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Dienstleistungsgartenbau / Grünes Blatt Berlin

Die Gesunderhaltung von Pflanzenbeständen erfordert vielfältige Kenntnisse über Pflanzen, Pflanzenbestände und deren Standortansprüche, auf die Pflanzenart abgestimmte Pflegemaßnahmen, parasitäre oder nichtparasitäre Schadursachen und entsprechenden Gegenmaßnahmen. Eine der häufigsten Schadursachen liegt in einer nicht dem Standort angepassten Pflanzenauswahl. Kümmernde Pflanzen oder Pflanzenbestände sind die Folge und Schadorganismen treten als Sekundärschädlinge auf. Diese können ggf. mit geeigneten Maßnahmen reduziert werden, aber die Ursache für das Auftreten der Schädlinge und Krankheiten ist damit nicht beseitigt. Die Aufwendungen um solche Pflanzenbestände gesund und visuell ansprechend zu erhalten sind groß. Dazu sind nicht nur häufige und regelmäßige Kontrollgänge notwendig sondern auch besondere Pflegemaßnahmen, u.a. Einsatz von Bodenhilfsstoffen, speziellen Nährstoffen, Wässerung von Hand nach Überprüfung der Bodenfeuchtigkeit, speziellen Schnittmaßnahmen, Hygienemaßnahmen zur Senkung des Infektionsrisikos. Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln kann im Einzelfall zur Reduktion eines Schadorganismus beitragen, wird jedoch die grundsätzliche Ursache der Schwächung und somit Anfälligkeit nicht beseitigen. Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes sind jedoch alle nichtchemischen Maßnahmen vorzuziehen. Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Grünes Blatt Berlin Zur Bestellung: Pflanzenschutz-Ratgeber Garten- und Landschaftsbau Bei der Bekämpfung von Schadorganismen ist nach den Prinzipien des integrierten Pflanzenschutzes ( § 2 Pflanzenschutzgesetz ) zu handeln. IPS (Integrierter Pflanzenschutz) ist eine Kombination von Verfahren, bei denen unter vorrangiger Berücksichtigung biologischer, biotechnischer, pflanzenzüchterischer sowie anbau- und kulturtechnischer Maßnahmen die Anwendung chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß beschränkt wird. Zur guten fachlichen Praxis gehört die Berücksichtigung des IPS. Ist die Entscheidung zur Anwendung einer Pflanzenschutzmaßnahme gefallen, so sind die Rechtsvorschriften zum Pflanzenschutz zu beachten. Gärtner, Garten- und Landschaftsbaufirmen, Dienstleister etc., die für Dritte Pflanzenschutzmittel ausbringen, müssen diese Tätigkeit dem jeweiligen Pflanzenschutzamt / Pflanzenschutzdienst in dem Bundesland anzeigen, in dem der Betriebssitz liegt. Zusätzlich dazu in dem Bundesland, in dem die Anwendung stattfinden soll. Antrag und Information zum Anzeigeverfahren in Berlin Wer Pflanzenschutzmittel gewerblich für Dritte anwendet, muss im Pflanzenschutz sachkundig sein. Sachkundige, die Pflanzenschutzmittel anwenden, bestellen, über deren Anwendung beraten und in der Ausbildung tätig sind müssen alle drei Jahre eine entsprechend anerkannte Sachkundefortbildung besuchen. Sachkundeverordnung Sachkundenachweis beantragen Pflanzenschutzmittel dürfen nur auf den in der Zulassung festgelegten, jeweils gültigen Anwendungsgebieten und Anwendungsbestimmungen angewendet werden. Zusätzlich gibt es auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind weitere Anwendungseinschränkungen. Das Bundesamt für Verbraucherschutz (BVL) veröffentlich auf der Seite zugelassene Pflanzenschutzmittel eine Liste (unter Links und Dokumente) mit Genehmigungen für Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Hausgärten durch Dienstleister ist zu beachten, dass nur Präparate, die für den nichtberuflichen Anwender (früher zulässig im Haus- und Kleingartenbereich) zugelassen sind, angewendet werden dürfen (PflaSchG §12.3). Frühzeitiges Erkennen von Schaderregern ermöglicht in den meisten Fällen rechtzeitiges Einleiten von Gegenmaßnahmen. Wertvolle Pflanzenbestände können dadurch vor dauerhaften Schäden geschützt werden. Dabei sind aktuelle, fachliche Informationen hilfreich. Gärtner, Baumpfleger und Dienstleister aus dem Bereich Garten- und Landschaftsbau und deren Auftraggeber werden durch das regelmäßig aktualisierte Grüne Blatt Berlin in ihrer Arbeit unterstützt. Diese Informationen können Sie auch als Newsletter erhalten. Zur Registrierung des Newsletters “Grünes Blatt Berlin”

