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Ortsdosisleistung (ODL): 76661 Philippsburg (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Philippsburg.

Messstelle PHILIPPSBURG, RHEIN

Messstelle betrieben von STANDORT MANNHEIM.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Philippsburg (Rhein)

Die Messstation Philippsburg befindet sich am Fluss Rhein und wird betrieben vom WSA Oberrhein Dienstsitz Mannheim.

Clearance of waste from the Philippsburg nuclear power plant for incineration at the MVV Umwelt Ressourcen GmbH

Radioactive contaminated wastes from the Philippsburg nuclear power plant should be incinerated in the MVV incineration facility in Mannheim. This waste is mainly contaminated protective clothing. The OEko-Institute was commissioned to examine whether the clearance concept and the related dose criterion are in accordance with the state of science and technology. In addition, a manual is to be drawn up which specifies the requirements for control in the nuclear power plant and requirements for the incineration of these wastes.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks KKP1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Begutachtung der FFH - und Umweltverträglichkeit im Genehmigungsverfahren nach Paragraph 7 Abs. 3 AtG zu Stilllegung und Abbau von Anlagenteilen der Kernkraftwerks GKN1

Das Öko-Institut ist in diesem Projekt als Gutachter im Rahmen der für den Abbau des Kernkraftwerkes Philippsburg 1 durchzuführenden Umweltverträglichkeitsprüfung tätig. Die Begutachtung erfolgt im Auftrag des TÜV Süd, der im Verfahren als sicherheitstechnischer Gutachter fungiert. Die Begutachtung beinhaltet die Prüfung der von der Antragstellerin vorgelegten Unterlagen, die Beratung des Ministeriums im Verfahren und bei der Öffentlichkeitsbeteiligung, die Bewertung der Umweltauswirkungen und die Erstellung der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen einschließlich Vorschlägen für ggf. erforderliche Auflagen der Vermeidung und Minimierung von Umweltauswirkungen. Es werden sowohl konventionelle Wirkungen des Vorhabens wie z. B. Lärm und Luftschadstoffe als auch radiologische Wirkungen wie z. B. Direktstrahlung und radioaktive Ableitungen berücksichtigt.

Nullpegel- und Ueberwachungsmessungen in der Umgebung der Kernkraftwerke Biblis, Ludwigshafen, Philippsburg und Muelheim-Kaerlich

Vor Inbetriebnahme mindestens 2 Jahre Nullpegelmessungen, nach Inbetriebnahme Fortfuehrung der Messungen zur Umgebungsueberwachung: Ueberpruefung der Einhaltung der Genehmigungsauflagen, langfristige Aussagen ueber die Radiooekologie, Bereitstellung von Messstellen und Messorganisationen fuer Stoerfaelle. Bestimmung der Umgebungsradioaktivitaet durch Luft- und Aerosol-Messungen.

Standort-Zwischenlager Philippsburg - Aufbewahrung von verfestigten hochradioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung in Transport- und Lagerbehältern vom Typ CASTOR® HAW28M

ID: 3309 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Mit Schreiben vom 28.03.2022 hat die BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH für das Standort-Zwischenlager in Philippsburg (im Folgenden als SZL Philippsburg bezeichnet) beantragt, auch verfestigte hochradioaktive Abfälle (high active waste, sogenannte HAW-Kokillen), die aus der Wiederaufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe aus deutschen Kernkraftwerken in Frankreich angefallen sind, in bis zu vier Transport- und Lagerbehältern der Bauart CASTOR® HAW28M aufzubewahren. Die Ergänzung der Aufbewahrungsgenehmigung um HAW-Kokillen als zusätzliche Inventare sowie um CASTOR® HAW28M-Behälter als zusätzliche Behälterbauart stellt eine wesentliche Änderung der genehmigten Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im SZL Philippsburg dar. Die im Rahmen des Änderungsgenehmigungsverfahrens vorgenommene allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für dieses Änderungsvorhaben nicht durchzuführen ist. Ort des Vorhabens: Gemarkung der Stadt Philippsburg im Landkreis Karlsruhe, Regierungsbezirk Karlsruhe (Bundesland Baden-Württemberg) Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Art des Zulassungsverfahrens: Änderungsgenehmigungsverfahren nach § 6 AtG Abschlussdatum: 13.03.2023 UVP-Kategorie: Kernenergie Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung Willy-Brandt-Straße 5 38226 Salzgitter Deutschland https://www.base.bund.de Vorhabenträger Vorhabenträger BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH BGZ mbH Frohnhauser Straße 67 45127 Essen Deutschland Homepage: https://bgz.de/ Dokument Dokument UVP-Vermerk_Rückführung_SZL-KKP_13.03.23_zur_Veröffentlichung.pdf

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt D1 (Punkt Koblenz – Punkt Marxheim)

ID: 4242 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Koblenz und Marxheim ist ein etwa 78 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-d1. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.05.2024 Datum der Entscheidung: 31.10.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (https://www.netzausbau.de/Vorhaben2-d1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt D1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt. Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 17.06.2024 Enddatum der Auslegung 16.07.2024 Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Online-Auslegung Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-d1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.01.2025 Enddatum der Auslegung 12.02.2025 Erörterung: Erörterungstermin in der Planfeststellung gem. §§ 22, 10 NABEG Ort der Erörterung 65529 Waldems Deutschland Weitere Hinweise: 03.06.2025 und 04.06.2025 Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.03.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.01.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-d1

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt E1 (Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RLP)

ID: 4209 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…)  Der Abschnitt zwischen Rommerskirchen und der Landesgrenze NRW/RLP ist ein etwa 63 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.04.2024 Datum der Entscheidung: 28.08.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular ( https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 ) schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt E1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt . Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Vorhabenträger Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite http://www.netzausbau.de/beteiligung2-e1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.05.2024 Enddatum der Auslegung 12.06.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Bergheim Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 Öffentliche Auslegung

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