API src

Found 117 results.

Related terms

Gesund durch den Sommer

Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Deutscher Wetterdienst Tipps für sommerliche Hitze und Hitzewellen Sommer, Sonne, Urlaubszeit und Badespaß: Der Sommer ist für viele Menschen die schönste Zeit im Jahr. Doch jüngst der heiße Sommer 2018 zeigte, dass neben viel Spaß und Entspannung vor allem die Gesundheit zählt. Über den richtigen Umgang mit der „Schattenseite“ des Sommers informiert eine neue Broschüre vom Deutschen Wetterdienst (DWD) und Umweltbundesamt (UBA). Sonnenbrand, Hitzeerschöpfung, Hitzeausschlag oder Hitzekollaps – alles ernstzunehmende Begleiterscheinungen im sonst so schönen Sommer. Sehr warme Tage können für jede und jeden Einzelnen sowie liebe Familienmitglieder und Freunde zu gesundheitlichen Beschwerden führen. Vor allem ältere Menschen sowie Säuglinge und Kleinkinder sind gefährdet. Flüssigkeitsmangel, eine Verschlimmerung bestehender Grundkrankheiten, Hitzekrämpfe sowie Sonnenstich und Hitzschlag können die Folge sein. Ernstzunehmende Warnzeichen des Körpers sind: Kreislaufbeschwerden, Muskelkrämpfe in Armen und Beinen, Bauchkrämpfe, Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, erhöhter Puls, ein Gefühl der Erschöpfung oder von Unruhe, Verwirrtheit und ein trockener Mund. Die neue Broschüre „Klimawandel und Gesundheit” erklärt kompakt die Zusammenhänge zwischen Wärmebelastung und gesundheitlichen Problemen. Kurz und knapp gibt er Tipps bei sommerlicher Hitze und Hitzewellen, informiert über die Symptome, das richtige Verhalten und vorsorgenden Schutz. Hier einige Faustregeln für einen unbeschwerten Sommer: Sommersmog Hohe Lufttemperaturen und intensive Sonneneinstrahlung können zum so genannten Sommersmog führen. Dies ist eine zu hohe Belastung mit bodennahem Ozon und anderen Luftschadstoffen. Folgen sind Schleimhautreizungen, Einschränkungen der Lungenfunktion, Entzündungsreaktionen der Atemwege und Beeinträchtigungen der körperlichen Leistungsfähigkeit.

Aktionsprogramm und Maßnahmenplan Ozon (Sommersmog)

In hochsommerlichen Episoden treten in weiten Teilen Deutschlands stark erhöhte Konzentrationen von bodennahem Ozon auf. Die damit verbundenen Risiken für die menschliche Gesundheit und für Ökosysteme rückten in den 80er Jahren und insbesondere anfangs der 90er Jahre zunehmend ins Blickfeld der Luftreinhaltepolitik von Bund, Ländern und Kommunen. In öffentlichen Diskussionen wurden vielfach Forderungen nach Bekämpfungsmaßnahmen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene erhoben und auch verschiedene Einzelmaßnahmen wie Tempolimits, innerstädtische Fahrverbote oder Produktionsbeschränkungen vorgeschlagen. Über die Wirksamkeit der diskutierten Minderungsstrategien herrschte allerdings verbreitet Unklarheit. Untersuchungen über die Auswirkungen von möglichen Minderungsmaßnahmen, wie z.B. temporäre Verkehrsbeschränkungen oder spezifische stoff- oder sektorbezogene Maßnahmen auf der lokalen, regionalen oder großräumigen Ebene zur Absenkung der anthropogenen Emissionen der Ozon-Vorläufersubstanzen NOx und VOC1, waren bis dahin nicht durchgeführt worden. Veröffentlicht in Texte | 85/2013.

