Der Park hat innerhalb des weiträumigen Naherholungsgebiets Wuhletal eine wichtige Funktion für den Biotopverbund und die biologische Vielfalt. Die Gärten der Welt waren zusammen mit dem Kienbergpark Austragungsort der Internationalen Gartenausstellung (IGA) Berlin 2017 und wurden dafür auf 43 Hektar erweitert. In diesem Zusammenhang wurden auch Maßnahmen umgesetzt, die die biologische Vielfalt im Park weiter fördern und insbesondere Bestäubern, darunter Wildbienen und Bienen zu Gute kommen: einige Wiesen wurden mit gebietsheimischen Saatgut eingesät. Das neue Besucherzentrum erhielt ein Gründach. Mit ihrer Vielzahl an Themengärten und Gartenkabinetten sind die Gärten der Welt eine ganz besondere Attraktion unter den Berliner Parkanlagen. Der Park stellt nicht nur Gärten verschiedener Kulturen vor, die unsere heutige Gartenwelt nachhaltig geprägt haben, sondern auch zeitgenössische Gartenkunst. Den Besuchern bietet er viele Möglichkeiten des Aufenthalts wie Ruhe, Naturbeobachtung, Spiel und kulturelle Angebote. Er ist eintrittspflichtig. Gärten der Welt Bild: PhilK / fotolia.com Lebensraum Dach In dicht bebauten Gebieten entsteht wohnumfeldnahes Grün durch die naturnahe Begrünung von Hinterhöfen, Fassaden und Dächern. Eine Vielzahl an Tier- und Pflanzenarten kann auf diese Weise gefördert werden. Gleichzeitig ist die Dachbegrünung ein wichtiger Beitrag zur Anpassung an den Klimawandel. Lebensraum Dach Weitere Informationen Bild: nataba / fotolia.com Bienen und Wildbienen Einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt leisten die Bienen. Neben den Honigbienen sind es vor allem die Wildbienen, zu denen auch die Hummeln gehören, ohne deren unermüdliche Bestäubungsarbeit ein großer Teil der Pflanzen Berlins in ihrer Existenz bedroht wäre. Bienen und Wildbienen Weitere Informationen Bild: christiane65 / fotolia.com Gebietsheimische Pflanzen Es ist die Bestrebung Berlins, die gebietseigene genetische Vielfalt zu erhalten. Denn der industriellen Pflanzen- und Saatgutproduktion fehlt häufig der Bezug zu regionalen Bedingungen. Die gebietseigene genetische Vielfalt kann dadurch verloren gehen und heimische Arten können verdrängt werden. Gebietsheimische Pflanzen Weitere Informationen Bild: Justus Meißner / Stiftung Naturschutz Berlin Wiesenmahd Einen großen Anteil des Berliner Stadtgrüns bilden die öffentlichen Grünanlagen. Um diese langfristig zu erhalten, bedarf es einer angepassten Pflege. Viele Grünanlagen müssen aufgrund ihrer Nutzung oder auch der historischen oder kulturellen Bedeutung intensiv gepflegt werden. Wiesenmahd Weitere Informationen
Ohne Pflanzen gibt es keine Nahrung, weder an Land noch im Meer. Sie bilden und regeln in wesentlichem Maße unsere Lebensumwelt. Doch nicht nur wir Menschen, auch Tiere brauchen die Pflanzen als Lebensgrundlage – beispielsweise als Nahrung aber auch als Lebensraum. Der Schutz der Pflanzen in all ihrer Vielfalt ist deshalb essentiell für das Überleben auf der Erde. Untersuchungen zeigen jedoch den kontinuierlichen Rückgang dieser für alle Lebewesen so wichtigen Vielfalt. Daher gibt es seit 2002 eine Globale Strategie zum Schutz der Pflanzenwelt, die diesen Rückgang bis 2010 stoppen sollte. Auf der letzten Konferenz (2014 in Südkorea) der Staaten, die sich verpflichtet haben diese Strategie umzusetzen, ergab sich aber leider, dass der Verlust an Pflanzenvielfalt zunimmt und auch noch bis mindestens 2020 weiter voranschreiten wird. Zur Umsetzung dieses globalen Ziels werden sowohl auf nationaler als auch auf regionaler Ebene Strategien entwickelt. Das Land Berlin leistet seinen Anteil mit dem Florenschutzkonzept. In diesem werden unter allen Farn- und Blütenpflanzen diejenigen als prioritäre Zielarten benannt, die aus fachlicher Sicht eines besonderen Schutzes bedürfen. Eine der Zielarten des Florenschutzes ist die Gemeine Grasnelke ( Armeria maritima subsp. elongata ). Diese auch nach der Bundesartenschutzverordnung gesetzlich besonders geschützte Art wächst vor allem auf trockenen Standorten, wie sie auch auf der sogenannten “Sandlinse” nördlich des Wuhlesteges vorkommen. In Berlin fühlt sich die Gemeine Grasnelke generell sehr wohl und kommt auch noch relativ häufig vor, aktuell vor allem in den Wäldern Köpenicks, den offenen Stadtrandbereichen und im nördlichen Grunewald. In bebauten Gebieten findet man sie vor allem entlang von Bahndämmen, seltener auf Mittelstreifen von Straßen, auf größeren Friedhöfen und Brachflächen. Bedingt durch Nutzungsänderungen oder Überbauung sind bereits einige Vorkommen der Grasnelke in den vergangenen Jahrzehnten verloren gegangen. Die Grasnelke gilt bundesweit als gefährdet, in Berlin zählt sich noch nicht zu den gefährdeten Pflanzenarten. Wenn die Gemeine Grasnelke also in Berlin relativ häufig vorkommt, warum muss sie dann besonders geschützt werden? Das liegt daran, dass diese Pflanze weltweit nur in einem sehr kleinen Areal vorkommt und ihren globalen Verbreitungsschwerpunkt in Nordostdeutschland hat. Wir haben daher eine besondere Verantwortung für den weltweiten Erhalt dieser Art. Das Land Berlin fühlt sich daher besonders verpflichtet seinen Teil zur Bewahrung der Gemeinen Grasnelke zu tun noch bevor sie akut gefährdet ist. Aus diesem Grund ist sie nicht nur Zielart des Florenschutzkonzeptes, sondern darüber hinaus auch Zielart des Berliner Biotopverbundkonzeptes. Auf den Wiesen nördlich des Wuhleteiches, der sogenannten „Sandlinse“, befindet sich bereits seit langem eine kleine Fläche mit Sandtrockenrasen, die auch von einer kleinen Familie aus Grasnelken bewohnt wird. Um ihren Bestand zu sichern und darüber hinaus im Wuhletal zu vermehren, wurde ein “Hilfspaket” im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der biologischen Vielfalt auf der IGA-Berlin im Jahr 2017 geschnürt. Auf der “Sandlinse” wurde, in der Nachbarschaft der bestehenden Grasnelkenbestände, eine alte Baustraße aus Asphalt entfernt und die Fläche mit einer 20 bis 30 cm dicken Sandschicht angedeckt. So wurde die Ausgangsbedingung für die Anpflanzung von Grasnelken geschaffen. Die dafür benötigten Jungpflanzen wurden aus Samen gezogen, die von Pflanzen eines Grasnelkenbestandes im selben Naturraum, in Berlin-Pankow, stammen. Ein auf die Anzucht von regionalen Pflanzenarten spezialisierter Gartenbaubetrieb hat sie herangezogen und bis zur Auspflanzung auf der “Sandlinse” gepflegt. Die ansässige Population der Grasnelken konnte durch diese Maßnahme um rund 5.000 Individuen erweitert und die biologische Vielfalt im Wuhletal gestärkt werden. Durch die Florenschutzmaßnahme wurden jedoch nicht nur für die Gemeine Grasnelke beste Lebensbedingungen geschaffen. Auch viele weitere auf der “Sandlinse” vorkommende Pflanzenarten des “Sandtrockenrasen” profitieren davon, da sie vergleichbare Lebensraumansprüche wie die Grasnelke haben. Dazu gehören: Sand-Strohblume ( Helichrysum arenarium ), Rauhblattschwingel ( Festuca bevipila ), Berg-Sandglöckchen ( Jasione montana ), Silber-Fingerkraut ( Potentilla argentea ), Karthäuser Nelke ( Dianthus carthusianorum ). Koordinierungsstelle Florenschutz Berlin Berliner Florenschutzkonzept
Die Ortsgemeinde Hollnich hat bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises als Untere Wasserbehörde einen wasserrechtlichen Antrag auf Plangenehmigung einer Gewässerausbaumaßnahme gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) gestellt. Ein bereits errichteter, ursprünglich als Teil der Niederschlagswasserbewirtschaftung vorgesehener sowie bislang ungenehmigter Teich, soll weiterhin erhalten und betrieben werden. Der Teich verfügt über eine Gesamtfläche von rund 290 m². Da er bereits über einen längeren Zeitraum besteht, beherbergt er eine Pflanzenvielfalt und bietet Tieren und Insekten in zunehmend trockener werdenden Sommern einen hochwertigen Lebensraum. Die bestehende Pflanzenvielfalt zeichnet sich durch einen Schilfgürtel im östlichen Uferbereich, einer blütenreichen Flachwasserzone, Seggen & Binsen, einem Schwimmpflanzenbereich, Binsen-Pfeilkraut-Gesellschaften und einem Seggen-Iris-Bereich aus.
