Mineralische Pflanzenstärkungsmittel (Agrosol) sind für die Biologische Landwirtschaft zugelassen und werden in diesem Bereich beworben. Das primäre Ziel dieser Forschungsarbeit soll sein, die Wirtschaftlichkeit des Einsatzes solcher Mittel gerade in der Biologischen Landwirtschaft zu überprüfen. Gerade in einer Zeit, wo Dauergrünlandbetriebe versuchen müssen, alle möglichen externen Kosten so gering wie möglich zu halten, ist eine kritische Überprüfung notwendig. Am Bio Lehr- und Forschungsbetrieb des LFZ Raumberg-Gumpenstein werden Exaktversuchsparzellen auf einer 3-schnittigen Dauerwiese angelegt. Die Fläche befindet sich auf 740 m und stellt von der Ertragslage einen guten durchschnittlichen Grünlandbestand dar. Die Bewirtschaftung der Parzellen erfolgt mit 2 Düngungsniveaus. Einmal mit 80 und einmal mit 120 kg N je ha und Jahr, wobei immer eine Variante mit keinem zusätzlichen Mittel behandelt wird und die andere mit einem mineralischen Pflanzenstärkungsmittel (Agrosol). Das Pflanzenstärkungsmittel wird 1-mal vor dem 1. Schnitt, 2-mal nach dem 1. Schnitt und 1-mal nach dem 2. Schnitt mit 3 kg/ha ausgebracht. Folgende Punkte sollen dabei überprüft werden: 1. Unterscheiden sich die Pflanzenbestände zwischen den Varianten nach der Projektlaufzeit. Die Zusammensetzung einer Schnittwiese gibt Auskunft über die Stabilität bzw. Labilität gegenüber der Bewirtschaftung und der Umwelteinflüsse. Jede Form der Bewirtschaftung hat einen großen Einfluss auf die Entwicklung des Pflanzenbestandes, weshalb die Beobachtung beim Einsatz neuer Produkte sehr wichtig ist. 2. Hat der Einsatz von mineralischen Pflanzenstärkungsmitteln einen Einfluss auf den Humusgehalt im Boden. Anhand von begleitenden Bodenanalysen soll die Situation der wichtigsten Bodenparameter überprüft werden, damit so mögliche kurzfristige Veränderungen dokumentiert werden können. 3. Kommt es zu einer Steigerung der Mengen- und Qualitätserträge bei den behandelten Varianten. Es gilt zu ermitteln, wie stark die Ertragsdifferenz zwischen den Parzellen ohne und mit Behandlung des mineralischen Pflanzenstärkungsmittels ist. Darüber hinaus werden auch Unterschiede bei den Inhaltsstoffen untersucht. 4. Ist der Einsatz solcher Mittel für den Dauergrünlandbetrieb ökonomisch sinnvoll. Da Zukaufmittel immer mit Kosten verbunden sind, ist eine ökonomische Bewertung wichtig. Gerade ein Dauergrünlandbetrieb muss bei Zukaufmittel sehr gut überlegen, da z.B. bei Betrachtung der aktuellen Milchpreise jeglicher zusätzliche Aufwand beachtet werden muss.
Einleitung: Die Sommerwurzgewächse (Orobanchaceae) sind parasitische Blütenpflanzen, die sich über ein Kontaktorgan (Haustorium) an die Wurzel der Wirtspflanze anhaften und von ihr Wasser, Nährstoffe und Assimilate aufnehmen. Zu den Wirtspflanzen einiger Orobanche-Arten zählen auch wichtige Nutzpflanzen, wie etwa Bohnen, Sonnenblumen oder Tabak. Je nach Befallsintensität kann es zu signifikanten Ertragsminderungen oder sogar zu kompletten Ertragsverlusten kommen. Insbesondere im Mittelmeergebiet, Asien und Nordafrika steigt die Bedrohung der Nutzpflanzenproduktion durch Orobanche stetig an. Die Kontrolle von Orobanche mit Hilfe von Herbiziden ist teuer, schwierig handhabbar und nicht ausreichend effektiv. Resistenzzüchtungen der Nutzpflanzen werden aufgrund des Vorkommens verschiedenster Orobanche-Rassen (mit verschiedenen Pathogenitätsfaktoren) schnell durchbrochen. Leider fehlen bislang ausreichende Informationen zur Interaktion von Orobanche mit den jeweiligen Wirten. Anhand derartiger grundlegender Erkenntnisse könnten alternative oder verbesserte Kontrollmaßnahmen entwickelt werden. Stärkung der Resistenz der Nutzpflanzen (induzierte Resistenz) oder die Verwendung Orobanche-spezifischer Antagonisten (wie etwa des Hyperparasiten F. oxysporum f.sp. orthoceras) als biologisches Kontrollagens stellen wirksame Möglichkeiten der Kontrolle des Pathogens dar. Ziele: Als Modell zum Verständnis der Interaktion der Sommerwurz mit seinen Wirten wird die Assoziation von Orobanche cumana Wallr. und der Sonnenblume (Helianthus annuus L.) verwendet. Die Ziele des Projektes sind: - grundlegender Erkenntniszuwachs zur Interaktion von O. cumana und H. annuus. - Wirkungsweise des Hyperparasiten F. oxysporum f.sp. orthoceras auf seinen Wirt O. cumana (Biochemie, Histologie), - Auswirkung von Pflanzenstärkungsmitteln als Resistenzaktivatoren der Sonnenblume auf den Befall mit O. cumana.