Bundesweiter Datensatz zu Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser

Der vorliegende Datensatz wurde im UBA-Vorhaben „Grundwasservulnerabilitätsbewertung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln“ (FARM; FKZ: 3720234010) durch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe erarbeitet. Dafür wurden die Monitoringdaten aller Flächenbundesländer in einer zentralen Datenbank zusammengeführt, harmonisiert und ausgewertet. Das Stoffspektrum umfasst Konzentrationsinformationen zu insgesamt 530 Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und ihren Metaboliten im Grundwasser an 20 079 Messstellen.

Grundwasservulnerabilitätsbewertung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln (FARM)

Im Forschungsprojekt wurden KI-Methoden des Maschinellen Lernens genutzt,  um Ursachen der Vulnerabilität des Grundwassers gegenüber Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu untersuchen. Der Bericht enthält Analysen zu Grundwassermonitoring- und Geodaten für mehr als 26.000 Messtellen sowie Darstellungen der Modellergebnisse. Robuste Random Forest Modelle und Neuronale Netze konnten für mobile bis sehr mobile Abbauprodukte von langjährig verwendeten PSM-Wirkstoffen erstellt werden. Für diese Stoffgruppe wurden der Einfluss der jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzung  und die Filtertiefe der Messtellen als die entscheidenden Einflussgrößen für PSM-Konzentrationen im Grundwasser identifiziert.

Protect groundwater from plant protection products

The aim of the research project was to investigate the relevance of spatial distributed leaching modelling (SDLM) for the national groundwater exposure assessment in the context of authorisation of plant protection products. Surface runoff, macropore flow and drainage in the unsaturated soil zone were considered alongside matrix flow for reliable prediction of active substances and metabolites. The report contains analysis of the influence of the additionally implemented processes on the soil water balance and the prediction of percolate water concentrations. Alternative climate-soil-scenarios were selected that represent examples of areas with high leaching potential.

Grundwasservulnerabilitätsbewertung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln (FARM)

Im Forschungsprojekt wurden KI-Methoden des Maschinellen Lernens genutzt,  um Ursachen der Vulnerabilität des Grundwassers gegenüber Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu untersuchen. Der Bericht enthält Analysen zu Grundwassermonitoring- und Geodaten für mehr als 26.000 Messtellen sowie Darstellungen der Modellergebnisse. Robuste Random Forest Modelle und Neuronale Netze konnten für mobile bis sehr mobile Abbauprodukte von langjährig verwendeten PSM-Wirkstoffen erstellt werden. Für diese Stoffgruppe wurden der Einfluss der jeweiligen landwirtschaftlichen Nutzung  und die Filtertiefe der Messtellen als die entscheidenden Einflussgrößen für PSM-Konzentrationen im Grundwasser identifiziert. Veröffentlicht in Texte | 88/2026.

