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Pflanzenschutz bei Heil-, Duft- und Gewuerzpflanzen

Das Projekt "Pflanzenschutz bei Heil-, Duft- und Gewuerzpflanzen" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Erfurt, Fachbereich Gartenbau.Der Anbau von Heil-, Duft- und Gewuerzpflanzen hat in Thueringen grosse historische, landeskulturelle und wirtschaftliche Bedeutung. Da es sich aber bundesweit gesehen um Kulturen von geringem Anbauumfang handelt, sind nur wenige Pflanzenschutzmittel zur Bekaempfung von Schaderregern zugelassen. Dies hat zu einer Vielzahl von Bekaempfungsluecken gefuehrt, da auch alternative Verfahren des Pflanzenschutzes nicht zur Verfuegung stehen. Mittel- und langfristig wird der thueringische und deutsche Anbau dieser Pflanzen nur existenzfaehig sein, wenn wirksame und praxisreife Bekaempfungsverfahren gegen die Hauptschaderreger entwickelt werden. Hierzu wurden und werden Versuche in verschiedenen Kulturen durchgefuehrt.

Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze

Das Projekt "Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze" wird/wurde ausgeführt durch: Bio-Protect Gesellschaft für Phytopathologie mbH.

Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze

Das Projekt "Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bio-Protect Gesellschaft für Phytopathologie mbH.

Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze

Das Projekt "Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: e-nema Gesellschaft für Biotechnologie und biologischen Pflanzenschutz mbH.

Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze

Das Projekt "Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Hochschule Geisenheim, Zentrum für Angewandte Biologie, Institut für Phytomedizin.

Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze

Das Projekt "Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze, KMU-innovativ -KMUi-BÖ04: OptiLyso - Optimierung der Produktion und Anwendung von Lysobacter enzymogenes gegen phytopathogene Pilze" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Bildung und Forschung. Es wird/wurde ausgeführt durch: Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Biologischen Pflanzenschutz.

Entwicklung Terrestrischer Modellökosysteme: Neue Möglichkeiten zum Einsatz als Standardtestverfahren in der Abschätzung des Risikos von Pflanzenschutzmitteln auf Bodenorganismen

Das Projekt "Entwicklung Terrestrischer Modellökosysteme: Neue Möglichkeiten zum Einsatz als Standardtestverfahren in der Abschätzung des Risikos von Pflanzenschutzmitteln auf Bodenorganismen" wird/wurde ausgeführt durch: RWTH Aachen University, Institut für Umweltforschung, Lehr- und Forschungsgebiet Ökosystemanalyse (ESA).Die gegenwärtigen europäischen Vorschriften zur Zulassung von Pflanzenschutzmitteln sehen auf der ersten Stufe Einzelartentests unter Laborbedingungen vor. Sie sollen worst-case Szenarien der Exposition abbilden und können keinen Aufschluß über die vielfältigen Wechselbeziehungen sowie über Änderungen im strukturellen Gefüge der Bodenorganismen verschiedener trophischer Ebenen geben. Höherstufige Testverfahren sind mit Ausnahme des funktionellen Streubeuteltests nicht standardisiert. Nur großangelegte und damit kostenintensive Feldstudien liefern strukturelle Endpunkte und können zur adäquaten Beschreibung der komplexen Wirkzusammenhänge in der heterogenen Bodenmatrix beitragen. In der aktuellen Diskussion um die Revision der bestehenden EU-Richtlinien zeichnet sich ab, daß künftig zunehmend strukturelle Endpunkte, auch auf dem Niveau des Halbfreilandes, einbezogen werden sollen, um eine realitätsnahe Bewertungsgrundlage zu bilden. Im Kontext der bestehenden internationalen Leitlinien ist am Institut für Umweltforschung ein TME-System entwickelt worden, das unter natürlichen Witterungsbedingungen und über einen Zeitraum von bis zu einem Jahr artenreiche Gemeinschaften von Bodenorganismen weitgehend in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung beherbergen kann. Im Mittelpunkt stehen dabei vier der abundantesten Gruppen der Meso- und Mikrofauna: Collembolen, Oribatiden, Enchytraeen und Nematoden. Diese Systeme sollen ausreichend empfindlich reagieren, um Effekte auf der Ebene von Organismengemeinschaften oder Populationen statistisch nachzuweisen. Umfangreiche Vorstudien befassen sich mit der Variabilität im Boden und der Stabilität der Biozönosen in TMEs, um das Design von Effektstudien den speziellen Gegebenheiten von Wiesenökosystemen anzupassen. Die TMEs bestehen aus großen, intakten und ungestörten Bodenkernen mit einer Höhe von 40 Zentimetern und einem Durchmesser von bis zu 47 Zentimetern. Sie werden unter natürlichen Witterungsbedingungen betrieben, bieten aber die Möglichkeit bei langandauernden Extremverhältnissen (vor allem Dürre) steuernd einzugreifen. Um möglichst empfindliche und diverse Lebensgemeinschaften vorzufinden, wurden die Bodenkerne nicht einem Agrarökosystem entnommen, sondern einer regelmäßig gemähten Wiese, die über Jahrzehnte nicht mit Pflanzenschutzmitteln behandelt worden sind. In Vorstudien im Freiland konnte gezeigt werden, daß die geklumpte Verteilung der Organismen über die Entnahmefläche Anpassungen bei der Gewinnung der Bodenkerne erfordert, welche die Variabilität in nachfolgenden Versuchen senken können. Nach dem Stechen der Bodenkerne werden die TMEs in die Versuchsanlage der RWTH Aachen transportiert, welche eine ausreichende Drainage in Verbindung mit einer intakten Wasserspannung gewährleisten soll, um sowohl Staunässe als auch ein Austrocknen der Kerne zu verhindern. U.s.w.

