Lagerfeuer schaden Mensch und Umwelt – Sicherheit geht vor Was Sie beim Umgang mit offenem Feuer befolgen sollten So schön ein Lagerfeuer auch ist: Aus Umwelt- und Gesundheitssicht sollte es vermieden werden. Wenn Sie dennoch ein Lagerfeuer machen möchten, beachten Sie bitte folgende Tipps: Verwenden Sie für ein Lagerfeuer nur trockenes, gut abgelagertes und unbehandeltes Holz. Das Verbrennen von Strauch- und Grünschnitt ist gesetzlich grundsätzlich verboten. Es führt zu sehr hohen Emissionen von Luftschadstoffen. Nutzen Sie dafür vorgesehene Behältnisse auf feuerfestem Untergrund. Prüfen Sie die Wind- und Wetterverhältnisse. Kein Feuer bei starkem Wind oder Trockenheit (Waldbrandgefahr!). Informieren Sie sich vorab nach den Bestimmungen Ihrer Gemeinde, ob, wann und wie Lagerfeuer zulässig sind. Gewusst wie Ein Lagerfeuer schafft eine gemütliche Atmosphäre, die viele Menschen besonders in der wärmeren Jahreszeit schätzen. Jedoch ist ein Feuer im Freien mit zahlreichen Belastungen für die Umwelt und die Gesundheit verbunden. Vermeiden Sie offene Feuer: Selbst bei sachgemäßer Durchführung entstehen bei dem Verbrennungsprozess eine Vielzahl von Schadstoffen wie Ruß, (Fein-)Stäube und verschiedene Gase, die in die Luft und durch Inhalation auch in den menschlichen Körper gelangen. Dabei ist zu beachten, dass Partikel und Bestandteile aus dem Rauch durch den Wind verbreitet werden und somit größere und weitflächigere Auswirkungen auf Mensch und Natur in der Umgebung haben, als den meisten bewusst ist. Aus Sicht des Umwelt- und Gesundheitsschutzes sind offene Feuer daher nicht empfehlenswert und sollten möglichst vermieden werden. Geben Sie (Ast-)Holz stattdessen in die öffentliche Grünschnittabfuhr oder legen Sie Totholzhecken an. Nur trockenes Holz verwenden: Für ein Feuer sollte nur trockenes und gut abgelagertes Holz verwendet werden. Damit das Brennholz richtig durchtrocknen kann, stapeln Sie das gespaltene Holz am besten an einem schnee- und regengeschützten, sonnigen und luftigen Platz. Achten Sie darauf, dass das Brennholz keinen Kontakt zum Erdreich hat, da es sonst aus dem Boden Feuchtigkeit ziehen kann. Nur unbehandeltes Holz verwenden: Achten Sie unbedingt darauf, unbehandeltes Holz für ein Lagerfeuer zu verwenden. Denn Holz, das mit Holzschutzmitteln oder Lack behandelt wurde, kann beim Verbrennen hochgiftige Dioxine und Furane ("Seveso-Gifte") freisetzen. Auch Materialien wie (Zeitungs-)Papier, Pappe oder Kunststoffe setzen beim Verbrennen unnötig hohe gesundheitsgefährdende Schadstoffemissionen frei und gehören nicht ins Feuer. Das offene Verbrennen von solchen Stoffen ist gesetzlich verboten. Es stellt zudem eine illegale Abfallentsorgung dar, sofern die Materialien Abfälle sind (z. B. Kunststoffverpackungen, Altholz). Keine Grünabfälle verbrennen: Die Entsorgung von Gartenabfällen, Grünschnitt, Laub, Blättern und Holz mittels eines offenen Feuers ist im Allgemeinen verboten (siehe Hintergrund). Das Verbrennen führt zu sehr hohen Staub- und Geruchsemissionen sowie anderen organischen Schadstoffen wie z. B. Polyzyklische Aromatische Kohlenstoffe (PAKs) und schädigt so Umwelt und Gesundheit. Eine gute Alternative für die Entsorgung von Gartenabfällen ist die Kompostierung auf dem eigenen Komposthaufen oder die Entsorgung über die Biotonne. Wertvolle Inhaltsstoffe werden so recycelt. Im Falle einer Behandlung des kommunalen Bioabfalls in Biogasanlagen wird darüber hinaus auch die