Die Karte oberflächennaher Rohstoffe 1:200.000 (KOR 200) ist ein Kartenwerk, das gemeinsam von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe und den Staatlichen Geologischen Diensten der Länder (SGD) im Auftrag des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit auf Beschluss der Länderwirtschaftsminister vom 22. Juni 1984 erarbeitet wird. Das Kartenwerk folgt dem Blattschnitt der topographischen Übersichtskarte 1:200.000 (TÜK 200) und besteht aus 55 Kartenblättern mit jeweils einem Erläuterungsheft. Es erfolgt eine Bestandsaufnahme, Beschreibung, Darstellung und Dokumentation der Vorkommen und Lagerstätten von mineralischen Rohstoffe, die üblicherweise im Tagebau bzw. an oder nahe der Erdoberfläche gewonnen werden. Im Besonderen sind dies Industrieminerale, Steine und Erden, Torfe, Braunkohle, Ölschiefer und Solen. Die Darstellung der oberflächennahen Rohstoffe und die zusätzlichen schriftlichen Informationen sind für die Erarbeitung überregionaler, bundesweiter Planungsunterlagen, die die Nutzung oberflächennaher mineralischer Rohstoffe berühren, unentbehrlich. Auf der Karte sind neben den umgrenzten, je nach Rohstoff farblich unterschiedlich dargestellten Lagerstätten- bzw. Rohstoffflächen "Abbaustellen" (=Betriebe) bzw. "Schwerpunkte mehrerer Abbaustellen" mit je einem Symbol dargestellt. Die Eintragungen in der Karte werden ergänzt durch Texterläuterungen. Die Erläuterungsbände haben üblicherweise einen Umfang von 40 - 80 Seiten und sind derzeit nur in der gedruckten Ausgabe der Karte verfügbar. Der Text ist gegliedert in: - Einführung - Beschreibung der Lagerstätten und Vorkommen nutzbarer Gesteine - Rohstoffwirtschaftliche Bewertung der Lagerstätten und Vorkommen oberflächennaher Rohstoffe im Blattgebiet - Verwertungsmöglichkeiten der im Blattgebiet vorkommenden nutzbaren Gesteine - Schriftenverzeichnis - Anhang (u. a. mit Generallegende und Blattübersicht) Die KOR 200 stellt somit die Rohstoffpotentiale in Deutschland in bundesweit vergleichbarer Weise dar und liefert eine Grundlage für künftige Such- und Erkundungsarbeiten sowie einen Beitrag zur Sicherung der Rohstoffversorgung.
null Abruf der Feinstaubwerte in der Neujahrsnacht für Baden-Württemberg Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der baden-württembergischen Redaktionen, wenn Sie sich für die Entwicklung der Feinstaubwerte in der Silvesternacht interessieren und aktuell am 01.01.2026 oder 02.01.2026 berichten möchten, erinnern wir Sie daran, dass Sie die Werte auf unserer Webseite Immissionsdaten Baden-Württemberg selbst abrufen können, und zwar für alle Messstellen, an denen wir Feinstaub PM10 kontinuierlich messen. Dies betrifft Standorte im städtischen und ländlichen Hintergrund sowie einige verkehrsnahe Standorte. Anleitung: Abruf von gemessenen Werten für Feinstaub PM10 auf den Webseiten der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Möchten Sie die Entwicklung der Feinstaubwerte verfolgen, rufen Sie unsere Webseite: Themen/Luft/Aktuelle Messwerte/Tabelle auf. Um eine Übersicht über die höchsten Werte des Tages zu erlangen, wählen Sie die Funktion „Tabelle“ sowie den Luftschadstoff „Feinstaub PM10“. Hier können Sie den höchsten Wert des Tages und des Vortages ablesen. Die Tabelle ist sortierbar. Um den zeitlichen Verlauf und die Konzentration zu einer bestimmten Uhrzeit ablesen zu können, wechseln Sie zur Funktion Diagramm , wählen die entsprechende Station aus und fahren mit Ihrem Maus-Cursor entlang der Kurve im Diagramm zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie die Uhrzeit ermitteln, zu der der höchste 24h-Mittelwert (in µg/m³) ermittelt wurde. In der Grafik darunter finden Sie die Stundenmittelwerte. Auch hier fahren Sie mit Ihrem Maus-Cursor an der Kurve im Diagramm entlang zur höchsten Stelle am entsprechenden Tag. So können