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Biogenic formation of non-extractable residues from pesticides in soil

Das Projekt "Biogenic formation of non-extractable residues from pesticides in soil" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Forschungsgemeinschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH - UFZ, Department Umweltbiotechnologie.During microbial turnover of organic chemicals in soil, non-extractable residues (NER) are formed frequently. Studies on NER formation usually performed with radioisotope labelled tracer compounds are limited to localisation and quantitative analyses but their chemical composition is left unknown. Recently, we could show for 2,4-dichlorophenoxyacetic acid and ibuprofen that during microbial turnover in soil nearly all NER were derived from microbial biomass, since degrading bacteria use the pollutant carbon for their biomass synthesis. Their cell debris is subsequently stabilised within soil organic matter (SOM) forming biogenic NER (bioNER). It is still unknown whether bioNER are also formed during biodegradation of other, structurally different compound classes of organic contaminants. Therefore, agricultural soil will be incubated with labelled compounds of five classes of commonly used and emerging pesticides: organophosphate, phenylurea, triazinone, benzothiadiazine and aryloxyphenoxypropionic acid. The fate of the label will be monitored in both living and non-living SOM pools and the formation of bioNER will be quantified for each compound over extended periods of time. In addition, soil samples from long-term lysimeter studies with 14C-labelled pesticide residues (e.g. triazine, benzothiazole and phenoxypropionic acid group) will be also analysed for bioNER formation. The results will be summarised to identify the metabolic conditions of microorganisms needed for bioNER formation and to develop an extended concept of risk assessment including bioNER formation in soils.

Verfluechtigung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Agraroekosystem nach praxisgerechter Applikation

Das Projekt "Verfluechtigung von Pflanzenschutzmitteln auf dem Agraroekosystem nach praxisgerechter Applikation" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Forschungszentrum Jülich GmbH.

Wassergüte Grundwasser Mecklenburg-Vorpommern

Das Landesmessnetz Grundwassergüte wird seit 1992 kontinuierlich aufgebaut. Es besteht gegenwärtig aus etwa 80 Grundwassermessstellen an 65 Standorten; davon sind 35 in oberflächennahen Grundwasserleitern verfiltert. Es sind die Stammdaten der einzelnen Messstellen (Lage, Beobachtungszeitraum, hydrogeologische Einordnung usw.) und die Ergebnisse der durchgeführten Analysen erfasst. Vorliegende Analysenergebnisse: Vorortparameter (z.B. Färbung, Trübung, Geruch, Temperatur), physikalisch-chemische Parameter (z.B. Leitfähigkeit, Sauerstoffgehalt, Härte), Anionen, Kationen (Chlorid, Sulfat, Nitrat, Phosphor usw.), organische Spurenstoffe und Summenparameter, anorganische Spurenstoffe, teilweise auch mikrobiologische Kriterien. Die Probenahme und Analytik wird zweimal im Jahr durchgeführt. Neue Messstellen werden im ersten Jahr einer Vollanalyse (alle Parameter) unterzogen. Die organischen Spurenstoffe werden danach nur alle 3 Jahre, die anorganischen Supurenstoffe alle 2 Jahre analysiert. Nur bei Auffälligkeiten wird der Mess-Rhythmus verkürzt. Unter Beachtung der Beeinflussungstypen des Grundwassers und der geogenen Hintergrundwerte bilden diese Daten eine wichtige Beurteilungsgrundlage über die Auswirkungen anthropogener Nutzungen wie Landwirtschaft (Nitrateinträge, Pflanzenschutzmittel) bzw. Abwasserversickerung.

Verhalten von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser

Das Projekt "Verhalten von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser" wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft.Erfassung und Charakterisierung des Verhaltens von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser (Konvektion, Dispersion, Diffusion,Sorption,Retardierung, Abbau) Prognostizierung der Stoffausbreitung mit Simulationsmodellen.

Abklaerung von Todesfaellen bei Greifvoegeln

Das Projekt "Abklaerung von Todesfaellen bei Greifvoegeln" wird/wurde ausgeführt durch: Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz.1.) Zielsetzung: a) Ermittlung der Todesursachen bei gehaeuften Todesfaellen von Greifvoegeln (primaer Maeusebussarde und Milane) im Fruehjahr in Ackerbaugebieten ('Fruehjahrsvergiftung'). b) Pruefung von moeglichen Wirkungsketten bei Stoffen, die fuer die Ackerbehandlung eingesetzt werden. 2.) Projektplan und Methoden: a) Erfassung der oertlichen Verteilung der Todesfaelle (durch gezielte Umfrage). b) Klassierung der Todesfaelle u.a. mittels toxikologischer und veterinaer-pathologischer Untersuchungen. c) Pruefung des Zusammenhangs Ackerbehandlung und fuer Greifvoegel erreichbares Regenwurmangebot. d) Rueckstandanalytische Untersuchung von Regenwuermern auf behandelten Aeckern. e) Eventuell experimentelle Untersuchung der Wirkung ausgewaehlter Pflanzenschutzmittel auf die Aktivitaet und Mortalitaet von Regenwuermern (Prof.C. Schlatter).

