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Auswirkung der landwirtschaftlichen Bodennutzung auf tiefere Bodenschichten sowie auf das Grund- und Trinkwasser

Mit diesem Untersuchungsprogramm sollen die Kenntnisse ueber das Verhalten und den Verbleib von Duenge- und Pflanzenschutzmittelwirkstoffen bzw. deren Abbauprodukten in tieferen Bodenschichten in Abhaengigkeit von der Bewirtschaftungsintensitaet erarbeitet werden.

Eintrag, Verhalten und Verbleib von Pflanzenschutzmitteln in Luft

Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.

Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft

<p>Diverse menschengemachte Chemikalien gelangen in unsere Umwelt. Keine andere Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie werden zum Schutz der Kulturpflanzen eingesetzt, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Pflanzenschutzmittelabsatz über die letzten Jahrzehnte hoch bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft ab.</p><p>Zugelassene Pflanzenschutzmittel</p><p>Das europäische und deutsche Pflanzenschutzrecht gewährleisten, dass nur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ auf den Markt kommen, deren Umweltauswirkungen als akzeptabel bewertet werden. Diese Umweltprüfung erfolgt im Rahmen des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe">Zulassungsverfahrens</a> durch das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠.</p><p>(siehe Abb. „Zahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“).</p><p>Absatz von Pflanzenschutzmitteln</p><p>Bislang gibt es keine systematische Erfassung der tatsächlich ausgebrachten Pflanzenschutzmittelmengen. Die Verkaufszahlen geben jedoch einen Anhaltspunkt:</p><p>(siehe Abb. „Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“ und Tab. „Inlandsabsatz von Pflanzenschutzmitteln“).</p><p>Aus den Verkaufszahlen der Pflanzenschutzmittel kann nicht unmittelbar auf deren Verbrauch geschlossen werden, da die ausgebrachten Mengen je nach Art des Anbaus und der Fruchtfolge sowie der lokalen Bedingungen erheblich variieren. Außerdem werden die Präparate unter Umständen über mehrere Jahre gelagert. Auf die landwirtschaftliche Nutzfläche von Ackerland und Dauerkulturen umgerechnet ergibt sich aus dem Absatz von 2023 durchschnittlich eine Verwendung von 6,4 Kilogramm Pflanzenschutzmitteln beziehungsweise 2,1 Kilogramm Wirkstoff je Hektar (bei rund 11,9 Millionen Hektar Ackerland und Dauerkulturen gemäß Statistischem Bundesamt). Im „Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen“ (PAPA) besteht für eine Auswahl relevanter Kulturpflanzen (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tafelapfel, Hopfen und Wein) ein Netz an landwirtschaftlichen Erhebungsbetrieben. Diese erfassen detailliert die jährlich tatsächlich ausgebrachten Mengen an chemischen Pflanzenschutzmitteln und übermitteln diese anonymisiert an das Julius Kühn-Institut (JKI). Ab 2028 erfolgt eine systematische digitalisierte Nutzungserfassung der Anwendungsdaten. Grundlage hierfür schuf die Überarbeitung der europäischen Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022R2379">SAIO-Verordnung, EU 2022/2379</a>).</p><p>___<br> * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern</p><p>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz</p><p>Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt</p><p>Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Rückstände verbleiben zum Teil längerfristig im Boden, in Gewässern und im Grundwasser. Während für Grundwasser und Oberflächengewässer Daten zur Verfügung stehen, fehlen umfassende Boden- und Luftmonitoringdaten bisher. Voraussichtlich werden auch hier in den nächsten Jahren Monitoringdaten kommen (siehe auch: <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Bodenlebewesen werden durch Pflanzenschutzmittel gefährdet</a> und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Pflanzenschutzmittel – vom Winde verweht</a>).</p><p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte im Grundwasser</p><p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metaboliten) werden trotz mittlerweile abnehmender Tendenzen immer noch häufig im Grundwasser gefunden Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LAWA#alphabar">LAWA</a>⁠) gibt in mehrjährigen Abständen Berichte zur Grundwasserbeschaffenheit und der Belastung mit Wirkstoffen und Metaboliten heraus. Der aktuelle Bericht <a href="https://www.lawa.de/documents/psm-bericht-2023-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf">(LAWA 2024)</a> zeichnet folgendes Bild:</p><p>Die Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortgeführt werden müssen. Insbesondere viele der nicht relevanten Metaboliten werden dennoch nicht standardmäßig bestimmt, da verbindliche Regelungen fehlen.</p><p>Rückstände von Pflanzenschutzwirkstoffen in oberirdischen Gewässern</p><p>In Oberflächengewässern wird die Belastung mit Pflanzenschutzmitteln derzeit nur im Gewässermonitoring zur Umsetzung der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/wasser/fliessgewaesser/chemischer-zustand-der-fliessgewaesser">Wasserrahmenrichtlinie</a> systematisch erhoben. Da dazu nur größere Gewässer herangezogen werden, eignen sich die Daten nicht zur Abschätzung der Belastung der zahlreichen Kleingewässer in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmitteln.</p><p>Kleine, unmittelbar an Felder angrenzende Gewässer wurden in Studien im Rahmen des sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/termine/veranstaltung-kleingewaessermonitoring-jetzt">Kleingewässermonitorings</a> untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die tatsächliche ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠-Belastung häufig um einiges höher ist als in der Zulassung als akzeptabel eingeschätzt.</p>

