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Anlage 6a - Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung

Anlage 6a - Anforderungen an die Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung (zu § 42) Eine Ausbildung in der Elektrofertigung und Metallbearbeitung muss mindestens folgende Kenntnisse, Verständnisse und Fachkunde vermitteln: Metallbearbeitung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte 1. Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen sowie Kontrollieren und Bewerten der Arbeitsergebnisse 1.1 Festlegen der Arbeitsschritte (Arbeitsdurchführung bis Qualitätskontrolle) 1.2 Abschätzen des Teilebedarfs und Festlegen der Arbeitsmittel 1.3 Festlegen der Prüf- und Messmittel zur Kontrolle der Arbeitsergebnisse 1.4 Bereitstellen von Halbzeugen, Werkstücken, Spannzeugen, Werkzeugen, Prüf- und Messzeugen und weiteren Hilfsmitteln 1.5 Einrichten des Arbeitsplatzes 1.6 Beurteilen des Arbeitsergebnisses bei Abweichungen vom Sollmaß 2. Lesen, Anwenden und Erstellen von technischen Unterlagen 2.1 Lesen und Anwenden von Teil-, Gruppen- und Explosionszeichnungen 2.2 Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen, insbesondere Reparatur- und Betriebsanleitungen, Verwendungshinweise, Handbücher, Stücklisten, Tabellen und Diagramme 2.3 Anfertigen von Skizzen 2.4 Erstellen von Mess- und Prüfprotokollen 2.5 Anwenden von Normen, insbesondere Toleranznormen 2.6 Handhaben von Datenträgern 3. Unterscheiden, Zuordnen und Verwenden von Werk-, Hilfs- und Betriebsstoffen 3.1 Unterscheiden der Werkstoffeigenschaften von Eisenmetallen, Nichteisenmetallen, Kunst- und Naturstoffen 3.2 Auswählen von Werkstoffen unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Bearbeitung nach Verwendungszweck 3.3 Unterscheiden von Betriebsstoffen und Hilfsstoffen, Zuordnen nach ihrer Verwendung und Auswählen nach Verwendungszweck 4. Prüfen, Messen, Lehren 4.1 Auswählen der Prüf- und Messgeräte nach Verwendungszweck 4.2 Messen von Längen mit Strichmaßstäben, Messschiebern und Messschrauben unter Beachtung von systematischen und zufälligen Messfehlermöglichkeiten 5. Anreißen, Körnen, Kennzeichnen 5.1 Anreißen von Werkstücken unter Beachtung der Werkstoffeigenschaften und Oberfläche 5.2 Körnen von Bohrungsmittelpunkten sowie Kontroll- und Messpunkten 6. Ausrichten und Spannen von Werkzeugen und Werkstoffen 6.1 Auswählen und Befestigen von Spannzeugen nach Größe, Form, Werkstoff und der Bearbeitung von Werkstücken oder Bauteilen 6.2 Ausrichten und Spannen von Werkstücken oder Bauteilen insbesondere unter Beachtung der Werkstückstabilität und des Oberflächenschutzes 6.3 Ausrichten und Spannen von Werkzeugen 7. Manuelles Spanen 7.1 Auswählen von Werkzeugen nach Werkstoff, Form und Oberflächengüte des Werkstücks 7.2 Feilen von Flächen und Formen an Werkstücken aus Stahl und Nichteisenmetallen 7.3 Sägen von Blechen, Rohren und Profilen aus Eisen- und Nichteisenmetallen nach Anriss 7.4 Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen 8. Maschinelles Spanen 8.1 Auswählen von Werkzeugen unter Berücksichtigung der Verfahren, der Werkstoffe und der Schneidgeometrie 8.2 Bestimmen und Einstellen von Umdrehungsfrequenz, Vorschub und Schnitttiefe an Werkzeugmaschinen für Bohroperationen mit Hilfe von Tabellen und Diagrammen 8.3 Herstellen der Betriebsbereitschaft der Werkzeugmaschinen 8.4 Bohren von Werkstücken aus Eisen- und Nichteisenmetallen, insbesondere unter der Beachtung der Kühlschmierstoffe, an Bohrmaschinen mit unterschiedlichen Werkzeugen durch Bohren ins Volle, Aufbohren, Zentrieren und durch Profilsenken 8.5 Schleifen von Werkzeugen, insbesondere Scharfschleifen von Reißnadel, Körner, Bohrer und Meißel am Schleifbock 9. Trennen 9.1 Scheren von Feinblechen mit Hand- und Handhebelscheren nach Anriss 9.2 Trennen von Rohren mit Rohrschneidern 10. Umformen 10.1 Kaltes Umformen von Blechen aus Stahl und Nichteisenmetallen mit und ohne Vorrichtungen im Schraubstock durch freies Runden und Schwenkbiegen 11. Fügen (Schraub-, Bolzen-, Stift- und Pressverbindungen) 11.1 Prüfen von Bauteilen auf Oberflächenbeschaffenheit der Fügeflächen und Formtoleranz sowie Fixieren in montagegerechter Lage 11.2 Verbinden und Sichern von Bauteilen mit Schrauben, Muttern und Sicherungselementen unter Beachtung der Reihenfolge und des Anzugdrehmomentes sowie der Werkstoffpaarung Elektrofertigung in einer Lehrwerkstatt oder überbetrieblichen Ausbildungsstätte 1. Theoretische Grundlagen 1.1 Beschreiben der fünf Sicherheitsregeln, der Gefahren des elektrischen Stromes und des Verhaltens bei Stromunfällen 1.2 Erklären der Schutzmaßnahmen (Basis-, Fehler-, Zusatzschutz) 1.3 Zitieren der Größen und Einheiten der Elektrotechnik 1.4 Beschreiben der Wirkungen des elektrischen Stromes (Wärme-, Magnetische, Licht-, chemische, physiologische Wirkung) 1.5 Beschreiben des Atomaufbaus, der Entstehung von positiver und negativer Ladung 1.6 Beschreiben des Spannungsbegriffs, der Erzeugung von Spannungen, des Messens von Spannungen 1.7 Beschreiben des Stromflusses in Leitern, Flüssigkeiten, Gasen, Vakuum 2. Grundlegende Arbeiten 2.1 Verdrahten 2.2 Isolieren 2.3 Lötverfahren 2.4 Löten 2.5 Erdungsanschlüsse herstellen 3. Grundkenntnisse von Bauelementen und Bauteilen der Elektro-, Informations- oder Kommunikationstechnik 3.1 Beschreiben von Widerständen 3.2 Beschreiben von Blindwiderständen 3.3 Beschreiben von Batterien 3.4 Beschreiben von Steuerschaltungen 3.5 Beschreiben von Leitungsschutz 3.6 Beschreiben der Wechselstromtechnik 3.7 Beschreiben der Drehstromtechnik 3.8 Beschreiben der Leistungselektronik 3.9 Lesen und Erstellen von Schaltplänen 4. Grundkenntnisse der elektrischen Messtechnik 4.1 Unterscheiden von Messgeräten 4.2 Auswählen von Messgeräten nach Art der zu messenden Größen 4.3 Aufbauen von Messschaltungen und Darstellen von Signalinformationen 4.4 Unterscheiden, Klassifizieren und Berechnen von Messfehlern 5. Bedienen, Programmieren und Anwenden von Rechnern und speicherprogrammierbaren Bausteinen 5.1 Realisierung einfacher Logikschaltungen mit programmierbaren Bausteinen 5.2 Beschreiben von speicherprogrammierbaren Steuerungen 5.3 Unterscheiden von Sensoren 6. Montage von Geräten 6.1 Zusammenbauen, Prüfen, Warten und Reparieren von Apparaten und Geräten der Elektrotechnik oder Informations- und Kommunikationstechnik 7. Schaltanlagen 7.1 Kenntnisse nachweisen über die routinemäßígen Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Sicherungsautomaten in Schalttafeln 7.2 Routinemäßige Funktionsprüfungen und Wartungsarbeiten an den Leistungsschaltern der Schalttafel. Stand: 20. April 2024

