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Phosphorrückgewinnung im Klärwerk Hamburg mit dem TetraPhos®-Verfahren

Die VERA Klärschlammverbrennung GmbH übernimmt die Rückstände aus der Abwasserbehandlung des Klärwerks Hamburg und verwertet diese thermisch in einer Klärschlammmonoverbrennungsanlage. In der Anlage werden jährlich etwa 125.000 Tonnen getrockneter Klärschlamm verbrannt. Dabei fallen Nährstoffe wie Phosphor in relativ konzentrierter Form in der Asche an, was grundsätzlich die Möglichkeit einer Rückgewinnung und Wiederverwertung bietet. Bisher wurden die aus der Verbrennung resultierenden 20.000 Tonnen Klärschlammasche auf Deponien verbracht. Ziel des Vorhabens ist es, den in der Klärschlammasche enthaltenden Phosphor in Form von Phosphorsäure in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Phosphorsäure wird aus bergmännisch abgebautem Phosphatgestein hergestellt, welches hohe Gehalte an Cadmium und Uran aufweist. Eine Schwermetallentfrachtung findet bei diesem Herstellungsprozess aktuell nicht statt, sodass die Schadstoffe mit den Düngemitteln auf die landwirtschaftlich genutzten Böden und somit in die Nahrungskette gelangen. Mit Hilfe der innovativen TetraPhos ® -Anlage der VERA Klärschlammverbrennung GmbH sollen der Phosphor in mehreren Prozessschritten durch Zugabe von Säure aus der Verbrennungsasche herausgelöst und gleichzeitig die Störstoffe abgetrennt werden. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm ist seit Inkrafttreten der novellierten Klärschlammverordnung für die nach Monoverbrennung anfallenden Aschen ab 2029 zwingend vorgeschrieben. Bei erfolgreichem Projektverlauf ist von einem hohen Multiplikatoreffekt des REMONDIS TetraPhos ® -Verfahrens für die gesamte Abwasserwirtschaft, insbesondere für Betreiber von Klärschlammmonoverbrennungsanlagen auszugehen. Mit dem Vorhaben können jährlich etwa 1.600 Tonnen Phosphor zurückgewonnen werden, die am Markt vielfältig einsetzbar sind. Als Abnehmer des rückgewonnenen Phosphors kommen neben der Düngemittelindustrie auch Unternehmen der Automobil-, Galvanik- und Chemiebranche in Betracht. Des Weiteren entstehen bei der Aufbereitung der Asche durch das Herauslösen des Calciums verwertbarer Gips, und nennenswerte Anteile der enthaltenen Eisen- und Aluminiumverbindungen werden in eine Lösung überführt, die auf der Kläranlage wiederum zur Phosphatelimination eingesetzt werden kann. Die übrig bleibende Asche wird deutlich volumenreduziert und kann auf Deponien abgelagert oder in der Baustoffindustrie als Zuschlagsstoff verwertet werden. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: VERA Klärschlammverbrennung GmbH Bundesland: Hamburg Laufzeit: seit 2017 Status: Laufend

Herstellung von Phosphatdünger aus Klärschlammasche (Seraplant-Verfahren)

Die Seraplant GmbH wurde 2016 als Projektgesellschaft mit dem Ziel gegründet, Düngemittel aus Sekundärrohstoffen wie Klärschlammasche und Gärresten herzustellen. Potenzielle Abnehmer sind die Fort- und Landwirtschaft, Gärtnereien sowie Industriebetriebe. Ziel des Vorhabens ist es, Phosphor aus der Klärschlammasche in eine pflanzenverfügbare Form zu überführen und dadurch mineralischen Phosphordünger zu ersetzen. Geplant ist, jährlich ca. 60.000 Tonnen Düngemittel zu produzieren. Dabei wird zunächst aus Klärschlammasche, Mineralsäure (insbesondere Phosphorsäure) und weiteren Nährstoffkomponenten eine Suspension erzeugt. Der hergestellten Suspension, ein (Phosphor)Säure-Wassergemisch, können je nach gewünschtem Endprodukt, weitere Nährstoffkomponenten zugegeben werden. Als Nährstoffkomponenten sind Stoffe zu verstehen, die das Nährstoffangebot für die angebaute Pflanze liefert oder ergänzt, um das Wachstum der Pflanze zu steuern (z.B. Stickstoff, Schwefel, Kalium). Die so erzeugte Suspension wird anschließend zur Sprühgranulation in einer Wirbelschichtanlage weitergeleitet und dort zu Düngemittelgranulate verarbeitet. Die Innovation des Vorhabens besteht daran, die beschriebenen Prozesse der Suspensionsherstellung und der Granulation voneinander zu trennen. Bei der Zusammenführung von Mineralsäure und phosphorhaltiger Klärschlammasche findet eine exotherme Reaktion statt, bei der sich die Suspension auf bis zu 60°C erwärmt. Diese Wärmeenergie soll beim Trocknungs- und Granulationsprozess nutzbar gemacht werden, wodurch sich eine Energieeinsparung von 10 Prozent ergibt. Die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm wird laut der neuen Klärschlammverordnung für die nach thermischer Behandlung anfallenden Aschen ab 2029 bzw. 2032 zwingend vorgeschrieben. Techniken für die gezielte Rückgewinnung oder Nutzbarmachung von Phosphor aus Klärschlammaschen haben sich bisher am Markt noch nicht etabliert. Mit der neuen Anlage sollen bei der Seraplant GmbH zunächst zwei Sorten Dünger hergestellt werden: P39-Phosphordünger aus Klärschlammasche und Phosphorsäure sowie NP-Dünger aus Stickstoff, Phosphor und Schwefel. Grundsätzlich können mit der Technologie jedoch je nach verwendeter Asche und zugeführten Nährstoffkomponenten auch andere Düngemitteltypen hergestellt werden. Das Verfahren ist auf alle Klärschlammaschen übertragbar, die einen ausreichend hohen Phosphorgehalt aufweisen und die gesetzlichen Schadstoffgrenzen der Düngemittelaufbereitung einhalten. Branche: Wasser, Abwasser- und Abfallentsorgung, Beseitigung von Umweltverschmutzungen Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Seraplant GmbH Bundesland: Sachsen-Anhalt Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

Industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität

Industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität Bei der intensiven industriellen Entwicklung wurde in vielen Teilen Deutschlands auch eine Reihe von Rohstoffen verwendet, die erhöhte Urangehalte oder Thoriumgehalte aufwiesen. In der Vergangenheit wurde in vielen Industriezweigen die Ablagerung von Produktionsrückständen auf firmeneigenem Gelände als übliche Beseitigungsvariante angesehen. In die Umweltmedien freigesetzte Radionuklide können bei ungünstigen Standortbedingungen und Nutzungsbedingungen zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen und nachträglich Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen. Das gesamte Volumen der in Deutschland abgelagerten Rückstände, die aus Sicht des Strahlenschutzes relevant sein können, dürfte nach ersten Schätzungen den Wert von 100 Millionen Kubikmetern nicht wesentlich übersteigen. Bei der intensiven industriellen Entwicklung, die etwa seit Mitte des 19. Jahrhunderts in vielen Teilen Deutschlands geschah, wurde auch eine Reihe von Rohstoffen verwendet, die erhöhte Urangehalte oder Thoriumgehalte aufwiesen (zum Beispiel Bauxit, Phosphorit). Es entstand eine Vielzahl von Rückständen, die zum damaligen Zeitpunkt nicht weiter verwendet wurden. Der Einsatz von Chemikalien, aber auch die physikalisch-chemischen Bedingungen des Verarbeitungsprozesses führten unter bestimmten Umständen zur Anreicherung oder Abreicherung einzelner Radionuklide in verschiedenen Rückstandsarten. Begleitend treten in diesen Rückständen oft Schwermetalle oder schädliche organische Stoffe auf, so dass neben der Radioaktivität auch konventionelle Schadstoffe zu berücksichtigen sind. Beispiele Prominente Beispiele für industrielle Hinterlassenschaften mit erhöhter natürlicher Radioaktivität sind die ehemaligen Auerwerke in Oranienburg und die ehemaligen de Haën Werke in Hannover: Die Auerwerke stellten aus Monazitsanden neben thorierten Gasglühstrümpfen auch radiumhaltige Farben her. Die Firma de Haën arbeitete Uranerze und Thoriumerze zur Herstellung von Spezialchemikalien sowie zur Fertigung von thorierten Gasglühstrümpfen auf. An beiden Standorten verblieben die Produktionsrückstände auf dem damaligen Firmengelände und sind für die erhöhte natürliche Radioaktivität verantwortlich, die zu Sanierungsmaßnahmen geführt haben. Mögliche strahlenschutzrelevante Rückstände In der Vergangenheit wurde in vielen Industriezweigen die Ablagerung von Produktionsrückständen auf firmeneigenem Gelände als übliche Beseitigungsvariante angesehen. In Abhängigkeit von der Konsistenz von den Rückständen erfolgte eine Deponierung auf Halden oder in Rückstandsbecken. Da aus Unkenntnis die damit möglicherweise verbundenen Strahlenschutzprobleme nicht berücksichtigt wurden, können in die Umweltmedien freigesetzte Radionuklide bei ungünstigen Standortbedingungen und Nutzungsbedingungen zu einer Strahlenexposition der Bevölkerung führen und nachträglich Strahlenschutzmaßnahmen erforderlich machen. Abschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz Wie eine Abschätzung des Bundesamtes für Strahlenschutz ( BfS ) gezeigt hat, können im Hinblick auf die Menge der in Deutschland in der Vergangenheit abgelagerten Rückstände mit erhöhter natürlicher Radioaktivität die Rückstände aus folgenden Wirtschaftsbereichen von Bedeutung sein: Verarbeitung von Rohphosphat zur Herstellung von Phosphorsäure und Düngemitteln, Primärförderung von Erdöl und Erdgas, Aufbereitung von Bauxit zur Gewinnung von Aluminium (Bayerverfahren), Roheisenmetallurgie (Gichtgasreinigung) und Verbrennung von Steinkohle (Rauchgasreinigung). Abgesehen von diesen in großen Mengen angefallenen Rückständen dürfte es auch eine Reihe von strahlenschutzrelevanten Rückständen mit geringerem Volumen, aber höheren Gehalten an natürlichen Radionukliden geben, so zum Beispiel: Rückstände aus der Herstellung thorierter Schweißelektroden und von Gasglühstrümpfen, Rückstände aus der Katalysatorherstellung für das Fischer-Tropsch-Verfahren und Rückstände aus der Produktion von Radiumfarbe. Das gesamte Volumen der in Deutschland abgelagerten Rückstände, die aus Sicht des Strahlenschutzes relevant sein können, dürfte jedoch nach ersten Schätzungen den Wert von 100 Millionen Kubikmetern nicht wesentlich übersteigen. Wie bei den bergbaulichen Hinterlassenschaften, mit deren radiologischer Bewertung heute besonders in den Bundesländern Sachsen und Thüringen Erfahrungen vorliegen, werden auch bei den industriellen Hinterlassenschaften nicht in jedem Fall Sanierungsmaßnahmen aus Gründen des Strahlenschutzes erforderlich sein. Die Erfordernisse des konventionellen Bodenschutzes sind jedoch ebenfalls zu beachten. Stand: 11.04.2024

