Im Haus-, Klein und Siedlergarten dürfen nur PSM angewandt werden, die für die Anwendung durch nicht-berufliche Anwender zugelassen sind oder für berufliche Anwender zugelassen sind und für die das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, BVL, die Eignung zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich nach § 36 Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 oder Absatz 2 festgelegt hat. Diese Pflanzenschutzmittel tragen den Aufdruck “Anwendung durch nichtberufliche Anwender zulässig”. Eine Sachkundepflicht für die Anwendung von PSM, die für nichtberufliche Anwender im Haus- und Kleingartenbereich zugelassen sind, besteht für Freizeitgärtner nicht. Berufliche Anwender, die Pflanzenschutzmittel im Haus-, Klein und Siedlergarten im Rahmen einer Dienstleistung anwenden, müssen jedoch sachkundig sein. Über Risiken für Mensch, Tier und Naturhaushalt, die von diesen Mitteln ausgehen können, sowie über die sachgerechte Anwendung wird der nichtberufliche Anwender beim Kauf durch das sachkundige Personal aufgeklärt. Die seit 2013 geltenden Regelungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich finden sie hier: Neue Regelungen für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für nicht-berufliche Anwender und zur Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich (BVL) Über den aktuellen Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) monatlich aktuell informieren. Informationen über in Deutschland gelistete Pflanzenstärkungsmittel werden hier ebenfalls vorgehalten. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel (BVL) Das Pflanzenschutzamt erreichen häufig Anfragen, wie mit alten Pflanzenschutzmitteln, restentleerten Packungen und Brüheresten umzugehen ist. Bei Pflanzenschutzmitteln handelt es sich um Gefahrstoffe, die nicht unkontrolliert in die Umwelt, besonders nicht in Gewässer gelangen dürfen. Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Pflanzenschutz darf nur nach guter fachlicher Praxis durchgeführt werden. Zur guten fachlichen Praxis gehört, dass die Grundsätze des Integrierten Pflanzenschutzes berücksichtigt werden müssen. Der Integrierte Pflanzenschutz stellt ein ganzheitliches, langfristig angelegtes Pflanzenschutzsystem dar. Er verfolgt das Ziel, den ökologischen, ökonomischen und sozialen Anforderungen gleichermaßen gerecht zu werden. Ziel ist es außerdem, die Risiken, die durch die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und den Naturhaushalt entstehen können, zu verringern. Daher regeln zahlreiche nationale und europäische Gesetze und Verordnungen den Pflanzenschutz. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird von den Mitarbeitenden des Pflanzenschutzamtes überwacht und kontrolliert. Zu den weiteren Aufgaben zählen im Einzelnen: Die Überwachung der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau Die Überwachung des Inverkehrbringens von Pflanzenschutzmitteln und Pflanzenstärkungsmitteln und deren innergemeinschaftliches Verbringen Die Durchführung des Verfahrens zur Erlangung der Sachkunde im Pflanzenschutz Die Durchführung von Genehmigungsverfahren: Für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Freilandflächen, die nicht landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden; Für die Anwendung eines zugelassenen Pflanzenschutzmittels in einem anderen als den mit der Zulassung festgesetzten Anwendungsgebieten; Die Durchführung von Anzeigeverfahren: Für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln; Für die Beratung über den Pflanzenschutz und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für andere Die Überwachung der sich im Gebrauch befindlichen Pflanzenschutzgeräte Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Sachkundenachweis Für die berufliche Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, die Beratung zum Pflanzenschutz sowie für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln müssen Personen nach EU-Recht sachkundig sein. Der Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss beim Pflanzenschutzamt beantragt werden. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Abgabe von Pflanzenschutzmitteln Pflanzenschutzmittel dürfen ausschließlich von sachkundigem Personal ausgehändigt werden. Vorab ist eine ausgiebige Beratung des Kunden zwingend notwendig. Die gewerbliche Abgabe von Pflanzenschutzmitteln muss in Berlin dem Pflanzenschutzamt angezeigt werden. Die Einhaltung aller gesetzlichen Regelungen wird überwacht und regelmäßig kontrolliert. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Anwendung von Pflanzenschutzmitteln Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln müssen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Dadurch werden negative Einflüsse auf die Gesundheit von Mensch, Tier sowie schädliche Auswirkungen auf die Umwelt verhindert. Des Weiteren finden Sie Hinweise zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf Flächen, die für die Allgemeinheit bestimmt sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Pflanzenschutzmittel in Haus- und Kleingarten Für die Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und -schädlingen stehen diverse Pflanzenschutzmittel zur Verfügung. Auch eine Reihe von Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender ist auf dem Markt erhältlich. Über einen Link vom BVL können Sie den aktuellen Stand der Zulassungen abrufen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Privater Einkauf von Pflanzenschutzmitteln Im Internet werden oftmals illegal Pflanzenschutzmittel verkauft, für die in Deutschland keine Zulassung besteht. Auch werden oft die gesetzlichen Bestimmungen wie etwa zur Sachkunde im Pflanzenschutz nicht beachtet. Dies kann – wie auch die Verwendung eines so erworbenen Pflanzenschutzmittels – eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Grundstoffe im Pflanzenschutz Die Anwendung von Grundstoffen im Pflanzenschutz ist äußerst nützlich. Berufliche und private Anwender erhalten hier unter anderem eine aktuelle Übersicht der genehmigten und nicht genehmigten Stoffe. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bundesweites Pflanzenschutz-Kontrollprogramm Das europäische und nationale Pflanzenschutzrecht enthält umfangreiche Bestimmungen zum Verkehr und zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, deren Einhaltung von den Pflanzenschutzdiensten der Länder kontrolliert werden. Weitere Informationen
Wer Pflanzenschutzmittel zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen in den Verkehr bringen oder zu gewerblichen Zwecken einführen oder innergemeinschaftlich verbringen will, hat dies der für den Betriebssitz und den Ort der Tätigkeit, im Falle der Einfuhr der für den Betriebssitz oder die Niederlassung des Verfügungsberechtigten zuständigen Behörde vor Aufnahme der Tätigkeit unter Angabe seines Namens, seiner Anschrift und seiner Telekommunikationsdaten anzuzeigen. Selbstbedienungsverbot: Pflanzenschutzmittel dürfen nicht durch Automaten oder durch andere Formen der Selbstbedienung in den Verkehr gebracht werden. Die Vorschriften über die Abgabe gefährlicher Stoffe oder Zubereitungen, die auf Grund des Chemikaliengesetzes erlassen worden sind, gelten für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln entsprechend. Eine Person darf PSM gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder PSM über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen, wenn sie einen gültigen Sachkundenachweis besitzt. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln hat der Abgebende über die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Pflanzenschutzmittels, insbesondere über Verbote und Beschränkungen, zu unterrichten. Bei der Abgabe von Pflanzenschutzmitteln an nichtberufliche Anwender, Freizeitgärtnernde, stellt der Abgebende darüber hinaus allgemeine Informationen über die Risiken der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln für Mensch, Tier und Naturhaushalt zur Verfügung. Die allgemeinen Informationen berücksichtigen insbesondere den Anwenderschutz, die sachgerechte Lagerung, Handhabung und Anwendung sowie die sichere Entsorgung nach den abfallrechtlichen Vorschriften und Möglichkeiten des Pflanzenschutzes mit geringem Risiko. Erfolgt die Abgabe im Wege des Versandhandels, sind die Informationen bereits vor der Abgabe zu übermitteln oder zur Verfügung zu stellen. Personen, die Glyphosat haltige Herbizide auf nicht landwirtschaftlich, gärtnerisch oder forstwirtschaftlich genutzten Freilandflächen, so genanntem Nichtkulturland, anwenden wollen, müssen dem Händler vor dem Kauf eine gültige Ausnahmegenehmigung nach § 12 (2) PflSchG vorlegen. Ohne diese behördliche Genehmigung darf ein Händler das Herbizid nicht verkaufen! Zum Nichtkulturland gehören