Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Uckermärkische Seen einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Uckermärkische Seen liegt inmitten der wasserreichen, sanft gewellten Uckermark und findet seine Fortsetzung in den unmittelbar angrenzenden Naturparks Stechlin-Ruppiner Land und Feldberger Seenlandschaft in Mecklenburg-Vorpommern und dem Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin. Sein lebhaftes Relief entstand während der Weichseleiszeit vor über 15.000 Jahren. Typisch für diese Region sind die vielen Rinnenseen, die Sölle und Moore. Die Hälfte des Naturparks nehmen Wälder ein. Mit der im 12. Jahrhundert einsetzenden deutsch-pommerschen Besiedlung und der damit verbundenen Waldrodung entstand eine abwechslungsreiche Kulturlandschaft mit Hecken, Wiesen, Äckern und Feldgehölzen. Das Wappentier ist der Fischadler, der mit über 30 Brutpaaren hier in ungewöhnlicher Dichte lebt. Der Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) Naturpark Uckermärkische Seen wurde nicht zu Ende geführt, weil ab Beginn des Naturschutzgroßprojektes (NGP) Uckermärkische Seen ein neuer Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) für die Kerngebiete des NGP in Auftrag gegeben wurde. Für den PEP im Naturpark liegt nur eine Biotoptypenkartierung vor.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Barnim einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der rund 750 Quadratkilometer große Naturpark Barnim ist das einzige der 15 Großschutzgebiete des Landes Brandenburgs, das länderübergreifend ausgewiesen wurde. Er umfasst die Jungmoränenlandschaft des Barnims und erstreckt sich im Brandenburger Teil des Naturparks zwischen Bernau, Bad Freienwalde, Eberswalde, Liebenwalde und Oranienburg. Großflächigen Wälder und Forsten prägen das Landschaftsbild des Naturparks. Hinzu kommen zahlreiche Seen, Moore, fast unberührte Fließtäler und Ackersölle. Diese kleinen, oft mondrunden Gewässer sind Lebensraum für das Wappentier des Naturparks, die Rotbauchunke. In dieser abwechslungsreichen Landschaft liegen Orte, in denen Reste slawischer und deutscher Burgen von der Geschichte des Barnims, beeindruckende Feld- und Ziegelsteinbauten von alter Handwerkskunst, historische Wasserstraßen - wie der Finowkanal - vom wirtschaftlichen Auf und Ab der Gegend zeugen. Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Im Rahmen der Hauptstudie wurde eine Biotopkartierung in unterschiedlichen Intensitätsstufen durchgeführt sowie vorhandene Daten ausgewertet. Aus diesen Grundlagendaten wurden Fachbeiträge zu folgenden Themen erarbeitet: Biotoptypen, Flora; Fauna; Hydrologie; Fließgewässer; Forstwirtschaft; Tourismus. Auf dieser Grundlage erfolgte die Ableitung von Entwicklungszielen und Maßnahmen für ausgewählte Schwerpunkträume sowie die Managementplanung für die FFH-Gebiete. Die Entwicklungsziel- und Maßnahmenplanung orientierte sich an folgendem Leitbild: Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung: - der Lebensräume seltener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten; - der Stillgewässer, Fließe und Niedermoore als miteinander vernetzte Lebensräume und der Gewässer und Feuchtgebiete; - der trockenwarmen Lebensräumen auf armen Sandböden, z.B. auf Dünenzügen und Talsandniederungen; - der naturnahen und in Teilen großflächig und unzerschnittenen, störungsarmen Wälder unterschiedlicher Standorte; - der naturfernen Forsten zu naturnahen Waldbeständen. Die forstwirtschaftliche Nutzung richtet sich nach den Grundsätzen - der naturnahen und standortgerechten Waldwirtschaft; - der eiszeitlich geprägten Landschaftsstrukturen, wie z.B. Sölle, Schmelzwasserrinnen, Trockentäler und Dünenzüge. Die Gewährleistung einer naturverträglichen Erholungsnutzung wurde im Fachbeitrag Tourismus abgehandelt.