Detaillierte vergleichende Analyse der Alters- und Geschlechtsabhängigkeit des Einflusses hochfrequenter EMF von Mobilfunk-Endgeräten auf Gehirnaktivität, Schlaf und kognitive Leistungsfähigkeit

Detaillierte vergleichende Analyse der Alters- und Geschlechtsabhängigkeit des Einflusses hochfrequenter EMF von Mobilfunk-Endgeräten auf Gehirnaktivität, Schlaf und kognitive Leistungsfähigkeit Es stellt sich seit Langem die Frage, ob Wirkungen hochfrequenter elektromagnetische Felder auf das Gehirn, den Schlaf und die kognitive Leistungsfähigkeit alters- und/oder geschlechtsabhängig sind. In den bisherigen Studien zeigten sich bei jungen Männern sowie bei älteren Frauen und Männern schwache Effekte elektromagnetischer Felder auf das Gehirn, die zwischen den Gruppen variierten. Die Ergebnisse des Forschungsvorhabens zeigen, dass es Unterschiede in der Reaktion auf HF -Felder zwischen älteren und jüngeren Personen sowie zwischen Frauen und Männern gibt. Die Effekte hochfrequenter Feder auf das Gehirn bewegen sich im normalen physiologischen Bereich und bedeuten keine gesundheitliche Beeinträchtigung. Grenzwerte schützen Frauen und Männer sowie jüngere und ältere Personen gleich gut. Worum geht es? Handys und Smartphones werden beim Telefonieren häufig am Kopf genutzt. Dabei wird das Gehirn hochfrequenten elektromagnetischen Feldern ausgesetzt. Es stellt sich seit Langem die Frage, ob und welche Wirkungen hochfrequente elektromagnetische Felder auf das Gehirn, den Schlaf und die kognitive Leistungsfähigkeit haben und ob diese alters- und/oder geschlechtsabhängig sind. Wie ist die Ausgangssituation? Das BfS hat zu diesem Thema seit 2002 vier Forschungsvorhaben initiiert. Untersucht wurde die Wirkung der Endgeräte des Mobilfunks ( GSM , UMTS ) und des Behördenfunks ( TETRA ) an gesunden jungen Männern (18-30 Jahre) sowie an älteren Männern und Frauen (60-80 Jahre). In allen Studien wurden geringfügige physiologische Wirkungen vor allem auf das Schlaf- EEG ( Elektroenzephalogramm ) gefunden. Diese waren subjektiv nicht wahrnehmbar und bedeuten laut EEG -Fachleuten keine Beeinträchtigung der Kognition oder des Schlafs. Die subjektive Schlafqualität war nicht signifikant beeinflusst. Die Ergebnisse der Leistungstests waren nur vereinzelt und nicht über das aus statistischen Gründen zufällig erwartete Ausmaß beeinflusst. Die Ergebnisse aller vier Forschungsvorhaben sind im Online Repositorium DORIS der BfS veröffentlicht (Links zu den Berichten finden Sie unter "Zum Thema" am Ende des Artikels). Welche Ziele hat das Forschungsvorhaben des BfS ? In den bisherigen Studien zeigten sich in allen untersuchten Gruppen von Versuchspersonen schwache Effekte elektromagnetischer Felder auf das Gehirn, die zwischen den Gruppen variierten. In diesem Forschungsvorhaben wurden die Unterschiede auf Gruppenebene mit statistischen Methoden verglichen. Ziel war es zu bestimmen, ob Unterschiede in der Reaktion auf HF -Felder zwischen beispielsweise älteren und jüngeren Personen oder zwischen Frauen und Männern bestehen bzw. ob es empfindlichere Bevölkerungsgruppen in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht gibt. Welche Ergebnisse lieferte das Forschungsvorhaben? Die vorliegende Auswertung hat gezeigt, dass im Schlaf- und Wach- EEG sowie der kognitiven Leistungsfähigkeit unabhängig von der Exposition eine ganze Reihe von Geschlechts- und Altersunterschieden festgestellt werden konnten. Expositionseffekte waren deutlich seltener, unabhängig davon, ob sie alters- oder geschlechtsspezifisch waren oder nicht. Die deutlichsten Effekte einer Hochfrequenzexposition fanden sich bei der Schlafmakrostruktur und der subjektiven Einschätzung zum Nachtschlaf bei älteren Frauen sowie bei der nächtlichen EEG -Power von älteren Männern. Das Ausmaß der Veränderung lag im Bereich physiologischer Schwankungen, wie sie auch zwischen unterschiedlichen Nächten ohne Befeldung bei ein und derselben Person auftreten können und stellt keine gesundheitliche Beeinträchtigung das. Im Gegenteil, die beobachteten Änderungen sprechen vor allem bei älteren Frauen eher für eine verbesserte Schlafqualität unter Exposition . Bezüglich Wach- EEG wurden Wirkungen einer Hochfrequenzexposition vor allem bei jungen Männern beobachtet, wobei es sich um leichte physiologische Variationen im normalen physiologischen Bereich handelt. Die kognitive Leistungsfähigkeit blieb von der Exposition weitestgehend unbeeinflusst und es zeigten sich keine systematischen Unterschiede nach Alter und Geschlecht. Für die hier untersuchten unterschiedlichen Hochfrequenzexpositionen (innerhalb der derzeit gültigen Grenzwerte) über mehrere Stunden können keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen abgeleitet werden. Die Ergebnisse bestätigen, dass es zwar alters- und geschlechtsspezifische Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder gibt, diese bedeuten aber bei Einhaltung der Grenzwerte für keine der untersuchten Personengruppen eine gesundheitliche Beeinträchtigung. Grenzwerte schützen Frauen und ältere Personen genau so gut wie junge Männer. Stand: 07.12.2023