Öffentliche Abwasserentsorgung

Öffentliche Abwasserentsorgung Das Hauptziel der Abwasserbehandlung ist, Gewässerbelastungen weitgehend zu reduzieren. Dabei fällt Klärschlamm an, der inzwischen zumeist in getrockneter Form thermisch verwertet wird. Die Rückgewinnung und Wiederverwertung von Stoffen wie Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm trägt dazu bei Nährstoffkreisläufe zu schließen. Rund 10 Milliarden Kubikmeter Abwasser jährlich 8.891 öffentliche Kläranlagen haben im Jahr 2019 nach Erhebungen des Statistischen Bundesamtes rund 9,05 Milliarden Kubikmeter (Mrd. m³) Abwasser behandelt und anschließend in Oberflächengewässer eingeleitet. Diese Abwassermenge setzte sich aus rund 5,1 Mrd. m³ Schmutzwasser und rund 3,9 Mrd. m³ Fremd- und Niederschlagswasser zusammen (siehe Tab. „In öffentlichen Kläranlagen behandelte Abwassermenge“). Schmutzwasser ist jenes Wasser aus privaten Haushalten sowie aus gewerblichen und industriellen Betrieben, das in die Kanalisation eingeleitet wird. Als Fremdwasser wird jenes Wasser bezeichnet, das nicht gezielt in die Kanalisation eingeleitet wird, also etwa in diese aus dem Boden einsickert. Fast 100 Prozent biologisch gereinigt Die 8.891 Kläranlagen haben im Jahr 2019 rund 99,99 % des Abwassers biologisch und weniger als 0,007 % ausschließlich mechanisch behandelt (siehe obenstehende Tabelle). In einem Großteil der Anlagen wird Stickstoff in zwei Schritten entfernt. Nitrifizierung: Dabei werden Ammonium-Ionen mit Hilfe von Bakterien in Nitrat-Ionen umgewandelt. Denitrifizierung: Dabei werden Nitrat-Ionen mit Hilfe von Bakterien in molekularen Stickstoff umgewandelt. Bei einem Großteil des Abwassers erfolgt darüber hinaus die Entfernung von Phosphor. Hierbei werden Phosphat-Ionen entweder durch Zugabe von Salzen ausgefällt oder mit Hilfe von Bakterien ausgetragen und in den Klärschlamm überführt. Klärschlamm aus öffentlichen Kläranlagen Auf Kläranlagen fiel im Jahr 2021 Klärschlamm mit einer Trockenmasse von etwa 1,72 Millionen Tonnen an (siehe Tabelle Destatis, abgerufen am 31.01.2023). Rund 79,5 % des Klärschlamms wurde 2021 thermisch verwertet (2013: 58 %). Nur noch knapp 19,5 % des Klärschlamms wurde noch stofflich verwertet (2013: 42 %). 13,2 % wurden aufgrund der enthaltenen Nährstoffe landwirtschaftlich verwertet (2013: 27 %). Rund 1,0 % wurde bei landschaftsbaulichen Maßnahmen wie z. B. ⁠ Rekultivierung ⁠ eingesetzt (2013: 11 %). Der Rest ging in die sonstige stoffliche Verwertung oder wurde direkt entsorgt. Die Deponierung unbehandelter Klärschlämme ist seit 2005 untersagt. Rohstoffquelle Abwasser und Klärschlamm Abwasser enthält neben einer Vielzahl von anthropogenen Spurenstoffen auch viele Stoffe, die es lohnt aus dem Abwasser zu recyceln. Dies betrifft vor allem die Rückgewinnung von Nährstoffen. Phosphor ist ein wichtiger Nährstoff in der Pflanzenernährung. Der weltweite Phosphorverbrauch vor allem in Form von Mineraldünger ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen an. Deutschland und die EU sind bei mineralischen Phosphatdüngemitteln vollständig von Einfuhren z. B. aus Russland abhängig, während derzeit immer noch phosphatreiche Abfälle und Abwässer meist ohne Nutzung der Nährstoffe entsorgt werden. Deshalb schränkt die 2017 novellierte Klärschlammverordnung ab 2029 die bodenbezogene Klärschlammverwertung gegenüber einer thermischen Vorbehandlung und anschließendem Phosphorrecycling erheblich ein. Gleichzeit wird damit der unerwünschte Eintrag von anthropogenen Spurenstoffen, wie Arzneimittel oder Bioziden, weiter eingeschränkt. Klärschlamm aus großen Kläranlagen und Klärschlamm, welcher die Grenzwerte für eine bodenbezogene Nutzung nicht einhält muss ab einem Phosphor-Gehalt von 20 g/kg Klärschlamm Trockenmasse einer technischen Phosphorrückgewinnung zugeführt werden. Die Rückgewinnung des Nährstoffes Phosphor hilft Stoffkreisläufe im Sinne nachhaltiger Ressourcennutzung und -schonung zu schließen. Phosphor aus Abwasser und Klärschlamm Allein das kommunale Abwasser Deutschlands birgt ein jährliches Reservoir von mehr als 70.000 Tonnen (t) Phosphor. Zirka 65.000 t Phosphor finden sich im Klärschlamm wieder. In den letzten Jahren führt Deutschland im Schnitt jährlich mehr als 100.000 t Phosphor in Form von Mineraldüngern ein. Große Anteile kommen hiervon aus Russland. In den letzten Jahren wurden verschiedene Verfahren zur Rückgewinnung von Phosphor aus Abwasser, Klärschlamm oder Klärschlammasche entwickelt. Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen des Umweltinnovationsprogrammes die großtechnische Umsetzung innovativer Verfahren zur Phosphorrückgewinnung. Erste großtechnische Anlage zur Produktion zur Rückgewinnung von Phosphor – z. B. Herstellung von Phosphorsäure aus Klärschlammasche – werden aktuell umgesetzt.