im Bioabfall enthaltene Energie genutzt, um z. B. Strom und/oder Wärme zu gewinnen. Größere Mengen an Grünschnitt und/oder dickere Äste können Sie über das lokale Entsorgungsunternehmen abgeben. Der über die Recyclinghöfe gesammelte Baum- und Strauchschnitt wird in Kompostieranlagen zu einem Qualitätskompost verarbeitet oder in Biomasseheizwerken thermisch verwertet. Lagerfeuer nur an dafür geeigneten Stellen machen: Wenn Sie ein Lagerfeuer machen möchten, müssen Sie sicherstellen, dass sich das Feuer nicht ausbreiten kann. Hierfür eignen sich feuerfeste Behältnisse (z. B. Feuerschalen oder Feuerkörbe) auf feuerfestem Grund (z. B. Feuerplatz). Dies reduziert die Brandgefahr und vereinfacht das Löschen. Stellen Sie ein ausreichend großes Gefäß zum Löschen bereit (z. B. Eimer mit Wasser). Wichtig ist aber auch: Mindestens eine Person sollte das Lagerfeuer immer im Blick haben, damit es auch tatsächlich innerhalb der Feuerstelle verbleibt. Auf Wind- und Wetterverhältnisse achten: Prüfen Sie vor jedem Lagerfeuer die Wind- und Wetterverhältnisse. Im Sommer sollte aus Brandschutzgründen auf ein Lagerfeuer ganz verzichtet werden. Bei Wind stellt der Funkenflug ein erhöhtes Brandrisiko dar. Achten Sie daher auf ausreichend Abstand zu brennbaren Objekten (Bäume, Büsche, Häuser, Schuppen, etc.). Glut löschen: Aus Brandschutzgründen sollte auch die Glut nicht unbeaufsichtigt gelassen werden. Beim Verlassen des Lagerfeuerortes sollten Sie diese deshalb mit Wasser ablöschen. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn: Beachten Sie auch Mindestabstände zu Gebäuden, Straßen, Lüftungsöffnungen wie Fenster und Türen. Rauch- und Geruchsentwicklungen durch Lagerfeuer führen regelmäßig zu Beschwerden aus der Bevölkerung aufgrund starker Belästigung und gesundheitlicher Beeinträchtigung. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Nachbarn und beachten Sie behördliche Auflagen. Lagerfeuerqualm in der Wohnung kann ebenso Ärger verursachen wie nach Rauch riechende Wäsche von der Wäscheleine. Falls Sie sich selbst durch Nachbarn gestört fühlen, die häufig ein Lagerfeuer entzünden, und ein freundliches Gespräch nicht weiterhilft, können Sie sich an das örtliche Umwelt- oder Ordnungsamt wenden. Aus dem Rauch gehen: Halten Sie genügend Abstand zur Rauchfahne, auch wenn Sie dafür bei wechselhaften Windverhältnissen den Platz am Feuer wechseln müssen. Denn selbst bei korrekter Verwendung von Brennholz sind die gesundheitsschädlichen Folgen im Rauch des Lagerfeuers am größten. Asche in den Restmüll geben: Lagerfeuerasche sollte ausgekühlt im Restmüll landen. Für Garten und Kompost ist sie nicht geeignet, da es sonst zu einer Anreicherung von Schwermetallen (die natürlicherweise im Holz vorhanden sind), aber auch von Schadstoffen aus der Verbrennung wie z. B. PAKs im Boden kommen kann. Was Sie noch tun können: Anzündhilfen (fest, flüssig, Gel), die zum Anzünden verwendet werden, sollten die Anforderungen der DIN EN 1860-3 einhalten. Nutzen Sie möglichst pflanzliche oder naturnahe Anzündhilfen (z. B. Holzwolle). Verwenden Sie niemals Brandbeschleuniger, wie Spiritus oder Benzin. Diese Flüssigkeiten verdampfen bereits bei niedrigen Temperaturen und bilden ein explosives Gas-Luft-Gemisch. Sie können meterhoch verpuffen und umstehenden Menschen Schaden zufügen. Die Gesundheit wird vor allem durch die hohen Feinstaub- und PAK- Emissionen bei der unvollständigen Verbrennung beeinträchtigt. Hintergrund