Ziel des Projektes ist die Prüfung der Erfolgsaussichten für Substanzen(Hefeextrakte, Chitosan) mit pflanzenstärkenden und Elicitoreigenschaften zur Stabilisierung der Erträge und Verbesserung der Pflanzengesundheit im Kartoffelbau mit dem langfristigen Ziel der Reduktion des Einsatzes von chemischen und kupferhaltigen Fungiziden. Die Ergebnisse der in vitro, im Gewächshaus, sowie im Feld unter gemäßigten und subtropischen Bedingungen durchgeführten Forschungsarbeiten bilden die Grundlage zur Ableitung von Kriterien zur Beurteilung der Effektivität von Pflanzenstärkungsmitteln sowie zur Entwicklung von Anwendungsprotokollen. Die folgenden Zwischenergebnisse können formuliert werden: Pflanzenstärkungsmittel unterscheiden sich hinsichtlich der Wirksamkeit auf Ertragsparameter sowie gegenüber Krautfäule(Phytophthora infestans) und Dürfleckenkrankheit (Alternaria solani). Die Wirkung von Pflanzenstärkungsmitteln auf Parameter von Ertrag und Pflanzengesundheit wird durch die natürlichen Bedingungen während der Anwendung modifiziert. Der Einsatz von Pflanzenstärkungsmitteln ist besonders aussichtsreich bei der Produktion von gesundem Kartoffelpflanzgut ausgehend von Gewebekulturmethoden.
Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis Inhaltsübersicht Abschnitt 1 Allgemeine Bestimmungen § 1 Zweck § 2 Begriffsbestimmungen Abschnitt 2 Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen § 3 Gute fachliche Praxis und integrierter Pflanzenschutz § 4 Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 5 Mitwirkung von Bundesbehörden am Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 6 Pflanzenschutzmaßnahmen § 7 (weggefallen) § 8 Anordnungen der zuständigen Behörden Abschnitt 3 Allgemeine Anforderungen für Anwender, Händler und Hersteller von Pflanzenschutzmitteln sowie Pflanzenschutzberater § 9 Persönliche Anforderungen § 10 Anzeige bei Beratung und Anwendung § 11 Aufzeichnungspflichten Abschnitt 4 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 12 Vorschriften für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 13 Vorschriften für die Einschränkung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 14 Verbote § 15 Beseitigungspflicht § 16 Gebrauch von Pflanzenschutzgeräten § 17 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind § 18 Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen § 19 Ausbringung oder Verwendung von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 20 Versuchszwecke § 21 Erhebung von Daten über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln § 22 Weitergehende Länderbefugnisse Abschnitt 5 Abgabe, Rückgabe und Ausfuhr von Pflanzenschutzmitteln § 23 Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 24 Anzeigepflicht bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln § 25 Ausfuhr § 26 Getrennte Lagerung § 27 Rückgabe von Pflanzenschutzmitteln Abschnitt 6 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln, Zulassungsverfahren § 28 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln § 29 Inverkehrbringen in besonderen Fällen § 30 Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln unter abweichender Bezeichnung § 31 Kennzeichnung § 32 Inverkehrbringen von mit Pflanzenschutzmitteln behandeltem Saatgut, Pflanzgut oder Kultursubstrat § 33 Zuständigkeit für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln § 34 Beteiligungen § 35 Grundlagen für die Verfahren zur Zulassung eines Pflanzenschutzmittels § 36 Ergänzende Bestimmungen für den Inhalt der Zulassung § 37 Neue Erkenntnisse § 38 Verlängerung der Zulassung § 39 Widerruf, Rücknahme, Ruhen der Zulassung § 40 Ergänzende Regeln zu Zulassungs- und Genehmigungsverfahren Abschnitt 7 Inverkehrbringen von anderen Stoffen, Zulassungs- und Genehmigungsverfahren § 41 Zuständigkeit für die Prüfung von Wirkstoffen, Safenern und Synergisten § 42 Zusatzstoffe § 43 Kennzeichnung von Zusatzstoffen § 44 Überprüfung genehmigter Zusatzstoffe § 45 Pflanzenstärkungsmittel Abschnitt 8 Parallelhandel § 46 Genehmigung für den Parallelhandel § 47 Kennzeichnung parallelgehandelter Pflanzenschutzmittel § 48 Ruhen der Genehmigung für den Parallelhandel § 49 Pflichten des Inhabers der