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Märkische Schweiz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Märkische Schweiz ist Brandenburgs kleinster und ältester Naturpark und liegt 60 Kilometer östlich von Berlin. Der 205 Quadratkilometer große Naturpark wurde bereits 1990 mit dem Nationalparkprogramm der DDR als Großschutzgebiet festgesetzt. Der Naturpark ist geprägt durch eine vielfältige, abwechslungsreiche Landschaft mit Wäldern und Forsten, einer relativ reich strukturierten Feldlandschaft, Grünland, zahlreichen Seen und Kleingewässern sowie Niederungsbereichen mit Bächen und Mooren. Aufgrund der Vielgestaltigkeit der Landschaft des Naturparks auf engem Raum und teilweise wenig intensiven Landnutzung kommen dort eine Vielzahl gefährdeter Biotope, Tier- und Pflanzenarten vor. Wesentliche Inhalte bzw. Ziele des PEP Naturpark Märkische Schweiz sind: - Erhaltung und Verbesserung der sich aus den natürlichen Bedingungen ergebenden wertvollen und vielgestaltigen Landschaftsstrukturen - Sicherung der Nachhaltigkeit der Erholungsfunktionen bei gleichzeitiger Erfüllung der Naturschutzanliegen - Erhaltung und Verbesserung der Wasserqualität und der Ufergestaltung der Seen - Erhaltung und teilweise Renaturierung der Fließgewässer - Förderung einer dem Anliegen des Erholungswesens und des Naturschutzes entsprechenden, ökologisch orientierten Land- und Forstwirtschaft - Erhaltung und Wiederherstellung der landschaftstypischen und historisch gewachsenen reichstrukturierten Agrarräume des Gebietes - Erhaltung, Pflege und Entwicklung der vielfältigen Lebensräume für die gefährdeten Organismenarten und eines umfassenden Biotopverbundsystems Darüber hinaus werden Ziele und Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung für Einzelbiotope und Biotopkomplexe gesondert konkret formuliert.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Dahme-Heidelandschaft einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Die Landschaft des Naturparkes Dahme-Heideseen prägen weite Kiefernwälder, vereinzelte Eichenmischwälder, die Täler des Fließgewässersystems der Dahme und mehr als 100 Seen. Im Kontrast zum Wasser- und Waldreichtum stehen die mosaikartig vorhandenen Trockenbiotope wie Sandtrockenrasen, Heiden und Dünen. Eine geologische Besonderheit sind die Salzwiesen mit typischen salzliebenden Pflanzenarten zwischen Kolberg und Storkow. Die überwiegende Fläche im Naturpark ist mit Wald bedeckt. Die Gewässerflächen mit Röhrichten, Bruchwälder, Moore und Feuchtgrünländer sind Lebensraum für Sumpf- und Wasservögel. Besonders scheue Arten, wie der Kranich und die Große Rohrdommel finden in den unter Naturschutz stehenden Gebieten des Naturparks gut geeignete Brutplätze. See- und Fischadler sind hier ebenso heimisch wie der Fischotter. Es wurden folgende Leitlinien, Entwicklungsziele und Maßnahmen im Rahmen des PEP Naturpark Dahme-Heidelandschaft erarbeitet: - Schutz, Erhaltung und Entwicklung der natürlichen und naturnahen sowie der großräumig unzerschnittenen Landschaftsräumen als Lebensräume für Pflanzen- und Tierarten, Aufbau eines landschaftsübergreifenden Biotopverbundsystems - Erhaltung, Wiederherstellung und Entwicklung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes, insbesondere der Böden, des Grundwassers und der zahlreichen Fließ- und Standgewässer, der Quellen und des Klimas - Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Landschaftsbildes mit ihrer charakteristischen Eigenart, Vielfalt und Naturraumausstattung - Sicherung und Entwicklung einer naturverträglichen Erholungsnutzung - Entwicklung des Gebietes in Hinblick auf eine ökologisch orientierte, naturverträgliche Landnutzung