Qualität des Trinkwassers aus zentralen Versorgungsanlagen

<p>Das Trinkwasser größerer Trinkwasserversorger besitzt eine gute bis sehr gute Qualität. Bis zu 120.000 Messungen pro Parameter und Jahr im Berichtszeitraum von 2020 bis 2022 zeigen, dass nahezu alle mikrobiologischen und chemischen Qualitätsparameter mit Ausnahme weniger Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe zu mehr als 99 Prozent eingehalten wurden. Grenzwerte wurden nur vereinzelt überschritten.</p><p>Messdaten zur Trinkwasserqualität in Deutschland</p><p>Die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 zeigen: Das Trinkwasser hielt mit Ausnahme weniger ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠-Wirkstoffe zu mehr als 99 % alle Qualitätsanforderungen ein (siehe Tab. „Qualität des Trinkwassers aus größeren Wasserwerken Deutschlands“). Diese Daten haben das Bundesgesundheitsministerium und das Umweltbundesamt auch im siebten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/bericht-des-bundesministeriums-fuer-gesundheit-des-5">Bericht des Bundesministeriums für Gesundheit und des Umweltbundesamtes an die Verbraucherinnen und Verbraucher über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasser) in Deutschland (2020 – 2022)</a> veröffentlicht. <br><br></p><p>Mehr als 2.500 große Wasserversorgungsgebiete</p><p>Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt. Berücksichtigt wurden dafür im Berichtszeitraum alle Wasserversorgungsgebiete, in denen mehr als 5.000 Menschen mit Trinkwasser beliefert oder im Durchschnitt täglich mehr als 1.000 Kubikmeter Trinkwasser verteilt wurden. Im Jahr 2022 waren das 2.507 Wasserversorgungsgebiete. In ihnen wurden 74,1 Millionen Menschen – das sind etwa 89 % der Bevölkerung – mit 4.443 Millionen Kubikmeter Trinkwasser versorgt. Das Rohwasser für die Trinkwasseraufbereitung kommt zu 67,6 % aus Grundwasser, zu 15,9 % aus Oberflächenwasser und zu 16,5 % aus Quellen wie dem Uferfiltrat oder künstlich angereichertem Grundwasser (siehe Karte „Wasserversorgungsgebiete nach Bundesland“).</p><p>Berichte der Bundesregierung zur Trinkwasserqualität</p><p>Die Bundesregierung informiert alle drei Jahre die Europäische Kommission über die Trinkwasserqualität. Dieser Bericht berücksichtigt die Messdaten aus den Jahren 2020 bis 2022 unter anderem zu 14 ausgewählten Parametern:</p><p>Sporadisch zu viele Bakterien</p><p>Grenzwertüberschreitungen gab es bei dem Parameter „coliforme Bakterien“. Im Berichtsjahr 2022 wurden in 1,1 % der genommenen Proben coliforme Bakterien gefunden. Bei ihnen handelt es sich um Indikatorbakterien, deren Auftreten im Trinkwasser nicht immer als direkte Gesundheitsgefahr zu deuten ist. Sie zeigen oft eine allgemeine Verschlechterung der Wasserqualität und damit die Notwendigkeit an, weitere Untersuchungen als vorbeugende Maßnahme zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung einzuleiten. Es handelte sich oft um sporadische Überschreitungen, die bei weiterer Untersuchung nicht bestätigt wurden.</p><p>Kaum Nitrat, weniger Blei</p><p>Wie schon in den Vorjahren blieben beim Parameter Nitrat Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser die seltene Ausnahme. Allerdings erlaubt dies weder einen unmittelbaren Rückschluss auf den Nitratgehalt der Rohwässer, noch stellen die Befunde einen Widerspruch dar zu dem beobachteten Anstieg der Nitratkonzentration in Grundwässern durch Einträge aus Landwirtschaft und Biomasseproduktion. Die bisherigen Erfolge bei der Einhaltung des Nitratgrenzwertes im Trinkwasser liegen nicht zuletzt in wirksamen Maßnahmen zur Nitratminderung in den berichtspflichtigen Wasserversorgungsunternehmen begründet. <br><br>Grenzwertüberschreitungen beim Parameter Blei wurden hauptsächlich am Zapfhahn der Endverbraucherinnen und -verbraucher nachgewiesen. Sie sind ein Indiz für noch vorhandene Bleileitungen in der Trinkwasser-Installation oder für Armaturen, die nicht die allgemein anerkannten Regeln der Technik erfüllen. Ein Nichtbeachten allgemein anerkannter Regeln der Technik ist meist auch Ursache für die Nichteinhaltung der Parameterwerte für Nickel und Cadmium.</p><p>Regelungen zur Trinkwasserüberwachung</p><p>Die Daten zur Trinkwasserqualität in Deutschland wurden nach der <a href="https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl&amp;jumpTo=bgbl118s0099.pdf#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl118s0099.pdf%27%5D__1523453278246">Trinkwasserverordnung</a> (TrinkwV, 2001) erhoben. Diese Verordnung setzt noch die Vorgaben der&nbsp;<a href="http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?qid=1523452637929&amp;uri=CELEX:31998L0083">Trinkwasserrichtlinie</a> der Europäischen Union aus dem Jahr 1998 um. Am 12. Januar 2021 trat die <a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32020L2184">neue EG-Trinkwasserrichtlinie</a> in Kraft und wurde durch die neue <a href="https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl_1/2023/159">TrinkwV (2023)</a> in nationales Recht umgesetzt. Demnach ändert sich unter anderem der Berichtszeitraum vom bis jetzt Dreijahreszyklus zu einer jährlichen Berichtsform. Die deutsche Verordnung enthält Vorgaben zur Aufbereitung des Trinkwassers und zu dessen Beschaffenheit. Eine Grundanforderung ist, dass Trinkwasser rein und genusstauglich sein muss. Es darf keine Krankheitserreger aufweisen und keine Stoffe in gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Die Verordnung nennt weitere Pflichten der Versorgungsunternehmen und gibt Behörden vor, was und wie sie die Trinkwasserqualität überwachen müssen. Die Beschaffenheit des Trinkwassers wird repräsentativ nach einer von der Europäischen Union vorgegebenen Auswahl von Parametern beurteilt.</p>

