Jetzt ist Hochsaison für Marone, Steinpilz und Co. Der Herbst ist bekanntlich die Hochsaison der Speisepilze. Daher sind in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf-Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Gefährdung: In Nordrhein-Westfalen gibt es 3.615 so genannte Großpilze. Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: www.lanuv.nrw.de. Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollte nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. An wen wende ich mich bei Fragen? Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) auf ihrer Homepage unter der Adresse http://www.dgfm-ev.de mit. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres: Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr wählte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. den „Lilastielige Rötelritterling“, 2017 ist das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres gekürt. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Download s Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz. Er wächst unter anderem auf auf magerem Grünland, Heiden und Waldrändern . © LANUV/P.Schütz. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Die Saison für Marone, Steinpilz und Co. hat früh begonnen Pilze wachsen das ganze Jahr über – auch im Winter. Als Hochsaison für wichtige Speisepilze ist aber traditionell der Herbst bekannt. Doch in diesem Jahr lassen viele Pilz-Arten ihre Fruchtkörper früher aus dem Boden „sprießen“ als in den letzten Jahren – dank der Kombination von Wärme und viel Regen, also guter Wasserversorgung der oberen Bodenschichten. Daher sind jetzt schon, Ende der der Sommerferien und nicht wie früher erst in den Herbstferien viele Pilz-Liebhaber in den Wiesen und Laubwäldern NRWs unterwegs, um Pilze zu sammeln. Neben der gebotenen Vorsicht zur Vermeidung von Pilzvergiftungen sind auch rechtliche Aspekte zu beachten: Wo und wie viele Pilze dürfen gesammelt werden? Für alle Pilze, die nicht unter besonderem Schutz stehen gilt: Außerhalb von Schutzgebieten (z.B. Naturschutzgebiete) ist das Sammeln in Deutschland generell erlaubt. Doch mit folgender Einschränkung: Die generelle Erlaubnis gilt nur für den privaten Verzehr, d.h. für den „Eigenbedarf“. Das Sammeln zu kommerziellen Zwecken, d.h. für den Weiterverkauf ist verboten. Der Grund liegt auf der Hand: Es geht um den Schutz der Pilze vor massenhaftem Abschneiden der Fruchtkörper. Denn auch wenn das Abschneiden der Fruchtkörper das unsichtbare Pilzgeflecht im Boden nicht schädigt, bleibt das massenhafte Abernten der Fruchtkörper auf lange Sicht nicht ohne Folgen für den gesamten Pilzbestand einer Region. Denn auch Pilze müssen sich verbreiten, um ihren Fortbestand zu sichern. Das gelingt ihnen über weite Distanz nur mit den weit fliegenden Pilzsporen. Und genau die werden in den Fruchtkörpern produziert, die der Pilzsammler erntet. In Deutschland ist die genaue Höchstmenge, die gesammelt werden darf, je nach Bundesland geregelt und beträgt in den meisten Fällen ein Kilo pro Person und Tag. Nicht alle Pilze dürfen gesammelt werden. Einige Pilze stehen unter besonderem Schutz. Die deutschlandweit geltende Bundesartenschutzverordnung benennt folgende Pilzarten, die nicht gesammelt werden dürfen: Alle heimischen Trüffel-Arten, Semmel-Porlinge, Saftlinge sowie die Arten Schaf- Porling, Kaiserling, Weißer Bronze-Röhrling, Gelber Bronze-Röhrling, Sommer-Röhrling, Echter Königs-Röhrling, Blauender Königs-Röhrling, Erlen-Grübling, März-Schneckling, und Grünling. In nur geringen Mengen dürfen gesammelt werden: Alle Arten von Pfifferlingen, Birkenpilze, Rotkappen und Morcheln sowie die Arten Steinpilz, Schweinsohr und Brätling. Wieviel Pilzarten gibt es in Nordrhein-Westfalen? In Nordrhein-Westfalen gibt es 3706 so