“Berlin ist arm, aber sexy”, so hat es der ehemalige Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit einst ausgedrückt. Hinsichtlich der Attraktivität ist dem natürlich zuzustimmen. Eine andere Wahrheit ist aber auch: Berlin ist reich! Und zwar reich an sehr unterschiedlichen Lebensräumen – von den Flächen der Berliner Forsten über historische Kulturlandschaften bis hin zu urbanen Lebensräumen. Diese Vielfalt ist die Voraussetzung für den Reichtum an Pflanzen- und Tierarten in der Stadt. Einen wichtigen Beitrag zur Erhaltung der Pflanzenvielfalt leisten die Bienen. Die wohl bekanntesten Bienen sind die Honigbienen. Neben den Honigbienen sind es jedoch vor allem die Wildbienen, zu denen auch die Hummeln gehören, ohne deren unermüdliche Bestäubungsarbeit ein großer Teil der Pflanzen Berlins in ihrer Existenz bedroht wäre. Der Schutz der Wildbienen, ihrer Nahrungspflanzen und Lebensräume ist daher von höchster Bedeutung. Viele Pflanzen können wegen ihrer Größe oder Form nicht von Honig-, sondern nur von Wildbienen bestäubt werden. Das gilt für eine große Zahl von Blütenpflanzen von denen eine Vielzahl auch landwirtschaftlich genutzt wird und uns als Lebensgrundlage dient. So können z.B. Tomaten und Paprika nur von Hummeln bestäubt werden, die eine spezielle Rütteltechnik, das sogenannte “Buzzen”, beherrschen. Für den Erhalt der biologischen Vielfalt ist daher auch der Erhalt der Vielfalt an Wildbienen und ihrer Lebensräume unverzichtbar. Weltweit werden etwa 75 % der wichtigsten Feldfrüchte von Bienen bestäubt, darunter eine Vielzahl an Früchten, aber auch Kaffee und Kakao. Auch hier übernehmen die Wildbienen den größten Teil der Arbeit. Aus diesem Grund haben Wildbienen nicht nur eine biologische, sondern auch eine enorme wirtschaftliche Bedeutung – die Leistung von Wildbienen ist weltweit viele Milliarden Dollar wert. Und macht damit auch Berlin in jeder Hinsicht reicher. Die meisten Wildbienen mögen es warm und trocken, ihre Lebensräume sind deshalb häufig an sonnenexponierten Standorten. Sie benötigen blühende Pflanzen als Nahrungsgrundlage, geeignete Nistmöglichkeiten und Material für den Nestbau. Die einzelnen Arten haben ganz unterschiedliche Blütenvorlieben und Nistweisen. So nisten einige Wildbienen in Erdlöchern oder an steilen, sandigen Abbruchkanten, andere haben ihr Quartier in Löchern toter Bäume, in Steinhaufen oder in Schneckengehäusen. Manche Wildbienen bauen sich ihr Nest sogar selbst und benötigen dafür bestimmte Nistmaterialien, je nach Art kann dies z.B. Harz, Moos, Laub, Heu oder Wolle sein. In Deutschland ist das Überleben etwa der Hälfte der Wildbienen-Arten gefährdet. Insbesondere der Verlust ihres Lebensraumes in Verbindung mit der zunehmenden Versiegelung und Bebauung trägt dazu bei. Immer mehr Wildbienen werden nachweislich auch durch den Einsatz von Pflanzenschutzgiften getötet. Auf dem “Wiesenmeer” in den Gärten der Welt finden Wildbienen mit der Ansaat heimischer Blütenpflanzen eine vielfältige Nahrungsgrundlage. Außerdem wird das “Wiesenmeer” nur ein- bis zweimal im Jahr in zeitlicher und räumlicher Staffelung gemäht, so dass es immer genug Blüten für die hungrigen Wildbienen gibt. Der Schutz von Wildbienen ist unweigerlich mit dem Erhalt trockener und halbtrockener Biotope sowie strukturreicher, kleinteiliger Landschaftselemente verbunden, die ein großes Angebot an verschiedenen Blütenpflanzen und Nistmöglichkeiten bieten. Schon auf einem Balkon oder in einem kleinen Garten kann man den Wildbienen das Leben vereinfachen und verschönern. Dazu gehört: auch Wildpflanzen stehen lassen oder sogar pflanzen. lieber Pflanzen mit ungefüllten statt gefüllten Blüten verwenden, da gefüllte Blüten kaum Nektar und Pollen bieten. Oft sind es die als “Unkraut” verschrienen Wildkräuter, die Wildbienen besonders mögen: Rote Taubnessel, Wilde Möhre, Bärenklau, Kratzdistel, Kornblume, Klatschmohn oder Natternkopf. Dabei können auch diese Arten, an einer geeigneten Stelle, einen Garten auch optisch bereichern. So kann als “Hummelpflanze” der blaublühende, zweijährige Natternkopf, der längere Zeit äußerst attraktiv blüht, ein bereichernder Bestandteil von Blumenrabatten in trockenen Sandgärten werden. Aufgrund seiner Anspruchslosigkeit muss er nicht einmal gewässert werden. Wildbienen bauen ihre Wohnungen in der Nähe ihrer Nahrungsquellen im Boden, in Pflanzenstängeln oder auch in Schneckengehäusen. Mit diesem Wissen lassen sich leicht einfache Bienenhotels einrichten. Dazu wählen Sie einfach ein sonniges Fleckchen, vielleicht eine Hauswand, die gleich auch den nötigen Wind- und Regenschutz bietet. Dann nehmen Sie ein Stück trockenes, unbehandeltes Holz, in welches Sie verschieden große Löcher (2 bis 10 mm Durchmesser, etwa 5 bis 10 cm tief) bohren oder ein Bündel aus etwa 10 cm langem Schilfrohr oder Bambus, das von hinten verschlossen wird. Wichtig: Wildbienen mögen es trocken, damit der Nachwuchs gesund bleibt. So einfach kann jeder zu “Berlins großem Reichtum” beitragen. Damit unser ehemaliger Bürgermeister am Ende doch nicht Recht behält. Berlin summt! Bienen-Infocenter
Deutschland hat sich mit der Unterzeichnung der Biodiversitätskonvention und der Globalen Strategie zum Schutz der Pflanzenwelt verpflichtet, den anhaltenden Rückgang der Pflanzendiversität bis zum Jahr 2010 zu stoppen. Gesetzliche Vorgaben wie z.B. die Bundesartenschutzverordnung zielen auf den Schutz ausgewählter Pflanzenarten. Allerdings müssen Konzepte und Maßnahmen auf Länderebene erarbeitet und umgesetzt werden. Bundesweit werden diese Bemühungen vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) unterstützt. Im Auftrag des BfN wurde eine vorläufige Liste derjenigen Arten erarbeitet, für deren Erhaltung Deutschland eine weltweite Verantwortlichkeit besitzt. Verantwortlichkeit Deutschlands für die weltweite Erhaltung der Farn- und Blütenpflanzen, Ludwig et al. 2007 Weitere Infos über Wildpflanzen in Deutschland finden sich unter FloraWeb – Daten und Informationen zu Wildpflanzen und zur Vegetation Deutschlands Einzelne Länder wie beispielsweise Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern haben bereits Konzepte zum Florenschutz veröffentlicht. Botanischer Informationsknoten Bayern Florenschutzkonzept Mecklenburg-Vorpommern Im November 2005 hat sich ein bundesweites Netzwerk zum Botanischen Naturschutz in Deutschland gegründet. Im Auftrag des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Jahr 2007 eine Konzeption zum Florenschutz für das Land Berlin erarbeitet. Als Zielarten des Florenschutzes wurden hierin 134 Zielarten mit sehr hoher Schutzpriorität und 96 Zielarten mit hoher Schutzpriorität ausgewählt. Bei der Auswahl wurden neben dem Gefährdungsgrad einzelner Arten auch die Verantwortung Deutschlands und Berlins für die weltweite