Grundwasserbeschaffenheit

<p>Eine gute Qualität des Grundwassers ist lebensnotwendig. Ziel des Grundwasserschutzes ist es, diese Ressource vor Verunreinigung zu schützen und verunreinigte Grundwasservorkommen zu sanieren.</p><p>Nitrat im Grundwasser</p><p>Die Belastung des Grundwassers mit Nitrat ist die häufigste Ursache dafür, dass Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand sind. Erhöhte Nitratgehalte beeinträchtigen die Ökologie der Gewässer sowie die Trinkwasserqualität und können zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Die Höhe der Nitratkonzentration hängt von mehreren Faktoren ab. Von größter Bedeutung sind die Belastungen durch die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ im ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Einzugsgebiet#alphabar">Einzugsgebiet</a>⁠ von Messstellen. Daneben spielen die regionalen hydrogeologischen Bedingungen, wie Grundwasserflurabstand und Fließgeschwindigkeit, sowie die hydrochemischen Bedingungen im Untergrund eine wichtige Rolle.</p><p>Die Bundesländer überwachen mit landeseigenen Messnetzen den Grundwasserzustand. Für die regelmäßige Berichterstattung an die Europäische Umweltagentur (EUA) über den Zustand des Grundwassers in Deutschland wurden von den Bundesländern repräsentative Messstellen ausgewählt und zu einem Grundwasserbeschaffenheitsmessnetz (EUA-Grundwassermessnetz) zusammengefasst. Dieses Messnetz ist 2015/2016 überarbeitet worden. Es wurde von ca. 800 auf jetzt ca. 1.200 Messstellen erweitert. Der Parameter „Nitrat“ wird an allen Messstellen regelmäßig untersucht. Der Nitratbericht der Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft (⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=LAWA#alphabar">LAWA</a>⁠) erscheint alle 4 Jahre.</p><p>In verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wurden der Grenzwert sowie Maßnahmen zur Verminderung der Nitratbelastung im Grundwasser festgelegt:</p><p>Rückwirkend erfolgte die Auswertung der Daten zum Nitratgehalt im Jahr 2023 an 1.135 Messstellen des EUA-Messnetzes. 46,9 % aller Messstellen waren nicht oder nur geringfügig belastet, da der Nitratgehalt zwischen null und zehn mg/l lag. Bei 38,2 % der Messstellen lag der Nitratgehalt zwischen zehn und fünfzig mg/l. Diese Messstellen waren deutlich bis stark durch Nitrat belastet. Die übrigen 14,9 % der Messstellen enthielten zum Teil deutlich mehr als 50 mg/l Nitrat. Dieses Grundwasser kann nicht ohne weiteres zur Trinkwassergewinnung genutzt werden, da es den Grenzwert der <a href="https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/begriffe-von-a-z/t/trinkwasser.html">Trinkwasserverordnung</a> von 50 mg Nitrat pro Liter überschritt (siehe Abb. „Verteilung der Nitratkonzentration im EUA-Grundwassermessnetz 2023“).</p><p>Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen</p><p>Das EUA-Messnetz so angelegt, dass es den Einfluss der verschiedenen landwirtschaftlichen Nutzungen wie Acker, Grünland, Siedlung und Wald auf die Beschaffenheit des Grundwassers in Deutschland repräsentativ abbilden kann. Die Zahl der ausgewählten Messstellen spiegelt die Verteilung der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Landnutzung#alphabar">Landnutzung</a>⁠ in Deutschland wider.</p><p>Die Messergebnisse zeigen, dass sich die Nitratbelastung des Grundwassers unter landwirtschaftlich genutzten Flächen zwischen 2016-2019 und 2020-2022 geringfügig verbessert hat. Der Anteil der Messstellen an denen eine Nitratkonzentration von 50 Milligramm pro Liter (mg/l) überschritten wurde liegt im aktuellen Erhebungszeitraum bei 25,6 %. Im vorherigen Zeitraum waren das noch 26,6 % (siehe Abb. „Entwicklung der mittleren Nitratgehalte im EU-Nitratmessnetz 2016-2019 und 2020-2022“).</p><p>Pflanzenschutzmittel im Grundwasser</p><p>Die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und mit deren relevanten und nicht relevanten Metaboliten wird auf der DzU Seite <a href="https://www.umweltbundesamt.de/daten/chemikalien/pflanzenschutzmittel-in-der-umwelt#zugelassene-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel </a>thematisiert.</p>

Pestizide im Grundwasser: Weniger Wirkstoffe, mehr Metaboliten

<p>Die Belastung des Grundwassers mit Pestizid-Wirkstoffen ist zurückgegangen. Dies zeigt eine aktuelle bundesweite Studie an mehr als 16.000 Messstellen. Der Rückgang betrifft vor allem Stoffe, die nicht mehr zugelassen sind und deren Konzentration im Grundwasser nun langsam abnimmt. Deutlich häufiger tauchen hingegen Metaboliten auf – mittlerweile an über 70 Prozent der Messstellen.</p><p>Die Studie der Bund-Länder Arbeitsgemeinschaft Wasser (⁠LAWA⁠) wurde unter Mitarbeit des Umweltbundesamtes erarbeitet und kommt für den Zeitraum 2017 bis 2021 zu folgenden Ergebnissen:</p><p>In Grundwasserproben von bundesweit 16.180 Messstellen wurden 482 Pflanzenschutzmittelwirk-stoffe und relevante Metaboliten untersucht. An 19 Prozent der Messstellen wurden Belastungen mit solchen Substanzen nachgewiesen. Insgesamt wurden 164 von den 482 untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffen im Grundwasser nachgewiesen.&nbsp;&nbsp; Der Vergleich von nunmehr sieben Betrachtungszeiträumen zeigt, dass sich die Belastung des Grundwassers mit Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und relevanten Metaboliten in den vergangenen drei Jahrzehnten deutlich verringert hat. Wurden von 1990 bis 1995 noch an 9,7 Prozent der untersuchten Messstellen Konzentrationen oberhalb des gesetzlichen Schwellenwertes von 0,1 µg/l festgestellt, waren dies im aktuellen Zeitraum nur noch 3,6 Prozent (587 Messstellen). Der Rückgang geht hauptsächlich auf den abnehmenden Trend bei Atrazin zurück, das bereits seit 1991 nicht mehr angewendet werden darf. Trotzdem ist Atrazin noch immer einer der meistgefundenen Stoffe. Dieses Beispiel zeigt, dass ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ auch noch nach Jahrzehnten das Grundwasser kontaminieren können.</p><p>Zu den am häufigsten gefundenen Einzelsubstanzen gehören zudem neun Wirkstoffe, die in den Jahren 2017 bis 2021 in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln eingesetzt wurden. Das sind die herbiziden Wirkstoffe Bentazon, Mecoprop-P, Glyphosat, Metribuzin, Chlortoluron, Quinmerac, Terbuthylazin, Metazachlor und S-Metolachlor. Neu sind vergleichsweise hohe Fundraten der relevanten Metaboliten 1,2,4-Triazol und Metazachlor-Metabolit BH 479-9, die beide erstmalig im Bericht-zeitraum untersucht wurden. Im Vergleich dazu werden die sogenannten „nicht relevanten“ Metaboliten deutlich häufiger (an 72 Prozent der untersuchten Messstellen) und zum Teil auch in höheren Konzentrationen im Grundwasser nachgewiesen. Im vorherigen Berichtszeitraum (2013 bis 2016) waren es noch 58 Prozent. Vor allem die Metaboliten der Wirkstoffe Metazachlor, S-Metolachlor, Chlorthalonil und Dimethachlor werden sehr häufig gefunden und geben Anlass zur Sorge über den Zustand des Grundwassers. Wirkstoffe mit bekanntermaßen hohen Einträgen von Metaboliten müssen daher besser gemanagt werden. Der Entwurf der neuen EU-Grundwasserrichtlinie enthält eine Qualitätsnorm von 1 µg/l für nicht relevante Metaboliten – ein wichtiger Schritt, um solche Stoffeinträge zu mindern.</p><p>Erstmalig wurden umfangreiche Monitoringdaten für die nicht abbaubare Trifluoressigsäure (TFA) ausgewertet. TFA ist ein Metabolit verschiedener Pestizide, kann aber auch andere Eintragsursachen als die Landwirtschaft haben. Der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ wird an 76 Prozent der Messstellen und daher nahezu flächendeckend im Grundwasser gefunden. Diese Funde stellen eine große Herausforderung dar, denn der Stoff lässt sich in der Aufbereitung technisch kaum entfernen.</p>