Pestizidzulassungen gefährden unser Grund- und Trinkwasser

Das Trinkwasser in Deutschland hat eine hervorragende Qualität. Seine Hauptquelle, das Grundwasser, genießt einen hohen Schutz und sollte möglichst frei von Chemikalienrückständen sein. Der geltende Rechtsrahmen der Pflanzenschutzmittelzulassung gefährdet die Grund- und Trinkwasserqualität aber langfristig, da Stoffeinträge ins Grundwasser derzeit nur bedingt eingeschränkt werden können. Update vom 30.04.2025 : Die im Artikel beispielhaft genannten Wirkstoffe S-Metolachlor und Flufenacet wurden auf der EU-Ebene nicht wiedergenehmigt. Die Zulassungen für S-Metolachlor-haltige Mittel in Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit ( BVL ) zum 23. April 2024 widerrufen. Auch die Zulassungen für Flufenacet-haltige Produkte in Deutschland werden voraussichtlich in 2026 auslaufen. Über die genauen Abverkauf- und Aufbrauchfristen wird das BVL demnächst informieren. Die meisten ⁠ Pflanzenschutzmittel ⁠ werden direkt in die Umwelt ausgebracht. Ein Teil von ihnen gelangt in den Boden und wird dort zersetzt. Dadurch entstehen neue Stoffe, die teils weniger wirksam und giftig sind als der eigentliche Wirkstoff, aber mit erheblichen Problemen für Umwelt und Trinkwassergewinnung einhergehen: Viele dieser Abbauprodukte sind sehr mobil und versickern leicht in das Grundwasser. In den deutschen Grundwasserkörpern findet sich schon ein Sammelsurium solcher Substanzen – deutlich mehr und in höheren Konzentrationen als ihre Ausgangsstoffe. Weil viele dieser Stoffe schwer zu entfernen sind, finden sie sich in unserem Trinkwasser wieder. Denn Grundwasser ist die wichtigste Trinkwasserquelle in Deutschland ( UMID-Artike l). Einträge von einigen Abbauprodukten ins Grundwasser dürfen nicht mehr reguliert werden Die Einträge dieser Abbauprodukte werden über die Pflanzenschutzmittelzulassung begrenzt: Wenn Einträge in das Grundwasser oberhalb von 10 Mikrogramm je Liter (µg/L) erwartet werden, wurde das Mittel in Deutschland bisher nicht zugelassen. In zwei Fällen wurde nun gerichtlich festgestellt, dass die Zulassung nach geltender Rechtslage trotzdem erteilt werden muss. Damit droht aber eine Herabsetzung des Schutzniveaus für unser Grund- und Trinkwasser – wenn der Gesetzgeber nicht gegensteuert. Das Maisherbizid S-Metolachlor zerfällt im Boden in verschiedene Abbauprodukte, einige davon versickern in Konzentrationen weit über 10 µg/L in das Grundwasser. Dass sich das ⁠ UBA ⁠ gegen die Zulassung eines Produkts mit S-Metolachlor in Deutschland ausgesprochen hat, wurde vom Gericht als rechtswidrig befunden. Begründet wurde dies mit dem arbeitsteiligen Zulassungsverfahren zwischen den EU-Staaten: Demnach ist zunächst ein Staat - den die Pflanzenschutzmittelhersteller selbst auswählen - federführend für die Bewertung des Produktes verantwortlich. Schätzt er die Risiken der Anwendung des Mittels als ausreichend gering ein, kann es danach in anderen Staaten ohne gesonderte Prüfung zugelassen werden (siehe Infokasten). Doch wirken sich S-Metolachlor-Anwendungen gerade in Deutschland problematisch aus, weil hier die Niederschläge relativ hoch sind und der Boden stellenweise sehr durchlässig. Einige Abbauprodukte werden bereits häufig im Grundwasser gefunden, teils oberhalb des Gesundheitlichen Orientierungswertes (GOW) von 3 µg/L. Der GOW ist eine fachliche Empfehlung des Umweltbundesamtes ( mehr über GOW ), den die meisten Gesundheitsämter als verbindliche Grenze festsetzen: Wird der GOW überschritten, kann der Wasserversorger zu kostenintensiver Aufbereitung gezwungen sein. Wegen der Belastungen mit Abbauprodukten von S-Metolachlor ordneten einige Bundesländer einzelne Grundwasserkörper in den „chemisch schlechten Zustand“ ein – ein EU-Kriterium zur Bewertung der Grundwasserqualität. Der Unkrautvernichter Flufenacet baut im Boden zu Trifluoracetat (TFA) ab, das ebenfalls in großen Mengen in das Grundwasser einsickert und sich dort nicht weiter abbauen kann ( TFA Hintergrundpapier ). Verbindliche Auflagen, die die Anwendungsmengen und -zeitpunkte des Stoffes einschränken, können die Einträge auf unter 10 µg/L begrenzen. Doch seien diese Auflagen laut Gericht nicht mit dem EU-Zulassungsverfahren vereinbar – weil der federführend bewertende EU-Staat ältere Daten verwendete und das Abbauprodukt TFA gar nicht berücksichtigt hatte (siehe Infokasten). Das UBA hatte die hohen erwarteten Grundwassereinträge, nachgewiesenen Gewässerbelastungen und bereits bestehende Konflikte mit der Trinkwassergewinnung in seine Entscheidung über die Zulassungsfähigkeit einbezogen. Doch analog zu S-Metolachlor fokussierte sich das Gericht auf die EU-weite Arbeitsteilung, die den Handlungsspielraum der einzelnen EU-Staaten stark einschränkt – und bewertete die Auflagen als rechtswidrig ( siehe UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“ ). Was das Gericht für ein einzelnes Produkt entschieden hatte, wurde danach auf alle anderen elf Flufenacet-haltigen Pflanzenschutzmittel übertragen. TFA-Einträge aus Flufenacet in das Grundwasser – für die meisten Anwendungen deutlich über 10 µg/L – werden damit nicht mehr eingeschränkt. Bereits jetzt wird TFA an 81 % aller Grundwassermessstellen nachgewiesen, mit lokalen Gehalten über 10 µg/L. Die Konzentrationen dürften in Zukunft steigen – nicht nur weil TFA sich im Grundwasser nicht abbaut, sondern auch weil in jedem Jahr mehr Flufenacet angewendet wird ( Referenz BVL-Absatzzahlen ). Weniger toxisch heißt nicht unproblematisch Wenn die Abbauprodukte deutlich weniger wirksam und toxisch sind – wo ist dann das Problem? Deutlich weniger bedeutet nicht, dass Risiken gänzlich ausgeschlossen werden können, zumal die Einträge in das Grundwasser teils ungleich höher sind als die von Wirkstoffen. Da Abbauprodukte seit jeher in der Bewertung recht stiefmütterlich behandelt werden, wissen wir zu wenig über sie. Für sie müssen deutlich weniger Studien – etwa zu Verhalten in der Umwelt, Effekte auf Ökosysteme und gesundheitliche Auswirkungen – vorgelegt werden als für Wirkstoffe. Nicht selten werden sie als unbedenklich klassifiziert, und ein paar Jahre später wird doch eine Wirkung auf Menschen und Tiere entdeckt. Erst kürzlich wurde etwa bekannt, dass ein weiteres Abbauprodukt des genannten S-Metolachlor noch eine hohe Restwirksamkeit besitzt. Für ihn gilt nun ein strengerer Grenzwert, der bereits häufig im Grund- und Trinkwasser überschritten wird. Wirkstoffe werden so entwickelt, dass sie im Boden schnell zu gesundheitlich unbedenklichen Stoffen abbauen – grundsätzlich eine gute Idee. Daraus folgt jedoch oft, dass sich solche Stoffe selbst sehr schlecht weiter zersetzen und zudem als kleinere Moleküle sehr mobil sind. Einige tendieren dazu, sich im Grundwasser anzureichern. Was wäre, wenn für einzelne Substanzen – oder für deren Mischung im Grundwasser – doch gesundheitliche Risiken ausgemacht werden? Die meisten dieser Stoffe können mit den gängigen Methoden der Trinkwasseraufbereitung nicht entfernt werden. Da bliebe nur die teure Aufbereitung bei den Wasserversorgern. Im Falle von TFA müsste hierzu eine Umkehrosmoseanlage installiert werden, die allerdings auch essenzielle Mikronährstoffe entfernt. Aber auch wenn die Stoffe als gesundheitlich unkritisch gelten: Rückstände von Chemikalien sollten in engen Grenzen gehalten werden, um die Trinkwasserqualität langfristig hoch zu halten. So fordert es das Minimierungsgebot als Grundsatz des Trinkwasserrechts (Trinkwasserverordnung, § 6, Abs. 3). Verschiedene Wasserversorger und Wasserverbände schlagen bereits Alarm und fordern die Politik auf, Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln in Trinkwassergewinnungsgebieten einzuschränken ( Online-Artikel 2021 ). Das Problem dürfte sich verschärfen Wasser wird auch in Deutschland immer kostbarer: Schon jetzt leiden einige Gemeinden unter Wasserknappheit im Sommer, was sich mit den erwarteten Auswirkungen der Klimakrise noch verschärfen dürfte. Statt immer höhere Konzentrationen im Grund- und Trinkwasser – und die damit einhergehenden Risiken – zu dulden oder teure Methoden zu ihrer Entfernung zu errichten, sollten die Einträge so gering wie möglich gehalten werden. Hier muss auch die Pflanzenschutzmittelzulassung ihren Beitrag leisten. Doch haben die Fälle S-Metolachlor und Flufenacet gezeigt, dass auf Basis des geltenden Rechts das Schutzniveau des Grund- und Trinkwassers zu niedrig ist. Zu befürchten ist, dass weitere Stoffe folgen. Ausgehend von den in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmitteln gibt es ungefähr 300 Abbauprodukte, die in signifikanten Mengen in das Grundwasser eingetragen werden können. An 58 % der Grundwassermessstellen in Deutschland wurden solche Stoffe nachgewiesen. Das ist erst die Spitze des Eisbergs, denn die meisten Abbauprodukte sind bisher noch nicht Teil der Messprogramme ( Factsheet nrM ). Die Abbauprodukte werden vor allem deshalb vernachlässigt, weil gesetzlich verbindliche Grenzwerte fehlen. Diese Inkonsistenz liefert eine Angriffsfläche für Klagen von Unternehmen. Das Umweltbundesamt rät dringend dazu, die betroffenen und veralteten Regelwerke auf nationaler und europäischer Ebene zu modernisieren – mit dem Ziel, eine konsistente und verbindliche rechtliche Regelung zu schaffen. Der wirksamste Hebel ist die Regulierung an der Eintragsquelle, bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln. Ein verbindlicher Grenzwert für alle Abbauprodukte in der Pflanzenschutzmittelverordnung (VO (EG) 1107/2009) könnte die Einträge EU-weit einheitlich managen. Dieser Grenzwert sollte nicht nur toxikologische Wirkungen, sondern auch umweltkritische Eigenschaften wie ⁠ Persistenz ⁠, Mobilität und Risiken für die Trinkwassergewinnung einbeziehen. Um das Ausmaß der Belastung realistisch einzuschätzen, müssten deutlich mehr Abbauprodukte in den Grundwasserleitern untersucht werden. In der Empfehlungsliste macht das Umweltbundesamt hierfür konkrete Vorschläge. Laut EU-Kommission soll der Pestizideinsatz in Europa insgesamt deutlich reduziert werden. Kürzlich hatte sie einen Vorschlag für eine neue EU-Verordnung veröffentlicht, die die Verringerung des Pestizideinsatzes um die Hälfte bis 2030 vorschreibt. Die derzeitige Zulassung von Pflanzenschutzmitteln wirkt diesen Zielen offensichtlich entgegen. Daher sollte die EU-weite Arbeitsteilung bei der Zulassung neu geregelt werden, um den Umweltschutz europaweit zu stärken. Mehr zu der neuen EU-Verordnung hier . Genehmigung und Zulassung von Pflanzenschutzmitteln Damit Pflanzenschutzmittel verkauft und verwendet werden dürfen, müssen sie ein zweistufiges Prüfverfahren bestehen. Zunächst wird der Wirkstoff gründlich untersucht – auf Wirksamkeit, Umweltverhalten, ökologische und gesundheitliche Risiken – und kann schließlich für 7-15 Jahre auf EU-Ebene genehmigt werden. Eine Genehmigung ist notwendig, damit der Wirkstoff in Produkten eingesetzt werden kann, die die Landwirte und Landwirtinnen dann auf die Felder ausbringen. Die Produkte - meist bestehend aus mehreren Wirkstoffen und Beistoffen - durchlaufen selbst einen Zulassungsprozess, in dem die Zusammensetzung, die Anwendungsmenge und -art bewertet werden. Die Zulassung vergibt formal jeder EU-Staat für sich, doch wird eine umfassende Bewertung einzig von einem Staat durchgeführt, der sich die anderen Länder – mit ganz wenigen Ausnahmen – anschließen müssen. Ziele dieser Regelung sind eine effiziente Arbeitsteilung sowie eine harmonisierte Produktzulassung in der EU zur Sicherung des freien Warenverkehrs. Doch können sich die Herstellerfirmen den bewertenden Staat selbst aussuchen und so die unterschiedlichen Rahmenbedingungen in den Prüfbehörden der einzelnen Länder sowie Lücken in der harmonisierten Bewertungsmethodik für sich nutzen. Dadurch sinkt der Umweltschutzstandard in der gesamten EU - mehr im UBA-Artikel „Pestizidzulassungen hebeln Umweltschutz aus“ . Die Produktbewertung basiert wiederum zu einem großen Teil auf den Ergebnissen der EU-Wirkstoffgenehmigung. Da diese theoretisch alle 7-15 Jahre erneuert wird, ist auch die Datenbasis für die Zulassung entsprechend aktuell. Doch bemerken wir in der Praxis eine Verschleppung der Wiedergenehmigungen bei vielen Wirkstoffen. Der Wirkstoff Flufenacet etwa wurde in 2004 zuletzt genehmigt. Diese Überprüfung wurde immer wieder verschoben und bis heute nicht beendet, wir erwarten einen offiziellen Abschluss frühestens in 2023. Für ein Produkt hatte das Gericht untersagt, neuere Daten als die von 2004 zu verwenden, obwohl sie verschiedene Risiken für die Umwelt gezeigt hatten. Produktzulassungen mit Flufenacet sind also weit entfernt vom „aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik“, den die Pflanzenschutzmittelverordnung der EU eigentlich fordert (Verordnung (EG) 1107/2009, Art. 29 (1)e).