Pflanzenschutzmittel in der Landwirtschaft

<p> <p>Menschengemachte Chemikalien finden sich überall in der Umwelt. Keine Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie dienen dem Schutz der Kulturpflanzen, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.</p> </p><p>Menschengemachte Chemikalien finden sich überall in der Umwelt. Keine Stoffgruppe wird dabei so gezielt und großflächig ausgebracht wie Pflanzenschutzmittel. Sie dienen dem Schutz der Kulturpflanzen, schädigen aber weitere Pflanzen und Tiere. Während der Absatz von Pflanzenschutzmitteln auf hohem Niveau bleibt, nimmt die Biodiversität in der Agrarlandschaft weiter ab.</p><p> Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe <p>2024 waren in Deutschland 1.112 Pflanzenschutzmittel mit 278 verschiedenen Wirkstoffen zugelassen (siehe Abb. "Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe“). Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln erfolgt in zwei Stufen. Zuerst müssen die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/europaeisches-genehmigungsverfahren-fuer-wirkstoffe#undefined">Wirkstoffe für Pflanzenschutzmittel auf EU-Ebene genehmigt</a> werden. Danach entscheiden die einzelnen Mitgliedsstaaten über eine <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel/zonales-zulassungsverfahren-fuer">nationale Zulassung der Pflanzenschutzmittel</a> mit den genehmigten Wirkstoffen und eventuellen Beistoffen. An diesem Verfahren sind verschiedene Behörden beteiligt. Aufgabe des <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a> ist, die Risiken dieser Stoffe für die Umwelt zu bewerten.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.png"> </a> <strong> Anzahl zugelassener Pflanzenschutzmittel und Wirkstoffe </strong> Quelle: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (135,89 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/2_Abb_Zahl-zugel-PM-Wirkstoffe_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (35,24 kB)</a></li> </ul> </p><p> Absatz von Pflanzenschutzmitteln und Wirkstoffen <p>2024 wurden 87.022 Tonnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> verkauft (ohne die ausschließlich im Vorratsschutz eingesetzten inerten Gase). Die Menge der darin enthaltenen Wirkstoffe lag bei 28.639 Tonnen. Das ist ein Anstieg um 13,2 % im Vergleich zum Vorjahr. Nachdem 2021/2022 erhebliche Preisanstiege und global eingeschränkte Verfügbarkeiten für Agrochemikalien zu einer stark erhöhten Nachfrage geführt hatten, war der Inlandsabsatz 2023 im Vergleich zum Drei-Jahres-Mittelwert (2020-2022) um 15 % gesunken. 2024 glich sich der Inlandsabsatz dann wieder an das vorherige Niveau an (siehe Abb.&nbsp;„Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln“).&nbsp;</p> <p><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/herbizide">Herbizide</a> sind die am meisten verkauften Pflanzenschutzmittel. 2024 betrug ihr Anteil an der verkauften Wirkstoffmenge 32 %⁠. Insbesondere der Absatz von <em>Glyphosat</em> erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 75 %. Der Anteil von Fungiziden an der verkauften Wirkstoffmenge betrug 24 %. Die Menge der verkauften Insektizide ist relativ dazu eher gering, dafür sind diese Stoffe oftmals schon in geringer Konzentration hochgiftig. Der Absatz des Insektizides <em>Acetamiprid</em> hat sich seit 2018 verdoppelt. Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> wird als Ersatz für die seit 2018 verbotenen Neonicotinoide <em>Imidacloprid</em>, <em>Clothianidin</em> und <em>Thiamethoxam</em> verwendet. Diese Stoffe sind toxisch für Hummeln und Wildbienen. Der Ersatzstoff hat jedoch ähnliche Eigenschaften und steht im Verdacht, ebenfalls Wildbienen zu schädigen.</p> <p>Das Säulendiagramm zeigt den Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen. Im Jahr 2024 lag der Absatz aller Wirkstoffe (ohne die im Vorratsschutz verwendeten inerten Gase) bei 28.639 Tonnen.</p> <strong> Inlandsabsatz einzelner Wirkstoffgruppen in Pflanzenschutzmitteln </strong> <p>___<br> * zum Beispiel Kohlendioxid; inert = wenig reaktionsfreudig; Einsatz in geschlossenen Räumen/Lagerungsbehältern</p> Quelle: <p>Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL): Absatz an Pflanzenschutzmitteln in der Bundesrepublik Deutschland. Ergebnisse der Meldungen gemäß § 64 (früher § 19) Pflanzenschutzgesetz</p> Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Inlandsabsatz-einz-WSG-PSM_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (139,05 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/3_Abb_Inlandsabsatz-einz-WSG-PSM_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (36,99 kB)</a></li> </ul> </p><p> Einsatz von Pflanzenschutzmitteln <p>Am intensivsten werden <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> in Dauerkulturen wie zum Beispiel Obst, Wein und Hopfen eingesetzt. Aber auch im Ackerbau kommen viele Pflanzenschutzmittel zur Anwendung. Im Grünland werden sie dagegen selten eingesetzt.