Einfluss des Lärms auf psychische Erkrankungen des Menschen

Lärmbelastungen durch Luft-, Straßen- und Schienenverkehr können psychische und physiologische Stressreaktionen auslösen.Dabei wurden bislang insbesondere die Auswirkungen des Verkehrslärms auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen untersucht. Nur wenige Studien beschäftigen sich mit dem Zusammenhang zwischen Verkehrslärm und der psychischen Gesundheit. Als Beitrag zur Schießung dieser Wissenslücke untersucht dieses Forschungsvorhaben den Wirkungszusammenhang zwischen der Verkehrslärmbelastung und dem Risiko für verschiedene psychische Erkrankungen mit Hilfe von drei unterschiedlichen methodischen Ansätzen:  ein systematisches Review mit Metaanalyse; eine Auswertung der NORAH-Studie zu Krankheitsrisiken im Kohortenansatz; eine prospektive Studie auf der Grundlage der Leipziger LIFE-Kohortenstudie.

Erstellung eines Risikobewertungskonzepts für lokal reizende Stoffe in der Innenraumluft auf der Grundlage von Nagetierstudien

Augenreizungen und Reizungen der oberen Atemwege stellen den häufigsten Anlass für Beschwerden über die Qualität von Innenraumluft dar, und sie sind auch der häufigste kritische Effekt, wenn Richtwerte für die Innenraumluft vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) abgeleitet werden. Um eine bessere Bewertungsgrundlage für die Arbeit des AIR zu erstellen, wurden in diesem Gutachten die anatomischen und physiologischen Grundlagen der Reizwirkung in verschiedenen Spezies analysiert und überprüft, ob spezifische Extrapolationsfaktoren für Reizwirkungen im Vergleich zu systemischen Effekten notwendig sind. Ein Vorschlag zur Risikobewertung von lokal reizenden Stoffen wurde erarbeitet und erprobt. Veröffentlicht in Texte | 02/2022.