Sie sich den höchsten Stundenmittelwert (in µg/m³) des Tages anzeigen lassen. Rückblick: Feinstaubwerte in der Silvesternacht in den vergangenen Jahren Erhöhte Werte meist kurz nach Mitternacht In den vergangenen Jahren kam es in der Silvesternacht meist kurz nach Mitternacht zum Anstieg der Feinstaubwerte an den wohnortnahen LUBW-Messstellen zur Überwachung der Luftqualität. Der Rauch von gezündeten Böllern und Raketen besteht zum großen Teil aus Feinstaub und führt häufig zu einer erhöhten Feinstaubbelastung in der Luft. Dauer und Höhe der Belastung hängen von den Emissionen und den Witterungsverhältnissen ab. Aber auch in den vergangenen Jahren war die Belastung der Luft mit Feinstaub unterschiedlich stark ausgeprägt. Die meteorologischen Größen Wind, Temperatur und Niederschlag haben Auswirkungen auf die Austauschbedingungen in der Luft. Im Winter bestehen während ausgeprägten Hochdruckwetterlagen häufig schlechte Ausbreitungsbedingungen mit geringen Windgeschwindigkeiten und einer stabilen Schichtung der Atmosphäre (Inversionswetterlage). Vereinfacht gesagt: Ist es windig, wird die Feinstaubbelastung meist innerhalb von wenigen Stunden verweht; haben wir eine Inversionswetterlage, kann sich eine erhöhte Belastung auch über einen Tag und mehr in der Luft halten. Informationen zu den meteorologischen Bedingungen während der Silvesternacht finden Sie nun neu unter https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/luft/messwerte-meteorologie#karte . Es handelt sich um aktuelle meteorologische Messwerte des Luftmessnetzes Baden-Württemberg. Wichtiger Hinweis : Die meteorologischen Daten der LUBW durchlaufen keine qualitätssichernde Beurteilung, dennoch vervollständigen sie zusammen mit den Schadstoffdaten das Angebot und geben einen Einblick in die meteorologische Situation vor Ort. Weitere Informationen können Sie unseren Pressemitteilungen zur Neujahrsnacht aus den Jahren 2020 und 2018 entnehmen. Diese Meldungen geben die entsprechenden Entwicklungen für die beiden unterschiedlichen Wetterlagen sehr gut wieder: Inversionswetterlage 02.01.2020 Hohe Belastung der Luft mit Feinstaub am Neujahrstag Feinstaub: Vom Winde verweht 01.01.2018 Baden-Württemberg nach der Silvesternacht Nachfolgend finden Sie die verlinkte Liste der LUBW-Messstationen zur Überwachung der Luftqualität in Baden-Württemberg, an denen Feinstaub-PM10 erfasst wird: Messstelle Aalen Baden-Baden Bernhausen Biberach Eggenstein Freiburg Freiburg Schwarzwaldstraße Friedrichshafen Gärtringen Heidelberg Heilbronn Heilbronn Weinsberger Straße-Ost Karlsruhe Reinhold-Frank-Straße Karlsruhe-Nordwest Kehl Konstanz Ludwigsburg Mannheim Friedrichsring Mannheim-Nord Neuenburg Pfinztal Karlsruher Straße Pforzheim Reutlingen Reutlingen Lederstraße-Ost Schramberg Oberndorfer Straße Schwarzwald-Süd Schwäbische Alb Schwäbisch Hall Stuttgart Am Neckartor Stuttgart Arnulf-Klett-Platz Stuttgart Hohenheimer Straße Stuttgart-Bad Cannstatt Tauberbischofsheim Tübingen Tübingen Mühlstraße Ulm Villingen-Schwenningen Weil am Rhein Wiesloch Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle der LUBW. Telefon: +49(0)721/5600-1387 E-Mail: pressestelle@lubw.bwl.de
Die Online-Messstation Pforzheim befindet sich am Fluss Würm und wird betrieben durch RP Karlsruhe - DS Freudenstadt und bereitgestellt von der LUBW. Es werden kontinuierlich Güteparameter gemessen. Die aktuellen Daten der vergangenen sechs Wochen der Messstationen finden Sie als Stundenmittelwerte unter 'Messwerte' über die Stationsauswahl auf der Website. Bitte beachten Sie, dass es sich bei den dargestellten Messwerten um ungeprüfte Rohdaten handelt. Die mehrjährigen Tagesmittelwerte der an den Online-Messstationen gemessenen Parameter können im Daten- und Kartendienst der LUBW , ehemals Jahresdatenkatalog genannt, interaktiv abgerufen werden.