Daten des Hamburger Luftmessnetzes (Halm)

Das Hamburger Luftmessnetz (HaLm) * betreibt 15 Messstationen zur Überwachung der Luftqualität * unterscheidet zwischen Hintergrund-, Ozon- und Verkehrs-Messstationen * misst kontinuierlich gemäß EU-Richtlinien und dem Bundesimmissionsschutzgesetz Die Hintergrund-Messstationen dienen der allgemeinen Luftüberwachung. Sie erfassen die Schadstoffkomponenten Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2) und Staub (Feinstaub/PM10: Partikel kleiner als 10 Mikrometer). Einige Stationen messen außerdem Kohlenmonoxid (CO). Die Ozon-Messstationen ermitteln neben Ozon (O3) auch die NO2- und NO-Belastungen. An den Verkehrs-Messstationen werden die für den Autoverkehr typischen Schadstoffe Benzol, NO, NO2, CO und Feinstaub gemessen. Die Messungen finden gemäß EU-Richtlinien und dem Bundes-Immissionsschutzgesetz kontinuierlich statt und erfüllen folgende Aufgaben/Zwecke: * Messungen nach den EU-Richtlinien für Schwebstaub PM10 / PM2,5, Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffdioxid (NO2), Benzol, Kohlenmonoxid (CO) und Ozon (O3), umgesetzt in der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (39. BImSchV) * Ozonwarn- und -Informationsdienst * Information der Öffentlichkeit * Bereitstellung von Daten für immissionsschutzrechtliche Genehmigungen * Aufstellung von Daten-Zeitreihen zur Ermittlung von Belastungstrends * allgemeine Überwachung der Luftqualität entsprechend der Vierten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz Nach automatischer und manueller Plausibilitätsprüfung werden die Messdaten in einer Datenbank vorgehalten und können in der Zentrale des Hamburger Luftmessnetzes mit verschiedenen Software-Tools ausgewertet werden. Aktuelle Stundenmittelwerte werden über Videotext (Norddeutscher Rundfunk NDR Seite 678, Hamburg1 Seite 155), Ansagetelefon (040 42845-2424) und Internet der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

Umweltzeichen Blauer Engel für Druckerzeugnisse

In diesem Forschungsvorhaben wurden die Vergabekriterien des Umweltzeichens "Blauer Engel für Druckerzeugnisse" (DE-UZ 195) einer periodischen Überprüfung unterzogen. Druckerzeugnisse benötigen zur Herstellung Energie und Ressourcen, vor allem Strom, Papier, Farbe und Lösungsmittel. Der Druckprozess und die Maschinenreinigung verursachen häufig Emissionen flüchtiger organischer Lösungsmittel, die den Treibhauseffekt verstärken und bodennahes Ozon ("Sommersmog") mit verursachen. Die Anforderungen des Blauen Engels für Druckerzeugnisse schreiben neben einem hohen Altpapieranteil vor, dass Druckfarben, Klebstoffe und Chemikalien eingesetzt werden, die weniger umwelt- und gesundheitsbelastend sind. Der Lösungsmitteleinsatz muss gegenüber konventioneller Herstellung gemindert werden, sodass weniger Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen entstehen. Es müssen Materialien verwendet werden, die nachweislich das Papierrecycling nicht behindern. Bei der Revision wurden die Anforderungen an die Entfernbarkeit der Druckfarben, Lacke und Klebstoffe von der Papierfaser verschärft, um das Recycling der Druckprodukte zu verbessern. Die Auflagen zur Verwendung bestimmter Mineralöle, die beim Papierrecycling stören, wurden verschärft. Zum Gesundheitsschutz wurde der Aromatengehalt und der Anteil der PAK-Verunreinigungen stärker beschränkt. Neu eingeführt wurde die Pflicht zur Vorlage anerkannter Nachhaltigkeitszertifikate, wenn natürliche Rohstoffe wie Sojaöle für Druckfarben oder Reiniger verwendet werden. Neu ist auch die Anforderung zur Vermeidung von per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS), die als Abriebschutz in Druckfarben verwendet werden. Zudem wurden die Grenzwerte für die Emissionen leicht flüchtiger organischer Verbindungen verschärft, die v. a. aus der Anwendung von Reinigern, Farblösungsmittel oder Feuchtwasserzusatz stammen. Quelle: Forschungsbericht

5. Deutsch-Amerikanischer Workshop ueber bodennahes Ozon vom 24. bis 27.9.1996 in Berlin

Das Projekt "5. Deutsch-Amerikanischer Workshop ueber bodennahes Ozon vom 24. bis 27.9.1996 in Berlin" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Prof.Dr. Karl H. Becker durchgeführt.