insbesondere: Verkehrsflächen, wie Gleisanlagen, Straßenland, Bürgersteige, Industriegelände, Wege und Plätze in Parkanlagen, Terrassen, Hofflächen, sonstige Außenanlagen wie Parkplätze, Ein- und Zufahrten zu Grundstücken usw. Hierbei handelt es sich um Stoffe und Gemische einschließlich Mikroorganismen, die ausschließlich dazu bestimmt sind, allgemein der Gesunderhaltung der Pflanzen zu dienen, soweit sie nicht Pflanzenschutzmittel nach Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009, oder dazu bestimmt sind, Pflanzen vor nichtparasitären Beeinträchtigungen zu schützen. Pflanzenstärkungsmittel dürfen nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie bei bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung oder als Folge einer solchen Anwendung keine schädlichen Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, das Grundwasser und den Naturhaushalt, haben. Die Mittel müssen mit dem Wort „Pflanzenstärkungsmittel“ gekennzeichnet sein, den Namen und die Anschrift desjenigen enthalten, der das Mittel erstmalig in Verkehr bringt und über eine Gebrauchsanleitung verfügen. Für die Abgabe von Pflanzenstärkungsmitteln gelten im Handel keine Beratungspflicht und kein Selbstbedienungsverbot. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel Über den aktuellen Stand der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln können Sie sich auf den Internetseiten des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informieren. Informationen über zugelassene Pflanzenschutzmittel (BVL) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit führt eine Liste der im Handel erhältlichen Pflanzenstärkungsmittel. Die Liste finden Sie hier: Liste der Pflanzenstärkungsmittel (BVL) Merkblätter, Ratgeber und Broschüren Fortbildung Anträge und Formulare Rechtsvorschriften
Im Rahmen orientierender Versuche ist es möglich, berlinspezifische Pflanzenschutzprobleme des Stadtgrüns mittelfristig praktikabel und effizient zu lösen. Die Problemfälle ergeben sich häufig aus der Beratungstätigkeit bzw. durch das Auftreten neuer Schadorganismen in der Region. Mit unterschiedlichen Partnern können die Fragestellungen praxisorientiert bearbeitet werden und sind oft auch für andere Einrichtungen interessant. Es werden aus unterschiedlichen Themenfeldern einige Beispiele vorgestellt. Misteln – Möglichkeiten zur Vitalisierung von Wirtsbäumen – eine Beobachtung Untersuchung zur Wirksamkeit von Mykorrhiza-Impfungen bei Jungbäumen im Straßenland Stadtklimatolerante Bäume Versuchspflanzung von Straßenbäumen im Sinne des integrierten Pflanzenschutzes Wurzelraumerschließung von Straßenbäumen Vitalisierung von Linden an streusalzbelasteten Standorten durch gezielte Düngung Biologische Bekämpfungsmöglichkeiten der Kastanienminiermotte Cameraria ohridella Biologische Bekämpfungsmöglichkeiten einer neuen Spinnmilbenart in der Innenraumbegrünung Pflanzenstärkungsmittel zur Regulierung tierischer Schadorganismen an Kräutern
Das Projekt "Teilprojekt: Entwicklung und Optimierung von Quarz-Nano-Schichten zum Schutz von Reben und Obstgehölzen gegen pilzliche Schaderreger und UV-Schäden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von nanopool GmbH durchgeführt. Die Idee dieses Projekts ist es, mit Hilfe eines innovativen Ansatzes eine schützende Nanoschicht auf Pflanzengewebe aufzubringen. Sie soll der Vermeidung von Pilzinfektionen dienen, und den Bedarf an konventionellen Pestiziden, einschließlich Kupfer reduzieren und somit Umweltbelastungen vermindern. Weiterhin soll die Verhinderung von Sonnenbrand von Früchten durch Einbetten UV-absorbierender Verbindungen in diese Nanoschicht erreicht werden. Spezifische Ziele des Teilprojektes sind die Herstellung von Formulierungen zur Ausbildung von Nanoschichten zur Applikation auf pflanzlichen Gewebsoberflächen, um die oben genannten Schutzeigenschaften zu erreichen. Des Weiteren ist es die Aufgabe des ASt., die Optimierung von Formulierungen vorzunehmen, auf Grundlage der Ergebnisse von Fluoreszenz-, konvokale Laserscanning Mikroskopie und Rasterelektronen Mikroskopie, ermittelt durch die Projektpartner. Im Abstimmung mit den Projektpartnern ist es die Aufgabe des ASt.Zusatzstoffe mit in die Matrix einzubetten, zur sukzessiven Freisetzung von Pflanzenstärkungsmitteln und somit eine Verhinderung von Pilzinfektionen bei Topf und Freilandreben zu realisieren.
