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Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000 (WMS Dienst)

Die BK50 beschreibt die Verbreitung der Böden von Niedersachsen in hoher Auflösung und im aktuellen Wissenstand. Mit der Erstellung konnten zahlreiche Kenntnisse neu gewonnen und alte präzisiert werden. Es ist Anspruch und Ziel, die komplexen Zusammenhänge rund um den Boden für die Fachöffentlichkeit und den Laien fachlich korrekt, verständlich und transparent darzustellen. Die BK50 ist räumlich und inhaltlich eng mit anderen landesweit vorliegenden Kartenwerken bzw. Datenbanken abgestimmt. Ein einheitliches Regelwerk der Erstellung gewährleistet landesweit eine vergleichbare Qualität. Die BK50 hat mit 13.000 Legendeneinheiten und 196.000 Flächen eine große fachliche und räumliche Aussagetiefe. Sie entspricht damit den Ansprüchen an mittelmaßstäbige Bodenkarten. Die BK50 gliedert Niedersachsen in 6 Bodenregionen, 13 Bodengroßlandschaften und weiter in Bodenlandschaften. Diese bodenlandschaftlichen Aggregierungsstufen werden schrittweise maßstabsabhängig eingeblendet. Ab einem Maßstab von 1:128.000 werden auf dem NIBIS Kartenserver die Bodentypen der BK50 und damit die kleinräumigsten Kartiereinheiten angezeigt. Die Karte zeichnet sich u. a. durch eine hohe räumliche Differenzierung von Bodentypen, eine aktualisierte Moorverbreitung mit Berücksichtigung der Vererdungsstufen und Moorfolgeböden von Kulturböden (z. B. Tiefumbruch, Plaggenesch, Spittkulturböden, Marschhufenboden) sowie die Ausweisung kulturhistorisch bedeutsamer Flächen und regionaler Besonderheiten (z. B. Wurten, Deichlinien) aus. Mit der systematischen Anwendung der Deckschichtengliederung werden flachgründige Böden (Rendzinen, Ranker, flache Braunerden und Parabraunerden) genauer und räumlich differenzierter beschrieben. Die Bodenkarte enthält Angaben zur Leitbodenform und vergesellschafteten Bodenformen und ist nutzungsdifferenziert. Mit der Nutzungsdifferenzierung werden die Merkmale, Horizonte und Bodentypen an die jeweiligen Nutzungen angepasst. Betroffen davon sind z. B. die Oberbodenhorizonte, die Humusauflagen unter Wald, die Grundwasserstände und die Angaben zur Vernässung sowie ggf. die Bodenerosion unter Acker.

Bodenkarte von Niedersachsen 1 : 50 000

Die BK50 beschreibt die Verbreitung der Böden von Niedersachsen in hoher Auflösung und im aktuellen Wissenstand. Mit der Erstellung konnten zahlreiche Kenntnisse neu gewonnen und alte präzisiert werden. Es ist Anspruch und Ziel, die komplexen Zusammenhänge rund um den Boden für die Fachöffentlichkeit und den Laien fachlich korrekt, verständlich und transparent darzustellen. Die BK50 ist räumlich und inhaltlich eng mit anderen landesweit vorliegenden Kartenwerken bzw. Datenbanken abgestimmt. Ein einheitliches Regelwerk der Erstellung gewährleistet landesweit eine vergleichbare Qualität. Die BK50 hat mit 13.000 Legendeneinheiten und 196.000 Flächen eine große fachliche und räumliche Aussagetiefe. Sie entspricht damit den Ansprüchen an mittelmaßstäbige Bodenkarten. Die BK50 gliedert Niedersachsen in 6 Bodenregionen, 13 Bodengroßlandschaften und weiter in Bodenlandschaften. Diese bodenlandschaftlichen Aggregierungsstufen werden schrittweise maßstabsabhängig eingeblendet. Ab einem Maßstab von 1:128.000 werden auf dem NIBIS Kartenserver die Bodentypen der BK50 und damit die kleinräumigsten Kartiereinheiten angezeigt. Die Karte zeichnet sich u. a. durch eine hohe räumliche Differenzierung von Bodentypen, eine aktualisierte Moorverbreitung mit Berücksichtigung der Vererdungsstufen und Moorfolgeböden von Kulturböden (z. B. Tiefumbruch, Plaggenesch, Spittkulturböden, Marschhufenboden) sowie die Ausweisung kulturhistorisch bedeutsamer Flächen und regionaler Besonderheiten (z. B. Wurten, Deichlinien) aus. Mit der systematischen Anwendung der Deckschichtengliederung werden flachgründige Böden (Rendzinen, Ranker, flache Braunerden und Parabraunerden) genauer und räumlich differenzierter beschrieben. Die Bodenkarte enthält Angaben zur Leitbodenform und vergesellschafteten Bodenformen und ist nutzungsdifferenziert. Mit der Nutzungsdifferenzierung werden die Merkmale, Horizonte und Bodentypen an die jeweiligen Nutzungen angepasst. Betroffen davon sind z. B. die Oberbodenhorizonte, die Humusauflagen unter Wald, die Grundwasserstände und die Angaben zur Vernässung sowie ggf. die Bodenerosion unter Acker.