Irreführende Berechnung: EU-Pläne zur Pestizidreduktion gefährdet

<p>Bis 2030 soll laut Entwurf einer neuen EU-Verordnung der Pestizideinsatz halbiert werden. Überprüft werden soll das Ziel mit der Verkaufsmenge der Pestizide. Aus Sicht des UBA ist die dabei verwendete Methode irreführend, da nicht mehr genehmigte Wirkstoffe rückwirkend und zu hoch gewichtet werden. Abnehmende Verkaufszahlen würden so eine Trendabnahme anzeigen, die auf dem Acker nicht stattfindet.</p><p><em>Die SUR: Ein Wendepunkt zu einer nachhaltigen Landwirtschaft?</em></p><p>Am 24. Oktober 2023 stimmte der Umweltausschuss des EU-Parlaments über eine neue Verordnung ab, die den Pestizideinsatz bis 2030 halbieren soll (Sustainable Use Regulation – SUR). Dazu ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠-Präsident Dirk Messner: „Der Erhalt der Artenvielfalt ist neben der Klimakrise die größte Herausforderung der Menschheit. Das Gelingen der SUR-Verordnung entscheidet darüber, ob wir dem Artensterben im Agrarraum etwas entgegensetzen. Die nun im Ausschuss abgestimmte Position hat aber noch entscheidende Schwachstellen, allen voran die Methode, mit der der Fortschritt gemessen werden soll. Hier sollte nachgebessert werden.“</p><p><em>Eine Pestizidreduktion auf dem Papier schützt die Umwelt nicht </em></p><p>Um zu überprüfen, ob der Pestizideinsatz bis 2030 auch wirklich halbiert wird, sieht die SUR- Verordnung derzeit den Harmonised Risk Indicator (HRI1 nach Annex 1) vor. Dieser ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/i?tag=Indikator#alphabar">Indikator</a>⁠ wird auch von Europäische Kommission und jetzt dem Umweltausschuss des Europäischen Parlaments befürwortet. Er ist aus Sicht des UBA allerdings nicht geeignet, da er eine Abnahme des Pestizideinsatzes errechnet, wo real keine ist. Das würde den Sinn der geplanten Verordnung aushöhlen. Die Konsequenz: Das Artensterben im Agrarraum würde trotz guter Zahlen auf dem Papier in der Praxis nicht weiter verhindert. Diese Kritik am Indikator wurde vom <a href="https://eca.europa.eu/de/publications?did=53001">Europäischen Rechnungshof</a> und UBA bereits mehrfach vorgetragen.</p><p><em>Geplante Messmethode muss korrigiert werden</em></p><p>Dass der Indikator einzig auf den Verkaufsmengen basiert, ist wenig sinnvoll. Denn je wirksamer und damit auch giftiger ein Pestizid ist, desto geringer sind seine Einsatz- und Verkaufsmengen und damit sein rechnerischer Beitrag zum Gesamtrisiko. Die Folge ist: hochwirksame und giftige Insektizide fließen kaum in die Berechnung ein. ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠ oder Wirkstoffe natürlichen Ursprungs hingegen, die in viel größeren Mengen eingesetzt werden müssen, um wirksam zu sein, dominieren den Trend. Stoffe wie Schwefel würden damit die Rangliste der gefährlichsten ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ anführen und nicht etwa hochgiftige Insektizide, wie Pyrethroide.</p><p>Statt wie beschrieben die Wirksamkeit und damit die Giftigkeit von Pestiziden zu berücksichtigen, werden die Verkaufsmengen mit nicht nachvollziehbaren Gewichtungsfaktoren multipliziert. Besonders gravierend die Auswirkung durch eine sehr hohe Gewichtung von nicht-genehmigten Wirkstoffen. Denn bei Wirkstoffen, die ihre Genehmigung verlieren, gehen die Verkaufszahlen stark zurück. Diese zurückgehenden Verkaufszahlen werden nun rückwirkend deutlich höher gewichtet: Für die Jahre vor Genehmigungsende – in denen der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/s?tag=Stoff#alphabar">Stoff</a>⁠ noch viel verkauft wird – ergibt sich so ein überproportional hohes berechnetes Risiko. Ab dem Tag, an dem die Genehmigung ausläuft und die Verkaufszahlen heruntergehen, nimmt das berechnete Risiko schlagartig ab. Dieser Rückgang schlägt als enormer Erfolg der Pestizidreduktion zu Buche, geht allerdings einzig auf den übermäßig hohen Gewichtungsfaktor zurück (siehe Grafik).</p><p>Das Ziel der SUR wäre damit auf dem Papier bereits kurz nach ihrer Verabschiedung erreicht, ohne dass real eine Senkung des Pestizideinsatzes stattfindet.</p><p>Die Methode lässt sich einfach korrigieren: Verkaufsmengen von Wirkstoffen sollten nicht aufgrund ihrer auslaufenden Genehmigung stärker gewichtet werden. Zudem müssten die Verkaufszahlen der Wirkstoffe anhand ihrer spezifischen Wirksamkeit standardisiert werden. Weitere Informationen dazu finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/auf-dem-weg-zu-einem-nachhaltigen-pflanzenschutz">hier</a>.</p><p>Ob die neue EU-Verordnung ein Gewinn für Umwelt und Gesundheit ist, entscheidet sich also eher an der Wahl der Messmethode als an den festgesetzten Minderungszielen.</p><p>Links: Reine Verkaufszahlen von Pestiziden in der EU von 2011 bis 2021. Rechts: Daraus errechneter Rückgang des Pestizidrisikos gemäß HRI1-Methodik. Demgemäß werden die Pestizide in vier Gruppen eingeteilt und ihre Verkaufszahlen mit folgenden Gewichtungsfaktoren multipliziert: Gruppe 1 ─ Wirkstoffe mit geringem Risiko: Faktor 1, Gruppe 2 ─ standardmäßig genehmigte Wirkstoffe: Faktor 8, Gruppe 3 ─ Substitutionskandidaten (CfS): Faktor 16, Gruppe 4 ─ Nicht genehmigte Wirkstoffe: Faktor 64. Die so gewichteten Verkaufszahlen aller Pestizide werden im Anschluss addiert. Die Gruppeneinteilung entspricht dabei dem aktuellen Genehmigungsstatus der Pestizide im Jahr 2021. Sowohl Verkaufszahlen (links) als auch das HRI1-Risiko (rechts) werden in Prozent relativ zum Basiszeitraum 2011-2013 dargestellt. Der Anteil von Gruppe 1 ist &lt; 0.01 % und daher grafisch nicht ersichtlich.<br> Die Visualisierung der vier Gruppen zeigt den systematischen Fehler der HRI1-Methodik. Denn tatsächlich sind nur die Verkaufszahlen für nicht-genehmigten Wirkstoffe der Gruppe 4 rückläufig. Dieser Rückgang der Verkaufszahlen wird durch den Indikator drastisch gewichtet und dominiert als Risikoabnahme den HRI1-Trend. Diese starke Gewichtung ist wissenschaftlich nicht gerechtfertigt und daher irreführend. Das Ziel der SUR wäre damit auf dem Papier bereits in absehbarer Zeit nach Verabschiedung erreicht, ohne dass in Realität eine Senkung des Pestizideinsatzes stattfindet.</p>