Genehmigung für den Parallelhandel § 50 Rücknahme oder Widerruf der Genehmigung für den Parallelhandel § 51 Innergemeinschaftliches Verbringen von Pflanzenschutzmitteln für den Eigenbedarf Abschnitt 9 Pflanzenschutzgeräte § 52 Prüfung § 53 Betriebsanleitung Abschnitt 10 Entschädigung, Forderungsübergang, Kosten § 54 Entschädigung § 55 Forderungsübergang § 56 Gebühren und Auslagen Abschnitt 11 Behörden, Überwachung § 57 Julius Kühn-Institut § 58 Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit § 59 Durchführung in den Ländern § 60 Behördliche Anordnungen § 61 Mitwirkung von Zolldienststellen § 62 Befugte Zollstellen Abschnitt 12 Auskunfts- und Meldepflichten, Übermittlung von Daten, Geheimhaltung § 63 Auskunftspflicht § 64 Meldepflicht § 65 Geheimhaltung § 66 Übermittlung von Daten § 67 Außenverkehr Abschnitt 13 Straf- und Bußgeldvorschriften § 68 Bußgeldvorschriften § 69 Strafvorschriften Abschnitt 14 Schlussbestimmungen § 70 Unberührtheitsklausel § 71 Besondere Vorschriften zur Bekämpfung der Reblaus § 72 Eilverordnungen § 73 (weggefallen) § 74 Übergangsvorschriften
<p>Pflanzenschutz im Gemüsegarten</p><p>So gelingt die Ernte im Gemüsegarten</p><p><ul><li>Wählen Sie widerstandsfähige und vielfältige Sorten bzw. Arten.</li><li>Sorgen Sie für optimale Standortbedingungen und einen gesunden, lebendigen Boden.</li><li>Bauen Sie verschiedene Gemüsearten im räumlichen und zeitlichen Wechsel an.</li><li>Verwenden Sie ein engmaschiges Netz, um Gemüsepflanzen zu schützen.</li><li>Ein Verzicht auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> schont die Umwelt und Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Schädlingsbefall vorbeugen:</strong> Käfer, Fliegen oder Blattläuse sind nicht in jedem Fall ein Problem. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Nahrungskette, erst in großer Zahl schaden sie. Diese grundlegenden Maßnahmen beugen einem massenhaften Befall vor:</p><p><strong>Netze schützen das Gemüse:</strong> Feinmaschige Netze sind effektiv, sie halten zum Beispiel Minierfliegen, Gemüsefliegen, Gallmücken, Kartoffelkäfer, Erdflöhe und Schad-Schmetterlinge fern.</p><p><strong>Beispiele für konkrete Maßnahmen gegen typische Gemüseschädlinge:</strong></p><p>Er legt seine Eier ab April an die Wurzelhälse von Kohlgewächsen. Dort bilden sich in der Folge sogenannte Gallen – kugelförmige Wucherungen, in deren hohlem Inneren sich die Käferlarven entwickeln.</p><p>Übrigens: Maulwurfsgrillen sind, entgegen der landläufigen Meinung, keine bedrohlichen Schädlinge! Sie fressen normalerweise Würmer, Schneckeneier und Insekten. Nur bei Nahrungsmangel fressen sie auch Pflanzenwurzeln. Durch ihre Grabtätigkeiten lockern sie den Boden, das Graben kann aber auch zu Schäden an Pflanzen führen. Die starke Bekämpfung durch den Menschen hat bereits dazu geführt, dass Maulwurfsgrillen sehr selten geworden sind und bundesweit in der Roten Liste als „stark gefährdet“ geführt werden.</p><p><strong>Tierische Helfer aus dem Handel:</strong> Im Gewächshaus ist es möglich, zum Schutz der Pflanzen gezielt Nützlinge aus dem Fachhandel auszubringen. Da die Tiere unter Umständen aus dem Gewächshaus entweichen können, sollten Sie jedoch nur einheimische Arten und Unterarten verwenden. Das ist wichtig, damit natürlich vorkommende Arten nicht beeinträchtigt oder verdrängt werden. Mehr dazu lesen Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/nuetzlinge-im-garten#kommerzieller-einsatz-von-nutzlingen-im-gewachshaus-und-garten">HIER</a>.</p><p><strong>Krankheiten vorbeugen:</strong> Neben den potentiellen Schädlingen stellen auch Krankheitserreger eine Gefahr für Gemüsepflanzen dar. Das können Pilze, Bakterien, Viren oder auch Einzeller sein. Für viele Krankheitserreger gibt es keine zugelassenen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> für den Haus- und Kleingarten. Vorbeugende Maßnahmen sind demnach der effektivste Weg, Ihre Pflanzen gesund zu halten.