Erhaltung der Arten berücksichtigt (vgl. Abb.): Die Zielarten des Florenschutzes decken ein breites Spektrum an FFH-Lebensraumtypen und gesetzlich geschützten Biotopen ab. So soll gewährleistet werden, dass durch Schutz- und Pflegemaßnahmen nicht nur die Zielarten, sondern möglichst auch andere gefährdete Arten und Lebensräume gefördert werden (Seitz 2007). Der Landesbeauftragte kooperiert beim Florenschutz auch mit dem Landesumweltamt Brandenburg, dem Botanischen Garten in Berlin-Dahlem, dem Botanischen Garten in Potsdam und dem Botanischen Verein von Berlin und Brandernburg. Die Sand-Grasnelke ist ein Beispiel für eine prioritäre Zielart des Florenschutzes, die in Berlin zwar noch ungefährdet ist, für deren Erhaltung Deutschland und Berlin im Weltmaßstab jedoch eine besonders hohe Verantwortung haben. Die Sand-Grasnelke ist gleichzeitig auch Zielart des Biotopverbundes im Land Berlin. Die schwarzen Punkte auf der Verbreitungskarte zeigen aktuelle Nachweise nach 1990, andere Symbole stehen für frühere Funde (die Rasterkarten sind dem unveröffentlichten Verbreitungsatlas der Farn- und Blütenpflanzen Berlins entnommen). Anders als die Grasnelke zählt die Wiesen-Küchenschelle nicht nur in Berlin, sondern auch in Brandenburg als vom Aussterben bedroht. Nur selten kommt sie in basenreichen Sandtrockenrasen vor. Auch für die Erhaltung dieser Art hat Berlin eine besonders hohe Verantwortung. Die Verbreitungskarte verdeutlicht den enormen Rückgang der Pflanze im Berliner Stadtgebiet. Koordinierungsstelle Florenschutz der Stiftung Naturschutz Berlin
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Eingruppierung richtet sich nach den auszuübenden Tätigkeiten und perso- nenbezogenen Voraussetzungen und ist bei Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen, u.a. bei Vorliegen eines Fachschulabschlusses bis E 9b TV-L möglich. Aufgaben: Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes zur Umset- zung der drei Handlungsfelder Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraussetzungen zur Pro- jektdurchführung kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung eigenverantwortliche Durchführung von Bonituren, Datenerfassungen und Beprobungen Datenaufbereitung und -auswertung Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä. intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen: abgeschlossene Berufsausbildung als Landwirt (m/w/d), Landwirtschaftlich-technischer- Assistent (m/w/d), staatlich geprüfter Techniker Landwirtschaft (m/w/d) oder Landwirtschaftsmeister (m/w/d) oder vergleichbarer Abschluss erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint) ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat 03471/334-277 03471/334-345 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112071, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-2) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/
Stellenangebot Die Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau Sachsen-Anhalt (LLG) schreibt die Besetzung der Stelle Projektmitarbeiter (m/w/d) für das Demonstrationsvorhaben „Demonstrationsbetriebe Integrierter Pflanzenbau“ (MuD IPB), Modellregion Sachsen-Anhalt „Vielfalt im Ackerbau im Trockengebiet“ (ACKTROCK) zum nächstmöglichen Zeitpunkt befristet in Vollzeit am Dienstort Bernburg aus. Die Befristung erfolgt im Rahmen der Projektbewilligung zunächst bis zum 31.08.2026. Im MuD IPB sollen in Anlehnung an die fachlichen und produktionsbezogenen Handlungsfelder der Ackerbaustrategie innovative und praktikable neue Maßnahmen und Verfahren auf Praxis- ebene umgesetzt und demonstriert werden. Das geplante Vorhaben der Modellregion Sachsen-Anhalt beinhaltet die Etablierung von De- monstrationsbetrieben Integrierter Pflanzenbau in Sachsen-Anhalt (insgesamt 10), in denen Verfahren und Konzepte in drei Handlungsfeldern umzusetzen sind, die bei einer hohen Wir- kung u. a. für einen verbesserten Ressourcen- und Umweltschutz sowie eine höhere Vielfalt im Ackerbau sorgen können: Handlungsfeld Pflanzenschutz/Digitalisierung Optimierung der Entscheidungsfindung für eine nachhaltige Reduzierung des Pflanzen- schutzmitteleinsatzes durch digitale Vernetzung von betrieblichen Daten mit Entschei- dungshilfesystemen und Warndienstinformationen im Trockengebiet Handlungsfeld Biodiversität Rand- und Blühstreifenkonzepte unter besonderer Berücksichtigung von regionalen Wildpflanzen im Trockengebiet Handlungsfeld Kulturpflanzenvielfalt und Fruchtfolge verstärkte Integration von Zwischenfrüchten im Trockengebiet (Verfahrensvergleich, Saatgutumstellung) Die teilnehmenden Betriebe demonstrieren die Umsetzbarkeit der Maßnahmen für ihre Berufs- kollegen. Das MuD IPB soll sich nach Möglichkeit auf drei unterschiedliche Ackerbauregionen Sachsen-Anhalts (Querfurter Platte, Köthener Ackerland, Südöstliche Altmark) konzentrieren. Das Vorhaben ist Teil eines Verbundes. Für die Modellregion Sachsen-Anhalt ist die LLG der verantwortliche Regionalkoordinator. Das Julius Kühn-Institut, Institut für Strategien und Folgen- abschätzung, übernimmt die übergeordnete Koordination und Auswertung des MuD IPB. Die Beobachtung und Beschreibung der Fortschritte und Erfolge der Maßnahmen wird in Form ge- eigneter Kennziffern/Indikatoren erfolgen, die vom Betrieb selbst, ggf. unterstützt durch die LLG, unter Praxisbedingungen erfasst und mit geeigneten Werkzeugen bewertet werden können. Der in Rede stehende Arbeitsplatz ist innerhalb der LLG wie folgt organisatorisch zugeordnet: Abteilung 2 Dezernat 21 Dezernat 23 Zentrum für Acker- und Pflanzenbau Pflanzenbau, ökologischer Landbau Allgemeiner Pflanzenschutz, Pflanzengesundheit Die Beschäftigungsverhältnisse richten sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L). Die Arbeitsplätze sind nach Entgeltgruppe 11 TV-L bewertet. Die Einstel- lung erfolgt dementsprechend bei Erfüllung der tariflichen, persönlichen und sonstigen Voraus- setzungen nach der vorgenannten Entgeltgruppe. Aufgaben: Akquise von Demonstrationsbetrieben, Erfassung des betrieblichen Ist-Zustandes und Erstel- lung betriebsindividueller Konzepte zur Umsetzung der drei Handlungsfelder Organisation und Unterstützung der Demonstrationsbetriebe bei der Schaffung der Voraus- setzungen zur Projektdurchführung selbständige Organisation, Koordination und Umsetzung der geplanten Verfahren/Vorhaben auf Grundlage der erstellten betriebsindividuellen Konzepte kontinuierliche Begleitung und Betreuung der Demonstrationsbetriebe bei der Maßnah- menumsetzung eigenverantwortliche Organisation und Durchführung von Bonituren, Datenerfassung, Be- probungen und Auswertung Gewährleistung der Zusammenarbeit mit dem übergeordneten Koordinator und anderen Ver- bundpartnern/Modellregionen, Teilnahme an Projekttreffen u. ä. intensive Öffentlichkeitsarbeit/Umsetzung