genannte Großpilze (Stand 01.01.2017). Davon sind 1.352 gefährdet, sie stehen in NRW auf der aktuellen Roten Liste (2011). Das entspricht knapp 40%. Seit der letzten Roten Liste von 1999 ist das eine Zunahme von 6%. Was macht den Pilzen zu schaffen? Es sind Entwässerung, Anbau gebietsfremder Arten wie Fichten, Lärchen und Kiefern anstelle von natürlicherweise vorkommenden Eichen und Buchen sowie die Stickstoff- und Phosphatdüngung. Auf großer Fläche verlieren dadurch Pilze ihre Lebensräume. Deswegen fällt den unbewirtschafteten und nicht gedüngten Wildnis- und Naturschutzgebieten eine sehr wichtige Rolle für den Schutz der Pilzarten in NRW zu. Auskunft über die in NRW vorkommenden Großpilze gibt die vierte Fassung der NRW-Roten Liste: http://bit.ly/2wgyhDN Pilzberatung Pilzberater und Pilzberatungsstellen gibt es in den meisten der 54 Kreise und kreisfreien Städte in NRW. Auskünfte hierzu können in vielen Fällen die Stadt- bzw. Kreisverwaltungen geben. Eine deutschlandweite Zusammenstellung von Pilzsachverständigen teilt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM) http://www.dgfm-ev.de auf ihrer Homepage unter der Adresse https://www.dgfm-ev.de/speise-und-giftpilze/pilzberatung/pilzsachverstaendige mit. Die Zusammenstellung unter diesem Link wird von einer Googel-Maps-Karte unterstützt, so dass die Kontaktdaten zu den Pilz-Sachverständigen in NRW genauso schnell sind finden sind wie die außerhalb NRWs in möglichen Urlaubsregionen. Giftnotruf 030-19240 bei Verdacht auf Pilzvergiftungen Zu fast jedem essbaren Pilz gibt es ein ähnlich aussehendes, giftiges oder zumindest ungenießbares Gegenstück. Deswegen sollten nur Pilze sammeln, wer das sichere Bestimmen der Pilze erlernt hat. Das rät die Deutsche Gesellschaft für Mykologie (DGfM). Allzu leicht können z.B. die beliebten Champignon-Arten mit den hochgiftigen und tödlich wirkenden Knollenblätterpilzen verwechselt werden. Auf Ihrer Homepage warnt die Deutsche Gesellschaft für Mykologie zudem auch vor Pilzvergiftungen durch zu alte, zu lange, falsch gelagerte oder falsch zubereitete Pilze. So kann bereits unzureichendes Erhitzen (braten, dünsten) bei bestimmten Arten gesundheitsschädigend wirken. Ein sog. „Giftnotruf“ ist bundesweit in Berlin 24 Stunden unter 030-19240 und per Mail unter mail(at)giftnotruf.de erreichbar. Pilz des Jahres Seit 1994 gibt es den „Pilz des Jahres“, in diesem Jahr kürte die Deutsche Gesellschaft für Mykologie e. V. das „Judasohr“ zum Pilz des Jahres. Mehr zum Pilz des Jahres 2017: http://bit.ly/2dxDE66 Downloads Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Foto: Einer der bekanntesten Speisepilze ist der Parasolpilz . Er wächst auf mageren Wiesen und Weiden, in Heiden und an Waldrändern. Foto: © LANUV /P.Schütz Pressemitteilung Pressemitteilung
Bäumen im innerstädtischen Bereich, insbeondere Straßenbäumen, steht in der Regel nur ein eingeschränkter Lebensraum zur Verfügung. Vor allem der verdichtete und versiegelte Wurzelbereich wirkt sich nachhaltig auf die Vitalität der Bäume aus. Oft kommen mechanische Verletzungen hinzu, die den Eintritt für holzzerstörende Pilze begünstigen. Schäden an Bäumen werden auch durch Streusalz, Erdgas und Hundeurin verursacht. Geschwächte und bereits geschädigte Bäume sind besonders anfällig für Krankheiten und Schädlinge. Aus der Vielzahl der Schaderreger an Berliner Bäumen einige Beispiele: Fast alljährlich werden vor allem Sommer-Linden von Spinnmilben befallen. Heiße und trockene Jahre begünstigen ihre Vermehrung. Befallene Bäume zeigen bereits im Juni ein Vergilben der Blätter im unteren Kronenbereich. Bei starkem Befall kann sich das bis in die Krone hinauf fortsetzen. Es kommt dabei zum fortschreitenden Verbräunen und Vertrocknen der Blätter, was zu frühem Laubfall führt. Blattläuse