Oekologischer Vergleich von RME und Rapsoel

Das Projekt "Oekologischer Vergleich von RME und Rapsoel" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Ziel der Studie war es, die Bioenergieträger RME und Rapsöl einer ökologischen Analyse zu unterziehen und einander gegenüberzustellen. Ergänzend zu der im Rahmen des Vorhabens 00NR128 untersuchten Umweltkategorien sollten weitere, in der Umweltdiskussion besonders wichtige Kategorien betrachtet werden. Für unterschiedliche Szenarien wurden folgende Wirkungskategorien analysiert: - Verbrauch erschöpflicher Ressourcen (Energiebilanz, Übernahme der Ergebnisse aus dem Projekt 00NR128), - Treibhauseffekt, - Versauerung, - Eutrophierung und - Photosmog sowie - stratosphärischer Ozonabbau. Beide Rapskraftstoffe erwiesen sich als vorteilhaft bei der Einsparung fossiler Energien und beim Treibhauseffekt und als nachteilig bei der Versauerung, dem Nährstoffeintrag und dem Ozonabbau. Eine objektive Entscheidung für oder gegen Rapsölkraftstoffe kann zum gegenwärtigen Stand der Methodenentwicklung zur Ökobilanzierung nicht getroffen werden. Erst wenn zusätzliche Kriterien herangezogen werden, lässt sich eine zusammenfassende Gesamtbewertung erlangen. Misst man beispielsweise der Schonung fossiler Energieressourcen und dem Treibhauseffekt größere ökologische Bedeutung zu als den anderen Umweltwirkungen, so lässt sich dann die Entscheidung zugunsten von Rapsölkraftstoffen rechtfertigen. Bei anderen Werthaltungen kann auch ein anderes Ergebnis erhalten werden. RME zeigt in allen Varianten vergleichbare bzw. teils geringfügig bessere Werte als Rapsöl. In der Variante, wo Glyzerin, ein Nebenprodukt bei der RME-Herstellung, zur Energiegewinnung verbrannt wird, fallen die Ergebnisse für Rapsöl etwas günstiger aus. Unter derzeitigen Verhältnissen ist dies jedoch nicht der Fall und für die nahe Zukunft auch nicht zu erwarten. Der Vergleich von zentraler und dezentraler Pressung ergibt für die jeweiligen Verfahren sowohl ökologische Vor- wie auch Nachteile, für die zentrale Pressung sind die Ergebnisse tendenziell besser. Insgesamt lässt sich zusammenfassen, dass die Ergebnisse in besonderem Maße abhängig sind von der Verwendung der Nebenprodukte, während die anderen Variationen zu keinen relevanten Ergebnisunterschieden führen.