Green Cooling Summit

Die Online-Konferenz"Green Cooling Summit" vom 25. bis 27. Mai 2021 brachte verschiedene Akteursgruppenaus der Kälte-und Klimatechnikbranche zusammen und vermittelteein umfassendes Bild zum Thema nachhaltige Kühlung. Veranstalter waren das Umweltbundesamt, die Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und das Bundesministerium für Umwelt Naturschutz und nukleare Sicherheit.Der "Summit" bot einenÜberblick zur Frage, wie der HFKW Phase-down gemäß des Beschlusses von Kigali zum Montrealer Protokoll am besten mit der Nutzung vonnatürlichen Kältemitteln und verbesserter Energieeffizienz umgesetzt sowie politisch und technisch beschleunigt werden kann. Seitens der Vortragenden und Teilnehmenden wurde ein breites Kompetenzspektrum abgebildet. Sie repräsentierten politische Entscheidungsträger, Wissenschaftler, technische Beraterund Hersteller nachhaltiger Kühl-und Klimatechniken. Die Konferenz erstreckte sich über drei Tage, wobei jeder Tag einem anderen Schwerpunktthema gewidmet war. Der erste Tag konzentrierte sich auf die politischen Ansätze zur Umsetzung des HFKW Phasedown mit natürlichen Kältemitteln. Nachhaltige Kühl-und Klimatechniken sowie die sichere Nutzung natürlicher Kältemittel standen am zweiten Tag im Fokus. Am letzten Tag wurden neueste Forschungsergebnisse zu verschiedenen Themen, welche für Kühlung und Klimatisierung relevant sind, vorgestellt und diskutiert. Während der Konferenz konnten die Teilnehmenden auf die begleitende Veranstaltungsplattform zugreifen, dieu.a.mit einer virtuellen Messe,einer Kontaktvermittlungsoption und einer Auswahl an Videos zu klimafreundlichen Kühltechniken aufwartete. Die Einblicke und gute-Praxis-Beispiele, welche auf der Konferenzpräsentiert wurden, boten eine gute Grundlage die derzeitige Praxis im Kälte-/Klimabereich einer kritischen Überprüfung zu unterziehen und ermöglichten den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, sich ein Bild von nachhaltigen Kühlungskonzepten, Standards und politischen Ansätzen zu machen. Insgesamt zeigten die Vorträge und Diskussionen, dass natürliche Kältemittel eine ökonomisch tragfähige und ökologisch nachhaltige Option darstellen, teilfluorierte Kohlenwasserstoffe (HFKW) und teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe (HFCKW) zu ersetzen und damit das HFKW Phase-down gemäß des Beschlusses von Kigali zum Montrealer Protokoll einzuhalten. Es wurde jedoch auch deutlich, dass die bloße Einhaltung des Beschlusses nicht ausreichend ist, um einen ausreichend wirksamen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Folgerichtig haben manche Staaten und Unternehmenbereits angekündigt, über die Ziele des Beschlusses von Kigali hinauszugehen, zum Beispiel der Inselstaat Grenada, der anstrebt, die erste HFKW-freie Insel der Welt zu werden. Der belgische Lebensmitteleinzelhändler Colruyt plant eine vollständige Umstellung seiner Märkte auf natürliche Kältemittel bereits bis zum Jahr 2030. Der überwiegende Teil der Vortragenden und Podiumsdiskussionsteilnehmenden stimmten darin überein, dass der Ersatz halogenierter Kältemittel durch natürliche jetzt erfolgen muss und keinen Aufschub duldet. Regierungshandeln wurde oft als einer der wichtigsten Faktoren für die breite Anwendung natürlicher Kältemittel genannt. Dies beinhaltet - Eine zeitnahe Umsetzung des Beschlusses von Kigali und beschleunigter HFKW Phase-down, - Anreize für die Nutzung von Techniken mit natürlichen Kältemitteln wie etwa verminderter Importsteuer und Förderprogramme (wie z.B.in Ghana), - Einschränkung und Verbotder HFKW-Nutzung (wie in der EU F-Gas-Verordnung EU umgesetzt), um einen verlässlichen Rahmen für Hersteller und Endverbraucher zu gewährleisten und - Weiterbildung von Kältetechnikern und Kapazitätsaufbau im Kälte-/Klimasektor. Nach Einschätzung einiger Sachverständiger liegt das Marktpotential von Anlagen und Geräten mit natürlichen Kältemitteln im gesamten Kälte-/Klimasektor zwischen 75 und 85 %. Andere gehen sogar davon aus, dass ein vollständiger Ersatz von HFKW nicht nur möglich, sondern folgerichtig ist. Anlagen und Geräte mit natürlichen Kältemitteln sind deutlich energieeffizienter (20-50 %) im Vergleich zu HFKW-Techniken. Im Fall von R290-Monosplit-Klimageräten ist ein Energieeffizienzvorteil von 10 bis 16 % in Abhängigkeit der Außentemperaturen im Vergleich zu R22-Gerätenzu verzeichnen. Interessanterweise weisen auch gewerbliche HFKW-Anlagen, die auf R290 (Propan) umgerüstet wurden, eine verbesserte Energieeffizienz auf. Solche Umrüstungen erfordern sorgfältige Begutachtung und Sicherheitsmaßnahmen, um die potentielle Brandgefahr auszuschließen. Der sichere Einsatz brennbarer Kältemittel wurde nicht als Hindernis, sondern eher als Herausforderung angesehen, dermit einem angemessenem Anlagenkonzept und technischen Maßnahmen wie etwa Gassensoren, Außenaufstellung und mehreren Kältekreisläufen in Flüssigkeitskühlern um die Füllmenge zu reduzieren, begegnet wird. Die Brennbarkeit ist in internationalen Normen sehr restriktiv adressiert, Änderungen sind jedoch bereits auf den Weg gebracht, z.B. in der Gerätenorm IEC 60335-2-40. Die überarbeitete Norm erleichtert den Einsatz von R290-Splitgeräten, auch bei solchen mit größerer Nennkälteleistung (bis zu 15 kW). Der informelle Sektor in Entwicklungsländern wird als Sicherheitsproblem wahrgenommen, da unzureichend ausgebildete Techniker ohne Zertifizierung oft in unangemessener Art und Weise mit brennbaren Kältemitteln umgehen. In mehreren Wortmeldungen und Diskussionen wurde angemerkt, dass die Überbetonung der Sicherheitsaspekte und die Aufschiebung des Übergangs zu natürlichen Kältemitteln nicht auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert bzw. auf einen Mangel an halogenfreien Kühltechniken zurückzuführen ist. Dies ist vielmehr dem Eigeninteresse der Kältemittelindustrie geschuldet, welche die Vermarktung ihres Produktportfolios über entsprechende Einflussnahme auf die Normung vorantreibt, unter anderem auch durch die Errichtung von Hindernissen für natürliche Kältemittel. Darüber hinaus werden diese Profitinteressen seitens einiger Vertragsstaaten des Montrealer Protokolls unterstützt. Die Gewinnspannen natürlicher Kältemittel, welche teilweise Nebenprodukte der Öl-und Gasgewinnung sind oder im Falle von CO2(R744) aus Emissionengewonnen werden, sind vergleichsweise niedrig. Folglich werden diese von Herstellern von synthetischen Kältemitteln nicht in Betracht gezogen. Neueste Erkenntnisse zum Verbleib des ungesättigten HFKW-1234ze, welcher als Kältemittel und Treibmittel in der Polyurethanschaumherstellung verwendet wird, zeigten, dass dieser in der Atmosphäre zunächst zu Trifluoracetaldehyd (CF3COH) und anschließend zu HFKW-23 mit einer Ausbeute von 9 bis 12% abgebaut wird.Das bedeutet, dass die Klimawirkung von HFKW-1234ze mit einem GWP (Global Warming Potential) von 1.400 insgesamt deutlich größer ist als bisher angenommen. Dieser Befund wird dadurch gestützt, dass er in der Lage ist, den kürzlich beobachteten Anstieg der HFKW-23-Konzentration in der Atmosphäre zu erklären. HFKW-1234ze wird als Alternative für R134a (GWP=1.430) eingesetzt. Dieser Sachverhalt zeigt, dass falsche Entscheidungen bei der Auswahl der Anlagentechnik getroffen werden, wenn bei der Einschätzung der Umweltwirkung von Kältemitteln deren atmosphärische Zerfallsprodukte nicht berücksichtigt werden. Der urbane Hitzeinseleffekt, der den thermischen Komfort und die Gesundheit von Stadtbewohnern erheblich beeinträchtigt, kann durch Begrünung (Baumpflanzung, Errichtung grüner Fassaden und Dächer), blaue Infrastruktur (Teiche, Seen, Brunnen), Minderung von anthropogenen Wärmequellen, Verschattung und weitere Maßnahmen reduziert werden. Während die einen Sachverständigen angeben, dass Hitzeinseln die thermische Behaglichkeit in Innenräumen beeinflussen, gehen andere davon aus, dass dies zumindest im gemäßigten Breiten eher vernachlässigbar ist. Der Einfluss von Maßnahmenpaketen gegen den Hitzeinseleffekt ist relativ klein (1 bis 2 K) wenn lediglich Außenlufttemperaturen betrachtet werden. Im Gegensatz dazu können erhebliche Effekte von -10 K und mehr insbesondere durch Verschattungsmaßnahmen wie Baumpflanzungen und Sonnensegel beobachtet werden, wenn der Indikator Physiologisch äquivalente Temperatur (PET) herangezogen wird. Quelle: Forschungsbericht