Eintrag, Verhalten und Verbleib von Pflanzenschutzmitteln in Luft

Das Projekt "Eintrag, Verhalten und Verbleib von Pflanzenschutzmitteln in Luft" wird/wurde ausgeführt durch: Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft.Literaturdokumentation von Arbeiten ueber den photochemischen Abbau von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in der Trophosphaere. Beruecksichtigt werden entsprechende Abbauexperimente in Labor- und Freilandapparaturen sowie direkte Untersuchungen in der freien Atmosphaere. Entwicklung einer Pruefvorschrift bzw. -richtlinie zum Eintrag und Verbleib von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen in Luft zur Verwendung im Zulassungsverfahren von Pflanzenschutzmitteln. Pruefung und Bewertung des Verbleibs von Pflanzenschutzmitteln in der Luft.

Nationale Bedingungen in der europäisch harmonisierten Umweltrisikobewertung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigen - Räumlich untersuchen, Widersprüche aufdecken, Lösungen finden

Das Projekt "Nationale Bedingungen in der europäisch harmonisierten Umweltrisikobewertung von Pflanzenschutzmitteln berücksichtigen - Räumlich untersuchen, Widersprüche aufdecken, Lösungen finden" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) / Umweltbundesamt (UBA). Es wird/wurde ausgeführt durch: Umweltbundesamt.Im Projekt sollen bestehende Daten, insbesondere aus den Mitgliedstaaten der für Deutschland im Zulassungsverfahren von PSM relevanten mittleren Zone, zusammengetragen und ausgewertet werden sowie Lösungsvorschläge für eine Anpassung der harmonisierten EU-Bewertungsmethoden entwickelt werden, die gleichzeitig die nationalen Bedingungen hinreichend berücksichtigt. Für den Bereich Grundwasserrisikobewertung existieren z.B. neun EU-Grundwasserszenarien, welche die Umweltbedingungen von neun großen Klimaregionen in Europa repräsentieren und aus dem Jahr 2002 stammen. Die Übertragbarkeit dieser Szenarien auf die drei anders abgegrenzten pflanzenschutzrechtlichen Bewertungszonen in Europa wurde nicht wissenschaftlich begleitet und oblag der nationalen Überprüfung der Mitgliedstaaten. Dies hat zur Folge, dass Mitgliedstaaten in diesem sehr vereinfachten Bewertungskonzept z.T. auf die gleichen Szenarien zurückgreifen, obwohl ihre Umweltbedingungen vielfältiger und spezifischer sein können. Das hat zur Folge, dass PSM-Zulassungen auf harmonisierten Methoden basieren, obwohl die realen spezifischen Bedingungen eine sehr viel differenziertere Sichtweise erfordern. An diesem Punkt setzt die Forschung an. Anhand von verfügbaren statistischen und räumlichen Zustandsdaten soll die Vielfalt und Unterschiedlichkeit der u.a. spezifischen nationalen landwirtschaftlichen, klimatischen, hydrologischen, bodenkundlichen und ökologischen Bedingungen in den Mitgliedstaaten der zentralen Zone untersucht und für den Prüfbereich Grundwasser und andere Aspekte der Umweltrisikobewertung gegenübergestellt werden. Aus den Ergebnissen sollen Strategien für eine angepasste Umweltrisikobewertung entwickelt werden. Zeitgleich sollen die Ergebnisse auf europäischer und zonaler Ebene veröffentlicht und diskutiert, die Mitgliedstaaten für die Problematik sensibilisiert und weitere Schritte zur Ausgestaltung der pflanzenschutzrechtlichen Verfahren eingeleitet werden.

