Die Phosphormengen in Waschmitteln und in Maschinengeschirrspülmitteln sind über die europäische Detergenzienverordnung in Produkten für den privaten Endverbraucher begrenzt. Für den gewerblichen Bereich existieren in der Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) Grenzwerte für Waschmittel, welche durch das in Kraft treten der Detergenzienverordnung teilweise außer Kraft gesetzt wurden. Das Vorhaben liefert Informationen, ob es zum Schutz der Umwelt erforderlich ist, eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzung in der PHöchstMengV für Waschmittel der ge-werblichen Textilreinigungen vorzunehmen und den Anwendungsbereich der PHöchstMengV um die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung zu erweitern. Im Rahmen der des Projektes wurden die Gründe der Nutzung von P-Verbindungen in der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen und die eingesetzten Mengen recherchiert. Zusätzlich wurden Vergleichswerte auf Basis der Produktion von Wasch- und Reinigungsmitteln und den vorhandenen Maschinenparks ermittelt. Diese Ergebnisse wurden Berechnungen über den Zulauf der öffentlichen Kläranlagen gegenüber gestellt. In der Gesamtschau wird von einem Eintrag in das Abwasser aus Phosphaten und Phosphorsäue aus der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen sowie von industriellen Reinigern von 3 000 bis 5 000 t Phosphor pro Jahr ausgegangen. Die Spannbreite für Phosphor aus Phosphonaten wurde mit 120 bis 1 332 t Pges / a ermittelt. Phosphat wird in Kläranlagen gezielt zurückgehalten. Anhand der Berechnungen kann mit Einträgen aus Phosphat und Phosphorsäure in die Gewässer zwischen 167 und 369 t Pges / a, entsprechend etwa 0,7 bis 1,6 % der gesamten Pges Einträge, gerechnet werden. Die Rückhalteleistung der Kläranlagen für Phosphor aus Phosphonaten ist Gegenstand laufender Forschungsvorhaben. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass 50% zurückgehalten werden ergeben sich Emissionen von 60 bis 666 t Pges / a, entsprechend etwa 0,3 % bis 3 % der gesamten Pges Einträge in Oberflächengewässer. Quelle: Forschungsbericht
Das Projekt "Relevanz der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigung am Eintrag von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen (P) in das Abwasser" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Öko-Institut. Institut für angewandte Ökologie e.V. durchgeführt. Die Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über Detergenzien enthält einen seit 30.6.2013 geltenden Grenzwert für den Gehalt von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen in Haushaltswaschmitteln sowie einen ab 1.1.2017 wirksam werdenden P-Grenzwert für Maschinengeschirrspülmittel im Haushaltsbereich. P-Grenzwerte für den gewerblichen Bereich regelt die EG-Verordnung nicht. Sie enthält stattdessen eine mitgliedstaatliche Befugnis zur Beibehaltung oder zum Erlass nationaler Vorschriften in diesem Bereich. Danach sind nationale Regelungen zu P-Grenzwerten im gewerblichen Bereich unionsrechtlich zulässig, wenn sie aus Umweltschutzgründen gerechtfertigt und technisch machbare und wirtschaftlich vertretbare Alternativen verfügbar sind. Die deutsche Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) von 1980 enthält für den gewerblichen Bereich einen überprüfungsbedürftigen Phosphat-Grenzwert für die gewerbliche Textilreinigung. Vor dem Hintergrund der o.g. unionsrechtlichen Anforderungen an die Regelung nationaler P-Grenzwerte im gewerblichen Bereich soll das Vorhaben Erkenntnisse zu der Frage liefern, ob a) eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzungsregelung in der PHöchstMengV für Waschmittel der gewerblichen Textilreinigungen an den technischen Fortschritt und b) eine Ausweitung des Anwendungsbereichs der PHöchstMengV auf die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung notwendig ist. Zu diesem Zweck ist für die verschiedenen Anwendungen, Produktarten und Verfahren der gewerblichen Textilreinigung und der gewerblichen maschinellen Geschirrreinigung eine Erhebung der Mengen und Prüfung der Relevanz der P-Einträge in das Abwasser erforderlich.