Genehmigungsverfahren Firma Hamburger Phosphorrecycling-gesellschaft mbH

Die Firma Hamburger Phosphorrecyclinggesellschaft mbH, Köhlbranddeich 3, 20457 Hamburg, hat bei der zuständigen Behörde für Umwelt und Energie, Immissionsschutz und Abfallwirtschaft, Abteilung Abfallwirtschaft, am 20.09.2018 zuletzt vervollständigt am 08.03.2019 die Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Anlage zur Rückgewinnung von Phosphaten aus Klärschlammaschen sowie einen Antrag auf Zulassung des vorzeitigen Beginns für Errichtungsarbeiten auf dem Grundstück des Betriebsstandortes Köhlbranddeich 3 in Hamburg-Mitte, Gemarkung Steinwerder-Waltershof, auf dem Flurstück 1442 beantragt. Die Firma beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Rückgewinnung von Phosphaten aus Klärschlammaschen. Die Behandlungskapazität beträgt jährlich 22.000 t Klärschlammasche aus der Monoverbrennungsanlage des Klärwerks Köhlbrandhöft. Die Klärschlammasche wird durch Zugabe von Phosphorsäure aufgeschlossen, darin enthaltene Phosphate werden gelöst und können als zusätzliche Phosphorsäure zurückgewonnen werden. Während des Verfahrens werden auch Calcium und Aluminium- und Eisensalze aus der Asche entfernt. Calcium wird in Form von Gips zurückgewonnen, Aluminium- und Eisensalze sollen direkt im Klärwerk als Fällmittel verwendet werden. Das Vorhaben bedarf einer Genehmigung nach § 4 Abs. 1 BImSchG in Verbindung mit Nr. 8.8.1.1, Verfahrensart G des Anhangs 1 zur vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (4. BImSchV). Es handelt sich um eine Anlage gemäß Artikel 10 der RL 2010/75/EU. Gemäß § 6 Satz 1 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit Anlage 1 Nr. 8.5 ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen.

