner Prüfung festgestellt, dass die Anwendung der Mittel schädliche Auswirkungen auf die biologische Vielfalt haben kann. Durch das Abtöten der Begleitkräuter und Insekten wird auch Vogelarten die Nahrungsgrundlage entzogen. Das UBA hatte deshalb seine Zustimmung zur Zulassung davon abhängig gemacht, dass landwirtschaftliche Betriebe diese Mittel nur anwenden dürfen, wenn sie einen bestimmten Anteil sogenannter Biodiversitätsflächen auf ihrem Ackerland vorweisen können. Biodiversitätsflächen sind z.B. Brachen und Blühflächen, die als Ersatzlebensraum für solche Tier- und Pflanzenarten geeignet sind, deren Bestände durch die Anwendung von Pestiziden in Gefahr geraten. Ihre Einrichtung kann von den Bundesländern gefördert werden. Das Verwaltungsgericht Braunschweig bestritt in seinen Urteilen zwar die genannten Auswirkungen der Mittel auf die biologische Vielfalt nicht. Es dürften aber nur diejenigen der in der EU-Zulassungsverordnung genannten Schutzgüter im Pflanzenschutzmittelzulassungsverfahren berücksichtigt werden, zu deren Bewertung die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA Methoden vorgelegt hat. Bei vielen wichtigen Fragen ist die EFSA mit der Vorlage solcher Leitlinien jedoch auch noch zehn Jahre nach Inkrafttreten der EU-Zulassungsverordnung säumig. So auch im Falle der ⁠ Biodiversität ⁠, also der Artenvielfalt. Laut VG Braunschweig dürften sich die Zulassungsbehörden mit diesem Gesichtspunkt und vielen weiteren Fragen des Umweltschutzes bei der Pflanzenschutzmittelzulassung von vornherein nicht befassen. Auch für die Bewertung der Auswirkungen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut auf Insekten gibt es noch keine EFSA-Leitlinie. Bei der Aussaat so behandelten Saatgutes können giftige Abriebstäube in umliegende Flächen verdriften. Dies hatte im Jahr 2008 in Oberrheingebiet ein Bienensterben ausgelöst. Auch vor solchen drohenden Schäden müssten künftig, mangels EFSA-Leitlinie, die Augen verschlossen werden: Man müsste es einfach geschehen lassen und dürfte im Vorfeld, unter Nutzung der Möglichkeiten des Zulassungsverfahrens, nichts tun. Die Urteile haben in der bestehenden Form auch Einfluss auf den Umgang mit dem Unkrautvernichtungsmittel Glyphosat. Die Ende 2017 erteilte Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat enthält eine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln mit diesem Wirkstoff den Biodiversitätsaspekt besonders zu berücksichtigen und nötigenfalls Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Maria Krautzberger: „Liefen diese Bestimmung zum Schutz der biologischen Vielfalt nun leer, hätte das auch politische Sprengkraft, denn mit der Einfügung der Bestimmung zur Biodiversität hatte der damalige Landwirtschaftsminister Christian Schmidt seine umstrittene Zustimmung zu der erneuten Genehmigung von Glyphosat gerechtfertigt.“ In Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel beurteilt das Umweltbundesamt, ob bei Anwendung des Mittels in Deutschland Schäden an der Umwelt drohen. Ist dies der Fall, verbindet das UBA seine Zustimmung zur Zulassung mit verbindlichen Schutzmaßnahmen bei der Anwendung. Reichen auch solche Maßnahmen nicht aus, versagt das UBA seine Zustimmung. Das Mittel darf dann in Deutschland nicht zugelassen werden.