Das Projekt "Auswirkungen der Phosphat-Hoechstmengenbegrenzung in Waschmitteln auf einen Kleinsee (Rothauer See, Bayern)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Wasserforschung durchgeführt. Ziel der Untersuchungen war die Erfassung der P-Belastung und der Auswirkungen der PhosphathoechstmengenVO in Waschmitteln am Beispiel eines abwasserbelasteten Einzugsgebietes und Sees (rein haeusliches Abwasser, saisonal durch Fremdenverkehr gepraegt, Einzugsgebiet rd. 10 km2, Seeflaeche rd. 8 ha, regional und ueberoertlich bedeutungsvoll fuer Fremdenverkehr, Freizeit und Erholung). Im See treten im Sommer Blaualgenblueten auf, die die Nutzung erheblich beeintraechtigen. Die Untersuchungen sind Teil eines Gesamtprogramms zur Ermittlung der Auswirkungen der Phosphat- Hoechstmengen-Verordnung. - Der P-Anteil aus Waschmitteln im Rohabwasser lag 1981/83 bei rd. 25 Prozent; die verwendeten Waschmittel erfuellten weitgehend bereits die 2. Stufe der VO. Die P-Elimination im Klaersystem (unbeluefteter Abwasserteich) war zunaechst gering und wurde durch Umbau der Klaeranlage und nachgeschalteten bewachsenen Bodenfilter im ersten Jahr des Betriebes auf 85 Prozent gesteigert. Bei der P-Bilanzierung in Einzugsgebieten muss die bachinterne Retention beruecksichtigt werden, die hier mit rd. 35 Prozent bei Niedrig- bis Mittelwasserfuehrung ermittelt wurde. Bei Eintritt in den See ergab sich als Aufteilung der P-Fracht im Bach rd. 16 Prozent Waschmittel-P, 48 Prozent sonstiges Abwasser-P und 36 Prozent P aus sonstigen Quellen. - Das Auftreten der Blaualgenblueten ist mit niedrigem N/P-Verhaeltnis gekoppelt; die Intensitaet duerfte mit dem gehobenen P-Spiegel, aber auch hydrologischen und klimatischen Faktoren zusammenhaengen. Unmittelbare Auswirkungen der Verordnung auf das Eutrophierungsgeschehen waren nicht zu erkennen. ...
Das Projekt "Auswirkungen der Phosphat-Hoechstmengenbegrenzung in Waschmitteln im Verbandsgebiet des Grossen Erftverbandes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Erftverband durchgeführt. Ziel der Untersuchung war die Erfassung der P-Belastung und der Auswirkungen der Phosphat-Hoechstmengenverordnung am Beispiel dreier ausgewaehlter Klaeranlagen im Verbandsgebiet des Grossen Erftverbandes. Bei den Klaeranlagen handelt es sich um die Anlagen Bergheim, Glehn und Auenheim. Die Anlagen sind ueberwiegend durch einen laendlichen Einzugsbereich bestimmt. Die Anlagen wurden bewusst ausgewaehlt, um einen Vergleich zu Anlagen zu haben, die ueberwiegend ihr Abwasser aus staedtischen Einzugsbereichen beziehen. Die durchgefuehrten Untersuchungen fuehrten nicht zu einer signifikanten Aussage, inwieweit sich die P-Belastung durch die Phosphat-Hoechstmengenverordnung bei diesen Anlagen reduzierend auf die Phosphate auswirkt. Die Gruende hierfuer koennen darin liegen, dass aus frueherer Zeit - d.h. vor inkrafttreten der 1. Stufe der Phosphatreduzierung - keine statistisch auswertbaren Ergebnisse vorliegen, aber auch, dass in laendlichen Einzugsbereichen, bei denen der Waschmittelanteil im Vergleich zu staedtischen Anlagen wesentlich niedriger liegt, die Reduzierung nur einen so geringen Umfang hat, dass sie innerhalb des Streubereichs der Messergebnisse liegt.