sind besonders an jungen Blättern und Trieben zu finden. In trockenen und heißen Jahren werden verstärkt Linden von Blattläusen befallen. Die klebrigen Ausscheidungen der Blattläuse, der sog. Honigtau, sind wiederum Nahrungsgrundlage für Rußtaupilze, erkennbar an den geschwärzten Blättern. Verklebte und verschmutzte Flächen unter den Linden, oft auch auf Autos, sind eine weniger beliebte Folgeerscheinung. Die Blattbräune oder Blattnervenkrankheit bei Platanen ist auf einen Pilz __(Apiognomonia veneta)__ zurückzuführen, der braune Blattflecken entlang der Blattadern verursacht. Bei Befall kommt es bereits im Frühjahr zum Welken und Vertrocknen der jungen Austriebe, Starkäste werden nicht befallen. Die Kastanien-Miniermotte __(Cameraria ohridella)__, ein Insekt, das erst 1985 in Mazedonien entdeckt wurde, ist in Berlin erstmalig 1998 festgestellt worden. Befallen werden vorwiegend weißblühende Rosskastanien. Die Larven der Kastanien-Miniermotte zerstören durch ihre Fraßtätigkeit das Innere der Blätter, was äußerlich an einer hellbraunen Fleckung erkennbar ist. Bei starkem Befall kommt es zum vorzeitigen Blattfall. Jahrelanger Befall führt zur Schwächung des Baumes. Die Wollige Napfschildlaus __(Pulvinaria regalis)__, gehört zu den saugenden Schadorganismen, in Berlin wurde sie erstmals im Jahr 2000 festgestellt. Die Larven des Schädlings setzen sich auf Blättern und Zweigen fest und saugen hier den Pflanzensaft. Die Wollige Napfschildlaus bevorzugt insbesondere Linden und Rosskastanien und ist hier durch watteartige, weiße Gebilde am Stamm, die sich bei starkem Befall auch an den Ästen bilden, zu erkennen. Der zu den Schlauchpilzen zählende Schwächeparasit an Platane __(Splanchnonema platani)__ verursacht ein rasches Absterben von Ästen. Diese als Massaria bezeichnete Krankheit wurde in Deutschland erstmals 2003 nach einem heißen und besonders trockenen Sommer nachgewiesen. Auch größere Äste mit geringer Vitalität können befallen werden und rasch ganz oder teilweise abgetötet werden. Breite, leicht violett bis hellrötlich verfärbte Rindenbereiche der Astoberseite sind ein Zeichen des Befalls. Später färben dunkle Pilzsporen diese Partien fleckig-schwarz. Es folgt eine rasch voranschreitende Holzfäule im Gewebe der Astoberseite. Da die Astunterseite noch nicht befallen ist, bleibt der Ast weiterhin belaubt. Voll belaubte und dis dahin unauffällige, stärkere Äste können innerhalb einiger Wochen absterben und zu einer Gefahr werden. Die Weiße Mistel (Weißbeerige Mistel, __Viscum album__) wächst als immergrüner Halbschmarotzer auf den Ästen bestimmter Wirtsbäume und kann im Laufe der Jahre Büsche von bis zu einem Meter Durchmesser bilden. Die Samen der Mistel werden durch Vögel verbreitet, für die sie einen wichtigen Teil der Winternahrung darstellen. Das Berliner Pflanzenschutzamt hat bei Untersuchungen im Raum Steglitz-Zehlendorf seit 1987 eine Zunahme des Auftretens der Laubholz-Mistel verzeichnet. Die vielfältigen Beeinträchtigungen am Straßenstandort schwächen die Bäume und machen sie anfällig für die Besiedlung mit Misteln. Misteln – Möglichkeiten zur Vitalisierung von Wirtsbäumen Weitere Informationen Pflanzenschutzamt Berlin: Überwachung von Schadorganismen im Berliner Stadtgebiet