Neue Maßnahmen zum Schutz der natürlichen Gewässer vor Spurenstoffen

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Weltwassertag: Runde Tische zur Spurenstoffstrategie des Bundes präsentieren Ergebnisse Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin beim BMUV, und das Spurenstoffzentrum des Bundes haben heute erste Ergebnisse von drei „Runden Tischen“ zur Spurenstoffstrategie entgegengenommen. Die Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen negative Auswirkungen auf Gewässer und die Qualität des Trinkwassers haben. Als Teil der Spurenstoffstrategie des Bundes entwickeln derzeit Interessenverbände an „Runden Tischen“ freiwillige Maßnahmen zur Entlastung der Umwelt. Die ersten Ergebnisse haben Vertreter*innen der „Runden Tische“ heute präsentiert. Auf der virtuellen Bilanzveranstaltung hat Bettina Hoffmann außerdem die strategischen Eckpunkte und Perspektiven für die aktuelle Legislaturperiode vorgestellt. Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin beim ⁠ BMUV ⁠: „Grundwasser sauber und verfügbar zu halten ist aktiver Umwelt- und Gesundheitsschutz. Denn 70 Prozent unseres Trinkwassers besteht aus Grundwasser. Haben wir das Grundwasser in der Vergangenheit als etwas Selbstverständliches angesehen, verursacht die Erderhitzung immer öfter langanhaltende Trockenperioden, die den Grundwasserspiegel an vielen Orten in Deutschland absenken. Über das Abwasser gelangen zunehmend Stoffe in unsere Gewässer, die dort nicht hingehören. Chemikalien aus der Industrie sowie Arzneimittel, die sich teilweise nicht natürlich abbauen, belasten zusehends die Ökosysteme in Flüsse, Seen und zusehends auch das Grundwasser. Dass diese Umweltbelastung ein Ende findet, liegt in der Verantwortung der ganzen Gesellschaft. Wichtig ist, den Eintrag von Schadstoffen wo immer möglich direkt an der Quelle abzustellen. Das Spurenstoffzentrum beim Umweltbundesamt soll schon bald zentrale Informationsquelle und Treiberin der der Maßnahmen für den Schutz unserer Gewässer werden.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Hauptziel des Spurenstoffzentrums ist es, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren und Betroffenen, Oberflächengewässer und das Rohwasser für die Trinkwassergewinnung in Deutschland umfassend und vorsorgend zu schützen. Hierzu sind alle Maßnahmen entlang des Lebenszyklus von Spurenstoffen übergreifend zu betrachten. Es muss bereits bei der Herstellung und der Anwendung von Produkten auf Minimierung, Ersatz oder Vermeidung des Einsatzes von Stoffen mit problematischen Umwelteigenschaften geachtet werden.“ Der Eintrag von Spurenstoffen in Seen, Flüsse und schlussendlich in die Meere stellt eine der größten Herausforderung für den Gewässerschutz dar. Das Problem liegt einerseits in der großen Anzahl dieser Stoffe im täglichen Gebrauch und andererseits darin, dass sie bereits in geringen Konzentrationen Schädigungen bei Wasserlebewesen hervorrufen können. Wesentliches Element der 2016 von BMUV und ⁠ UBA ⁠ initiierten Spurenstoffstrategie ist der intensive Dialog mit Stakeholdern aus Industrie, Wasserwirtschaft, Umweltorganisationen und den Bundesländern. Auf Grundlage von freiwilligen Vereinbarungen und Regeln sollen die Einträge von Spurenstoffen in Gewässer verringert werden. Für die Verstetigung der Spurenstoffstrategie wird seit 2021 das Spurenstoffzentrum des Bundes (SZB) im UBA aufgebaut. Bereits seit Ende 2019 wurden insgesamt drei