Relevanz der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigung am Eintrag von Phosphat und anderen Phosphorverbindungen (P) in das Abwasser

Die Phosphormengen in Waschmitteln und in Maschinengeschirrspülmitteln sind über die europäische Detergenzienverordnung in Produkten für den privaten Endverbraucher begrenzt. Für den gewerblichen Bereich existieren in der Phosphathöchstmengenverordnung (PHöchstMengV) Grenzwerte für Waschmittel, welche durch das in Kraft treten der Detergenzienverordnung teilweise außer Kraft gesetzt wurden. Das Vorhaben liefert Informationen, ob es zum Schutz der Umwelt erforderlich ist, eine Anpassung der geltenden Phosphat-Begrenzung in der PHöchstMengV für Waschmittel der ge-werblichen Textilreinigungen vorzunehmen und den Anwendungsbereich der PHöchstMengV um die gewerbliche maschinelle Geschirreinigung zu erweitern. Im Rahmen der des Projektes wurden die Gründe der Nutzung von P-Verbindungen in der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen und die eingesetzten Mengen recherchiert. Zusätzlich wurden Vergleichswerte auf Basis der Produktion von Wasch- und Reinigungsmitteln und den vorhandenen Maschinenparks ermittelt. Diese Ergebnisse wurden Berechnungen über den Zulauf der öffentlichen Kläranlagen gegenüber gestellt. In der Gesamtschau wird von einem Eintrag in das Abwasser aus Phosphaten und Phosphorsäue aus der gewerblichen Textil- und Geschirrreinigungen sowie von industriellen Reinigern von 3 000 bis 5 000 t Phosphor pro Jahr ausgegangen. Die Spannbreite für Phosphor aus Phosphonaten wurde mit 120 bis 1 332 t Pges / a ermittelt. Phosphat wird in Kläranlagen gezielt zurückgehalten. Anhand der Berechnungen kann mit Einträgen aus Phosphat und Phosphorsäure in die Gewässer zwischen 167 und 369 t Pges / a, entsprechend etwa 0,7 bis 1,6 % der gesamten Pges Einträge, gerechnet werden. Die Rückhalteleistung der Kläranlagen für Phosphor aus Phosphonaten ist Gegenstand laufender Forschungsvorhaben. Unter Berücksichtigung der Annahme, dass 50% zurückgehalten werden ergeben sich Emissionen von 60 bis 666 t Pges / a, entsprechend etwa 0,3 % bis 3 % der gesamten Pges Einträge in Oberflächengewässer. Quelle: Forschungsbericht

Ausnahme 28 (E, S) - Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern

Ausnahme 28 (E, S) - Zusammenladung von Automobilteilen der Klassifizierung 1.4G mit gefährlichen Gütern Abweichend von § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 GGVSEB in Verbindung mit Unterabschnitt 7.5.2.1 ADR / RID dürfen Automobilteile UN 0431 PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE für technische Zwecke sowie UN 0503 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, PYROTECHNISCH der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4G mit den in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Gefahrgütern der Klassen 2, 3, 8 und 9 unter Einhaltung der Bedingungen der Nummern 2 bis 6 zusammengeladen werden. Tabelle der Gefahrgüter UN-Nummer 1 Bezeichnung und Beschreibung 2 Klasse/ Klassifizierungs- code 3 Verpackungsgruppe 4 Höchstmenge Gesamtmenge je Beförderungseinheit/Wagen/Container 5 1090 ACETON 3/F1 II 333 l 1133 KLEBSTOFFE 3/F1 II und III 333/1 000 l 1139 SCHUTZANSTRICHLÖSUNG 3/F1 II und III 333/1 000 l 1170 ETHANOL, LÖSUNG 3/F1 II 333 l 1173 ETHYLACETAT 3/F1 II 333 l 1219 ISOPROPANOL (ISOPROPYLALKOHOL) 3/F1 II 333 l 1263 FARBE oder FARBZUBEHÖRSTOFFE 3/F1 II und III 333/1 000 l 1268 ERDÖLDESTILLATE, N.A.G. oder ERDÖLPRODUKTE, N.A.G. 3/F1 II 333 l 1300 TERPENTINÖLERSATZ 3/F1 III 1 000 l 1805 PHOSPHORSÄURE, LÖSUNG 8/C1 III 1 000 l 1866 HARZLÖSUNG, entzündbar 3/F1 II und III 333/1 000 l 1950 DRUCKGASPACKUNGEN, entzündbar bis maximal 1 Liter Fassungsraum 2/5F --- 333 kg 1987 ALKOHOLE, N.A.G. 3/F1 III 1 000 l 1993 ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF, N.A.G. 3/F1 II und III 333/1 000 l 2735 AMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND N.A.G. oder POLYAMINE, FLÜSSIG, ÄTZEND 8/C7 III 1 000 l 2796 SCHWEFELSÄURE mit höchstens 51 % Säure oder BATTERIEFLÜSSIGKEIT, SAUER 8/C1 II 333 l 2797 BATTERIEFLÜSSIGKEIT, ALKALISCH 8/C5 II 333 l 3077 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FEST, N.A.G. 9/M7 III 1 000 kg 3082 UMWELTGEFÄHRDENDER STOFF, FLÜSSIG N.A.G. 9/M6 III 1 000 l Verpackung Die Stoffe und Gegenstände sind in geprüften und zugelassenen Verpackungen nach Kapitel 4.1 ADR/RID zu verpacken. Höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit oder Wagen Die Gesamtmenge aller gefährlichen Güter in einer Beförderungseinheit oder in einem Wagen darf die höchstzulässige Menge von 1 000 Kilogramm oder 1 000 Liter oder einer entsprechenden Summe beider Maßeinheiten nicht überschreiten. Bei der Berechnung sind die Mengen der gefährlichen Güter, deren Höchstmenge in der Tabelle in Nummer 2 auf 333 Liter oder 333 Kilogramm begrenzt ist, mit dem Faktor 3 zu multiplizieren. Sonstige Vorschriften Die sonstigen, für die Beförderung von UN 0431 PYROTECHNISCHE GEGENSTÄNDE für technische Zwecke sowie UN 0503 SICHERHEITSEINRICHTUNGEN, PYROTECHNISCH der Klasse 1, Klassifizierungscode 1.4G geltenden Vorschriften sind einzuhalten. Angaben im Beförderungspapier Zusätzlich zu den sonst vorgeschriebenen Angaben ist zu vermerken: "Ausnahme 28". Befristung Die Ausnahme 28 ist bis zum 30. Juni 2027 befristet. Stand: 01. Januar 2021