Sicherung des Wasserwerks Johannisthal

Die Wasserläufe Spree und Dahme sowie der Britzer Zweigkanal und der Teltowkanal umrahmen das Einzugsgebiet des Wasserwerkes Johannisthal. Im Jahre 1901 wurde das Wasserwerk mit 26 Förderbrunnen und zwei Heberleitungen schrittweise in Betrieb genommen. In den 1970er Jahren förderten mehr als 100 Rohwasserbrunnen. Für das Wasserwerk wurde ein Grundwasservorrat (Q365) von 65.000 m³ pro Tag bilanziert. Diese Wassermenge ist ausreichend, um über 300.000 Einwohner Berlins mit Trinkwasser zu versorgen. Auf Grund des sinkenden Wasserbedarfs verringerte sich die Grundwasserförderung der Wasserwerksgalerien in den Nachwendejahren deutlich. 2001 wurde die Trinkwassergewinnung vorübergehend eingestellt. Der Zeitpunkt der Wiederaufnahme der Trinkwassergewinnung ist gegenwärtig nicht vorhersehbar, wird jedoch mittel- bis langfristig angestrebt. Bis zum Wasserwerksneubau, einschließlich der technischen Infrastruktur (Brunnen, Leitungen), erfolgt die Grundwasserförderung unter der Zielsetzung der Altlastensanierung und der Gewährleistung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Dabei werden bis zu 25.000 m³ Grundwasser pro Tag durch derzeit 19 eigenbewirtschaftete Förderbrunnen der Fördergalerien „Neue Königsheide“ (FG NKH) und „Teltowkanal“ (FG TK) sowie sieben Abwehrbrunnen der Abwehrbrunnengalerien „Neue Königsheide Nord“ (NKHN) und „Alte Königsheide Süd“ (AKHS) gefördert und das gereinigte Wasser in die Vorflut abgeleitet (Stand 2023). Gesetzliche Grundlage hierfür ist das Wasserhaushaltsgesetz, das Bundes-Bodenschutzgesetz und die „Grundwassersteuerungsverordnung” des Landes Berlin. Im Einzugsgebiet des Wasserwerks stellen im Wesentlichen die Einträge von Arsen, Cyaniden sowie leichtflüchtigen chlorierten Kohlenwasserstoffen (LCKW) aus Altlastengrundstücken sowie Pflanzenschutzmitteln aus dem Uferfiltrat des Teltowkanals eine akute Gefahr für die Rohwassergüte der Förderbrunnen dar. Erstmals wurde 1991 im Reinwasser des Wasserwerks eine erhebliche Verunreinigung mit LCKW festgestellt. Der Schadstofftransfer aus nördlicher Richtung zur FG NKH erfolgt ausgehend von einem Standort ehemaliger Farbenproduktion sowie einem Standort zur Herstellung technischer Gase, dem sog. Teilsanierungsgebiet 4 (TSG 4). Der nördliche Zustrom zur FG NKH wird durch die Barrierewirkung der Abwehrbrunnen der Grundwasserreinigungsanlage 3 (GWRA 3) in der Abwehrbrunnengalerie NKHN verhindert. Die Belastungen erstrecken sich ausgehend von den Quellgrundstücken auf dem Transferpfad zur Abwehrbrunnengalerie NKHN im Hauptgrundwasserleiter über eine Mächtigkeit von bis zu 40 m. Quelle für die Schadstofffahne zum nördlichen Teil der Galerie „Alte Königsheide“ (AKH) sind primär Betriebe der metallverarbeitenden Industrie. Nutzungstypisch gelangten LCKW ins Grundwasser und strömten den Förderbrunnen der GWRA 2 lateral zu. Der östliche Anstrom zum Wasserwerk Johannisthal bzw. Abwehrbrunnengalerie AKHS ist ebenfalls durch das Auftreten chlorierter Lösemittelverbindungen im Grundwasserleiter geprägt. Verantwortlich für die LCKW-Einträge sind drei Hauptemittenten: ein Bahnreparaturwerk, ein ehemaliger Standort des Motoren- und Kühlaggregatebaus sowie ein früherer Standort zur Herstellung medizinischer Geräte. Das östliche Transfer- bzw. Teilsanierungsgebiet 7 (TSG 7) weist das mit Abstand höchste Schadstoffpotential auf. Das in der horizontalen Ausdehnung deutlich größere kontaminierte Transfergebiet weist in Wasserwerksnähe fast ausschließlich die biotischen Abbauprodukte cis-1,2-Dichlorethen und Vinylchlorid (VC) auf. Zur Sicherung des Wasserwerksstandortes in der NKHS wird die GWRA 1 betrieben. Der Teltowkanal ist hydraulisch an den genutzten Aquifer des Wasserwerks angebunden. Im Sediment lagernde Organochlorpestizide und ihre Metabolite wurden sukzessive mit dem Uferfiltrat in Richtung der FG TK transportiert. Zur Unterbindung des Zustroms wird dazu im Südwesten der FG NKH die FG TK mit drei Förderbrunnen bewirtschaftet. Westlich des Wasserwerkes, ca. 300 m südlich des Zusammenflusses von Teltowkanal und Britzer Zweigkanal befindet sich ein LCKW-Schaden (Bodenfilter, BAB 113), der sich jedoch nur mit geringen Konzentrationen an VC dem Transfergebiet des Wasserwerkes mitteilt. Eine weitere hydraulische Sicherungsmaßnahme befindet sich südöstlich des Wasserwerkes auf dem Gebiet des Bezirkes Neukölln, Bereich Kanalstraße/Teltowkanal. Hier werden organische Schadstoffkomponenten der teerverarbeitenden Industrie und LCKW/BTEX-Verbindungen gefasst und in einer Grundwasserreinigungsanlage gereinigt. Seit 1993 werden am Standort seitens der für die Umwelt zuständigen Senatsverwaltung Gefahrenabwehrmaßnahmen durchgeführt mit dem Ziel der Minimierung der Schadstoffpotentiale, die sich im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal befinden. 1991 stellte die Galerie „Alte Königsheide“ (ca. 30 Förderbrunnen) die Rohwasserförderung zur Trinkwassergewinnung ein. Abwehrbrunnen wurden daraufhin in der AKHS errichtet und fördern seit 1993 das kontaminierte Grundwasser, das in der GWRA 1 über zwei Stripkolonnen gereinigt wird. Die Prozessluft wird über Luftaktivkohlefilter und seit 2006 nach der 1. Füllkörperkolonne aufgrund hoher Gehalte an VC durch eine zusätzliche Stufe gereinigt: zunächst bis 2018 über eine katalytische Oxidation und seit Ende 2018 durch eine UV-Oxidationsanlage. Die Reinigungszielwerte des Wassers konnten stets eingehalten werden. Das Förderregime wurde im Laufe der Jahre mehrfach dem Schadstoffanstrom angepasst. Die maximale Durchsatzleistung der GWRA 1 betrug zu Beginn der Grundwassersanierungsmaßnahme ca. 250 m³/h. Seit dem 4. Quartal 2018 fördern die insgesamt vier Abwehrbrunnen rd. 145 m³/h Grundwasser. Die Quellensanierung und die Grundstückssicherung im östlichen Wasserwerksanstrom erfolgte bzw. erfolgt durch den Betrieb von sechs Grundwasser- und sieben Bodenluftreinigungsanlagen auf den drei Eintragsgrundstücken. Seit Dezember 2008 wird zusätzlich im Transferbereich des Bahnbetriebswerkes in Richtung des Wasserwerkes eine weitere GWRA betrieben. Im Zuge halbjährlicher Grundwassermodellierungen werden dabei durch den Modellierer auch regelmäßig Vorschläge zur Anpassung der Betriebsweise der noch bestehenden GWRA erarbeitet. Da sich die Fahnengeometrie seit Beginn der hydraulischen Maßnahmen verändert hat, wurde nunmehr eine Optimierung der Brunnenstandorte im Transferbereich vorgeschlagen. In 2022 wurden in diesem Zusammenhang weitere fünf Sanierungsbrunnen sowie eine neue GWRA errichtet, welche sich seit Mai 2023 in Betrieb befinden. Dies wird als zielführende Maßnahme zur weiteren Reduzierung der auf das Wasserwerk Johannisthal zuströmenden LCKW-Fracht erachtet. Die Betreiberpflichten obliegen seit 01/2009 der Deutschen Bahn AG als einer der Hauptschadensverursacher mit einem Eigenanteil der Kosten von 95 % für die Gefahrenabwehrmaßnahmen. Seit dem Jahr 2014 finanziert die DB AG zu 100% die Kosten für Maßnahmen der Gefahrenabwehr. Nach erfolgreicher Reinigung des nördlichen Wasserwerksanstroms der Galerie „Alte Königsheide Nord“ im Zeitraum 1995 bis 1999 und der Teildekontamination der Eintragsherde konnte die GWRA 2 im Jahre 2000 zum Schutz