stoffspezifische Runde Tische einberufen, die sich an den wichtigsten Spurenstoffen in deutschen Gewässern orientieren: Benzotriazol (Anti-Korrosionsmittel für Metalle, z.B. zum Schutz von Dachrinnen oder in Reinigungstabs für Geschirrspülmaschinen), Diclofenac (Schmerzmedikament) sowie Röntgenkontrastmittel. Schadstoffeinträge in Gewässer lassen sich am effizientesten mindern, wenn die entsprechenden Substanzen nicht bzw. weniger eingesetzt und demnach auch weniger hergestellt werden müssen. Daher werden im Rahmen der Runden Tische auf Herstellerseite Maßnahmen entwickelt, die die Einträge spezifischer Chemikalien in die Gewässer verringern. Die Runden Tische helfen, die Anwendungsgebiete, Eintragspfade und Risiken für einzelne Spurenstoffe oder Stoffgruppen besser zu verstehen und darauf aufbauend Lösungen im Dialog mit allen beteiligten Akteuren zu erarbeiten. An den Dialogen nahmen Vertreter von Industrieverbänden, der Wasserwirtschaft, der Umweltschutzverbände, der Kommunen sowie der Bundesländer teil. Der Runde Tisch zu Diclofenac verabschiedete eine einvernehmliche Abschlusserklärung. Darin wurde eine Reihe kurz- bis mittelfristig umsetzbarer Kommunikationsmaßnahmen zusammengestellt, die die Hersteller auf den Weg bringen wollen. In den Veröffentlichungen des Runden Tischs werden die Umweltprobleme und Gewässerbelastungen von Diclofenac deutlich dargestellt und die Notwendigkeit einer wesentlichen Reduktion des Eintrages in die Umwelt vermittelt. Da die primäre Eintragsquelle von Diclofenac in die Gewässer dessen Anwendung in Form von Cremes und Salben ist, haben die Hersteller umfassende Informationsmaterialien zur Aufklärung von Ärzten, Apothekern und über Sportverbände erarbeitet, verbunden mit dem eingängigen Slogan „Wischen statt Waschen“. Dies umfasst die Empfehlung an Patientinnen und Patienten, nach dem Auftragen von Diclofenac-haltigen Schmerzsalben, die Hände mit einem Papiertuch abzuwischen und dieses über den Restmüll zu entsorgen. Die Effekte dieser Arbeit sollen nun in bis zu drei Regionen Deutschlands evaluiert werden. Durch den intensiven, konstruktiven und interdisziplinären Austausch der ⁠ Stakeholder ⁠ konnten auch erste gemeinsame Maßnahmen an den Runden Tischen zu Röntgenkontrastmittel und zu Benzotriazol erreicht werden. Für den Rückhalt von Röntgenkontrastmitteln, etwa durch die Einführung von Urinbeuteln und Trenntoilette, werden nun drei bis vier große Umsetzungsprojekte, verteilt auf das gesamte Bundesgebiet, entwickelt. Weiterhin werden Pilotstudien gestartet, welche eine spätere Bilanzierung des Erfolgs ermöglichen. Das Spurenstoffzentrum des Bundes begleitete in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten des Fraunhofer-Instituts für System- und Innovationsforschung ISI und der IKU Dialoggestalter die drei Runden Tische zu zuvor von einem unabhängigen Gremium als relevante Substanzen eingeschätzte Spurenstoffen. Das Spurenstoffzentrum wird zukünftig die operativen Tätigkeiten an der Spurenstoffstrategie weiterführen. Dazu gehören unter anderem die Organisation und Begleitung weiterer Runder Tische sowie die Unterstützung eines unabhängigen Gremiums zur Relevanzbewertung von Spurenstoffen. Der Weltwassertag wurde von der ⁠ UN ⁠-Generalversammlung beschlossen und findet seit 1992 immer am 22. März statt. Der diesjährige Weltwassertag steht unter dem Motto "Groundwater: Making the Invisible Visible": "Unser Grundwasser: der unsichtbare Schatz".