Erstellung eines Risikobewertungskonzepts für lokal reizende Stoffe in der Innenraumluft auf der Grundlage von Nagetierstudien

Augenreizungen und Reizungen der oberen Atemwege sind häufig Anlass für Beschwerden über die Qualität von Innenraumluft, und sie sind auch häufig der kritische Effekt, wenn Richtwerte für die Innenraumluft vom Ausschuss für Innenraumrichtwerte (AIR) abgeleitet werden. Um eine besserer Bewertungsgrundlage für die Arbeit des AIR zu haben, wurde in diesem Gutachten die anatomischen und physiologischen Grundlagen der Reizwirkung in verschiedenen Spezies analysiert und überprüft, ob spezifische Extrapolationsfaktoren für Reizwirkungen im Vergleich zu systemischen Effekten notwendig sind. Allgemein werden zwei Arten der Reizwirkung unterschieden: lokale Effekte im oberen Atemtrakt in Inhalationsstudien mit Ratten und Mäusen (zytotoxische Reizwirkung) und sensorische Reizwirkung, die in Humanstudien mit kontrollierter Exposition, Humanstudien zu Lateralisierungsschwellen oder im Alarie Test mit Mäusen festgestellt werden können. Die sensorische Reizwirkung wird durch die Bindung der Substanzen an spezifische Rezeptoren in den Nervenendigungen des N. trigeminus vermittelt. Die daraus entstehende neurogene Entzündung kann auch zu zytotoxischen Reizwirkungen führen, die in histopathologischen Untersuchungen des Atemtrakts von Versuchstieren nachweisbar ist. Sowohl für NOAECs in Ratteninhalationsstudien als auch für RD50 x 0,03 aus dem Alarie Test mit Mäusen wurde eine gute Korrelation mit NOAECs aus Studien mit kontrollierter Kurzzeit-Humanexposition gefunden. Auf Basis der Analysen in diesem und einem vorausgegangen Projekt, wurden die folgenden Extrapolationsfaktoren abgeleitet: Extrapolation von chronischen Ratteninhalationsstudien auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor3 ; Extrapolation von RD50 x 0,03 auf Kurzzeitexposition des Menschen: Faktor 2; zur Berücksichtigung von interindividuellen Unterschieden insbesondere auch für Personen mit multipler Chemikalienüberempfindlichkeit (MCS) und Kinder: Faktor 20, Extrapolation von subchronischer auf chronische Dauer im Tierversuch: Faktor 2. Quelle: Forschungsbericht