der nördlichen FG TK umgesetzt werden. Hierzu wurden zwei neue Abwehrbrunnen errichtet und an die Anlage angeschlossen. Aufgrund der sich reduzierenden Schadstoffsituation reinigte die GWRA 2 bis 2013 noch ca. 80 m3/h Grundwasser und wurde dann im Januar 2014 vollständig außer Betrieb genommen. Der nördliche Abschnitt der FG NKH wird seit 1995 durch die GWRA 3 gesichert. Die GWRA 3 bestand aus Reinigungsstufen zur Reinigung von Cyaniden, LCKW und Arsen und hat einen Durchsatz von max. 200 m³/h. Auf Grund einer veränderten Schadstoffzusammensetzung im Zulauf der GWRA 3 wurde die Verfahrenstechnik der GWRA 3 optimiert und wird seit 2012 nur noch mit einer Reinigungsstufe (drei parallel geschaltete Sandfilter mit Belüftung) betrieben. Derzeit fördern drei Abwehrbrunnen in der NKHN insgesamt rd. 140 m³/h kontaminiertes Grundwasser. Die Abwehrbrunnen müssen dabei aufgrund von Brunnenalterungsprozessen (Verockerung) und sinkenden Ergiebigkeiten in ca. dreijährlichem Turnus regeneriert bzw. in unregelmäßigen Abständen ersetzt werden. Die letzte Neuerrichtung eines Ersatzbrunnens erfolgte in 2022. Zusätzlich zur Fassung der Schadstofffahne in Richtung Wasserwerk Johannisthal erfolgt die Quellensanierung sowie Grundstückssicherung im nördlichen Wasserwerksanstrom. Dabei wird das Grundwasser aus zurzeit 21 aktiven Sanierungsbrunnen in einer GWRA gereinigt. In den Jahren 2019-2022 erfolgte eine Optimierung der hydraulischen Sicherung im 1. und 2. Grundwasserleiter. Als Planungsgrundlage für die Gesamtsicherung des Wasserwerkes Johannisthal wurde in den Jahren 1993/94 der Aufbau eines ortdiskreten dreidimensionalen Mengen- / Beschaffenheitssimulationsmodells gemeinsam mit den Berliner Wasserbetrieben beschlossen. Dieses Modell wurde kontinuierlich aktualisiert und die beschriebenen Sicherungsmaßnahmen angepasst. Im Zeitraum von 1994 bis 2002/2004 wurde als unterstützende Maßnahme das gereinigte Grundwasser aus den drei GWRA auf einer Fläche von 25.000 m² in der Königsheide reinfiltriert. Die Reinfiltration war integraler Bestandteil des umfassenden hydraulischen Sicherungskonzeptes des Wasserwerkes. Seit dem Jahr 2010 werden die Sicherungs- und Sanierungsmaßnahmen zusätzlich durch ein Stofftransportmodell kontrolliert und ggf. modifiziert. Die Schadstoffverteilung im Einzugsgebiet wird mittels halbjährlicher Monitoringkampagnen auf Basis eines engmaschigen Messstellennetzes überwacht. In Verbindung mit der Herausnahme des Wasserwerkes aus der Trinkwasserversorgung waren Optimierungen der bestehenden Sicherungsstrategie erforderlich. Diese beinhaltete die Beendigung der Infiltration des Reinwassers der GWRA 1 und 3 in den Versickerungsbecken, um die Fließgeschwindigkeiten im Anstrom weiter zu erhöhen. Zudem wurde die Lage der Abwehrbrunnen im Bereich des nördlichen Anstroms der FG NKH durch neuerrichtete Sicherungsbrunnen optimiert und das Förderregime der Abwehrbrunnen angepasst. Zur weiteren Entlastung der Schadstoffsituation durch LCKW im westlichen Einzugsgebiet des Wasserwerkes wird seit 2010 eine weitere GWRA im Bereich der Bundesautobahn BAB 113 (Bodenfilter) mit einem Durchsatz von ca. 20 m3/h betrieben. Über vier aktiven Entnahmebrunnen und fünf Infiltrationsbrunnen mit kombinierter Einleitung in eine Rigole bzw. in den Teltowkanal wird das hydraulische Sanierungskonzept umgesetzt. Die GWRA im Bereich der Kanalstraße wird seit 2013 zum Schutz des Teltowkanalwassers und des Wasswerks Johannisthal betrieben. Im Sicherungszeitraum 1993 bis 2023 reinigten die Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk bisher ca. 140 Mio. m³ kontaminiertes Grundwasser. Dabei konnten ca. 7.200 kg LCKW, 750 kg Cyanide und 372 kg Arsen entfernt werden (Stand 04/2023). Die Weiterführung der Maßnahmen zur Sicherung der Trinkwasserressourcen ist weiterhin notwendig. Das Schadstoffpotential im Sediment des Teltowkanals konnte durch eine Entschlammung in den Jahren 1993 bis 1999 dauerhaft um > 99% reduziert werden. Es wurden etwa 150.000 m³ pestizidhaltiger Schlamm entsorgt. Seitdem dienen gezielte Pestiziduntersuchungen des Teltowkanalwassers und des Uferfiltrates bis hin zu den Förderbrunnen der FG TK einerseits der Erfolgskontrolle der Entschlammung und zur Bewertung des Restpotentials, anderseits der Erarbeitung von Prognosen durch ein Stofftransportmodell zum Schadstoffabbau und Stoffausbreitung im Grundwasserleiter. Auch Forschungsvorhaben mit universitären Einrichtungen zum biotischen Schadstoffabbau dieser Stoffverbindungen wurden durchgeführt. Für die Sicherungsmaßnahmen direkt am Wasserwerk Johannisthal wurden im Zeitraum von 1994 bis 2022 ca. 15,60 Mio. € aufgewendet. Hinzu kamen Kosten in Höhe von 11,2 Mio. € für die Beseitigung kontaminierter Gewässersedimente im Teltowkanal. Pro Jahr werden gegenwärtig für die Sicherungsmaßnahmen am Wasserwerk (u.a. Betrieb der GWRA 3 und Sicherungsbrunnen, Brunnenregenerierungsarbeiten, Ingenieur- und Analytikleistungen) etwa 280.000 € veranschlagt (Stand 2023). Zur Gewährleistung der Gefahrenabwehrmaßnahmen wurden von 2014 bis 2017 jährlich rd. fünf neue Brunnen als Ersatz der Altbrunnen der FG NKH errichtet. Die Errichtung der Ersatzbrunnen war notwendig, da die Ergiebigkeit der Altbrunnen deutlich sank. Für die erfolgreiche Fahnensanierung durch die Grundwasserreinigungsanlagen sowie die Minimierung der Schadstoffpotentiale im direkten Anstrom auf das Wasserwerk Johannisthal ist es notwendig, die Förderbrunnen der FG NKH entsprechend der modellierten Förderraten zu betreiben. Für den Neubau der insgesamt 14 Ersatzbrunnen der FG NKH und eines neuen Abwehrbrunnens im Bereich der GWRA 3 wurden insgesamt ca. 1,1 Mio. € (Brutto) finanziert. Für den Ersatzneubau von zwei weiteren Abwehrbrunnen der GWRA 3 in 2019/2020 sowie 2021/2022 wurden rd. 350.000 € aufgewendet. Die Altbrunnen wurden rückgebaut. Zur Aufrechterhaltung der Förderleistung der FG NKH (vertraglich vereinbarte Soll-Förderung: 20.000 m³/d) sind kurz- bis mittelfristig weitere Maßnahmen (Reaktivierung von Altbrunnen, Regenerierungen und Brunnenersatzbaumaßnahmen) im Bereich der FG NKH notwendig. Die gegenwärtige Funktion des Wasserwerks Johannisthal und seiner Fördergalerien ist die Gewährleistung der Altlastensanierung und damit einhergehend die Einhaltung eines umweltverträglichen Grundwasserstandes. Weiterhin weist das Wasserversorgungskonzept 2040 bzw. der in Bearbeitung befindliche Masterplan Wasser für Berlin und das von den Berliner Wasserbetrieben versorgte Umland das Wasserwerk Johannisthal als Standort der Trinkwasserversorgung aus. Das Wasserversorgungskonzept wurde vom Senat und den Berliner Wasserbetrieben (BWB) im Jahr 2008 einvernehmlich verabschiedet. Der Betrieb und die Laufzeit der Grundwasserreinigungsanlagen am Wasserwerk sind abhängig vom Sanierungs- und Sicherungserfolg auf den Einzelgrundstücken und in den großflächigen Transfergebieten. Perspektivisch ist in Verbindung mit der „wachsenden Stadt“ wie auch durch den starken Bevölkerungszuwachs im nahen Berliner Umland und dem damit einhergehenden steigenden Wasserbedarf die Wiederinbetriebnahme der Trinkwasserproduktion am Standort des Wasserwerks Johannisthal mit einer Fördermenge von 3 – 10 Mio. m³/a vorgesehen.

