Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite „Nationales Inventar“ FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Als Grundlage für die horizontale Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete werden flächendeckend für das gesamte Bundesgebiet 46 "ökologische Grundeinheiten" ausgewiesen. Die ökologischen Grundeinheiten werden aus einem, meist aber aus mehreren Wuchsgebieten und ggf. aus Wuchsbezirken gebildet. Die ökologische Grundeinheit ist der kleinste Baustein zur Beschreibung der horizontalen Abgrenzung eines Herkunftsgebietes. Die Wuchsgebiete und Wuchsbezirke für das frühere Bundesgebiet wurden aus der Veröffentlichung "Forstliche Wuchsgebiete und Wuchsbezirke in der Bundesrepublik Deutschland" des Arbeitskreises Standortskartierung in der Arbeitsgemeinschaft Forsteinrichtung, Landwirtschaftsverlag Münster-Hiltrup, 1985, übernommen. Die Wuchsgebiete in den neuen Ländern, außer Thüringen, beruhen auf der Veröffentlichung von Kopp und Schwanecke "Raumgliederung im Forst. Forstliche Wuchsgebiete der ostdeutschen Bundesländer", Der Wald 1991, Heft 11. Diese Wuchsgebietseinteilungen wurden durch die neuen Länder z.T. fortentwickelt. Die Abgrenzung der Wuchsgebiete in Thüringen wurde in den Mitteilungen der Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft, Gotha, Heft 3/1993, veröffentlicht. Die Grenzen der ökologischen Grundeinheiten werden in der "Übersicht über ökologische Grundeinheiten zur Abgrenzung forstlicher Herkunftsgebiete" der FoVHgV bestimmt und bezeichnet. Jede ökologische Grundeinheit ist mit einer Nummer versehen. Eine Kurzbezeichnung der ökologischen Grundeinheiten existiert nicht, sondern die Grenzen werden nach geographischen und verwaltungstechnischen Abgrenzungen – anhand fester Infrastrukturlinien (Straßen, Bahnlinien, Flüsse/Kanäle, Staats-/Landesgrenzen) – verbal beschrieben. Zur Vereinfachung werden geringe Abweichungen von den Grenzen der Wuchsgebiete in Kauf genommen. Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten. Bei Arten die dem FoVG unterliegen empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Vorkommensgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung (Vorkommensgebiete) für gebietseigene Gehölze gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ . Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
In den Jahren 1952/53 wurde bei Manslagt (Emsmündung) ein langfristiger Versuch über den verlandungsfördernden Einfluss des Schlickgrases, Spartina townsendii, eingeleitet. Zwei Landgewinnungsfelder wurden mit Stecklingen bepflanzt und sich selbst überlassen, die benachbarten Vergleichsfelder dagegen wurden regelmäßig begrüppt. […] Im Jahre 1970 sollte eine Bilanz gezogen werden. Die begrüppten Felder waren inzwischen mit Queller bewachsen. Im Spartina-Feld hatten sich die Stecklinge zu Horsten erweitert, doch war jegliche Vermehrung und damit eine Ausdehnung von Spartina unterblieben. Vom bloßen Augenschein her war nicht zu unterscheiden, ob sich die bepflanzten oder die begrüppten Felder in einem fortgeschrittenen Stadium befanden. Ein eindeutiger Höhenunterschied war nicht nachweisbar. Deshalb wurde versucht die Frage mit Hilfe einer bodenphysikalischen (RAGUTZKI 1973) und einer biologischen Untersuchung zu beantworten. Die Beprobung erfolgte im Mai und Juni 1970. […] Ergebnis: Es ist ein etwas überraschendes Ergebnis, dass die Tierbesiedlung in beiden ziemlich identisch ist, nur die Beete der begrüppten Felder sich durch stellenweise Besiedlung mit Bledius um eine Nuance als fortgeschrittener abheben. Zoologisch betrachtet befinden sich die Versuchsfelder auf der gleichen Sukzessionsstufe. RAGUTZKI (1973) konnte aufgrund der bodenphysikalischen Untersuchungen ein differenzierteres Urteil abgeben: Die begrüppten Felder zeichnen sich eindeutig durch günstigere Sedimentbedingungen aus.[…]
