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Messstelle PHILIPPSBURG, RHEIN

Messstelle betrieben von STANDORT MANNHEIM.

Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg: Messstation Philippsburg (Rhein)

Die Messstation Philippsburg befindet sich am Fluss Rhein und wird betrieben vom WSA Oberrhein Dienstsitz Mannheim.

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt E2 (Landesgrenze NRW/RP – Punkt Koblenz)

ID: 4245 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilot­projekt für die verlustarme Über­tragung hoher Leistungen über weite Ent­fernungen. Der Abschnitt zwischen der Landesgrenze Nordrhein-Westfalen/Rheinland-Pfalz und dem Punkt Koblenz ist ein etwa 44 km langes Teilstück des Vorhabens. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 17.06.2024 Datum der Entscheidung: 31.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e2. Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 07.08.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 09.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-e2

suche:x - Die Suche nach dem Endlager

Suche:X nach einem Endlager für hochradioaktive Abfälle Warum das Kapitel Atomkraft mit der Abschaltung der letzten Atomkraftwerke noch nicht beendet ist Im April 2023 endete die Nutzung der Atomenergie in Deutschland. Was bleibt, sind große Mengen radioaktiver Abfälle. Diese werden noch hunderttausende von Jahren strahlen und können Mensch und Umwelt gefährden. Für diese besonders gefährlichen hochradioaktiven Abfälle gibt es in Deutschland noch kein Endlager. 2 Sprengung der beiden Kühltürme des Kernkraftwerks Philippsburg am 14. Mai 2020. Die Kühltürme eines Kraftwerks kommen während des Betriebs nicht mit Radioaktivität in Berührung. Bei ihrer Sprengung wird keine Strahlung freigesetzt. © EnBW / Daniel Maurer Unsere heutige Generation hat die Aufgabe, einen dauerhaft sicheren Ort für diese Abfälle zu finden. 3

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt A2 (Punkt Marxheim – Punkt Ried)

ID: 4206 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern Amprion und TransnetBW als Ultranet bezeichnete Vorhaben ist ein Pilot­projekt für die verlustarme Über­tragung hoher Leistungen über weite Ent­fernungen. Der Abschnitt zwischen den Punkten Marxheim und Ried ist ein etwa 57 km langes Teilstück des Vorhabens im Land Hessen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 28.03.2024 Datum der Entscheidung: 19.12.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: Möglichkeiten für die Eingabe von Einwendungen finden Sie über die externe Vorhabenseite der Bundesnetzagentur www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 . Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-a2 Eröffnungsdatum der Auslegung 15.04.2024 Enddatum der Auslegung 15.05.2024 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 14.06.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 15.04.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-a2

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt C1 (Osterath - Rommerskirchen)

ID: 4636 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG): Kurzbeschreibung des Vorhabens: Die genehmigte Höchspannungsleitung (380 kV) des Vorhabens Osterath - Philippsburg des Abschnitts C1 (Osterath - Rommerskirchen) beginnt im Rhein-Kreis-Neuss am südlichen Rande der Gemeinde Meer­busch, am Netz­verknüpfungs­punkt Osterath. Er verläuft in süd­südwestlicher Richtung, wo er die Gemeinden Kaarst und Neuss durchquert. Danach quert er die Gemeinde Greven­broich auf gut zwei Kilo­metern Länge am östlichen Rand, woraufhin er durch die Gemeinden Dormagen und Rommers­kirchen verläuft. Abschließend führt er entlang der Kreisgrenze zum Rhein-Erft-Kreis durch die Gemeinden Pulheim, Rommers­kirchen und Bergheim. Der Abschnitt endet am Umspann­werk Rommers­kirchen auf dem Gebiet der Gemeinde Berg­heim. Die Unter­lagen sehen einen Trassen­korridor für die Anbindungs­leitung vor, welche den für den Betrieb der Strom­leitung erforder­lichen Konverter an den Netz­ver­knüp­fungs­punkt sowie an die Gleich­strom­leitung anbindet. Hierfür ist bei der Umspann­anlage in Meerbusch-Osterath eine Erweiterung des Trassen­korridors auf der östlichen Seite vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 29.09.2023 Datum der Entscheidung: 28.11.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch vorzugsweise per Onlineformular (Link unter www.netzausbau.de/vorhaben2-c1) • per E-Mail Vorhaben2@bnetza.de • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2 Abschnitte C1) Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://www.amprion.net Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unterlagen sind ausschließlich online abrufbar. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2. Eröffnungsdatum der Auslegung 20.11.2023 Enddatum der Auslegung 19.12.2023 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.12.2023 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 20.11.2023

UVP-Vorprüfung, Deutsche ErdWärme GmbH, geothermische Dublette Philippsburg, Bekanntgabe nach § 5 Abs. 2 UVPG

Die Deutsche ErdWärme GmbH beabsichtigt in der Gemeinde Philippsburg auf dem Waldflurstück 3466, Distrikt Molzau der Gemarkung Huttenheim die Herrichtung eines Sammelbohrplatzes zur Niederbringung von zwei Tiefbohrungen für die Aufsuchung von Erdwärme. Das Regierungspräsidium Freiburg, Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau, Referat 97 (Landesbergdirektion) stellt für das Vorhaben fest, dass sich aufgrund der zu erwartenden Auswirkungen des Vorhabens keine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ergibt.