Umweltsituation: Die Verbrennung von Holz im Freien führt zu sehr hohen lokalen Schadstoffemissionen u. a. von Feinstaub , Kohlenmonoxid und organischen Verbindungen, darunter auch krebserzeugende Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAKs), die durch unzureichende Verdünnung direkt eingeatmet werden können. Insbesondere an Tagen mit austauscharmen Wetterlagen führt dies zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Luftqualität. So liefert das Verbrennen von Gartenabfällen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag zur Erhöhung der regionalen Hintergrundbelastung in Bezug auf Feinstaub (PM10) und kann daher lokal zur Überschreitung der Luftqualitätsgrenzwerte beitragen. Dies geschieht vor allem dann, wenn viele Lagerfeuer in einer Region gleichzeitig abgebrannt werden, wie durch sogenannte Brauchtumsfeuer oder Brenntage. . Darüber hinaus kommt es zu einer höheren Belastung mit Feinstaubpartikeln (PM2.5) in den bodennahen Luftschichten ( Verbrennung von Gartenabfällen - Landesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 2009/2011 ). Durch seine geringe Größe kann Feinstaub beim Einatmen in die Lunge gelangen. Je nach Größe der Feinstaubpartikel dringen diese unterschiedlich tief in den Atemtrakt ein und können so die Gesundheit auf vielfältige Weise beeinträchtigen. Folgen können lokale Reizungen oder Entzündungen der Atemwege, aber auch systemische Krankheiten wie Bluthochdruck oder Arterioskerose bis hin zum Schlaganfall oder Herzinfarkt sein. Feinstaub ist krebserregend und steht außerdem im Verdacht, Diabetes mellitus Typ 2 zu fördern. Zusammenhänge zu neurologischen Erkrankungen wie Demenz oder Morbus Parkinson werden diskutiert. Für Schwangere, Kinder, Ältere und Personen mit geschädigten Atemwegen stellen Feinstaub und weitere Luftschadstoffe eine besondere gesundheitliche Belastung dar. Gesetzeslage: Trotz der klaren Vorgaben im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) hinsichtlich des Verwertungsgebots (Vorrang der Verwertung von Abfällen vor deren Beseitigung nach § 7 KrWG) und hinsichtlich der Überlassungspflicht von Abfällen, die im privaten Rahmen nicht verwertet werden können (§ 17 "Überlassungspflichten"), gibt es aufgrund der Ausnahmeregelung nach § 28 Absatz 3 KrWG ("Ordnung der Abfallbeseitigung") keine bundeseinheitlichen Vorgaben zur Beseitigung von pflanzlichen Abfällen. Den Bundesländern ist die gesetzliche Möglichkeit eingeräumt, vom Grundprinzip der Abfallbeseitigung nach § 28 Absatz 1 KrWG Ausnahmen zu regeln, dass und wie bestimmte Abfälle oder auch nur bestimmte Mengen dieser Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen beseitigt werden dürfen. Fast jedes Bundesland, mit Ausnahme von Bremen und Berlin, hat eine entsprechende Landesverordnung über die Entsorgung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen erlassen. Die Regelungen variieren jedoch von Bundesland zu Bundesland. Einige Bundesländer verbieten das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen auf dem eigenen Grundstück oder dem freien Feld generell, andere Bundesländer machen diese Art der Abfallbeseitigung von bestimmten Faktoren abhängig oder fordern eine Anzeigepflicht gegenüber der zuständigen Abfallbehörde. Insoweit ist es unumgänglich, sich über die länderspezifischen Bestimmungen vorab zu informieren, um Verstöße, die mit einer Ordnungswidrigkeit nach § 69 Absatz 1 Nummer 8 KrWG geahndet werden können, zu vermeiden.