Das Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) bzw. die Herkunftsgebietsverordnung (FoVHgV) legt Herkunftsgebiete für alle Baumarten von forstlicher Bedeutung fest, die dem Gesetz unterliegen. Der folgende Text wurde mit geringfügigen Änderungen und Ergänzungen von der Seite "Nationales Inventar" FGRDEU der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE; https://fgrdeu.genres.de/nationales-inventar/herkunftsgebiete/fov-herkunftsgebiets-vo/) übernommen. Das Nationale Inventar ist ein Beitrag zur Umsetzung des "Konzeptes zur Erhaltung und nachhaltigen Nutzung forstlicher Genressourcen in der Bundesrepublik Deutschland". Ökologischer Hintergrund: Die ökologischen Bedingungen bestimmen die natürliche Verbreitung sowie die Anbaumöglichkeiten der verschiedenen Baumarten und stellen die wichtigsten Selektionsfaktoren dar. Die natürliche Selektion wirkt nicht nur auf autochthone Populationen, sondern auch auf künstlich begründete Bestände aus einheimischen wie fremdländischen Baumarten. Populationen bilden innerhalb von Regionen als Reaktion auf die herrschenden Umweltbedingungen im allgemeinen ähnlichere Merkmale aus als Populationen, die jeweils unter verschiedenen ökologischen Bedingungen wachsen. Als besonders wichtige Merkmale gelten bei den Waldbaumarten Angepasstheit und Anpassungsfähigkeit. Für die großräumige Differenzierung sind insbesondere die klimatischen Bedingungen ausschlaggebend. Neben der großräumigen Differenzierung der Baumarten erfolgt auch eine kleinräumige Anpassung an die lokalen Standortverhältnisse. Bestände aus Gebieten mit ähnlichen ökologischen Bedingungen werden deshalb in Herkunftsgebieten zusammengefasst. Grundzüge der Abgrenzung von Herkunftsgebieten a) Abgrenzung nach ökologischen Bedingungen Horizontale Abgrenzung Die horizontale Abgrenzung von Herkunftsgebieten erfolgt auf der Grundlage von forstlichen Wuchsgebieten und ggf. Wuchsbezirken. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde versteht unter Wuchsgebieten Großlandschaften, die sich durch Geomorphologie, Klima, natürliche Waldgesellschaften und Landschaftsgeschichte von anderen unterscheiden. Diese Großlandschaften fallen in der Regel mit denen der Geographen und Pflanzengeographen zusammen. Der Wuchsbezirk ist eine kleinere, regionale Raumeinheit mit möglichst einheitlichem physiographischen Charakter. Bei der Abgrenzung von Wuchsbezirken stehen waldökologische Kriterien im Vordergrund. Die Grenzen der forstlichen Wuchsgebiete wurden im Bereich der ehemaligen innerdeutschen Grenze für die Abgrenzung der Herkunftsgebiete einander angeglichen. Vertikale Abgrenzung Bei der Abgrenzung von Herkunftsgebieten wird die horizontale Abgrenzung nach Wuchsgebieten in vertikal stark gegliederten Gebieten durch Berücksichtigung der Höhenstufe ergänzt. Hierdurch wird sichergestellt, dass die Herkunftsgebiete dort, wo die horizontale Abgrenzung nicht ausreicht, den ökologischen Anforderungen der gesetzlichen Definition entsprechen. Die forstliche Standortkunde scheidet aufgrund von Geographie, Klima und natürlichen Waldgesellschaften Höhenstufen aus, um den höhenzonalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen. Die Lage gleicher Höhenstufen verschiebt sich, klimatisch bedingt, mit abnehmender geographischer Breite (Nord-Süd), mit abnehmender Kontinentalität (Ost-West) und unter dem Einfluss der Massenerhebung nach oben. b) Abgrenzung nach phänotypischen oder genetischen Merkmalen Nach der gesetzlichen Definition ist das Herkunftsgebiet auch hinsichtlich ähnlicher phänotypischer und genetischer Merkmale der