API src

Found 438 results.

Related terms

Biodiversität Übereinkommen über die biologische Vielfalt EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt Landesstrategie zur Biologischen Vielfalt Dokumente

Die Jahre 2021 bis 2030 wurden von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zur UN-Dekade für die "Wiederherstellung von Ökosystemen" erklärt. Sie folgt auf die UN-Dekade "Biologische Vielfalt", die mit dem Jahr 2020 zu Ende gegangen ist. Ziel der neuen Dekade ist es, die globalen Nachhaltigkeitsziele bis zum Jahr 2030 zu erreichen, indem die weltweite Zerstörung von Ökosystemen beendet, ihre Erhaltung sichergestellt und ihre Wiederherstellung initiiert wird. Diese Dekade versteht sich dabei als komplementär zu den drei UN-Konventionen zu Biodiversität (CBD), Klimawandel (UNFCCC) und Wüstenbekämpfung (UNCCD) sowie als Schnittstelle zur Umsetzung der verschiedenen Konventionen. Im Oktober 2021 fand die 15. Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens zur biologischen Vielfalt (CBD COP 15) mit knapp 200 beteiligten Ländern, u. a. auch Deutschland, virtuell im chinesischen Kunming statt. Bei einem zweiten Treffen, das für April 2022 geplant ist, soll dann in Anwesenheit aller beteiligten Länder ein neues Abkommen zum Schutz der biologischen Vielfalt beschlossen werden. Vor dem Hintergrund der zuvor genannten UN-Dekade und dem Auslaufen der bisherigen europäischen Strategie mit dem Titel "Unsere Lebensversicherung, unser Naturkapital – eine Biodiversitätsstrategie bis 2020" hat die Europäische Kommission im Mai 2020 eine neue EU-Biodiversitätsstrategie vorgelegt. Sie trägt den Namen „Mehr Raum für die Natur in unserem Leben“ und verfolgt das Ziel, die biologische Vielfalt Europas bis 2030 zu stärken. Als zentraler Bestandteil des "Green Deal" der EU-Kommission ist die Strategie Teil des europäischen Weges aus der COVID-19 Krise. Sie soll Wachstum und Nachhaltigkeit miteinander verbinden. Erstmals werden rechtsverbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Ökosystemen formuliert. Die Strategie zeigt auf, wie Europa dazu beitragen kann, dass bis 2050 alle Ökosysteme der Welt wiederhergestellt werden, widerstandsfähig sind und angemessen geschützt werden. Die Strategie behandelt die fünf Hauptursachen des Verlusts an biologischer Vielfalt: Veränderungen bei der Land- und Meeresnutzung, übermäßige Ressourcennutzung, Klimawandel, Umweltverschmutzung und invasive gebietsfremde Arten. Um gesunde und widerstandsfähige Ökosysteme aufzubauen, werden in der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 u. a. folgende Ziele festgelegt: Gesetzlicher Schutz von mindestens 30 Prozent der Landfläche und 30 Prozent der Meeresgebiete der EU, davon ein Drittel streng geschützt Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme, auch durch rechtlich verbindliche Ziele zur Wiederherstellung der Natur Umkehr des Rückgangs an Bestäubern Reduzierung des Einsatzes und des Risikos von Pestiziden um 50 Prozent Landschaftselemente mit großer biologischer Vielfalt auf mindestens 10 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Ökologische Landwirtschaft auf mindestens 25 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche Wiederherstellung von mindestens 25.000 Flusskilometern in der EU als frei fließende Flüsse Bekämpfung von Beifängen und Schädigungen des Meeresbodens Seit dem Jahr 2007 besteht in Deutschland die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt . Sie hatte zum Ziel, bis zum Jahr 2020 den Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland aufzuhalten und eine positive Entwicklung anzustoßen. Die Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt wird in besonderem Maße auch durch die gezielte Förderung biodiversitätsstärkender Projekte unterstützt. In dem Zusammenhang ist vor allem das Bundesprogramm Biologische Vielfalt genannt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt beteiligt sich hierbei an der Kofinanzierung einiger Projekte auf dem Gebiet unseres Bundeslandes. Die neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt berücksichtigt die strategischen Vorgaben der globalen Gemeinschaft (z.B. zukünftiges Rahmenprogramms der CBD) sowie die neue EU-Biodiversitätsstrategie 2030. Es ist angedacht, bis zum Frühjahr 2023 in Zusammenarbeit mit den Bundesländern und unter der Federführung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz eine neue Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt für Deutschland sowie die dazugehörigen Aktionspläne zu erarbeiten. Die Landesregierung räumt der Biodiversität hohe Priorität ein und hat es sich daher zum Ziel