Plakat: 10 Jahre Boden des Jahres 2005 - 2014

Das Plakat zeigt die 10 Böden des Jahres: Schwarzerde, Fahlerde, Podsol, Braunerde, Kalkmarsch, Stadtboden, Vega, Niedermoor, Plaggenesch, Weinbergsboden. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.

Boden des Jahres 2013 ist der Plaggenesch

Boden des Jahres 2013 ist der Plaggenesch. Kennzeichen ist eine mehr als 40 cm, teils bis zu 150 cm mächtige humose Bodenschicht. Diese ist im Verlauf der über Jahrhunderte andauernden Plaggenwirtschaft als Folge immer wiederkehrender Bodenaufträge durch den Menschen entstanden.

Genese, Aufbau und Eigenschaften von Plaggeneschen in Nordwest-Rußland

Das Projekt "Genese, Aufbau und Eigenschaften von Plaggeneschen in Nordwest-Rußland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Institut für Biologie und Umweltwissenschaften durchgeführt. Plaggenesche wurden durch jahrhunderte lange Plaggendüngung anthropogen geschaffen. Mit grundlegend verbesserten Bodeneigenschaften stellen sie eine landschafts- und kulturhistorische Urkunde dar. Ihr Verbreitungszentrum ist der saaleeiszeitlich geprägte Nordwesten Niedersachsens und die angrenzenden Niederlande mit einer östlichen Verbreitungsgrenze in der Altmark. Heute muß die Verbreitungsgrenze in Frage gestellt werden. In der russischen Literatur finden sich Hinweise auf aufgeplaggte Böden im Nordwesten und Norden des Landes. Im Gegensatz zu Westeuropa befinden sich die Plaggenesche dort in weichseleiszeitlich geprägten Gebieten der Podsol-Bodenzone. Obwohl diese Böden erwähnt sind und auch einige Angaben über Plaggenmaterial und Eschmächtigkeiten vorliegen, waren sie bisher nie Gegenstand systematischer bodenkundlicher Untersuchungen. In diesem Vorhaben soll deshalb eine grundlegende bodenkundliche Untersuchung der Böden - mit dem Focus auf die Region um St. Petersburg erfolgen, die das gesamte Spektrum morphologischer, physikalischer und chemischer Charaktereigenschaften umfassen soll. Darüber hinaus soll die Nutzungsgeschichte analysiert werden als auch mögliche Degradationserscheinungen durch die sowjetische Bodenbewirtschaftungspraxis.

Zur Denitrifikation in der ungesaettigten Zone verschiedener Boeden

Das Projekt "Zur Denitrifikation in der ungesaettigten Zone verschiedener Boeden" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Bonn, Landwirtschaftliche Fakultät, Institut für Bodenkunde durchgeführt. Ziel der Untersuchung ist es, festzustellen, ob denitrifizierende Bakterien in der ungesaettigten Zone vertreten sind, und zu versuchen, Aussagen ueber ihre Aktivitaet zu machen. Dazu wurden Flaechen unterschiedlicher Nutzung und Bodeneigenschaften ausgewaehlt. An drei Standorten werden in regelmaessigen Abstaenden 2 Jahre lang Bodenproben entnommen: 1. eine Flaeche mit intensivem Gemueseanbau auf maechtigem Loess, Bodentyp Parabraunerde, Beprobungstiefe 16 m; 2. ein Acker (Fruchtfolge Mais - Weizen - Gerste) auf bis zur GWO ca 3 m maechtigen Sanden, Bodentyp Plaggenesch; 3. unmittelbar benachbart zu 2. ein Waldstandort mit ansonsten gleichen Bodenverhaeltnissen wie 2. Die gewonnenen Proben werden untersucht auf Nitrat- und Wassergehalt zur Erfassung der Nitratverlagerung und zur gemeinsamen Interpretation mit den mikrobiologischen Ergebnissen. In den mikrobiologischen Untersuchungen wird die potentielle Aktivitaet von Denitrifikanten, Eisenreduzierern, Clostridien, Nitratammonifikanten, Nitrifikanten und die Gesamtkeimzahl durch Keimzahlbestimmungen (Anreicherungskultur, Fluessignaehrmedien, Auswertung mit MPN-Methode nach de MAN) erfasst.

10 Jahre Boden des Jahres

Das Plakat zeigt die 10 Böden des Jahres: Schwarzerde, Fahlerde, Podsol, Braunerde, Kalkmarsch, Stadtboden, Vega, Niedermoor, Plaggenesch, Weinbergsboden.