LSG Süßer See; Süßer und Salziger See

Gebietsbeschreibung Das LSG liegt in der Landschaftseinheit Östliches Harzvorland östlich der Stadt Eisleben und erfaßt neben dem Süßen See auch die umliegenden Hänge zwischen Volkstedt im Nordwesten sowie Höhnstedt im Südosten. Es reicht bis zur B80 im Süden, einschließlich der Hänge südlich von Aseleben. Das LSG wird von mehreren zwischen 230 und 160 m über NN hohen Höhenzügen und vom Süßen See geprägt. Der See wird am Südrand von Flachhängen begrenzt, während den Nordrand eine 80 bis 90 m hohe Geländestufe bildet. Dieser Abbruch ist eine geologische Störung, die sich über Zerrungsspalten an den Hängen und auf der Hochfläche durch eine zerschluchtete und dellenartig eingetiefte Oberfläche zeigt. Mehrere durch die Wassererosion nach Starkniederschlägen entstandene Schluchten ziehen sich hangabwärts, zum Beispiel Galgenschlucht, Lindenschlucht und Badendorfer Schlucht. Der See weist zumindest am Süd- und Westufer noch einige zusammenhängende Röhrichtbereiche auf, sonst ragen vielerorts die Boots- und Angelstege in die Wasserfläche. Die Sedimentation der von der „Bösen Sieben“ mitgeführten Sinkstoffe führt im Mündungsbereich zu fortschreitender Verlandung. Am Ostufer ragt auf einer Landzunge die mächtige Burg Seeburg empor. Die Nordhänge sind durch Gärten, Obstanlagen, Rebhänge und Wochenendhäuser stark gegliedert. Nur wenige offene Stellen mit Trockenvegetation oder Trockengebüsch sind vorhanden. Als landschaftliche Besonderheit sind am Südufer bei Aseleben die Salzwiesen zu erwähnen, die durch salzhaltiges Quell- und Drängewasser beeinflußt werden und eine charakteristische Halophytenvegetation aufweist. Landschafts- und Nutzungsgeschichte Die ältesten Zeugnisse der Anwesenheit des Menschen im Gebiet des Süßen und Salzigen Sees fanden sich bei Langenbogen, Wansleben, Amsdorf und Unterrißdorf und gehören der Altsteinzeit an. Die Seen boten die Möglichkeit zum Fischfang und zogen die Wildtiere zur Tränke, wo der Mensch ihnen auflauern konnte. Die vor- und frühgeschichtlichen Siedlungen konzentrierten sich an beiden Enden des Süßen Sees und entlang der Salza und der Bösen Sieben; das heißt bei Seeburg im Osten sowie Lüttchendorf bis Unterrißdorf und Helfta um das westliche Ende; am Salzigen See bei Röblingen und um dessen östliches Ufer bei Wansleben und Langenbogen. Eine weitere Konzentration zeigte sich bei Erdeborn. Nordwestlich von Seeburg sind Siedlungen auch auf den Höhen des Nordufers nachweisbar, während am nördlichen Ufer des Süßen Sees bislang keine Funde erbracht werden konnten. Erst ab der Höhe von Neehausen bis Hedersleben war dann wieder eine dichtere Besiedlung zu konstatieren. Dennoch weist die Hochflächenkante am Nordufer an mehreren Stellen grabenähnliche Einschnitte und wallartige Strukturen auf, die von Befestigungen stammen könnten. Der skizzierte Besiedlungsgang zeichnet sich bereits in der Jungsteinzeit ab, mit Ausnahme von Seeburg, das in der Bronzezeit besiedelt wurde. Ein Steinkreis bei Wormsleben und ein doppelter Palisadenring südwestlich von Dederstedt stellen vorgeschichtliche Kultanlagen in diesem Gebiet dar. Die älteste nachweisbare Bauernkultur am Süßen See ist die der Linienbandkeramik, die Siedlungen bei Lüttchendorf gründete. Die Ackerbauern der Trichterbecher- und der Schnurkeramikkultur errichteten auf dem Dreihügelberg bei Lüttchendorf, auf dem Wachhügel und auf dem Ochsenberg bei Seeburg Grabhügel. Kontinuität von der Bronze- bis in die Eisenzeit war die Regel; lediglich Seeburg verzeichnete wieder einen Rückgang, während vor allem die Gebiete südlich von Hedersleben und um Erdeborn weiterhin stark besiedelt blieben. Im Falle von Erdeborn hing dies sicherlich mit den dort an die Erdoberfläche empordringenden Solequellen zusammen, die an mehreren Stellen zu Salz gesotten wurden und für die Region einen wichtigen Bodenschatz darstellten. Salzhaltige Quellen sind auch für Aseleben bezeugt und wurden dort in der Früheisenzeit ebenfalls für die Salzgewinnung genutzt. Zwischen Erdeborn und Helfta streicht auch das Kupferschieferflöz an der Erdoberfläche aus, mit dessen Abbau seit Beginn der Bronzezeit gerechnet werden kann. Die Gewinnung von und der Handel mit Kupfer und Salz stellten die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren dieser Zeit dar. Von deren Verteilung profitierten lokale Fürsten, die sich in mächtigen Grabhügeln mit kostbaren Beigaben beisetzen ließen, von denen einer nicht weit außerhalb des LSG bei Helmsdorf entdeckt werden konnte. Die römische Kaiserzeit ist derzeit nur durch eine Siedlung bei Lüttchendorf nachgewiesen. Die Zeugnisse der Völkerwanderungszeit sind fast immer Gräberfelder, die im Umfeld der noch heute bestehenden Ortschaften zu finden sind, so daß darauf geschlossen werden darf, daß seit der Zeit des Thüringer Reiches das Siedlungsbild bereits weitgehend festgelegt war. Im Mittelalter wurden bisweilen Siedlungsstellen, die in der Bronze- oder Eisenzeit bewohnt waren, aufgesucht, doch bereits am Ende des Mittelalters wieder aufgegeben. Dieses Schicksal traf auch Neugründungen am Nordufer des Süßen Sees wie die Wüstungen Badendorf und Cleußnitz. Die bedeutendste Befestigung des Frühmittelalters bildet die Seeburg, seinerzeit Hohseoburg genannt. Sie war Sitz des sächsischen Fürsten Theoderich und wurde von Karl dem Großen 743 eingenommen. Sie war Hauptburg des gleichnamigen Gaus. Die Mansfelder Grafen erwarben 1287 diese Burg, die sie anschließend zum Wohnschloß umbauen ließen. Das Gebiet wurde schon frühzeitig intensiv ackerwirtschaftlich genutzt. Die auf den trockenen Hängen früher verbreitete Schafhutung ist kaum noch zu finden. Dagegen wird die klimatische Gunst für den Obst- und Weinbau auch heute noch genutzt, wenn auch im Vergleich zu den zurückliegenden Jahren stark reduziert. Die Rebhänge um Höhnstedt-Seeburg-Rollsdorf werden oft als das nördlichste Weinanbaugebiet Europas bezeichnet, jedoch schmücken sich noch weitere Weinanbaugebiete mit diesem Attribut, zum Beispiel das an der Schwarzen Elster bei Jessen. In den 1970er und 1980er Jahren wurde der Obstbau, besonders der Apfel-, Sauer- und Süßkirsch- sowie Aprikosenanbau, großflächig und intensiv betrieben. Ein Teil der hier reichlich verabreichten Mineraldünger und Pflanzenschutzmittel verdriftete sowohl oberflächig als auch über den Eintrag ins Grundwasser verstärkt in den Süßen See. Der Süße See wird seit langer Zeit und auch heute noch fischereiwirtschaftlich genutzt. Stets ist in der Fischerei am Kernersee Frischfisch erhältlich. Schließlich kam, bedingt durch die reizvolle Lage und die Nähe zur Großstadt Halle, noch die Erholungsnutzung hinzu. Am Nordufer wurden ein Badestrand, eine Wochenendsiedlung, ein Campingplatz, eine Schiffsgaststätte sowie ein Segelboothafen errichtet, so daß an den Wochenenden und in den Ferienzeiten eine Vielzahl von Erholungsuchenden das Gebiet bevölkert. Geologische Entstehung, Boden, Hydrographie, Klima Den nicht sichtbaren Teil des geologischen Profils bilden die subsalinaren Gesteine bis zum Basalanhydrit des Zechsteins, die im Erdmittelalter an Störungen zu Schollen zerbrachen. Der Bergbau auf Kupferschiefer hat außerhalb des LSG die Lagerungsverhältnisse verdeutlicht. Das darüber folgende Salinarstockwerk wird vor allem vom Staßfurt-Steinsalz gebildet, das vom Zentrum der Schwittersdorfer (Mansfelder) Mulde zum Ausstrichbereich am Hornburger Sattel driftete und sich dabei im Bereich der Seen zu großen Mächtigkeiten aufstaute. Bei der Auslaugung des Salzes entstanden die Hohlformen der Seen. Der östliche Teil des LSG liegt südöstlich der Hornburger Tiefenstörung, wo sich das Salz aus der Querfurter Mulde und der Bennstedt-Nietlebener (Passendorfer) Mulde vor dem von Nordwest nach Südost gerichteten Teutschenthaler Sattel anstaute und bei Wansleben 1000 m Mächtigkeit erreicht. Vor allem das Kalisalz war mehrfach Anlaß für Bergbauversuche, zum Beispiel bei Unterrißdorf und am Ostufer des ehemaligen Salzigen Sees. Die ältesten sichtbaren Gesteine gehören zum Unteren Buntsandstein, der vom Wachhügel bis zur Teufelsspitze den Süßen vom Salzigen See trennt und die Steilhänge am Nordufer des Süßen Sees aufbaut. Der basale Teil wird als Calvörde-Folge bezeichnet und enthält neben rotbraunen bröcklichen Schiefertonen auch dünne Kalksteinbänke. Der höhere Teil, die Bernburg-Folge, beginnt mit der Hauptrogensteinbank, die durch erbsengroße Kalkkugeln mit radialstrahligen und konzentrischen Strukturen gekennzeichnet ist. Darüber folgen im Zentimeterbereich wechselnde bunte Schluffsteine mit hellgrauen Feinsandsteinlinsen, in die Dolomitbänke eingeschaltet sind. Der Hang ist durch zum Teil offene Zerrspalten gekennzeichnet, an denen die Buntsandsteinschollen zu den Seen hin absinken, die Bezeichnung „Rißdorf“ deutet darauf hin. An der Hangoberkante schließt sich der wenig aufgeschlossene Mittlere Buntsandstein mit seinen hellen Grobsandsteinen an. Während einer längeren Schichtlücke entstanden weitgehend die heutigen Lagerungsverhältnisse. Die Gesteine des Buntsandsteins wurden gebleicht, das gelöste Eisen konzentrierte sich beispielsweise an der Himmelhöhe in den Karbonatbänken des Buntsandsteins, die freigewordene Kieselsäure verkittete