des regionalen Wissenstransfers u. a. Organisation und Durchführung von regionalen Veranstaltungen in Zusammenarbeit mit den Demonstrati- onsbetrieben; Vorbereitung von Veröffentlichungen, Pflege einer projektbezogenen Internet- präsentation, verantwortliche Dokumentation des MuD sowie Vorbereitung der Berichterstattung an die Projektkoordination und den Projektträger zwingende Voraussetzungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Bachelor oder Diplom (FH)) der Agrarwissenschaften, Nutzpflanzenwissenschaften, Landwirtschaft oder eines anderen Studiengangs mit Fachbezug zur Stelle erklärte Bereitschaft zum Arbeiten im Freien Fahrerlaubnis Klasse B und Bereitschaft zu Dienstreisen und zur Nutzung von Dienst-KfZ wünschenswerte Voraussetzungen: mehrjährige Erfahrungen im Pflanzenbau und/oder Pflanzenschutz Erfahrungen im Umgang mit Prognosemodellen im Pflanzenschutz, bei der Anlage von Blühflächen/-streifen und/oder beim Anbau von Zwischenfrüchten Beherrschung der üblichen Standardsoftware (Access, Word, Excel, PowerPoint) ausgeprägte Kommunikations- und Teamfähigkeit hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein, Organisationsvermögen, Eigeninitiative und Selbständigkeit Schwerbehinderte Menschen und diesen gleichgestellte Personen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des SGB IX besonders berücksichtigt. Im Bewerbungsschreiben ist auf die Schwerbehinderung oder Gleichstellung hinzuweisen. Der Bewerbung ist ein Nachweis der Schwerbehinderung oder Gleichstellung beizufügen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden bei gleicher Eignung, Befä- higung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des AGG sowie des FrFG LSA besonders berück- sichtigt. Ansprechpartner/innen: Frau Dr. Schimpf Herr Wolff Frau Brömme Abteilungsleiterin 2 Dezernatsleiter 23 Personaldezernat 03471/334-277 03471/334-345 03471/334-103 Unser Angebot an Sie: Wir bieten eine interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit • einer regelmäßigen Arbeitszeit in Form von Gleitzeit • einem regelmäßigen Urlaubsanspruch von 30 Tagen sowie • individuellen und umfassenden Weiterbildungs- und Fortbildungsmöglichkeiten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 19.04.2024 über unser Online-Bewerbungssystem. Der Link zum Online-Bewerbungssystem lautet: www.interamt.de (Stellenangebots-ID 1112028, Kennung Projekt-ACKTROCK-3-1) Der LLG liegt der nachhaltige Umgang mit Ressourcen besonders am Herzen. Wir arbeiten des- halb mit Interamt.de, dem Stellenportal für den öffentlichen Dienst. Dort können Sie sich über den Button „Online bewerben“ direkt auf unsere Stellenausschreibung bewerben. Bitte sehen Sie von Bewerbungen in anderer Form als über das Internetportal Interamt ab. Diese Bewer- bungen werden nicht berücksichtigt und nicht zurück geschickt. Über den Komfort und die Vorteile einer Online-Bewerbung erhalten Sie genauere Informationen, wenn Sie den Button "Online bewerben" anklicken. Nähere Informationen zur Registrierung ent- nehmen Sie bitte dem dort eingestellten Hinweis-Text. Füllen Sie dort den Bewerbungsbogen vollständig aus und laden folgende Anlagen als pdf-Dokument hoch: • • • • • • Tabellarischer Lebenslauf Zeugnis(se) Berufs- bzw. Studienabschluss (einschließlich Fächer- und Notenübersicht) Arbeitszeugnisse und ggf. sonstige Zertifikate ggf. Sprachzertifikat ggf. Nachweis über eine Schwerbehinderung bzw. Gleichstellung ggf. schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte (betrifft Be- schäftigte des öffentlichen Dienstes (Land Sachsen-Anhalt)) • ausländische Bildungsabschlüsse mit entsprechendem Nachweis über die Gleichwertigkeit gem. Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab. Die Bewerbungsunterlagen werden ausschließlich zum Zwecke des Auswahlverfahrens verwen- det und nach Abschluss des Auswahlverfahrens unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet. Kosten, insbesondere Reisekosten, die aus Anlass Ihrer Bewerbung entstehen, werden von der LLG nicht erstattet. Weitere Informationen über die LLG finden Sie unter: https://llg.sachsen-anhalt.de/service/stel- lenausschreibungen-ausbildungsplatzangebote/
Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen Das LfU hat eine neue Rote Liste der Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz veröffentlicht. „Von den planetaren Grenzen ist die der Biosphäre, zu der auch die Artenvielfalt zählt, am stärksten überschritten. Die biologische Vielfalt ist unsere Lebensgrundlage, die wir erhalten müssen. Jede dritte Pflanzenart in Rheinland-Pfalz gilt heute als bestandsgefährdet. In den Kategorien der Roten Liste heißt das: gefährdet, stark gefährdet, vom Aussterben bedroht oder ausgestorben. Von den etwa 2000 heimischen Pflanzenarten können weniger als die Hälfte – nämlich nur 900 Arten – wirklich als ungefährdet eingestuft werden. Das zeigt uns: Die Biodiversitätskrise ist alarmierend, es herrscht dringender Handlungsbedarf“, sagte Klimaschutz- und Umweltministerin Katrin Eder angesichts der neu erschienenen Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen. Die Ministerin betonte, dass ein Rückgang der Pflanzenvielfalt unmittelbare Folgen auf die Tierwelt zeigt, insbesondere bei den Insekten. Viele Insektenarten sind auf das Vorhandensein bestimmter Pflanzen angewiesen, manchmal sogar auf eine einzige Art. Das gilt insbesondere für Schmetterlinge, die sie zur Eiablage und somit als Nahrungspflanze für ihre Raupen benötigen. Um den Bestand bedrohter Pflanzenarten zu stärken, setzt das Land Rheinland-Pfalz auf zahlreiche Maßnahmen, wie den Vertragsnaturschutz, den Einsatz von Biotoppflegerinnen und -pflegern und die Durchführung verschiedener Aktion-Grün-Projekte. In der neuen Roten Liste „Farn- und Blütenpflanzen Rheinland-Pfalz“ hat das Autorenteam um Hauptautor Dennis Hanselmann im Auftrag des Landesamtes für Umwelt (LfU) rund 2000 heimische Pflanzen nach ihrem Gefährdungsgrad bewertet. Beim LfU sind zudem weitere Rote Listen wie beispielsweise Geradflügler, Großschmetterlinge, Libellen oder Brutvögel verfügbar. „Rote Listen sind ein wichtiges Instrument des Naturschutzes. Sie dienen beispielsweise als Grundlage für Umweltplanungen, Bewertung von Eingriffen oder auch der Einrichtung von Pflegemaßnahmen“, verdeutlichte Dr. Frank Wissmann, Präsident des LfU. Vier Prozent aller heimischen Arten ausgestorben oder verschollen In der aktuellen Publikation werden rund vier Prozent aller heimischen Farn- und Blütenpflanzen als ausgestorben oder verschollen eingestuft. Vom Aussterben bedroht sind circa sieben Prozent aller bewerteten Arten. Dazu zählen beispielsweise die Sand-Lotwurz (Onosma arenaria) oder die Gewöhnliche Wassernuss (Trapa natans). Stark gefährdet sind elf Prozent, darunter beispielsweise