Zott SE & Co. KG, Neugenehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und Betrieb einer Anlage zum Lagern von Salpetersäure, Phosphorsäure und Natronlauge

Die Fa. Zott SE & Co. KG, Bäumenheimer Straße 25, 86690 Mertingen, Fl.-Nr. 1321 Gemarkung Mertingen, betreibt eine Anlage zur Verarbeitung von Milch (Molkerei), eine Ammoniakkälteanlage sowie ein Heizkraftwerk mit mehreren Dampfkesseln in der Bäumenheimer Straße 25, 86690 Mertingen (Werk 2). Diese Anlagen wurden gem. den immissionsschutzrechtlichen Vorschriften genehmigt. Die Fa. plant nunmehr die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zum Lagern von Salpetersäure, Phosphorsäure und Natronlauge (Konzentrattanklager) um den sog. Bauteil 5. Dafür soll die bestehende CIP-Anlage (Cleaning-in-Place-Anlage) für die Reinigung von Behältern um 4 Behälter erweitert und eingehaust werden. Die neu errichteten Behälter sollen die folgenden Stoffe aufnehmen und lagern: Natronlauge (NaOH) 1 x 43 m³ Volumen (ca. 65 Tonnen), Salpetersäure (HNO3) 2 x 20 m³ Volumen (ca. 52 Tonnen) AZ Säure (Gemisch Phosphors. und Alkohole) 1 x 20 m³ Volumen (ca. 26 Tonnen). Das bestehende Tanklager für Salpeter- und AZ-Säure bzw. Natronlauge stellte bisher noch keine BImSchG-Anlage entsprechend der 4. BImSchV dar. Die Anlage ist nunmehr der Ziffer Nr. 9.3 des Anhangs 1 der 4. BImSchV i.V.m. Spalte 4 des Anhangs 2 - Stoffliste zuzuordnen. Zudem ist eine Allgemeine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit § 9 Abs. 4 i.V.m. § 7 Abs. 2 und Nr. 9.3.2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, erforderlich.