die Sande des Tertiärs lagenweise zu Knollenstein, der an der Hangoberkante in mehreren Brüchen gewonnen wurde. Die mächtigen Tertiär- und Quartärablagerungen erhielten sich im Salzabwanderungsgebiet südlich des Salzigen Sees außerhalb des LSG. Innerhalb des LSG liegen zwischen und über den Tertiärquarziten nur geringmächtige Glimmersande, vermutlich des Oligozäns. Das Quartär wird vertreten durch zahlreiche isolierte Vorkommen verschiedener Bildungen wie Schmelzwassersande, Geschiebemergel oder Fließerden. Während der letzten Vereisung wurde der Löß angeweht, der vor allem die Hochflächen bedeckt. Der Seeboden wird von nacheiszeitlichen Kalkmudden gebildet. Das LSG liegt bodenkundlich gesehen im Mansfelder Seengebiet an der Grenze zur nördlich anschließenden Pollebener Lößhochfläche. Im Gebiet kommen von Norden nach Süden folgende Bodenformen vor: Tschernosen aus Löß auf der Hochfläche nördlich des Süßen Sees, Pararendzinen und Rendzinen aus unterschiedlichen Substraten am Nord- und Südabhang zum Süßen See, Anmoorgley und Kalkanmoorgley aus Lehm am Südufer des Süßen Sees, Gley-Tschernosem aus Löß und Sandlöß in den Bachtälern und auf dem Boden des ehemaligen Salzigen Sees Pararendzinen bis Rigosole aus Wiesenkalk (relativer Seeboden), in Mulden vergleyt im Wechsel mit Anmoorgley und Humusgley. Die sehr unterschiedlichen Bodenformen erklären sich aus den unterschiedlichen morphologischen Verhältnissen, die von der Hochfläche über Hänge, Schluchten und Bachtälchen zum Seeufer und schließlich bis zum Seeboden des ehemaligen Salzigen Sees reichen. Hydrologisch geprägt wird das LSG von den sogenannten ”Mansfelder Seen”, insbesondere vom 5,2 km langen und maximal 800 m breiten Süßen See mit 238 ha Wasserfläche, der die einzige größere natürliche Wasserfläche in der Vorharzlandschaft darstellt. Mit einer durchschnittlichen Tiefe von 4,8 m (maximal 7 m) führt er zirka 11-12 Millionen m3 Wasser. Der Süße See ist ein polytrophes Gewässer, dessen hohe Trophiestufe durch den Nährstoffeintrag aus dem Umfeld und die Einleitung von Abläufen kommunaler Kläranlagen bedingt ist. Am westlichen Ende fließt dem Süßen See das kleine, stark belastete Fließgewässer Böse Sieben zu, ein von sieben aus dem östlichen Harzvorland kommenden Quellbächen, dem Vietzbach, Dippelsbach, Kliebigsbach, Goldgrund, Pfaffengrund, Saugrund und dem Wilden Graben, gespeister Bach. Obwohl die Gehalte an Stickstoff (NO2, NO3, NH4) und an Phosphor (o-PO4, g-PO4) rückgängig sind, wird eine durchgreifende Verbesserung der Wassergüte erst langfristig erwartet. Seit 1993 ist eine Flußwasseraufbereitungsanlage am Einlauf der Bösen Sieben in Betrieb, die aus dem belasteten Zulauf Orthophosphat ausfällt. Der durch einen Höhenzug vom Süßen See getrennte Salzige See in den Jahren von 1892 bis 1894 in unterirdische Hohlräume abgeflossen und wurde durch bergbaulich bedingte Wasserhaltungen mit Ausnahme kleinerer Wasserflächen bis heute trockengehalten. Nach Einstellung des Bergbaus in der Mansfelder Mulde und nach der natürlichen Flutung in den Jahren 1970-1981 wurde die Abpumpmenge zur Trockenhaltung des Seebereiches deutlich größer. Seit 1996 laufen im Rahmen des Projektes ”Wiederentstehung Salziger See” umfangreiche Voruntersuchungen zur Aufklärung möglicher Konfliktpotentiale wie zum Beispiel Wassergüte, Abwasserentsorgung und Altlasten. Das Wasser beider Seen ist salzhaltig, die Namen weisen lediglich auf zeitweise spürbar unterschiedliche Konzentrationen hin. Heute soll jedoch die Salzkonzentration des Süßen Sees über der des ehemaligen Salzigen Sees liegen. Die im östlichen Teil des LSG liegenden Gewässer Kernersee und Bindersee sind Restseen des Salzigen Sees, davon ist der Bindersee mit maximal 11 m Wassertiefe der tiefste der Mansfelder Seen. Auch das Wasser dieser Seen ist stark belastet und eutroph. Am östlichen Rand des LSG fließt die Salza der Saale zu. Sie wird aus dem Mittelgraben über ein Pumpwerk vom Wasser der Weida und anderen Zuflüssen aus dem Gebiet des Salzigen Sees gespeist. Weitere Tälchen haben sich nach Starkniederschlägen tief in die Hänge eingegraben, sind jedoch nicht ständig wasserführend. Am Südufer des Süßen Sees sind mehrere Salzquellen bemerkenswert. Durch die unmittelbare Windschattenwirkung des Harzes wird das Gebiet klimatisch begünstigt und ist mit 428 mm Jahresniederschlag das niederschlagsärmste Gebiet Deutschlands. Die Niederschläge fallen oft als Starkregen und führen zu einem starken oberflächigen Wasserabfluß mit großer Sinkstoffzuführung in den Süßen See. Mit einer Jahresmitteltemperatur von 8,6°C ist das Gebiet thermisch begünstigt, bedingt auch durch die temperaturausgleichende Wirkung der großen Wasserflächen. Da auch im Frühjahr selten Spätfröste auftreten, ist das Gebiet für den Obst- und Weinbau gut geeignet. Pflanzen- und Tierwelt Großflächig würde das Gebiet vom Traubeneichen-Hainbuchenwald als potentiell natürliche Vegetation eingenommen, der jedoch nicht mehr vorhanden ist. Derzeit bilden Wasservegetation, Salzvegetation, Röhrichte, Riede sowie Grasfluren und Erlen-Bruchwald entsprechend der Standortverhältnisse ein Mosaik verschiedener natürlicher Vegetationstypen. Waldvegetation ist gegenwärtig im Gebiet des LSG nur in dem als NSG gesicherten „Hasenwinkel“ bei Unterrißdorf mit Trauben-Eiche, Feld- und Spitz-Ahorn sowie Winter-Linde vorhanden. Am Nordhang befinden sich aufgelassene Weingärten. Hier wachsen solche Pflanzen wie Blauer Ackergauchheil, Gelber Günsel und Roter Hornmohn. Ansonsten dominiert halbtrockenrasenartige Vegetation, von der die wertvollsten Stellen mit dem Vorkommen gefährdeter Pflanzenarten wie beispielsweise Pfriemengras, Walliser Schwingel und andere, als kleine NSG gesichert sind. Weit verbreitet ist auch der Wiesen-Salbei. Im Gebiet sind eine Häufung von wärmeliebenden, subkontinental bis kontinental verbreiteten Arten der Trocken- und Halbtrockenrasen sowie eine bemerkenswerte Häufung submediterran verbreiteter Arten der Felsheide zu verzeichnen. Trockengebüsche aus Weiß- und Schlehdorn sowie Hunds-Rose und Schwarzem Holunder besiedeln die trockenen und warmen Hanglagen. Eine ausgeprägte Wasservegetation findet sich als Schwimmblattvegetation nur kleinflächig in flacheren Bereichen der Buchten des Süßen Sees wie zum Beispiel der Seeburger Bucht oder der Aselebener Bucht. Röhricht aus Schilfrohr ist am Süßen See überwiegend nur schmal und lückig vorhanden, lediglich im Westteil des Süßen Sees, in der Bucht nördlich der Burg, dem sogenannten „Gehege“, und westlich und östlich des Ortes Aseleben am Südufer sind größere Röhrichtzonen vorhanden. Der Bindersee als Restgewässer des ehemaligen Salzigen Sees weist einen abschnittsweise dichten Röhrichtgürtel auf, während der durch Intensivfischzucht stark beeinträchtigte Kernersee röhrichtfrei ist. Sehr großflächige und reichstrukturierte Röhrichte haben sich auf vernäßten Flächen am Grunde des ehemaligen Salzigen Sees herausgebildet. Eine Unterwasservegetation fehlt fast völlig. Von besonderer Bedeutung ist die Flora der Salzstellen. Diese auf erhöhten Salzgehalt des Standortes angewiesenen Arten finden neben den Salzwiesen bei Aseleben, einem durch Pflegemahd erhaltenen Salzwiesenbereich, an vielen weiteren Stellen am Süßen und ehemaligen Salzigen See Lebensräume. Besonders erwähnenswert sind zum Beispiel die Liegewiese an der Badestelle bei Seeburg und die heute vernäßten Flächen am Boden des ehemaligen Salzigen Sees. Aufgrund der reichen Biotopausstattung und den klimatischen Besonderheiten ist die Tierwelt der Mansfelder Seen außergewöhnlich artenreich. In den Röhrichten des Süßen und des ehemaligen Salzigen Sees brüten Große Rohrdommel, Zwergdommel, Rohrweihe, Blaukehlchen Rohrschwirl, Haubentaucher und etliche Entenarten. In Abbruchkanten am Kernersee brüten Uferschwalben. Graureiher, Kormorane, Lach- und Silbermöwen sind als Nahrungsgäste zu beobachten. Große Bedeutung haben die Seen für den Rastaufenthalt durchziehender Wasservögel, insbesondere vieler Entenarten. Den Süßen See nutzen jährlich tausende Gänse verschiedener Arten als Rastplatz. Greifvögel wie Mäusebussard, Rot- und Schwarzmilan, brüten vereinzelt auf den wenigen Bäumen des Gebietes. Die Felder werden von der Feldlerche bewohnt, die ruderalen oder nitrophilen Randstreifen von Sumpfrohrsänger, Schafstelze und Braunkehlchen. Auf den Trockenhängen siedeln Goldammer, Neuntöter, Garten- und Dorngrasmücke und vereinzelt Sperbergrasmücke, Wendehals und Steinschmätzer. Auf den trockenen Hängen leben Wildkaninchen und Rotfuchs, auch Fledermausarten nutzen das Gebiet als Jagdrevier. Der Biber ist von der Saale über die Salza bis in den Süßen See vorgedrungen und versucht sich am Westende des Süßen Sees zu etablieren. Erdkröte, Gras- und Teichfrosch sind regelmäßig vorkommende Lurcharten des Gebietes. An kleinen, flachen Wasserstellen auf den Ackerflächen sind die trillernden Rufe der Wechselkröte zu hören. An den trockenen Hängen kommt die Zauneidechse vor. Die Fischfauna des Süßen Sees wird stark von der Wassergüte beeinflußt, so daß weitestgehend nur ubiquitäre und unempfindliche Arten vorkommen. Als häufigste Arten wurden Blei, Aal, Plötze, Zander, Flußbarsch, Silberkarpfen, Güster und Rotfeder nachgewiesen. Bemerkenswert