</p> <p>Die Absatzdaten zeigen nur die Summe der verkauften Menge. Welche und wie viele Pflanzenschutzmittel in den einzelnen Kulturen und Regionen tatsächlich eingesetzt werden, wird bisher weder in Deutschland noch in der EU systematisch erfasst. Landwirt*innen müssen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zwar dokumentieren und ihre Aufzeichnungen bei Vor-Ort-Kontrollen vorlegen. Die Daten verbleiben aber in den Betrieben und sind bisher nicht für Behörden und Wissenschaftler*innen zugänglich. Welche Angaben Landwirt*innen dokumentieren müssen, konkretisiert die europäische Verordnung zu Statistiken von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln (<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX:32022R2379">SAIO</a>), zuletzt geändert 2022. Neu ist unter anderem, dass die Aufzeichnung künftig in digitaler Form erfolgen muss. Landwirt*innen in Deutschland müssen diese Maßgabe ab 2027 umsetzen.</p> <p>Das Julius Kühn-Institut (JKI) erhebt seit 2011 beispielhaft Daten zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. Dies erfolgt in wenigen ausgewählten Betrieben für die neun wichtigsten Kulturarten (Winterweizen, Wintergerste, Winterroggen, Mais, Kartoffeln, Zuckerrüben, Tafelapfel, Hopfen und Wein). Zusammenfassungen dieser Auswertungen werden über das „Panel Pflanzenschutzmittel-Anwendungen“ (<a href="https://papa.julius-kuehn.de/">PAPA</a>) veröffentlicht.&nbsp;</p> </p><p> Funde von Pflanzenschutzwirkstoffen in der Umwelt <p>Kaum ein Wirkstoff wird sofort in der Umwelt abgebaut. Einige Stoffe werden durch die&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/pflanzenschutzmittel-vom-winde-verweht">Luft</a> über weite Strecken transportiert. Rückstände verbleiben zum Teil langfristig im&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/bodenlebewesen-werden-durch-pflanzenschutzmittel">Boden</a>, in&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf">Gewässern</a> und im&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf-grund">Grundwasser</a>. Während für Grundwasser und Oberflächengewässer bereits Daten zur Verfügung stehen, fehlen bisher Monitoringdaten für den Boden und die Luft.&nbsp;</p> </p><p> Wirkstoffe und deren Abbauprodukte im Grundwasser <p>Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und deren Abbauprodukte (Metaboliten) werden, trotz inzwischen abnehmender Tendenzen, immer noch häufig im Grundwasser gefunden. Die Bund-/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) gibt in mehrjährigen Abständen Berichte zur Grundwasserbeschaffenheit und der Belastung mit Wirkstoffen und Metaboliten heraus (siehe Abb. „Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten“).</p> <p>Der aktuelle Bericht&nbsp;<a href="https://www.lawa.de/documents/psm-bericht-2023-12-22-barrierearm-final_2_1728974845.pdf">(LAWA 2024)</a> zeichnet folgendes Bild:&nbsp;</p> <ul> <li>Zwischen 2017 und 2021 überschritten noch etwa 3,6 % der Proben im oberflächennahen Grundwasser den jeweiligen gesetzlichen Grenzwert (0,1 Mikrogramm pro Liter) für Wirkstoffe und relevante Metaboliten. Der Rückgang der Grundwasserbelastungen ist dabei wesentlich auf abnehmende Fundhäufigkeiten von <em>Atrazin</em>, <em>Desethylatrazin</em> und einigen wenigen anderen Wirkstoffen sowie deren Metaboliten zurückzuführen, deren Anwendung bereits seit vielen Jahren verboten ist.</li> <li>Zu den am häufigsten gefundenen Substanzen gehören neun Pflanzenschutzmittelwirkstoffe, die im Berichtszeitraum Bestandteil von zugelassenen Pflanzenschutzmitteln waren.</li> <li>Bei den Abbauprodukten wird in relevante und nicht relevante Metaboliten unterteilt. <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/362/dokumente/uba_factsheet_nrm.pdf">Nicht relevante Metaboliten</a> (nrM) wurden in den letzten Jahren immer häufiger im Grundwasser gefunden. Trotz dieser Bezeichnung können sie sich schädlich auf Ökosysteme auswirken. Zwischen 2017 und 2021 wurden an 72 % aller Grundwassermessstellen solche Metaboliten nachgewiesen (im vorherigen Berichtszeitraum 2013 bis 2016 waren es 58 %). Dabei lagen die Konzentrationen teilweise oberhalb der&nbsp;<a href="https://www.umweltbundesamt.de/node/80570">gesundheitlichen Orientierungswerte</a>. Vor allem die nrM der Wirkstoffe <em>Metazachlor</em>, <em>S-Metolachlor</em>, <em>Chlorthalonil</em> und <em>Dimethachlor</em> sind aufgrund ihrer relativ hohen Fundhäufigkeit für das Grundwasser von Bedeutung.