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Hoher Fläming einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Der Naturpark Hoher Fläming weist zahlreiche geomorphologische Besonderheiten der Altmoränenlandschaft auf, wie die spektakulär steile Hangkante, die sich von Wollin bis Fredersdorf zieht, an der die Altmoränenlandschaft in das Baruther Urstromtal abfällt. Neben einer weiträumigen, steinreichen Agrarlandschaft wird der Naturpark durch große unzerschnittene Wälder und Forsten geprägt, in denen u.a. Schwarzstorch, Mittelspecht und zahlreiche seltene Fledermausarten leben. Die Hochfläche entwässert über teils schluchtartig eingeschnittene Bachtäler in das Urstromtal. Die dort fließenden naturnahen Bäche zählen zu den schutzwürdigsten Brandenburgs. Sie werden von Quellen, Mooren, Feuchtwiesen und Auwäldern begleitet. Die Bachtäler sind Lebensraum für zahlreiche seltene und gefährdete Tierarten, wie Quelljungfer, Edelkrebs, Bachneunauge, Bergmolch und Wachtelkönig. Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der Hauptstudie sind: - Optimierung des Landschaftswasserhaushalts - Erhaltung und Entwicklung der Biotop- und Artenvielfalt - Bewahrung und Entwicklung einer eiszeitliche geprägten und historisch gewachsenen Kulturlandschaft - Ausbau eines regional angepassten und naturverträglichen, landschaftsbezogenen Tourismus.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Die Flusslandschaft entlang der Elbe gehört zu den letzten naturnahen Stromlandschaften Mitteleuropas. In der Elbe und der elbnahen Aue konzentriert sich eine Fülle bedrohter und seltener Tier- und Pflanzenarten. Dazu zählen vom Aussterben bedrohte Vögel wie Flussläufer und Wachtelkönig und Fischarten wie Gründel, Döbel und Ukelei. Auf insgesamt 343.000 Hektar, entlang von 400 Flusskilometern in fünf Bundesländern erstreckt sich das UNESCO- Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe. Die brandenburgische Teilregion reicht über 70 Elbkilometer, von der Grenze Sachsen-Anhalts bis kurz vor die Tore von Dömitz in Mecklenburg-Vorpommern. Das Biosphärenreservat "Flusslandschaft Elbe-Brandenburg" ist rund 53.000 Hektar groß. Für das Biosphärenreservat Flusslandschaft Elbe¿Brandenburg wurde von 1993 bis 1996 ein Pflege- und Entwicklungsplan erstellt. Auf der Grundlage einer flächendeckenden Biotopkartierung im Maßstab von 1:10.000, der Untersuchung von Standortpotenzialen, Arteninventar und Landnutzungen wurden Leitbilder für das Biosphärenreservat formuliert. Der PEP-Endbericht gliedert sich in zwei Teilen: - Teil A: Einleitung, Methodik und Bestandsdarstellung - Teil B: Ziele und Maßnahmen Wesentliche naturschutzfachliche Entwicklungsziele sind dabei unter anderem die Erstellung von Biotopverbundsystemen, Umwandlung naturferner Forste in naturnahe Wälder, Rückverwandlung von Acker in Grünland, Renaturierung von Fließgewässern, Ökologischer Landbau und die Entwicklung von Auwäldern. Für die Bereiche Gandow, Stepenitz, Rühstädt und Silge-Niederung liegen räumlich konkretere Planungen vor.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist das Biosphärenreservat Spreewald einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Knapp einhundert Kilometer südöstlich von Berlin befindet sich eine in Mitteleuropa einzigartige Landschaft - der Spreewald. Der besondere Reiz des Spreewaldes liegt in seiner parkartigen, von zahlreichen Fließen durchzogenen Landschaft. Durch Kultivierung entstand ein Mosaik aus kleinen Wiesen, Äckern und Wald sowie das Geflecht der Fließe. Heute ist der Spreewald eine vom Menschen geprägte und dennoch weitgehend naturnahe Auenlandschaft und dadurch Lebensraum einer reichen Tier- und Pflanzenwelt. Hier leben noch Arten, die andernorts bedroht oder bereits ausgestorben sind. Um diese Landschaft zu schützen und zu bewahren, wurde der Spreewald 1990 zum Biosphärenreservat erklärt, 1991 erhielt es den UNESCO-Status. Wesentliche Inhalte des PEP Biosphärenreservat Spreewald sind: - Erhaltung und Entwicklung naturnaher, vom Menschen weitgehend unbeeinflusster dynamischer Ökosysteme - Schutz der biotoptypischen Lebensgemeinschaften und Arten - Erhalt der natürlichen Ressourcen - Sicherung nachhaltiger Landnutzungsformen - Bewahrung und Wiederherstellung der einzigartigen Kulturlandschaft des Spreewaldes mit seiner charakteristischen Vielfalt halbnatürlicher Ökosysteme und ihren historischen Wechselbeziehungen von Mensch und Natur.