UBA stellt Empfehlungen gegen Mikroverunreinigungen in Gewässern vor

Vorsorgen statt sanieren, um Altlasten in Zukunft zu vermeiden Rückstände von Arzneimitteln, Pflanzenschutzmitteln, Bioziden und anderen Chemikalien können schon in geringen Konzentrationen nachteilige Wirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit haben. Diese Mikroverunreinigungen werden nicht zuletzt dank verfeinerter Analyseverfahren zunehmend in unseren Gewässern nachgewiesen. Daher schlägt das Umweltbundesamt (UBA) nun ein Maßnahmenpaket vor, um Stoffeinträge in die Gewässer zu minimieren. Langlebige Stoffe, die in die Gewässer gelangen, führen dort oft jahrzehntelang zu Problemen. Beispiele aus der Vergangenheit sind Tributylzinnverbindungen (TBT, aus bioziden Bootsanstrichen), Perfluoroktansulfonsäure (PFOS, aus Löschschäumen und Galvanikbädern) oder Diuron (aus Pflanzenschutzmitteln). Gegenwärtig werden in Gewässern zunehmend Arzneimittelwirkstoffe wie Diclofenac und Ibuprofen gemessen. Bei der Herstellung, Verarbeitung, Verwendung und Entsorgung von Chemikalien können diese als Mikroverunreinigungen auf verschiedenen Wegen in das Grundwasser, die Flüsse, die Seen und die Meere gelangen: Durch Abwässer aus Kläranlagen, Abschwemmung aus Böden, Auswaschung über Niederschläge, Versickerung oder Direktanwendung im Gewässer. Das Umweltbundesamt hat die Eintragspfade analysiert, kritische Stoffeigenschaften benannt und Handlungsempfehlungen abgeleitet . Es zeigt sich: Nur eine Kombination von Maßnahmen bei der Herstellung, bei den Verwendungen und der Abwasserbehandlung kann einen umfassenden Schutz bewirken. Arzneimittel: Für eine wirksame Kontrolle bei der Zulassung müssen die herstellenden Unternehmen alle Umweltdaten für eine Stoffbewertung offenlegen. Dies gilt auch für Arzneimittelwirkstoffe, die bereits lange auf dem Markt sind. Zudem sollte die Forschung zu umweltverträglichen Wirkstoffen verstärkt werden. Tierarzneimittelwirkstoffe mit schädlichen Umwelteigenschaften (persistent, bioakkumulierend, toxisch) sollten generell nicht zugelassen werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Apothekerinnen und Apotheker müssen besser über die Umweltaspekte von Arzneimitteln informiert werden. Auch Patientinnen und Patienten müssen besser aufgeklärt werden: Wer Arzneimittel entsorgt, sollte dies nie über Spüle und Toilette tun. Pflanzenschutzmittel (PSM): Insgesamt sollten deutlich weniger chemische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden. Dafür müssen der Ökolandbau ausgebaut und vorsorgende Maßnahmen im konventionellen Anbau, z.B. eine erweiterte Fruchtfolge, umgesetzt werden. Um Einträge in Gewässer bei und nach der Ausbringung zu minimieren, sollten dauerhaft bewachsene ⁠ Gewässerrandstreifen ⁠ entlang der Flüsse und Bäche angelegt werden, auf denen der Einsatz von PSM verboten ist. Bei der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln sollte Technik zum Einsatz kommen, die eine möglichst zielgenaue, verlustfreie und saubere Ausbringung gewährleistet. Biozide (Mittel zur Schädlingsbekämpfung, Desinfektion und zum Materialschutz): Generell sollte der Einsatz von Bioziden auf das notwendige Maß minimiert werden. Einzelne Anwendungsbeschränkungen und Auflagen bei der Zulassung von Bioziden reichen nicht aus. Zusätzlich müssen belastbare Daten zu den Verkaufs- und Verwendungsmengen erhoben, Umweltbelastungen systematisch überwacht sowie übergreifende Vorgaben für den umwelt- und sachgerechten Gebrauch von Bioziden erlassen werden. Abwasser: Da viele der vorgeschlagenen Maßnahmen einen längeren Vorlauf brauchen und nicht alle Einträge von Mikroverunreinigungen verhindern können, muss auch bei der Abwasseraufbereitung angesetzt werden. Chemikalien aus verschiedenen Anwendungen gelangen in die kommunalen Kläranlagen. Mit einer vierten Reinigungsstufe könnte deren Eintrag in die Gewässer effizient reduziert werden. ⁠ UBA ⁠-Schätzungen gehen von Mehrkosten von durchschnittlich 16 Euro pro Person und Jahr für den Ausbau der großen Kläranlagen in Deutschland aus. Über die Finanzierung und Umsetzung der vom Umweltbundesamt empfohlenen Maßnahmen ist eine gesellschaftliche Debatte nötig. Der vom Umweltministerium initiierte und vom Umweltbundesamt fachlich begleitete „Stakeholderdialog Spurenstoffe“ stellt hierfür eine geeignete Plattform dar. Dabei muss allen klar sein: Die Stoffeinträge von heute können morgen teure Altlasten werden.