Das Projekt "Teilprojekt: Analyse von QUARZ-Nano-Schichten und Testung von deren Wirksamkeit gegen die wichtigsten pilzlichen Schaderreger im Weinbau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RLP AgroScience GmbH durchgeführt. Die Idee dieses Projekts ist es, mit Hilfe eines innovativen Ansatzes eine schützende Nanoschicht auf Pflanzengewebe aufzubringen. Sie soll der Vermeidung von Pilzinfektionen dienen, und den Bedarf an konventionellen Pestiziden, einschließlich Kupfer reduzieren und somit Umweltbelastungen vermindern. Weiterhin soll die Verhinderung von Sonnenbrand von Früchten durch Einbetten UV-absorbierender Verbindungen in diese Nanoschicht erreicht werden. Spezifische Ziele des Teilprojekts von AgroScience sind die Optimierung sowohl der Applikation, als auch des Verhaltens der Nanoschichten auf pflanzlichen Gewebsoberflächen, um die oben genannten Schutzeigenschaften zu erreichen. Die Überprüfung der Schichten soll mit Hilfe verschiedener mikroskopischer Techniken erfolgen (Fluoreszenz-, konfokale Laser-scanning Mikroskopie und Rasterelektronenmikroskopie), und der Untersuchung ihrer Wirksamkeit als mechanische Barriere gegen Infektionen durch pilzliche Pathogene. Des Weiteren ist die Testung der Nanoschichten als Matrix für die Einbettung und sukzessiven Freisetzung von Pflanzenstärkungsmitteln, und damit der möglichen Verstärkung der Effizienz der Vermeidung von Pilzinfektionen bei Topf- und Freilandreben vorgesehen.
Das Projekt "Bewertung der Aktivierung des pflanzlichen Immunsystems als neue Methode des Pflanzenschutzes im Vergleich zum chemischen Pflanzenschutz" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. In vorangegangenen Arbeiten wurden wichtige Signalstoffe in Pflanzen charakterisiert, die an Abwehrreaktionen gegen Schädlingsbefall beteiligt sind. Im Projekt soll die Regulation dieser Stoffe, z. B. auch nach Anwendung neuartiger Pflanzenstärkungsmittel erforscht werden. Damit soll die Widerstandsfähigkeit von Pflanzen gegenüber Schaderregern erhöht werden.
Das Projekt "Teilprojekt 'ZEPP'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Zentralstelle der Länder für EDV-gestützte Entscheidungshilfen und Programme im Pflanzenschutz (ZEPP) durchgeführt. In diesem Modellvorhaben 'Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz' sollen Demonstrationsbetriebe der Produktionsbereiche Ackerbau, Apfelanbau, Feldgemüse, Weinbau, Hopfen und Zierpflanzenanbau eingerichtet werden, die den Pflanzenschutz konsequent im Sinne des Leitbildes integrierter Pflanzenschutz praktizieren. Als Handlungsgrundlage dienen Kulturpflanzen- oder sektorspezifische Leitlinien zum integrierten Pflanzenschutz. Zur Umsetzung des integrierten Pflanzenschutzes ist es notwendig, dass die 'Demonstrationsbetriebe integrierter Pflanzenschutz' durch eine besondere Beratung unterstützt werden. Die Betriebe demonstrieren Innovationen, die besonders dazu beitragen, die Anwendung von chemischen Pflanzenschutzmitteln auf das notwendige Maß zu begrenzen. Im Vorhaben werden in enger Zusammenarbeit zwischen dem JKI, Pflanzenschutzeinrichtungen der Länder, den Betrieben, der ZEPP und anderen Mitwirkenden folgende Maßnahmen durchgeführt: 1. Demonstration des integrierten Pflanzenschutzes in einzelnen Betrieben unter den Bedingungen einer exzellenten Beratung. 2. Vergleich von geeigneten Kennziffern, z.B. Beratungsaufwendungen, Behandlungsindices und Risikoindikatoren (Synops) in allen Pflanzenschutzmittelkategorien, Kosten, Erträge, Schaderregerauftreten. 3. Kommunikation der zusammengefassten Daten, Erkenntnisse und Schlussfolgerungen für den integrierten Pflanzenschutz sowie Umsetzung der Erkenntnisse in die landwirtschaftliche Praxis.