Das Projekt "Vorkommen von Pilzsporen in der Wohnungsluft in Abhaengigkeit von dort vorhandenen Pflanzen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Tübingen, Hygiene-Institut, Abteilung Allgemeine Hygiene und Umwelthygiene durchgeführt. Neue Bestrebungen in der Architektur gelten einer umfangreichen Bepflanzung in Wohnhaeusern. Dadurch kann es zu einem erhoehten Vorkommen von Pilzen in der Luft kommen. Diesbezueglich sind Messungen in drei Objekten durchgefuehrt worden, einem jetzt als Grossraumbuero dienenden ehemaligen Gewaechshaus, einem neuerstellten Wohnhaus mit 154 m2 grossem Gewaechshausanteil und einem Gewaechshaus fuer tropische Pflanzen. In der Luft wurden mit 8000 KBE/m3 stets hohe Konzentrationen von Schimmelpilzen gefunden. Am haeufigsten liessen sich Penicillium sp., danach Cladosporium sp. nachweisen. Aspergillus fumigatus sowie andere bei 37 Grad Celsius wachsende Schimmelpilze wurden aus der Luft nur ganz selten isoliert. Dagegen waren sie in Erdproben fast regelmaessig nachzuweisen. Weitere Untersuchungen gelten der Frage, ob bestimmte Erdsorten in dieser Hinsicht ein abweichendes Verhalten zeigen.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau durchgeführt. Das Projektziel ist die Entwicklung eines wirksamen und vermarktungsfähigen Produkts aus Bierhefe zur Apfelschorfbekämpfung inklusive einer praxistauglichen Anwendungsempfehlung. Eine starke Reduzierung des Falllaubs und das Ascosporenpotenzials sind essentiell für einen reduzierten Einsatz von Kupfer im ökologischen Anbau. Die biologische Evaluierung und Optimierung von Versuchspräparaten der Fa. Leiber erfolgt durch das JKI Dossenheim und der LVWO Weinsberg. Basis dafür sind Daten zum Abbau des Falllaubs durch Regenwürmer und Mikroben. Die Mikrobengemeinschaft wird durch die Hefe gefördert und hemmt so den Schorfpilz. Das für Infektionen wichtige Sporenpotenzial wird im Freiland zur Selektion der wirksamen Produktvarianten erfasst. Die verbesserte Fraßaktivität der Regenwürmer wird als sehr wichtiger Synergieeffekt bewertet. Es soll überprüft werden, ob Zusatzstoffe die Wirkung verbessern können. Anwendungsempfehlungen sollen erarbeitet werden zur Terminierung und zur Zahl der Applikationen, wobei der Niederschlagsverlauf und die Temperatur und Feuchtigkeit des Bodens berücksichtigt werden müssen.
Das Projekt "Teilprojekt 1" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Pflanzenschutz im Obst- und Weinbau durchgeführt. Das Projektziel ist die Entwicklung eines wirksamen und vermarktungsfähigen Produkts aus Bierhefe zur Apfelschorfbekämpfung inklusive einer praxistauglichen Anwendungsempfehlung. Unter Vermeidung des Einsatzes von Kupfer soll es möglich sein, die wichtigste Krankheit im Apfelanbau nachhaltig zu bekämpfen. Die biologische Evaluierung und Optimierung von Versuchspräparaten der Fa. Leiber erfolgt durch das JKI Dossenheim und die LVWO Weinsberg. Basis dafür sind Daten zum Abbau des Falllaubes durch Regenwürmer und Mikroben. Die Mikrobengemeinschaft wird durch die Hefe gefördert und hemmt so den Schorfpilz. Das für Infektionen wichtige Sporenpotenzial wird im Freiland zur Selektion der wirksamen Produktvarianten erfasst. Die verbesserte Fraßaktivität der Regenwürmer wird als Synergieeffekt bewertet. Die wirksamsten Präparate sollen durch Zusatzstoffe in praxistaugliche Formulierungen überführt werden. Anwendungsempfehlungen berücksichtigen die Terminierung und die Zahl der Applikationen je nach Niederschlagsverlauf.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen, Institut für Ökologische Chemie, Pflanzenanalytik und Vorratsschutz durchgeführt. Mais und Milch werden von der afrikanischen Bevölkerung stark konsumiert. Leider sind Maisprodukte als auch Futtermittel und Milch häufig stark mit Aflatoxinen kontaminiert, wodurch die Bevölkerung ständig Toxingehalten ausgesetzt ist, die weit über den empfohlenen Grenzwerten liegen. AflaZ fokussiert daher auf eine Verbesserung der Anbausituation von Mais sowie der Lebensmittelsicherheit von Mais, Milch und daraus hergestellten Produkten; Kenya dient als Modellregion, da es ein Hochrisikogebiet für Aflatoxinkontaminationen und Schimmelpilzbefall im Mais (sowohl im Anbau als auch im Lager) ist. Im AflaZ-Projekt sollen schnelle, effektive und nachhaltige Methoden entwickelt