Wohin mit dem Laub? Sie sind laut, schmutzig, gefährlich für Tiere und bedenklich für unsere Gesundheit: Laubsauger und -bläser können Mensch und Umwelt belasten. Besen oder Harke sind die bessere Alternative. Laubsauger und -bläser können im Betrieb zwischen 90 und 120 Dezibel laut werden. Damit sind sie ungefähr so laut wie eine Kettensäge oder ein Presslufthammer. Lärm macht krank – deshalb dürfen Laubbläser in Wohngebieten wochentags nur zwischen 9 und 13 Uhr und zwischen 15 und 17 Uhr, an Sonn- und Feiertagen gar nicht benutzt werden. Problem Luftschadstoffe Geräte mit Verbrennungsmotor erzeugen darüber hinaus Luftschadstoffe, die bei den meisten Laubsaugern und -bläsern sogar ungefiltert in die Umgebung geblasen werden. Auch am Boden und im Laub befindliche Mikroben, Pilze, Unrat und Tierkot werden durch Gartengeräte wie Laubsauger und -bläser fein in der Luft verteilt. Besonders für die Benutzer, aber auch für Umstehende ist dies gesundheitlich bedenklich. Tödliche Gefahr für Kleintiere Geräte mit Häckselfunktion, wie Laubsauger oder Rasenmäher, stellen überdies eine tödliche Gefahr für kleine Gartentiere und Insekten, wie Frösche, Spinnen oder Regenwürmer, dar. Für die meisten Privathaushalte ist ein Laubsauger oder -bläser allein aus Kostengründen ineffizient, denn das Gerät muss gekauft und mit Strom oder Kraftstoff betrieben werden. Ferner ist keine Arbeitserleichterung bei kleinen bis mittelgroßen Grundstücken zu erwarten – das Gewicht der Geräte erfordert unnötigen Kraftaufwand und viel schneller ist man bei der Laubbeseitigung auch nicht. Die Alternative: Besen, Laubrechen oder Harke. Sie verbrauchen kein Benzin und keinen Strom, sind leichter, leise, ungefährlich für Boden und tierische Gartenbewohner und überdies viel kostengünstiger. Außerdem sorgen sie für mehr Bewegung – das hilft, gesund und fit zu bleiben. Akku statt Benzinmotor Auf größeren Grünflächen mit vielen Laubbäumen, hauptsächlich in städtischen Parks und Anlagen, müssen meist einmal im Jahr große Mengen Laub beseitigt werden. Nur in diesen Fällen – und wenn das Laub einigermaßen trocken ist – ist die Benutzung von Laubsaugern oder -bläsern sinnvoll und vertretbar. Einige Eigenbetriebe zur Stadtreinigung, beispielsweise in Hamburg, München oder Stuttgart haben bereits viele benzinbetriebene Laubbläser durch akkubetriebene Geräte ersetzt. Die Erfahrung zeigt, dass diese nicht nur erheblich leichter, leiser und emissionsärmer sind als Varianten mit Benzinmotor, sondern im Laufe der Nutzung auch niedrigere laufende Kosten verursachen. Unnütz ist dagegen der Versuch, feuchtes Laub mit einem Laubsauger oder -bläser von Straßen oder Gehwegen zu entfernen. Meist fehlt den Geräten die nötige Leistung, um feuchtes Laub vom feuchten Untergrund zu lösen. Dabei entsteht viel Lärm, viel Anstrengung und die Gewissheit, dass man diese Arbeit viel leichter mit einem Besen hätte erledigen können. Ebenso wenig empfehlenswert ist die Benutzung eines Laubbläsers zur Beseitigung von Kehricht. Dabei wird mehr Staub aufgewirbelt als letztlich in der Tonne landet. Laub sollte nicht verbrannt werden Übrigens: Auch das Verbrennen von Pflanzenabfällen in Gärten oder Parks ist problematisch. Der Rauch von Gartenfeuern verunreinigt die Luft im Umkreis von mehreren Kilometern mit gesundheitsschädlichen Stoffen wie Feinstaub. Laub gehört deshalb auf den Kompost, in die Biotonne oder in die Grünabfallsammlung. Lärmgrenzen für Laubbläser und -sauger Es gibt keine gesetzliche Grenzwerte, wie laut Laubbläser und -sauger sein dürfen. Auch wenn dies häufig gewünscht wäre, darf Deutschland nicht ohne weiteres eine solche Produktbeschränkung festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten uns dies. Die Europäische Kommission plant jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und –bläser in einer künftigen Verordnung einzuführen. Die Bundesregierung und das Umweltbundesamt unterstützen die Kommission bei ihren Arbeiten an dieser Verordnung. Mit dieser Verordnung ist allerdings nicht vor 2025 zu rechnen.