Das Projekt "Teilprojekt 1: Bau und Betrieb einer vollautomatischen Pilotanlage zur Rückgewinnung von KMP aus Schweinegülle" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Geltz Umwelt-Technologie GmbH durchgeführt. In dem BMBF-Verbundprojekt PhosKa (Förderkennzeichen 02WQ1255 A-C) wurde ein Verfahren zur gemeinsamen Rückgewinnung von Kalium und Phosphor aus Gülle entwickelt. Das Verfahren wurde in einer halbtechnischen Anlage umgesetzt. Projektziele dieses Antrags sind der Up-scale der vorhandenen Anlage auf einen Durchsatz von 1m3 Gülle pro Stunde. Dieser Durchsatz entspricht der Menge an anfallender Gülle eines kleinen Masttierbetriebs mit ca. 900 Schweinen. Weiterhin soll die Anlage so automatisiert werden, damit sie auch von Personal mit nicht-wissenschaftlichem Hintergrund betrieben werden kann. Die Automatisierung soll über eine intelligente Software ermöglicht werden, so dass die Anlage auch ohne Personal betrieben werden kann. Das produzierte Kalium-Magnesium-Phosphat Nährstoffsalz soll als Pflanzenstärkungs- oder Düngemittel zertifiziert werden. Im Rahmen des Projektes mit Hilfe von Treibhaus- und Freilandversuchen weitere Daten zur Düngemitteleigenschaft ermittelt werden. Das Material soll mit der halb-technischen und im zweiten Projektabschnitt mit der Pilotanlage hergestellt werden. Die Firma Geltz übernimmt die Koordination des Verbundhabens, sowie die technische Ausgestaltung der Pilotanlage, während IAU-Service die Validierung der Düngemitteleigenschaften übernimmt. Das Fraunhofer IGB begleitet beide Firmen auf diesem Weg und unterstützt bei der technischen Realisierung der Erarbeitung eines Vermarktungskonzeptes.
Saugende Schaderreger wie Zikaden, Thripse, Spinnmilben und Blattläuse zählen an Kräutern zu den wichtigsten Schädlingen. Durch die Saugtätigkeit können punktförmige Chlorosen, Verformungen und damit Wuchsbeeinträchtigungen auftreten. In den Jahren 2006 bis 2008 wurden am Standort des Pflanzenschutzamtes Berlin Versuche zur Eignung von Pflanzenstärkungsmitteln bei der Reduzierung von Schadsymptomen durch saugende Schaderreger durchgeführt. Dafür wurde eine randomisierte Blockanlage in vier Wiederholungen mit den Kulturen Oregano, Thymian und Zitronenmelisse auf einer Parzellengröße von je 2 m² angelegt. Die Anzahl der Schadorganismen wurde mittels Auswaschen von Probematerial, durch Farbfallen und durch visuelle Bonitur der Schadsymptome mehrmals in der Saison ermittelt. Es werden einzelne Ergebnisse aus dem umfangreichen Untersuchungsprogramm vorgestellt (siehe Abbildungen). Im Jahr 2006 konnte nach einer einmaligen Applikation die Schädlingspopulation von Thrips und Zikaden nicht reduziert werden, nur die Spinnmilbenpopulation wurde durch BioRepell kurzfristig gesenkt, erreichte aber nach 21 Tagen wieder das Niveau der Kontrolle. Im Jahr 2008 konnte in der 21. Kalenderwoche, nach der dritten Applikation, in den Varianten Quassia-Extrakt-MD und NeemAzal-T/S im Vergleich zur Kontrolle bei Zikaden und bei Thripsen ein Populationsrückgang festgestellt werden, die Blattläuse wurden nicht dezimiert. Die Wirkungsgrade nach Abbott betragen bei Zikaden für Quassia-Extrakt-MD 49 %, für NeemAzal-T/S 76 %. Nach der abschließenden visuellen Bonitur (24. Kalenderwoche) zeigte nur NeemAzal-T/S anhaltende Effekte an Zitronenmelisse und an Oregano. Die in Vorversuchen erzielten positiven Ergebnisse zur Reduzierung von Schadsymptomen durch tierische Schadorganismen nach Anwendung von Steinmehl und Knoblauchextrakten an Einzelpflanzen konnten in diesem langjährigen und umfangreichen Versuch nicht nachgewiesen werden.
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