gesetzt, die bestehende Strategie zur Biologischen Vielfalt und den dazugehörenden Aktionsplan in dieser Legislaturperiode (2021-2026) fortzuschreiben. Darauf haben sich die Koalitionspartner im aktuellen Koalitionsvertrag verständigt. Das Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt übernimmt die Federführung über die Fortschreibung der Landesstrategie. Es ist beabsichtigt, bei der Fortschreibung die Ziele der Europäischen und Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt zu berücksichtigen. Im Jahr 2010 verabschiedete Sachsen-Anhalt die Strategie des Landes zur Biologischen Vielfalt (pdf, nicht barrierefrei). Die Strategie bietet die Chance, dass alle Akteure in den jeweiligen Themenfeldern sich konkrete Ziele setzen und Maßnahmen ergreifen, mit deren Realisierung sie einen maßgeblichen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität leisten können. Ziel ist es, alle gesellschaftlichen Kräfte zu mobilisieren und zu bündeln, so dass sich die Gefährdung der biologischen Vielfalt in Sachsen-Anhalt deutlich verringert und als Fernziel die biologische Vielfalt einschließlich ihrer regionaltypischen Besonderheiten wieder zunimmt. In der Strategie werden für alle biodiversitätsrelevanten Themen Ziele festgelegt, die nach ökologischen, ökonomischen und sozialen Gesichtspunkten im Sinne des Leitprinzips Nachhaltigkeit berücksichtigt werden sollen. Ein vom Kabinett am 24. September 2013 beschlossener Aktionsplan Biologische Vielfalt (pdf, 4 MB) ergänzt die Strategie des Landes zur biologischen Vielfalt und benennt Maßnahmen für rund 60 Handlungsschwerpunkte. Er soll die Umsetzung der Landesstrategie beschleunigen und den Fortschritt messbar machen. Im Aktionsplan werden zu den einzelnen Maßnahmen Angaben zum Zeitrahmen gemacht sowie Zuständigkeiten und Partner für die Durchführung benannt. Wichtige Partner bei der Durchführung der Maßnahmen sind zum Beispiel Landnutzer, Fachverbände, Kommunen sowie Forschungs- und Hochschuleinrichtungen. Die Landesverwaltung informiert und unterstützt bei der Umsetzung der Maßnahmen. Dabei kommt den Förderprogrammen, die überwiegend aus EU-Mitteln gespeist werden, eine wichtige Rolle zu. Die Landesstrategie sowie der dazugehörige Aktionsplan Biologische Vielfalt sollen die Verantwortung in allen Handlungsfeldern insgesamt deutlich machen, geeignete Wege zum erfolgreichen Biodiversitätsschutz aufzeigen und einen ausreichenden Personal- und Finanzeinsatz zur Erreichung dieser strategischen Ziele begründen. Darüber hinaus hat sie strategische Ansätze entwickelt, um auch konzeptionell eine Verzahnung innerhalb des Landes u. a. mit den Strategien zur Nachhaltigkeit und anderen Bereichen herzustellen. Die strategischen Zielsetzungen richten sich an alle Ressorts, Fachbereiche und Verwaltungsebenen. Es ist von essentieller Bedeutung für die Zielerreichung, das fachliche und verwaltungsmäßige Handeln an den Anforderungen der biologischen Vielfalt zu orientieren. Für die Begleitung der konzeptionellen Umsetzung der Strategie durch wissenschaftliche Forschungseinrichtungen und Facheinrichtungen des Landes bestehen darüber hinaus gute Voraussetzungen. Erfreulicherweise haben bereits die zahlreichen Aktivitäten sowie die umfangreiche Öffentlichkeitsarbeit im Internationalen Jahr der Biologischen Vielfalt (2010) dazu geführt, dass das Thema Biodiversität auch in Sachsen-Anhalt stärker in den Fokus beziehungsweise in das öffentliche Bewusstsein gerückt ist und inzwischen Eingang in die unterschiedlichen Politikfelder gefunden hat. Die Strategie zur biologischen Vielfalt hat den Anstoß dazu gegeben, dass man sich auf breiter Front mit dem Thema Biodiversität beschäftigt. Dies widerspiegelt sich auch in den Zielsetzungen der aktuellen Koalitionsvereinbarung, wo Handlungsansätze zur Förderung der Biodiversität formuliert wurden, insbesondere auch im wichtigen Bereich der Landwirtschaft sowie beim Ausbau der erneuerbaren Energien. So will die Landesregierung unter anderem mit einem Förderprogramm in fünf Modellregionen unter anderem zu Fragen der Biodiversität und dem Insektenschutz auf landwirtschaftlichen Nutzflächen forschen. Außerdem sollen zur Erhöhung der biologischen Vielfalt in den intensiv genutzten Agrarlandschaften Feldraine, Hecken, Wegränder und Feuchtgebiete in die landwirtschaftliche Förderkulisse aufgenommen werden. Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen neben der klimafreundlichen Energiegewinnung auch einen wertvollen Beitrag zum Biotopverbund in der offenen Agrarlandschaft zu leisten. Hierzu will sich die Landesregierung für biodiversitätsfreundliche Planungen einsetzen.