Gemäß § 58 Brandenburger Naturschutzgesetz ist das Land Brandenburg gesetzlich zur Aufstellung von Pflege- und Entwicklungsplänen (PEP) in den Großschutzgebieten (GSG) verpflichtet. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Nuthe-Nieplitz einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Innerhalb des Naturparks befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden, welche in den PEP integriert werden. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ausschreibung der Managementplanung in FFH-Gebieten und Vogelschutzgebieten erfolgt gesondert. Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.
Für den Naturpark Stechlin-Ruppiner Land wurde gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufgestellt. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Stechlin-Ruppiner Land einschließlich aller Biotope, die von der GSGGrenze geschnitten werden. Der PEP gliederte sich in Vorstudie und Hauptstudie. Die Vorstudie liegt seit März 2008 vor. Sie beinhaltet Gebietschrakteristik, Leitbilder, Beeinträchtigungen sowie Gefährdungen und Ziele. Weiterhin beschreibt sie den Bearbeitungsbedarf für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität. Die nach Artikel 6 der FFH-Richtlinie zu erstellenden Managementpläne werden gesondert ausgeschrieben. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP eingearbeitet.
Für den Naturpark Westhavelland (Flächengröße: 129.369 ha) ist gemäß § 58 Absatz 1 Brandenburgisches Naturschutzgesetz in der gültigen Fassung vom 26.05.2004 ein Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) aufzustellen. Bearbeitungsgebiet ist der Naturpark Westhavelland einschließlich aller Biotope, die von der GSG-Grenze geschnitten werden. Die Pflege- und Entwicklungspläne werden als Handlungskonzepte für Schutz, Pflege und Entwicklung der Großschutzgebiete in Brandenburg erstellt. Innerhalb der GSG befinden sich FFH-Gebiete, für die gemäß Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie 92/43/EWG Managementpläne (MP) aufgestellt werden. Diese werden in die Pflege- und Entwicklungsplanung integriert. Der MP dient der Ersterfassung von Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) und von Artenvorkommen (Anhang II FFH-RL), deren Bewertung und der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu deren Erhaltung bzw. Wiederherstellung in einem günstigen Erhaltungszustand. Die Ergebnisse der Natura 2000-Managementpläne werden in den PEP ausgewertet und eingearbeitet. Im Naturpark Westhavelland wird z. Z. das Gewässerrandstreifenprojekt: "Untere Havelniederung zwischen Pritzerbe und Gnevsdorf" (in den Ländern Brandenburg und Sachsen-Anhalt) bearbeitet. Die Ergebnisse des Projektes werden in dem Pflege- und Entwicklungsplan integriert. Die Pflege- und Entwicklungsplanung gliedert sich in Vorstudie und Hauptstudie. Wesentliche Bestandteile der Vorstudie waren Datenzusammenstellung, Gebietscharakteristik, Erstellung von Leitbildern und eines Gesamtzielsystem sowie Festlegung des Bearbeitungsbedarfs und der Bearbeitungstiefe für die Hauptstudie. Wesentliche Inhalte der PEP-Hauptstudie sind: ergänzende Biotoptypen-/LRT-Kartierung, ergänzende Artenerfassung, Erstellung der Fachbeiträge ("Flora, Vegetation, Biotope", "Fauna", "Gewässer" (einschließlich Fischereiwirtschaft und Wasserhaushalt), "Landwirtschaft", "Forstwirtschaft und Jagd", "Tourismus") und naturschutzfachliche Planung mit unterschiedlicher Intensität.