ist das Vorkommen des gefährdeten Kaulbarschs. Von fischereilicher Bedeutung ist jedoch vor allem der Karpfen, dessen Bestand durch Besatz gehalten wird. Von der Wirbellosenfauna fallen die zahlreichen Schnecken, insbesondere auch Weinbergschnecken, im LSG auf, die besonders an regnerischen Tagen überall zu finden sind. Überregional bedeutend ist das Gebiet der Mansfelder Seen auch für die Insektenfauna. Die Trocken- und Halbtrockenrasen, die trocken-warmen Brachen, aber vor allem auch die Röhrichte und Salzhabitate sind der Lebensraum für sehr artenreiche Insektengemeinschaften. Darunter finden sich beispielsweise mehrere deutschlandweit vom Aussterben bedrohte Käferarten. Aber auch weitere Insektengruppen wie zum Beispiel Wildbienen, Libellen, Heuschrecken, Schmetterlinge sowie Spinnen sind artenreich vertreten. (1) Auch im vergleichsweise stark zersiedelten Höhnstedter Teil des LSG sind einige Bereiche aus floristischer und faunistischer Sicht sehr wertvoll. Dabei sind die südexponierten Buntsandsteinhänge des Mühlbachtals von besonderer Bedeutung, an denen große Bestände von Astloser Graslilie, Walliser Schwingel, Steppen-Sesel, Edel-Gamander und anderen xerothermen Arten anzutreffen sind. Der an die neue Kläranlage angrenzende Steppenhang am Nordufer des Kernersees weist auf sandiger Unterlage einen artenreichen Pfriemengras-Halbtrockenrasen mit zahlreichen wertgebenden Arten auf, so Gemeines Bartgras, Stumpfspelzige Quecke, Steppen-Wolfsmilch und Zottige Fahnenwicke. Auf den lückigen und halboffenen Böschungen finden sich auch einige wärmeliebende und seltene Kulturrelikte wie Färber-Waid und Österreichischer Lein. Das FND „Senkungsspaltensystem bei Rollsdorf“, nördlich des Straßenabzweigs von der alten B 80 nach Wansleben, stellt einen Sonderstandort dar, auf dem sich eine Reihe seltener Elemente der Trocken- und Halbtrockenrasen etabliert haben, z. B. Ausdauernder Windsbock und Sandveilchen. Die kleinflächigen Weinbergsbrachen beherbergen schützenswerte Kulturpflanzenrelikte und Ackerwildkräuter wie Osterluzei, Schmalblättrigen Hohlzahn, Argentinischen Nachtschatten und Acker-Klettenkerbel. Nur für den im Saalkreis liegenden Teil des LSG sind aktuell 25 Heuschrecken-Artennachgewiesen. Alt-Nachweise der Rotflügligen Ödlandschrecke aus dem Rösatal konnten nicht bestätigt werden und gehen höchstwahrscheinlich auf Fehlbestimmungen zurück. Erwartungsgemäß sind die meisten gefährdeten Arten auf den Trocken- und Halbtrockenrasen und in den wärmegetönten Ruderalfluren anzutreffen, wie z. B. die Blauflüglige Ödlandschrecke, der Rotleibige und der Feldgrashüpfer sowie die Ameisengrille. Unter den hygrophilen Arten sind mit der Kurzflügligen Schwertschrecke und der Großen Goldschrecke vor allem Vertreter der feuchten Sauergras- und Hochstaudenfluren zu finden. Entwicklungsziele Wichtigstes Entwicklungsziel für dieses LSG ist zweifelsohne die weitere Verbesserung der Wasserqualität der Seen, an die durch die vielfältige Nutzung wie Baden, Surfen, Segeln und Fischerei, hohe Anforderungen zu stellen sind. Trotz des Baus der Abwasserbehandlungsanlage in Rollsdorf und der Flußwasseraufbereitungsanlage Wormsleben fließt in den Süßen See immer noch nährstoffreiches und organisch belastetes kommunales Abwasser aus dem Raum Eisleben-Helbra. Der Anschlußgrad der Bevölkerung und des Gewerbes an sowie die Wirkungsgrade der bestehenden Kläranlagen werden weiter erhöht. Die gleiche Zielstellung verfolgt die Forderung nach verantwortungsbewußtem Umgang mit Mineraldüngern und Pflanzenschutzmitteln auf den umliegenden landwirtschaftlichen Nutzflächen, um die durch die Hanglagen verstärkte Nährstoffdrift in die Seen zu minimieren. Die vorhandenen Offenflächen, besonders die der nährstoffarmen, trockenen Hänge, sind offen zu halten, und der zu verzeichnenden Verbuschung ist Einhalt zu gebieten. Entbuschungen und Schafhutung sind zu fördern. Die Verbauung der Hänge und Uferpartien mit Wochenendhäusern sowie die Zerschneidung des Schilfgürtels ist einzustellen. Die historische Nutzung durch Obst- und Weinanbau wäre zur Erhaltung des Charakters der Landschaft zu fördern. Durch die Schaffung verbesserter Voraussetzungen wie Anlage markierter Wanderwege, Parkplätze und Toiletten kann eine Steuerung des Erholungswesens erfolgen. Exkursionsvorschläge Fußwanderungen Die reizvolle Landschaft um den Süßen See lädt zu ausgedehnten Wanderungen ein. So kann von Seeburg aus, nach einer Besichtigung der Burganlage, eine Wanderung am Nordufer entlang führen. Nach Süden reicht der Blick über die ausgedehnte Wasserfläche des Süßen Sees, während nach Norden unmittelbar der Höhenzug ansteigt. Dieser wird in Abständen von eindrucksvollen Schluchten wie der Galgenschlucht und Lindenschlucht geteilt. Ausdauernde Wanderer können den See umrunden, finden aber am Südufer, infolge der Verbauung, kaum Zugang zum unmittelbaren Seeufer. Auch die anderen beiden Seen, der Bindersee und der Kernersee, lassen sich umwandern. Von Rollsdorf aus führt ein Weg am westlichen Ufer des Bindersees entlang, von dem man Ausblicke über die Röhrichtzonen zum See hat. Vorbei an einem 1961 durch einen Erdfall entstandenen Kleingewässer sowie über den Verbindungsgraben, der das Wasser vom Süßen See herbeiführt, geht es südwärts bis zu den Hängen der Teufelsspitze. Wer den Hang dieser Erhebung emporsteigt, hat einen herrlichen Blick über den Binder- und den Kernersee sowie in Richtung Südosten zur Teutschenthaler Abraumpyramide. Der Weg kann am Südufer des Kernersees fortgesetzt werden, vorbei an der Fischerei und der wasserwirtschaftlichen Außenstelle des Staatlichen Amtes für Umweltschutz Halle. Auch hier können ausdauernde Wanderer die Umrundung vollenden und entlang des Nordufers auf der einen und der Trockenhänge auf der anderen Seite bis zur Badeanstalt in Rollsdorf am Bindersee laufen. Geotope Im LSG befinden sich einige sehr wertvolle Geotope. Besonders sehenswert sind die großen Erdfälle. Dazu gehörden zum Beispiel der Erdfall an der alten B80 bei Rollsdorf am Nordwestufer des Bindersees und der Erdfall Teufelsspitze südlich von Rollsdorf am Südrand des Kernersees. Die Erosion hat die Gesteinsabfolgen des Unteres Buntsandsteins (Trias) in mächtigen Schluchten am Nordufer des Süßen Sees zutage treten lassen. Die Lindenschlucht sowie die Badendorfer Schlucht westlich der Himmelhöhe bei Wormsleben gehören dazu. Verschiedenes Die geologische Vergangenheit der Mansfelder Seen Einen kleinen Einblick in die geologische Vergangenheit des Gebietes erhält man am besten bei einem Gang auf der Straße von Aseleben nach Röblingen a.S., die direkt auf dem Grund des Salzigen Sees verläuft und zeitweilig auch vom wieder ansteigenden Wasser überflutet war. Dieser Weg führt zunächst über den Höhenzug mit dem Wachhügel, um sich dann abwärts zu neigen. Nach dem Erreichen der tiefsten Stelle, der wassergefüllten Teufe, führt der nun wieder ansteigende Weg auf die südlich anstehende Hochfläche bei Röblingen. Somit wird die Senkung nachvollzogen, die durch die Auslaugung der Zechsteinsalze verursacht wurde. Die auf der Zechsteinformation lagernde Buntsandsteinschicht wurde vielfach verbogen oder gekippt und stürzte in die darunter befindlichen ausgewaschenen Hohlräume. Dort, wo diese Schichten an der Höhenstufe am nördlichen Seeufer zutage treten, kann der aufmerksame Betrachter derartige Störungslinien erkennen. Auch die trichterförmigen Löcher im Grund des Salzigen Sees sowie weitere Vertiefungen am Ufer, die sich im Laufe der Zeit wieder verfüllten, sind als solche Einstürze zu deuten. Derartige Einstürze sind auch die Ursache des gravierenden Ereignisses, das folgendermaßen beschrieben wird: ”Jahrzehnte hindurch, ja vielleicht Jahrhunderte hindurch haben die Mansfelder Seen in völliger Ruhe und Ungestörtheit bestanden. Da begann auf einmal zu Anfang dieses Jahres (1892) der Spiegel des Salzigen Sees sich zu senken, erst langsam und nur wenig, dann vom Mai an in rascherem Tempo und um einen gewaltigen Betrag.” Es sank der Wasserspiegel täglich um 1-2 cm, teilweise sogar um 3 cm, was einem Wasserverlust von 250 000 m3 pro Tag entsprach. Im November des gleichen Jahres war der Wasserspiegel bereits um 2 m gesunken. Durchgeführte Strömungsmessungen am Grunde des mit 42 m tiefsten Seebereiches, der Teufe, ergaben, daß der See durch zahlreiche kleinste Kanälchen abgeflossen ist und nicht durch einen einzigen großen Strudel. Durch das Verschließen dieser Kanälchen durch tonhaltige Sedimente kam die Absenkung zeitweise zum Stillstand, setzte sich später aber wieder fort, gefördert durch das Abpumpen des Schachtwassers in den umliegenden Bergbauschächten. So zeigte sich der Salzige See lange Zeit als leeres Seebecken. Erst in jüngster Zeit beginnt der Wasserspiegel wieder zu steigen, wird jeodch durch das Pumpwerk Wansleben in einer Zwangshöhe von < 78 m über NN gehalten. veröffentlicht in: Die Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts © 2000, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISSN 3-00-006057-X (1) Die Natur- und Landschaftsschutzgebiete Sachsen-Anhalts - Ergänzungsband © 2003, Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt, ISBN 3-00-012241-9 Letzte Aktualisierung: 30.07.2019

