Dieses Gutachten zielt darauf ab, den Begriff "vernachlässigbare Exposition" gegenüber endokrinen Disruptoren im Zusammenhang mit den europäischen Pflanzenschutzmittelverordnungen zu klären. Es wurde eine gründliche Recherche der wissenschaftlichen, politischen und rechtlichen Literatur durchgeführt. Sie resultierte in 3.087 zwischen 2010 und 2023 veröffentlichten Publikationen, von denen sich 204 überwiegend auf die Verwendung und das Verständnis des Begriffs in den Bereichen Umwelt und menschliche Gesundheit konzentrierten. Definitionen des Begriffs "vernachlässigbare Exposition" wurden aus einer Untergruppe von 49 Veröffentlichungen zu (chemischen) Stoffen in der Umwelt extrahiert. Die Ergebnisse wurden nach narrativen, qualitativen und quantitativen Definitionen des Begriffs gruppiert. Narrative Definitionen umschrieben "vernachlässigbar" als nicht signifikant, unwichtig, ohne Bedeutung oder nicht bedenkenswert. Qualitative und quantitative Definitionen waren komplizierter und kontextabhängig und definierten vernachlässigbare Konzentrationen/Expositionen/Auswirkungen anhand von niedrigen Werten, Werten unterhalb der Nachweisgrenze und Vergleichswerten wie einer Kontrolle, einem Benchmark oder einem gesetzlichen Schwellenwert. Aus diesen Erkenntnissen wurde eine Definition der "vernachlässigbaren Exposition von endokrin aktiven Substanzen" abgeleitet, die von den Ergebnissen der Identifizierung und Umweltrisikobewertung dieser Stoffe und deren Unsicherheiten abhängt. Eine quantitative Definition kann auf die Exposition endokrin aktiver Stoffe gegenüber Arten angewandt werden, bei denen die Wirkungsweise bekannt ist und Testmethoden zur Verfügung stehen, die ein akzeptables Maß an Unsicherheit zulassen (risikobasierter Ansatz). Bei größerer Ungewissheit ist eine Definition angemessener, die darauf abzielt zu verhindern, dass endokrin wirksame Stoffe in die Umwelt gelangen, indem ihre Verwendung auf geschlossene Systeme beschränkt wird (gefahrenbasierter Ansatz). Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Marktanalyse zu Import, Qualität und Verwendung in Deutschland von in der Europäischen Union gebeiztem Saatgut" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von AFC Public Services GmbH durchgeführt. In Deutschland darf aus der EU importiertes gebeiztes Saatgut ausgebracht werden, selbst wenn es mit Pflanzenschutzmitteln behandelt ist, welche keine Zulassung in Deutschland besitzen. Aus diesem möglichen Defizit im EU Recht, welches zum Zeitpunkt der Verhandlungen zur Pflanzenschutzmittel Verordnung nicht abschätzbar war, ergibt sich eine Lücke in der aktuellen Umweltrisikobewertung und Risikominimierung von Saatgutbeizen: Es ist weder möglich, die spezifischen Risiken für die Umwelt durch die Ausbringung von gebeiztem Saatgut in Deutschland abzuschätzen, noch geeignete Risikominderungsmaßnahmen festzulegen. Ziel dieser Marktstudie ist, Gründe für den Import und die Verwendung von gebeiztem Saatgut zu beleuchten und Informationen bezüglich der Menge und eingesetzten Pflanzenschutzmitteln zu geben. Die Erkenntnisse des Gutachtens sollen potenzielle, bisher noch nicht bei der Risikobewertung von Saatgutbeizen berücksichtigte Risiken für die Umwelt identifizieren, die durch die Ausbringung von importiertem gebeiztem Saatgut spezifisch für den Naturhaushalt in Deutschland entstehen können. Darauf basierend sollen mögliche Ansätze für die Risikobewertung und Risikominimierung von gebeiztem Saatgut auf regulatorischer Ebene erarbeitet werden.