Straßenverkehr - Emissionen und Immissionen 2014

Ausgangslage Zur Beurteilung der verkehrsbedingten Luftverschmutzung stellen die aus dem Kfz-Verkehr stammenden bodennahen Emissionen die wichtigste Einflussgröße dar. Ursachen und Wirkungen werden daher in zwei thematisch eng verwandten Karten dargestellt: Verkehrsbedingte Emissionen (Umweltatlas 03.11.1) und Verkehrsbedingte Luftbelastung (Umweltatlas 03.11.2). Die Beschreibung der Ausgangslage ist für beide Karten identisch, daher wird an dieser Stelle auf das entsprechende Unterkapitel der Karte 03.11.2 verwiesen. Wirkungen Stickoxide sind Säurebildner. Sie sind schädlich für die menschliche Gesundheit, bewirken Schäden an Pflanzen, Bauwerken und Denkmälern und sind wesentlich an der übermäßigen Bildung von bodennahem Ozon und anderen gesundheitsschädlichen Oxidantien während sommerlicher Hitzeperioden beteiligt. Bei Menschen und Tieren führen Stickoxide und insbesondere Stickstoffdioxid zu Reizungen der Schleimhäute im Atemtrakt und können das Infektionsrisiko erhöhen (vgl. Kühling 1986). Auch Zellveränderungen wurden beobachtet (BMUNR 1987). Verschiedene epidemiologische Untersuchungen haben einen Zusammenhang zwischen Verschlechterungen der Lungenfunktion, Atemwegssymptomen und erhöhter Stickstoffdioxidkonzentration gezeigt (vgl. Nowak et al. 1994). Dieselruß ist ein wesentlicher Bestandteil von Feinstaub (PM 10 ) in den Abgasen der Kraftfahrzeuge und birgt zum einen als Trägerstoff für polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) ein Krebsrisiko, gilt aber auch für sich gesehen als mögliche Ursache für Lungen- und Blasenkarzinome (vgl. Kalker 1993). Außerdem stehen ultrafeine Partikel wie Dieselrußpartikel, die kleiner als 0,1 µm sind, im Verdacht, das Risiko für Herz-Kreislauferkrankungen zu erhöhen. Gesetzliche Regelungen und Grenzwerte Die Beurteilung der Luftbelastung durch den Kraftfahrzeugverkehr ist für die Immissionsschutzbehörden erst ab 1985 konkretisierbar geworden, nachdem die Europäische Gemeinschaft in der “Richtlinie des Rates vom 7. März 1985 über Luftqualitätsnormen für Stickstoffdioxid” (Richtlinie 85/203/EWG) Grenz- und Leitwerte für diesen Schadstoff festgelegt hat, außerdem schrieb sie vor, dass die Konzentration in Straßenschluchten und an Verkehrsbrennpunkten gemessen werden soll. Aufgrund einer Vielzahl neuer Erkenntnisse zu diesem und den anderen Luftschadstoffen entstand die 1996 in Kraft getretene “Richtlinie 96/62/EG über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität“ (die so genannte “Rahmenrichtlinie”). In dieser Richtlinie wird die Kommission aufgefordert, innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens so genannte “Tochterrichtlinien” vorzulegen, in denen Grenzwerte und Details zu Mess- und Beurteilungsvorschriften für eine vorgegebene Liste von Komponenten festgelegt werden. Inzwischen sind vier Tochterrichtlinien in Kraft getreten: am 19. Juli 1999 die Richtlinie 99/30/EG mit Grenzwerten für Schwefeldioxid, Feinstaub(PM 10 ), Stickstoffdioxid und Blei am 13. Dezember 2000 die Richtlinie 2000/69/EG mit Grenzwerten für Benzol und Kohlenmonoxid am 9. Februar 2002 die Richtlinie 2002/3/EG über bodennahes Ozon zur Anzahl und Höhe der Überschreitung der Grenzwerte am 15. Dezember 2004 die Richtlinie 2004/107/EC mit Grenzwerten für Arsen, Kadmium, Quecksilber, Nickel und polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen. Zur Überführung der ersten beiden Tochterrichtlinien in deutsches Recht blieben jeweils zwei Jahre Zeit, die mit der 7. Novelle zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vom September 2002, bezüglich der 1. Tochterrichtlinie deutlich überschritten wurde. Die Ozonrichtlinie ist mit der 33. Verordnung zum BImSchG in deutsches Recht übernommen worden. Kernstück der Luftqualitätsrichtlinien sind die Immissionsgrenzwerte, die “innerhalb eines bestimmten Zeitraumes erreicht werden müssen und danach nicht überschritten werden” dürfen. Die einzuhaltenden Schadstoffkonzentrationen und der Zeitpunkt, bis zu dem die Grenzwerte eingehalten werden müssen, sind in den Tochterrichtlinien bzw. in der 22. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt. Tabelle 1 zeigt die entsprechenden Werte für die Luftschadstoffe mit dem größten Problempotential für Berlin, PM 2,5 , PM 10 und Stickstoffdioxid. Auf europäischer Ebene regelt die EU-Richtlinie 2008/50 die Beurteilung der Luftqualität anhand festgelegter Grenz- und Zielwerte für alle relevanten Schadstoffe einschließlich der Bestimmung einheitlicher Methoden und Kriterien. Erstmals werden Luftqualitätswerte für die besonders gesundheitsschädlichen kleinen Feinstäube (Durchmesser kleiner als 2,5 Mikrometer; PM2.5) festgesetzt. National dient die 39. BImSchV – Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – der Umsetzung der EU-Luftqualitätsrichtlinie 2008/50/EG. Gleichzeitig wurden die Verordnung über Immissionswerte für Schadstoffe in der Luft (22. BImSchV) und die Verordnung zur Verminderung von Sommersmog, Versauerung und Nährstoffeinträgen (33. BImSchV) durch die 39. BImSchV aufgehoben. Berlin gilt nach § 11 der 39. BImSchV als Ballungsraum, für den die Luftqualität jährlich beurteilt und gegebenenfalls Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte ergriffen werden müssen. Als Plangebiet für die mögliche Aufstellung eines Luftreinhalteplanes wurde das ganze Stadtgebiet festgelegt. Grenzwertüberschreitungen treten im Stadtgebiet überall, insbesondere an Hauptverkehrsstraßen auf. Daher macht eine Beschränkung des Plangebietes auf Teile des Stadtgebietes oder die Aufteilung in mehrere Plangebiete keinen Sinn. Umsetzungsprobleme der Richtlinie 99/33/EG und der 39. BImSchV am Beispiel der PM10-Belastung in der Stadt In der Nähe hoher Schadstoffemissionen, wie z.B. in verkehrsreichen Straßenschluchten, treten auch hohe Immissionskonzentrationen auf. Anders als in den meisten Industriegebieten sind in verkehrsreichen Straßen viele Menschen – ob als Anwohner, Kunden oder Beschäftigte – einer erhöhten Schadstoffbelastung ausgesetzt. Um der Vorgabe der Europäischen Richtlinien nach Einhaltung der Grenzwerte am Ort der höchsten Exposition Rechnung zu tragen, ist eine möglichst lückenlose Quantifizierung der Schadstoffbelastung notwendig. Dazu wurden in Berlin die im letzten Abschnitt beschriebenen Messungen mit Modellrechnungen in allen verkehrsreichen Straßen, in denen Grenzwerte potentiell überschritten werden, ergänzt. Allerdings spielt selbst in einer verkehrsbelasteten Straßenschlucht der Anteil der durch die übrigen Quellen in der Stadt oder durch Ferntransport von Schadstoffen erzeugten Vorbelastung eine wichtige Rolle. Deshalb wurde für die Planung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität in Berlin ein System von Modellen angewandt, das über die Ebenen Straßenschlucht städtische und regionale Hintergrundbelastung sowohl den großräumigen Einfluss weit entfernter Quellen als auch den Beitrag aller Emittenten im Stadtgebiet bis hinein in verkehrsreiche Straßenschluchten berechnen kann. Aus den oben genannten Untersuchungen zur Herkunft der Feinstaubbelastung in Berlin entstand das wiedergegebene vereinfachte Schema in Abbildung 1, das die räumliche Verteilung der PM 10 -Konzentration in Berlin und Umgebung verdeutlichen soll. Es existiert ein großräumig verteilter Hintergrundpegel (grüne Fläche), der anhand von Messungen an mehreren ländlichen Stationen in Brandenburg im Jahr 2016 knapp 16 µg/m³ beträgt. Dieser als regionale Hintergrundbelastung bezeichnete Anteil ist, wie die großräumigen Modellergebnisse zeigen, außerhalb der Städte relativ gleichmäßig verteilt. Darauf addiert sich der hausgemachte, durch Berliner Schadstoffquellen verursachte Teil der PM 10 -Belastung. Er lässt sich unterteilen: in den Beitrag, der durch Überlagerung der Emissionen aller Berliner Quellen (Verkehr, Kraftwerke, Industrie, Wohnungsheizung) zustande kommt (blaue Fläche). Zusammen mit dem regionalen Hintergrund entspricht dies der Feinstaubkonzentration, die in innerstädtischen Wohngebieten fernab von Straßenverkehr und Industrie gemessen wird; in den zusätzlichen Beitrag, den lokale Emittenten, wie z.B. der Autoverkehr in der Frankfurter Allee, in der unmittelbaren Umgebung der Quelle verursachen (rote Spitzen). In der Summe zeigt sich für Berlin, dass über die Hälfte der PM10-Belastung an verkehrsnahen Messstellen in der Innenstadt aus dem regionalen Hintergrund und der übrige (hausgemachte) Anteil der Feinstaubbelastung jeweils zur Hälfte durch einen Beitrag des lokalen Verkehrs und die Schadstoffquellen im übrigen Stadtgebiet verursacht wird. Nur dieser Anteil kann durch lokale Maßnahmen in Berlin beeinflusst werden.