Grundstoffe im Pflanzenschutz

Im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes ist der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel auf das notwendige Maß zu begrenzen. Um Schädlingen dennoch etwas entgegenzusetzen, können auch Grundstoffe verwendet werden. Die Kategorie der Grundstoffe wurde mit der europäischen Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung im Jahre 2009 neu eingeführt. Im Gegensatz zu Pflanzenschutzmitteln erfordert das Inverkehrbringen von Grundstoffen keine Zulassung durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). Grundstoffe sind eigentlich nicht für den Pflanzenschutz entwickelt worden, dennoch ist ihre Anwendung im Pflanzenschutz von Nutzen. Artikel 23 der Pflanzenschutz-Zulassungsverordnung, legt die Kriterien der Genehmigung für einen Grundstoff im Pflanzenschutz fest: Es darf sich dabei nicht um einen bedenklichen Stoff handeln. Grundstoffe dürfen keine Störungen des Hormonsystems und keine neurotoxischen oder immuntoxischen Wirkungen auslösen. Sie dürfen nicht als Pflanzenschutzmittel vermarktet werden. Eine EU-Genehmigung wird nur erteilt, wenn der Grundstoff weder eine unmittelbare oder verzögerte schädigende Wirkung auf die Gesundheit von Mensch oder Tier, noch eine unannehmbare Wirkung auf die Umwelt hat. Hinweis: Es gibt auch industriell hergestellte Grundstoffe, die in Bau- und Gartenmärkten vertrieben werden. Die in Deutschland geltenden „ Einheitliche Kriterien für die Abgrenzung von Grundstoffen gemäß Artikel 23 der *Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 gegenüber Pflanzenschutzmitteln können hier abgerufen werden. Grundstoffe durchlaufen nicht das ansonsten für Wirkstoffe im Pflanzenschutz übliche Genehmigungsverfahren. Ihre Genehmigung erfolgt auf der Grundlage eines EU-Beurteilungsberichts, indem die zulässigen Anwendungsgebiete beschrieben sind. Ferner werden dort auch Anwendungsbedingungen und in einigen Fällen sogar Wartezeiten, die bei der Anwendung zu beachten sind, festgelegt. Da Grundstoffe in der Regel für andere Zwecke auf den Markt kommen, z. B. Bier, sind sie nicht für eine Anwendung im Pflanzenschutz gekennzeichnet. Über den Genehmigungsstatus von Grundstoffen informiert die Europäische Kommission in ihrer Wirkstoffdatenbank. EU Pesticides Database (v.2.2) Search Active substances, safeners and synergists Eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Grundstoffe im xlsx*-Format finden Sie hier. Die Informationen entstammen den Durchführungsverordnungen zur Genehmigung dieser Grundstoffe und den Beurteilungsberichten der EU-Kommission. Wir bitten um Beachtung der geänderten Datensätze. Alle Angaben sind ohne Gewähr! Grundstoffe können auch im Haus- und Kleingarten von nicht beruflichen Anwendern eingesetzt werden. Im ökologischen Anbau dürfen nur Stoffe zum Pflanzenschutz verwendet werden, die im Anhang I der Durchführungsverordnung (EG) Nr. 2021/1165 aufgeführt sind. Über die Zulässigkeit informiert das Tabellenblatt „Herstellung_Bedingungen“. Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein, Pflanzenschutzdienst Haus- und Kleingarten Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) Anwendung von Grundstoffen

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