</li> <li>Zudem wurde der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/stoff">Stoff</a> <em>Trifluoracetat</em> (TFA), der seit 2024 aufgrund seiner fortpflanzungsschädigenden Eigenschaften als relevanter Metabolit bewertet wird, nahezu flächendeckend im Grundwasser von Deutschland nachgewiesen.</li> </ul> <p>Die Entwicklung zeigt, dass die Anstrengungen zum Grundwasserschutz fortgeführt werden müssen. Insbesondere viele der nicht relevanten Metaboliten werden bisher nicht standardmäßig bestimmt, da verbindliche Regelungen fehlen.&nbsp;</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.png"> </a> <strong> Häufigkeitsverteilung der Funde von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen und ihren relevanten Metaboliten </strong> Quelle: Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) Downloads: <ul> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.pdf">Diagramm als PDF (126,41 kB)</a></li> <li><a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/384/bilder/dateien/4_Abb_Haeufigkeitsverteilung-psm_2026-03-12.xlsx">Diagramm als Excel mit Daten (33,51 kB)</a></li> </ul> </p><p> Rückstände von Wirkstoffen in oberirdischen Gewässern <p>Normalerweise wird die Belastung der Oberflächengewässer mit Chemikalien im Rahmen des Monitorings der Bundesländer zur Umsetzung der&nbsp;<a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:02000L0060-20141120&amp;from=DE">Wasserrahmenrichtline</a> erfasst. Dieses <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> findet jedoch überwiegend an größeren Gewässern statt. Die zahlreichen Kleingewässer, die oftmals inmitten landwirtschaftlicher Nutzflächen liegen und Pflanzenschutzmitteln besonders ausgesetzt sind, werden dabei nicht ausreichend berücksichtigt. Zudem werden beim Monitoring der Bundesländer nur wenige <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> erfasst. Die Bundesländer sind zwar gemäß&nbsp;<a href="https://www.gesetze-im-internet.de/ogewv_2016/BJNR137310016.html">Oberflächengewässerverordnung</a> verpflichtet,&nbsp;bestimmte Pflanzenschutzmittel in Gewässern zu untersuchen. Doch viele der zu untersuchenden Stoffe sind aktuell gar nicht mehr zugelassen. Dagegen werden viele der tatsächlich oft verwendeten Stoffe nicht untersucht.&nbsp;</p> <p>Am Beispiel der für Wasserorganismen hochtoxischen Stoffgruppe der&nbsp;<a href="https://link.springer.com/article/10.1186/s12302-025-01249-9">Pyrethroide</a> wird die Problematik eines unzureichenden Monitorings deutlich: die routinemäßig angewendeten Analysemethoden der Bundesländer sind nicht sensitiv genug für diese Wirkstoffe. Bei Anwendung geeigneter Analysemethoden (wie z.B. in der Schweiz) könnten jedoch mehrere Stoffe aus der Pyrethroid-Gruppe nachgewiesen werden. Dabei zeigen sich häufig Überschreitungen der zulässigen Werte.</p> <p>Im Forschungsprojekt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/problematik-bei-zulassung-einsatz/auswirkungen-von-pflanzenschutzmitteln-auf/kleingewaessermonitoring">Kleingewässermonitoring</a>“ des Umweltbundesamtes (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>) und des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) wurden 2018/19 gezielt kleine Gewässer untersucht. Es zeigte sich, dass die, nach heutigem Wissensstand im Zulassungsverfahren als akzeptabel eingeschätzten Konzentrationen (Regulatorisch Akzeptable Konzentration, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/rak">RAK</a>) in kleinen Gewässern vielfach überschritten werden. Insbesondere nach Regenfällen werden Pflanzenschutzmittel in hohen Konzentrationen in angrenzende Bäche gespült. An über 80 % aller untersuchten Gewässerabschnitte wurden die RAK-Werte von mindestens einem Wirkstoff überschritten, an gut zwei Dritteln der Standorte sogar von mehreren Stoffen. Die Ergebnisse zeigen auch, dass in über 60 % aller Proben, die nach Regenfällen entnommen wurden, die RAK-Werte überschritten wurden. Bei den üblichen Messungen durch die Behörden werden wetterunabhängige, sogenannte Schöpfproben, genommen. Das Kleingewässermonitoring zeigt jedoch, dass mit dieser Methode lediglich in 25 % aller Proben Überschreitungen nachweisbar sind. Belastungsspitzen nach Regenereignissen werden demnach bei der wetterunabhängigen Probennahme übersehen (siehe Abb. “Kleingewässermonitoring: Häufigkeit der RAK-Überschreitungen in Kleingewässern“).</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/medien/3662/bilder/abb1_kgm_final.jpg"> </a> <strong> Kleingewässermonitoring: Häufigkeit der RAK-Überschreitungen in Kleingewässern </strong> Quelle: Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung / Umweltbundesamt </p><p> </p><p>Informationen für...</p>

