Das Projekt "Empirische Untersuchung bisheriger Schadensregulierungen im Umwelt-Haftungsbereich" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von European Business School, Institut für Ökologie und Unternehmensführung durchgeführt. Durch die geplante Novellierung des Umwelthaftungsrechts soll die Gefaehrdungshaftung ueber den Bereich des Gewaesserschutzes hinaus auf Luft und Boden ausgedehnt werden und eine obligatorische Haftpflichtversicherung fuer Umwelthaftungstatbestaende eingefuehrt werden, soweit sie sich als notwendige Ergaenzung der verschuldensunabhaengigen Gefaehrdungshaftung darstellt. Angesichts der Diskussion um dieses Novellierungsvorhaben ist es geboten, die rechtswissenschaftlichen Ueberlegungen durch eine empirische Untersuchung im rechtstatsaechlichen Bereich abzusichern. Es erscheint unverzichtbar, durch eine empirische Untersuchung festzustellen, wie die ueber den 'Umweltpfad' (Wasser, Boden, Luft) verursachten Schaeden bisher reguliert werden, wobei durch Fallanalysen die versicherungsmaessige Deckung dieser Umwelthaftungsrisiken und die bestehenden Deckungsluecken verifiziert werden mussten. Dazu gehoert insbesondere auch der schwer zugaengliche Bereich der aussergerichtlichen Schadensregulierung, ueber den bisher kein Datenmaterial vorliegt, der aber durch die Fallanalyse des in Aussicht genommenen Forschungsnehmers mit erschlossen werden kann. Der Forschungsnehmer hat in der Besprechung seines Projekts am 29.08.1988 im BMU dargelegt, dass er fuer die geplante Studie Zugang zu abgeschlossenen Faellen der Versicherungswirtschaft hat und damit ueber Fallmaterial fuer die geplante Fallanalyse verfuegt. Das Forschungsvorhaben ist besonders dringlich, da die Untersuchungsergebnisse in den Ende 1988/Anfgang 1989 vorzulegenden Bericht der Interministeriellen Arbeitsgruppe Umwelthaftungs- und Umweltstrafrecht einfliessen und die Grundlagen fuer die Arbeit an der..