Baumarten beschrieben. Diese aus Anbauerfahrungen, Herkunftsversuchen oder genetischen Analysen gewonnenen Ergebnisse wurden zur Abgrenzung der Herkunftsgebiete herangezogen. Über die genetische Differenzierung liegen bei Nadelbaumarten mehr Ergebnisse vor als bei Laubbaumarten. Die Geodatensätze enthalten die digitalen Grenzen und Nummern der Herkunftsgebiete für 16 der einheimischen Baumarten, die dem FoVG unterliegen. Für die beiden als heimisch geltenden Pappel-Arten Schwarz-Pappel (Populus nigra) und Zitter-Pappel (Populus tremula) kann Vermehrungsgut aus dem gesamten Bundesgebiet bezogen werden. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
Vorkommens- und Herkunftsgebiete gebietseigener Gehölze, hier: B) Vorkommensgebiete: Der Geodatenbestand enthält die digitalen Grenzen der A) ökologischen Grundeinheiten, auf deren Basis sich die Herkunftsgebiete für Forstgehölze nach dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) herleiten und B) die Vorkommensgebiete von gebietseigenen Gehölzen, die nicht dem FoVG unterliegen. Bei Arten die dem FoVG unterliegen (A) empfiehlt sich zur Auslegung des Begriffs der Herkunftsgebiete eine Orientierung anhand der Hinweise im „Leitfaden zur Verwendung gebietseigener Gehölze“ (BMU 2012). Für Forstarten mit mehr als sechs Herkunftsgebieten soll die dargestellte Einteilung für gebietseigene Gehölze (B) gelten, während für Forstarten mit weniger als sechs Herkunftsgebieten die Herkunftsgebiete nach FoVG gelten sollen. Siehe dazu auch https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/bot-artenschutz/gebietseigene-gehoelze/ Die Vorkommensgebiete (B) stellen eine Aggregation der ökologischen Grundeinheiten dar, die der Konkretisierung und Anwendung der als gebietseigen geltenden Gehölze dienen, die nicht dem FoVG unterliegen. Die Grenzen dienen als Anwendungsgrundlage zur Umsetzung des § 40 Abs. 4 BNatSchG im Rahmen von Fördermaßnahmen, Planungen und Vorhaben jeglicher Art, in denen die Ausbringung von Gehölz-Vermehrungsgut (Saatgut, Stecklinge, vorgezogene Gehölze) in die freie Natur eine Rolle spielen.
Das Projekt "Der Einfluss von Schadstoffen aus der Luft auf die Mykorrhiza von Waldbaeumen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät Landwirtschaft und Gartenbau, Institut für Landespflege und Botanik, Lehrstuhl für Botanik durchgeführt. Zur Mykorrhizierung bewurzelter Fichtenstecklinge werden Pilzkulturen aus Fruchtkoerpern von Mykorrhizapilzen sowie aus bereits mykorrhizierten Fichtenwurzeln eingesetzt. Diese Technik laesst sich zur Vermehrung solcher Baeume nutzen, die in erkrankten Waeldern symptomfrei geblieben sind. Wir werden Kombinate verschiedener Fichtenklone mit Mykorrhizapilzen Abgasen von Ottomotoren bei normierten Abgaszustand sowie definierten Schadstoffkombinationen aus NOx, SO2 und ggf. Ozon aussetzen und anschliessend die Naehrstoffaufnahme und die Vitalitaet der Mykorrhiza ueberpruefen. In Parallelmessungen wird die Photosynthesekapazitaet ermittelt. Es hat sich gezeigt, dass bereits eine 15minuetige Begasung mit Autoabgasen zur raschen Reduktion der Assimilation und Ausschaltung der stomataeren Relation fuehrt. Daran schliessen sich spaeter Farbveraenderungen und schliesslich Nadelabwurf an. Unterschiedliche Entwicklungsstadien zeigen eine verschiedene Empfindlichkeit gegenueber Autoabgasen. Auf diese Weise kann eine Innenvergilbung/-verbraeunung experimentell erzielt werden. Die Mykorrhizafunktionen werden sehr viel spaeter als die Photosynthese ausgeschaltet. In Gegenwart eines Dreiwege-Katalysators bleiben die beschriebenen Schaedigungen aus. Diese an 5-7jaehrigen Fichten gewonnenen Resultate sollen bei in-vitro mykorrhizierten Stecklingen wiederholt werden.