Lärmwirkungen von Infraschallimmissionen

Die akustische Umweltbelastung hat sich in den letzten Jahren unter anderem auch als Folge von steigendem Siedlungsdruck und der Energiewende verändert. Dauerhafte technische Geräusche von stationären Geräten und Anlagen führen zu neuen Umweltbedingungen. In der öffentlichen Diskussion stehen zunehmend Beeinträchtigungen von Anwohnern durch Anlagen und Geräte, die Infraschall emittieren. In vielen Fällen wird auf das als unzureichend erlebte Schutzniveau Bezug genommen und eine stärkere Begrenzung der Immissionen gefordert. In vorliegender Veröffentlichung wurde die Fragestellung untersucht, welche physischen oder psychischen Belastungen bei Probandinnen und Probanden durch die Exposition mit Infraschall hervorgerufen werden können. Hierzu wurde betrachtet, ob Infraschallimmissionen unter Laborbedingungen einerseits subjektiv als belästigend und unangenehm beurteilt werden und inwieweit sie andererseits messbare körperliche Akutreaktionen hervorrufen. Zur Beantwortung dieser Fragestellungen wurde eine Laboruntersuchung durchgeführt. Die Bearbeitung der Studie gliederte sich in die folgenden Aspekte: - Konzeption eines geeigneten Studiendesigns für eine Laboruntersuchung zu den physiologischen und psychologischen Akutwirkungen von Infraschall - Durchführung eines Pretests - Durchführung einer Laboruntersuchung Zur Beantwortung der Fragestellungen befasste sich ein interdisziplinäres Team mit aktuellen Forschungsergebnissen zu Infraschalleinwirkungen. Es wurde ein Studiendesign entwickelt und anhand einer Voruntersuchung getestet. Schließlich wurde eine Laboruntersuchung mit 44 Versuchspersonen durchgeführt, in der durch die Darbietung unterschiedlicher Infraschallgeräusche die physiologischen und psychologischen Auswirkungen von Infraschall untersucht wurden. Die Laboruntersuchung kommt zu folgendem Ergebnis: - Infraschallimmissionen bei einem Schalldruckpegel zwischen 85 dB und 105 dB rufen keinekörperlichen Akutreaktionen hervor, dennoch werden Infraschallimmissionen an und oberhalb der Hörschwelle als belästigend und unangenehm beurteilt. Auch ruft Infraschall mitzeitlichen Schwankungen des Schallpegels eine höhere Belästigungswirkung hervor als einzeitlich konstantes Schallereignis. - Die in der Literatur und Normung aufgeführten frequenzabhängigen Wahrnehmungsschwellen im Infraschallbereich konnten bei der Untersuchung bestätigt werden. Nicht wahrnehmbare Infraschallimmissionen wurden nicht als belästigend bewertet. - Vorbelastete und nicht vorbelastete Versuchspersonen weisen keine signifikanten Unterschiede auf. (Vorbelastete Personen haben im Vorfeld bei Behörden tieffrequente oder Infraschallimmissionen im persönlichen Umfeld gemeldet, die durch spätere Schallmessungenbestätigt wurden.) Eine Sensibilisierung von Personen konnte aus diesem Untersuchungskonzept nicht nachgewiesen werden. - Es ist noch ungeklärt, ob körperliche Infraschallauswirkungen erst nach einer länger andauernden Exposition nachgewiesen werden können. Hierzu sind weiterführende - insbesondere epidemiologische - Untersuchungen erforderlich. Diese sind im Prinzip dann geeignet, eine Assoziation zwischen langandauernder Infraschallexposition und der Entstehung von Krankheiten zu untersuchen, wenn über einen längeren Zeitraum der Vergangenheit die tatsächliche und die von Betroffenen wahrgenommene Infraschallbelastung sicher bestimmt und gleichzeitig ausgeschlossen werden kann, dass mögliche resultierende Krankheiten andere Ursachen haben (beispielsweise Veränderungen im Herz-/Kreislaufsystem durch Übergewicht, Rauchen oder Bewegungsmangel). Insofern erscheint eine isolierte Betrachtung von Infraschallimmissionen im Rahmen einer epidemiologischen Studie praktisch nicht möglich; dies umso mehr, da für die dann notwendige Ermittlung der Infraschallbelastung bisher kein erprobtes Berechnungsverfahren vorliegt. Quelle: Forschungsbericht

2_Ergonomie an Steharbeitsplätzen.pdf

Institut für Arbeitsmedizin, Sozialmedizin und Versorgungsforschung Ergonomie an Steharbeitsplätzen Dr. Benjamin Steinhilber 3. Qualifizierungstag Ergonomie 2019 Hintergrund Studienergebnisse Risikoindex Gliederung • Gesundheitsrisiken bei Steharbeit • Forschung in Tübingen: Risikofaktor langes arbeitsbedingtes Stehen • Physiologische Auswirkungen von langem Stehen • Wirkung einer Antiermüdungsmatte • Wirkung von Kompressionsstrümpfen • Risikoindex zur Bewertung von Steharbeit 2  Benjamin Steinhilber | 3. Qualifizierungstag Ergonomie © 2019 Universität Tübingen Hintergrund Hintergrund 0% Studienergebnisse Risikoindex FrauenMänner 40%60% 20% 80% 100% Stehen (Quelle: Tissot, Messing, Stock, 2009) Fast die Hälfte der Beschäftigten steht während mehr als drei Viertel ihrer Arbeitszeit [The European Working Conditions Survey 2010] 3  Benjamin Steinhilber | 3. Qualifizierungstag Ergonomie Hintergrund Hintergrund © 2019 Universität Tübingen Studienergebnisse Risikoindex Stehen und Gehen bei der Arbeit Frauen 0% (1998 Quebec Health and Social Survey, N ≈ 4500) Männer 20% 40% 60% 80% Stehen mit Möglichkeit zum Sitzen Stehen und Gehen Stehen in fixer Position 4  Benjamin Steinhilber | 3. Qualifizierungstag Ergonomie © 2019 Universität Tübingen Hintergrund Hintergrund Studienergebnisse Risikoindex fühlen sich belastet Arbeiten im StehenMänner Arbeiten unter ZwangshaltungMänner 15,7 % 8,9 % 40,7 % 10,3 % Quelle: BIBB/BAuA-Erwerbstätigenbefragung 2012 5  Benjamin Steinhilber | 3. Qualifizierungstag Ergonomie Hintergrund Hintergrund © 2019 Universität Tübingen Studienergebnisse Risikoindex Gesundheitliche Risiken und Steharbeit Rücken- beschwerden Schmerzen/Beschwer- den in den unteren Extremitäten Venöse Erkrankungen • Varizen • chronisch-venöse Insuffizienz [Wittig et al. 2013, Pensri et al., 2009; Werner et al., 2010,Edwards, 1988; Sjogaard & Sogaard, 1998, King 2002, Sorensen 2015, Rannisto 2015; Tomei et al., 1999, Uda et al. 1997, Seo et al. 2001,Sancini et al., 2012; Sudol-Szopinska 2011, www.ohcow.de] Abbildungen: https://pixabay.com/de/schmerz-zur%C3%BCck-modell-erwachsene-3009613/; http://www.publicdomainpictures.net; https://www.primomedico.com/de/behandlung/krampfadern/ 6  Benjamin Steinhilber | 3. Qualifizierungstag Ergonomie © 2019 Universität Tübingen