die Bopparder Schleifenblume (Iberis linifolia subsp. boppardensis), die ausschließlich nur in Rheinland-Pfalz vorkommt. „Insgesamt hat die Zahl der bisher ungefährdeten Arten deutlich abgenommen. Das entspricht dem bundesweiten Trend, der ebenfalls eine Abnahme ungefährdeter Arten verzeichnet“, so LfU-Präsident Dr. Frank Wissmann. Auch sind mehr Arten inzwischen auf der sogenannten Vorwarnliste zu finden. Das betrifft auch einige allgemein bekannte und früher sehr weit verbreitete Arten wie die Kornblume (Centaurea cyanus) und den Gewöhnlichen Teufelsabbiss (Succisa pratensis), die 1996 noch als ungefährdet galten. Vielfältige Ursachen für Artenrückgang Die Ursachen für die Gefährdung von Farn- und Blütenpflanzen in Rheinland-Pfalz sind vielfältig und haben sich seit der letzten Listenerstellung 1996 auch kaum geändert. Zu ihnen zählen der Landnutzungswandel (zum Beispiel Aufforstung oder Trockenlegung von Mooren) und auch die Intensivierung der Landwirtschaft, damit einhergehend der Einsatz von Herbiziden sowie die Überdüngung, die Ackerwildkräuter oder Magerkeitszeiger weiter zurückdrängen. Auch die zunehmende Versiegelung von Flächen bedroht verschiedene Pflanzenarten. Hinzu kommen dann noch gebietsfremde Pflanzen, sogenannte Neophyten, die einheimische Arten verdrängen und auch der Klimawandel, der gerade das Verbreitungsgebiet von kälte- und feuchteliebenden Pflanzen, wie beispielweise in Mooren, weiter verschmälert. „Viele der Gefährdungsursachen für Farn- und Blütenpflanzen sind auf Eingriffe durch den Menschen in die Natur zurückzuführen – das heißt aber auch: Es gibt eine Möglichkeit gegenzusteuern“, so Umweltministerin Katrin Eder. Auch positive Entwicklungen zu verzeichnen Es gibt aber auch gute Nachrichten: 20 Arten gelten nach der neuen Roten Liste nicht mehr als verschollen. Dazu zählen die Gewöhnliche Grasnelke (Armeria maritima subsp. elongata), die Blume des Jahres 2024, oder die Sumpf-Gladiole (Gladiolus palustris), die auch nach einer Europäischen Naturschutzrichtlinie geschützt ist und einem Monitoring in Rheinland-Pfalz unterliegt. Die Kugelfrucht-Binse (Juncus sphaerocarpus) konnte sogar so zahlreich gefunden werden, dass sie nun von ehemals verschollen als ungefährdet eingestuft werden konnte. Erholen konnten sich auch wärmeliebende Orchideen wie beispielsweise die Bienen-Ragwurz (Ophrys apifera). Auch Schutzmaßnahmen haben sich positiv auf den Bestand ausgewirkt wie beim Gewöhnlichen Schwimmfarn (Salvinia natans). Hier haben Wiederansiedlungsmaßnahmen in über zehn Gewässern zwischen Wörth und Altrip zu einer Verbesserung der Bestandssituation geführt. Er gilt aber weiterhin als stark gefährdet. „Dass 20 Arten, die als verschollen galten, dabei sind sich zu erholen, zeigt, dass sich unsere Anstrengungen und Bemühungen im Natur- und Biodiversitätsschutz auszahlen. Mein Dank gilt deshalb ausdrücklich allen, die sich in ihrer täglichen Arbeit oder ehrenamtlich in diesen beiden Bereichen engagieren. Dazu zählt auch das Autorenteam sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des LfU, die uns mit der Erstellung der Roten Liste ein wichtiges Entscheidungsinstrument an die Hand geben“, so Eder. Hintergrundinformationen zur Roten Liste In Rheinland-Pfalz werden seit den 1980er Jahren Rote Listen erstellt und regelmäßig aktualisiert. Hierfür werden Kartierungen und Literaturquellen ausgewertet und Expertinnen und Experten befragt, um nach standardisierter Methodik eine Aussage zur Gefährdung von einzelnen Arten in Rheinland-Pfalz treffen zu können. Diese resultieren in einer Einstufung in Kategorien nach einem bestimmten Zahlensystem von 0 (ausgestorben oder verschollen) über 1 (vom Aussterben bedroht), 2 (stark gefährdet), bis hin zu 3 (gefährdet). Höhere Zahlen entsprechen dabei einer geringeren Gefährdungsstufe. Eine wichtige weitere Kategorie ist die sogenannte Vorwarnliste. In dieser werden Arten eingestuft, die einen merklichen Rückgang erfahren haben, aber noch nicht als gefährdet gelten. Sie dient damit als Übergangsstufe zwischen den ungefährdeten und den als gefährdet eingestuften Arten und soll darauf hinweisen, dass bei Fortbestand der Risikofaktoren in absehbarer Zeit eine Einstufung in die Kategorie 3 (gefährdet) erfolgen wird. Hinzu kommt auch noch die Einschätzung kurzfristiger sowie langfristiger Trends, die ebenfalls in den Tabellen aufgeführt werden. Die Bewertungen einer Roten Liste sind auch immer eine Momentaufnahme und stellen den Datenstand bis zu einem bestimmten Zeitpunkt dar. Sie muss regelmäßig aktualisiert werden, um weiterhin in der Naturschutzarbeit nützlich zu sein und aktuelle Bestandsentwicklungen aber auch Artenkonzepte darstellen zu können. Dies erfolgt im Rahmen von Aktion-Grün-Projekten, die vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität ermöglicht und gefördert werden. Die nun veröffentlichte Fassung der Roten Liste Farn- und Blütenpflanzen entstand im Auftrag des Landesamtes für Umwelt durch den Hauptautor Dennis Hanselmann und weiterer Autoren sowie unter der Mitarbeit zahlreicher versierter Botaniker. Auch die ehrenamtlich Tätigen, die mit ihrem Wissen und ihren Erfassungen zu diesem Werk beigetragen haben, sollten nicht unerwähnt bleiben. Sie alle haben dazu beigetragen, ein möglichst umfassendes Bild zum Artbestand und dessen Verbreitung als Grundlage für die anschließende Bewertung zu erhalten. Bei Farn- und Blütenpflanzen ist die Abgrenzung von Arten nicht immer ganz einfach, sodass häufig, wie auch in dieser Publikation, von Sippen gesprochen wird. Dies ist eine Bezeichnung nicht nur für Arten, sondern auch Unterarten aber auch übergeordnete Gruppen. Der Einfachheit halber wird hier aber von Arten gesprochen. Zur Roten Liste (Broschüre) Zur Themenseite "Rote Liste Farn- und Blütenpflanzen" Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität vom 15.12.23
The paper summarizes the most important results of the scientific project "Evaluation of the Common Agricultural Policy II". Land use data sets were used to in order to analyse how the 2013 reform of the Common Agricultural Policy (CAP) has affected the environment. The results show that none of the greening measures included in the CAP (maintenance of permanent grassland, ecological priority areas, crop diversity) managed to contribute significantly to an improvement of the environment. However, the paper shows also how future measures integrated in the Common Agricultural Policy can be constructed in order to be more effective. Funding for green measures that is not generally based on area size, but is based on the foregone profits of the farmers, can lead to more positive environmental effects in general and especially in highly productive arable farming locations. Veröffentlicht in Texte | 76/2021.