Die CarboVerte GmbH beantragte mit Antrag vom 01.06.2017, zuletzt ergänzt am 11.12.2020 die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Verwertung von Holz durch Pyrolyse zur Herstellung von Pflanzenkohle, zur Behandlung pflanzlicher Abfälle durch Sieben und Sortieren sowie zur Kompostierung von Grünschnitt, Garten- und Parkabfällen einschließlich der zugehörigen Zwischenlager für Ein- und Ausgangsmaterial auf dem Flurstück 1450/14 der Gemarkung Eibenstock. Rechtsgrundlagen für die Genehmigung sind § 4 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz – BImSchG) in der derzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) in der derzeit geltenden Fassung und den Nr. 8.1.1.4, 8.11.2.4, 8.12.2 und 8.5.2 des Anhangs 1 zur 4. BImSchV.
In mehr als 1.000 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen werden in Deutschland getrennt gesammelte Bioabfälle behandelt, um die entstehenden Erzeugnisse (Komposte und Gärreste) anschließend als Dünger und Humuslieferant verwerten zu können. Der größte Anteil sind getrennt gesammelte Küchen- und Gartenabfälle aus privaten Haushalten, aber auch aus der Park- und Landschaftspflege der Städte und Gemeinden. Ebenso gehören zu den Bioabfällen tierische und pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittel erzeugenden und verarbeitenden Industrie sowie gewerbliche Bioabfälle wie abgelaufene Lebensmittel aus dem Handel und Speiseabfälle aus Restaurants und Kantinen. Veröffentlicht in Position | Januar 2017.
In mehr als 1.000 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen werden in Deutschland getrennt gesammelte Bioabfälle behandelt, um die entstehenden Erzeugnisse (Komposte und Gärreste) anschließend als ŞDünger und Humuslieferant verwerten zu können. Der größte Anteil sind getrennt gesammelte ŞKüchen- und Gartenabfälle aus privaten Haushalten, aber auch aus der Park- und Landschaftspflege der Städte und Gemeinden. Ebenso gehören zu den Bioabfällen tierische und pflanzliche Abfälle aus der Lebensmittel erzeugenden und verarbeitenden Industrie sowie gewerbliche Bioabfälle wie abgelaufene Lebensmittel aus dem Handel und Speiseabfälle aus Restaurants und Kantinen. Quelle: Verlagsinformation
Einer der vier Reaktoren des französischen Kernkraftwerks Cruas ist in der Nacht vom 1. auf den 2. Dezember 2009 aufgrund einer Störung des Kühlsystems abgeschaltet worden. Ursache für den Störfall waren laut Behörden pflanzliche Abfälle in der Rhône, welche die Kühlwasserzufuhr verstopften. Der Vorfall wurde von der französischen Atomaufsichtsbehörde Autorité de Sûreté Nucléaire (ASN) als Störfall in der INES-Kategorie 2 eingestuft.