</p><p><strong>Mehltau ist häufig anzutreffen und dennoch vermeidbar: </strong>Hinter dem Begriff Mehltau verbirgt sich eine Vielzahl von Pilzarten, die sich zwar in ihrer Lebensweise ähneln, sich aber jeweils auf bestimmte Pflanzenarten spezialisiert haben. Ein Mehltaupilz, der Zucchini befällt, kann also nicht den benachbarten Salat anstecken und umgekehrt. Praktischerweise muss man nicht jede einzelne Mehltauart kennen, denn die Maßnahmen zur Vorbeugung und Bekämpfung sind ähnlich. Unterscheiden muss man jedoch zwischen Echtem Mehltau und Falschem Mehltau. Echter Mehltau tritt bei Hitze und Trockenheit als mehlig-weißlicher, leicht abwischbarer Belag an den Blattoberseiten auf. Falscher Mehltau tritt bei feucht-kühler Witterung als weiß-grauer, nicht abwischbarer Belag an den Blattunterseiten auf. Falscher Mehltau tritt wegen der hohen Luftfeuchtigkeit auch häufig im Gewächshaus auf. Mehltaupilze entziehen der Pflanze Nährstoffe. In der Folge sterben Blätter ab, oder, bei starkem Befall, die ganze Pflanze. Vorbeugen können Sie durch die Wahl resistenter Sorten. <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmittel</a> aus Ackerschachtelhalm unterstützen bei der Festigung des Pflanzengewebes und der Bildung von Abwehrstoffen. Meiden Sie synthetischen Stickstoffdünger, dieser macht das Pflanzengewebe weich und anfällig für Pilzkrankheiten. Halten Sie die oberirdischen Pflanzenteile trocken und sorgen Sie für gute Durchlüftung. Entfernen Sie befallene Pflanzenteile und entsorgen Sie diese. Beim Kompostieren sollten Sie die befallenen Teile gleich mit Erde oder anderem Pflanzenmaterial bedecken, damit die Sporen nicht vom Wind weitergetragen werden.</p><p>Echter Mehltau tritt vor allem bei Hitze und Trockenheit auf.</p><p>Falscher Mehltau, hier auf einer Gurke, tritt bei feucht-kühler Witterung an den Blattunterseiten auf. Gurken zeigen ein besonders charakteristisches Schadbild: Die gelben Flecken auf der Blattoberseite sind eckig und scharf abgegrenzt. Der eigentliche Pilzrasen befindet sich jedoch auf der Blattunterseite – dieser ist auch das Unterscheidungsmerkmal zum ähnlich aussehenden Gurkenmosaikvirus.</p><p><strong>Was Sie noch tun können:</strong> Gönnen Sie Ihrem Boden eine Wellnesskur mit Gründüngungspflanzen. Das sind bestimmte Pflanzenarten, die in der Anbaupause zwischen zwei Hauptkulturen gesät werden und nach einer gewissen Kulturzeit zerkleinert und in den Boden eingearbeitet werden. Einige Arten können auch noch im Herbst gesät werden und frieren dann im Winter ab. Sie bedecken den Boden im Winter mit dem abgestorbenen Kraut und sind bis zum Frühjahr verrottet. Gründüngung reichert den Boden mit Humus an und ernährt die Bodenlebewesen. Sie unterdrückt Unkrautbewuchs und schützt den Boden vor Austrocknung und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/e?tag=Erosion#alphabar">Erosion</a>. Einige Arten, die sogenannten <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/l?tag=Leguminosen#alphabar">Leguminosen</a> (z.B. Klee, Luzerne, Lupinen), können zudem über ihre Wurzeln Stickstoff im Boden anreichern. Nach ihrer Verrottung stellen sie die wertvollen Nährstoffe der Folgekultur zur Verfügung. Tiefwurzelnde Arten (z.B. Bitter-Lupinen, Senf, Ölrettich) können außerdem verdichteten Boden auflockern. Über ein besonders tiefes Wurzelsystem verfügt auch die Luzerne, sie kann Wasser und Nährstoffe noch aus fünf Metern Bodentiefe holen. Andere zur Gründüngung geeigneten Pflanzenarten (z.B. Phacelia, Buchweizen, Wicken) sind wiederum aufgrund ihrer Blütenpracht ein Paradies für hungrige Insekten. Achten Sie jedoch bei der Auswahl der Gründüngungspflanzen auf deren Familienzugehörigkeit. Gehören sie zur selben Familie wie Ihre Gemüsepflanzen (z.B. Familie der Schmetterlingsblütler oder Kreuzblütler), dann sollten sie nicht direkt neben- oder nacheinander auf der gleichen Fläche wachsen.</p><p><strong>Pflanzenschutzmittel</strong><strong> </strong><strong>nur im Notfall:</strong> Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoffen</a> erreicht werden kann. Wenn Sie sich doch für ein Pflanzenschutzmittel entscheiden, dann können Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe wählen. Vergleichsweise umweltverträgliche Wirkstoffe sind zum Beispiel:</p><p>Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und halten Sie sich genau an die Packungsbeilage. Weitere Tipps zum richtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/chemische-pflanzenschutzmittel-im-hobbygarten">HIER</a>.</p><p> </p>