8 - Chemische Erzeugnisse

8 - Chemische Erzeugnisse 81 Chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und - hydroxid) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 811 Schwefelsäure 8110 Schwefelsäure (Oleum), Abfallschwefelsäure X X S 812 Ätznatron 8120 Ätznatron (Natriumhydroxid, fest), Ätznatronlauge (Natriumhydroxid) in Lösung, Natronlauge, Sodalauge A 813 Natriumcarbonat 8130 Natriumcarbonat (kohlensaures Natrium), Natron, Soda A 814 Calciumcarbid 8140 Calciumcarbid (Vorsicht: Bei Kontakt mit Wasser Explosionsgefahr!) X X S 819 Sonstige chemische Grundstoffe (ausgenommen Aluminiumoxid und -hydroxid) 8191 Acrylnitril, Alaune, Aluminiumfluorid, Äthylenoxid, verflüssigt, Bariumcarbonat, Bariumchlorid (Chlorbarium), Bariumnitrat, Bariumnitrit, Bariumsulfat, Bariumsulfid, Benzolkohlenwasserstoffderivate ( z. B. Äthylbenzol), Bleiglätte, Bleioxid, Bleiweiß (Bleicarbonat), Calciumhypochlorit (Chlorkalk), Caprolactam, Chlor, verflüssigt (Chlorlauge), Chlorbenzol, Chloressigsäure, Chlorkohlenwasserstoffe, nicht spezifiziert, Chlormethylglykol, Chloroform (Trichlormethan), Chlorothene, Chlorparaffin, Chromalaun, Chromlauge, Chromsulfat, Cumol, Cyanide (Cyansalz), Dimethyläther (Methyläther), Dichloräthylen, EDTA (Ethylendiamintetraessigsäure), ETBE (Ethyl-tertButylether), Flusssäure, Glykole, nicht spezifiziert, Hexachloräthan, Hexamethylendiamin, Kaliumchlorat, Kaliumhypochloritlauge (Kalibleichlauge), Kaliumsilikat (Wasserglas), Kalkstickstoff (Calciumcyanamid), Kohlensäure, verdichtet, verflüssigt, Kresol, Mangansulfat, Melamin, Methylchlorid (Chlormethyl), Methylenchlorid, Monochlorbenzol, MTBE (Methyl-tertButylether), Natriumchlorat, Natriumfluorid, Natriumnitrit (salpetrigsaures Natrium), Natriumnitritlauge, Natriumsilikat (Wasserglas), Natriumsulfid (Schwefelnatrium), Natriumsulfit (schwefligsaures Natrium), Natronbleichlauge, NTA (Nitrilotriessigsäure), Perchloräthylen, Phenol, Phosphorsäure, Phtalsäureanhydrid, Retortenkohle, Ruß, Salpetersäure, -abfallsäure, Salzsäure, -abfallsäure, Schwefel, gereinigt, Schwefeldioxid, schwefelige Säure, Schwefelkohlenstoff, Styrol, Surfynol ( TMDD = 2,4,7,9-Tetramethyldec-5-in-4,7-diol), Tallöl, Tallölerzeugnisse, Terpentinöl, Tetrachlorbenzol, Tetrachlorkohlenstoff, Trichloräthylen, Trichlorbenzol, Triphenylphosphin, Vinylchlorid, Waschrohstoffe, Zinkoxid, Zinksulfat X X S 8192 Aceton, Adipinsäure, Alkohol, rein (Weingeist), Aluminiumacetat (essigsaure Tonerde), Aluminiumformiat (ameisensaure Tonerde), Aluminiumsulfat (schwefelsaure Tonerde), Ameisensäure, Ammoniakgas (Salmiakgeist), Ammoniumchlorid (Salmiak), Ammonsalpeter (Ammoniumnitrat, salpetersaures Ammoniak), Ammoniumphosphat, Ammoniumphosphatlösung, Äthylacetat, Ätzkali (Kaliumhydroxid, Kalilauge), Branntwein (Spiritus), vergällt, Butanol, Butylacetat, Calciumchlorid (Chlorcalcium), Calciumformiat (ameisensaurer Kalk), Calciumnitrat (Kalksalpeter), Calciumphosphat, Calciumsulfat (Anhydrit, synthetisch), Citronensäure, Eisenoxid, Eisensulfat, Essigsäure, Essigsäureanhydrid, Fettalkohole, Glykole (Äthylenglykol, Butylenglykol, Propylenglykol), Glyzerin, Glyzerinlaugen, Glyzerinwasser, Harnstoff, künstlich (Carbamid), Holzessig, Isopropylalkohol (Isopropanol), Kaliumcarbonat (Pottasche), Kaliumnitrat, Kaliumsulfatlauge, Magnesiumcarbonat, Magnesiumsulfat (Bittersalz), Methanol (Holzgeist, Methylalkohol), Methylacetat, Natriumacetat, (essigsaures Natrium), Natriumbicarbonat (doppelkohlensaures Natrium), Natriumbisulfat (doppelschwefelsaures Natrium), Natriumformiat, Natriumnitrat (Natronsalpeter), Natriumphosphat, Propylacetat, Titandioxid (z. B. künstliches Rutil) X A 8193 Graphit, Graphitwaren, Silicium, Siliciumcarbid (Carborundum) A 8199 Sonstige chemische Grundstoffe und Gemische, nicht spezifiziert X X S 82 Aluminiumoxid und -hydroxid Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 820 Aluminiumoxid und -hydroxid 8201 Aluminiumoxid A 8202 Aluminiumhydroxid (Tonerdehydrat) A 83 Benzol, Teere u. ä. Destillationserzeugnisse Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 831 Benzol 8310 Benzol X X S 839 Peche, Teere, Teeröle u. ä. Destillationserzeugnisse 8391 Nitrobenzol, Benzolerzeugnisse, nicht spezifiziert X X S 8392 Öle und andere Erzeugnisse von Steinkohlenteer, z. B. Anthracen, Anthracenschlamm, Decalin, Naphthalin, raffiniert, Tetralin, Xylenol, Solventnaphtha, Toluol, Xylol (Ortho-, Meta- und Paraxylol und Mischungen davon) X X S 8393 Pech und Teerpech aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerpech, Holzteerpech, Mineralteerpech, Petroleumpech, Steinkohlenteerpech, Teerpech, Torfpech, Torfteerpech, Kreosot X X S 8394 Pech- und Teerkoks aus Steinkohlen- und anderen Mineralteeren, z. B. Braunkohlenteerkoks, Steinkohlenpechkoks, Steinkohlenteerkoks, Teerkoks X X S 8395 Gasreinigungsmasse X X S 8396 Steinkohlen-, Braunkohlen- und Torfteer, Holzteer, Holzteeröl, z. B. Imprägnieröl, Karbolineum, Kreosotöl, Mineralteer, Naphthalin, roh X X S 8399 Sonstige Destillationserzeugnisse, z. B. Rückstände von Braunkohlen- und Steinkohlenteerschweröl X X S 84 Zellstoff und Altpapier Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 841 Holzschliff und Zellstoff 8410 Holzstoff (Holzschliff), Holzzellulose, Zellulose, -abfälle X A 842 Altpapier und Papierabfälle 8420 Altpapier, Altpappe X A 89 Sonstige chemische Erzeugnisse ( einschl. Stärke) Güter- nummer Güterart Ein- leitung in das Gewässer Abgabe an Annahmestellen zur Kanalisation Abgabe an Annahmestellen zur Sonderbehandlung Bemerkungen 891 Kunststoffe 8910 Kunstharze, Kunstharzleim, Mischpolimerisat aus Acrylnitril, aus Butadien, aus Styrol, Polyester, Polyvinylacetat, Polyvinylchlorid X X S 8911 Kunststoffabfälle, Kunststoffrohstoffe, nicht spezifiziert X X S 892 Farbstoffe, Farben und Gerbstoffe 8921 Farbstoffe, Farben, Lacke, z. B. Eisenoxid zur Herstellung von Farben, Emailmasse, Erdfarben, zubereitet, Lithopone, Mennige, Zinkoxid X X S 8922 Kitte X X S 8923 Gerbstoffe, Gerbstoffauszüge, Gerbstoffextrakte X X S 893 Pharmazeutische Erzeugnisse, ätherische Öle, Reinigungs- und Körperpflegemittel 8930 Apothekerwaren (Arzneimittel), pharmazeutische Erzeugnisse X X S 8931 Kosmetische Erzeugnisse, Reinigungsmittel, Seife, Waschmittel, Waschpulver X A 894 Munition und Sprengstoffe 8940 Munition und Sprengstoffe X X S 896 Sonstige chemische Erzeugnisse 8961 Abfälle von Chemiefäden, -fasern, -garnen, von Kunststoffen, auch geschäumt, auch thermoplastisch, nicht spezifiziert, Abfallmischsäuren aus Schwefel- und Salpetersäure, Elektrodenkohlenabfälle, -reste, Kohlenstoffstampfmasse X X S 8962 Abfälle und Rückstände der chemischen Industrie, der Glasindustrie, eisenoxidhaltig, Sulfitablauge X X S 8963 Sonstige chemische Grundstoffe, Härtemittel für Eisen, für Stahl, Entkalkungsmittel für die Lederbereitung, Härtergemische für Kunststoffe, Kabelwachs, Leime, Lösungsmittel, Pflanzenschutzmittel, nicht spezifiziert, radioaktive Stoffe, nicht spezifiziert, Weichmachergemische für Kunststoffe X X S 8969 Chemikalien, chemische Erzeugnisse, nicht spezifiziert X X S Stand: 01. Januar 2018