Umweltrisiken durch Pestizid-Cocktails werden unterschätzt

<p>Auf unseren Äckern werden oft mehrere Pestizide gleichzeitig oder nacheinander verwendet. Wie die einzelnen Mittel zusammenwirken, wird vorher in der Zulassung nicht überprüft. Dort werden Mittel nur einzeln bewertet. Die Folge: Unerwünschte Kombinationswirkungen von Pestiziden auf die Umwelt bleiben oft unentdeckt. Laut einer neuen Studie für das UBA muss sich das rasch ändern.</p><p><strong>Zulassungssystem mit Lücken</strong></p><p>Als ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a>⁠ (PSM) werden landwirtschaftlich genutzte ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pestizide#alphabar">Pestizide</a>⁠ bezeichnet. Im europäischem Pflanzenschutzrecht ist festgelegt, dass PSM „keine unannehmbaren Auswirkungen auf die Umwelt“ haben dürfen (Verordnung EG 1107/2009). Daher werden in einem aufwändigen Zulassungsverfahren die Risiken der Ausbringungen von PSM für die Umwelt geprüft. In der Realität zeigt sich allerdings, dass die Anwendung von PSM maßgeblich zum Schwund an Tier- und Pflanzenarten in der Agrarlandschaft beiträgt. Mit ursächlich dafür sind „blinde Flecken“ im Zulassungsverfahren, also Faktoren, die bisher nicht erfasst werden.</p><p>Eine dieser Lücken ist die gängige landwirtschaftliche Praxis, in der Anbausaison einer Kultur oft mehrere PSM gleichzeitig (als sogenannte Tankmischungen) und auch mehrmals nacheinander zu verwenden. In der Landwirtschaft wird das als Spritzfolge bezeichnet. Da in der Zulassung normalerweise nur Einzelprodukte (und nur sehr selten auch beantragte Tankmischungen) bewertet werden, kann das Gesamtrisiko durch typische Anwendungen zurzeit nicht erfasst werden. Eine neue Studie für das ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a>⁠ hat nun untersucht, wie die Umweltrisiken in der Praxis von der ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Prognose#alphabar">Prognose</a>⁠ im Zulassungsverfahren abweichen.</p><p><strong>Deutlich erhöhte Risiken durch Spritzfolgen und Tankmischungen</strong></p><p>Im Rahmen der Studie wurden fast 900 Datensätze aus landwirtschaftlichen Betrieben zur Anwendung von PSM in 12 verschiedenen Hauptkulturen ausgewertet. Ein Ergebnis: Sowohl die eingesetzten PSM-Klassen (Insektizide, Fungizide oder ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/h?tag=Herbizide#alphabar">Herbizide</a>⁠), als auch die Anzahl der Behandlungen unterscheiden sich zwischen den Kulturen stark. Mit durchschnittlich 20 Pflanzenschutzbehandlungen pro Saison werden Äpfel am intensivsten behandelt. Unter einer Behandlung versteht man die Anwendung eines, aber oft auch mehrerer PSM in einer Tankmischung an einem Tag. Tankmischungen sind dabei die Regel. Sie machten durchschnittlich 63 Prozent aller Behandlungen in den untersuchten Kulturen aus.</p><p>Aus den zur Verfügung stehenden Anwendungsdaten wurden für eine genauere Analyse je zwei repräsentative Spritzfolgen aus dem Rapsanbau und aus dem Apfelanbau ausgewählt. Hierfür wurde jeweils das Gesamtrisiko für die Umwelt ermittelt, indem die Risiken der einzelnen eingesetzten PSM summiert wurden.</p><p>Das Gesamtrisiko der PSM-Anwendungen ist in einer Saison im Durchschnitt doppelt bis maximal fünfmal höher als die Wirkstoffanwendung mit dem höchsten Einzelrisiko der Spritzfolge.</p><p>Ergänzend wurde in der Studie ein Vorhersagemodell (MITAS) entwickelt, welches bei der Prognose des Gesamtrisikos den Abbau der PSM-Wirkstoffe zwischen den Behandlungen berücksichtigen kann. Am Beispiel der Auswirkungen von PSM-Anwendungen auf Regenwurmpopulationen wurde mit dem Modell das Gesamtrisiko einer Spritzfolge im Apfelanbau über den Zeitraum eines Jahres ermittelt. Die Ergebnisse der Anwendung dieses Modells sagen Schäden an Regenwurmpopulationen voraus, die sogar bis zum darauffolgenden Jahr bestehen bleiben. Es deutet sich daher an, dass sich Tier- und Pflanzenpopulationen in der Zeit, in der keine PSM gespritzt werden, nicht erholen können und folglich die Populationen über längere Zeit immer stärker geschädigt werden.</p><p><strong>Was tun?</strong></p><p>Diese erste umfassendere Betrachtung von Spritzfolgen und Tankmischungen zeigt, dass das Risiko typischer Anwendungsmuster deutlich höher ist, als in der Zulassungsprüfung für die einzelnen PSM vorhergesagt wird.</p><p>Um das Risiko zu mindern, ist wichtig, die risikoverstärkende Wirkung von Tankmischungen und Spritzfolgen bereits in der Risikoanalyse im Zuge der Zulassungsprüfung zu beschreiben. Denn erst dann wird es möglich, die erkannten Risiken zu managen. Die EU-Bewertungsleitlinien müssten dazu überarbeitet werden. Sinnvoll ist dabei, vereinfachende Szenarien für die gemeinsame Verwendung von PSM in den verschiedenen Kulturen zu entwickeln, denn die Zahl möglicher Kombinationen von Mitteln in der landwirtschaftlichen Praxis ist sehr groß.</p><p>Was die Landwirtinnen und Landwirte für die Risikominderung tun können, kann direkt bei der PSM-Zulassung durch Anwendungsbestimmungen festgelegt werden. Sinnvoll ist zudem eine bessere und intensivere Beratung schon bei der Auswahl der Pflanzenschutzmittel. Sinnvoll ist auch, durch ökologische Maßnahmen in der Agrarlandschaft die Widerstandsfähigkeit der Tier- und Pflanzenpopulationen gegen unerwünschte Pestizidauswirkungen zu stärken – so etwas war als „Refugialflächenansatz“ im Aktionsprogramm Insektenschutz von der Bundesregierung vorgesehen, wurde aber bislang nicht umgesetzt.</p><p>Die in der Studie ermittelten Risiken zeigen außerdem, dass der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel in der konventionellen Landwirtschaft insgesamt sinken muss. Die „Farm-to-fork-Strategie“ der Europäischen Kommission mit dem Ziel, den Einsatz von Pestiziden und deren Umweltrisiken bis 2030 in der europäischen Landwirtschaft um 50 Prozent zu reduzieren, sollte deshalb ambitioniert umgesetzt werden.</p><p>Um die Risiken von Tankmischungen und Spritzfolgen überhaupt bewerten zu können, benötigen die zuständigen Behörden Zugang zu PSM-Anwendungsdaten. Die regulatorischen Voraussetzungen dafür müssen durch die zuständigen Ministerien in Deutschland erst geschaffen werden.</p>