Wasser/Fließgewässer/Chemie/Spurenstoffe/Arzneimittel: Arzneimittel Umweltrisiken Beobachtungslisten Aktuell Historisches

Die Stoffgruppe der Arzneimittel umfasst eine Vielzahl an Substanzen, welche als Wirkstoffe zu der Behandlung von medizinischen Beschwerden eingesetzt werden (z.B. Schmerzmittel, Lipidsenker, Antibiotika, Antiepileptika), die in der Diagnostik eine Rolle spielen (Röntgenkontrastmittel) oder auch Hormone (z.B. Östrogen). D.h. sie dienen entweder zur Behandlung oder Vorsorge von Krankheiten, zur Diagnostik oder zur Beeinflussung von physiologischen Vorgängen im Körper. Dabei können sie sowohl beim Menschen als auch bei Tieren  (z.B. in der Massentierhaltung oder bei Haustieren) Anwendung finden. Teils werden Stoffe in beiden Bereichen angewendet, so dass eine eindeutige Identifizierung der Quelle nicht immer möglich ist. Arzneimittel, die in der Tierhaltung Anwendung finden, können vor allem auch über Düngung mit Mist oder Gülle wieder in die Umwelt eingetragen werden. Insgesamt geht es hier somit um folgende Stoffgruppen: Substanzen, die verabreicht werden können, um physiologische Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen ( Muttersubstanzen ) Substanzen, die in der medizinischen Diagnostik eingesetzt werden Metaboliten (entstehen im Körper) und Transformationsprodukte (entstehen biotisch oder abiotisch außerhalb des menschlichen Körpers) von Arzneimittel Generell können diese Substanzen bereits in relativ geringen Konzentrationen Auswirkung auf unterschiedliche Organismen haben, z.T. schon im Konzentrationsbereich von einigen ng/l. Arzneimittel spielen im alltäglichen Gebrauch eine große Rolle, seien es nun Medikamente gegen Erkältungen, Schmerzmittel oder chronische Beschwerden. Selbst wenn sie, wie vorgeschrieben, eingenommen werden, können sie, je nach dem Grad der Verstoffwechselung im Körper über Ausscheidungen in das Kanalsystem und über Kläranlagen oder auch Mischwasserentlastungen in die Gewässer gelangen. Je nach Substanz und Art der Kläranlage werden die Wirkstoffe in diesen unterschiedlich gut abgebaut. Somit gelangen sowohl der Wirkstoff selbst, als auch Metabolisierungs- und Transformationsprodukte in die Gewässer. Neben diesem Pfad, welcher der geplanten Anwendung eines Medikaments entspricht, spielt auch die Entsorgung abgelaufener Medikamente direkt über das Abwasser eine gewisse Rolle. Diesen Eintragspfad gilt es so weit wie möglich zu begrenzen. Wie Arzneimittel richtig zu entsorgen sind, kann unter https://arzneimittelentsorgung.de/home/ geprüft werden. Auf keinen Fall dürfen diese über den Abwasserkreislauf entsorgt werden, da sie, wie schon beschrieben, in konventionellen Kläranlagen meist nur wenig abgebaut werden. Arzneimittel können je nach dem Grad der Verstoffwechselung im Körper über Ausscheidungen in das Kanalsystem und über Kläranlagen in Gewässer gelangen. Je nach Substanz und Art der Kläranlage werden die Wirkstoffe in diesen unterschiedlich gut abgebaut. Somit gelangen sowohl der Wirkstoff selbst als auch Transformationsprodukte in die Gewässer. Weitere Informationen zu den Umweltrisiken finden Sie hier Seitens verschiedener nationaler und internationaler Gremien werden Untersuchungen unternommen, die Bewertung von Medikamenten in Neufassungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bzw. der Oberflächengewässerverordnung mit einzubeziehen. So finden sich Arzneimittel sowohl auf der EU-Watchlist, als auch auf der nationalen Beobachtungsliste wieder. Weitere Infromationen zu Beobachtungslisten finden Sie hier Ab dem Jahr 2013 wurde die Anzahl der untersuchten Arzneimittel bzw. Metabolite in Hessen ausgebaut. In Auswertungen ist zu sehen, wie sich die Konzentrationen der Arzneimittel im Verhältnis zu ökotoxikologischen Beurteilungskriterien verhalten. Auswertungen zu Arzneimitteln in Hessen finden Sie hier Die Belastung hessischer Gewässer mit Arzneimitteln ist durch Forschungsprogramme Mitte der 90er Jahre bekannt geworden. Im Zusammenhang mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) wurden ab dem Jahr 2007 Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel gemäß den Vorgaben der WRRL durchgeführt. Informationen zu den ersten Arzneimitteluntersuchungen in Hessen finden Sie hier Dr. Holger Martin Tel.: 0611-6939 798 Dr. Jens Mayer Tel.: 0611-6939 769

Naturschutz - Zentrum für Artenvielfalt/Klimawandel und biologische Vielfalt: Klimawandel und biologische Vielfalt Liste potentieller Klimaverlierer in Hessen