Säureunfall in Magdeburg ungefährlicher als angenommen - Feuerwehr und Polizei mit Großaufgebot in Rothensee

Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Polizeirevier Magdeburg - - Pressemitteilung Nr.: 106/12 Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Polizeirevier Magdeburg - - Pressemitteilung Nr.: 106/12 Magdeburg, den 12. April 2012 Säureunfall in Magdeburg ungefährlicher als angenommen - Feuerwehr und Polizei mit Großaufgebot in Rothensee Als gegen 11:00 Uhr Feuerwehr und Polizei zu einem möglichen Säureunfall in das Industriegebiet Magdeburg/Rothensee gerufen wurden, musste zunächst vom Schlimmsten ausgegangen werden. Phosphorsäure sollte von einem LKW-Anhänger laufen und somit möglicherweise Menschen und Umwelt gefährden. Deshalb sind die Einsatzkräfte auch mit einem Großaufgebot am Einsatzort erschienen. 38 Kameraden der Feuerwehr konnten sich recht schnell ein Bild von der Situation machen und gaben Entwarnung für einen Katastrophenfall. Weder Personen- noch Umweltschäden gab es zu beklagen. Die Polizei sperrte dennoch den Bereich großräumig ab. Ein deutscher Spediteur bemerkte beim Ankuppeln eines Anhängers auf dem Firmengelände eines Logistikunternehmens, dass eine Flüssigkeit von der Ladefläche lief. Die Feuerwehrleute, teilweise in Schutzanzügen, konnten die ca. 10-15 Liter auslaufende Natronlauge binden und den defekten Behälter sichern. Warum das Behältnis als Einziges der Ladung defekt war, wird nun geprüft. Die Staatsanwaltschaft hat deshalb ein Ermittlungsverfahren wegen Verdacht des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Stoffen eingeleitet. (AvK) Impressum: Polizeidirektion Sachsen-Anhalt Nord - Polizeirevier Magdeburg - Pressestelle Sternstraße 12 39104 Magdeburg Tel: (0391) 546-1422 Fax: (0391) 546-1822 Mail: presse.pd-nord@polizei.sachsen-anhalt.de Impressum: Polizeiinspektion MagdeburgPolizeirevier MagdeburgPresse- und Öffentlichkeitsarbeit39104 Magdeburg, Hans-Grade-Straße 130 Tel: (0391) 546-3186 Fax: (0391) 546-3140Mail: presse.prev-md@polizei.sachsen-anhalt.de

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