Bauleitplanung: Ottersberg, Flecken

Aktuelle Bauleitplanverfahren | Flecken Ottersberg Flecken Ottersberg Sie sind hier: Bauen & Wirtschaft > Bauleitplanung > Aktuelle Bauleitplanverfahren Aktuelle Bauleitplanverfahren Auf dieser Seite können Sie Einsicht nehmen in die aktuellen Bauleitplanungen des Fleckens Ottersberg. Sie können zu diesen Bauleitplanungen Ihre Stellungnahme abgeben, Anregungen zu den Planungen geben und Bedenken äußern. Bitte bedenken Sie dabei, dass gem. § 3 Abs. 2 BauGB nur die Stellungnahmen im weiteren Verfahren berücksichtigt werden können, die fristgerecht abgegeben wurden. Informationspflichten bei der Erhebung von Daten bei der betroffenen Person im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB Beteiligungsverfahren Bebauungsplan Nr. 173 und 68. FNPÄ „Erweiterung Betriebsgelände Holtmeyer“ Der Verwaltungsausschuss des Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am 11.04.2024 den Entwürfen der 68. Änderung des Flächennutzungsplans (Erweiterung Betriebsgelände Firma Holtmeyer) und des Bebauungsplans Nr. 173 „Erweiterung Betriebsgelände Firma Holtmeyer“ sowie den Entwurfs-Begründungen mit Umweltberichten und Anlagen zugestimmt und die öffentlichen Auslegungen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Planungen liegt südwestlich der Ortschaft Narthauen, südlich der Kreisstraße (K 4) „Upp’n Barg“ und umfasst den rückwärtigen Bereich des Grundstückes „Upp’n Barg 1“. Die Grenze der räumlichen Geltungsbereiche ist in dem folgenden Kartenausschnitt ver­deutlicht. Die Entwürfe der 68. Änderung des Flächennutzungsplans und des Bebauungsplans Nr. 173 „Erweiterung Betriebsgelände Firma Holtmeyer“ und die Entwurfs-Begründungen mit Umweltberichten und Anlagen können in der Zeit von Montag, den 14. Oktober 2024 bis einschließlich Montag, den 18. November 2024 auf der Internetseite des Fleckens Ottersberg unter www.flecken-ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft – Aktuelle Bauleitplanung) eingesehen werden. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen in den Räumlichkeiten des Rathauses, Grüne Straße 24, Zimmer 8, 28870 Ottersberg während der Dienstzeiten sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren insbesondere die Auswirkungen auf: · Mensch und menschliche Gesundheit (Wohnumfeld, Immissionen, Erholung), · Biologische Vielfalt (Pflanzen, Tiere), · Fläche, Boden und Wasser, · Klima und Luft, · Kultur- und sonstige Sachgüter · und Landschaft geprüft. Zu den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören neben dem Umweltbericht: · Fachbeitrag Artenschutz – Vorprüfung – Flecken Ottersberg, Landkreis Verden – Bebauungsplan Nr. 173 – Erweiterung Betriebsgelände Holtmeyer (IfÖNN – Institut für Ökologie und Naturschutz Niedersachsen GmbH, 2023). · Schalltechnischer Bericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 173 zur Erweiterung des Betriebsgeländes Holtmeyer in 28870 Flecken Ottersberg (ZECH Ingenieurgesellschaft mbH Lingen, 2022). · Externe Ausgleichsfläche auf dem Flurstück 191 der Flur 17 in der Gemarkung Ottersberg (Grünlandextensivierung auf einer Fläche von 2.660 m²). Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche bereits vorliegende Stellungnahmen mit umweltrelevantem Inhalt liegen mit aus: · Stellungnahme des Landkreises Verden vom 24.10.2023 mit Anregungen o der Abteilung Regionalplanung zum Waldabstand, o der Abteilung Städtebau zum Schallschutz, o der Abteilung Naturschutz und Landschaftspflege zur Eingriffsregelung, zum Waldabstand und zum Artenschutz, o der Abteilung Wasserwirtschaft zur Entwässerung, o der Abteilung Bodenschutz zu einer Altlastenverdachtsfläche außerhalb des Plangebietes, o sowie der Abteilung Kreisarchäologie zu möglichen Bodenfunden wegen eingetragener Bodendenkmale außerhalb des Plangebietes. · Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Niedersachsen vom 25.09.2023 mit Hinweis auf den Entzug landwirtschaftlicher Flächen sowie mögliche Auswirkungen auf angrenzende landwirtschaftliche Flächen. · Stellungnahme des LGLN – Kampfmittelbeseitigungsdienst vom 28.09.2023 mit Hinweis auf die Empfehlung einer Luftbildauswertung. · Stellungnahme des Trinkwasserverbandes Verden vom 16.10.2023 mit Hinweis auf die Empfehlung einer Niederschlagswasserrückhaltung. · Stellungnahme des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie vom 19.10.2023 mit Hinweis auf schutzwürdige Böden im Plangebiet (Plaggenesch). · Stellungnahme des Ortsvorstehers vom 21.09.2023 mit Anregungen zum Schallschutz. · Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit vom 12.10.2023, 16.10.2023 und 19.10.2023 mit Anregungen zum Schallschutz, zum Entzug landwirtschaftlicher Flächen sowie zur Entwässerung. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift, per E-Mail, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die o.g. Planung unberücksichtigt bleiben (§ 4a Absatz 6 BauGB). gez. Tim Willy Weber L.S. Bürgermeister Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen Bebauungsplan Nr. 173 Planzeichnung ENTWURF Begründung ENTWURF Anlage 1 Fachbeitrag Artenschutz Anlage 2 Schalltechnischer Bericht Anlage 3 Externer Ausgleich 68. Änderung des FNP Planzeichnung ENTWURF Begründung ENTWURF Anlage 1 Fachbeitrag Artenschut 66. FNP-Änderung und Bebauungsplan Nr. 169 „Fa. Buss - Erweiterung Nordost“ Der Rat des Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am 15.07.2021 die Aufstellung der 66. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie des Bebauungsplanes Nr. 169 „Fa. BUSS– Erweiterung Nordost“ beschlossen. Gemäß § 2 Abs. 1 BauGB wird hiermit die Aufstellung der Parallelverfahren bekannt gemacht. Der räumliche Geltungsbereich der Planungen liegt nördlich der Ortschaft Ottersberg, östlich der Straße „Am Damm“ und nördlich der Eckstever Straße. Die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs ist im folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht. Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist es, dem ansässigen Unternehmen eine Fortentwicklung zu ermöglichen. Hierfür können gleichzeitig vorhandene Standortvorteile genutzt werden. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von Montag, den 04.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 06.12.2024. Die Unterlagen werden auf der Internetseite des Fleckens Ottersberg unter www.flecken-ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft – Aktuelle Bauleitplanung) veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen in den Räumlichkeiten des Rathauses, Grüne Straße 24, Zimmer 8, 28870 Ottersberg während der Dienstzeiten sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift, per E-Mail, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. gez. Tim Willy Weber L.S. Bürgermeister 66. FNP-Änderung Planzeichnung (Vorentwurf) Bebauungsplan Nr. 169 Planzeichnung (Vorentwurf) Begründung für beide Verfahren (Vorentwurf) Anlage I - Verkehrsuntersuchung Anlage II - Geräuschemissionskataster Anlage III - Geräuschimmissionsprognose 72. Änderung des Flächennutzungsplanes Der Rat des Fleckens Ottersberg hat in seiner Sitzung am 02.11.2017 die Aufstellung der 72. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich der Planung betrifft das gesamte Gemeindegebiet des Fleckens Ottersberg. Die Aufteilung ist im folgenden Kartenausschnitt verdeutlicht. Allgemeines Ziel und Zweck der Planung ist es, die städtebaulichen Ziele und Entwicklungsabsichten des Fleckens im Rahmen einer Fortschreibung des Flächennutzungsplanes neu zu ordnen. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt von Montag, den 11.11.2024 bis einschließlich Freitag, den 13.12.2024. Die Unterlagen werden auf der Internetseite des Fleckens Ottersberg unter www.flecken-ottersberg.de (Rubrik: Bauen & Wirtschaft – Aktuelle Bauleitplanung) veröffentlicht. Als zusätzliches Informationsangebot können die Unterlagen in den Räumlichkeiten des Rathauses, Grüne Straße 24, Zimmer 8, 28870 Ottersberg während der Dienstzeiten sowie nach Terminvereinbarung eingesehen werden. Es besteht die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung. Äußerungen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift, per E-Mail, Fax oder in sonstiger elektronischer Form vorgebracht werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit der Datenschutzgrundverordnung (Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e, DSVGO) und dem Niedersächsischen Datenschutzgesetz (NDSG). Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt 'Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO)', welches mit ausliegt. gez. Tim Willy Weber L.S. Bürgermeister Teilplan 1 Teilplan 2 Teilplan 3 Begründung Anlage Baulückenkataster Karten Baulückenkataster Satzungsbeschlüsse / Inkrafttreten zurück Bauen & Wirtschaft Bauen in Ottersberg Bauleitplanung Bebauungspläne Flächennutzungsplan Innenbereichssatzung Aktuelle Bauleitplanverfahren Lärmaktionsplan Umwelt Wirtschaft & Gewerbe Wirtschaftsförderung Ausschreibungen und Vergaben Beteiligungen Infobereich Ansprechpartner Frau Sarah TrumpfRathaus Ottersberg, Zimmer 8 - Fachbereich II - Bauen und Wohnen // 1. OG Grüne Straße 24 28870 Ottersberg Telefon: 04205 3170-63 E-Mail: strumpf@flecken-ottersberg.de Umwelt Bauleitplanung Seite drucken Seitenanfang Menü Familie & Soziales Ottersberg im Überblick Willkommen in Ottersberg Ortschaften Flecken Ottersberg Ottersberger Markt Flecken Fischerhude Narthauen Otterstedt Posthausen Ottersberg in Zahlen Fotogalerie Ortsplan Kinderbetreuung Kindertagesstätten Kindertagesstätte Ottersberg-Bahnhof Kindertagesstätte Posthausen Kindertagesstätte Quelkhorn Schulkindbetreuung Schulen Allgemeinbildende Schulen Bildungs- und Teilhabepaket Jugendarbeit und Ferienprogramm JUKU Ferienbetreuung Ferienprogramm Lebenslagen Migration und Asyl Flüchtlinge in Ottersberg Ärzte und Apotheken Allgemein- und Fachärzte Zahnärzte Tierärzte Apotheken Bürgerbus und ÖPNV Bürgerbus Ottersberg VBN - Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen Besondere Beratungen Seniorenvertretung Gesundheitslotsinnen Schiedsamt Senioren- und Pflegeberatung Versichertenältester Schuldnerberatung Formularcafé Freizeit & Kultur Bücherei und Artothek Gemeindebücherei Ottersberg Artothek Touristinformation Gastronomie Unterkünfte Gästeführungen Radwanderwege Wanderwege Prospektversand Museen und Galerien Naherholung und Grün Spiel- und Bolzplätze Otterstedter See Sportstätten und Bäder Belegung der Tennis- und Turnhalle Ottersberg Feuerwehr Vereine und Verbände Vereine - Neueintrag Kirchen und Religionsgemeinschaften Friedhöfe Kunst Kunstpreis Ottersberg Künstler unter uns - Ausstellungen Bauen & Wirtschaft Bauen in Ottersberg Bauleitplanung Bebauungspläne Flächennutzungsplan Überarbeitung des Flächennutzungsplanes Innenbereichssatzung Aktuelle Bauleitplanverfahren Lärmaktionsplan Umwelt Bäume Energieberatung Klimaschutz Wirtschaft & Gewerbe Gewerbe Online Gewerbebetriebe / Branchenverzeichnis Branchenbuch Neueintrag Gewerbeflächen Verein der Selbstständigen Wirtschaftsförderung Ausschreibungen und Vergaben Ausschreibungen Vergaben Beteiligungen EWO Abwasserzweckverband Oyten / Ottersberg bin - Telefon und Internet AZWEIO Verwaltung & Politik Rathaus Ansprechpartner Dienstleistungen A -Z Organisationsstruktur Zahlungsverkehr Stellenausschreibungen Schadenmeldung Pressemitteilungen des Rathauses Der Personalrat des Fleckens Ottersberg Regelmäßige Beflaggung Standesamt Interaktiver Haushalt Gleichstellung Notrufnummern und Hilfetelefone Cato Bontjes van Beek - Jugendpreis Formulare Satzungen und Verordnungen Amtsblatt Flecken Ottersberg Bekanntmachungen Politik und Ratsinformation Rat der Gemeinde Ortsräte Fachausschüsse Verwaltungsausschuss Ratsinformationssystem Ottersberger Bürgerrat Wahlen Europawahl 2024 Briefwahl