Bei Nanocellulose handelt es sich um eine relativ neue Werkstoffentwicklung auf Basis nachwachsender Rohstoffe. Es existieren mehrere Varianten des Materials wie mikrofibrillierte Zellulose (microfibrillated cellulose ¬ MFC) oder nanokristalline Drähte/Fasern, die sich aus zellstoffhaltigen Pflanzenabfällen, aber auch biotechnologisch durch bakterielle Synthese herstellen lassen. Nanocellulose zeichnet sich durch mechanische Eigenschaften wie Steifigkeit und Festigkeit aus und verbindet diese mit den Vorteilen einer hohen biologischen Verträglichkeit und steuerbaren biologischen Abbaubarkeit. Mittlerweile hat die Herstellung von Nanocellulose die Schwelle zur Kommerzialisierung überschritten und wird von einigen Unternehmen in größerem Maßstab umgesetzt, wie zum Beispiel von CelluForce (Kanada) oder Inventia (Schweden). Auch in Deutschland und der Schweiz gibt es Entwicklungsaktivitäten zu Nanocellulose wie durch das Start-up¬Unternehmen Jenpolymer Materials oder das Adolphe Merkle Institute der Universität Fribourg (Schweiz), das unter anderem an der Entwicklung neuer Hochleistungskomposite aus synthetischen Kunststoffen und zellulosen Nanofasern forscht. Das Anwendungsspektrum von Nanocellulose ist sehr vielseitig und umfasst beispielsweise Anwendungen als Füllstoff zur Verstärkung von Papier oder Lebensmittelfolien, als Wundauflage und Implantatmaterial oder als Trägermaterial für pharmazeutische und kosmetische Wirkstoffe. Darüber hinaus wird Nanocellulose auch als Werkstoff zum Ersatz von Verstärkungsmaterialien entwickelt. Kurz¬ bis mittelfristig erscheint angesichts der mechanischen Eigenschaften unter anderem die Substitution von Glasfasern in Epoxidharzsystemen interessant. In diesem Zusammenhang wurde in einer Studie der TA Swiss im Rahmen einer orientierenden Bilanzierung der CO2 ¬Fußabdruck im Vergleich zu herkömmlichen glasfaserverstärkten Kompositen ermittelt. Im Rahmen einer Hochrechnung wurde dabei angenommen, dass mittel¬ bis langfristig durch die verschiedenen Anwendungsbereiche für Nanocellulose 25 Prozent der glasfaserverstärkten Kunststoffe durch Zellulose¬Nanokomposite substituiert werden können. Ausgehend von dem spezifischen CO2 -Einsparpotenzial in Höhe von rund 1,8 kg CO2 ¬Äquivalente pro Kilogramm Glasfaser könnte sich so ein Gesamteinsparpotenzial von knapp einer halben Million Tonnen CO2 ¬Äquivalente ergeben.
Hauptverbreitung im Südwesten (Oberrheinische Tiefebene), dort häufig. Aktuell Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Weiter im Norden und Osten ältere Funde aus Westfalen und Sachsen-Anhalt, noch weiter nördlich ganz fehlend ( Bleich et al. 2020). Wärme und Trockenheit liebende Art, an pflanzlichen Abfällen, Kompost oder Kot, in der Ebene und im Hügelland. Auf Feldern an ausgestreutem Mist und Gülle, im Süden sehr häufig in Autokescher-Fängen (Köhler brfl. 2008).