Das Projekt "Eignung des Rufverhaltens des Krallenfroschs als Endpunkt für die Erfassung der Effekte hormonell wirkender Stoffe auf aquatische Ökosysteme" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin, Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei durchgeführt. Die EU REACH-Verordnung und die Pflanzenschutzmittelverordnung sehen eine gefährdungsbasierte Regulierung von hormonell wirksamen Stoffen vor. Hierfür müssen jedoch die wissenschaftlichen Grundlagen für die regulatorischen Bewertungskriterien erst noch erarbeitet werden. Zudem sind für die Erfassung der Effekte von hormonell wirksamen Stoffen auf Umweltorganismen z.Zt. nur einige wenige Testmethoden validiert und international anerkannt. Forscher haben nun entdeckt, dass Stoffe mit unterschiedlichen hormonellen Wirkweisen den Paarungsruf von männlichen Krallenfröschen bereits bei sehr niedrigen umweltrelevanten Konzentrationen beeinflussen. Möglicherweise werden somit relevante Effekte auf sensitive Umweltorganismen wie Amphibien und auf deren Paarungsverhalten mit den etablierten Testmethoden übersehen. Allerdings ist die Datenbasis aufgrund der geringen Anzahl der bisher untersuchten Modellsubstanzen nicht ausreichend, um allgemeine Aussagen ableiten zu können. Ziel der geplanten Untersuchungen ist daher die Klärung der Frage, ob das Rufverhalten des männlichen Krallenfroschs einen geeigneten Endpunkt für die Erfassung hormonell wirksamer Substanzen im Rahmen der Umweltrisikobewertung darstellt. Dafür sind weitere grundlegende Untersuchungen notwendig. Es muss zunächst die ökologische Relevanz des Endpunktes untersucht werden, d.h. welchen Einfluss das veränderte Rufverhalten auf die Weibchen und damit auf den Paarungserfolg und somit auch auf das Bestehen der Population hat. Desweiteren ist zu analysieren inwieweit und für welche Stoffe der Einfluss auf das Rufverhalten einen besonders sensitiven Endpunkt im Vergleich zu anderen Endpunkten (z.B. Reproduktion in Fischen) darstellt, indem eine Reihe weiterer Substanzen, auch mit unbekannten Wirkmechanismen sowie Negativsubstanzen untersucht werden. Gleichzeitig müssen sowohl der bestehende Versuchsaufbau als auch die Durchführung der Versuche und der chemischen Analytik optimiert bzw. etabliert werden.
Das Projekt "Pflege der Datenbasis Wirkstoffmengen nach Paragraph 19 des Pflanzenschutzgesetzes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Nach Paragraph 19 des Pflanzenschutzgesetzes in Verbindung mit Paragraph 3 der Pflanzenschutzmittelverordnung sind der BBA jaehrlich fuer das vorangegangene Kalenderjahr Art und Menge der Wirkstoffe der im Inland abgegebenen und der ausgefuehrten Pflanzenschutzmittel zu melden. Meldepflichtig sind der Hersteller von Pflanzenschutzmitteln, der Vertriebsunternehmer, wenn er Pflanzenschutzmittel erstmals in den Verkehr gebracht hat, oder bei der Einfuhr von Pflanzenschutzmitteln derjenige, der die Ware in den freien Verkehr ueberfuehrt oder ueberfuehren laesst.
Das Projekt "Regelungen zur Anwendung von Pestiziden in Schutzgebieten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung GmbH durchgeführt. Die Studie untersucht, wie die Bundesländer Sachsen, Niedersachsen und Baden-Württemberg den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten in ihren Schutzgebieten regeln. Sie wertet rund 1.800 gültige Verordnungs- und Gesetzestexte über Schutzgebiete aus, davon knapp 700 in Sachsen und rund 1.000 in Niedersachsen. Für Baden-Württemberg wurde die neuere Landesgesetzgebung zum Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in Schutzgebieten analysiert. Die Studie offenbart umfassende Regelungslücken und Defizite. Sachsen gestattet auf sämtlichen land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen innerhalb seiner Flächen-Schutzgebiete den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten nach Maßgabe des Bundesrechts bzw. teilweise unter weitergehenden Auflagen und Einschränkungen â€Ì mit Ausnahme von fünf Naturschutzgebieten und der Kernzone eines Biosphärenreservats. In Niedersachsen waren in 96 Prozent der untersuchten Schutzgebieten Pflanzenschutzmittel und Biozid-Produkte zugelassen, im Vergleich zu Sachsen aber mit deutlich mehr Auflagen und Einschränkungen. Während in Baden-Württemberg das Bemühen erkennbar ist, im Landesrecht den Biozid- und Pflanzenschutzmitteleinsatz zu beschränken, unterscheidet sich das Schutzniveau in Sachsen und mit Abstufung in Niedersachsen in Bezug auf den Pflanzenschutzmittel- und Biozideinsatz innerhalb der geschützten Flächen wenig von dem außerhalb liegender Flächen. Der rechtliche Schutz der wertvollen Naturflächen und ihres Arteninventars vor Beeinträchtigung durch Chemikalien ist unzureichend. Insbesondere fehlt es bei den meisten Natura 2000-Gebieten an Schutzgebietsvorschriften, welche das nach EU-Recht erforderliche Schutzniveau sicherstellen. Die Studie leitet daraus Empfehlungen bundesrechtlicher Regelungen im Bundesnaturschutzgesetz ab: In Naturschutzgebieten sollte ein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten grundsätzlich untersagt sein. In Nationalparks und Biosphärenreservaten sollten für die Kernzonen Komplettverbote normiert und die Pflegezonen wie Naturschutzgebiete gehandhabt werden. Bei Natura 2000-Gebieten ist ein Genehmigungsvorbehalt für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und Biozid-Produkten vorzusehen.