Sonderthemen Projekte Flussgebietsmanagement EG WRRL WAgriCo Life Projekt Pilotgebiete Große Aue: Pilotgebiet Große Aue

Naturräumliche Einordnung Das Flusseinzugsgebiet Große Aue ist ein Teileinzugsgebiet des Flusseinzugsgebietes Weser. Es befindet sich linksseitig im Bereich Mittelweser. Das Gebiet liegt im Großraum des nord- und mitteldeutschen Lockergesteins und umfasst Naturräume des nord- und mitteldeutschen Mittelpleistozäns (Geestflächen) und der Niederungen im nord- und mitteldeutschen Lockergesteinsgebiet. Das Gebiet hat eine Größe von 1517 km² und liegt in Niedersachsen in den Landkreisen Diepholz und Nienburg und in Nordrhein-Westfalen in den Landkreisen Minden-Lübbecke und Herford. Das Pilotgebiet, das den Teil des Flusseinzugsgebietes in Niedersachsen umfasst, hat eine Größe von insgesamt 1013 km². Bei den Grundwasserkörpern im Pilotgebiet handelt es sich um den Grundwasserkörper 4_2412 (Große Aue Lockergestein links, 614 km²) und um den Grundwasserkörper 4_2413 (Große Aue Lockergestein rechts, 399 km²). Der Grundwasserkörper Große Aue Lockergestein links setzt sich aus den Teilräumen Syker Geest (442 km²), Diepholzer Moorniederung und Rinne von Hille (166 km²) sowie der Mittelweser-Aller-Leine Niederung (6 km²) zusammen. In dem Grundwasserkörper Große Aue Lockergestein rechts finden sich folgende Teilräume: Böhrde Geest (76,4 km²), Diepenauer Geest (120,8 km²), Diepholzer Moorniederung und Rinne von Hille (158,5 km²), Mittelweser-Aller-Leine Niederung (43,3 km²). In dem Pilotgebiet sind die nachstehenden Bodentypengruppen vertreten: Podsole (40,9 %), Moorböden (21,7 %), Gleye (12 %), Parabraunerden (10,8 %), Braunerden (10,2 %), Plaggenesch (2,2 %), Pseudogleye (1,6 %) und Sonstige (0,6 %). Von der Geologie her handelt es sich um ein Gebiet des quartären Lockergesteins. Das Pilotgebiet befindet sich in den hydrogeologischen Regionen "Nienburg-Sulinger-Geest" und "Diepholz-Sulinger-Moor-Niederung". Der Grundwasserleiter in der Nienburg-Sulinger-Geest wird aus saale- und elsterzeitlichen Schmelzwassersanden gebildet, die großflächig von einer wenigen Meter dicken Decke von Geschiebelehm bzw. Sandlöss überlagert ist. In der Diepholz-Sulinger-Moorniederung besteht der Grundwasserleiter aus weichselzeitlichen Niederungssanden über saale- und elsterzeitlichen Schmelzwassersanden. Bei den Grundwasserleitern der beiden Grundwasserkörper Große Aue Lockergestein links und rechts handelt es sich um silikatische Porengrundwasserleiter. Das Klima Niedersachsens ist durch ganzjährig gemäßigte Temperaturen und ausreichende Feuchtigkeit geprägt. Das Klima wird somit als maritim bezeichnet. Der Niederschlag in dem Pilotgebiet Große Aue beträgt im langjährigen Mittel rd. 700 mm. Landwirtschaftliche Nutzung In dem Pilotgebiet Große Aue dominiert die landwirtschaftliche Flächennutzung: 65.850 ha der Gesamtfläche werden landwirtschaftlich genutzt – dies entspricht 65 % der Fläche. Die Forstfläche macht 15 % der Gesamtfläche aus. Von den landwirtschaftlich genutzten Flächen sind 77 % unter Ackernutzung und 23 % unter Grünlandnutzung. In dem Pilotgebiet wirtschaften 