LUA-Bilanz Lebensmittelüberwachung 2019

[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ LEBENSMITTELÜBERWACHUNG Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2019 © LUA Untersuchte und beanstandete Lebensmittel- und Bedarfsgegenständeproben 2019 WarengruppeProbenbeanstandetBeanstandungen in Prozent Vegane/Vegetarische Ersatzprodukte7211,4 % Obst und Gemüse1.895683,6 % Eier und Eiprodukte295155,1 % Nüsse, Nusserzeugnisse, Knabberwaren364195,2 % Kräuter und Gewürze329206,1 % Schokolade, Kakao u. Erzeugnisse, Kaffee, Tee443296,5 % Lebensmittel für besondere Ernährungsformen557376,6 % Milch und Milchprodukte1.102928,3 % Wein4.2723839,0 % Gegenstände und Materialien mit Lebensmittelkontakt419409,5 % Suppen, Brühen, Saucen478469,6 % Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt & zur Körperpflege*7628611,3 % Eis und Desserts5656912,2 % Fische, Krusten-, Schalen- Weichtiere & Erzeugnisse daraus6107612,5 % Zusatzstoffe1882412,8 % Getreide und Backwaren1.39518213,0 % Fette und Öle3634813,2 % Fleisch, Wild, Geflügel und Erzeugnisse daraus2.87346516,2 % Fertiggerichte3726216,7 % Alkoholische Getränke (außer Wein)5679616,9 % Zuckerwaren3626518,0 % Alkoholfreie Getränke90716818,5 % Kosmetika4989719,5 % Proben insgesamt19.6882.188 Bei der Produktion von Lebensmitteln kann es zu Fehlern kommen. Lebensmittel müssen sicher sein und es ist Aufgabe der Lebensmittelunter- nehmen, dies zu gewährleisten. Die amtliche Le- bensmittelüberwachung überwacht die Einhal- tung der rechtlichen Vorgaben. Das beinhaltet auch den Schutz der Verbraucherinnen und Ver- braucher vor gesundheitsschädlichen Lebens- mitteln und irreführenden Angaben auf der Ver- packung. Die gute Nachricht: Gemessen an der Menge an Lebensmitteln kommen Fehler, die die Gesundheit schädigen können, nur vergleichswei- se selten vor. 11,1 % * Bekleidung, Wäsche, Kurzwaren, Accessoires, Hygieneartikel, Spielwaren und Scherzartikel, Reinigungsmittel © Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz 2 Lebensmittelbilanz 2019: Unverändert hohe Standards 15 Proben waren mikrobiologisch belastet. So enthielten beispielsweise verschiedene Wild- fleisch-Rohwürste eines Metzgers verotoxinbil- dende Escherichia coli Bakterien. Auch das Mehl eines Mühlenladens war mit verotoxinbilden- den E.coli belastet. Der Keim Clostridium perfrin- gens wurde mit den entsprechenden Toxinen in Proben pürierten Sauerbratens aus einem Senio- renheim nachgewiesen, auch das Mittagessen ei- ner Taufgesellschaft war mit diesem Keim belas- tet. Eine grobe Schmierwurst war mit Salmonella Anatum belastet. Mettwürstchen eines weiteren Metzgers enthielten das Bakterium Salmonella Ty- phimurium in gesundheitsgefährdender Zahl. Ti- ramisu aus Eigenherstellung enthielt Salmonella Enteritidis. Dazu hat das LUA im vergangenen Jahr 19.688 Lebensmittelproben untersucht. Davon wurden 2.188 beanstandet – das entspricht einer Quote von 11,1 Prozent. 2018 waren es 11,5 Prozent ge- wesen. Wie in den vergangenen Jahren betrifft auch 2019 die überwiegende Mehrzahl der Be- anstandungen eine fehlerhafte oder irreführende Kennzeichnung. Deutlich seltener werden Fremd- körper, mikrobiologische und chemische Verun- reinigungen oder andere Beanstandungsgründe festgestellt. Selten: Produkte, die eine Gefahr darstellen 2019 wurden nur 25 Proben als gesundheits- schädlich beanstandet. Die entsprechenden Arti- kel wurden vom Markt genommen, die Verbrau- cherinnen und Verbraucher informiert. Davon war eine Probe Birnen mit einer Menge des nicht zu- gelassenen Pflanzenschutzmittelwirkstoffes Amit- raz belastet, bei der eine Gesundheitsgefahr für Kinder nicht ausgeschlossen werden kann. In acht Proben fanden sich Fremdkörper, wie z.B. Reste von Pflastern im Buttermilchdessert, Draht im Parmigiano Reggiano oder gar scharfkantige Gegenstände wie eine Injektionskanüle in einer Fertigpackung Schweinenackenbraten. Ein Nah- rungsergänzungsmittel enthielt die 12-fache Men- ge der tolerierbaren Tagesdosis Vitamin B6. Salmonellen (hier unter dem Elektronenmikroskop) können Durchfallerkrankungen auslösen. © Muhsin Özel, Gudrun Holland, Rolf Reissbrodt/RKI Allen diesen Keimen ist gemeinsam, dass sie selbst oder die von ihnen gebildeten Toxine Erbre- chen und/oder schwere Durchfallerkrankungen auslösen können. Für Menschen mit geschwäch- tem oder unvollständigem Immunsystem wie Kleinkinder, alte oder kranke Menschen besteht dadurch eine besondere Gefahr. Kurios aber nicht gesundheitsschädlich: Bei einer Probe Haferflocken konnte der Beschwerdegrund „Geruch/Geschmack nach Reinigungsmitteln“ nicht nur sensorisch, sondern auch analytisch bestätigt werden. In der Probe wurden untypi- 3 sche Duftstoffe (Hexanal und Eucalyptol) nach- gewiesen, die üblicherweise nicht in Haferflocken vorkommen. Wie die Verunreinigung zustande kam, ist nicht bekannt. Die Probe wurde von den LUA-Sachverständigen wegen eines untypischen Geruchs und Geschmacks beanstandet. Internetportal mit Warnungen Wenn davon auszugehen ist, dass gesundheits- schädliche Lebensmittel beim Verbraucher an- gekommen sind, landen sie nicht nur auf den Internetseiten des LUA, sondern auch im Inter- netportal „Lebensmittelwarnung.de“. Es wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmit- telsicherheit (BVL) betrieben und von den Über- wachungsbehörden der 16 Bundesländer unter Verweis auf entsprechende Meldungen der Le- bensmittelunternehmer bestückt – für Rhein- land-Pfalz vom LUA. Seit dem Frühjahr 2019 können sich Verbrauche- rinnen und Verbraucher auf der Internetseite auch über gesundheitsschädliche Kosmetika und Be- darfsgegenstände wie Spielzeug, Bekleidung oder Schmuck informieren. Im Jahr 2019 hat das LUA in das Portal insgesamt 119 Meldungen über ge- fährliche Produkte eingestellt, die nach Rhein- land-Pfalz geliefert worden waren oder bei Unter- suchungen hierzulande aufgefallen sind. Wichtig: Die Warnung vor nicht sicheren Lebensmitteln ist primär Aufgabe des Lebensmittelunternehmers. Aufgabe der Kommunen: Kontrolle vor Ort Sicherzustellen, dass gefährliche Produkte schnellstmöglich aus den Regalen genommen werden – das ist eine der vielen Aufgaben der Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebens- mittelkontrolleure im Land. Daneben entneh- men die rund 130 Lebensmittelkontrolleure der Kommunen und die rund zwei Dutzend Weinkontrolleurin- nen und Wein- kontrolleure des LUA nach einem risikoorien- tierten Probenplan auch die Proben, die 4 das LUA untersucht. 