Innovative Agro-Photovoltaik

Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth übergibt Förderbescheid an das Unternehmen Steinicke in Niedersachsen. Das Bundesumweltministerium fördert mit mehr als 400.000 Euro eine innovative Agro-Photovoltaikanlage des Unternehmens Steinicke im niedersächsischen Lüchow. Mit dem Pilotprojekt sollen Agrarflächen sowohl zur Lebensmittelerzeugung als auch darüberliegend zur Stromgewinnung durch Photovoltaik genutzt werden. Jährlich sollen durch die Anlage 756.000 Kilowattstunden Strom erzeugt werden, mehr als zehn Prozent oberhalb einer konventionellen Photovoltaikanlage gleicher Leistung. Jochen Flasbarth, Staatssekretär im Bundesumweltministerium, übergibt heute den Förderbescheid aus dem BMU-Umweltinnovationsprogramm bei seinem Besuch des Unternehmens Steinicke - Haus der Hochlandgewürze GmbH in Lüchow. Umweltstaatssekretär Jochen Flasbarth: 'Auf dem Weg zur Klimaneutralität 2045 benötigen wir deutlich mehr Erneuerbare Energien. Beim Ausbau der Erneuerbaren Energien brauchen wir viel mehr Kreativität, wie wir Nutzungskonflikte bei den verfügbaren Flächen auflösen können. Deshalb ist die Erprobung von Mehrfachnutzungen von landwirtschaftlicher Produktion und darüberliegender Photovoltaik eine innovative Lösung mit viel Zukunftspotenzial. Bei dem Vorhaben der Steinicke GmbH wird die Agro-Photovoltaik erstmals in großtechnischem Maßstab umgesetzt. Das ist eine Win-Win-Situation für das Klima, für eine zukunftsfähige Landwirtschaft und die Lebensmittelerzeugung.' Konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlagen werden bodennah errichtet. Die bebaute Fläche ist dann für eine andere Verwendung, wie z.B. die landwirtschaftliche Nutzung, nicht mehr geeignet. Um diesen Flächenkonflikt aufzulösen, plant das Unternehmen die erstmalige Errichtung einer Agro-Photovoltaikanlage (APV) in großtechnischem Maßstab. Eine höhere Aufständerung und größere Reihenabstände zwischen den einzelnen Modulen ermöglichen es, die Fläche zusätzlich für die landwirtschaftliche Bestellung auch mit landwirtschaftlichen Maschinen zu nutzen. Hierzu sollen auch neue Anbauverfahren zum Einsatz kommen. Außerdem verfügt die Agro-Photovoltaikanlage über zweiseitige Zellen, die das einfallende Licht nicht nur über die Vorder-, sondern auch über die Rückseite nutzen, und erzeugt so im Vergleich zu konventionellen Photovoltaikanlagen einen höheren Stromertrag. Der Strom soll für den Eigenbedarf, wie z.B. den Trocknungsprozess, eingesetzt werden. Darüber hinaus wird der Boden unter den Modulen von diesen beschattet, was weitere positive Effekte mit sich bringt, zum Beispiel den Erhalt der Bodenfeuchtigkeit und die Verringerung der Erosion und des Wasserverbrauchs. Unterhalb der PV-Anlage entsteht so eine Bodenstruktur mit günstigem Mikroklima, was einen Beitrag für eine umwelt- und klimafreundliche und damit zukunftsfähige Landwirtschaft darstellt.

PV_Freiflaechenkataster_Schmelz - Photovoltaik-Freiflächenkataster Schmelz

Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus dem Freiflächen-Photovoltaik-Entwicklungskonzept der Gemeinde Schmelz dar.:Der Kartendienst (WMS Gruppe) stellt die Daten der Potenzialbereiche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus dem Freiflächen-Photovoltaik-Entwicklungskonzept der Gemeinde Schmelz dar.

WFS Anteil Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gebietsfläche

Der Indikator ist ein Maß für die Flächeninanspruchnahme und technische Überprägung der Landschaft durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Die darin enthaltenen Solarzellen sind Flächenelemente aus Halbleitern, die Energie der Sonnenstrahlen in elektrische Energie umwandeln. Solarzellen auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden bleiben hier unberücksichtigt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen beanspruchen relativ große Flächen im Siedlungs- oder Freiraum, welche damit einer anderweitigen Nutzung entzogen werden. Sie befinden sich häufig entlang von Autobahnen oder Eisenbahnstrecken, auf Brach- bzw. Konversionsflächen (Abraumhalden, ehemalige Tagebaugebiete, Truppenübungsplätze und Munitionsdepots). Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=E03RG. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.