1.620 landwirtschaftliche Betriebe (Haupterwerb und Nebenerwerb). Die Anzahl der Betriebe mit Milchviehhaltung beträgt 454 (28 %) und die der Betriebe mit Schweinehaltung beträgt 695 (43 %). Die Differenzierung der Betriebe nach Betriebstypen stellt sich wie folgt dar: Betriebswirtschaftliche Ausrichtung (NLS, 2003) Garten- baube- triebe 656 38 4 712 233 109 263 758 24 1 0 26 8 4 9 27 4 - - 4 1 1 1 4 2 0 0 3 1 3 2 2 Es gibt folgende typische Fruchtfolgen im Pilotgebiet: Der Viehbesatz liegt bei ca. 1,2 GV/ha. Maßnahmenumsetzung - Herbstmaßnahmen 2006 Maßnahmen ha Betriebe H 1 29,67 2 H 2 83,94 8 H 3 6,33 6 H 4 3,64 1 H 5 36,96 2 H 6 --- --- H/E1 8 H = handlungsorientierte / E = ergebnisorientierte Honorierung Zur Umsetzung der Herbstmaßnahmen nahmen 11 Pilotbetriebe teil. - Frühjahrsmaßnahmen 2007 Maßnahmen ha Betriebe H 7 318,38 7 H 8 53,55 1 H 9 --- --- H 10 --- --- H 11 --- --- E Alle 13 E = ergebnisorientierte Honorierung Bei den Frühjahrsmaßnahmen konnten noch zwei weitere Betriebe, u. a. ein Biogasbetrieb, hinzu gewonnen werden, so dass jetzt insgesamt 13 Pilotbetriebe an dem Projekt teilnehmen. Zielgebiete für freiwillige Maßnahmen Belastungssituation Die beiden Grundwasserkörper Große Aue Lockergestein links und rechts sind hinsichtlich des Grundwassers in der Bestandsaufnahme wie folgt bewertet worden: Die "Gesamtsignifikanzabschätzung diffuse Quellen" ergibt für die beiden Grundwasserkörper die nachstehenden Detailergebnisse: Weitergehende Beschreibung [kg N/ha*a] [mg NO3/l] [kg N/ha *a] [mg NO3 /l] 54 188 64 48 57 73 66 59 1) Emission Erstmalige Beschreibung: (Summe N-Saldo + atm. N-Deposition - 15 kg N/ha Denitrifikation 2) Emission Weitergehende Beschreibung: N – Saldo + atm. N-Deposition 3) Berücksichtigt Emission, Immobilisation, Denitrifikation und Gesamtabfluss 4) berechnet für den gesamten GWK nach niedersächsischer Methode 5) Berechnet für den niedersächsischen Anteil des GWK X GWK liegt zum Teil in NW oder HB, Klassifikation erfolgte in Abstimmung mit NW oder HB (Quelle: Bericht 2005, Grundwasser, Betrachtungsraum NI05 – Mittlere Weser, Ergebnisse der Bestandsaufnahme) Messstellenauswahl für das Monitoring Grundwasserkörper Große Aue links Typflächen Anzahl erforderl. Messstellen Monitoring Nitratmittelwert Monitoring flache Messst. tiefe Messst. flache Messst. tiefe Messst. NI05_13/1 Syker Geest 1 4 74,2 20,6 NI05_13/2 Syker Geest 2 5 105,9 27,5 NI05_13/3 3 66,1 0,1 NI05_13/4 1 25,5 --- NI05_13/5 1 51,7 --- Mittelwert GWK Gr. Aue links 64,7 16,1 Nitrat Referenzwert 68,2 26,8 Grundwasserkörper Große Aue rechts Typflächen Anzahl erforderl. Messstellen Monitoring Nitratmittelwerte Monitoring flache Messst. tiefe Messst. flache Messst. tiefe Messst. NI05_12/1 2 174,0 1,2 NI05_12/2 4 61,3 0,1 NI05_12/3 1 0,4 NI05_12/4 2-3 59,9 2,4 Mittelwert GWK Gr. Aue rechts 73,9 1,2 Nitrat Referenzwert 57,4 6,8 Trinkwassergewinnung In dem Pilotgebiet befinden sich die folgenden Trinkwassergewinnungsgebiete: Die Gesamtfläche der Wassergewinnungsgebiete beträgt rd. 71 km² - bezogen auf die Fläche des Pilotgebietes (1013 km²) handelt es sich um 7 % der Fläche.