RECCS plus - Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Speicherung (CCS): ein Update

Das Projekt "RECCS plus - Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Speicherung (CCS): ein Update" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Wuppertal Institut für Klima, Umwelt, Energie gGmbH durchgeführt. Die Studie 'Regenerative Energien (RE) im Vergleich mit CO2-Abtrennung und -Ablagerung (CCS)' - kurz: RECCS - wurde nun umfassend überarbeitet, auf den aktuellen Stand gebracht und um einige relevante Aspekte erweitert. Zentrales Ergebnis der Studie ist, dass bei konsequenter Beibehaltung der derzeitigen energiepolitischen Prioritäten in Deutschland und Europa eine zusätzliche Fokussierung auf CCS als Option im Kraftwerksbereich selbst bei sehr ambitionierten Klimaschutzzielen nicht zwingend notwendig ist. Von hoher Bedeutung ist, CCS nicht aus der Einzelperspektive heraus zu betrachten, sondern in eine ganzheitliche Analyse von mehreren Klimaschutzoptionen einzubinden und im Sinne einer Multikriterienanalyse aus mehreren Blickwinkeln zu betrachten. Ausgehend von der Analyse des Standes der technischen Entwicklung, der politischen Vorgaben und der bisher veröffentlichten wissenschaftlichen Studien sind es sechs Aspekte, die als Bestimmungsfaktoren für die Einführung von CCS maßgeblich sind: - Die großtechnische Verfügbarkeit der Technologiekette ist aufgrund der realen Entwicklungsdynamik möglicherweise erst nach 2025 zu erwarten - ohne schnellere Entwicklungsfortschritte verliert der Einsatz von CCS für Kraftwerke zunehmend die ihm zugeschriebene Brückenfunktion für erneuerbare Energien. - Die klimaschutzbedingte Nachfrage nach CCS-Kraftwerken lässt bei einem politisch gewollten, deutlichen Ausbau von erneuerbaren Energien, einer signifikanten Erhöhung der Energieproduktivität und einem stetig steigenden Anteil von Kraft-Wärme-Kopplung in der deutschen Stromversorgung zunehmend nach. Dieser Effekt würde durch eine Laufzeitverlängerung bei Kernkraftwerken verstärkt werden. - Die resultierenden Stromgestehungskosten fossiler Kraftwerke unter Einschluss von CCS und Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nähern sich an. Bei weiterem Ausbau von erneuerbaren Energien im Stromsektor und den damit verbundenen Lernkurveneffekten dürften zahlreiche erneuerbare Energietechnologien möglicherweise in 10-15 Jahren bereits kostengünstiger Strom bereitstellen können als CCS-Kraftwerke. - Aufgrund der komplexen Prozesskette ist eine ganzheitliche Bewertung der Umweltwirkungen notwendig. Eine Zusammenstellung neuer Ökobilanzen für CCS im Kraftwerkssektor zeigt, dass mit der CO2-Abtrennung ein erheblicher Mehrverbrauch endlicher Ressourcen mit allen damit verbundenen Folgen einhergeht. Dies führt dazu, dass die Treibhausgas(THG)-Emissionen einer Kilowattstunde Strom von CCS-Kraftwerken der ersten Generation um 68-87% (in Einzelfällen um 95%) reduziert werden könnten. Eine Vielzahl anderer Umweltwirkungen (z.B. Sommersmog, Eutrophierung oder Partikelausstoß) steigen jedoch zum Teil erheblich an. Erneuerbare Energien dagegen weisen nur einen Bruchteil der THG-Emissionen von CCS-Kraftwerken auf. - Beseitigung des CO2. Angesichts der Wissensdefizite und Unsicherheiten sollte ein CCS-Gesetz vorläufig nur FuE- und Demonstrationsvorhaben mit anschließendem Review ermög