<p> <p>Mit der konstituierenden Sitzung im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz ist die neue Berufungsperiode der Jury Umweltzeichen gestartet. Außerdem wurden die aktualisierten Vergabekriterien für den Blauen Engel für Carsharing verabschiedet, um zum Beispiel den Ausstoß von Luftschadstoffen zu reduzieren und die Elektroauto-Quote zu erhöhen.</p> </p><p>Mit der konstituierenden Sitzung im Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz ist die neue Berufungsperiode der Jury Umweltzeichen gestartet. Außerdem wurden die aktualisierten Vergabekriterien für den Blauen Engel für Carsharing verabschiedet, um zum Beispiel den Ausstoß von Luftschadstoffen zu reduzieren und die Elektroauto-Quote zu erhöhen.</p><p> <p>Die <strong>Jury Umweltzeichen</strong>, das unabhängige Beschlussgremium beim Blauen Engel, entscheidet, für welche Produktgruppen und Dienstleistungsbereiche der Blaue Engel vergeben werden soll. Außerdem diskutiert und beschließt sie die jeweiligen Vergabekriterien, die vom Umweltbundesamt erarbeitet werden. Die Jury-Mitglieder sind weisungsfrei und unparteiisch, die Mitgliedschaft ist ehrenamtlich.</p> <p>Der Jury gehören 14 natürliche Personen an, die vom Bundesumweltminister berufen wurden. Katharina Istel vom NABU wurde als Vorsitzende der Jury Umweltzeichen und Prof. Dr. Mario Schmidt von der Hochschule Pforzheim / Institut für Industrial Ecology (INEC) als Stellvertretung gewählt. </p> <p>Auf ihrer ersten Sitzung verabschiedete die Jury Umweltzeichen die Überarbeitung der Vergabekriterien für das <strong>Umweltzeichen für Car-Sharing (DE-UZ 100).</strong> </p> <p>Carsharing ermöglicht die Nutzung eines Pkw, ohne dass Menschen, die individuell mobil sein möchten oder müssen, selbst ein eigenes Fahrzeug besitzen müssen, und trägt damit zur Entlastung der Umwelt im Verkehrsbereich bei. Besonders vorteilhaft ist dabei eine Verknüpfung mit dem sogenannten <em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/umweltverbund">Umweltverbund</a></em>, bestehend aus öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Fahrrad- und Fußverkehr, um eine bedarfsgerechte Anschlussmobilität sicherzustellen. Die Nutzung solcher Angebote führt schon jetzt vor allem in Städten und Ballungsgebieten zu einer Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums und trägt zur Verringerung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung bei.</p> <p>Im Rahmen der Anpassung der Anforderungen wurde das <strong>Ambitionsniveau in verschiedenen Bereichen erhöht</strong>:</p> <ul> <li>Die Grenzwerte für den Ausstoß gesundheitsschädlicher Emissionen während des Fahrzeugbetriebs, insbesondere für Stickoxide (NOx) und Partikel, wurden verschärft. Ziel ist es, die Emissionen gesundheitsschädlicher Luftschadstoffe zu reduzieren.