Sonderthemen Projekte Flussgebietsmanagement EG WRRL WAgriCo Life Projekt Pilotgebiete Lager Hase: Pilotgebiet Lager Hase

Naturräumliche Einordnung Der Grundwasserkörper Hase-Lockergestein Rechts (Bezeichnung 36_05) ist ein Teileinzugsgebiet des Flussgebietes Ems. Das Gebiet liegt im Großraum des nord- und mitteldeutschen Lockergesteins und umfasst Naturräume des nord- und mitteldeutschen Mittelpleistozäns (Geestflächen) und der Niederungen im nord- und mitteldeutschen Lockergesteinsgebiet. Es liegt im Nord-Westen Niedersachsens in den Landkreisen Vechta, Cloppenburg, Osnabrück und Emsland. Die Gesamtfläche des Gebiets beträgt 1.419,7 km2. Der Grundwasserkörper Hase-Lockergestein-Rechts setzt sich aus den Teilräumen Sögeler Geest (295,3 km²), Cloppenburger Geest (499,7 km²), Dammer Berge (101,5 km²), Quakenbrücker Becken (470,7 km²) und Ems-Vechte-Niederung (52,6 km2) zusammen. In dem Pilotgebiet sind die nachstehenden Bodentypengruppen vertreten: Podsole (32,4 %), Plaggenesch (16,3 %), Gleye (16,0 %), Braunerden (13,1 %), Moorböden (6,4 %), Tiefumbruchböden (5,6 %), Pseudogleye (5,2 %), Parabraunerden (4,8 %) und Sonstige (0,2 %). Geologisch handelt es sich um ein Gebiet des quartären Lockergesteins. Das Pilotgebiet besteht zum Großteil aus der hydrogeologischen Region "Cloppenburger/Sögeler Geest". Dieses Gebiet, das etwas 20 – 40 m über NN liegt, weist sehr hohe Grundwasserneubildungsraten zwischen 150 und 350 mm auf. An dies morphologisch höher gelegene Geestgebiet grenzt im Südwesten das "Quakenbrücker Becken", ein Niederungsgebiet, das geprägt ist durch hohen Oberflächenabfluss aus Drainagen. Im Süd-Osten befinden sich die Dammer Berge, ein Endmoränengebiet mit NN-Höhen von bis zu 100 m. Lokale Versalzungen gibt es in der Umgebung von Quakenbrück im unteren Aquifer durch aufsteigende Tiefenwässer. Beim Grundwasserleiter handelt es sich um einen silikatischen Porengrundwasserleiter. Das maritime Klima ist durch ganzjährig gemäßigte Temperaturen und ausreichende Feuchtigkeit geprägt. Der Niederschlag in dem Pilotgebiet Hase-Lockergestein-Rechts beträgt im langjährigen Mittel rd. 700 - 750 mm, die mittlere Jahrestemperatur 9 – 10 °C. Landwirtschaftliche Nutzung In dem Pilotgebiet Hase-Lockergestein-Rechts dominiert die landwirtschaftliche Flächennutzung: ca. 1100 km2 der Gesamtfläche werden landwirtschaftlich genutzt – dies entspricht 77 % der Fläche. Die Forstfläche macht 14 % der Gesamtfläche aus. Von den landwirtschaftlich genutzten Flächen werden 80 % als Acker und 20 % als Grünland genutzt. In dem Pilotgebiet wirtschaften ca. 3.000 landwirtschaftliche Betriebe (Haupterwerb und Nebenerwerb), hiervon wirtschaften etwa 56 % im Haupterwerb und 44 % im Nebenerwerb. Die Betriebsgröße beträgt durchschnittlich 36 ha, die der Haupterwerbsbetriebe 53 ha und die der Nebenerwerbsbetriebe 15 ha. Die Differenzierung der Betriebe nach Betriebstypen (Schema Landesstatistik) stellt sich wie folgt dar: ca. 25 % Futterbaubetriebe, 24 % Veredelungsbetriebe, 18 % Viehhaltungsverbundbetriebe, 14 % Ackerbaubetriebe, 16 % Pflanzenbau/Viehhaltungsbetriebe, 