LIDAR - Fernerkundung der Atmosphaere ueber Berlin im Hinblick auf die Belastung durch solare UV-B-Strahlung und troposphaerisches Ozon

Das Projekt "LIDAR - Fernerkundung der Atmosphaere ueber Berlin im Hinblick auf die Belastung durch solare UV-B-Strahlung und troposphaerisches Ozon" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Freie Universität Berlin, Institut für Experimentalphysik durchgeführt. Berlin als staedtisches Ballungsgebiet in einer sonst laendlich gepraegten Region, stellt eine singulaere Quelle einer Vielzahl von Schadstoffen dar und eignet sich besonders gut fuer Studien ueber die Auswirkungen solcher Emissionen. Die tatsaechliche Belastung der Bevoelkerung, der Flora und Fauna durch Schadgase und Strahlung ergibt sich erst aus dem Zusammenspiel verschiedener Parameter, wie Emissionen, Immissionen, Wetter und Sonneneinstrahlung. Deren Erfassung wird durch den Einsatz eines ausgedehnten, hoch spezialisierten Messinstrumentariums ermoeglicht. Die Modellierung und Prognose der Ausbreitung von Schadstoffen bzw. der daraus resultierenden Gefahren bedarf verlaesslicher Basisdaten ebenso wie komplexer numerischer Modelle. Mit der LIDAR- Fernerkundungsstation der FU Berlin auf dem Dach der Charite wurde ein hochentwickeltes Messsystem fertiggestellt, dessen vielseitige Einsatzmoeglichkeiten dazu genutzt werden sollten, Messreihen zur Transmission der gefaehrlichen UV-B-Strahlung (280-320 nm) durch die Atmosphaere zu erarbeiten. Von besonderem Interesse sind hierbei die Faehigkeit dieses Systems, wichtige Parameter fuer den Strahlungstransport, wie Ozongehalt, Aerosol-Menge und -Steueigenschaften in der bodennahen Luftschicht sowie in der freien Troposphaere und der Stratosphaere zu bestimmen. Durch die Korrelation dieser Daten mit zeitgleich am Boden gemessenen UV-B-Strahlungswerten soll eine entscheidende Verbesserung bestehnder Strahlungstransportmodelle erreicht werden, so dass eine Prognose fuer die zukuenftige Entwicklung der Strahlenbelastung durch UV-B in Berlin ermoeglicht wird- unter Beruecksichtigung sowohl der Veraenderung des staedtischen Klimas als auch uebergeordneter Parameter, etwa der Abnahme der Ozonschicht. Die Ergebnisse dieser Studien sollen dazu genutzt werden, Gefahren durch UV-B-Strahlung im voraus zu erkennen, um rechtzeitig Schutz- und Gegenmassnahmen ergreifen zu koennen. Gleichzeitig sollen die dabei gewonnenen Ozon-Vertikalprofile zum besseren Verstaendnis des sogenannten Sommersmog beitragen. Die Moeglichkeit der dreidimensionalen Sondierung von Ozon im Innenstadtbereich von Berlin stellt dabei eine ideale Ergaenzung des bestehenden, bodengebundenen Messnetzes (BLUME) dar. Die komplexen chemischen und Transportprozesse, die zur verstaerkten Ozonbildung an heissen Sommertagen fuehren, werden bis heute noch nicht vollstaendig verstanden. Die kontinuierlich gewonnenen Daten des LIDAR-Fernerkundungssystems sollen dazu beitragen, bestehende Ausbreitungsmodelle zu verifizieren und somit auch Prognosen und Szenarien zu ermoeglichen. Sie sind unerlaesslich zum Auffinden von effektiven Massnahmen zu Ozonreduktion im Smogfall in Berlin.