Vorhaben 19 BBPlG: Höchstspannungsleitung Urberach – Pfungstadt – Weinheim – G380 – Altlußheim – Daxlanden, Abschnitt Süd 1 (Philippsburg – Daxlanden)

ID: 4387 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 19 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Für das Planfeststellungsverfahren wurde das Vorhaben in einen nördlichen und einen südlichen Abschnitt untergliedert. Abschnitt Süd 1 ist etwa 31 km lang und beginnt in Philippsburg und endet in Daxlanden in Baden-Württemberg. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben19-s1 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 28.06.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 19, Abschnitt s1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt . Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. TransnetBW GmbH Pariser Platz Osloer Straße 15 - 17 70173 Stuttgart Deutschland Homepage: https://www.transnetbw.de/de Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben19-s1 . Eröffnungsdatum der Auslegung 12.08.2024 Enddatum der Auslegung 11.09.2024 Erörterung: Eröterungstermin in der Planfeststellung zu Vorhaben 19, Abschnitt Süd 1 Ort der Erörterung 76344 Eggenstein-Leopoldshafen Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: Die Fristen der Öffentlichkeitsbeteiligung werden zu einem späteren Zeitpunkt mitgeteilt. Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben19-s1 Öffentliche Auslegung

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt D1 (Punkt Koblenz – Punkt Marxheim)

ID: 4242 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…) Der Abschnitt zwischen Koblenz und Marxheim ist ein etwa 78 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Hessen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-d1. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.05.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: • elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular (https://www.netzausbau.de/Vorhaben2-d1) • schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt D1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt. Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 17.06.2024 Enddatum der Auslegung 16.07.2024 Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Online-Auslegung Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Online-Auslegung Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-d1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.01.2025 Enddatum der Auslegung 12.02.2025 Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.03.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.01.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite www.netzausbau.de/vorhaben2-d1

Vorhaben 2 BBPlG: Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg (Ultranet), Abschnitt E1 (Rommerskirchen – Landesgrenze NRW/RLP)

ID: 4209 Ergänzungstitel des Vorhabens: Vorhaben 2 des Bundesbedarfsplangesetzes (BBPlG) Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das von den Netzbetreibern auch Ultranet genannte Vorhaben ist ein Pilotprojekt (…)  Der Abschnitt zwischen Rommerskirchen und der Landesgrenze NRW/RLP ist ein etwa 63 km langes Teilstück des Vorhabens in den Ländern Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen. Gesetzliche Grundlage für den Bau ist das Bundesbedarfsplangesetz (BBPlG). Nähere Informationen erhalten Sie unter www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 . Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 25.04.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren gemäß § 18 ff. NABEG UVP-Kategorie: Leitungsanlagen und vergleichbare Anlagen Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4 53113 Bonn Deutschland https://www.netzausbau.de Stellungnahmen und Einwendungen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens sind zu richten an: elektronisch, vorzugsweise per Onlineformular ( https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 ) schriftlich an die Bundesnetzagentur, Referat 801, Postfach 8001, 53105 Bonn (Betreff: Vorhaben 2, Abschnitt E1) Weitere Möglichkeiten, Einwendungen an die Bundesnetzagentur zu richten, finden Sie unter https://www.netzausbau.de/kontakt . Bitte lesen Sie auch unsere Bekanntmachung. Amprion GmbH Robert-Schuman-Straße 7 44263 Dortmund Deutschland Homepage: https://ultranet.amprion.net/ Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung des Plans und der Unterlagen nach § 21 NABEG Kontaktdaten des Auslegungsortes Deutschland Weitere Ortshinweise Die Unter­lagen werden  aus­schließlich online abrufbar sein. Details entnehmen Sie bitte der offiziellen Bekanntmachung auf der Vorhabendetailseite http://www.netzausbau.de/beteiligung2-e1 Eröffnungsdatum der Auslegung 13.05.2024 Enddatum der Auslegung 12.06.2024 Erörterung: Planfeststellung: Erörterungstermin gemäß § 22 Abs. 5 i.V.m. § 10 Abs. 1 Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz (NABEG) Ort der Erörterung Bergheim Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 12.07.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 13.05.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.netzausbau.de/vorhaben2-e1 Öffentliche Auslegung

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