</li> <li>Zur Förderung der Elektromobilität wurde die bestehende Mindestquote für rein elektrische Fahrzeuge in der Flotte angehoben. Diese wird zudem jährlich ansteigen.</li> <li>Die Flottenzusammensetzung wurde hinsichtlich der Fahrzeuggrößen angepasst, um sicherzustellen, dass überwiegend kleinere und leichtere Fahrzeuge eingesetzt werden, welche die Mobilitätsbedarfe mit geringstmöglichem Energie- und Ressourcenverbrauch befriedigen können.</li> </ul> <p>Darüber hinaus wurden <strong>neue Anforderungen</strong> ergänzt:</p> <ul> <li>Es wurde ein maximal zulässiger Kohlendioxidausstoß für die einzelnen Fahrzeugtypen im Betrieb festgelegt.</li> <li>Eine Berichtspflicht wurde eingeführt, durch welche jeder Carsharing-Anbieter die verkehrsentlastende Wirkung seines Carsharing-Angebots misst und dokumentiert, um es basierend auf diesen Daten weiter optimieren zu können.</li> </ul> Informationen zum Umweltzeichen Blauer Engel <p>Der Blaue Engel ist seit über 45 Jahren das Umweltzeichen der Bundesregierung und die Orientierung beim nachhaltigen Einkauf. Unabhängig und glaubwürdig setzt er anspruchsvolle Maßstäbe für umweltfreundliche Produkte und Dienstleistungen. Der Blaue Engel garantiert, dass mit ihm ausgezeichnete Produkte und Dienstleistungen hohe Ansprüche an Umwelt-, Gesundheits- und Gebrauchseigenschaften erfüllen. Dabei ist bei der Beurteilung stets der gesamte Lebensweg zu betrachten. Für jede Produktgruppe werden Kriterien erarbeitet, die mit dem Blauen Engel gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen müssen. Um dabei die technische Entwicklung widerzuspiegeln, überprüft das Umweltbundesamt alle drei bis vier Jahre die Kriterien. Auf diese Weise werden Unternehmen gefordert, ihre Produkte immer umweltfreundlicher zu gestalten.</p> </p><p>Informationen für...</p>
Umsetzungsstrategien fuer erneuerbare Energien in sechs europaeischen Staedten: Ziel dieses Forschungsprojektes war es, die nutzbaren Potentiale von erneuerbaren Energien auf kommunaler Ebene zu analysieren und konkrete Handlungsvorschlaege und Anlagenkonzepte zu deren verstaerkten Integration zu entwickeln. Die Untersuchung erstreckte sich auf sechs Staedte/ Stadtwerke in drei EU-Laendern (Deutschland: Pforzheim, Ettlingen; Frankreich: Besancon, Rochefort; Portugal: Funchal, Braganca). Fuer jede Stadt wurde ein umfassendes integratives Konzept zur maximalen Nutzung der erneuerbaren Energiequellen bis zum Jahre 2010 entwickelt. Darin wurde das konkrete Ziel gesetzt, bis zum Jahre 2010 15 Prozent des dann zu erwartenden Primaerenergiebedarfes durch erneuerbare Energien bereitzustellen. Besonderes Augenmerk lag auf dem lokalen Energiemarkt und den 'Makro-Akteuren', die bei der Foerderung der erneuerbaren Energien eine wichtige Rolle spielen. Diese Akteure wurden gezielt angesprochen und in die Entwicklung des Konzeptes einbezogen, um die Umsetzungschancen zu verbessern.