Das Projekt "Grundwasser vor Pflanzenschutzmitteln schützen: Gebiete mit hohem Eintragsrisiko in der harmonisierten Zulassungsbewertung berücksichtigen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Der Schutz des Grundwassers hat im Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel einen besonders hohen Stellenwert. Pflanzenschutzmittel dürfen nach Artikel 4 der Pflanzenschutzmittelverordnung (EG) Nr. 1107/2009 keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben. Damit hat der Schutz des Grundwassers einen mit dem Schutz der menschlichen Gesundheit vergleichbaren Rang. Zukünftig gelten in der EU in Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel neue harmonisierte Methoden zur Abschätzung von Einträgen in das Grundwasser. Darauf haben sich die Mitgliedstaaten im Oktober 2014 im Ständigen Ausschuss der KOM verständigt. Das in einem Bericht der EU-Arbeitsgruppe FOCUS beschriebene Stufenkonzept sieht vor, mit Hilfe räumlich basierter Modellabschätzungen unter Verwendung spezifischer regionaler Boden- und Klimaeigenschaften die zu erwartenden Einträge von Pflanzenschutzmitteln ins Grundwasser besser vorhersagen zu können. Ein Instrument (Simulationsmodell), das die Anforderungen hinsichtlich der Verhältnisse in Deutschland erfüllt und damit die potentiellen Einträge ins Grundwasser adäquat abbildet, fehlt bislang. National kommt derzeit ein einfacher szenarienbasierter Ansatz mit dem Modell PELMO, ein von der Fraunhofer-Gesellschaft entwickeltes und auch auf europäischer Ebene akzeptiertes Modell, zur Anwendung. Ergebnisse aus einem laufenden Forschungsprojekt zeigen aber, dass damit die Umweltbedingungen in Deutschland nicht ausreichend abgedeckt sind und somit das Eintragsrisiko in weiten Gebieten unterschätzt wird. Um das zu ändern, müssen Modellanpassungen erfolgen. Vorschläge liegen zwar vor, stehen aber in der Kritik, durch zu konservative Einstellungen unrealistisch hohe Grundwassereinträge zu simulieren und damit überprotektiv zu sein. In dem geplanten Vorhaben sollen Modellerweiterungen mit einer besseren Vorhersagesicherheit der Eintragsrisiken von Pflanzenschutzmitteln für das Grundwasser geprüft, diskutiert und erarbeitet werden. Auf Basis vorliegender Geodaten aus Deutschland sowie unter Hinzuziehen von Monitoringdaten sollen die Modellerweiterungen validiert und bei Bedarf nachjustiert werden. Das damit angestrebtes Ziel ist, das Grundwasser vor Pflanzenschutzmitteln zu schützen, indem die Bedingungen in Deutschland adäquat berücksichtigt werden und damit sichere Eintragsvorhersagen getroffen werden.