Konzeption zur Minderung der VOC-Emissionen in Baden-Wuerttemberg

Das Projekt "Konzeption zur Minderung der VOC-Emissionen in Baden-Wuerttemberg" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Karlsruhe (TH), Institut für Industriebetriebslehre und Industrielle Produktion durchgeführt. Ergebnisse: Massnahmen zur Reduzierung des bodennahen Ozons (Sommersmog) muessen bei den Vorlaeufersubstanzen VOC und NOx ansetzen. Im Gegensatz zu den Minderungskonzepten fuer die Massenschadstoffe SO2 und NOx stellt die Minderung der VOC-Emissionen bedingt durch die Vielfalt der zu betrachtenden Stoffe und den aeusserst heterogenen Emissionsquellenpark jedoch ein weitaus komplexeres Problem dar. Daher hat das Umweltministerium Baden-Wuerttemberg eine Expertenkommission aus Vertretern von Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung eingesetzt mit dem Ziel, fuer Baden-Wuerttemberg ein fundiertes Konzept zur Minderung der VOC-Emissionen zu erarbeiten. Aufgabe dieser Kommission war zunaechst die Aufarbeitung des Standes des Wissens zur Humantoxikologie, zur Phytotoxikologie sowie zum atmosphaerischen Transport und zur Umwandlung der relevanten Stoffe. Darueber hinaus war das Minderungspotential fuer die Emissionen fluechtiger organischer Verbindungen zu bestimmen, was die Ermittlung der Emissionen einzelner Sektoren sowie die Anwendung von Minderungsmassnahmen auf diese einschliesst. Dieses Potential war fuer das Jahr 2000, bezogen auf das Ausgangsjahr 1988 (Basisjahr), zu bestimmen. Abgesehen von wenigen einzelnen VOC (wie Benzol, Ethen) ist ein Ranking der VOC derzeit nach phytotoxischen und humantoxischen Kriterien nicht moeglich. Ausgehend von einem sektoriell sowie partiell stofflich aufgeloesten VOC-Emissionskataster wurden aus stationaeren und mobilen Quellen in Baden-Wuerttemberg im Jahre 1988 ca. 333.380 t VOC (ohne Methan) emittiert. Aus den ermittelten Minderungspotentialen fuer die einzelnen Sektoren resultiert fuer Baden-Wuerttemberg ein Gesamtminderungspotantial von ca. 33 Prozent fuer das Jahr 1995 und von ca. 57 Prozent fuer 2000. Dieses Minderungspotential ist im Wege der Anwendung von Massnahmen gemaess dem Stand der Technik und einer Reihe von identifizierten, darueber hinausgehenden Massnahmen erreichbar. Fuer das Jahr 2000 erfordern einige Massnahmen noch die Basis von gesetzlichen Regelungen oder von Vereinbarungen. Die wirtschaftlichen Konsequenzen der Anwendung der vorgeschlagenen Massnahmenbuendel sowie deren oekologische Auswirkungen wurden ebenfalls soweit moeglich ermittelt und dargestellt.

1 2 3 4 510 11 12