Das Projekt "Förderung und Wiedereinbringung der Wilden Rebe und der Schwarzpappel im Fbz. Rastatt" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Im Rheinabschnitt des Pamina Rheinparks im Bereich des Forstbezirkes Rastatt bieten sich noch heute die alten für das Rheintal klassischen Lebensräume der Überflutungsaue. Die Wilde Weinrebe (Vitis sylvestris) und die Schwarzpappel (Populus nigra) waren früher typische Arten der Rheinaue. Sie sind heute stark zurückgedrängt. Insbesondere die Wilde Rebe ist nur noch an einem Reliktstandort auf der Ketscher Rheininsel zu finden. Ein Überleben kann nur durch Nachzuchtprogramme gesichert werden. Ziel des Projektes ist es: - geeignetes Pflanzmaterial aus nachgewiesen autochthonen Herkünften nachzuziehen - geeignete Standorte unter wissenschaftlicher Begleitung auszuwählen - Reben und Schwarzpappeln auszupflanzen, zu sichern und zu fördern.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerisches Amt für Waldgenetik (AWG) durchgeführt. Holz ist ein wichtiger nachwachsender Rohstoff, der den Vorzug hat, CO2 zu speichern. Mit dem Verbundvorhaben werden die Grundlagen für eine nachhaltige Versorgung des Marktes mit hochwertigem Forstvermehrungsgut gelegt. Dieses Vermehrungsgut muss eine adäquate genetische Diversität aufweisen, um unter den Bedingungen des Klimawandels ein produktives Wachstum in stabilen und anpassungsfähigen Beständen zu gewährleisten. Neben der Steigerung der Wuchsleistung (Erhöhung der CO2-Bindung) wird auch eine Qualitätsverbesserung verfolgt. Dies ist die Voraussetzung, dass das Holz ein- oder mehrmalig stofflich genutzt wird, bevor es der energetischen Nutzung zugeführt wird (Kaskadennutzung). Auf Grundlage einer gemeinschaftlichen, Institutionen-übergreifenden Auswertung langjähriger Versuche kann dieses Ziel erreicht werden. Solche Auswertungen liefern wertvolle Hinweise zur Überarbeitung der Herkunftsempfehlungen und zur Ausweisung von Verwendungszonen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Plusbaumauswahl und die sich anschließende Vermehrung zur späteren Anlage von Samenplantagen. Über ein aufzubauendes Internetportal werden die erzielten Informationen an Waldbesitzer, forstliche Unternehmer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren weitergeben. Durch den hohen Grad der Vernetzung der Partner im Verbundvorhaben werden Synergien und die noch verbliebenen Kapazitäten im Bereich Forstpflanzenzüchtung in Deutschland effektiv genutzt. Im Teilprojekt wird die Baumart Bergahorn koordinierend bearbeitet (inkl. gemeinsame Auswertung der Versuchsdaten). Für Douglasie, Fichte, Kiefer, Lärche und Bergahorn werden Plusbäume in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ausgesucht und vermehrt. Für Douglasie wird eine Nachkommenschaftsprüfung für Samenplantagen und Bestände eingeleitet. Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt sind begleitende genetische Untersuchungen an Plusbäumen und Beständen bei Bergahorn, Douglasie und Eiche.
Das Projekt "Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesforschungsinstitut für Ländliche Räume, Wald und Fischerei, Institut für Forstgenetik durchgeführt. Holz ist ein wichtiger nachwachsender Rohstoff, der den Vorzug hat, CO2 zu speichern. Mit dem Verbundvorhaben werden die Grundlagen für eine nachhaltige Versorgung des Marktes mit hochwertigem Forstvermehrungsgut gelegt. Dieses Vermehrungsgut muss eine adäquate genetische Diversität haben, um unter den Bedingungen des Klimawandels ein produktives Wachstum in stabilen und anpassungsfähigen Beständen zu gewährleisten. Neben der Steigerung der Wuchsleistung (Erhöhung der CO2-Bindung) wird auch eine Qualitätsverbesserung verfolgt. Dies ist die Voraussetzung, dass das Holz ein- oder mehrmalig stofflich genutzt wird, bevor es der energetischen Nutzung zugeführt wird (Kaskadennutzung). Auf Grundlage einer gemeinschaftlichen, institutionen-übergreifenden Auswertung langjähriger Versuchsflächen kann dieses Ziel erreicht werden. Solche Auswertungen liefern wertvolle Hinweise zur Überarbeitung der Herkunftsempfehlungen und zur Ausweisung von Verwendungszonen. Sie bilden eine wichtige Grundlage für die Plusbaumauswahl und die sich anschließende Vermehrung zur späteren Anlage von Samenplantagen. Über ein aufzubauendes Internetportal werden die erzielten Informationen an Waldbesitzer, forstliche Unternehmer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren weitergeben. Durch den hohen Grad der Vernetzung der Partner im Verbundvorhaben werden Synergien und die noch verbliebenen Kapazitäten im Bereich Forstpflanzenzüchtung effektiv genutzt. Im Teilprojekt werden die Baumarten Douglaise und Kiefer koordinierend bearbeitet (inkl. gemeinsame Auswertung der Versuchsdaten). Für Douglasie, Fichte, Kiefer, Lärche, Eiche und Berg-Ahorn werden Plusbäume in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern sowie auf Versuchsflächen des Thünen-Instituts ausgesucht und vermehrt. Für Kiefer wird eine Einzelbaum-Nachkommenschaftsprüfung eingeleitet. Ein Arbeitsschwerpunkt sind begleitende genetische Untersuchungen von Erntebeständen und Samenplantagen sowie dem Saatgut bei Douglasie.