Ziel des Projekts KoOpRegioN war es, innovative Konzepte für ein integriertes nachhaltiges Gewerbeflächenmanagement (INGFM,) zu entwickeln. Sascha Klein, Verbandsdirektor des Regionalverbands Nordschwarzwald, begrüßte die Gäste mit den Worten: „Gemeinsam mit unseren wissenschaftlichen und regionalen Praxispartnern haben wir intensiv daran gearbeitet, Lösungen für eine nachhaltige Flächennutzung zu entwickeln. KoOpRegioN ist ein herausragendes Beispiel für die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Wirtschaft und Politik.“ Das 2020 gestartete Verbundprojekt widmete sich insbesondere dem Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Entwicklung und der Notwendigkeit, Flächeneffizienz und Nachhaltigkeit zu steigern. „Mit den Ergebnissen dieses Projekts haben wir wichtige Grundlagen geschaffen, um Gewerbeflächen nicht nur effizienter, sondern auch umwelt- und sozialverträglicher zu gestalten,“ ergänzte Klein. In seinem Grußwort hob Klaus Mack, Vorsitzender des Regionalverbands Nordschwarzwald und Bundestagsabgeordneter, die strategische Bedeutung der Region hervor. „Der Nordschwarzwald liegt zentral zwischen den Metropolregionen Stuttgart und Karlsruhe und bietet eine einzigartige Kombination aus wirtschaftlicher Stärke und landschaftlicher Schönheit. Unsere Aufgabe als Regionalverband ist es, diese Stärken in Einklang zu bringen und durch Projekte wie KoOpRegioN einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung zu leisten.“ Mack betonte zudem die Herausforderungen, denen sich die Region in den kommenden Jahren stellen muss, insbesondere im Hinblick auf das Flächensparziel der Bundesregierung und des Landes Baden-Württemberg. „Unser Ziel ist es, bis 2030 eine Flächennutzung von unter drei Hektar pro Tag zu erreichen und langfristig eine Netto-Null bei der Flächenneuinanspruchnahme umzusetzen. KoOpRegioN hat gezeigt, dass dies nur durch interkommunale Kooperation und innovative Ansätze gelingen kann,“ erklärte er. Im Rahmen des Projekts wurden verschiedene Empfehlungen erarbeitet, die einen nachhaltigen Umgang mit Gewerbeflächen fördern. So wird die bessere Nutzung von Nachverdichtungspotenzialen in bestehenden und neuen Gewerbeflächen als zentraler Ansatz hervorgehoben, um die Flächeneffizienz zu steigern. Weitere Empfehlungen umfassen die Einführung von Nachhaltigkeitskriterien für Gewerbegebiete, beispielsweise durch Zertifizierungen, die Prüfung der Möglichkeiten des Erbbaurechts zur Erhaltung kommunaler Gestaltungsspielräume und die Einrichtung eines regionalen, kommunenübergreifenden Gewerbeflächenmanagements. Letzteres soll Synergien zwischen den Gemeinden fördern und potenzielle Konflikte minimieren. In zwei Modellgebieten, Pforzheim und Mühlacker, wurden erste Maßnahmen zur Umsetzung dieser Ansätze getestet. „Die Projektergebnisse zeigen, dass Kooperation über Gemeindegrenzen hinweg und ein regional abgestimmtes Flächenmanagement entscheidend sind, um die Herausforderungen der Zukunft zu meistern,“ erklärte Sascha Klein. Mit der Abschlussveranstaltung endet zwar die aktive Projektförderung, jedoch nicht der Prozess der nachhaltigen Gewerbeflächenentwicklung in der Region Nordschwarzwald. Die im Rahmen des Projekts gegründete Arbeitsgruppe „Nachhaltiges Gewerbeflächenmanagement“ wird ihre Arbeit fortsetzen. Klaus Mack fasste die Perspektiven zusammen: „Unser Ziel ist es, die Region Nordschwarzwald für innovative Unternehmen noch attraktiver und gleichzeitig resilienter gegenüber zukünftigen Herausforderungen zu machen.“ Nach der Vorstellung der Projektergebnisse folgten am Nachmittag weitere Vorträge zu nachhaltigen Flächennutzungsprojekten in Deutschland. Die Teilnehmenden waren sich einig, dass die im Rahmen von KoOpRegioN entwickelten Ansätze auch für andere Regionen von großem Nutzen sein können. KoOpRegioN wurde vom Regionalverband Nordschwarzwald in Zusammenarbeit mit den wissenschaftlichen Partnern Europäisches Institut für Energieforschung (EIFER), Institut für Technikfolgenabschätzung und Systemanalyse am Karlsruher Institut für Technologie (KIT-ITAS), Zentrum für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung (ZIRIUS) der Universität Stuttgart und MWO - Markt- und Organisationsforschung sowie den Praxispartnern Wirtschaftsförderung Nordschwarzwald, Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald und Wirtschaft und Stadtmarketing Pforzheim durchgeführt. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Website des Regionalverband Nordschwarzwald .