Michael Hauer verleiht Forschungspreis Tierschutz: „Forschungsarbeiten zeigen Verantwortung gegenüber Wissenschaft, Gesellschaft und Tieren“

Mit 20.000 Euro dotierter Preis geht an zwei Forschende, die untersuchen, wie sich chemische Substanzen auf die Gehirnentwicklung auswirken / Statt auf Tierversuche wird dabei auf tierfreie Methoden gesetzt Tierversuche werden sowohl ethisch als auch wissenschaftlich zunehmend hinterfragt. Als Anreiz und Anerkennung für die Entwicklung von Verfahren, die dazu geeignet sind im besten Fall auf den Tierversuch gänzlich zu verzichten, schreibt das Land Rheinland-Pfalz seit dem Jahr 2008 alle zwei Jahre den Forschungspreis aus. Dieser Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Dieses Mal geht er an zwei Forschende aus dem Bereich der Toxikologie: Prof. Dr. Ellen Fritsche, die Direktorin am Schweizerischen Zentrum für angewandte Humantoxikologie in Basel ist. Und an Marcel Leist, den Leiter der Abteilung für In-vitro-Toxikologie und Biomedizin an der Universität Konstanz und Direktor des Center for Alternatives to Animal Testing in Europe (CAAT-Europe). „Sie leisten damit einen entscheidenden Beitrag zu einem Ziel, das uns allen am Herzen liegt – der Weiterentwicklung einer modernen, nachhaltigen und ethisch verantwortbaren Wissenschaft. Ihr Projekt trägt damit nicht nur zur Verbesserung des Tierschutzes bei, sondern stärkt auch die Qualität und Aussagekraft toxikologischer Bewertungen“, so Umweltschutzstaatssekretär Michael Hauer bei der heutigen Preisverleihung in Mainz. „Beide Forschende haben die internationale Vernetzung und Standardisierung im Bereich der DNT-Forschung maßgeblich vorangetrieben. Sie steht beispielhaft für eine Forschung, die Verantwortung übernimmt – gegenüber der Wissenschaft, der Gesellschaft und den Tieren.“ Beide Forschende erhalten die Auszeichnung für das Projekt mit dem Titel: „Etablierung, Anwendung und Fortentwicklung einer umfangreichen in vitro Testbatterie für Entwicklungsneurotoxizität (DNT)“. Ihre Forschungen führen dazu, dass man auch ohne Tiere sicher testen kann, ob sich bestimmte chemische Substanzen, etwa Medikamente, schädlich auf die Entwicklung des Nervensystems (bereits im Mutterleib) auswirken. Es gibt aktuell viele aufwendige Prüfverfahren, die eine große Anzahl an Tieren erfordern. Tierfreie Testung im Bereich der Entwicklungsneurotoxizität ist sehr zu begrüßen. Die beiden Forschenden zeigen mit ihren Projekten, dass es dazu auch alternative Methoden gibt – nämlich solche, die auf tierfreien Zellmodellen basieren. Mit diesen ist es möglich, zentrale Prozesse der Gehirnentwicklung präzise und reproduzierbar nachzubilden. Mit der von ihnen entwickelten in vitro Testbatterie ist es gelungen, eine wissenschaftlich fundierte, validierbare und praxisnahe Grundlage für die Untersuchung entwicklungsneurotoxischer Effekte zu schaffen. Insgesamt wurden vier Bewerbungen eingereicht. Der letzte Forschungspreis wurde 2022 verliehen. Tierversuche sind durch verschiedene Rechtsvorschriften vorgeschrieben, unter anderem im Rahmen der Zulassung von Stoffen oder Produkten wie