Liebe Leserinnen und Leser, die Hochwasserkatastrophe hat uns allen gezeigt: Kommunen müssen gegen Folgen des Klimawandels vorsorgen. Das bundesweite „Zentrum KlimaAnpassung“ soll ab sofort Städte, Landkreise und Gemeinden bei ihren Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels unterstützen. Bundesumweltministerin Svenja Schulze gab im Juli den Startschuss für das Zentrum. Es hilft Kommunen und Trägern sozialer Einrichtungen dabei, individuelle Konzepte zur Anpassung zu entwickeln, berät in puncto Förderung, vernetzt alle betroffenen Akteure und bietet maßgeschneiderte Fortbildungsmöglichkeiten. Lesen Sie mehr zum Zentrum KlimaAnpassung in unserem Schwerpunktartikel. Außerdem können Sie in dieser Newsletter-Ausgabe über aktuelle Aktivitäten zur Anpassung an Klimafolgen in den Bundesländern, Kommunen, der Forschung und Praxis lesen. Eine spannende Lektüre wünscht Ihr KomPass-Team im Umweltbundesamt Das Zentrum KlimaAnpassung - beraten, vernetzen, gestalten Zentrum Klimaanpassung Logo Quelle: Zentrum Klimaanpassung Der Klimawandel hat schon heute spürbare Auswirkungen auf Städte, Gemeinden und Landkreise in ganz Deutschland. Extremwetterphänomene wie Starkregen, Hitze- und Dürreperioden oder Unwetter mit Überschwemmungen, Hagel und Stürme machen den Kommunen zu schaffen. Sie können Menschen und Wirtschaft – wie sich immer wieder eindrücklich zeigt – schwerwiegende Schäden zufügen und Verkehrs- und Versorgungsinfrastrukturen an ihre Grenzen bringen oder sogar zu temporären Ausfällen führen. Städte, Gemeinden, Kreise und Träger sozialer Einrichtungen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Hier setzt das Zentrum KlimaAnpassung – gestartet Anfang Juli 2021 – mit seinen Angeboten an. Kommunen und Träger sozialer Einrichtungen aus ganz Deutschland finden hier eine zentrale Anlaufstelle, um sich zur Umsetzung von Klimaanpassung und entsprechenden Fördermöglichkeiten beraten zu lassen, Weiterbildungsangebote in Anspruch zu nehmen, aus einem wachsenden Wissenspool zu Klimaanpassungsthemen mit Bezug zur kommunalen Ebene und zu sozialen Einrichtungen zu schöpfen und sich mit (anderen) Praktiker*innen zu vernetzen. www.zentrum-klimaanpassung.de UBA fordert: Klimaanpassung jetzt gesetzlich verankern Im Angesicht der jüngsten Starkregenfälle in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Bayern hat das Umweltbundesamt (UBA) gefordert, eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung“ im Grundgesetz zu verankern und ein bundesweites Klimaanpassungsgesetz zu verabschieden. Auf diese Weise könnten von Bund und Ländern gemeinsam rechtliche und finanzielle Rahmenbedingungen für eine wirksame Klimaanpassung geschaffen werden. Dabei wies das UBA darauf hin, dass die Folgen durch die Erderwärmung für Deutschland seit langem bekannt sind. Aus der aktuellen Klimawirkungs- und Risikoanalyse für Deutschland ließe sich eine umfassende Zahl an geeigneten Maßnahmen ableiten, um auf den Klimawandel zu reagieren. Mit Hilfe des UBA Schattenspender werden Die Anzahl der Hitzetage pro Jahr steigt und die damit verbundenen Belastungen auch. Deshalb bietet das Umweltbundesamt (UBA) mit der Kampagne „Schattenspender“ Gemeinden die Vorlage für eine einfach aufzusetzende Mitmach-Kampagne an, die vulnerable Gruppen über Risiken aufklärt und zu Schutzmaßnahmen anregt. Im Kampagnenleitfaden „Spenden Sie Schatten“ finden sich Informationen zum Aufbau eines Netzwerkes, für die Ansprache der Medien, für Aktionen zum Thema, sowie Best-Practice Beispiele. Der aktualisierte „Hitzeknigge“ bietet einen Überblick zu Fragestellungen rund um Hitzebelastung bis hin zu Tipps zum richtigen Verhalten bei Hitze. Leitfaden und Hitzeknigge sind zum Download verfügbar. „Werkzeugkasten“ für die Rücknahme von Siedlungsbereichen Mit der neuen Veröffentlichung „Rücknahme von Siedlungsbereichen als Anpassungsstrategie“ hat das UBA die systematische Aufarbeitung möglicher Klimaanpassungsmaßnahmen durch die Veränderungen von Siedlungsstrukturen vorgelegt. Die 92 Seiten starke Broschüre zeigt dabei Wege auf, wie die Rücknahme von Siedlungsbereichen in der Raumplanung und -ordnung berücksichtigt werden kann, um die Klimaanpassung und die räumliche Risikovorsorge zu unterstützen. Dieser „Werkzeugkasten“ des UBA bietet eine Praxishilfe, orientiert an wichtigen Fragestellungen. Er zeigt außerdem Vorteile des Rückbaus auf, wie beispielsweise reduzierte Infrastrukturkosten oder eine Aufwertung von Siedlungen mit Schrumpfungstendenzen. Analyse von Normen bezüglich Klimafolgen In welchen bestehenden Normen werden die Folgen des Klimawandels schon ausreichend berücksichtigt und bei welchen besteht noch Handlungsbedarf? Antworten darauf gibt die jetzt erschienene Auswertung des Projekts „Adaptation Standard“: „Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“. Grundsätzlich kommt die Analyse zu dem Schluss, dass die Folgen des Klimawandels und die Notwendigkeiten zur Anpassung kaum in Normen und technischen Regeln berücksichtigt werden. Um dies zu ändern schlägt die Analyse vor, etwa den Einbezug von Klimafolgen und die Umsetzung von Anpassungsmaßnahmen mehr als Standard der Technik zu etablieren und zeigt, welche Anforderungen es noch gibt und wie die Wege aussehen könnten diese zu erfüllen. Weltklimarat warnt vor schnellem und starkem Klimawandel Der Weltklimarat der Vereinten Nationen IPCC hat seinen 6. Bericht zu den naturwissenschaftlichen Grundlagen des Klimawandels veröffentlicht. Darin zeigt der IPCC, dass der Klimawandel schneller voran schreitet als bisher angenommen. Er sieht in diesem Zusammenhang für die Zukunft eine starke Zunahme der Häufigkeit und Intensität von Extremwetterereignissen sowie von Hitze- und Dürreperioden. Dies sei nachweislich auf den Einfluss des Menschen auf das Klima zurückzuführen. Auch ließe sich der Trend zu mehr extremen Wetterverläufen nicht durch die Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celsius stoppen, nur die Eingrenzung der Verbreitung ist dadurch möglich, sodass Anpassung zwingend nötig ist. NRW: Klimaanpassungsgesetz verabschiedet und 15-Punkte-Offensive vorgestellt Nordrhein-Westfalens Landtag hat Anfang Juli das bundesweit erste Klimaanpassungsgesetz verabschiedet. Es verpflichtet alle Träger öffentlicher Aufgaben dazu, Klimafolgen bei allen Planungen und Entscheidungen zu berücksichtigen. Parallel zur Verabschiedung stellte das Umweltministerium des Bundeslandes eine 15-Punkte-Offensive mit Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes vor. Sie sieht u.a. die Einrichtung eines neuen „Beirat Klimaanpassung“ vor, der die Erarbeitung der Klimaanpassungsstrategie begleiten soll. Auch die Unterstützung, insbesondere kleiner und mittelständischer Unternehmen, bei der Anpassung an den Klimawandel durch ein „Kompetenznetzwerk Klimaanpassung“ ist geplant. Klimaanpassungsstrategie 2021 für Karlsruhe fortgeschrieben Am 27. Juli wurde die Karlsruher Klimaanpassungsstrategie 2021 - Monitoringbericht und 1. Fortschreibung einstimmig durch den Gemeinderat beschlossen. Damit sind die Weichen gestellt, dass die Stadt auch in den kommenden Jahren die bisherigen Klimaanpassungsmaßnahmen umsetzen und neue beginnen kann. Zielsetzung ist, die bereits heute spürbaren und auch mit ambitioniertem Klimaschutz nicht vermeidbaren Auswirkungen des globalen Klimawandels durch geeignete lokale Anpassungsmaßnahmen abzumildern und das Stadtklima zu verbessern. Insgesamt verfolgt die Stadtverwaltung 85 Klimaanpassungsmaßnahmen. Weil die Anpassung an den Klimawandel ein Querschnittsthema ist, setzen zahlreiche Dienststellen und städtische Gesellschaften die Maßnahmen um. Diese sind in 16 Handlungsfeldern zusammengefasst und decken damit alle Arbeitsbereiche