2019 haben die Kontrolleure 43.468 Kontrollbesuche in 24.122 rheinland-pfäl- zischen Betrieben absolviert. Bei 3.540 Betrieben (14,6 Prozent) wurden Verstöße wie etwa man- gelnde Hygiene, bauliche Mängel oder Fehler bei der Kennzeichnung von Speisen festgestellt. Problematisch: Hanf-Produkte mit zugesetztem CBD Seit einiger Zeit beobachtet das LUA einen zwei- felhaften Trend bei Produkten aus Hanf (Canna- bis). Es werden insbesondere CBD-haltige Pro- dukte stark beworben. CBD (Cannabidiol) ist eine natürlicherweise in Cannabisblüten und -blät- tern enthaltene Substanz. Lebensmittel, die – ins- besondere durch den Zusatz CBD-haltiger Extrak- te – mit CBD angereichert wurden, sind jedoch nicht verkehrsfähig. Diese Produkte müssen ent- weder über eine aufwändige Prüfung und Zulas- sung bei der EU als neuartiges Lebensmittel oder als Arzneimittel zugelassen werden. Das Bundes- amt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsi- cherheit (BVL) hat erklärt, dass ihm keine Fall- gestaltung bei CBD-haltigen Produkten bekannt wäre, die es erlauben würde, solche Produkte in Deutschland frei zu verkaufen. Das LUA schließt sich dieser Auffassung an, da bisher keines der 7 im LUA geprüften Produkte, denen CBD-Extrak- te zugesetzt wurden, als verkehrsfähig eingestuft werden konnte. Produkte aus Hanfsamen dagegen sind in der Re- gel verkehrsfähig, wenn sie den gesetzlichen An- forderungen genügen. Die von sonstigen Pflan- zenteilen gereinigten Hanfsamen enthalten weder CBD noch THC (Tetrahydrocannabinol) in nen- nenswerten Mengen. Von 21 untersuchten Hanf- samenölen wurden 2 Hanfsamenöle aufgrund ih- res erhöhten THC-Gehaltes beanstandet. Von den insgesamt 34 untersuchten Hanfproduk- ten wurden 15 aufgrund ihrer stoff- lichen Zu- sammensetzung be- anstandet – das entspricht einer Quote von 44 Prozent. © vk446 / AdobeStock Beliebt und manchmal mit kleinen Fehlern: Craft Bier Im LUA wurden im vergangenen Jahr 1.142 Ge- tränkeproben untersucht. Davon wurden 193 (17 Prozent) beanstandet. Zu den untersuchten Pro- duktgruppen zählten Fruchtsäfte, alkoholfreie Getränke, weinähnliche Getränke, Biere sowie Spirituosen. Die Beanstandungsquote lag bis auf die Biere in allen untersuchten Produktgruppen im Bereich des Durchschnittswerts aller Proben. 2019 wurden 41 Bierproben untersucht mit einer Beanstandungsquote von 22 Prozent. Craft Biere liegen im Trend, durch die handwerklichen Her- stellung in meist kleineren Brauereien weisen sie allerdings eine höhere Beanstandungsquote (30 Prozent) auf. Gründe sind eine mangelhafte Aller- genkennzeichnung oder ein fehlerhaftes Zutaten- verzeichnis. Sehr viel gravierender waren die Verstöße in ei- nem Erzeugerbetrieb von Spirituosen: Die Le- bensmittelkontrolleure stellten dort nicht tragba- re hygienische Zustände mit stark verschmutzten Herstellungs- und Lagerräumen und verschim- melten Gerätschaften fest. Die entnommenen Proben von sechs Spirituosen wurden vom Lan- desuntersuchungsamt alle beanstandet. Eine Pro- be Eierlikör war mit Insekten kontaminiert, in al- len sechs Proben war der Alkoholgehalt zu niedrig. Die Staatsanwaltschaft wurde informiert. Irren ist möglich: Backwaren mit Zecken? Im Jahr 2019 sind insgesamt 28 Beschwerde- und Verdachtsproben im Bereich Backwaren und Ge- treideerzeugnisse eingegangen. Nur sechs da- von waren nicht zu beanstanden. Sie waren ein- gesandt worden, weil Verbraucher die darin enthaltenen Ölsamen fälschlicherweise als Ze- cken oder eingebackene gebräunte Teigreste als Nagerkot gedeutet hatten. Fünf Proben wurden wegen Kennzeichnungsmängeln beanstandet. So fehlten bei einigen Proben erforderliche Kenn- zeichnungselemente (wie Mindesthaltbarkeitsda- tum oder Kennzeichnungselemente in deutscher Sprache). Bei einer eingegangenen Probe fehlte sogar die komplette Kennzeichnung. Bei einer Probe erfolgte die Beanstandung auf- grund einer nicht kenntlichgemachten Wertmin- derung. Ausschlaggebend dafür waren Klum- penbildungen im Brot, die zu einer erheblichen Genussminderung führten. Die meisten der Be- schwerde- und Verdachtsproben (zwölf Proben) wurden als „zum Verzehr ungeeignet“ und da- mit als „nicht sicher“ beurteilt. Zwei Proben wie- sen einen auffälligen chemischen Geruch und Geschmack auf, eine Probe Waffeln hatte einen abweichenden Fischgeruch. Keine verbotenen Farben in Karnevalsschminke Das LUA hat im Januar und Februar 2019 stich- probenartig insgesamt 27 Karnevals-Schminksets untersucht. Dabei standen nicht nur mögliche De- klarationsmängel im Fokus, sondern insbesondere auch Untersuchungen auf unzulässig verwendete (verbotene) Farbstoffe. Die erfreuliche Nachricht: In den Proben konnten keine verbotenen Farbstof- fe nachgewiesen werden. Alle nachgewiesenen Farbstoffe waren für die Verwendung in Schmink- farben zulässig und auch richtig deklariert. Den- noch muss bei einigen Produkten nachgebessert werden. So gab es zum Beispiel Beanstandungen wegen fehlenden Mindesthaltbarkeitsdatums, De- klarationen in falscher Sprache oder einer fehlen- den Notifizierung von Inhaltsstoffen. Alles legal: Buntes Wassereis für Kinder Erfreulicherweise wurden bei den getesteten Wassereis-Produkten für Kinder im Untersu- chungsschwerpunkt „künstliche Farbstoffe“ fast ausschließlich färbende Frucht- oder Pflanzenkon- zentrate nachgewiesen. Die gefundenen künstli- chen Farbstoffe waren alle zugelassen und dekla- riert, so dass es zu keinen Beanstandungen kam. 5 Herausgeber: Landesuntersuchungsamt Mainzer Straße 112 56068 Koblenz poststelle@lua.rlp.de www.lua.rlp.de