Weniger Pestizideinsatz in Kommunen möglich

Fachtagung: Vielfältige Methoden zur umweltschonenden Unkrautbeseitigung oder Schädlingsbekämpfung sind bereits verfügbar. Zu den vielfältigen kommunalen Aufgaben gehören das Grünflächenmanagement sowie die Bekämpfung von Gesundheits- und Materialschädlingen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und zum Erhalt der Infrastruktur. Dabei kommen häufig Pflanzenschutzmittel und Biozide zum Einsatz. Eine Fachtagung des Umweltbundesamtes (UBA) vom 9. bis 10. September in Dessau-Roßlau zeigt, dass alternative Methoden wie Heißwasserbehandlung oder intelligente Fallensysteme es bereits heute möglich machen, auf umweltschädliche Chemikalien zu verzichten. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Pestizide können auf vielfältigen Wegen in die Umwelt gelangen und damit nicht nur eine Gefahr für Ökosysteme, sondern auch für die menschliche Gesundheit darstellen, wie regelmäßige Funde von Pestizid-Rückständen im Oberflächen- und Grundwasser zeigen. Der öffentliche Sektor hat bei der umwelt- und naturverträglichen Bewirtschaftung seiner Flächen und dem nachhaltigen Unterhalt seiner Infrastruktur eine besondere Vorbildfunktion. Unsere Tagung zeigt: Kommunen ist es schon heute möglich, auf Pflanzenschutzmittel zu verzichten, den Biozideinsatz zu begrenzen und Alternativmethoden zu fördern, ohne die Unterhaltungspflichten zu vernachlässigen.“ Ziel der gemeinsam von Umweltbundesamt (⁠ UBA ⁠) und dem Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) organisierten Veranstaltung ist, weitere Kommunen über die Risiken und Auswirkungen eines chemischen Pflanzenschutzes, bzw. Biozideinsatzes zu informieren und Möglichkeiten aufzuzeigen, wie künftig auf den Einsatz von Pestiziden verzichtet werden kann. Auf der Fachtagung sind neben Vorträgen und Workshops auch Hersteller von alternativen Verfahren der Wildkrautentfernung und Nagetierbekämpfung mit Gerätepräsentationen und Infoständen vertreten. Gerade weil die Qualität der Agrarlandschaften als Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten (z.B. wildbestäubende Insekten, Vögel, aber auch typische Ackerbegleitkräuter) dramatisch abgenommen hat, werden kommunale Flächen immer wichtiger. „Viele Städte und Gemeinden sind sehr daran interessiert, den Pestizideinsatz auf öffentlichen Flächen zu reduzieren oder ganz darauf zu verzichten. Dieses Engagement entspricht auch dem Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger, unterstützt den Schutz von Insekten und reduziert die Umweltbelastungen“, so Detlef Raphael, Beigeordneter des Deutschen Städtetages, der Schirmherr der Fachtagung ist. Insbesondere ganzjährig verfügbare Grün- und Blühstrukturen bieten Lebensraum für Insekten, der in intensiv genutzten Agrarlandschaften immer seltener vorhanden ist. Daher bestand auch zum Umgang mit landwirtschaftlich genutzten Kommunalflächen und Vorgaben in Pachtverträgen Diskussionsbedarf auf der Tagung. Frühzeitige Planung bei der Bewirtschaftung und eine geeignete Sortenwahl auf Grünflächen können den Pestizideinsatz deutlich reduzieren. Kombiniert mit der Anwendung alternativer Verfahren zur Unkrautbeseitigung können kommunale Flächen einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der ⁠ Biodiversität ⁠ leisten. Einige alternative Techniken wie der Einsatz von Bürstensystemen oder thermischen Verfahren mit Heißwasser wurden auf der Tagung präsentiert. Zum Schutz der menschlichen Gesundheit oder von Materialien sind nicht immer Biozide notwendig. Weniger Biozide einzusetzen ist in Kommunen schon jetzt in vielen Bereichen möglich. Großes Potential dafür bietet beispielsweise der Einsatz von intelligenten Fallensystemen und Köderschutzstationen zur Überwachung und Bekämpfung von Ratten in der Kanalisation, die während der Veranstaltung vorgestellt wurden. Herausforderungen für die Kommunen bestehen dagegen bei der Berücksichtigung von Alternativen im Rahmen der Ausschreibung von Dienstleistungen und der Beschaffung von biozidfreien Alternativen. In einem laufenden Projekt erarbeitet das UBA derzeit, wie die Beschaffung von biozidfreien Alternativen unterstützt werden kann, um damit einen wichtigen Beitrag zur Entlastung von Mensch und Umwelt zu leisten. Laufendes Forschungsvorhaben: „Umweltfreundliche Beschaffung und Einsatz von Bioziden in Kommunen: Weiterentwicklung des Konzeptes „Pestizidfreie Kommune“ für den Biozidbereich", FKZ 3718674140

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) – Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen

In der Pilotstudie Kleingewässermonitoring wurden in ganz Deutschland Bäche in unmittelbarer Nachbarschaft zu landwirtschaftlich genutzten Flächen untersucht. Die Ergebnisse machen deutlich, dass Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) regelmäßig bei Regen in bedenklichen Mengen in die angrenzenden Gewässer gespült werden: Veröffentlicht in Texte | 07/2022.

Belastung von kleinen Gewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen – TV1 Datenanalyse zur Pilotstudie Kleingewässermonitoring 2018/2019

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln (PSM) werden regelmäßig in bedenklichen Mengen in angrenzende Gewässer gespült. Detaillierte Auswertungen des Kleingewässermonitorings auch mit Hilfe der tatsächlichen PSM-Anwendungsdaten zeigen jetzt: Veröffentlicht in Texte | 63/2023.

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