<p>Pflanzenschutz im Obstgarten: Beeren</p><p>So gelingt die Ernte in Ihrem Obstgarten</p><p><ul><li>Wählen Sie widerstandsfähige Sorten und vielfältige Arten.</li><li>Sorgen Sie für optimale Standortbedingungen und einen gesunden, lebendigen Boden.</li><li>Kontrollieren Sie Ihre Pflanzen regelmäßig, um früh genug Gegenmaßnahmen zu ergreifen.</li><li>Schneiden Sie mit Schaderregern befallene Pflanzenteile ab.</li><li>Ein Verzicht auf <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> schont die Umwelt und Ihre Gartenmitbewohner.</li></ul></p><p>Gewusst wie</p><p><strong>Krankheiten vorbeugen:</strong> Im Beeren-Anbau sind insbesondere Pilz-Erkrankungen relevant. Vorbeugende Maßnahmen sind hier der effektivste Weg, Ihre Pflanzen gesund zu halten.</p><p>Die wichtigsten Pilzkrankheiten im Überblick</p><p><strong>Grauschimmel:</strong> Vor allem Erdbeeren, aber auch Himbeeren und Brombeeren, werden vom Grauschimmel (<em>Botrytis cinerea</em>) befallen. An Knospen und unreifen Früchten zeigen sich braune Stellen, reife Früchte faulen. Etwas später überdeckt ein grauer Schimmelrasen die befallenen Stellen.</p><p><strong>Lederbeerenfäule:</strong> Die Lederbeerenfäule (<em>Phytophthora cactorum</em>) verleiht Erdbeeren eine bräunliche Farbe und eine lederartige Oberfläche. Die Konsistenz der Früchte ist gummiartig, der Geschmack bitter.</p><p><strong>Himbeerrutenkrankheit:</strong> Der Begriff Himbeerrutenkrankheit umfasst verschiedene Pilzkrankheiten mit ähnlichen Symptomen. Im Frühjahr treiben einzelne Ruten nicht richtig aus und zeigen rotbraune, blauviolette oder schwarze Flecken – oft vom Fuß der Pflanze beginnend oder im Bereich der Blätter. Rindenpartien können sich ablösen, die befallenen Ruten werden brüchig und sterben schließlich ab.</p><p><strong>Amerikanischer Stachelbeermehltau:</strong> Der Amerikanische Stachelbeermehltau (<em>Sphaerotheca mors uvae</em>) überzieht Stachelbeeren und Schwarze Johannisbeeren mit einem weißgrauen Belag. Der Pilzbefall schwächt die Pflanzen und sorgt dafür, dass die befallenen Früchte nicht ausreifen.</p><p>Grauschimmel tritt vor allem in warmen Sommern mit reichlich Niederschlägen auf.</p><p>Eine ledrige Oberfläche und eine gummiartige Konsistenz weisen auf die Lederbeerenfäule hin.</p><p>Blauviolette Rindenverfärbungen sind ein typisches Kennzeichnen der Himbeerrutenkrankheit.</p><p>Amerikanischer Stachelbeermehltau führt zu weißen, später filzig-braunen und unreifen Früchten.</p><p><strong>Schädlingen vorbeugen:</strong> Schädlinge können Pflanzen schwächen, indem sie zum Beispiel an den Blättern saugen oder das Fruchtwachstum verhindern. Im Hausgarten ist der Schaden meist tolerierbar. Eine Bekämpfung würde auch den Nützlingen schaden, denen sie als Nahrung dienen. Gestalten Sie Ihren Garten vielfältig und möglichst naturnah, so dass sich viele Nützlinge darin wohl fühlen. Konkrete Tipps dazu finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/nuetzlinge-im-garten">HIER</a>.</p><p>Die wichtigsten Schädlinge im Überblick</p><p><strong>Blütenstecher:</strong> Blütenstecher (<em>Anthonomus rubi</em>) sind auf Erdbeeren, Himbeeren und Brombeeren zu finden. Die schwarzen Rüsselkäfer sind zwei bis vier Millimeter groß. Sie legen ihre Eier in die Blütenknospen der Beerenfrüchte. Die weiblichen Käfer beißen nach der Eiablage den Knospenstiel an, so dass die Knospe umknickt, verwelkt und abfällt.</p><p><strong>Himbeerkäfer:</strong> Die kleinen weißen Larven des Himbeerkäfers (<em>Byturus tomentosus</em>) fressen sich in das Fruchtinnere. Die Himbeeren werden braun und hart oder zeigen Missbildungen.</p><p><strong>Gallmilben:</strong> Ist ein Brombeerstrauch von Gallmilben (<em>Acalitus essigi</em>) befallen, reifen Früchte oder Teile davon nicht aus, sondern bleiben rot oder rotgrün. Reife, normal ausgefärbte Früchte sind hart und sauer.</p><p><strong>Johannisbeerglasflügler:</strong> Die Larven des Johannisbeerglasflüglers (<em>Synanthedon tipuliformis</em>) bohren sich in die Johannisbeertriebe und fressen das Mark. Befallene Triebe werden welk und sterben später ganz ab. Schwarze Johannisbeeren werden bevorzugt befallen.