Die Auswirkungen des Klimawandels beeinflussen die biologische Vielfalt auf allen Ebenen: von einzelnen Individuen über Artgemeinschaften bis hin zu ganzen Ökosystemen. Durch die Verschiebung der Klima- und Vegetationszonen kommt es zwangsläufig auch zu Veränderungen der Artenzusammensetzung in den Gebieten. Es ist davon auszugehen, dass Artengemeinschaften fragmentiert und neu kombiniert werden. Zudem ist mit teilweisen Verlusten hochangepasster sensibler Arten und Arealausweitungen gewöhnlicher Arten zu rechnen. Neben der Verschiebung der Vegetationszonen haben insbesondere die Temperatur- und Niederschlagsänderungen sowie die Zunahme von Extremereignissen wie Starkregen, Stürme und Dürreperioden erhebliche Konsequenzen für die Artenvielfalt. Zu den vielfältigen direkten Effekten zählen vor allem physiologische Auswirkungen, phänologische Veränderungen wie zum Beispiel ein früherer Blühbeginn oder ein verändertes Zugverhalten von Vögeln sowie Arealverschiebungen in Richtung der Pole oder in die Höhenlagen. Folglich kann es zur räumlichen oder zeitlichen Entkopplung von Fortpflanzungs- oder Nahrungsbeziehungen und somit zur Desynchronisation von Artengemeinschaften kommen. Aber auch Zuwanderungen wärmeliebender Arten etwa aus dem Mittelmeerraum sind bereits heute feststellbar. Ein Paradebeispiel für die nordwärts gerichtete Ausbreitung mediterraner Arten in Deutschland ist der Bienenfresser, ein auffallend farbenfroher Vogel aus dem Mittelmeerraum, der seit einigen Jahren wieder vermehrt in Deutschland brütet, nachdem er in den 80er Jahren als ausgestorben galt. Ein weiteres imposantes Beispiel ist die Europäische Gottesanbeterin, eine Fangschreckenart, die seit 2006 in Hessen reproduktive Vorkommen in Hessen hat und sich in den letzten Jahren stark ausbreitet. Folgende Faktoren sind unter anderem wichtig, um die Klimasensibilität einer Art abzuschätzen: Ökologische (thermische) Amplitude: Wie gut kommt die Art mit unterschiedlichen Temperaturbedingungen zurecht? Ist sie eher an kalte oder warme Umweltbedingungen angepasst (von kalt-stenotopen über indifferente bis hin zu warm-stenotopen Arten)? Biotopbindung: Ist das Vorkommen an spezielle Biotope geknüpft oder kann ein breites Spektrum an Lebensräumen besiedelt werden? Migrationsfähigkeit: Handelt es sich um eine ausbreitungsstarke Art, die große Distanzen zurücklegen und neue Lebensräume erschließen kann oder ist sie eher ortstreu und wenig mobil? Können neue Gebiete ohne Hilfe erreicht werden oder ist die Art auf Transportmedien angewiesen (Wind, Wasser, Tiere, Mensch)? Verbundabhängigkeit: Werden bestimmte, durchgehende Biotopstrukturen für die Ausbreitung benötigt oder genügen vereinzelte „Trittsteine“? Klimasensibilität der Lebensräume: Ist die Art an Lebensräume gebunden, die ebenfalls durch den Klimawandel bedroht sind (z. B. wasserabhängige Lebensräume wie Feuchtwiesen, Moore oder montane Lebensräume wie Bergmähwiesen)? Gefährdungsgrad: Gilt die Art bereits als gefährdet? Wie ist die Bestandsituation der Art (Rote Liste Art)? Im Rahmen des Integrierten Klimaschutzplans (IKSP 2025)* wurden die Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen identifiziert, die durch den Klimawandel potentiell einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind. Dabei lag der Fokus auf den naturschutzfachlich relevanten Arten und Lebensräumen. Die Auswertung lieferte die Grundlage für die prioritäre IKSP-Maßnahme L 14 „Erhaltung und Weiterentwicklung von Biotopverbundsystemen und Vermeidung weiterer Landschaftszerschneidungen“. Durch Literaturrecherche und Expertenbefragung wurden über 200 Arten identifiziert, für die es Hinweise auf eine erhöhte Gefährdungsdisposition durch die Folgen des Klimawandels gibt. Davon sind ca. 30 % bereits jetzt vom Aussterben bedroht (RL 1) und weitere 30 % gelten als stark gefährdet (RL 2). Ungefähr die Hälfte der potentiellen Klimaverlierer sind auch Arten der Hessen-Liste , für deren Erhalt Hessen eine besondere Verantwortung trägt. Bezüglich der Lebensraumtypen wird für 31 von insgesamt 45, die in Hessen vorkommen, von einer erhöhten Gefährdungsdisposition durch die Folgen des Klimawandels ausgegangen. Dazu gehören vor allem Lebensraumtypen, die eine hohe Grundwasser- bzw. Oberflächenwasserabhängigkeit besitzen oder auf die Höhenlagen beschränkt sind. Von den neun prioritären Lebensräumen Hessens, für die besonders strenge Schutzvorschriften gelten, gehören sieben zu den potentiellen Klimaverlierern. *Der Integrierte Klimaschutzplan 2025 wurde mittlerweile durch den Klimaplan Hessen fortgesetzt. Der neue Maßnahmenkatalog umfasst insgesamt 90 Maßnahmen und hat eine Laufzeit bis 2030. Die IKSP-Maßnahme L 14 wird im Klimaplan weitergeführt als Maßnahme LN 10 „Biotopverbund für klimasensible Arten verbessern“ im Handlungsfeld Landnutzung. Im Rahmen dieser Maßnahme werden von den Oberen Naturschutzbehörden vielfältige Projekte initiiert, finanziert und umgesetzt, die dem Schutz und der Anpassung der Klimaverlierer-Arten und –Lebensräume dienen. Lisa Schwenkmezger Tel.: 0641-200095 12 Naturschutzskripte 3: Auswirkungen des Klimawandels auf hessische Arten und Lebensräume (PDF) In "Papierformat" hier bestellen Informationen zu Klimaplan-Projekten der Oberen Naturschutzbehörden: Regierungspräsidium Kassel Regierungspräsidium Gießen Regierungspräsidium Darmstadt HLNUG: Fachzentrum Klimawandel und Anpassung HMLU: Klimaplan Hessen 2030

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