ab, in denen die Stadt vom Klimawandel betroffen ist. Förderung für naturnahe Grünflächen in Städten ausgeweitet Mit dem neuen Förderschwerpunkt „Stadtnatur“ im Bundesprogramm Biologische Vielfalt weitet das Bundesumweltministerium seine Förderung für mehr Natur- und Grünflächen in Städten aus. Ab sofort können Kommunen die Förderung von Projekten beantragen, die zum Beispiel den Anteil an naturnahen Grün- und Freiflächen im Siedlungsbereich erhöhen oder die Arten- und Pflanzenvielfalt fördern. Die förderbaren Maßnahmen sind dabei vielfältig und nicht auf einzelne Themenfelder beschränkt. Wesentlich ist, dass die Projekte die Natur und Biodiversität fördern. Bundesumweltministerin Svenja Schulze wies in diesem Zusammenhang auch auf den positiven Effekt von Stadtgrün auf das Mikroklima hin. KIT: Hochwasserrisiken besser durch historische Daten einschätzbar Forschende am CEDIM – Center for Disaster Management and Risk Reduction Technology – des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben einen ersten Bericht zu den Hochwasserereignissen im Juli vorgelegt. Darin gehen sie darauf ein, wie es zu den Überflutungen kommen konnte und wie sich Hochwassergefahren vorab besser abschätzen lassen. Für eine bessere Vorhersagbarkeit solcher Ereignisse empfehlen die Forschenden historische Daten mit in Gefahrenkarten einzubeziehen. Beispielsweise gab es im Ahrtal bereits 1804 und 1910 bedeutende Hochwasserereignisse. Der Einbezug solcher Daten könnte die Bemessungsgrundlage für den Hochwasserschutz im Ahrtal verbessern und dabei helfen Hochwasserjahre zu identifizieren. Dieser grundsätzliche Ansatz geht auch über die Region hinaus. Nachhaltige Nutzung von Auen gefordert Vor dem Hintergrund der aktuellen Hochwasser und im Hinblick auf eine potenzielle Zunahme von extremen Wetterereignissen wie Starkregen, fordert Prof. Dr. Christoph Zielhofer, Physischer Geograph an der Universität Leipzig, in Zukunft verstärkte Aufmerksamkeit auf die Nutzung von Flussauen zu richten. Ihre bauliche Veränderung spiele bei Hochfluten eine herausragende Rolle, da Auen die natürlichen Überflutungsräume für Flüsse darstellen, in die sie bei extremen Hochwasser-Situationen durch Barrieren hinweg zurück finden. Deshalb müsse der Nutzungsdruck auf Flussauen reduziert und Auen renaturiert werden, um besseren Hochwasserschutz zu leisten. Tiefere Wurzeln gegen Trockenstress Baumwurzeln orientieren die Richtung ihres Wachstums an feuchten Bodenbereichen. Durch Trockenperioden in Folge des Klimawandels leiden gerade Stadt- und Parkbäume stärker unter Trockenstress. Um Bäume resilienter zu machen, müssen die Wurzeln angeregt werden in tiefere Bodenschichten zu wachsen, in denen die Erde nicht so schnell austrocknet. Biomechaniker des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) haben jetzt ein einfaches Verfahren vorgestellt, mit dem Bäume sich besser gegen Trockenheit wappnen können. Durch einen mit grobem Splitt und Terra preta gefüllten Zylinder, der in 20 bis 30 Zentimetern Tiefe unter den Baum gebracht wird, sollen die Wurzeln zu einem tieferen Wachstum animiert werden – so weit, dass die Bäume auch während starker Trockenperioden nicht gewässert werden müssen. UFZ: Fünf Prinzipien für klimasichere Städte und Kommunen Unter der Leitung des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung (UFZ) haben Wissenschaftler*innen fünf Prinzipien definiert, an denen Städte und Gemeinden ihren Umbau für mehr Klimasicherheit orientieren sollten. Mit dem Statement wollen die Forschenden einen Diskussionsanstoß geben. Sie plädieren für ein großangelegtes Programm zur Klimafolgenanpassung, in dem Frühwarnsysteme verbessert und der Bevölkerungsschutz gestärkt werden. Darüber hinaus gelte es, den Landschaftsbau wie auch die Stadtplanung an einer höheren Schwamm- und Speicherfähigkeit zu orientieren, die Klimaprüfung von kritischen Infrastrukturen durchzusetzen und Lasten sowie Aufgaben der Klimaanpassung gesellschaftlich gerecht zu verteilen. Klimasimulationen einfach erklärt Die Folgen des Klimawandels lassen sich besser anhand von Klimamodellen verstehen und vorhersagen. Die Modelle simulieren das Klimasystem der Erde basierend auf naturwissenschaftlichen Gesetzen, ergänzt beispielsweise durch die Zunahme von Treibhausgasemissionen, lassen sich Erkenntnisse gewinnen, die Basis für wichtige Entscheidungen sind. In der Forschung und damit auch für Berichte wie den des Weltklimarats IPCC spielen Klimasimulationen eine wichtige Rolle. Um sie besser zu verstehen und ihre Aussagekraft einordnen zu können, bietet die Webseite klimasimulationen.de einen Überblick zu Grundprinzipien und Erkenntnissen aus den Simulationen. BUND warnt vor übereilten Veränderungen beim Hochwasserschutz Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) hat im Zusammenhang mit den jüngsten Hochwasserereignissen vor zu schnellen und wenig nachhaltigen Maßnahmen gewarnt. In einem 16-Punkte-Papier unterstreicht der Umweltverband, dass schnell umgesetzter Schutz vor Hochwasser oder Starkregen langfristig zur Verschärfung von Dürresituationen und zu Biodiversitätskrisen führen könnten. Davon ausgehend, dass Klimaschutz und -anpassung sowie Katastrophenschutz immer in Kombination umgesetzt werden sollten, fordert der BUND in seinem Papier, neben Klimaschutzmaßnahmen wie dem Ausstieg aus fossiler Energiegewinnung und einem CO2-Preis, beispielsweise mehr Raum für Bäche und Flüsse sowie mehr Aufklärung der Bevölkerung. Initiative für eine „Integrierte Erdsystemforschung“ gestartet Ausgehend von der Konferenz „Integrated Earth System Research – Challenges, Approaches and Impacts“ haben Wissenschaftler*innen aus zahlreichen Leibniz-Einrichtungen eine Initiative für eine „Integrierte Erdsystemforschung“ gestartet. Hintergrund ist, dass es bisher kaum wissenschaftliche Ansätze gibt, die die Erkenntnisse zu den vielschichtigen Umweltproblemen des jetzigen Erdzeitalter – dem Anthropozän –, in dem die Menschen einen starken Einfluss auf das Erdsystem erlangt haben, miteinander verknüpfen. Die Forschenden wollen daher das Anthropozän interdisziplinär untersuchen. In den kommenden Monaten wird dafür eine Forschungsplattform etabliert, die allen Wissenschaftler*innen offen steht. Modellvorhaben für innerstädtisches Grün Im Modellvorhaben „Green Urban Labs II“ werden sechs wachsende Kommunen innovative Ansätze erproben, um ihre innerstädtischen Grün- und Freiräume weiterzuentwickeln. Hintergrund dieser Initiative des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) ist die Herausforderung, die entsprechenden Flächen trotz Nutzungsdruck für Zwecke wie die Klimaanpassung zu erhalten und nutzbar zu machen. Dafür werden Kommunen wie beispielsweise Karlsruhe, Ingolstadt oder Dresden unterschiedliche Ansätze verfolgen. Im Ergebnis sollen Erkenntnisse stehen, wie Grün- und Freiräume bei Nachverdichtung und Nutzungsdruck im Sinne einer doppelten Innenentwicklung qualifiziert, entwickelt und gestaltet werden können. Neue Plattform für die Planung der Hochwasservorsorge in Städten „SaferPlaces“ ist ein neuer Webservice, der Städte bei der Hochwasservorsorge unterstützt. Das interaktive Online-Tool wird im Rahmen der EU-Initiative Climate-KIC in Zusammenarbeit mit dem Deutschen GeoForschungsZentrums (GFZ Potsdam) entwickelt und ist schon jetzt als Prototyp abrufbar. Auf der Plattform können Auswirkungen von Maßnahmen berechnet und darstellt werden, von der Ausbreitung des Wassers bis hin zu den entstehenden Schäden. Dadurch ist es möglich planerische Entscheidungen für gefährdete Bereiche zu identifizieren sowie Schutz- und Vorsorgemaßnahmen systematisch und effizient zu planen, etwa an Gebäuden oder durch die Schaffung von