Die Deutsche Flussspat GmbH (DFG), 75177 Pforzheim, beabsichtigt den Gewinnungsbetrieb des Bergwerkes „Grube Käfersteige“ im Stadtkreis Pforzheim auf der Gemarkung Würm wiederaufzunehmen. Bei der Grube handelt es sich um ein ehemaliges Fluss- und Schwerspat-Bergwerk, welches 1999 fachgerecht verschlossen und aus der Bergaufsicht entlassen wurde. (1) Mit Antrag vom 09.09.2025 auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans sieht die DFG zunächst Arbeiten vor, die der Beurteilung dienen, inwieweit die Wiederaufnahme des Gewinnungsbetriebes grundsätzlich möglich ist. Hierzu sind zunächst die Sümpfung und Sicherung des Grubengebäudes geplant. Im Anschluss sollen durch Erkundungsmaßnahmen und einen Probebetrieb, die veranschlagten Ressourcenabschätzungen bestätigt und die Wirtschaftlichkeit eines zukünftigen Grubenbetriebes untersucht werden. Neben untertägigen Arbeiten ist auch die Einrichtung von Betriebsflächen und Betriebsanlagen über Tage vorgesehen. Die Zulassung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans bedarf nach § 52 Abs. 2a Bundesberggesetz der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens. Der Antrag auf Planfeststellung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans schließt folgende Anträge mit ein: a) Straßensondernutzung für die L 572 (Würmtalstraße) nach § 16 Straßengesetz b) Antrag auf Erteilung der befristeten Waldumwandlung gemäß § 11 Landeswaldgesetz c) Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 34 Abs. 3 Bundnaturschutzgesetz (BNatSchG) d) Anträge auf Erteilung naturschutzrechtlicher Befreiungen und Ausnahmen: - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Bürgermeisteramtes Pforzheim über das Landschaftsschutzgebiet (LGS) für den Stadtkreis Pforzheim vom 12. Dezember 1994 gemäß § 7 der LSG-Verordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Befreiung von den Vorschriften der Verordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe über den Naturpark Schwarzwald Mitte/Nord vom 16. Dezember 2003 gemäß § 6 der Naturparkverordnung i.V.m. § 67 BNatSchG - Antrag auf Zulassung einer Ausnahme von den Verboten nach § 30 Abs. 2 BNatSchG gemäß § 30 Abs. 3 BNatSchG Auf Antrag der DFG nach § 7 Abs. 3 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen. Zum Zeitpunkt des Beginns des Zulassungsverfahrens liegen folgende entscheidungserhebliche Berichte zum Vorhaben vor: Erläuterungsbericht zum Vorhaben, Schwingungstechnisches Gutachten, Schalltechnische Untersuchungen, Immissionsprognose Luft und Wasserdampf, Senkungsprognose, Eingriffs- und Ausgleichsbewertung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Natura 2000-Erheblichkeitsvorprüfungen, Hydrogeologischer und Hydrologischer Fachbeitrag, Gewässerökologische Untersuchungsberichte, Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, UVP-Bericht. (2) Die für das Vorhaben erforderlichen wasserrechtlichen Zulassungen werden aufgrund der fehlenden Konzentrationswirkung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans nicht von der Planfeststellung erfasst und daher mit Schreiben der DFG vom 12.09.2025 gesondert beantragt. Beantragt wird die Erteilung der a) wasserrechtlichen Erlaubnis zum Entnehmen, Zutagefördern und Zutageleiten des Grubenwassers und des zulaufenden Grundwassers aus der Sümpfung und der Wasserhaltung der Grube Käfersteige. b) wasserrechtlichen Genehmigung