Das Projekt "Auswirkung der Phosphathoechstmengenbegrenzung in Waschmitteln auf Klaeranlagen (Tropfkoerper und Belebungsanlagen)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bayerische Landesanstalt für Wasserforschung durchgeführt. Zur Erfassung der Auswirkung der Phosphathoechstmengenbegrenzung auf die Phosphorkonzentrationen im Abwasser sowie in Klaeranlagen wurden auf dem Abwasserversuchsfeld der BayLWF in den Jahren 1980 bis 1984 umfangreiche Untersuchungen durchgefuehrt. Erfasst wurden Zu- und Ablaeufe verschiedener Klaeranlagen (Oxidationsgrabenanlage, Tropfkoerperanlage, Belebungsanlagen). Vor Inangriffnahme des Untersuchungsprogramms betrug der P-Gehalt des Abwassers im Mittel 13,21 mg/l. Dieser fiel im Jahre 1981 auf 10,99 mg/l. Im Jahre 1982 stellte sich eine Phosphorkonzentration von 10,65 mg/l ein. Weitere P-Abnahmen waren in den Jahren 1983 und 1984 zu verzeichnen (10,42 mg/l bzw. 9,72 mg/l). Zur Abschaetzung der relativen P-Abnahmen wurden CSB/P- und BSB/P-Verhaeltnisse des Abwassers mit herangezogen. Bezueglich des CSB resultierte in den Werten des Jahres 1984 gegenueber jenen des Jahres 1977 eine P-Abnahme von ca. 3,1 mg/l. Untersuchungen der P-Konzentrationen in den Klaeranlagenablaeufen zeigten, dass die Reduktion der Phosphate in Waschmitteln auch hier eine Veraenderung des P-Gehaltes zur Folge hat. Analysen auf Al, Si und Schwermetalle ergaben, dass bei dem vermehrten Einsatz von Phosphatersatzstoffen (z.B. Na-Al-Silikaten) keine Erhoehung des Aluminium- und Siliziumgehaltes im Abwasser und in Klaerschlaemmen resultiert.
Das Projekt "Ableitung von Zielvorgaben zum Schutz oberirdischer Binnengewaesser fuer ausgewaehlte Pestizide" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität zu Karlsruhe (TH), Engler-Bunte-Institut, Bereich Wasserchemie und DVGW-Forschungsstelle durchgeführt. Im Gewaesserschutz ist neben dem Emissionsprinzip nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auch die Beruecksichtigung nutzungsorientierter Immissionsgrenzen von Bedeutung. Da hinsichtlich gefaehrlicher Stoffe konkret begruendete Gueteanforderungen bisher weitgehend fehlen, ist es notwendig, fuer diesen Bereich Zielvorgaben zu formulieren. Nach einer von der Laenderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA), der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) und der Umweltministerkonferenz (UMK) 1993 verabschiedeten Konzeption soll fuer oberirdische Binnengewaesser eine schutzgutbezogene Ableitung von Zielvorgaben fuer das Schutzgut aquatische Lebensgemeinschaften abgeleitet werden. Diese Zielvorgaben sind als Orientierungswerte zu verstehen. Sie muessen eingehalten werden, wenn die Nutzung und der Naturhaushalt eines Gewaessers langfristig gesichert sein soll. Im beantragten Projekt sind fuer ausgewaehlte Pflanzenbehandlungs- und Schaedlingsbekaempfungsmittel (PBSM) Stoffdatenblaetter auszuarbeiten, die als Grundlage zur Erarbeitung von Zielvorgaben fuer oberirdische Binnengewaesser dienen und damit fuer die LAWA sowie die IKSE und die IKSR von Interesse sind. Die Auswahl der PBSM erfolgt nach der Vorgabe des UBA gemaess Listen prioritaerer Stoffe, die von dem LAWA-Arbeitskreis 'Zielvorgaben' und der IKSR-Expertengruppe aufgestellt wurden. Die Zusammenstellung der Stoffdatenblaetter erfolgt hauptsaechlich nach toxikologischen Aspekten (LC-Werte, NOEC-Werte), wobei auch physikalisch-chemische Daten (Bioakkumulation, Verteilungskoeffizienten, Metabolisierung) sowie relevante Richt- und Grenzwerte (TrinkwV, AbfklaerV, PHmV, EG-Richtlinien, BGA-Empfehlungen, US-EPA) beruecksichtigt werden.
Diese Verordnung wird angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Reinigung von Textilien im Haushalt oder in Wäschereien bestimmt sind und für die wegen ihres Phosphatgehaltes Dosierungsempfehlungen anzugeben sind. Sie wird nicht angewandt auf Wasch- und Reinigungsmittel, die zur Lieferung in Gebiete außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung bestimmt sind. Es handelt sich um eine Verordnung auf nationaler Ebene. Der übergeordnete Rahmen ist die/das PHöchstMengV.
Origin | Count |
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Bund | 7 |
Type | Count |
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Förderprogramm | 5 |
Gesetzestext | 1 |
unbekannt | 1 |
License | Count |
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Language | Count |
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Deutsch | 7 |
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Lebewesen & Lebensräume | 5 |
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