WCS Anteil Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gebietsfläche

Der Indikator ist ein Maß für die Flächeninanspruchnahme und technische Überprägung der Landschaft durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Die darin enthaltenen Solarzellen sind Flächenelemente aus Halbleitern, die Energie der Sonnenstrahlen in elektrische Energie umwandeln. Solarzellen auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden bleiben hier unberücksichtigt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen beanspruchen relativ große Flächen im Siedlungs- oder Freiraum, welche damit einer anderweitigen Nutzung entzogen werden. Sie befinden sich häufig entlang von Autobahnen oder Eisenbahnstrecken, auf Brach- bzw. Konversionsflächen (Abraumhalden, ehemalige Tagebaugebiete, Truppenübungsplätze und Munitionsdepots). Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=E03RG. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.

WMS Anteil Photovoltaik-Freiflächenanlagen an Gebietsfläche

Der Indikator ist ein Maß für die Flächeninanspruchnahme und technische Überprägung der Landschaft durch Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA). Die darin enthaltenen Solarzellen sind Flächenelemente aus Halbleitern, die Energie der Sonnenstrahlen in elektrische Energie umwandeln. Solarzellen auf Dächern und an Fassaden von Gebäuden bleiben hier unberücksichtigt. Photovoltaik-Freiflächenanlagen beanspruchen relativ große Flächen im Siedlungs- oder Freiraum, welche damit einer anderweitigen Nutzung entzogen werden. Sie befinden sich häufig entlang von Autobahnen oder Eisenbahnstrecken, auf Brach- bzw. Konversionsflächen (Abraumhalden, ehemalige Tagebaugebiete, Truppenübungsplätze und Munitionsdepots). Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=E03RG

Geo-locations and System Data of Renewable Energy Installations in Germany

The dataset contains geolocation and system data of renewable energy installations in Germany. It consists of geoJSON files with point geometries for onshore and offshore wind turbines, ground-mounted photovoltaic systems, bioenergy systems and associated combined heat and power plants, hydropower plants, renewable gas production sites, energy storage systems and a file with polygons for photovoltaic field systems. The dataset also includes the point data as a csv files. The data set is a site-verified data extract from the Marktstammdatenregister (Core energy market data register) (MaStR) of the Bundesnetzagentur (Federal Network Agency) (BNetzA) as of January 4, 2024. System-relevant information was additionally checked for plausibility and, if necessary, corrected by individual research work.

WMS der Energieanlagen im Landkreis Osterholz

Dieser WMS enthält die Energie im Landkreises Osterholz.

WFS der Energieanlagen im Landkreis Osterholz

Dieser WFS enthält die Energie im Landkreises Osterholz.

Bekanntmachung des Sächsischen Oberbergamtes über die Feststellung des Nichtbestehens der Pflicht einer Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Feststellung der UVP-Pflicht für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage als Grubenkraftwerk im Kiessandtagebau Benndorf“ nach § 5 Absatz 2 UVPG vom 12. September 2025

Die DBF Baustoff GmbH, Zum Gleis-Dreieck 38, 06347 Gerbstedt OT Siersleben (Bergbauunternehmen) stellte beim Sächsischen Oberbergamt mit Unterlage vom 30. Oktober 2024 den Antrag auf Zulassung des Sonderbetriebsplanes zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Kiessandtagebau Benndorf gemäß § 52 Abs. 2 Nr. 2 BBergG. Das Bergbauunternehmen plant die Errichtung und den Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage als dem Bergbau dienende Anlage nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 BBergG (Grubenkraftwerk) auf einer Fläche von 6.700 m² im bereits rekultivierten Nordfeld Benndorf des Kiessandtagebaus Benndorf. Der temporäre Betrieb der Photovoltaik-Freiflächenanlage soll auf einen Zeitraum beschränkt bleiben, bei dem der sachliche Anwendungsbereich des § 2 BBergG gegeben ist. Das bisherige Vorhaben zum Kiessandtagebau Benndorf ist durch Beschluss (einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung) vom 1. Dezember 2009 planfestgestellt und bis zum 1. Janu-ar 2050 befristet zugelassen. Das Sächsische Oberbergamt hat zu der beantragten Änderung des Vorhabens gemäß § 51 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist (UVPG), in Verbindung mit § 52 Absätze 2c und 2a des Bundesberggesetzes vom 13. August 1980 (BGBl. I S. 1310), das zuletzt durch Artikel 39 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. I Nr. 323) geändert worden ist (BBergG) und Nummer 15.1 der Anlage 1 zum UVPG, sowie der Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung bergbaulicher Vorhaben vom 13. Juli 1990 (BGBl. I S. 1420), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Dezember 2023 (BGBl. 2024 I. Nr. 2) geändert worden ist (UVP-V Bergbau), gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit § 7 Absatz 1 UVPG eine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen.

1 2 3 4 542 43 44