zum Beispiel Chemikalien, Arznei- oder Pflanzenschutzmitteln, zur Erforschung und Erprobung von Methoden zur Diagnostik, Prophylaxe oder Therapie von Krankheiten oder zur Erkennung bestimmter Umweltgefährdungen. In der biomedizinischen Forschung werden sie weiterhin zur Untersuchung biologischer Vorgänge z.B. im Zusammenhang mit der Entstehung von Krankheiten sowie mit Entwicklungs- und Regulationsmechanismen im Organismus durchgeführt. Gegenwärtig kann auf eine Reihe von Tierversuchen nicht verzichtet werden. Ziel ist es jedoch, Tierversuche einzuschränken, zu ersetzen und soweit wie möglich zu vermeiden. Daher schreibt die Landesregierung erneut einen Forschungspreis aus, der die Entwicklung von Ersatz-  und Ergänzungsmethoden entsprechend dem 3R-Prinzip von Russel und Burch (1959) zum Inhalt hat. Es sind mindestens eine der nachfolgenden drei Anforderungen zu erfüllen: durch die Anwendung der Methode werden Tierversuche ersetzt (Replacement); die Zahl der Versuchstiere wird reduziert (Reduction); das Leiden und die Schmerzen der Versuchstiere werden vermindert (Refinement). Hierzu zählen auch Projekte, die bereits bestehende Ansätze aufgreifen und so fortentwickeln, dass sie in der Praxis breite Anwendung finden können (Prävalidierung oder Validierung). Direkt bewerben können sich in Rheinland-Pfalz ansässige Forschungseinrichtungen, Unternehmen oder wissenschaftlich tätige Personen mit Projekten, die mit hoher Wahrscheinlichkeit eine tierversuchsfreie Methode, eine wesentlich verringerte Anzahl von Versuchstieren oder eine deutlich geringere Belastung von Versuchstieren erreichen. Bewerbungen aus anderen Bundesländern sind möglich. Vorschlagsberechtigt sind ferner das Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz sowie Tierschutzorganisationen. Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://mkuem.rlp.de/themen/tiere-und-tierwohl/tierschutz/preise-im-tierschutz https://www.scaht.org/de/%C3%BCber-uns/team/prof-dr-ellen-fritsche https://www.biologie.uni-konstanz.de/leist/members/prof-marcel-leist

Europäische Kommission macht den Weg für weitere Glyphosat-Nutzung frei - Chancen für Rheinland-Pfalz?

Verlängerung der Zulassung für das Pflanzenschutzmittel Glyphosat um zehn Jahre auf europäischer Ebene, nationales Verbot ab 2024 geplant, Bewertung der Entscheidung der EU-Kommission, Haltung zur Nutzung von Glyphosat; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Umwelt und Forsten

Zulassung von Pflanzenschutzmitteln

Regelmäßige Verfristung von Zulassungen, effizientere und effektivere Gestaltung des Verfahrens; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

Zulassung von 18 neuen Pflanzenschutzmitteln durch das BVL

Zulassung von 18 Pflanzenschutzmitteln durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), Bundesumweltministeriums hält Zulassung für rechtswidrig, Bedeutung für Landwirtschaft, Stand des Verfahrens, Gefährdung von Insekten, Inhalt von Zulassungsprüfung und Genehmigung bezüglich Insektenschutz; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau

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