werden, um Pilzbefall und Aflatoxinkontamination und seine Ursachen sowohl auf dem Feld als auch im Lager sensitiv zu detektieren, zu analysieren und effektiv zu reduzieren. Ein nachhaltiger und effektiver Wissenstransfer zwischen Wissenschaftlern und Anwendern ist dabei die Voraussetzung für gewünschte Verhaltensänderungen in Haus und Hof. Aufgrund dessen implementiert AflaZ umfangreiche Programme zur Kompetenzerweiterung (Capacity Building), die Kooperationen mit lokalen Institutionen, Farmern, Studierenden und weiteren Beteiligten mit einschließen, und ermöglich so einen nachhaltigen Wissenstransfer, kulturelle Akzeptanz der Empfehlungen und die effektive Integration der neuen Methoden durch die lokale Bevölkerung. WP6 arbeitet mit Insekten, die mit Mais(feldern) assoziiert sind. Diese haben in Kenia Einfluss auf die Ausbreitung relevanter Pilzsporen und ihre Übertragung passiv (Borsten, Beine/Tarsen) oder aktiv (Mundwerkzeuge, Ovipositor, Regurgitation) auf Maispflanzen. Die generelle Forschungsfrage wird daher sein: I) Welche Insekten sind assoziiert mit der Vegetation in/um Maisfelder unterschiedlicher Bewirtschaftung; II) in welchem Umfang können Insekten Psoren auf Maispflanzen (versch. Stadien) übertragen und in welcher Weise können sie die Aspergillus-Toxinproduktion induzieren/unterdrücken? III) Wird die Menge und Art der Pilzsporen auf den häufigsten Insekten (versch. Lebensstadien Körperteile) analysiert a) per Fluoreszenzmikroskopie b) durch quantitative PCR und ggf. Digital-Droplet-PCR. Dies ermöglicht die Arten/Taxa zu identifizieren, die im Aflatoxin-Komplex die Hauptrolle bei der Sporenübertragung sind und zur Auslösung der Toxinbildung beitragen.
Erstmalig trat die Rußrindenkrankheit ( Cryptostroma corticale ) in Berlin 2013 in einem Stadtbezirk an Bestandbäumen und 2016/2017 in zwei weiteren Bezirken auf. Hauptwirt ist der Bergahorn – wobei in Berlin bislang auch vereinzelt Spitzahorne durch den Pilz parasitiert wurden. Der endophytisch auf der Rinde von Ahornen lebende Pilz kann bei geschwächter Vitalität den Baum parasitieren. Besonders nach Trockenstress (Wassermangel) und Hitze tritt die Erkrankung auf. Neben den Stamm-, Rinden- u. Kambiumnekrosen sowie Absterbe- u. Welkeerscheinungen in der Krone ist ein weiteres prägnantes Merkmal der schwarze Sporenstaub unter der Rinde, der zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen kann. Im Verlauf der Infektion treten Welkesymptome in der Krone auf, die bei Fortschreiten zum Absterben des Baumes führen können. Ebenfalls kann eine verstärkte Stresstriebbildung beobachtet werden. Durch den raschen Fortschritt der Fäule im Holz, besonders bei abgestorbenen Ahornen, kann es zu einer erhöhten Bruchgefahr kommen. Problematisch im Umgang mit der Rußrindenkrankheit ist die gesundheitliche Belastung der Pilzsporen für den Menschen – besonders für diejenigen, die berufsbedingt einer hohen Sporenbelastung ausgesetzt sind wie z.B. Waldarbeiter und Baumpfleger. Die Sporen können zu starken Atemwegsreizungen und einer Entzündung der Lungenbläschen (Alveolitis) führen. Daher sollten befallene Bäume nur unter Berücksichtigung von persönlichen Schutzmaßnahmen gefällt werden. Ausbreitung in Berlin Seit dem Nachweis des Erstauftretens in Berlin am stehenden Holz in 2013 sind gut 500 Bäume an 36 Standorten, vorwiegend Bergahorne mit der Rußrindenkrankheit erfasst worden. Die Zahl der bestätigten Verdachtsfälle/ Standortmeldungen stieg ab 2019 deutlich an, was den Zusammenhang zwischen den extremen Trockenjahren 2018 und 2019 und der damit verbundenen physiologischen Schwächung potenzieller Wirtsbäume als auslösenden Faktor unterstreicht. An wenigen Standorten kam es einige Jahre nach umfangreichen Rodungsmaßnahmen befallener und abgestorbener Ahorne