Das Projekt "Erstellung eines Gutachtens 'Grundwassermodellierungen ausgewählter Pflanzen-schutzmittelwirkstoffe und ihrer Metaboliten nach aktueller EU-Bewertungsleitlinie (SANCO/12117/2014 - final, 2014)'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung eingetragener Verein durchgeführt. Im Rahmen des nationalen und zonalen Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel (PSM) sowie in der EU-Wirkstoffprüfung ist das Umweltbundesamt zuständig für die Belange des Naturhaushalts. Der Schutz des Grundwassers als wichtiges Umwelthabitat und als Ressource für die Gewinnung des Lebensmittels Trinkwasser ist dabei von besonderer Bedeutung. In der Pflanzenschutzmittelverordnung (EG) 1107/2009 ist verankert, dass die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln in der EU nach weitestgehend einheitlichen Bewertungsmaßstäben unter gleichzeitiger Berücksichtigung nationaler Besonderheiten erfolgen soll. Für die Bewertung des potentiellen Versickerungsrisikos von PSM- Wirkstoffen und ihrer Metaboliten in das Grundwasser wird derzeit auf nationaler Ebene das Simulationsmodell FOCUS PELMO 5.5.3 verwendet und die Auswahl der Eingabeparameter zur Adsorption und zum Abbau einer Substanz im Boden erfolgt nach dem aktuellen nationalen Bewertungsansatz (Holdt et al. 2011). Im Rahmen des Forschungsprojektes 'Schutz des Grundwassers vor Belastungen mit Pflanzenschutzmitteln - Abbildung nationaler Besonderheiten' (FKZ 3711 63 426, Laufzeit 2011-2016) wurden der derzeitige nationale Bewertungsansatz und der EU-Ansatz sowohl untereinander als auch mit höherstufigen experimentellen Ergebnissen aus Freilandlysimeterstudien verglichen mit dem Ziel, die Protektivität des bisherigen nationalen Bewertungsansatz hinsichtlich der Vorhersage eines Versickerungsrisikos von PSM-Wirkstoffen und ihrer Metaboliten in das Grundwasser zu überprüfen und daraus Vorschläge für eine Anpassung bzw. Änderung des Bewertungsansatzes abzuleiten. Seit Mai 2015 ist ein EU-Leitfaden (EFSA GD DegT50 (2014)) in Kraft getreten, mit der ein neuer Ansatz zur Ableitung von Modellierungsendpunkten aus Abbau - und Adsorptionsstudien vorliegt, mit denen zukünftig Modellrechnungen sowohl im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung als auch anschließend auf zonaler Ebene durchgeführt werden. Ziel des Gutachtens ist es, die Ergebnisse des Forschungsprojektes (Part A) auf einen aktuellen Stand im Hinblick auf die neuen Anforderungen der EFSA GD DegT50 (2014) zu bringen. Es soll dabei untersucht werden, welchen Einfluss die Änderungen von Modellierungsendpunkten zur Adsorption, die entsprechend des neuen EU- Leitfadens abgeleitet werden, auf Simulationsergebnisse und damit auch auf die Vorhersage eines potentiellen Versickerungsrisikos von PSM-Wirkstoffen und deren Metaboliten haben.
Das Projekt "Validierung PELMO 4: Schutz des Grundwassers vor Belastungen mit PS: Validierung des neuen EU-Simulationsmodells FOCUS PELMO 4 für eine zuverlässige Vorhersage des Versickerungspotenzials von PSM ins Grundwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Fraunhofer-Institut für Molekularbiologie und Angewandte Oekologie durchgeführt. Weitestgehende einheitliche Bewertungsmaßstäbe in der Prüfung von Pflanzenschutzmitteln in der EU unter gleichzeitiger Berücksichtigung nationaler Besonderheiten, wie in der neuen Pflanzenschutzmittelverordnung (EG) 1107/2009 verankert, machen Anpassungen bestehender Bewertungskonzepte erforderlich. Im nationalen Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (PSM) und in der EU-Wirkstoffprüfung ist das UBA zuständig für die Bewertung des Naturhaushaltes. Der Schutz des Grundwassers als wichtigstes Umwelthabitat für die Gewinnung des Lebensmittels Trinkwasser ist dabei von herausragender Bedeutung. Für den Prüfbereich Grundwasser liegt ein von den EU-Mitgliedstaaten kommentierter Berichtsentwurf vor, der die Verwendung eines neuen Stufenkonzepts unter Einbindung weiterentwickelter Simulationsmodelle (z.B. FOCUSPELMO 4) zur Berechnung des Versickerungspotentials von PSM ins Grundwasser vorsieht. Das aktuell im nationalen Zulassungs-verfahren verwendete Simulationsmodell entspricht somit nicht mehr dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik. Für eine zeitnahe nationale Umsetzung der Maßgaben des FOCUS-Berichtsentwurfs überarbeitet UBA (FG IV 1.3) zusammen mit Vertretern des Industrieverbandes Agrar (IVA) zur Zeit die Eingabeparameter für die Modellierung des Grundwasserrisikos nach dem vorgesehenen Stufenkonzept unter Berücksichtigung nationaler Besonderheiten. Ziel des Forschungsvorhabens ist die Überprüfung des angepassten FOCUS-Stufenkonzeptes und die Validierung des neuen Simulationsmodells FOCUSPELMO 4 hinsichtlich der Eignung für die nationale Grundwasserrisikobewertung mit folgenden Schwerpunkten: - Bestätigung experimentell ermittelter Ergebnisse aus Freilandlysimeterstudien durch Berechnungen mit dem Simulationsmodell FOCUSPELMO 4 unter Verwendung der neu festgelegten Eingabeparameter. - Überprüfung der Einbeziehung des Verfahrens der inversen Modellierung anhand von Freilandlysimeterstudien - Identifizierung repräsentativer FOCUS-Modellszenarie.