Gemeinde Neckargerach | Rathaus Aktuell | Gemeinde Biehl Seitenbereiche ###LINK02### ###LINK04### ###LINK06### ###LINK08### Hauptmenü Startseite Popup Gemeinde Grußwort Breaking-News Anfahrt Neckargerach im Portrait Guttenbach im Portrait Ortsplan Fotoalbum Geschichte Wappen Zahlen & Fakten Responsive Web Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Navigationshilfe Barrierefreiheit Impressum & Hinweis Impressum Datenschutzerklärung Leichte Sprache Gebärdensprache Service Rathaus Aktuell Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Sicherer Kontakt Behörden & Ämter Mitarbeiter Bauhof Bürger Service Zählerstanderfassung Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Rathausvordrucke Datenschutz Informationen Stichworte Ortsrecht Amtsblatt online Amtsblatt im Detail Gemeinderat Gemeinderat - Aktuell Mitglieder Sitzungstermine Mängelmeldung Leben Baugebiete Wohnbaugebiete Bodenrichtwerte Kindergärten Vormerkung für Kindertagesbetreuung Evangelischer Kindergarten Montessori-Kinderhaus St. Josef Tageselternverein NOK Schulen Minneburgschule Neckargerach Jugend Feuerwehr Abteilung Neckargerach Abteilung Guttenbach Gemeindehallen Sport- und Kulturhalle Neckargerach Sporthalle Guttenbach Kirchen Evangelisch Katholisch Nahverkehr Steuern & Gebühren Versorgung & Notruf Gesundheit & Pflege Notruftafel Abfall Freizeit Erholungsort Unesco Geopark Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Minneburg Margaretenschluchtpfad Margaretenschlucht Neckar Freizeit & Kultur Freizeiteinrichtungen Wanderwege Heimatmuseum Grillplätze Spielplätze Bücherei Volkshochschule Gastronomie & Unterkunft Vereine Vereinsliste Veranstaltungskalender Wirtschaft Standort Firmenliste IHK HWK Arbeitsagentur Kontrast | Kontrast | Inhalt | Impressum | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit Wahlschein beantragen Volltextsuche Hauptmenü Navigation Navigation Gemeinde Service Leben Freizeit Wirtschaft Hauptmenü Gemeinde Grußwort Breaking-News Anfahrt Neckargerach im Portrait Guttenbach im Portrait Ortsplan Fotoalbum Geschichte Wappen Zahlen & Fakten Responsive Web Suche & Barrierefreiheit Suchmaschine Inhaltsverzeichnis Navigationshilfe Barrierefreiheit Impressum & Hinweis Impressum Datenschutzerklärung Leichte Sprache Gebärdensprache Service Rathaus Aktuell Verwaltung Kontakt & Öffnungszeiten Sicherer Kontakt Behörden & Ämter Mitarbeiter Bauhof Bürger Service Zählerstanderfassung Dienstleistungen Lebenslagen Formulare BW Rathausvordrucke Datenschutz Informationen Stichworte Ortsrecht Amtsblatt online Amtsblatt im Detail Gemeinderat Gemeinderat - Aktuell Mitglieder Sitzungstermine Mängelmeldung Leben in Neckargerach Baugebiete Wohnbaugebiete Bodenrichtwerte Kindergärten Vormerkung für Kindertagesbetreuung Evangelischer Kindergarten Montessori-Kinderhaus St. Josef Tageselternverein NOK Schulen Minneburgschule Neckargerach Jugend Feuerwehr Abteilung Neckargerach Abteilung Guttenbach Gemeindehallen Sport- und Kulturhalle Neckargerach Sporthalle Guttenbach Kirchen Evangelisch Katholisch Nahverkehr Steuern & Gebühren Versorgung & Notruf Gesundheit & Pflege Notruftafel Abfall Freizeit Erholungsort Unesco Geopark Ausflugsziele Sehenswürdigkeiten Minneburg Margaretenschluchtpfad Margaretenschlucht Neckar Freizeit & Kultur Freizeiteinrichtungen Wanderwege Heimatmuseum Grillplätze Spielplätze Bücherei Volkshochschule Gastronomie & Unterkunft Vereine Vereinsliste Veranstaltungskalender Wirtschaft Standort Firmenliste IHK HWK Arbeitsagentur Startseite / Service / Rathaus Aktuell Rathaus Aktuell Seiteninhalt Gedenkveranstaltung 80 Jahre Fliegerangriffe Artikel vom 25.03.2025 weiterlesen Margaretenschlucht „Steinmännchen“ Artikel vom 25.03.2025 weiterlesen Erinnerung wach halten Stelen aufgestellt Artikel vom 18.03.2025 weiterlesen Rehkitzrettung Team Neckargerach Artikel vom 19.03.2025 weiterlesen Nachmittagsbetreuung Vordruck Artikel vom 12.03.2025 weiterlesen Kartierungsarbeiten Ankündigung Artikel vom 12.03.2025 weiterlesen Gemeinderat Ehrungen Artikel vom 17.02.2025 weiterlesen Bauarbeiten im Bereich Gertberg Beginn der Arbeiten Artikel vom 01.08.2023 weiterlesen Pflanzliche Abfälle Verbrennen Artikel vom 28.03.2022 weiterlesen Glasfaser für alle Glasfaser bis in jedes Haus Artikel vom 02.06.2020 weiterlesen Einträge insgesamt: 16 1 | 2 » Seite drucken Gemeinde Neckargerach | Hauptstraße 25 | 69437 Neckargerach | Tel.: 06263/4201-0 | Fax: 06263/4201-40 | E-Mail schreiben > Rathaus Öffnungszeiten Leichte Sprache Gebärdensprache
Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 232/01 Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 232/01 Magdeburg, den 12. September 2001 Sachsen-Anhalt setzt auf Biomasse Potentialstudie soll Investitionsschub auslösen Minister Konrad Keller nimmt heute an der Grundsteinlegung für ein Holzheizkraftwerk in Helbra teil. In Sachsen-Anhalt befinden sich 26 Holzheizkraftwerke mit einer Wärmeleistung von rund 400 MW in Planung, Bau oder bereits in Betrieb. Nach dem Boom der Windkraftbranche setzt das Ministerium für Raumordnung Landwirtschaft und Umwelt auf Strom aus Biomasse. Experten sehen in der Biomasse die größten Wachstumschancen bei den erneuerbaren Energieträgern. Als Wegweiser für Investoren will das Ministerium eine Potentialstudie erstellen lassen. Darin sollen günstige Standorte für Biomassekraftwerke erkundet werden. Die Studie soll Wirtschaft und Politik Informationen zu standortkonkreten Potentialen, zur notwendigen Infrastruktur (Transport-wege), zu Kosten, Wirtschaftlichkeit und Fördernotwendigkeit geben. Keller: "Vor fünf Jahren haben wir eine Windkraftpotentialstudie erstellt, mit dem Erfolg, dass Sachsen-Anhalt bei der Windkraft heute einen Spitzenplatz belegt. Warum sollte uns das Gleiche nicht auch bei der Biomasse gelingen?" Seit Juli 2001 wird Strom aus Biomasse, der ins öffentliche Stromnetz eingespeist wird mit 17-20 Pf je Kilowattstunde vergütet. Damit sind Investitionshemmnisse für die Biomassenutzung weitgehend beseitigt. Eine solche feste Vergütung gab es bislang nur für die Windenergie. Als Biomasse eignen sich Rest- und Altholz, schnellwachsende Hölzer, Stroh und pflanzliche Abfälle und nicht zur Ernährung oder Verfütterung vorgesehene Produkte wie: Raps, Rüben, Kartoffeln, Mais etc.. In Sachsen-Anhalts Wälder fällt ca. 300 000 - 400 000 Festmeter Schwach-holz jährlich an. Keller:" Damit ist unser Biomasse-Potenzial sicher nicht ausgeschöpft. Ich erhoffe mir von der Biomasse-Nutzung einen starken Zugewinn bei den erneuerbaren Energien." Infos über Fördermöglichkeiten: www.mrlu.sachsen-anhalt .de Impressum: Ministerium für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Str.4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mrlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Origin | Count |
---|---|
Bund | 63 |
Land | 4 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 55 |
Taxon | 1 |
Text | 7 |
Umweltprüfung | 2 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 11 |
offen | 56 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 62 |
Englisch | 16 |
Resource type | Count |
---|---|
Datei | 1 |
Dokument | 5 |
Keine | 29 |
Webseite | 34 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 55 |
Lebewesen & Lebensräume | 65 |
Luft | 29 |
Mensch & Umwelt | 67 |
Wasser | 28 |
Weitere | 64 |