zum erneuten Auftreten der Rußrindenkrankheit. Empfehlung zum Umgang mit befallenen Bäumen/Schadholz Befallene Bäume sind besonders in sensiblen Bereichen (z.B.: Gesundheitseinrichtungen, Schulen, Kita, Innenhöfen von Wohnanlagen) mit hohem Nutzeraufkommen aus Gründen der Verkehrssicherheit (Bruchgefährdung) aus dem Bestand zu entfernen. Dies sollte unter Vollschutz möglichst bei feuchter Witterung erfolgen und das Schadholz ist unter einer Plane oder im geschlossenen Container einer Entsorgung (Verbrennung) zuzuführen. Bei waldartigen oder bestandsartigen Flächen mit nur geringem direkten Kontakt mit Menschen kann u.U. von entsprechenden Entsorgungsmaßnahmen abgesehen werden. Nach der Fällung (bei Flächen mit Schutzgebietsstatus sollte im Vorfeld Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde des Bezirks ggf. auch Oberste Naturschutzbehörde der SenUMVK aufgenommen werden) befallener Bäume ist die Sporenbelastung durch Wind deutlich reduziert sein. Der Bodenkontakt und das feuchtere Milieu am Boden fördern die weitere Zersetzung der Rinde mit den Sporen des Pilzes. Ein leichtes Überdecken des Schadholzes mit Erde beschleunigt den Rotteprozess der Rinde und bindet die Sporen des Pilzes.
Das Projekt "Hygienische Grundlagen fuer die Trinkwasseraufbereitung und -speicherung, insbesondere im Hinblick auf nachteilige Beeinflussung des Wassers durch Luftverunreinigungen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hamburger Wasserwerke GmbH durchgeführt. Bei der Aufbereitung von Trinkwasser wird in grossem Umfange Luft verwendet. Trinkwasserbehaelter stehen zumindest mit der atmosphaerischen Luft in Verbindung, teilweise werden sie auch kuenstlich belueftet, so dass der Luftdurchsatz entsprechend hoeher ist. Bei der mechanischen Entsaeuerung von Trinkwasser wird das Wasser im Gegenstrom intensiv mit der Luft zwecks Gasaustausch in Beruehrung gebracht. Filtereinheiten werden u.a. auch mit Luft rueckgespuelt. Schliesslich koennen auch Rohrleitungen im Versorgungsnetz mit Druckluft gereinigt werden. Die Untersuchungen sollen darueber Aufschluss geben, ob ueber die Luft Schmutzstoffe (Staub und Aerosole usw.), Bakterien oder Pilzsporen in das Wasser gelangen. Ferner soll geprueft werden, ob die mitgefuehrten Begleitstoffe der Luft einen Einfluss auf das Trinkwasser haben.
Das Projekt "Abschaetzung von Gesundheitsrisiken fuer Muellwerker durch Keimemissionen und Entwicklung von Arbeitsschutzmassnahmen. Teilvorhaben A: Untersuchungen der Emissionen von Pilzsporen und Staub" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Stuttgart, Institut für Siedlungswasserbau, Wassergüte- und Abfallwirtschaft durchgeführt. In Hausmuell, Garten- und auch feuchten gewerblichen Abfaellen entwickeln sich in kuerzester Zeit massenhaft Mikroorganismen, die das Material bereits in den Sammelbehaeltern unter Waerme- und Geruchsentwicklung zersetzen. An diesem Prozess sind neben Bakterien und Aktinomyzeten vor allen auch Pilze beteiligt, deren Sporen bei der weiteren Verarbeitung und Beseitigung des Muells in die Luft freigesetzt werden und vom Betriebspersonal eingeatmet werden koennen. Einige dieser Pilzarten (Aspergillen, Penicillien usw) koennen erwiesenermassen Atemwegserkrankungen und Allergien verursachen. Im Teil A des Forschungsvorhabens soll deshalb untersucht werden, in welchen Bereichen der Abfallbeseitigung mit Emissionen von Pilzsporen zu rechnen ist, in welcher Menge sie auftreten, um welche Arten es sich handelt und wie hoch der Anteil gesundheitsgefaehrdender Spezies ist. Parallel zu den mikrobiologischen Untersuchungen wird der Staubgehalt der Luft ermittelt. Die Ergebnisse sollen die Basis fuer Entscheidungen liefern, ob und in welchem Umfang Massnahmen zum Schutz des Betriebspersonals erforderlich sind.