2 % Gartenbaubetriebe und 1 % Pflanzenbauverbundbetriebe. (Quelle: NLW (2003) Betriebswirtschaftliche Ausrichtung vorläufige Auswertung sämtlicher Gemeinden im Grundwasserkörper Hase-Lockergestein-Rechts). Es gibt folgende typische Fruchtfolgen im Pilotgebiet: Mais – Getreide – Mais, Mais – Getreide – Getreide, Kartoffel (Raps) – Getreide – Getreide. In den Landkreisen Vechta und Cloppenburg waren im Jahre 1999 lt. Bodennutzungserhebung Niedersachsen 42 % der Ackerfläche mit Mais, 40 % mit Getreide, 5 % mit Raps, 5 % mit Kartoffeln und 8 % mit sonstigen Nutzungen bestellt. Diese Zahlen verdeutlichen insbesondere die Bedeutung des Maisanbaus im Pilotgebiet. Der Viehbesatz liegt bei ca. 2,5 GV/ha. Hiervon wird schätzungsweise Wirtschaftsdünger von 0,5 GV/ha in andere Regionen abgegeben. Belastungssituation Der Grundwasserkörper Hase-Lockergestein-Rechts ist hinsichtlich des Grundwassers in der Bestandsaufnahme wie folgt bewertet worden: Punktquellen: guter Zustand Menge: guter Zustand Diffuse Quellen: intensiver zu untersuchen. Die "Gesamtsignifikanzabschätzung diffuse Quellen" ergibt für den Grundwasserkörper das nachstehende Detailergebnis: Erstmalige Beschreibung Weitergehende Beschreibung Grundwasser- körper Emission * Immission 5) Emission ** pot.Nitrat-konzentration *** Klassifikation [kg N/ha*a] [mg NO3/l] [kg N/ha *a] [mg NO3 /l] 36_05 85 38 91 88 intensiver zu untersuchen *) Emission Erstmalige Beschreibung: (Summe N-Saldo + atm. N-Deposition - 15 kg N/ha Denitrifikation **) Emission Weitergehende Beschreibung: N – Saldo + atm. N-Deposition ***) Berücksichtigt Emission, Immobilisation, Denitrifikation und Gesamtabfluss (Quelle: Bericht 2005, Grundwasser, Betrachtungsraum NI02 – Mittlere Ems, Ergebnisse der Bestandsaufnahme) In dem Gebiet überwiegen landwirtschaftliche Betriebe mit intensiver Tierhaltung auf hoch austragsgefährdeten Böden, weshalb in Verbindung mit der intensiven Tierhaltung hohe Stickstoffausträge erwartet werden können. Entsprechende hohe Belastungen der Grundwassermessstellen wurden bisher nur in einigen Teilgebieten gefunden, relativ hohe Stickstoffgehalte weisen dagegen die Oberflächengewässer auf Trinkwassergewinnung In dem Pilotgebiet befinden sich die folgenden Trinkwassergewinnungsgebiete: • Wasserschutzgebiet Vechta-Holzhausen der Stadt Vechta mit einer Größe von 34,85 km² • Wasserschutz- und Wassergewinnungsgebiet Holdorf des Oldenburgisch-Ostfriesischen Wasserverbandes (OOWV) mit einer Größe von insgesamt rd. 23,83 km². • Wasserschutzgebiet Vörden der Gemeinde Neuenkirchen-Vörden mit einer Größe von 5,42 km2 • Wassergewinnungsgebiet Wittefeld der Stadtwerke Osnabrück mit einer Größe von 20,09 km2 • Wassergewinnungsgebiet Haselünne des TAV Bourtanger Moors mit einer Größe von rd. 6,5 km2 • Wassergewinnungsgebiet Werlte des Wasserbeschaffungsverbandes Hümmling mit einer Größe von rd. 9,8 km2 Die Gesamtfläche der Wassergewinnungsgebiete beträgt rd. 100,49 km² - bezogen auf die Fläche des Pilotgebietes (1419 km²) handelt es sich um 7 ,1% der Fläche.

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