</p><p>Pflanzenschutzmittel sind zur Bekämpfung des Johannisbeerglasflüglers nicht gut geeignet. Mittel, die nur bei direktem Kontakt wirken, müssten exakt zum richtigen Zeitpunkt ausgebracht werden, um die Weibchen bei der Eiablage zu töten. Selbst dann würden sie wahrscheinlich nicht wie gewünscht wirken und vor allem anderen Insekten schaden. Die geschlüpften Larven fressen ohnehin im Inneren der Triebe und sind dadurch gut geschützt.</p><p><strong>Kirschessigfliegen:</strong> Die <a href="https://drosophila.julius-kuehn.de/">Kirschessigfliege</a> (<em>Drosophila suzukii</em>) ist nur drei Millimeter groß, kann aber große Ernteverluste verursachen. Sie befällt nicht nur Kirschen, sondern auch Erdbeeren, Brombeeren, Himbeeren, Blaubeeren, Stachelbeeren und Johannisbeeren. Markant sind die roten Augen und der sägeartige Ei-Legeapparat, mit dem die Weibchen in die Fruchthaut eindringen. Die invasive, aus Asien stammende Kirschessigfliege wurde 2011 erstmalig in Deutschland nachgewiesen und hat sich innerhalb von nur drei Jahren bundesweit ausgebreitet. Sie wird durch befallene Früchte verbreitet, kann aber auch selbst weite Strecken zurücklegen. Unter den klimatischen Bedingungen in Deutschland kann sie bis zu acht Generationen pro Jahr zeugen. Es gibt keine Insektizide, die für den Haus- und Kleingarten zugelassen sind. Aufgrund der hohen Vermehrungsrate und des kurzen Entwicklungszyklus würde die Kirschessigfliege wahrscheinlich schnell Resistenzen gegen Insektizide entwickeln. </p><p>Nach der Eiablage beißt der Blütenstecher die Blütenstiele an, so dass sie abknicken.</p><p>Die weißen Larven des Himbeerkäfers fressen von innen an den Beeren.</p><p>Schadbild der Brombeergallmilbe, die Beeren bleiben rot und hart.</p><p>Dass man die Larven des Johannisbeerglasflüglers zu Gesicht bekommt, ist selten. Meist sieht man nur die Folgen ihrer Fraßtätigkeit – das schwarz verfärbte Mark der Stängel.</p><p>Mit einer Lupe kann man die roten Augen der Kirschessigfliege erkennen. Die Männchen haben auf ihren Flügeln einen gut sichtbaren schwarzen Punkt.</p><p><strong><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/p?tag=Pflanzenschutzmittel#alphabar">Pflanzenschutzmittel</a> </strong><strong>nur im Notfall:</strong> Bevorzugen Sie grundsätzlich immer nicht-chemische Maßnahmen, bevor Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/chemikalien/pflanzenschutzmittel/wissenswertes-ueber-pflanzenschutzmittel">Pflanzenschutzmittel</a> einsetzen. Verwenden Sie Pflanzenschutzmittel nur, wenn alle anderen Maßnahmen keinen Erfolg gebracht haben und wenn mit großen Ernteverlusten zu rechnen ist. Prüfen Sie, ob Ihr Ziel auch mit <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/01_Aufgaben/04_Pflanzenstaerkungsmittel/psm_Pflanzenstaerkungsmittel_node.html">Pflanzenstärkungsmitteln</a> oder mit dem Einsatz von <a href="https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/04_Pflanzenschutzmittel/04_Anwender/02_AnwendungGrundstoffe/psm_AnwendungGrundstoffe_node.html;jsessionid=FDBEE81656F55AB03C484996E1D3360E.internet942#doc11030656bodyText2">Grundstoffen</a> erreicht werden kann. Entscheiden Sie sich doch für ein Pflanzenschutzmittel, wählen Sie möglichst umweltverträgliche Wirkstoffe. Verwenden Sie nur zugelassene Pflanzenschutzmittel und halten Sie sich genau an die Packungsbeilage. Weitere Tipps zum richtigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln finden Sie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/chemische-pflanzenschutzmittel-im-hobbygarten">HIER</a>.</p>
Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen
Im Haus-, Klein und Siedlergarten dürfen nur PSM angewandt werden, die für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zugelassen sind oder für berufliche Anwender zugelassen sind und für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, die Eignung zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nach § 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 festgelegt hat. Diese Pflanzenschutzmittel tragen den Aufdruck “Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig”. Eine Sachkundepflicht für die Anwendung von PSM, die für nichtberufliche Anwender im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, besteht für Freizeitgärtner nicht. Berufliche Anwender, die Pflanzenschutzmittel im Haus-, Klein und Siedlergarten im Rahmen einer Dienstleistung anwenden, müssen jedoch sachkundig sein. Über Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die von diesen Mitteln ausgehen können, sowie über die sachgerechte Anwendung wird der nichtberufliche Anwender beim Kauf durch das sachkundige Personal aufgeklärt. Die seit 2013 geltenden Regelungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich finden sie hier: Neue Regelungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich (BVL) Über den aktuellen Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) monatlich aktuell informieren. Informationen über in Deutschland gelistete Pflanzenstärkungsmittel werden hier ebenfalls vorgehalten. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel (BVL) Das Pflanzenschutzamt erreichen häufig Anfragen, wie mit alten Pflanzenschutzmitteln, restentleerten Packungen und Brüheresten umzugehen ist. Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Gefahrstoffe, die nicht unkontrolliert in die Umwelt, besonders nicht in Gewässer gelangen dürfen. Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Wer Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu gewerblichen Zwecken einführen oder innergemeinschaftlich verbringen will, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr der für den Betriebssitz oder die Niederlassung des Verfügungsberechtigten zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und seiner Telekommunikationsdaten anzuzeigen. Selbstbedienungsverbot: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. Die Vorschriften über die Abgabe gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen, die auf Grund des Chemikaliengesetzes erlassen worden sind, gelten für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln entsprechend. Eine Person darf PSM gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder PSM über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln hat der Abgebende über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, zu unterrichten. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwender, Freizeitgärtnernde, stellt der Abgebende darüber hinaus allgemeine Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Die allgemeinen Informationen berücksichtigen insbesondere den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko. Erfolgt die Abgabe im Wege des Versandhandels, sind die Informationen bereits vor der Abgabe zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen. Personen, die Glyphosat haltige Herbizide auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Freilandflächen, so genanntem Nichtkulturland, anwenden wollen, müssen dem Händler vor dem Kauf eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 12 (2) PflSchG vorlegen. Ohne diese behördliche Genehmigung darf ein Händler das Herbizid nicht verkaufen! Zum Nichtkulturland gehören insbesondere: Verkehrsflächen, wie Gleisanlagen, Straßenland, Bürgersteige, Industriegelände, Wege und Plätze in Parkanlagen, Terrassen, Hofflächen, sonstige Außenanlagen wie Parkplätze, Ein- und Zufahrten zu Grundstücken usw. Hierbei handelt es sich um Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt, haben. Die Mittel müssen mit dem Wort „Pflanzenstärkungsmittel“ gekennzeichnet sein, den Namen und die Anschrift desjenigen enthalten, der das Mittel erstmalig in Verkehr bringt und über eine Gebrauchsanleitung verfügen. Für die Abgabe von Pflanzenstärkungsmitteln gelten im Handel keine Beratungspflicht und kein Selbstbedienungsverbot. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel Über den aktuellen Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel (BVL) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt eine Liste der im Handel erhältlichen Pflanzenstärkungsmittel. Die Liste finden Sie hier: Liste der Pflanzenstärkungsmittel (BVL) Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Das Pflanzenschutzamt Berlin ist eine der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt nachgeordnete Behörde, die europäisches und nationales Recht im Pflanzenschutz und in der Pflanzengesundheit im Land Berlin vollzieht. Die Arbeitsschwerpunkte ergeben sich aus den Anforderungen, die sich aus der Nutzung und Bewirtschaftung der Pflanzen und Pflanzenbestände in den Ökosystemen einer Kulturlandschaft ergeben, in der sich unter den natürlichen klimatischen und geologischen Gegebenheiten und Bedingungen der Mark Brandenburg, die Großstadt Berlin entwickelt hat. Im Stadtgebiet Berlin findet man heute nur noch eine kleine landwirtschaftliche Nutzfläche. Nicht unterschätzt werden kann und darf jedoch der Aufgabenkreis, der dem Pflanzenschutzamt aus dem Bereich des Stadtgrüns erwächst. Ein Hauptanliegen der Tätigkeit des Pflanzenschutzamtes Berlin ist die verantwortungsbewusste Beratung von Unternehmen, Behörden sowie Bürgerinnen und Bürger über den Umgang mit ihren Pflanzen und über die Möglichkeiten, Bedingungen, Voraussetzungen und Grenzen des Schutzes vor Schaderregern. die Durchführung amtlicher Kontrollen, mit denen die Einhaltung der Vorschriften überprüft werden soll, die entweder auf Unionsebene oder von den Mitgliedstaaten zur Anwendung von Unionsrecht in den Bereichen Pflanzenschutz und Pflanzengesundheit erlassen wurden: Maßnahmen zum Schutz vor Pflanzenschädlingen: die Bestimmung der Pflanzengesundheitsrisiken, die von Arten, Stämmen oder Biotypen von Krankheitserregern, Tieren oder parasitären Pflanzen ausgehen, die Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse schädigen können, sowie Maßnahmen zur Verringerung dieser Risiken auf ein hinnehmbares Maß, das Inverkehrbringen, die Verwendung sowie die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln. Das bedeutet im Einzelnen: die Überwachung der Pflanzenbestände sowie der Vorräte von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen auf das Auftreten von Schadorganismen, die Überwachung des Beförderns, des Inverkehrbringens, des Lagerns, der Einfuhr, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr von Pflanzen, Pflanzenerzeugnissen und Kultursubstraten im Rahmen des Pflanzenschutzes sowie die Ausstellung der für diese Tätigkeiten erforderlichen Bescheinigungen, die Überwachung des Inverkehrbringens, des innergemeinschaftlichen Verbringens sowie des Verbringens im Inland und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenstärkungsmitteln und Zusatzstoffen, die Beratung, Aufklärung und Schulung auf dem Gebiet des Pflanzenschutzes, insbesondere der guten fachlichen Praxis einschließlich des integrierten Pflanzenschutzes, auch mit Ausrichtung auf eine Verminderung der Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt entstehen können, einschließlich der Durchführung des Warndienstes auch unter Verwendung eigener Untersuchungen und Versuche, Mitwirkung an der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Pflanzenschutz, die Prüfung von Pflanzenschutzmitteln, Pflanzenschutzgeräten, Verfahren des Pflanzenschutzes, der Resistenz von Pflanzenarten sowie die Mitwirkung beim Schließen von Bekämpfungslücken, die Durchführung der für diese Aufgaben erforderlichen Untersuchungen und Versuche, die Berichterstattung über das Auftreten und die Verbreitung von Schadorganismen, über durchgeführte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen nach entsprechenden Vorgaben, die Durchführung von Genehmigungsverfahren für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, z. B. außerhalb landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher und gärtnerischer Flächen.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 54 |
| Land | 7 |
| Type | Count |
|---|---|
| Förderprogramm | 51 |
| Gesetzestext | 1 |
| Text | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 9 |
| offen | 52 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 61 |
| Englisch | 5 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 1 |
| Dokument | 3 |
| Keine | 43 |
| Webseite | 18 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 40 |
| Lebewesen und Lebensräume | 61 |
| Luft | 25 |
| Mensch und Umwelt | 61 |
| Wasser | 23 |
| Weitere | 56 |