Das Projekt "Verständnis des Begriffs "vernachlässigbare Exposition" in der internationalen Wissenschaft, Politik und Gesetzgebung sowie Definition des Begriffs in Bezug auf die Exposition von endokrinen Substanzen in der Umwelt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von BioMath - Gesellschaft für Angewandte Mathematische Statistik in Biologie und Medizin mbH durchgeführt. Dieses Gutachten zielt darauf ab, den Begriff „vernachlässigbare Exposition“ gegenüber endokrinen Disruptoren im Zusammenhang mit den europäischen Pflanzenschutzmittelverordnungen zu klären. Es wurde eine gründliche Recherche der wissenschaftlichen, politischen und rechtlichen Literatur durchgeführt. Sie resultierte in 3.087 zwischen 2010 und 2023 veröffentlichten Publikationen, von denen sich 204 überwiegend auf die Verwendung und das Verständnis des Begriffs in den Bereichen Umwelt und menschliche Gesundheit konzentrierten. Definitionen des Begriffs „vernachlässigbare Exposition“ wurden aus einer Untergruppe von 49 Veröffentlichungen zu (chemischen) Stoffen in der Umwelt extrahiert. Die Ergebnisse wurden nach narrativen, qualitativen und quantitativen Definitionen des Begriffs gruppiert. Narrative Definitionen umschrieben „vernachlässigbar“ als nicht signifikant, unwichtig, ohne Bedeutung oder nicht bedenkenswert. Qualitative und quantitative Definitionen waren komplizierter und kontextabhängig und definierten vernachlässigbare Konzentrationen/Expositionen/Auswirkungen anhand von niedrigen Werten, Werten unterhalb der Nachweisgrenze und Vergleichswerten wie einer Kontrolle, einem Benchmark oder einem gesetzlichen Schwellenwert. Aus diesen Erkenntnissen wurde eine Definition der „vernachlässigbaren Exposition von endokrin aktiven Substanzen“ abgeleitet, die von den Ergebnissen der Identifizierung und Umweltrisikobewertung dieser Stoffe und deren Unsicherheiten abhängt. Eine quantitative Definition kann auf die Exposition endokrin aktiver Stoffe gegenüber Arten angewandt werden, bei denen die Wirkungsweise bekannt ist und Testmethoden zur Verfügung stehen, die ein akzeptables Maß an Unsicherheit zulassen (risikobasierter Ansatz). Bei größerer Ungewissheit ist eine Definition angemessener, die darauf abzielt zu verhindern, dass endokrin wirksame Stoffe in die Umwelt gelangen, indem ihre Verwendung auf geschlossene Systeme beschränkt wird (gefahrenbasierter Ansatz).
Verordnung (EG) 1107/2009 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden Verordnung (EU) 2017/625 Kontrollverordnung(Verordnung (EU) 2017/625 Kontrollverordnung) Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz – PflSchG) Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung) Verordnung über die Anwendung bienengefährlicher Pflanzenschutzmittel (Bienenschutzverordnung) Verordnung über Zulassungs- und Genehmigungsverfahren für Pflanzenschutzmittel (Pflanzenschutzmittelverordnung – PflSchMV) Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung (PflSchSachkV 2013) Verordnung über die Prüfung von Pflanzenschutzgeräten (Pflanzenschutz-Geräteverordnung – PflSchgerätV) Pflanzenschutzgebührenordnung Für die Pflanzengesundheitskontrolle relevante Rechtsvorschriften werden vom Julius Kühn Institut (JKI) zur Verfügung gestellt. Julius Kühn Institut – Themenportal Pflanzengesundheit phytosanitäre Rechtsgrundlagen für Deutschland phytosanitäre Rechtsgrundlagen für die gesamte EU phytosanitäre Rechtsvorschriften von Drittländern Zugang zum EPPO-Portal über das Themenportal Pflanzengesundheit Zugang zum IPPC-Portal über das Themenportal Pflanzengesundheit
Origin | Count |
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Bund | 13 |
Land | 1 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 9 |
Gesetzestext | 1 |
Text | 3 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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closed | 4 |
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Deutsch | 13 |
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