Versickerungsflächen. Zusammenhang zwischen Luftverschmutzung und Klimarisiken Eine in der Online-Fachzeitschrift „PLOS One“ veröffentlichte Studie zur globalen Verteilung und Koinzidenz von Umweltverschmutzung, Klimafolgen und Gesundheitsrisiken kommt zu dem Ergebnis, dass Länder mit einer hohen Umweltverschmutzung durch Feinstaub parallel auch stark von Risiken durch den Klimawandel betroffen sind. Zudem sehen die Forschenden einen Zusammenhang zwischen starker Umweltverschmutzung, ökonomischem Status sowie der institutionellen Handlungsbereitschaft in Bezug auf die Probleme, was die Situation in den betroffenen Ländern verschlimmert. Die Autor*innen plädieren deshalb dafür die Umweltbelastung durch giftige Abgase als auch die Belastung durch Treibhausgase in den Regionen gemeinschaftlich zu betrachten und daran Zielvorgaben für Klimaschutz und -anpassung zu orientieren. Anpassung an den Klimawandel bei Flechten Forscher*innen des Senckenberg Biodiversität und Klima Forschungszentrums und des LOEWE-Zentrums für Translationale Biodiversitätsgenomik konnten jetzt zeigen, dass es bei flechtenbildenden Pilzen einen klima-spezifischen Unterschied in Gengruppen gibt. Sichtbar wurde dies anhand der Bildung verschiedener Naturstoffe, die die Flechten produzieren, um sich an unterschiedliche Bedingungen anzupassen, beispielsweise um besser gegen Trockenheit oder UV-Strahlung gewappnet zu sein. Naturstoffe anderer Pflanzen werden bereits in Medikamenten verwendet, die das Tumorwachstum hemmen. Daraus leiten die Forschenden ein großes Potenzial von Flechten für die Klimaanpassung ab, das es weiter zu untersuchen gelte. Anpassung an Umweltveränderungen bei Pflanzen und Tieren Anhand der Entwicklung von Wasserfloh-Populationen konnten Forschende der Universität Birmingham, der Katholieke Universiteit Leuven und des Leibniz-Instituts für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB) herausfinden, dass die genetische Variation innerhalb einer Population entscheidend für ihre Fähigkeit ist, sich an Umweltveränderungen anzupassen. In ihren Untersuchungen haben die Wissenschaftler*innen festgestellt, dass die an- und abschwellende Bedrohung durch Fressfeinde mit Veränderungen im Erbgut einherging. Diese schnelle Evolution begründe sich in hoher genetischer Varianz. Durch das Ergebnis ließen sich mögliche Auswirkungen zukünftiger Umweltveränderungen auf Tierpopulationen besser verstehen. Hochschule Koblenz forscht zu Starkregen in Jordanien Der Nordwesten der arabischen Halbinseln war in den vergangenen Jahren immer wieder von Starkregen und darauffolgenden Sturzfluten betroffen. In den kommenden drei Jahren will die Hochschule Koblenz zusammen mit drei Forschungsinstituten, zwei Universitäten, zwei Ministerien und drei Unternehmen aus Deutschland und Jordanien in einem transdisziplinären Projekt zu den Starkregenereignissen im Projekt „Capture and retain heavy rainfalls in Jordan“ (CapTain Rain) forschen. Im Ergebnis sollen geeignete Klimadienste für die Bewertung und Vorhersage von Sturzfluten entwickelt und passende Maßnahmen zur Klimaanpassung in der Region identifiziert werden. Lassen sich Normen und technische Regeln klimafest gestalten? Die Schnittstellen zwischen Normung und Klimawandel beleuchtet die kombinierte Fallstudie des Umweltbundesamtes „Lassen sich Normen und technische Regeln klimafest gestalten?“. Die Studie wurde im Rahmen des Vorhabens „Adaptation Standard: Analyse bestehender Normen auf Anpassungsbedarfe bezüglich Folgen des Klimawandels“ erstellt und zeigt wie sich der Klimawandel auf die bestehende Normung in Deutschland auswirkt. Dabei zeigt die Studie den Ist-Zustand – welche Normen den Klimawandel schon berücksichtigen – und in welchen Bereichen Regelungsbedarf besteht, wenn zukünftig Schutz- und Qualitätsniveaus beibehalten werden sollen. Ebenfalls wird dargestellt, was bei der Berücksichtigung des Klimawandels in Normen zu beachten ist. Niedriges Einkommen und Hochwasserrisiko In einem Fachartikel hat Daniel Osberghaus vom Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung anhand von Umfragen das Verhältnis von Einkommen und Hochwasserrisiko in Deutschland ausgewertet. Seine Ergebnisse legen nahe, dass einkommensschwache Haushalte in Hochwasser gefährdeten Regionen zwar aufgrund kleinerer Häuser und Wohnungen sowie kleinerer Vermögenswerte eher geringeren materiellen Hochwasserrisiken ausgesetzt sind, jedoch von Hochwasserschäden aufgrund eines geringeren Budgets härter getroffen werden. Ebenso ist die Prävention bei Haushalten mit kleinem Einkommen geringer als bei besser gestellten Haushalten. Für den Hochwasserschutz empfehle sich daher eine gezielte Unterstützung einkommensschwacher Haushalte durch die Politik. Förderung des Selbstschutzes gegen Starkregen Kommunale Verwaltungen gehören zu den wichtigsten Akteuren bei der Umsetzung von regionalen Klimaanpassungsmaßnahmen wie beispielsweise der Hochwasserprävention. Ein auf der wissenschaftlichen Online-Plattform MDPI erschienener Artikel befasst sich deshalb mit der Motivation kommunaler Akteure bei der Umsetzung von Klimaanpassung gegen die Folgen von Starkregen. Die Autor*innen haben versucht, auf der Basis von Umfragen unter kommunalen Akteuren aus 15 Bundesländern Schlüsselfaktoren für diese Motivation zu ermitteln. Im Ergebnis zeigt sich unter anderem, dass die Realisierbarkeit von Anpassungsmaßnahmen sowie das Wissen um Risiken Schlüsselfaktoren für die Motivation sein können, während Motivation und Umsetzung an sich nur teilweise zusammenhängen. Metastudie zum Kenntnisstand um das Thema „Klima und Gesundheit“ Der erste umfassende Überblick zum Stand der Forschung zum Themenkomplex Klima und Gesundheit ist jetzt in den Fachzeitschriften „The Lancet Planetary Health“ und „Environmental Research Letters“ (hier als separate Arbeit mit dem Fokus auf ärmere Länder) erschienen. Die erstere Metastudie verdichtet den Erkenntnisstand aus 16.000 Einzelstudien. Das Ergebnis zeigt eine Landkarte des Wissens zur Klima- und Gesundheitsforschung. Dort sind etwa Ballungsräume („Cluster“) zu Belastungen wie Hitze-Stress, zu Gesundheitsfolgen oder zum Beispiel zu klimabezogenen Gefährdungen wie Extremwetter-Ereignissen zu sehen. Es zeigen sich auch Wissenslücken – etwa dazu, wie sich Klimaschutz und Anpassung bezüglich Gesundheit helfen oder auch behindern. Extremwetter: Ausbildung für Feuerwehr und Katastrophenschutz Kommt es zu Starkregenereignissen und darauffolgende Überflutungen oder Hochwasser, dann sind es die kommunalen Feuerwehren, die für die erste Bewältigung der Folgen die Verantwortung tragen. Durch den voranschreitenden Klimawandel ist davon auszugehen, dass Einsätze zur Gefahrenabwehr bei solchen Ereignissen häufiger werden. Bisher werden die Feuerwehren jedoch in der regulären Dienstausbildung nur im begrenzten Umfang für den Umgang mit solchen Einsatzlagen und Ereignissen geschult. Im Rahmen der kommunalen Klimawandelanpassung und als Beitrag zur Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) wurde deshalb das „Bildungsmodul zum Umgang mit außergewöhnlichen wasserbezogenen Naturgefahren zur Klimaanpassung für die Feuerwehr“ (BiWaWehr) von der Technische Universität Kaiserslautern und Siedlungswasserwirtschaft Kaiserslautern entwickelt. Es vermittelt Feuerwehr- und Katastrophenschutzeinheiten sowohl theoretische Inhalte wie etwa die „Grundlagen und Folgen des Klimawandels“ als auch praktische Übungsinhalte wie beispielsweise „Alarm- und Einsatzmaßnahmen bei Starkregenereignissen im ländlichen Raum“. Die Teilnehmer*innen können den sechswöchigen Online-Kurs – je nach Führungsebene – in zehn oder 16 Stunden absolvieren.
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