Das Projekt "Mykorrhizabildung bei der Fichte" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Fakultät Landwirtschaft und Gartenbau, Institut für Landespflege und Botanik, Lehrstuhl für Botanik durchgeführt. Die Physiologie der Waldbaeume wird entscheidend von der Mykorrhiza bestimmt, einer Symbiose mit Pilzen im Wurzelbereich. Bei der experimentellen Waldschadensforschung ist es daher wichtig, Probenmaterial mit etablierten Mykorrhizen zu verwenden. In verschiedenen Faellen wird Klonmaterial von Pflanzen benoetigt, die sich z.B. durch Stresstoleranz oder Resistenz gegenueber bestimmten Pathogenen auszeichnen. Wegen der genetischen Variabilitaet entfallen Baumsaemlinge, obwohl sich diese verhaeltnismaessig einfach mykorrhizieren lassen. Vielmehr muss dann auf bewurzelte Stecklinge aus einem definierten Klon zurueckgegriffen werden. Ausserdem ist auf eine standardisierte Mykorrhiza-Zusammensetzung zu achten. Wir zeigen am Beispiel bewurzelter Fichtenstecklinge, dass sich innerhalb von drei bis sechs Monaten mit dem Basidiomyceten Paxillus involutus (Kahler Krempling) und Pisolithus tinctorius (Erbsenstreuling) unter definierten Bedingungen eine Ektomykorrhiza etablieren laesst. Auxinbestimmungen mit Hilfe von Enzymimmunoassays haben gezeigt, dass mit der Mykorrhizierung eine betraechtliche Steigerung der Beta-Indolessigsaeure-Produktion einhergeht.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Nordwestdeutsche Forstliche Versuchsanstalt durchgeführt. Holz ist ein wichtiger nachwachsender Rohstoff, der den Vorzug hat, CO2 zu speichern. Mit dem Verbundvorhaben werden die Grundlagen für eine nachhaltige Versorgung des Marktes mit höherwertigem Forstvermehrungsgut gelegt. Dieses Vermehrungsgut erfordert eine adäquate genetische Diversität, um unter den Bedingungen des Klimawandels ein produktives Wachstum in stabilen und anpassungsfähigen Beständen zu ermöglichen. Neben der Steigerung der Wuchsleistung (Erhöhung der CO2 -Bindung) wird auch eine Qualitätserhöhung verfolgt. Dieses ist die Voraussetzung, dass das Holz ein- oder mehrmalig stofflich genutzt wird, bevor es der energetischen Nutzung zugeführt wird (Kaskadennutzung). Auf Grundlage einer gemeinschaftlichen, Institutionen-übergreifenden Auswertung der langjährigen Versuche kann weiteres höherwertiges Fortvermehrungsgut zugelassen werden. Die Auswertung liefert wertvolle Hinweise zur Überarbeitung der Herkunftsempfehlungen und zur Ausweisung von Verwendungszonen. Sie bildet eine wichtige Grundlage für die Plusbaumauswahl und die sich anschließende Vermehrung zur späteren Anlage von Samenplantagen. Durch genetische Untersuchungen werden Informationen zur genetischen Struktur und damit zur Anpassungsfähigkeit, durch Resistenzuntersuchungen Informationen zur Widerstandsfähigkeit bereitgestellt. Über ein aufzubauendes Internetportal werden die erzielten Informationen an Waldbesitzer, forstliche Unternehmer, Entscheidungsträger und Multiplikatoren weitergeben. Durch den hohen Grad der Vernetzung der Partner im Verbundvorhaben werden Synergien und die noch verbliebenen Kapazitäten im Bereich Forstpflanzenzüchtung effektiv genutzt. Neben der Koordination des Verbundvorhabens werden die Baumarten Gemeine Fichte, Stiel-Eiche und Trauben-Eiche koordiniert sowie bereits vorhandene Versuchsdaten ausgewertet. In den Ländern HE, NI, NW, ST und SH werden Plusbäume ausgewählt und vermehrt. Ein Beerntungskonzept für die Eichen wird erarbeitet und neue Samenplantagen werden aufgebaut.