für den Bau- und Betrieb der Wasseraufbereitungsanlage der Grubenwässer aus der Grube Käfersteige und der anfallenden Oberflächenwässer im Bereich Würmtalrampe. c) wasserrechtlichen Erlaubnis für die Einleitung von aufbereitetem Grubenwasser und auf-bereitetem Oberflächenwasser in das Gewässer „Würm“. Des Weiteren ist nach Ziffer 13.3.2 der Anlage 1 UVPG für das Zutagefördern von 100.000 m³ bis weniger als 10 Mio. m³/a Grundwasser im Zuge der Sümpfung und Trockenhaltung des Grubengebäudes eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich. Die Prüfung der Umweltauswirkungen erfolgt im Wege der Umweltverträglichkeitsprüfung des Planfeststellungsverfahrens zur Erteilung des bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans. Für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan sowie für die wasserrechtlichen Zulassungen wird ein Geltungszeitraum von 15 Jahren beantragt. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97, Landesbergdirektion, ist zuständige Zulassungsbehörde für den bergrechtlichen Rahmenbetriebsplan und für die wasserrechtlichen Zulassungen.
Daten der IOT-Sensorik der Stadt Pforzheim, aktuelle Live-Daten finden Sie im Internetauftritt der Smart City Pforzheim. Bitte beachten Sie, dass es sich um unbereinigte Rohdaten handelt. Eine Nutzung ist mit dem Fachbereich abzustimmen.
Auf dem 2. Bundeskongress stehen die steigenden Nutzungsansprüche und die unterschiedlichen Entwicklungsvorstellungen einzelner Fachpolitiken wie Energie, Umwelt, Wohnen, Wirtschaft und insbesondere Landwirtschaft, Siedlung oder Mobilität an die vorhandene Fläche im Mittelpunkt. Ob in städtischen Zentren oder ländlichen Gebieten – der Wettbewerb um Flächen ist intensiver geworden, und die Regionen stehen vor wachsenden Aufgaben. Der Kongress bietet Gästen aus Politik, Verwaltung, Wissenschaft und Praxis eine Plattform, um Ideen auszutauschen, innovative Lösungen zu diskutieren und Best Practices zu teilen. Vielfältige Formate wie Keynotes, Diskussionsrunden, eine Ausstellung und Exkursionen in und um Pforzheim schaffen Raum für Information, Diskussion, Partizipation, Austausch und Vernetzung. Sie sind herzlich zum Tag der Regionen in Pforzheim eingeladen, um gemeinsam an zukunftsfesten Lösungen für die Herausforderungen der Flächennutzung von Morgen zu arbeiten. Weitere Informationen sind auf der BMWSB-Webpage veröffentlicht. Auch Stadt-Land-Plus ist mit der Session: "Stadt-Land-Plus": Flächenkonflikte in regionaler Verantwortung lösen , dabei.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 79 |
| Kommune | 3 |
| Land | 98 |
| Weitere | 34 |
| Wirtschaft | 1 |
| Wissenschaft | 24 |
| Zivilgesellschaft | 98 |
| Type | Count |
|---|---|
| Chemische Verbindung | 4 |
| Daten und Messstellen | 130 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 59 |
| Infrastruktur | 1 |
| Taxon | 95 |
| Text | 64 |
| Umweltprüfung | 4 |
| unbekannt | 38 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 98 |
| Offen | 102 |
| Unbekannt | 94 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 294 |
| Englisch | 49 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 3 |
| Bild | 10 |
| Dokument | 155 |
| Keine | 72 |
| Webseite | 181 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 222 |
| Lebewesen und Lebensräume | 294 |
| Luft | 133 |
| Mensch und Umwelt | 288 |
| Wasser | 148 |
| Weitere | 230 |