Brunnen zwischen Drees und Herresbach-Döttingen: SGD Nord plant neues Wasserschutzgebiet

Zwischen der Gemeinde Drees im Kreis Vulkaneifel und dem Herresbacher Ortsteil Döttingen im Kreis Mayen-Koblenz befindet sich ein Brunnen, der rund 1.500 Menschen in Herresbach, Drees, in der Dreeser Mühle sowie im Ferienpark Nürburgring mit Trinkwasser versorgt. Um die kostbare Ressource zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten, plant die Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord die Festsetzung eines neuen Wasserschutzgebietes (WSG) zugunsten des Wasserversorgungs-Zweckverbandes Maifeld-Eifel. Der Entwurf der Rechtsverordnung und weitere Unterlagen sind ab dem 24. März 2025 öffentlich einsehbar. Das geplante WSG hat eine Größe von rund 273 Hektar und ist in drei Schutzzonen unterteilt. Die Zonen wurden von der SGD Nord in ihrer Funktion als Obere Wasserbehörde mittels eines hydrogeologischen Gutachtens festgelegt. Die für die verschiedenen Schutzzonen vorgesehenen Anordnungen sollen möglichen Gefährdungen des Trinkwassers vorbeugen. Hierzu zählen etwa der unsachgemäße Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln, austretende Gefahrenstoffe und tiefe Eingriffe in Bodenschichten, die das Grundwasser schützen. Der Brunnen „Drees-Döttingen“ befindet sich nordöstlich von Drees und südlich von Herresbach-Döttingen. Öffentlichkeitsbeteiligung Die Festsetzung des geplanten WSG erfolgt in einem Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung, bei dem Einwendungen eingereicht werden können. Der Entwurf der Rechtsverordnung sowie sämtliche Unterlagen zur Festsetzung des geplanten WSG sind im Zeitraum 24. März 2025 bis zum 23. April 2025 unter folgendem Link öffentlich einsehbar: www.s.rlp.de/Aj2qrUy

Grundwasserbeschaffenheit

Eine gute Qualität des Grundwassers ist lebensnotwendig. Ziel des Grundwasserschutzes ist es, diese Ressource vor Verunreinigung zu schützen und verunreinigte Grundwasservorkommen zu sanieren. Nitrat im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache dafür, dass Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Höhe der Nitratkonzentration hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind die Belastungen durch die ⁠ Landnutzung ⁠ im ⁠ Einzugsgebiet ⁠ von Messstellen. Daneben spielen die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund eine wichtige Rolle. Die Bundesländer überwachen mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand. Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz (EUA-Grundwassermessnetz) zusammengefasst. Dieses Messnetz ist 2015/2016 überarbeitet worden. Es wurde von ca. 800 auf jetzt ca. 1.200 Messstellen erweitert. Der Parameter „Nitrat“ wird an allen Messstellen regelmäßig untersucht. Der Nitratbericht der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft (⁠ LAWA ⁠) erscheint alle 4 Jahre. In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wurden der Grenzwert sowie Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung im Grundwasser festgelegt: 1991: Zum Schutz des Grundwassers in Regionen mit intensiver landwirtschaftlicher Nutzung hat die Europäische Union (EU) im Jahr 1991 die EU- Nitratrichtlinie (91/676/EWG) erlassen. Die Richtlinie hat das Ziel, Verunreinigungen des Grundwassers durch landwirtschaftliche Nitrateinträge zu vermeiden. Regierungen müssen Aktionsprogramme entwickeln, um Nitratgehalte über 50 mg/l zu verhindern. Das zentrale Element zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie in Deutschland ist die Düngeverordnung . Diese definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie. 1998: Die Europäische Union (EU) machte im Jahr 1998 einen Nitratgrenzwert von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) im Trinkwasser mit der EU-Trinkwasserrichtlinie für alle EU-Staaten verbindlich. Mit der Trinkwasserverordnung (TrinkwV von 2001) wurde dies in nationales Recht umgesetzt. 2000: Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) (Richtlinie 2000/60/EG), Ziel der WRRL ist der gute Zustand aller Gewässer. 2006: Bewertungsgrundlage für den chemischen und mengenmäßigen Zustand des Grundwassers ist die EU-Grundwasserrichtlinie (GWRL) aus dem Jahr 2006. Die EU-Richtlinie wurde im Oktober 2010 in nationales Recht umgesetzt: Grundwasserverordnung. Enthält Grundwasser innerhalb eines Grundwasserkörpers mehr als 50 mg/l Nitrat und ist davon ein signifikanter Flächenanteil (i.d.R. mehr als 20%) betroffen, müssen die EU-Mitgliedsstaaten seinen chemischen Zustand als „schlecht“ einstufen. Rückwirkend erfolgte die Auswertung der Daten zum Nitratgehalt im Jahr 2023 an 1.135 Messstellen des EUA-Messnetzes. 46,9 % aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen null und zehn mg/l lag. Bei 38,2 % der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen zehn und fünfzig mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 14,9 % der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert der Trinkwasserverordnung von 50 mg Nitrat pro Liter überschritt (siehe Abb. „Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2023“). Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen Das EUA-Messnetz so angelegt, dass es den Einfluss der verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen wie Acker, Grünland, Siedlung und Wald auf die Beschaffenheit des Grundwassers in Deutschland repräsentativ abbilden kann. Die Zahl der ausgewählten Messstellen spiegelt die Verteilung der ⁠ Landnutzung ⁠ in Deutschland wider. Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen 2016-2019 und 2020-2022 geringfügig verbessert hat. Der Anteil der Messstellen an denen eine Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschritten wurde liegt im aktuellen Erhebungszeitraum bei 25,6 %. Im vorherigen Zeitraum waren das noch 26,6 % (siehe Abb. „Entwicklung der mittleren Nitratgehalte im EU-Nitratmessnetz 2016-2019 und 2020-2022“). Pflanzenschutzmittel im Grundwasser Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und mit deren relevanten und nicht relevanten Metaboliten wird auf der DzU Seite Pflanzenschutzmittel thematisiert.

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