Umsetzung des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) - Pilotstudie zur Ermittlung der Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft mit Pflanzenschutzmittel-Rückständen, Umsetzung des nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pestiziden - Konzeption eines repräsentativen Monitoring zur Belastung von Kleingewässern in der Agrarlandschaft

Forschungsergebnisse über den Zustand von Kleingewässern in Agrarlandschaften (Stand- und Fließgewässer, Einzugsgebiet kleiner als 10 km2) zeigen, dass für den Naturhaushalt unbedenklichen Konzentrationen von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen überschritten werden und ein guter chemischer und ökologischer Zustand oftmals noch nicht vorliegt. Eine systematische Erfassung der Gewässerbelastung mit Pflanzenschutzmitteln findet mit dem Gewässermonitoring zur WRRL derzeit nur für größere Gewässer statt. Repräsentative Daten zur tatsächlichen Belastungssituation für Kleingewässer liegen nicht vor. Die tatsächliche Gefährdung der Wasserlebewesen in den Kleingewässern kann bislang nur anhand von kursorischen Einzelbeobachtungen beschrieben werden. Auf der Basis der im ersten Teilvorhaben (FKZ 37 1467 4040/1) durchgeführten Bestands-aufnahme und Datenanalyse soll im zweiten Teilvorhaben ein fachlich begründeter Vorschlag für ein Monitoringkonzept sowie für einheitliche Kriterien für die Bewertung der Monitoringergebnisse erarbeitet werden. Die Möglichkeit der Einbeziehung des im Nationalen Aktionsplan vorgeschlagenen SPEAR-Index als ökologischer Belastungsindikator ist zu prüfen. Mit Hilfe des Monitoringkonzeptes sollen die im ersten Teilvorhaben aufgezeigten Defizite zu einer repräsentativen bundesweiten Stichprobe überwunden werden und die Grundlage für eine Konsolidierung bzw. Verbesserung der Datenlage geschaffen werden. Unter enger Einbindung der zuständigen Länderbehörden soll eine Abstimmung des Konzeptes möglichst bis zum Projektende vorliegen, um das bis 2018 geplante repräsentative Monitoring von Pflanzenschutzmittelrückständen in Kleingewässern in der Agrarlandschaft zu ermöglichen.

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